Année politique Suisse 2013 : Economie / Agriculture / Agrarpolitik
In der Frühjahrssession schlossen die beiden Kammern ihre Beratungen zur neuen Agrarpolitik ab. Das Gesetz hatte somit insgesamt zweimal den Stände- und dreimal den Nationalrat passiert, bevor alle Differenzen bereinigt waren.
Ein erster Punkt, dessen Diskussion noch beendet werden musste, war die künftige Regelung des Milchmarkts. Obschon der Ständerat in der ersten Lesung im Vorjahr die vom Nationalrat geforderte Aufrechterhaltung der obligatorischen Milchverträge zwischen Produzierenden und Verwertenden abgelehnt hatte, bestand Nationalrat Rösti (svp, BE) in der zweiten, im Berichtsjahr stattfindenden Beratung auf Festhalten an dieser Lösung. Eine grösstenteils bürgerliche Mehrheit, welcher sich auch Exponenten anderer Lager anschlossen, unterstützte ihn mit 95 zu 80 Stimmen in diesem Anliegen. Gleichzeitig akzeptierten die Ratsmitglieder allerdings den von Bundes- und Ständerat als Alternativvorschlag unterbreiteten Artikel, welcher die Ausarbeitung eines Standardvertrags den Branchenorganisationen überlassen und dem Bundesrat nur bei Nicht-Einigung die Kompetenz zu vorübergehenden Vorschriften erteilen will. Sie ergänzten ihn um die Bestimmung, dass ein solcher Vertrag eine minimale Dauer von einem Jahr zu beinhalten habe. Somit standen sich also zwei Artikel im Landwirtschaftsgesetz gegenüber, welche den gleichen Bereich auf unterschiedliche Weise regelten. Rösti empfand dies als unproblematisch: Wenn sich die Branchenorganisationen auf einen Vertrag einigen könnten, sei der Artikel mit dem Vertrags-Obligatorium automatisch erfüllt. Ansonsten greife der zweite Artikel als Sicherheit für die Produzierenden. Der Ständerat vertrat diesbezüglich eine andere Meinung: Man könne nicht die gleiche Kompetenz zwei verschiedenen Akteuren erteilen, da dies im konkreten Fall dazu führen würde, dass sich der Bundesrat und die Branchenorganisation gegenseitig blockierten. Die Bestimmung mit den obligatorischen Verträgen wurde daher einstimmig abgelehnt und die Regelung durch die Branchenorganisation mit 33 zu 9 Stimmen angenommen. In der zweiten Differenzbereinigung schloss sich die grosse Kammer diesem Entscheid an.
Auch die Importrestriktionen bei Fleisch und Pferden wurden 2013 erneut thematisiert: Erstere wurden dank einer Allianz von CVP, BDP und SVP sowie einer Mehrheit der FDP im Nationalrat definitiv angenommen, während letztere in der Differenzbereinigung nach längeren Diskussionen wieder aus dem Gesetz entfernt wurden. Als Hauptargumente dagegen angeführt wurden im Nationalrat die bereits hohe finanzielle Unterstützung für eine qualitativ hochstehende Pferdezucht von jährlich CHF 3 Mio. und die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb, welche sich durch eine derartige Regelung ergeben würden. Grossteile der Ratslinken und -mitte vermochten die Abstimmung für sich zu entscheiden. Der Ständerat folgte ihnen in seiner zweiten Lesung mit 21 zu 15 Stimmen.
Diverse Bestimmungen fanden entgegen anfänglicher Ablehnung doch noch Eingang in das Gesetz: So beharrte die grosse Kammer auf ihrer Forderung, dass der Bundesrat Einzelkulturbeiträge auch für die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Nutztierfutter verwenden können soll. Ziel dieser Massnahme ist die Reduktion der Futtermittelimporte, deren Einsatz in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik gekommen war: Die dadurch bestehende Abhängigkeit vom Ausland wurde als zu gross beurteilt, ausserdem kritisierte man die damit einhergehende, indirekte Förderung von Monokulturen in Schwellenländern. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte, dass die inländische Futtermittelproduktion bereits mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen gefördert werde. Eine bürgerliche Ratsmehrheit von 103 zu 76 Stimmen sowie im Ständerat eine Mehrheit von 23 zu 13 Stimmen beschlossen aber, dieses Anliegen auch bei den Einzelkulturbeiträgen zu verankern. Des Weiteren beschlossen die Räte, dass der Bund in Zukunft nicht nur die Verwertung von Kernobst, Steinobst und Trauben finanziell unterstützen kann, sondern auch jene von Beeren. Es handle sich hierbei um wichtige Produkte der Schweizer Landwirtschaft, deren Herstellung mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Auf dem Markt sei ihre Position zudem fragil aufgrund der von den Konsumierenden verlangten Frische und Qualität: Eine Förderung der Verwertung sei daher notwendig. Der Bundesrat hatte diese Gesetzesänderung abgelehnt mit der Begründung, dass Beeren Premiumprodukte im Hochpreissegment seien. Eine Subvention würde falsche Anreize setzen und die Produktion in einen wertschöpfungsschwachen Bereich lenken. Er unterlag im Nationalrat aber deutlich und im Ständerat mit 19 Ja- gegenüber 15 Nein-Stimmen.
Nachdem das neue Direktzahlungssystem 2012 vom Parlament in seinen Grundzügen gutgeheissen worden war, nahmen die Kammern 2013 noch einige Anpassungen vor. Eine vermeintlich kleine Änderung, die jedoch als grundsätzliches Bekenntnis zu den Schweizer Bäuerinnen und Bauern angesehen werden kann, ist die Umformulierung der einleitenden Bestimmung in Artikel 2, Absatz 1 b.: Der Bund „fördert“ damit nicht nur gemeinwirtschaftliche Leistungen von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben mit Direktzahlungen, sondern er „gilt“ sie „ab“. Der Nationalrat hatte in der Differenzbereinigung an diesem Entschluss festgehalten, was den Ständerat dazu veranlasste, ihm mit einem Stimmenverhältnis von 18 zu 16 zu folgen. Erneut thematisiert wurden zudem die Übergangsbeiträge: Die Ausgestaltung dieser finanziellen Unterstützung war bei der Umstellung vom alten auf das neue Direktzahlungssystem im vorigen Jahr ausschlaggebend dafür gewesen, dass der Ständerat die neue Politik des Bundesrates akzeptiert hatte. Nun wurden in beiden Räten jedoch mehrere Anträge diskutiert, welche alternative Arten der Geldverteilung forderten. Trotz unterschiedlicher Instrumente und Stossrichtungen hatten sie alle zum Ziel, den Systemwechsel für die landwirtschaftliche Bevölkerung erträglicher zu machen und sicherzustellen, dass die betroffenen Betriebe nicht mit allzu abrupt sinkenden Subventionsbeiträgen konfrontiert würden. Nach langen Diskussionen obsiegte schliesslich die vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene Version: Diese machte hinsichtlich der konkreten Ausschüttung kaum Aussagen und garantierte dadurch laut ihren Befürwortern die grösste Flexibilität und Transparenz für die Umsetzung der Reform.
Beim Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht bremsten die Parlamentarier den Bundesrat in seinen Reformbestrebungen: Dieser hätte die Verbesserungen von Bewirtschaftungsstrukturen (sog. „Arrondierungen“) erleichtern wollen, indem er daran beteiligte Pachtende von der Informationspflicht ihrer Verpachtenden befreit hätte. Wenn also zwei Pächter das von ihnen verwaltete Land aus Effizienzgründen ausgetauscht hätten, ohne dabei eines der bestehenden Pachtverhältnisse aufzulösen, hätte das stillschweigende Einverständnis der Verpächter gegolten. Die bürgerlichen Parteien, welche sowohl im National- als auch im Ständerat gegen diese Regelung argumentierten, machten geltend, dass dies eine Missachtung des Eigentums darstellen würde: Pachtverträge seien Verpflichtungen zur persönlichen Bewirtschaftung, welche man nicht beliebig austauschen könne. Nachdem sich die Räte je zweimal mit der Thematik auseinandergesetzt hatten, lehnten sie den bundesrätlichen Antrag daher deutlich ab.
Eine letzte Differenz zwischen den Kammern bestand in der Debatte über eine Erhöhung der finanziellen Mittel, welche der Landwirtschaft zwischen 2014 und 2017 zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Nationalrat hatte 2012 verlangt, dass der Budgetposten „Investitionskredite“ um CHF 160 Mio. erhöht wird, was einer Vergrösserung des Rahmenkredits um 1,2% entsprechen würde. Nachdem der Ständerat dies mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt hatte, wiederholte Nationalrat Rösti (svp, BE) 2013 in einem Minderheitsantrag die Forderung: Die neue Agrarpolitik verlange von der bäuerlichen Bevölkerung erhebliche Anpassungen und Mehrleistungen, dafür müssten auch mehr Mittel gesprochen werden. Eine Erhöhung speziell im Investitionsbereich sei sinnvoll, da dadurch Produktivität und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft nachhaltig verbessert würden, was auch für künftige Generationen wichtig sei. Ausserdem würden nicht nur Bäuerinnen und Bauern davon profitieren: Durch neue Bauaufträge würde auch das Baugewerbe wachsen; die Renovation von Flurwegen oder Ähnlichem komme zudem ganzen Regionen sowie dem Tourismus zugute. Bundesrat Schneider-Ammann wies – wie bereits im vorigen Jahr – darauf hin, dass eine Aufstockung der Gelder nicht mit der Schuldenbremse vereinbar wäre: Die Landwirtschaft erhalte mit CHF 13,67 Mrd. wieder gleich viele Gelder wie in den letzten Jahren, und in Anbetracht des geplanten Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets, welches den Bundeshaushalt ab 2014 jährlich um CHF 700 Mio. entlasten soll, wäre eine Mittelerhöhung widersinnig. Die Abstimmung fiel mit 90 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus den Reihen der FDP und CVP hauchdünn zugunsten des Minderheitsantrags und gegen die Argumente des Bundesrates aus, obwohl sich die linksgrünen Fraktionen geschlossen zusammen mit den Grünliberalen und knapp zwei Dritteln der FDP dagegen ausgesprochen hatten. Auch in der kleinen Kammer entschied man sich daraufhin mit einem knappen Mehr von 3 Stimmen für die Erhöhung der finanziellen Mittel.
Vor der
Schlussabstimmung äusserten sich im Nationalrat noch einmal alle Fraktionen über das Endprodukt „Agrarpolitik 2014 bis 2017“: Die meisten zeigten sich grundsätzlich zufrieden mit der neuen Ausrichtung und waren bereit, einzelne Punkte, mit denen sie nicht einverstanden waren, in Kauf zu nehmen. Allein SVP-Parteipräsident Toni Brunner (SG) kritisierte die Gesetzesrevision fundamental: Erneut sei die Ökologisierung gegenüber der produzierenden Landwirtschaft stärker gewichtet worden. Die Extensivierung werde weiter ausgebaut und die Nahrungsmittelproduktion damit zunehmend ins Ausland verlagert. Brunner warnte davor, den Selbstversorgungsgrad in der Schweiz weiter sinken zu lassen: Angesichts der internationalen Lebensmittelskandale, welche man in jüngster Zeit erlebt habe (vgl. unten, „Revision Lebensmittelgesetz“), sei die Förderung einer solchen Entwicklung unvorsichtig. Mit Ausnahme eines BDP-Parlamentariers war die SVP die einzige Fraktion, welche grossmehrheitlich gegen die Verabschiedung der Vorlage stimmte: Die neue Agrarpolitik passierte den Nationalrat mit 141 zu 41 Stimmen. Der Ständerat akzeptierte die behandelte Vorlage einstimmig mit zwei Enthaltungen
[6].
In der Zivilgesellschaft wurde die neue Agrarpolitik grundsätzlich positiv aufgenommen. Einzig einige betroffene Interessengruppen äusserten Kritik: So bedauerten etwa die Fédération suisse du franches-montagnes (FM) und die Fédération d’élevage du cheval de sport CH (FECH) den Entscheid, die Freiberger Pferde nicht durch Importkontingente zu schützen. Der Dachverband des Handels (Handel Schweiz) beanstandete die fortwährende Subventionierung der Landwirtschaft, während der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) im Gegenteil befürchtete, dass Grosskultur-Betriebe wie etwa Raps-, Sonnenblumen- oder Getreideproduzenten nicht mehr genügend unterstützt würden und es deshalb vermehrt zu Importen kommen werde. Im Sommer wurde von der Kleinbauern-Vereinigung eine Petition mit 16 000 Unterschriften zur Stärkung kleiner und mittlerer Bauernbetriebe eingereicht: Der Verein fürchtete, dass wegen der Neuberechnung der Standardarbeitskraft (SAK) viele Höfe weniger oder gar keine Direktzahlungen mehr erhalten würden. Die Thematik war im Parlament nicht behandelt worden; der Bundesrat hatte aber in der Botschaft zur Agrarpolitik festgehalten, dass er die Definitionsmerkmale für eine SAK strenger gestalten wolle, um dem technischen Fortschritt der letzten Jahre gerecht zu werden. Da sich während der Vernehmlassung zu den Verordnungen offenbar auch andere Interessengruppen kritisch zu dieser Anpassung geäussert hatten, beschloss der Bund, vorerst darauf zu verzichten: Man wollte stattdessen die Ergebnisse eines Berichts abwarten, der die Zweckmässigkeit und Präzision der Einheit SAK grundsätzlich reflektieren und eventuelle Alternativen aufzeigen soll. Der Genfer Winzer Willy Cretegny beschloss zusammen mit der welschen Bauerngewerkschaft Uniterre, das Referendum gegen die Agrarpolitik zu ergreifen. Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) entschied jedoch, auf ein Referendum zu verzichten. Cretegny schaffte es denn auch nicht, die benötigten Unterschriften innerhalb der Sammelfrist zusammenzutragen
[7].
Drei Wochen nach Abschluss der Ratsberatungen präsentierte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das zur neuen Agrarpolitik gehörende
Verordnungspaket, welches 350 Seiten umfasste. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist waren über 300 Stellungnahmen eingegangen. Generell gelobt wurden die Zusammenfassung verschiedener Verordnungen in einer totalrevidierten Direktzahlungsverordnung sowie die klare Zielausrichtung des neuen Direktzahlungssystems. Die Kritikpunkte unterschieden sich je nach politischer Gesinnung, respektive je nach Prioritätensetzung bei den verschiedenen Zielen der Landwirtschaftspolitik: Die SVP, der SBV und andere bäuerliche Gruppierungen bemängelten etwa die ihrer Ansicht nach zu schwache Gewichtung der Versorgungssicherheit und verlangten mehr Beiträge für Futter- und Brotgetreide. SP, Grüne und Umweltverbände hingegen wünschten mehr Leistungen für Umwelt- und Tierschutzziele. Von Seiten direktbetroffener Verbände und Branchenorganisationen sowie von SBV, SGV und den Kantonen wurde zudem der mit der neuen Regelung einhergehende administrative Aufwand kritisiert. Dem widersprach jedoch die Economiesuisse: Laut ihrer Einschätzung sei der Aufwand vertretbar angesichts der Zielgenauigkeit des neuen Direktzahlungssystems. Nachdem das BLW nochmals einige Änderungen vorgenommen hatte, verabschiedete der Bundesrat im Oktober die Verordnungen: Die neue Agrarpolitik wird damit ab dem 1. Januar 2014 in Kraft treten
[8].
Im Herbst und Winter 2013 wurden
zwei Initiativen aufgegleist, die als Reaktionen auf die revidierte Agrarpolitik sowie die internationalen Lebensmittelskandale (vgl. unten, „Revision Lebensmittelgesetz“) interpretiert werden können: Die Grüne Partei Schweiz stellte ein Anliegen vor, welches die Importstandards für Futter- und Lebensmittel erhöhen will: Eingeführt werden soll laut dieser Initiative nur noch, was mindestens schweizerischen Qualitäts-, Umwelt- und Tierschutzkriterien entspricht. Damit steht die Förderung lokaler und saisonaler Produkte sowie des fairen Handels im Zentrum. Die andere Initiative stammt aus Kreisen von SVP und Bauernverband (SBV): Sie soll die inländische Produktion stärken und so die Versorgungssicherheit der Bevölkerung besser gewährleisten. SVP und SBV konnten sich lange nicht auf einen gemeinsamen Initiativtext einigen und verfolgten deshalb zu Beginn je eigenständige Projekte mit ähnlichen Stossrichtungen. Grund für diese Doppelspurigkeiten war, dass der SBV die Forderungen der SVP als zu radikal empfand: Nationalrat Rudolf Joder (svp, BE) hatte in dem von ihm vorgeschlagenen Text einen konkreten Selbstversorgungsgrad von 60% verankert, zudem wollte er ein Verbot künftiger Agrarfreihandelsabkommen erwirken. Obwohl der SBV grundsätzlich sowohl mit der Erhöhung der Selbstversorgung als auch der Verhinderung von Freihandelsabkommen im Bereich der Landwirtschaft einverstanden war, fand er die Festschreibung dieser Forderungen in der Verfassung übertrieben und verblieb mit seinem Text bei vageren Formulierungen. Von Aussenstehenden wurde die Kontroverse zwischen den beiden Vertretern bäuerlich-konservativer Gruppen auch als Machtkampf gedeutet: Die SVP wolle nach ihrer letztjährigen Niederlage bei der Neubesetzung des SBV-Präsidiums ihren Einfluss in diesem Bereich zur Geltung bringen. Im Dezember fand man nach längeren Verhandlungen schliesslich zum Kompromiss: Der SBV beschloss, die Initiative der SVP mitzutragen unter der Bedingung, dass die SVP den Prozentsatz zur Selbstversorgung aus dem Text streicht, wozu sich die Partei schliesslich bereit zeigte. Verschiedene Interessengruppen nahmen bereits Stellung zum Initiativvorhaben: Das Konsumentenforum (kf) kritisierte, dass eine solche Verfassungsänderung die Lebensmittel verteuern und Konsumenten bevormunden würde. Auch die Economiesuisse stellte sich gegen die Initiative: Die Vorstellung einer autarken Schweiz sei ein Mythos, von dem man sich zu verabschieden habe. Versorgungssicherheit werde nicht durch Abschottung erreicht, sondern durch effiziente landwirtschaftliche Produktion und gute Handelsbeziehungen
[9].
[6] BRG 12.021:
AB NR, 2013, S. 102 ff., 357 f., 537 f.;
AB SR, 2013, S. 154 ff., 367; vgl.
SPJ 2012, S. 192.
[7]
QJ, 20.3.13;
BZ, 11.4.13;
NZZ, 27.4.13;
Lib, 30.4.13;
BaZ, 25.6.13;
BZ, 13.7.13
.
[8]
Lit. Bundesamt für Landwirtschaft b;
NZZ, 9.4. und 22.6.13;
TA, 3.7.13;
NZZ, 24.10.13.
[9]
TA, 16.8.13;
NZZ, 21.9.13;
Lib, 16.10.13; Presse vom 5.11. und 6.11.13;
SGT, 9.11.13;
Blick, 21.11.13;
LZ, 21.11.13;
NZZ, 10.12. und 16.12.13; vgl.
SPJ 2012, S. 434; vgl. auch Teil III a (SVP) und b (Landwirtschaft).
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