Année politique Suisse 2013 : Politique sociale / Assurances sociales
Arbeitslosenversicherung
Im April publizierte
Kennzahlen zeigten, dass 2012 bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Jahresdurchschnitt 125 594 Personen registriert waren, was einer Quote von 2,9% entspricht. Bei Gesamtaufwendungen von rund CHF 5,78 Mrd. und Einnahmen von rund 6,94 Mrd. resultierte ein Überschuss von CHF 1,16 Mrd., womit ein Darlehen von 1 Mrd. an den Bund zurückbezahlt werden konnte. Die Schulden der ALV belaufen sich damit noch auf CHF 5 Mrd.
[72].
Der Bundesrat legte dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzentschädigungsgesetzes (AVIG) vor: Mittels einer
Deplafonierung des Solidaritätsprozents, sprich einer Ausdehnung auf Einkommen über CHF 315 000, sollen die Schulden des ALV-Fonds von derzeit rund CHF 5 Mrd. rascher abgebaut werden. Eine entsprechende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) war im Vorjahr überwiesen worden. In seiner Botschaft führte der Bundesrat aus, angesichts der überproportionalen Zunahme der hohen Lohnanteile in den vergangenen Jahren könnte eine Deplafonierung des Solidaritätsprozents zusätzliche Einnahmen für die ALV von aktuell rund CHF 100 Mio. pro Jahr generieren. In der Vernehmlassung hatte ein grosser Teil der Antwortenden – Linke, Grüne, CVP und Gewerkschaften sowie auch der Bauernverband – die Deplafonierung als Instrument für eine raschere Entschuldung der ALV gutgeheissen, denn die zeitlich befristete Mehrbelastung der Arbeitgeber und gutverdienenden Arbeitnehmenden sei vertretbar, gerechtfertigt und grössere wirtschaftliche Folgen würden nicht erwartet. Durch eine frühere Aufhebung des Solidaritätsprozents bei erfolgreicher Entschuldung würden zudem längerfristig die Einkommen des gehobenen Mittelstandes zwischen CHF 126 000 und 315 000 entlastet. Gegen die Vorlage sprachen sich SVP, FDP, die Economiesuisse und der Gewerbeverband aus. Bei der Debatte im Nationalrat folgten die Befürworter und die Kommissionsmehrheit weitgehend der in der Vernehmlassung geäusserten Argumentation. Die VOX-Analyse zur Abstimmung über die 4. Revision des AVIG 2010 habe zudem gezeigt, dass eine Mehrheit der Ja-Stimmenden die Plafonierung nicht gutheisse, welche auch tatsächlich schwer nachvollziehbar sei. Eine Minderheit Wandfluh (svp, BE) forderte Nichteintreten. Das erst seit zwei Jahren geltende Gesetz dürfe nun nicht bereits wieder geändert werden, die Änderung widerspreche zudem dem Volkswillen und dem Versicherungsprinzip in der ALV. Das Solidaritätsprozent sei eine zusätzliche Steuer auf hohe Einkommen, wobei Gutverdiener schon bei der AHV und der Einkommenssteuer Solidaritätsbeiträge leisteten. Dies verteuere die Arbeit und schwäche durch die hälftige Belastung der Arbeitgeber den Wirtschaftsstandort Schweiz. Schliesslich folgte nur die SVP-Fraktion der Minderheit, der Rat nahm die Vorlage mit 132 zu 48 Stimmen an. Die Debatte im Ständerat verlief kurz und ohne Gegenanträge, die Vorlage wurde mit 26 zu 5 Stimmen angenommen. Die Einführung der Änderung wurde auf den 1. Januar 2014 festgelegt
[73].
Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat seiner WAK zum Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) durch die Kantone. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die kantonalen
Effizienzunterschiede beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung zu analysieren
[74].
[72]
NZZ, 10.4.13 (vgl. Teil I, 7a).
[73] BRG 13.027:
BBl, 2013, S. 1915 ff.;
AB NR, 2013, S. 866 ff., 1215;
AB SR, 2013, S. 561 ff., 652;
NZZ, 1.2.13; Mo. 11.3755: vgl.
SPJ 2012, S. 309.
[74] Po. 13.3361:
AB NR, 2013, S. 872.
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