Année politique Suisse 2013 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
Bereits 2011 hatten diverse Mitteparteien mit einer CVP/EVP/glp-Fraktionsmotion auf einen zu erwartenden Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal reagiert. Mit
Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal soll es Personen, welche den beruflichen Wiedereinstieg suchen, erleichtert werden Fuss zu fassen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates und das Ratsplenum hatten das Anliegen im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Im März des Berichtsjahres beriet nun die kleine Kammer das Geschäft. Deren SGK hatte sich ebenfalls für die Annahme ausgesprochen, weswegen keine grössere Gegenwehr aus dem Rat zu erwarten war. Neben der Kommissionssprecherin Häberli-Koller (cvp, TG) setzte sich auch der ehemalige Zuger Gesundheitsdirektor, Ständerat Eder (fdp, ZG) für die Motion ein. Trotz deutlichen Voten und den positiven Vorzeichen aus dem Nationalrat setzte sich Bundesrat Schneider-Ammann aufgrund bereits bestehender Bestrebungen nochmals gegen den Vorstoss ein. Mit 24 zu 3 Stimmen genoss die Motion jedoch schliesslich auch im Ständerat solide Unterstützung
[13].
In einem Postulat Heim (sp, SO) wurde der Bundesrat aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, wie das Problem der
Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte gelöst werden könnte. Grundsätzlich soll die Wahlfreiheit betreffend Pflegeplatz für Bedürftige gewährleistet werden. Konkreter steht das Tilgen einer entstehenden Restfinanzierung bei allfälligen Wohnsitzwechseln Pflegebedürftiger im Fokus. Davon seien auch Empfänger von Ergänzungsleistungen betroffen. Der Bund solle unterstützend auftreten, um Lösungen mit den Kantonen herbeizuführen. In einem ähnlich lautenden Postulat Bruderer (sp, AG) wurde die Klärung dieser Problematik ebenfalls aus dem Ständerat gefordert. Unter Bekräftigung, dass entsprechende Regelungen im Krankenversicherungsgesetz untergebracht werden sollen, beantragte der Bundesrat die Annahme dieser beiden Postulate. Beide Räte folgten ihrer jeweiligen Postulantin und dem Bundesrat und überwiesen die Geschäfte
[14].
In einer Motion forderte Nationalrätin Schneeberger (fdp, BL), dass das Seco vom Bundesrat beauftragt werde, einen
Leistungskatalog im Bereich der häuslichen Pflege auszuarbeiten. Über diesen sollten Leistungen ausserhalb des KVG abgegolten werden, namentlich auch solche, die ausserhalb des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) erbracht werden. Diese Massnahme wurde als relevant erachtet, da Anbieterinnen von häuslicher Pflege vom Seco unter das AVG unterstellt wurden, dies vorwiegend zur Vorbeugung unkontrollierter Zuwanderung und Lohndumpings. Die Beurteilung, ob eine Leistung unter das AVG falle oder nicht verursache Unsicherheit, Kosten und schade nicht zuletzt auch einer günstigen, privat finanzierten Versorgung. Die geforderte Lösung wird als unkompliziertes Vehikel betrachtet, diese Unsicherheit zu beheben: Das Seco soll zusammen mit der Branche einen Leistungskatalog erarbeiten, worin möglichst verbindlich geklärt wird, welche Form der häuslichen Pflege unter dem AVG geregelt ist und welche nicht. Das Seco hatte sich bereits vor der Verabschiedung im Rat bereit erklärt, diesen Weg zu gehen. Der Nationalrat hatte das Geschäft in der Frühjahrssession stillschweigend dem Ständerat überwiesen, welcher im Folgejahr damit konfrontiert wird
[15].
[13] Mo. 11.3889:
AB SR, 2013, S. 358 f; vgl.
SPJ 2012, S. 287.
[14] Po. 12.4051 (Heim):
AB NR, 2013, S. 510; Po. 12.4099 (Bruderer):
AB SR, 2013, S. 225 f.; vgl. Teil I, 7 c (Sozialversicherungen).
[15] Mo. 12.4272:
AB NR, 2013, S. 509.
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