Année politique Suisse 2013 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
print
Unternehmensbesteuerung
Was die unerwartet hohen Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II anbetraf, sorgte in der Frühjahrsession die Ablehnung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) durch den Nationalrat für Aufsehen. Der Motionstext wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Steuerausfälle ganz oder teilweise kompensierte. Im Vorjahr hatte der Ständerat diesem Ansinnen zugestimmt. Zudem empfahl eine Mehrheit der WAK des Nationalrats die Motion zur Annahme. Das Abstimmungsresultat zu Gunsten der Kommissionsminderheit fiel in der grossen Kammer mit 106 zu 71 dann aber unerwartet deutlich aus. Neben den geschlossenen stimmenden Fraktionen der SVP, der FDP und der BDP sprachen sich auch die CVP-Abgeordneten grossmehrheitlich gegen die Motion aus. Die Wirtschaftsverbände, die sich auf intensive Weise für eine Ablehnung der Motion eingesetzt hatten, konnten somit einen wichtigen Erfolg verbuchen [19].
Im Verlauf des Berichtsjahres entwickelte eine Projektorganisation unter der Leitung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Stossrichtung der geplanten Unternehmenssteuerreform III. Im Mai legte die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vor. Dieser empfahl im Falle einer Abschaffung oder Anpassung der kantonalen Spezialregime für Statusgesellschaften im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der EU die Einführung von Ersatzmassnahmen, damit die Standortattraktivität der Schweiz aufrecht erhalten werden konnte. Die Massnahmen mussten allerdings internationalen Standards genügen. Soweit es die Kantone für erforderlich hielten, sollten sie ihre Gewinnsteuersätze senken. Zudem waren weitere steuerliche Massnahmen für die Stärkung der Standortattraktivität vorgesehen. Zur Debatte standen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie die Einführung von Steuerprivilegien für Erträge aus geistigem Eigentum (so genannte Lizenzboxen). Im Rahmen der daran anschliessenden Konsultation stiess der Zwischenbericht auf breite Zustimmung. Der Bundesrat beauftragte im Dezember die Projektorganisation, eine weitere Konsultation bei den Kantonen durchzuführen, damit im Folgejahr eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden konnte [20].
In der Sommersession lehnte der Ständerat eine Motion der freisinnigen Fraktion ab, deren Forderung nicht mehr aktuell war. Im Zusammenhang mit den im Jahre 2011 diskutierten Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke verlangte die Motion eine rasche Umsetzung einer Unternehmenssteuerreform III bis zum 31. März 2012. Der Nationalrat hatte dem Geschäft in der Wintersession 2011 zugestimmt [21].
In der Frühjahrsession hiess der Nationalrat eine schrittweise Abschaffung aller Stempelsteuern gut. Diese Forderung ging auf eine parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion aus dem Jahre 2009 zurück, welcher die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte Folge gegeben hatten. Die Stempelabgabe auf der Emission von Eigenkapital betrug ein Prozent, während jene auf das Fremdkapital im Rahmen der „Too big to fail“-Vorlage bereits im Vorjahr abgeschafft worden war. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats vertrat die Ansicht, dass die Stempelabgabe die Aktienemissionen unnötig verteuerte, das Eigenkapital gegenüber Fremdkapital benachteiligte und das Emissions- und Handelsgeschäft ins Ausland drängte. Mit diesem Entscheid widersetzte sich die kleine Kammer dem Sistierungsantrag des Bundesrats. Die Regierung begrüsste zwar das Anliegen im Grundsatz, plädierte jedoch für eine Berücksichtigung dieser Massnahme in der Unternehmenssteuerreform III, was eine Gesamtschau ermöglicht würde. Im Ständerat fand diese Argumentation mehr Gehör: Die Kantonsvertreter beschlossen in der Wintersession oppositionslos dem bundesrätlichen Sistierungsantrag zu folgen [22].
Gegen den Antrag des Bundesrats stimmte der Nationalrat in der Herbstsession einer von der SVP-Fraktion eingereichten Motion zu, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen forderte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft war am Jahresende noch hängig [23].
Eine zweite Motion der SVP-Fraktion, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf rückkauffähigen Lebensversicherungen zum Ziel hatte, passierte ebenfalls die Hürde des Nationalrats. Der Bundesrat hatte auch diesen Vorstoss zur Ablehnung empfohlen [24].
Im Verlauf des Berichtsjahres überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Pelli (fdp, TI), die im Rahmen der Quellensteuer eine pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Schweiz ermöglichen wollte, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen vorlag [25].
Im Gegensatz zum Nationalrat im Vorjahr gab der Ständerat in der Sommersession einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen erlauben wollte. Somit wurden vorgenommene Wertverminderungen auf Wirtschaftsgüter von der Steuerbehörde weiterhin nur bis zu einem im Steuerrecht festgehaltenen Maximalwert akzeptiert [26].
 
[19] Mo. 12.3972: AB NR, 2013, S. 372ff.; NZZ, 20.3.13; vgl. SPJ 2012, S. 208f.
[20] Medienmitteilungen EFD vom 17.5., 30.10. und 19.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 209.
[21] Mo. 11.3789: AB NR, 2013, S. 635.
[22] Pa.Iv. 09.503: AB NR, 2013, S. 365ff.; AB SR, 2013, S. 1065f; NZZ, 5.12.13
[23] Mo. 11.3834: AB NR, 2013, S. 1243f.
[24] Mo. 11.3835: AB NR, 2013, S. 1244f.
[25] Mo. 13.3184: AB NR, 2013, S. 1182; AB SR, 2013, S. 982.
[26] Pa.Iv. 10.533: AB SR, 2013, S. 637f.