Année politique Suisse 2013 : Economie / Crédit et monnaie / Geld- und Währungspolitik
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Nationalbank
Neben der klassischen Geldpolitik (siehe oben) und der Regulierung des Immobilienmarkts (siehe unten, Kapital- und Finanzmarktregulierung), stand die SNB im Berichtsjahr auch im Zusammenhang mit der Grossbankenrettung von 2008 und der Grossbankenregulierung von 2011 im Fokus der Politik. Zum einen konnte sie den SNB StabFund ohne Verlust abwickeln und so die UBS-Rettung zu einem Abschluss bringen, zum anderen bezeichnete sie mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein weiteres Bankinstitut als systemrelevant und verpflichtete diese dadurch zur Einhaltung von schärferer Regulierungen.
Die Abwicklung des SNB StabFund konnte eingeleitet werden, nachdem der StabFund sein Darlehen bei der SNB im August 2013 vollständig tilgte und die UBS die verbliebenen Aktiva im November vom StabFund zurückkaufte. Deren Wert wurde vertragsgemäss, nach Zuweisung der ersten Milliarde an die SNB, je zur Hälfte aufgeteilt, was der Nationalbank einen Verkaufserlös von USD 3,762 Mia. einbrachte. Über die gesamte Laufzeit generierte das SNB-Darlehen zudem ein Zinseinkommen von rund USD 1,6 Mia. Die SNB liess verlauten, dass mit der Übergabe des StabFund an die UBS ein „ausserordentliches und herausforderndes Unterfangen“ zu einem guten Ende geführt werden konnte. Mit der Abwicklung des Fonds wurde auch eine am Jahresende formell nach wie vor beim EFD pendente Motion Graber (cvp, LU) hinfällig. Das 2011 überwiesene Begehren hatte gefordert, die Möglichkeit zum Rückkauf der StabFund-Aktiva durch die UBS von der Erfüllung von GPK-Empfehlungen abhängig zu machen [8].
Im Zusammenhang mit der Grossbankenregulierung verfügte die SNB im Berichtsjahr, dass neben der UBS und der CS auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu den systemrelevanten Banken gezählt werden musste. Dadurch wurde die ZKB ab dem 1. November zum Einhalten strengerer Eigenmittel- und Liquiditätsbestimmungen sowie zur Erarbeitung eines Notfallplans verpflichtet. Der Verweis auf die Staatsgarantie war dabei nicht genügend, weshalb sich die Frage stellte, wie allfällig systemrelevante Funktionen abgespaltet werden könnten. Die Bank unterhielt gemäss Medienberichten über 98% des Kredit- und Einlagegeschäfts mit Privat- und Firmenkunden im Inland. Dadurch schienen ein Abtrennen des systemrelevanten Inlandgeschäfts und die Auslagerung dieser Teile in eine „Brückenbank“ wenig praktikabel. In den Medien wurde spekuliert, dass bald auch die Raiffeisen Gruppen mit ihrem grossen Hypothekargeschäft und die Postfinance aufgrund ihrer dominanten Stellung im Schweizer Zahlungsverkehr als systemrelevant gelten könnten. Bis zum Jahresende wurde diesbezüglich von der SNB jedoch nichts verfügt [9].
Die Affäre um den 2012 zurückgetretenen Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, beschäftigte auch im Berichtsjahr die Schweizer Politik. Hildebrand war Ende 2011 beschuldigt worden, die Einführung der Wechselkursuntergrenze zur persönlichen Bereicherung genutzt zu haben. Er hatte zwar immer abgestritten, von den kritisierten US-Dollar-Transaktionen Kenntnis gehabt zu haben, war im Januar 2012 aber trotzdem zurückgetreten. Im März 2013 veröffentlichte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihren Bericht zur Causa Hildebrand. Darin monierte die Aufsichtskommission, dass der Bundesrat ohne gesetzliche Grundlage gehandelt habe, als er von sich aus die Überprüfung von Hildebrands Devisengeschäften angeordnet hatte. Die GPK war der Meinung, dass diese Aufgabe im Kompetenzbereich des Bankrats gelegen hätte. Zudem kritisierte die GPK die wenig aufschlussreiche Protokollierung der Bundesratssitzungen. Beispielhaft wurde das Protokoll eines vierstündigen Gesprächs des Bundesrats mit dem Bankratspräsidenten und Hildebrand angeführt. Es umfasste nur eine Seite. Der Bundesrat konterte die Kritik an der Verletzung des Legalitätsprinzips noch am Tag der Veröffentlichung des Berichts. Er verwies auf die Bundesverfassung und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, das dem/der Bundespräsidenten/in „jederzeit“ das Recht auf Abklärungen einräume. Obwohl der GPK-Bericht einstimmig und ohne Enthaltungen verabschiedet wurde, bemängelte Nationalrat Blocher (svp, ZH) diesen öffentlich. Es sei „lächerlich“, dass die GPK nur die Rolle des Bundesrats und der Verwaltung, nicht aber das Verhalten des zurückgetretenen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank untersucht habe. Ähnlich äusserten sich auch weitere SVP-Vertreter im Nationalrat. Dieser beriet just am Tag der Veröffentlichung des GPK-Berichts eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die eine PUK zur Aufklärung des Falls Hildebrand forderte. Unter anderem sollten damit Abklärungen zu Devisen- und Wertschriftentransaktionen aller SNB-Kaderleute und deren Angehörigen ab 2003 angestellt werden. Das Geschäft scheiterte jedoch mit 129 zu 52 Stimmen deutlich [10].
Nach zwei Jahren mit hohen Gewinnen erwirtschaftete die Nationalbank im Berichtsjahr einen Verlust von CHF 9,01 Mia. Positiv zum Ergebnis trugen der Verkauf des StabFund (CHF 3,42 Mia) und die Entwicklung der Fremdwährungspositionen (CHF 3,13 Mia) bei. Das reichte jedoch nicht, um die hohen Bewertungsverluste auf dem Gold wettzumachen, die sich im Jahresverlauf auf CHF 15,21 Mia. summierten. Weil die Ausschüttungsreserve am Jahresende nur CHF 5,3 Mia. betrug, kam es im Berichtsjahr vereinbarungsgemäss zu keiner Gewinnausschüttung an die Aktionäre und die öffentliche Hand. Nur marginal verkürzt wurde im Berichtsjahr die Bilanz der Nationalbank, nämlich von CHF 499,4 Mia. im Vorjahr auf CHF 490,4 Mia. zum Jahresende 2013. Damit hielt die SNB erneut Aktiva im Wert von mehr als 80% des jährlichen Bruttoinlandsprodukts der Schweiz. Die Devisenreserven stiegen, mitunter aufgrund von Bewertungseffekten, leicht von CHF 432,2 Mia. auf CHF 443,3 Mia. Das Darlehen an den StabFund wurde vollständig getilgt (siehe oben) [11].
Die 2011 von SVP-Exponenten lancierte Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ wurde im Berichtsjahr mit 106 052 gültigen Stimmen eingereicht. Das Begehren forderte, dass die SNB 20% ihrer Aktiva in Gold halten musste und dieses in der Schweiz zu lagern sei. Darüber hinaus sollte der Nationalbank verboten werden, einmal gekauftes Gold wieder zu verkaufen. Die SNB und der Bundesrat äusserten sich dezidiert kritisch gegenüber den Forderungen. Sie erachteten eine geografische Diversifikation der Goldlagerung als sinnvoll. Zudem befürchteten sie eine Einschränkung der geldpolitischen Handlungsfähigkeit bei Annahme der Initiative. Zwar könnte die Nationalbank weiterhin eine expansive Politik betreiben, diese aber weniger leicht zurückfahren, weil das Gold nicht verkauft werden dürfe. Langfristig erwarteten deshalb sowohl die SNB als auch der Bundesrat, dass die Bilanz der Nationalbank zu grossen Teilen aus Gold bestehen würde, was eine Steuerung des Zinses nur noch über die Passivseite (Ausgabe von Schuldverschreibungen) erlauben würde. Die Notenbank und der Bundesrat verwiesen darauf, dass dadurch mit tieferen Gewinnausschüttungen gerechnet werden müsste, weil die Goldbestände keine Zinserträge generierten, während Schuldverschreibungen eine Verzinsung verlangten. Die Beratungen der Initiative im Parlament standen am Jahresende noch aus [12].
 
[8] StabFund: SNB, 106. Geschäftsbericht 2013, S. 89 ff.; SNB Medienmitteilung vom 16.8. und 8.11.13; NZZ, 17.8. und 9.11.13; vgl. SPJ 2008, S. 107. Mo. 10.3517 (Graber): AB SR, 2010, S. 813 ff.; AB NR, 2011, S. 59 f.; BR, Bericht des Bundesrates vom 7. März 2014 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2013, S. 23 und 115; vgl. SPJ 2010, S. 131, SPJ 2011, S. 196, SPJ 2012, S. 178 f.
[9] SNB Medienmitteilung vom 11.11.13; NZZ, 3.5., 12.11. und 13.11.13.
[10] Pa.Iv. 12.403: AB NR, 2013, S. 351 ff.; GPK-Bericht: Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 15.3.13; NZZ, 16.3. und 19.3.13; vgl. SPJ 2012, S. 173 f.
[11] SNB, 106. Geschäftsbericht 2013, S. 114 f. und 146 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 173 f.
[12] BBl, 2011, S. 6841 ff.; BBl, 2013, S. 2911 f., S. 9329 ff.; NZZ, 27.4. und 21.11.13; vgl. SPJ 2011, S. 196, SPJ 2012, S. 174.