Année politique Suisse 2013 : Economie / Agriculture / Einkommenssicherung
print
Direktzahlungen
National- und Ständerat gaben 2013 einer Standesinitiative des Kantons Bern mit dem Titel „Kein Abbau in der nachhaltigen Landwirtschaft“ keine Folge. Ziel des Anliegens wäre die Aufrechterhaltung verschiedener Direktzahlungskategorien gewesen. Der Kommissionssprecher der kleinen Kammer erläuterte, dass diese Forderungen weitgehend in die Agrarpolitik 2014 bis 2017 aufgenommen worden seien. Eine Annahme sei daher nicht mehr notwendig [14].
Der Ständerat nahm eine im Vorjahr von der ersten Kammer gutgeheissene Motion von Siebenthal (svp, BE) mit 14 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Sie verlangt, dass Direktzahlungen künftig mehr als zweimal pro Jahr von den Kantonen an die Bauern überwiesen werden können. Der Bundesrat hatte für eine Ablehnung der Motion plädiert mit dem Verweis auf administrativen Mehraufwand und dadurch entstehende Fehlerquellen bei der föderalen Umsetzung: Wenn Direktzahlungen bereits im Frühling und somit vor der tatsächlichen Leistungserbringung der meisten Landwirte ausgezahlt werden müssten, entstünde das Risiko, dass Beiträge zu früh an falsche Adressen ausbezahlt würden. Eine Minderheit Föhn (svp, SZ) argumentierte erfolgreich dagegen an, indem sie bemerkte, dass solche Transaktionen im Routinebereich des heutigen Bank- und Finanzwesens lägen [15].
 
[14] Kt.Iv. 09.306: AB SR, 2013, S. 355; AB NR, 2013, S. 1399; vgl. SPJ 2012, S. 196.
[15] Mo. 11.3698: AB SR, 2013, S. 169; vgl. SPJ 2012, S. 196.