Année politique Suisse 2013 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Bürgerrecht und Stimmrecht
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Stimmrecht
Die Bundeskanzlei führte im Berichtjahr eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch. Durch die Überarbeitung der Bestimmungen betreffend die Nationalratswahlen soll garantiert werden, dass diese aufgrund der wachsenden Listen-Komplexität verstärkt EDV-gestützt und somit auch künftig noch fristgemäss durchgeführt werden können. Dazu soll eine auf der Basis der AHV-Nummer errechnete und nicht zurückführbare Nummer die Doppelkandidatur von Nationalratskandidaten verhindern. Weiter soll durch die Konzentration der Wahlanmeldetermine der rechtzeitige Versand der Abstimmungsunterlagen sichergestellt werden. Schliesslich soll nur bei begründetem Verdacht auf Unregelmässigkeiten eine Nachzählung durchgeführt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen waren in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden, wobei jedoch bei einzelnen Massnahmen die Praktikabilität in Frage gestellt wurde. Im November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft. Aufgrund der in der Vernehmlassung geäusserten Kritik verzichtete er im überarbeiteten Entwurf erstens auf die Differenzierung der Sammelfristen zu Volksbegehren, zweitens auf die durch ein Prüfsummenverfahren kontrollierte – sogenannte gehashte AHV-Nummer aller Nationalratskandidaten und drittens auf die Streichung der Berufsangaben der Kandidaten. Zu den wichtigsten Neuerungen, über welche das Parlament im kommenden Jahr zu beraten haben wird, gehören folgende: Neu sollen Doppelkandidaturen nachträglich gestrichen werden können. Weiter soll der Wahlanmeldeschluss auf den August des Wahljahres konzentriert und damit das Wahlmaterial spätestens in der 4.-letzten Woche vor dem Wahltag verteilt werden. Schliesslich sollen Nachzählungen eidgenössischer Volksabstimmungen auf jene Fälle beschränkt werden, in denen Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können. Als Kompensation soll eine gesetzliche Grundlage für die Beobachtung von Urnengängen durch Stimmberechtigte auf der Basis gewachsener kantonaler Gewohnheiten geschaffen werden [28].
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich wollte nicht, dass Gemeinden Ausländern auf deren Gesuch hin das kommunale Stimm- und Wahlrecht einräumen können. Die entsprechende Volksinitiative „Für mehr Demokratie“ des Vereins SecondasPlus wurde im September an der Urne mit 75% Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,4% klar verworfen. Es war bereits das dritte Mal, dass die Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts im Kanton Zürich abgelehnt wurde [29].
 
[28] BRG 13.103: BBl, 2013, S. 9217 ff.
[29] NZZ, 22.6., 31.7., 24.8., 31.8. und 23.9.13; SPJ 2011, S. 28.