Année politique Suisse 2013 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kirchen und religionspolitische Fragen
Das Treffen einer von der Rektorenkonferenz der Universität geleiteten Arbeitsgruppe förderte im März zu Tage, dass die
Ausbildung von Imamen in der Schweiz in einem ersten Schritt am ehesten als Weiterbildung auf Hochschulstufe erfolgen könnte. Im November wurden Pläne zur Schaffung solcher Weiterbildungsmöglichkeiten am neuen Zentrum für islamische Religion und Gesellschaft der Universität Freiburg bekannt. Ein im 2009 veröffentlichter Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“ wie auch die im Berichtsjahr publizierte bundesrätliche Untersuchung zur Situation der Muslime in der Schweiz kamen zum Schluss, dass sich die Ausbildung von Imamen mit Kenntnissen der gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Verhältnisse der Schweiz integrationsfördernd auswirken könnte
[39].
In Erfüllung dreier nach Annahme der Minarett-Initiative überwiesener Postulate präsentierte der Bundesrat im Mai einen umfassenden Bericht zur
Situation der Muslime in der Schweiz. Das 100 Seiten umfassende Dokument bietet sowohl eine Datengrundlage zur Präsenz von Muslimen in der Schweiz wie auch einen Überblick über Berührungspunkte und mögliche Spannungsfelder zwischen Staat und Religion sowie eine Auflistung wirksamer Massnahmen zur Verbesserung der Integrationsbemühungen. Laut Bericht leben zwischen 350 000 und 400 000 Muslime in der Schweiz, wovon ein Drittel über das Schweizer Bürgerrecht verfüge. Der Islam in der Schweiz sei geprägt von einer Vielzahl schwach vernetzter Gruppierungen, deren Mitglieder im Unterschied zu den Muslimen im restlichen Westeuropa grösstenteils aus der Türkei und dem Westbalkan stammen und somit aufgrund ihrer Herkunft eher mit der hiesigen Gesellschafts- und Rechtsordnung vertraut seien als Muslime arabischen oder asiatischen Ursprungs. Von den zwölf bis fünfzehn Prozent der Muslime, die ihren Glauben tatsächlich praktizieren, täten dies vier Fünftel ohne Kollision mit den in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Aufgrund dieser Befunde sah der Bundesrat keine Gefahr für die Entstehung sogenannter Parallelgesellschaften und verurteilte die teilweise undifferenzierte und oft verletzende negative Haltung gegenüber Muslimen im öffentlichen Diskurs und in den Medien. Die Ergebnisse der Studie würden nicht darauf hindeuten, dass Massnahmen zum Abbau religiöser Differenzen zu einer verbesserten Integration führen würden; vielmehr bedürfe es der Überwindung von Sprachbarrieren. Der Bundesrat erachtete die Postulate somit als erfüllt und beantragte dem Parlament deren Abschreibung
[40].
Für Aufruhr sorgte im Sommer ein Bundesgerichtsentscheid, der zwei Schülerinnen mazedonischer Herkunft Recht gab und damit das von der Thurgauer Sekundarschule verhängte
Kopftuchverbot im Schulunterricht im konkreten Fall als unzulässig erklärte. Kantonale CVP- und SVP-Sektionen reagierten postwendend mit der Einreichung von parlamentarischen Vorstössen oder erwogen gar die Lancierung von Volksbegehren für generelle Kopftuchverbote auf kantonaler Ebene. Zur Frage, ob ein solches Verbot an Schulen mit der Bundesverfassung vereinbar wäre, äusserte sich das Bundesgericht nicht
[41].
Zur Tessiner Burka-Initiative und weiteren Vorstössen betreffend Vermummungsverbote siehe oben, Teil I, 1b (Grundrechte).
[39]
NZZ, 16.3. und 21.11.13. Zum Bericht des Bundesrates, siehe unten.
[40]
AZ und
LT, 10.5.13; Medienmitteilung BR vom 8.5.13; Bericht des Bundesrates; vgl.
SPJ 2010, S. 293.
[41] Presse vom 12.7.13;
TA, 29.7.13;
BaZ, 13.8.13.
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