Année politique Suisse 2013 : Enseignement, culture et médias / Médias / Neue Medien
Im Oktober präsentierte die Landesregierung einen in Erfüllung eines Postulats Amherd (cvp, VS) erstellten Bericht zur
Rechtslage in Bezug auf Social Media in der Schweiz. Der Bericht ortet keine namhaften gesetzgeberischen Lücken im schweizerischen Recht, die gar die Schaffung eines eigenen Spezialgesetzes erfordern würden. Bei umsichtiger Anwendung der bestehenden, oftmals allgemein gehaltenen Bestimmungen wie beispielsweise derjenigen im Datenschutzgesetz sowie im Straf- und Zivilgesetzbuch könnten die meisten Herausforderungen von Netzwerkplattformen gemeistert werden. Erschwert würde die Durchsetzung bestehender Regelungen jedoch durch den internationalen und teils anonymen Charakter der Kommunikation über Social Media Kanäle. Gesetzlichen Anpassungsbedarf prüfen will der Bundesrat etwa für einzelne Aspekte in den Bereichen Daten- und Jugendmedienschutz sowie in der Frage zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Dienstleistern. Diesbezüglich reagierte die Regierung auf ein Urteil des Bundesgerichts vom Februar, das die Tageszeitung „Tribune de Genève“ (TdG) für persönlichkeitsverletzende Beiträge in einem auf der Homepage der Zeitung abrufbaren Blog verantwortlich gemacht hatte. Auf der Internetseite des Tagblattes ist jedermann berechtigt, einen Blog zu führen. Diese Rechte hatte auch Eric Stauffer, Präsident des populistischen Mouvement citoyens genevois (MCG), wahrgenommen und in einem seiner Beiträge den ehemaligen Direktor der Genfer Kantonalbank attackiert. Die höchste richterliche Instanz der Schweiz war zum Schluss gekommen, dass die TdG mittels zur Verfügung stellen der Plattform zur Persönlichkeitsverletzung beigetragen habe und laut geltendem Recht zur Verantwortung zu ziehen sei
[34].
Nachdem die Kundgebung „Tanz dich frei“ im Mai des Berichtsjahres um die 50 Verletzte gefordert und Kosten von mehr als CHF 2 Mio. verursacht hatte, wandte sich die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit einem Schreiben an Facebook und bat um die
Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten der Organisatoren, die über die Social Media Plattform zur Kundgebung aufgerufen hatten. Das Unternehmen verweigerte die Herausgabe der Daten und liess verlauten, dass diese Informationen entweder über ein internationales Rechtshilfegesuch erlangt werden müssten oder die Schweiz den Nachweis zu erbringen habe, dass die eidgenössische Strafprozessordnung die Herausgabe solcher Daten vorsehe. Laut eigenen Angaben erhielt Facebook in der ersten Hälfte des Berichtsjahres aus der Schweiz insgesamt 32 Anfragen zu Registrierungen, wobei nur in vier Fällen die gewünschte Auskunft erteilt wurde, was klar unter dem internationalen Schnitt liegt. In Beantwortung einer Interpellation Vogler (csp, OW) führte der Bundesrat die tiefe Erfolgsquote in erster Linie auf mangelnde Schulung der eidgenössischen und kantonalen Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf formale Anforderungen und Kenntnisse der Strafbarkeit nach amerikanischem Recht zurück
[35].
Weitere Themen zur Problematik rund um die Speicherung von personenbezogenen Daten im Internet sowie zu Cyberkriminalität finden sich in Teil I, 1b (Datenschutz, Staatsschutz).
[34] Medienmitteilung BAKOM vom 9.10.13;
NZZ, 14.2.13;
NLZ, 10.10.13.
[35]
AZ, 28.5.13;
NZZ, 3.9. und 7.9.13;
TA, 27.12.13; vgl. Ip. 13.3986 (Vogler).
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