Année politique Suisse 2013 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Gerichte
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Bundesanwaltschaft
In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung mit Paul-Xavier Cornu einen neuen Stellvertretenden Bundesanwalt für den Rest der Amtsperiode 2012 bis 2015. Die Wahl war aufgrund des Rücktritts von Maria-Antonella Bino nötig geworden, die sich beruflich neu orientieren wollte. Die Gerichtskommission hatte sich für Cornu entschieden und sich damit gegen andere Bewerber gestellt, darunter auch gegen Claude Nicati, den im Berichtjahr abgewählten Neuenburger Staatsrat, der die Stelle schon einmal inne gehabt hatte [68].
In seinem Mitte April der Aufsichtsbehörde vorgelegten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 versuchte Bundesanwalt Michael Lauber den Eindruck von Normalität zu vermitteln. Strukturen und Abläufe seien dank eines neuen Controllingsystems optimiert und einige langjährige Verfahren abgeschlossen worden. Zudem sei das Jahr von Offenheit, Vertrauen und Professionalität geprägt gewesen. Auch die Aufsichtsbehörde beschrieb in ihrem Bericht einen grundsätzlich positiven Eindruck. Einzig die zu hohe Verfahrensdauer wurde kritisiert. Es gäbe zwar durchaus plausible Gründe für die lange Frist, die durchschnittliche Behandlungsdauer von drei bis vier Jahren müsse aber verringert werden. In der Presse wurde es als zu früh erachtet, die Leistungen von Lauber nach nur einem Jahr Amtszeit zu bewerten. [69].
Beide Räte überwiesen diskussionslos eine auch vom Bundesrat unterstützte Motion Ribaux (fdp, NE), die eine Revision des Artikels 23 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPo) verlangt, damit die Fälschung von Autobahnvignetten nicht mehr von der Bundesanwaltschaft, sondern von den kantonalen Gerichten geahndet werden muss. Tatsächlich sieht Art. 23 StPo vor, dass die Fälschung von Urkunden des Bundes der Bundegerichtsbarkeit unterstehe. Darunter fällt auch die Autobahnvignette, was allerdings bei etwa 900 Fälschungsfällen pro Jahr mit einer sehr starken Belastung der Bundesanwaltschaft einhergeht [70].
Die Justizaffäre ‚Holenweger‘ erhielt im Berichtjahr neue Nahrung. Der Bankier Oskar Holenweger war 2010 von der Bundesanwaltschaft der Geldwäscherei angeklagt, 2012 aber vom Bundesgericht vollumfänglich frei gesprochen worden. Anfang Juni des Berichtjahres wurde bekannt, dass Holenweger vom Bund Entschädigung fordern will. Er stellte beim Eidgenössischen Finanzdepartement ein Begehren um Staatshaftung, weil er faktisch zum Verkauf seiner Privatbank gezwungen worden sei [71].
 
[68] BBl, 2013, S. 5239 f.; AB NR, 2013, S. 1222; Medienmitteilung BA vom 8.1.13; NZZ, 9.1.13; SoZ, 2.6.13; Blick, 3.6.13.
[69] Medienmitteilung BA vom 12.4.13; SPJ 2012, S. 59; NZZ, 23.2.13; BaZ und NZZ, 13.4.13; TA, 14.8.13.
[70] AB NR, 2013, S. 1182; AB SR, 2013, S. 1022.
[71] NZZS, 2.6.12; NZZ, 3.6.12; vgl. SPJ 2011, S. 52 f.