Année politique Suisse 2013 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kulturpolitik
print
Kulturgüterschutz
Die Volkskultur geniesse steigende Wertschätzung, gab sich Albert Vitali (fdp, LU), neuer Präsident der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz (IGVS), überzeugt. Nationalrat Vitali ist Mitglied der parlamentarischen Gruppe „Volkskultur und Volksmusik“, die bis anhin bei ca. 50 bürgerlichen Parlamentariern auf Anklang stiess und im Berichtsjahr auf sich aufmerksam machte, indem mehrere ihrer Mitglieder in Trachten gekleidet zur Herbstsession erschienen. Bereits im Februar schloss die seit dem neuen KFG für die Nachwuchsförderung verantwortliche Pro Helvetia mit der IGVS eine Leistungsvereinbarung ab, wonach die Unterstützung von an den Nachwuchs gerichteten Projekten der Volkskulturverbände direkt über den IGVS erfolgen soll. Zu diesem Zweck schuf Pro Helvetia einen Volkskulturfonds, den die Stiftung in einer dreijährigen Pilotphase alljährlich mit 100 000 CHF speist [8].
In ihrem Postulat verwies Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) mit 68 Mitunterzeichnern aus allen politischen Lagern auf den Umstand, dass ein Grossteil der 20 000 Werke der Bundeskunstsammlung sowie der 8 000 Werke umfassenden Gottfried-Keller-Stiftung nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Mit Verweis auf das 2010 in Kraft getretene Museums- und Sammlungsgesetz, das einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Bildungs-, Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandorts Schweiz leisten will, verlangt die Postulantin vom Bundesrat eine Stellungnahme zur möglichen Öffentlichmachung der Kunstsammlung. Unter anderem soll die Errichtung einer Nationalgalerie auf ihre Finanzierbarkeit überprüft werden. Die Regierung zeigte sich hierzu bereit und der Nationalrat nahm das Geschäft in der Sommersession diskussionslos an [9].
Im Mai verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder in der Schweiz (VISOS). Die ausschliesslich den Kanton Baselland betreffenden Anpassungen wurden auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Während Augst mit Augusta Raurica und die Liesbergmühli von der Liste des Bundesinventars gestrichen wurden, sind die Ortschaften Münchenstein und Röserental, das Kraftwerk Birsfelden und die Schlossanlage Wildenstein neu aufgeführt. Die Baselbieter Bevölkerung sprach sich im Berichtsjahr zudem deutlich für Annahme einer Initiative aus, die vom Kanton den dauerhaften Erhalt der Schlösser Bottmingen und Wildenstein inklusive Hofgut fordert. Der Regierungsrat hatte die Übertragung von Schlösser und Hofgut an Dritte ermöglichen wollen, um durch Einsparungen von Unterhaltskosten seinen Verpflichtungen aus dem beschlossenen Entlastungspaket 12/15 nachzukommen. Der landrätliche Gegenvorschlag, der eine Einbringung der Schlösser in Trägerschaften erlaubt hätte, wurde hauchdünn abgelehnt [10].
Zum Europäischen Tag des Denkmals, der sich im Berichtsjahr zum 20. Mal jährte, präsentierte das BAK eine Publikation mit zwischen 2008 und 2011 unterstützten Schweizer Bau- und Bodendenkmälern. Insgesamt wurden in diesen vier Jahren 481 Gebäude und archäologische Massnahmen mit CHF 65,7 Mio. unterstützt. Die globalen Unterstützungsbeiträge durch den Bund erfolgen in dieser Form seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs im Jahre 2008 [11].
Das unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges entstandene Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) wird totalrevidiert. Im November verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments. Neu hinzu kommen Regelungen zum Schutz der Kulturgüter im Falle von natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notfällen. Dieser Erweiterung stimmten Kantone, Parteien sowie Wirtschafts- und Kulturverbände im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung grossmehrheitlich zu. Darüber hinaus beinhaltet die Totalrevision die Umsetzung des zweiten Protokolls des Haager Abkommens von 1954 für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, welches für die Schweiz per Oktober 2004 rechtswirksam wurde. Das Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung eines Bergungsortes für im Ausland stationierte Kulturgüter vor, die aufgrund eines bewaffneten Konfliktes akut gefährdet sind. Dies ist im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen, womit die Schweiz das erste Land wäre, das sich gesetzlich dazu verpflichtet, einen vorübergehenden Aufbewahrungsort für gefährdete, ausländische Kulturgüter zur Verfügung zu stellen. Diese Neuerung wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Von sämtlichen Kantonen, einigen Parteien und der Mehrheit der Fachorganisationen abgelehnt wurde hingegen die vorgesehene Streichung der Bundesbeiträge an die Sicherstellungsdokumentation zur Wiederherstellung beschädigter Kulturgüter, worauf die Regierung schliesslich auch verzichtete [12].
 
[8] NZZ, 19.10.13.
[9] Po. 12.4055: AB NR, 2013, S. 1183; TA, 1.6.13; TG, 16.10.13.
[10] BaZ und BLZ, 4.3.13; Medienmitteilung BAK vom 8.5.13.
[11] Medienmitteilung BAK vom 27.8.13.
[12] BRG 13.090: BBl, 2013, S. 8987 ff.; Medienmitteilung BR und VBS vom 13.11.13; Ergebnisbericht Revision KGSG (www.admin.ch).