Année politique Suisse 2013 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement
 
Allgemeine Umweltpolitik
In Erfüllung eines im Jahre 2011 überwiesenen Postulats Bourgeois (fdp, FR) präsentierte der Bundesrat Ende Januar seinen Bericht zur Rolle des Staates hinsichtlich einer effizienten Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Laut Ausführungen der Regierung würde sich eine Politik der Grünen Wirtschaft kurzfristig eher negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken. Langfristig hingegen könnten externe Kosten für Umwelt und Gesellschaft durch die geringere Umweltbelastung verringert werden. Darüber hinaus könne nicht erwartet werden, dass eine Grüne Wirtschaft zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen würde; es könne lediglich mit einer Verschiebung der Arbeitslast gerechnet werden. Ob sich dieser Strukturwandel hingegen positiv oder negativ auf die Beschäftigung auswirken würde, sei aufgrund vieler unbekannter Grössen nicht vorhersehbar. Betreffend notwendige Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung seien Regelungen angebracht, welche die Übernutzung der natürlichen Lebensgrundlagen mit einer adäquaten finanziellen Last belegten. Wichtig sei der Einsatz eines möglichst kosteneffizienten Politikmix, der die Unternehmen nicht unnötig einschränkt und Innovationen fördert, wobei alle Branchen gleichwertig berücksichtigt werden sollen. Als wichtige, bestehende Eckpfeiler zur möglichen Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft nennt der Bundesrat die jüngste Revision des CO2-Gesetzes, die Energiestrategie 2050, der sich in Arbeit befindende Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz, die Agrarpolitik 2014-2017, der mit einer Änderung des Raumplanungsgesetzes kürzlich beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative sowie die „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015“ (siehe unten). Darüber hinaus verwies die Regierung auf die laufenden Arbeiten in den 2010 beschlossenen sechs Handlungsfeldern zur Förderung einer Grünen Wirtschaft und kündigte an, der Volksinitiative „für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen (siehe unten) [1].
Im Februar des Berichtsjahres entschied der Bundesrat, die im Vorjahr von den Grünen eingereichte Volksinitiative „für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ abzulehnen und dem Anliegen in Form einer Teilrevision des Umweltschutzgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Regierung unterstütze grundsätzlich die Stossrichtung des Volksanliegens, erachte das gesteckte Ziel, bis zum Jahr 2050 den ökologischen Fussabdruck der Schweiz so weit zu reduzieren, dass er die jedem Menschen zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht übersteige, als nicht erreichbar. Die Grundlage für den Gegenentwurf bildete ein Bericht und Aktionsplan zur Grünen Wirtschaft, welcher vom Bundesrat im März und in Reaktion auf die 2010 gefassten Bestrebungen zur Förderung einer ressourcenschonenden Wirtschaft verabschiedet wurde. Ende Juni schickte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf des Umweltschutzgesetzes in die dreimonatige Vernehmlassung. Ersten Ergebnissen zufolge stiessen die vorgeschlagenen Massnahmen – darunter verbesserte Produktumweltinformationen sowie freiwilliges Engagement in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft – bei den Vernehmlassern auf grosses Interesse. Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien standen dem Entwurf jedoch kritisch gegenüber. Nach Auswertung der Stellungnahmen durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) plant der Bundesrat, seine Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag im Frühjahr 2014 vorzulegen [2].
Mittels Postulat verwies Nationalrätin Trede (gp, BE) auf den Umstand, dass negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt durch Fracking, resp. die hydraulische Frakturierung von Gesteinsschichten zur Erdöl- oder Erdgasförderung, bisher nicht ausgeschlossen werden können. Im Gegenteil bestünde durch den Einsatz von Stützmittelflüssigkeit die Gefahr der Grundwasserverschmutzung. Ein vom Bundesrat erarbeiteter Bericht soll daher eine explizite Haltung der Regierung gegenüber Fracking ausdrücken, stichfeste Nachweise zur Umweltverträglichkeit erbringen und Möglichkeiten aufzeigen, wie die Schweiz bei den angrenzenden Ländern auf ein potentielles Fracking-Verbot oder -Moratorium Einfluss nehmen könnte. Darüber hinaus soll der Bundesrat Wege darlegen, wie ein zehnjähriges Moratorium für die Exploration und Gewinnung von Schiefergas in der Schweiz geschaffen werden könnte. Wie bereits in seiner Antwort zu einer vom Parlament noch nicht behandelten Motion Reimann (svp, SG), zeigte sich der Bundesrat bereit, seine Ansicht gegenüber einem allfälligen Schiefergasförderungs-Moratorium detailliert darzulegen. Nach dieser positiven Stellungnahme der Regierung überwies der Nationalrat das Postulat in der Sommersession stillschweigend [3].
Der aktuelle Umweltbericht 2013, den das BAFU im Juli 2013 veröffentlichte, zeigte, dass trotz durch bereits bestehende politische Eingriffe herbeigeführte Verbesserungen der Luftqualität die Konzentration gewisser Schadstoffe in der Luft noch immer regelmässig zu hoch sei. Weiter beeinträchtige die durch Medikamente, Hygieneprodukte und Pflanzenschutzmittel verursachten Mikroverunreinigungen der Gewässer die Ökosysteme. Die Schweizer Bevölkerung verbrauche zudem mehr als doppelt so viele Ressourcen, als ihr bei gerechter Aufteilung unter der gesamten Weltbevölkerung zustehen würde. Ferner kam der Bericht zum Schluss, die Schweiz könnte übermässig vom Klimawandel betroffen sein, was sich insbesondere negativ auf Land- und Forstwirtschaft, den Wintertourismus und die Wasserkraftproduktion auswirken würde. Diesen Herausforderungen soll unter anderem mit den im Berichtsjahr verabschiedeten Massnahmen im Rahmen des Aktionsplan „Grüne Wirtschaft“ (siehe oben) sowie mit der im Juli präsentierten Finanzierungslösung für die Aufrüstung von rund 100 Abwasserreinigungsanlagen (siehe unten) begegnet werden. Zur Reduktion der Umweltbelastung sei ein Übergang zu einer Grünen Wirtschaft zwingend. Hierbei müssten auch Einschränkungen des Wirtschaftswachstums in Kauf genommen werden, so die Ausführungen des Umweltamt-Direktors [4].
Im Oktober präsentierte der Bundesrat seinen alle fünf Jahre erscheinenden Bericht zur Wirkung der Umwelttechnologieförderung, zu welcher sich die Schweiz mit einer 1997 in Kraft getretenen Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verpflichtet hatte. Zwischen 2007 und 2011 hatte der Bund insgesamt CHF 16 Mio. zur Förderung von Umwelttechnologien in sämtlichen wichtigen Umweltbereichen, dabei zum ersten Mal auch im Bereich der Biodiversität, eingesetzt. Mit Hilfe dieser Beiträge konnte die Ressourceneffizienz in den geförderten Unternehmen verbessert werden. Darüber hinaus generierte der Einsatz umweltverträglicher Technologien namentlich durch die damit erreichten Einsparungen bei Infrastruktur-, Betriebs- und Gesundheitskosten einen ökonomischen Nutzen. Der gut 50-seitige Bericht gibt Auskunft über die geförderten Projekte, die jeweils verwendeten Bundesbeiträge sowie den dabei erzielten ökologischen und ökonomische Nutzen [5].
Im Dezember nahm der Bundesrat den Zwischenbericht zur „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015“ zur Kenntnis, den die verantwortliche Sektion des Bundesamtes für Raumentwicklung erarbeitet hatte. Die Strategie war im Rahmen der Legislaturplanung verabschiedet worden und galt als wichtiger Beitrag zur im Vorjahr in Brasilien abgehaltenen UNO-Nachhaltigkeitskonferenz „Rio+20“. Der Zwischenbericht zeichnete grundsätzlich eine positive Bilanz betreffend Umsetzung der rund 40 im Aktionsplan enthaltenen Massnahmen. Handlungsbedarf bestünde jedoch unter anderem im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus, beim Schutz vor Naturgefahren und bei der nachhaltigen Produktion und Konsumation. Darüber hinaus verlangten verschiedene sektorale Programme und Konzepte des Bundes – als Beispiele genannt wurden die Energiestrategie 2050, der Aktionsplan Grüne Wirtschaft, die Wachstumspolitik 2012-2015 und die Gesundheit 2020 – nach verstärkter Koordination mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung, um die Kohärenz zu erhöhen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Von den Massnahmen ausgenommen wurden die ursprünglich vorgesehene Fiskalregel für die Invalidenversicherung sowie ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung. Beide Vorlagen, die zu einer nachhaltigen Gesellschaft hätten beitragen sollen, waren kürzlich im Parlament gescheitert [6].
Zur Volksinitiative „Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)“, siehe Teil I, 6a (Energies alternatives).
Zur Ecopop-Volksinitiative „Stopp der Überbevölkerung“, siehe Teil I, 7a (Evolution de la population).
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Internationale Umweltpolitik
Auf eine Initiative der Schweiz und Norwegen hatte die UNO 2009 im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) die Schaffung eines internationalen Übereinkommens zur Verringerung der Freisetzung von Quecksilber beschlossen. Mit dem im Januar 2013 erteilten Mandat sollte sich eine Schweizer Delegation unter Leitung der internationalen Abteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bei den im Berichtsjahr stattfindenden Verhandlungen zur Konvention insbesondere für ein Verbot neuer Minen sowie die Schliessung bestehender Minen zum Abbau des hochgiftigen und persistenten Schwermetalls einsetzen. Darüber hinaus will die Schweiz auf ein generelles Verbot der Verwendung von Quecksilber in Produkten und der industriellen Produktion hin arbeiten, das nur Ausnahmen zulässt, sofern keine Alternativen verfügbar sind. Weiter stand die eidgenössische Delegation dafür ein, Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung der Konvention finanziell zu unterstützen. Im Oktober des Berichtsjahres wurde die Konvention im japanischen Minamata unterzeichnet. Dies zur Erinnerung an die zahlreichen Opfer, welche eine jahrzehntelang andauernde Quecksilberkontamination, bedingt durch den von einer Kunststofffabrik verursachten Ausstoss von grossen Mengen an organischen Quecksilberverbindungen in eine nahe Meeresbucht, gefordert hatte. Bei der Unterzeichnung der Minamata-Konvention durch die Regierung liess Bundesrätin Leuthard (cvp) verlauten, man gedenke insbesondere Massnahmen im Bereich des Goldkleinbergbaus und somit der Hauptquelle des Quecksilberausstosses, mit CHF 7,5 Mio. zu unterstützen. Die Konvention enthält ein Verbot der Herstellung sowie des Imports und Exports bestimmter Produkte, unter anderem quecksilberhaltige Batterien, Fiebermesser und Glühbirnen. Neben der Schweiz verpflichteten sich auch Norwegen und Japan zur finanziellen Unterstützung von Massnahmen in Entwicklungsländern. Ende 2013 stand die Ratifikation des Übereinkommens durch das Parlament noch aus [7].
Nachdem sich der Nationalrat bereits im Vorjahr einstimmig für die Genehmigung von vier Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Verringerung der Meeresverschmutzung ausgesprochen hatte, folgte die kleine Kammer diesem Entscheid in der Frühjahrssession geschlossen, wonach die Genehmigung der Übereinkommen sowie eine entsprechende Änderung des eidgenössischen Schifffahrtsgesetzes auch die Schlussabstimmungen in den Räten beinahe ohne Gegenstimmen passierte [8].
Nachdem sich die grosse Kammer bereits im Vorjahr positiv zum Anliegen geäussert hatte, überwies der Ständerat im Berichtsjahr eine Motion de Buman (cvp, FR), welche von der Schweiz die Bekämpfung der umweltschädlichen Auswirkungen der intensiven Palmölproduktion auf internationaler Ebene fordert. Die kleine Kammer folgte dabei dem einstimmig getroffenen Entscheid ihrer Kommission und den Ausführungen des Kommissionssprechers Berberat (sp, NE). Dieser verwies auf die durch übermässige Palmölproduktion in Gefahr geratene ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie den Umstand, dass die Schweiz mit Annahme der Motion ihre bereits laufenden Bestrebungen in diesem Bereich verstärken könne [9].
Nachdem sich der Nationalrat entgegen seiner vorberatenden Kommission im Vorjahr darauf geeinigt hatte, auf die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention einzutreten, nahm er in der Frühjahrssession 2013 die Detailberatung des Geschäfts in Angriff. Die Konvention garantiert erstens den Zugang zu Umweltinformationen, zweitens die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu umweltrelevanten Anliegen und sie regelt drittens den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Aufgrund des Antrags einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit wurde der bundesrätliche Entwurf dahingehend modifiziert, dass Kantone von der vorgesehenen Pflicht enthoben wurden, regelmässig den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet zu überprüfen. Vor der Gesamtabstimmung lag dem Rat ein breit gestützter bürgerlicher Minderheitsantrag auf Ablehnung des Entwurfes vor. Hans Killer (svp, AG) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) wiederholten als Vertreter der Minderheit dabei die Argumente, die im Vorjahr bereits bei der Eintretensdebatte vorgebracht wurden: Bestehende Regelungen in der Schweiz würden dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen, weswegen nur der Administrationsaufwand vergrössert würde. Darüber hinaus würde die Wirtschaft behindert und das Verbandsbeschwerderecht unnötig gestärkt. Nachdem Befürworter der Ratifikation versicherten, die Änderung hätte keinen Ausbau des Verbandsbeschwerderechts zur Folge und Bundesrätin Leuthard an die Vorbildfunktion appellierte, welche die Schweiz in diesem Bereich einnehmen könnte, fand das Geschäft mit 93 zu 88 Stimmen bei drei Enthaltungen knappen Zuspruch. Während GLP, Grüne und SP die Genehmigung der Konvention klar befürworteten und FDP und SVP einem solchen Vorgehen fast ebenso deutlich entgegen standen, gaben sich CVP und BDP uneinig. In der kleinen Kammer, die das Geschäft als Zweitrat behandelte, zeigte sich ein ähnliches Bild wie bereits zuvor im Nationalrat. Ein bürgerlicher Antrag der Kommissionsmehrheit, der auf die Vorlage nicht eintreten wollte, wurde mit 20 zu 13 Stimmen abgelehnt und auch ein bürgerlicher Minderheitsantrag, der nach den Beratungen der Kommission die Ablehnung des Geschäfts forderte, unterlag nach längerem Plädoyer der Umweltministerin, welche die Angst vor einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts einmal mehr als unbegründet bezeichnete, mit 14 zu 29 Stimmen. Mit ähnlichen Mehrheitsverhältnissen wie in den jeweiligen Gesamtabstimmungen verabschiedeten die Räte die Vorlage schliesslich in der herbstlichen Schlussabstimmung [10].
Genf zählt zu einem der weltweit verteilten Standorte, die globale Umweltdaten sammeln und aufbereiten. Im Oktober beschloss die Regierung, das zu diesem Zweck geschaffene und gemeinsam mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Universität Genf geführte Zentrum für weitere fünf Jahre und mit einem Beitrag von CHF 400 000 zu unterstützen [11].
Der Bund soll sich weiterhin an der Speisung des Globalen Umweltfonds (GEF) beteiligen. Dies beschloss die Regierung im Dezember des Berichtsjahres. Demzufolge wird eine Schweizer Delegation im Folgejahr an den internationalen Verhandlungen zur vierjährlich stattfindenden Wiederäufnung des GEF teilnehmen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Finanzierung vorlegen. Der Umweltfonds dient der Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Transitionsländern [12].
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Klimapolitik
Im März lancierte der Bundesrat ein Pilotprogramm zur Anpassung an den Klimawandel. Hiermit will der Bund innovative Projekte mit Beispielcharakter, die zur Verringerung der Klimarisiken und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel beitragen, anstossen und finanziell unterstützen. Interessierte Kantone, Regionen und Gemeinden sowie weitere engagierte Kreise können ihre Projektideen beim BAFU anmelden. Nach einer Vorselektion werden die Bewerber eingeladen, einen Projektantrag zu stellen. Voraussichtlich können 15 Projekte subventioniert werden [13].
Im November wurde bekannt, dass die Stiftung Klimarappen die Vereinbarungen mit dem Bund zur Reduktion von CO2-Emissionen im Umfang von insgesamt 17 Mio. Tonnen in den Jahren 2008-2012 erfüllt hatte. Die Stiftung Klimarappen wurde im Jahr 2005 als freiwillige Massnahme der Wirtschaft gegründet. Sie erhob bis August 2012 eine Abgabe auf Benzin- und Dieselölimporte in der Höhe von 1,5 Rp. pro Liter. Mit den so erzielten finanziellen Mitteln konnten zwischen 2008 und 2012 durch Investitionen in Projekte zur Treibhausgasreduktion im Umfang von 2,7 Mio. Tonnen CO2 im Inland sowie 16 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Ausland eingespart werden, womit die Stiftung ihre Verpflichtungen gar übertraf (2 Mio. t im Inland, 15 Mio. t im Ausland). Das durch Übererfüllung der Vereinbarung durch ausländische Reduktionsleistungen entstandene Vermögen wird 2014 an den Bund gelangen. Die inländischen Reduktionsleistungen im Umfang von rund CHF 50 Mio. werden an die neue Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) verkauft. Der Verkaufserlös sowie weitere verbleibende Mittel der Stiftung werden weiterhin für Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen im Ausland eingesetzt. Die neue Stiftung KliK erfüllt als branchenweite Kompensationsgemeinschaft seit Beginn des Berichtsjahres die mit Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes entstandene gesetzliche Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe bis 2020. Ob die Schweiz ihren im Rahmen des Kyoto-Protokolls gefassten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion zwischen 2008 und 2012 insgesamt nachkommen konnte, war zum Ende des Berichtsjahres noch nicht abschliessend klar [14].
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Internationale Klimapolitik
Die im November stattfindende 19. UNO-Klimakonferenz in Warschau brachte aus Sicht der Schweiz nicht die erwarteten Ergebnisse. Fortschritte erzielte die Staatengemeinschaft zwar im Bereich des Waldschutzes sowie durch Regelung der Überprüfung freiwilliger Emissionsreduktionen der Entwicklungsländer. Durch den Widerstand der „Like-Minded Developing Countries“, darunter namentlich China, Indien, Saudi Arabien, Venezuela und die Philippinen, wurde jedoch verhindert, dass alle Länder mit der Erarbeitung der Reduktionsverpflichtung zur Treibhausgasemissionen nach 2020 beginnen. Die Konferenz liess auch Dauer, Modalitäten und Formulierung der Reduktionsverpflichtung nach 2020 offen, womit dem vor zwei Jahren an der Klimakonferenz in Durban beschlossenen Ziel, bis im Jahr 2015 ein gültiges Vertragswerk auszuarbeiten und abzuschliessen, wenig Rechnung getragen wurde. Bundesrätin Leuthard (cvp) ermahnte die Staatengemeinschaft an der Konferenz zur Festlegung verbindlicher und allgemein gültiger Reduktionsziele. Nur so könne die Erderwärmung auf einen Anstieg von 2 Grad gegenüber dem Jahr 1990 begrenzt werden. Darüber hinaus sprach sich eine Mehrheit der Industriestaaten, darunter die Schweiz, zusammen mit verschiedenen Inselstaaten, den Ländern der unabhängigen Allianz lateinamerikanischer und karibischer Staaten sowie den ärmsten Ländern der Welt dafür aus, die Bemühungen zur Verringerung der Klimaerwärmung im Zeitraum 2013-2020 zu verstärken. Ein konkreter Plan zur Emissionsreduktion bis 2020 wurde jedoch zum Bedauern der Schweiz nicht verabschiedet. Indes forderten Forscher des an der Universität Bern angesiedelten Oeschger-Zentrums in einer führenden Fachzeitschrift, die Folgen des CO2-Ausstosses nicht ausschliesslich am Temperaturanstieg zu messen. Zunehmende CO2-Emissionen führten unter anderem zu einer Versauerung der Ozeane. Um den damit einhergehenden negativen Auswirkungen Einhalt zu gebieten, wären noch strengere Reduktionsziele angebracht. Der Bericht sowie insbesondere auch das Engagement des am Oeschger-Zentrum tätigen Professors Thomas Stocker für den UNO-Klimarat (IPCC) wurden von der Wochenzeitung „Weltwoche“ äusserst kritisch beurteilt [15].
2013 fand die vierte und fünfte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der EU zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) statt. Innerhalb der EHS können Emissionsrechte, die betroffene Unternehmen pro ausgestossene Tonne CO2 erlangen müssen, gehandelt werden. Die Verknüpfung beider EHS würde Schweizer Unternehmern einen bedeutend grösseren Markt zum An- und Verkauf solcher Emissionsrechte eröffnen. Da im EU-Rat und -Parlament der Entscheid über eine Ausdehnung des EU-EHS von stationären Industrieanlagen auf den Luftverkehr im Berichtsjahr noch ausstand, konnten die Verhandlungen Ende Jahr noch nicht abgeschlossen werden. Ferner publizierte das BAFU als Vollzugsbehörde 2013 zwei Mitteilungen an Unternehmen zur Teilnahme am Schweizerischen Emissionshandelssystem, resp. zur Umsetzung der Abgabebefreiung ohne Teilnahme am EHS [16].
 
[1] Medienmitteilung BR und WBF vom 27.2.13; NZZ, 28.2.13; www.seco.admin.ch; vgl. SPJ 2011, S. 277.
[2] BBl, 2013, S. 5247; Medienmitteilung BR und BAFU vom 27.2. und 8.3.13; Medienmitteilung BAFU vom 30.9.13; NZZ, 28.2. und 10.9.13; BaZ, 5.10.13; Lit. BAFU; vgl. SPJ 2012, S. 261.
[3] Po. 13.3108: AB NR, 2013, S. 1186; vgl. Mo. Reimann (12.4262).
[4] Medienmitteilung BAFU vom 9.7.13; AZ und BaZ, 10.7.13; Lit. BAFU.
[5] BBl, 2013, S. 8585 ff.; Medienmitteilung BR, BAFU und UVEK vom 16.10.13.
[6] Medienmitteilung BR, UVEK und ARE vom 6.12.13; www.are.admin.ch; vgl. SPJ 2012, S. 260 f.; zur gescheiterten IV-Revision, siehe Teil I, 7c (Invalidenversicherung); zum gescheiterten Präventionsgesetz, vgl. SPJ 2012, S. 282 f.
[7] Medienmitteilung BR, BAFU und EDI vom 9.1.13; Medienmitteilung UVEK und BAFU vom 16.1. und 10.10.13; Medienmitteilung UVEK vom 19.1.13; NZZ, 10.1. und 21.1.13.
[8] BRG 12.071: AB SR, 2013, S. 55 f. und 366; AB NR, 2013, S. 538; BBl, 2013, S. 2479 f.; vgl. SPJ 2012, S. 261.
[9] Mo. 10.3619: AB SR, 2013, S. 246; vgl. SPJ 2012, S. 259.
[10] BRG 12.044: AB NR, 2013, S. 13 ff. und 1771; AB SR, 2013, S. 546 ff., 718 ff. und 931; BBl, 2013, S. 7403 ff.; NZZ, 5.3.13; vgl. SPJ 2012, S. 260.
[11] Medienmitteilung BR, BAFU und UVEK vom 30.10.13.
[12] Medienmitteilung BR, UVEK und BAFU vom 6.12.13; vgl. SPJ 2011, S. 282.
[13] Medienmitteilung BAFU vom 18.3.13.
[14] Medienmitteilung UVEK, BAFU und BFE vom 18.11.13; vgl. SPJ 2012, S. 262 f.
[15] Medienmitteilung UVEK und BAFU vom 21.11.13; Medienmitteilung BAFU vom 23.11.13; NZZ, 4.7.13; WW, 11.7., 26.9., 3.10. und 10.10.13; AZ, 11.11.13; NZZ, 16.11. und 19.11.13; Lit. Steinacher et al.; vgl. SPJ 2012, S. 263.
[16] Medienmitteilung BAFU vom 9.7.13; Medienmitteilung BAFU, BAZL und IB vom 12.12.13; www.bafu.admin.ch; vgl. SPJ 2012, S. 261 f.