Année politique Suisse 2013 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Allgemeine Fragen
Der Ständerat überwies ohne Debatte eine Motion Lustenberger (cvp, LU) zur Sistierung von Sozialversicherungsrenten an strafrechtlich verurteilte Personen, welche sich dem Massnahmenvollzug durch eine Flucht ins Ausland entzogen haben. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss bereits im Vorjahr zugestimmt [1].Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative „für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ wurde im Oktober des Berichtsjahres, wenige Tage vor Ablauf der Sammelfrist, mit rund 126 000 gültigen Unterschriften eingereicht und für zustande gekommen erklärt. Die Initianten begleiteten die Einreichung mit einer medienwirksamen Aktion, bei der sie acht Mio. Fünfrappenstücke im Gesamtwert von CHF 400 000 auf dem Bundesplatz anhäuften [2].
Im November begann die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 (siehe unten). Parallel dazu publizierte der Bundesrat einen umfangreichen Bericht mit einer Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035 in Erfüllung dreier Postulate aus den Jahren 2005-2012. Der Bericht erläutert das heutige Finanzierungssystem und die Finanzierungsperspektiven im Hinblick auf verschiedene demographische und ökonomische Szenarien für alle Sozialversicherungszweige und enthält eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Weiter enthält der Bericht eine Gesamtbetrachtung zu AHV und beruflicher Vorsorge. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nach diesen Ausführungen nur bei der AHV, die anderen Zweige weisen ausgeglichene oder gar positive Rechnungssaldi aus. Bei den Ausgaben von AHV, Ergänzungsleistungen (EL) und Krankenpflegeversicherung (KV) wird für die nächsten zwei Jahrzehnte ein im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt (BIP) überproportionales Wachstum erwartet; die Ausgaben von IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Familienzulagen (FZ) sollen dagegen gemessen am BIP zurückgehen, während jene der Arbeitslosenversicherung (ALV), der beruflichen Vorsorge (BV) und der Unfallversicherung (UV) weitgehend ähnlich bleiben. Insgesamt wird ein Anstieg der Sozialleistungsquote von aktuell gut 21 auf rund 25% im Jahr 2035 erwartet. Der dringendste Handlungsbedarf besteht bei der AHV: Ohne Reformen wäre deren Fonds im Jahr 2028 vollständig geleert. Auch bei der beruflichen Vorsorge seien aber aufgrund der steigenden Lebenserwartung Anpassungen notwendig [3].
 
[1] Mo. 12.3753: AB SR, 2013, S. 782; vgl. SPJ 2012, S. 299.
[2] BBI, 2012, S. 4175 f.; Presse vom 4.10.13; vgl. SPJ 2012, S. 299.
[3] Bericht des Bundesrates vom November 2013 in Erfüllung der Postulate 12.3244 (vgl. SPJ 2012, S. 299), 08.3934 und 05.3781.