Année politique Suisse 2013 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications / Telekommunikation und Post
print
Telekommunikation
Zwei im Jahr 2011 eingereichte Motionen zu den als zu hoch empfundenen Mobiltelefonie-Gebühren für Dienstleistungen von inländischen Anbietern im Ausland wurden im Berichtjahr von den Räten behandelt. Die fast gleichlautenden Motionen Wyss (sp, BE) und Fuchs (svp, BE) verlangen vom Bundesrat die Festlegung einer Preisobergrenze für die Mobiltelefonie-Gebühren, welche über Schweizer Anbieter im Ausland anfallen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates hat mit Blick auf den Handlungsbedarf und auf die technische Entwicklung ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat einlädt, bis Ende 2014 einen Bericht über die Entwicklung der Roaming-Gebühren zu verfassen. Dabei sollen folgende Punkte betrachtet werden: Preise beim Mobilfunkverkehr mit EU-Ländern und mit Nicht-EU-Ländern, die technologische Entwicklung, neue Gebührenmodelle sowie den Regelungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten des Bundes. Die Kommission empfahl, die Motionen Wyss und Fuchs zu sistieren und stattdessen das Postulat zu überweisen. Die Motion Wyss „Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland“ wurde am 19. März des Berichtjahrs vom Ständerat mit 22 zu 14 Stimmen bis Ende 2014 sistiert. Das Postulat der KVF-SR wurde am selben Tag überwiesen. Ebenfalls im März nahm der Nationalrat die Motion Fuchs (svp, BE) an: Bundesrätin Leuthard betonte in der Debatte die Freiheit des Marktes und den Umstand, dass technische Lösungen von den Anbietern gesucht und eingeführt würden, und beantragte deshalb die Ablehnung der Motion. Natalie Rickli (svp, ZH), welche die Motion nach Ausscheiden von Fuchs aus dem Parlament übernommen hatte, forderte hingegen, dass mit der Annahme der Motion der Druck auf die Telekomanbieter aufrechtzuerhalten sei, bis sich die Situation für die Schweizer Kunden tatsächlich gebessert habe. Der Nationalrat nahm die Motion mit 162 zu 12 Stimmen an, wobei die ablehnenden Stimmen grösstenteils der FDP-Fraktion angehörten. Der Ständerat verhandelte die Motion im Juni des Berichtjahrs und sistierte sie ebenfalls. Es wurde argumentiert, dass eine Preisregulierung durch die Schweiz im internationalen Markt nicht akzeptabel sei und dass technische Lösungen auf dem Weg zur Realisation seien. Gemäss dem Postulat der KVF des Ständerates werde der Bundesrat die Situation aufzeigen und durch die Sistierung könne die Forderung später wieder aufgenommen werden, falls dies notwendig sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass die inhaltlich ähnliche Motion Wyss bereits aus diesen Gründen sistiert worden sei. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation im September des Berichtjahrs und sistierte die Motion gemäss dem einstimmigen Antrag seiner KVF-NR [26].
Die Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste zielt darauf ab, Zugangspreise zu Dienstleistungen der marktbeherrschenden Swisscom zu definieren und sicherzustellen, dass andere Anbieter im Wettbewerb nicht diskriminiert werden. Anbieter, die den Zugang zu Entbündelungsprodukten suchen (Orange, Sunrise, Verizon, VTX) sowie Konsumentenorganisationen äusserten sich in der Vernehmlassung denn auch ganz oder mehrheitlich zustimmend, während die Swisscom sowie Kabelnetzbetreiber und Glasfaserfirmen eine ganz oder mehrheitlich ablehnende Haltung einnahmen. Befürchtet wurde von ablehnender Seite, dass ein solchermassen definierter Zugang zum Netz Rechtsunsicherheit bringen und die Investitionen ins Netz bremsen würde. Die zustimmende Seite betonte die Wichtigkeit des Wettbewerbes [27].
Zeitgemässe technische Vorschriften für die Arbeitsabläufe bei Notrufen fordert eine Motion des ehemaligen SVP-Nationalrats von Rotz (svp, OW), welche von Sebastian Frehner (svp, BS) übernommen worden war. Ziel des Vorstosses ist es, die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) an neue technische Möglichkeiten anzupassen. Dabei geht es um die Möglichkeit, Notrufe aus VoIP-Quellen (Internettelefonie) korrekt zu leiten und eine GPS-Ortung von Mobilfunkgeräten zu ermöglichen. Die Blaulichtorganisationen sollen damit auf möglichst umfassende Informationen zum Standort der Notrufabgabe zugreifen können. Überdies soll bei Überlastung einer Notrufzentrale die Weiterleitung des Notrufs an eine zweite, nahe gelegene Notrufzentrale möglich sein. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen und begründete dies damit, dass im Bakom bereits entsprechende Vorarbeiten im Gange seien und dass er bevorzuge, die technologieneutralen Formulierungen in der FDV so zu belassen. Im Nationalrat wurde die Motion im März des Berichtjahres aber deutlich gutgeheissen. Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Motion und stimmte einer Änderung seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zu: Die Forderungen sollen unter Vorbehalt der technischen Entwicklung und unter Berücksichtigung internationaler Standards umgesetzt werden. Mit dieser Ergänzung zeigte sich Bundesrätin Leuthard (cvp) einverstanden. In der Folge stimmten beide Kammern dem Geschäft zu [28].
 
[26] Mo. 11.3524 (Wyss): AB NR, 2011, S. 1523 und 1430; AB SR, 2013, S. 239. ff.; Mo. 11.3472 (Fuchs): AB NR, 2013, S. 221 ff., 1429; AB SR, 2013, S. 544 f.; Po. 13.3009 (KVF-S): AB SR, 2013, S. 239 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 258.
[27] Lit. BAKOM.
[28] Mo. 11.3352: AB NR, 2013, S. 27 und 1429; AB SR, 2013, S.544 f.