Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Institutionen und Volksrechte

Akteure

  • Zug

Prozesse

6 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

An ihrer Sitzung Ende Januar 2021 hiess auch die SPK-NR die drei Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (Kt.Iv. 20.313), Luzern (Kt.Iv. 20.323) und Zug (Kt.Iv. 19.311), die eine bessere Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat forderten, einstimmig gut. Mütter sollen an Parlaments- und Kommissionssitzungen teilnehmen können, ohne dadurch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Mit diesem Folgegeben muss die SPK-SR eine Teilrevision des Erwerbsersatzgesetzes ausarbeiten.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Gleich drei Kantone wollten das Parlament mittels Standesinitiativen auffordern, für eine bessere Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat zu sorgen. Das aktuelle Recht sieht vor, dass der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung erlischt, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt. Da auch ein Parlamentsmandat als Erwerbstätigkeit gilt, kann eine Parlamentarierin, die Mutter geworden ist, während ihres Mutterschaftsurlaubs weder an Kommissionssitzungen noch an Sessionen teilnehmen, ohne den Anspruch auf Erwerbsersatz auch bei ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zu verlieren. Die Kantone Zug (Kt.Iv. 19.311), Luzern (Kt.Iv. 20.323) und Basel-Landschaft (Kt.Iv. 20.313) forderten in gleichlautenden Anträgen eine Anpassung der Bundesgesetzgebung, damit Parlamentarierinnen auf allen föderalen Stufen nach der Geburt eines Kindes ihr Legislativmandat ausüben können, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung und Mutterschutz zu verlieren.
Es gehe nicht an, dass sozialrechtliche Bestimmungen Frauen an der Ausübung eines Mandats als Volksvertreterin hinderten, begründete die SPK-SR in einer Medienmitteilung Mitte November 2020 ihren 11 zu 1-Entscheid (1 Enthaltung), den drei Kantonsbegehren Folge zu geben. In der Presse wurde im Zusammenhang mit Mutterschaft und Parlamentsmandat auch die Möglichkeit einer virtuellen Teilnahme an Ratsdebatten diskutiert.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Mitte Mai 2018 nahm die SPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf an, der die Kündigung von Staatsverträgen regelt. Zwar seien wichtige Verträge bis heute nie gekündigt worden, es gelte aber – insbesondere vor dem Hintergrund von Volksinitiativen, die in jüngerer Vergangenheit in ihrer Umsetzung die Kündigung völkerrechtlicher Verträge forderten – die Regeln «vor dem Spiel» und nicht erst «während des Spiels» zu klären. Die Kommission stellte sich gegen die Haltung des Bundesrates, dass dieser alleine zuständig sei für die Kündigung von internationalen Abkommen. Vielmehr sei die Kündigung gleich zu regeln wie der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen: Die Bundesversammlung sei es, die Abschlüsse für wichtige, rechtsetzende Verträge genehmige, also müsse es auch das Parlament sein, das solche Verträge auflösen könne. Mitberücksichtigt werden müsste dabei auch das Referendumsrecht: Auch hier müsse das Prinzip des «actus contrarius», also ein Parallelismus der Zuständigkeiten, angewendet werden. Kündigungen von wichtigen Verträgen seien dem Referendum zu unterstellen.
Auf die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs gingen 36 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel (die 15 Kantone BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE; die fünf Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP sowie der Städteverband, der Gewerbeverband, der Centre Patronal und die Gesellschaft für Aussenpolitik) sahen nicht nur Handlungsbedarf in der Frage zur Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, sondern beurteilten den Vorentwurf der SPK-SR auch positiv. Die Kantone Thurgau und Glarus sowie die SVP sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die restlichen Kantone (OW, ZH, LU, FR, VD, VS und GE) und Verbände (Gemeindeverband, economiesuisse) nahmen entweder keine Stellung oder enthielten sich, weil sie mitunter die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht sahen (z.B. economiesuisse). Die Gegner der Vorlage befürchteten eine Verkomplizierung des Verfahrens und eine Relativierung der Kompetenzen der Regierung. Die SVP lehnte die Vorschläge ab, weil sie faktisch darauf hinausliefen, die direktdemokratische Mitbestimmung einzuschränken; zwar nicht beim Abschluss aber bei Neuaushandlung oder Kündigung von Staatsverträgen.

Kündigung von Staatsverträgen

Nachdem sich das Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) 2015 aufgrund des Entscheides des Bundesrats, dass das verwendete System nicht sicher sei, aufgelöst hatte, bestanden 2016 auf dem E-Voting-Markt noch zwei Systeme. Dem «Genfer System (CHvote)» gehörten neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt, Bern und Luzern an. Dem 2015 neu von der Post angebotenen System hatte sich der Kanton Neuenburg angeschlossen. Beide Systeme ermöglichten die individuelle Nachprüfung der korrekt abgegebenen Stimmen. Angestrebt wird von beiden Systemen allerdings eine universelle Verifizierbarkeit: Ein Kanton muss überprüfen können, ob das Wahlresultat stimmt.

Die beiden Anbieter buhlten aktiv um die Konsortiums-Kantone, von denen nicht wenige ihre Experimente mit dem elektronischen Abstimmen weiterführen und ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern weiterhin die Möglichkeit von E-Voting bieten wollten. Anfang 2016 entschied sich der Kanton Freiburg für das System der Post. Im Oktober gaben der Kanton St. Gallen und im November der Kanton Aargau dem Genfer System den Zuschlag. Die Kantone Basel-Stadt, Solothurn und Zürich holten 2016 verschiedene Offerten ein.

Die Auflösung des Konsortiums hatte der Entwicklung von E-Voting einen ziemlichen Dämpfer versetzt. Der Bundesrat selber korrigierte sein ursprüngliches Ziel, bis 2015 E-Voting für alle Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen. Als Antwort auf eine Motion Lombardi (cvp, TI) erwähnte die Regierung, dass wohl sogar eine Umsetzung für 2019 schwierig werden dürfte – ein Datum, das von der ASO, der Auslandschweizer-Organisation, mit einiger Vehemenz gefordert worden war.

Noch keine Versuche mit E-Voting – der Föderalismus lässt grüssen – hatten die restlichen 12 Kantone gestartet. In sieben Kantonen (darunter Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri) bestanden immerhin die Rechtsgrundlagen für eine mögliche Einführung von E-Voting. Im Kanton Waadt beschloss das Parlament einstimmig, den Termin für erste Tests nach hinten zu verschieben. In den restlichen fünf Kantonen, darunter Appenzell Ausserrhoden und Zug waren noch nicht einmal rechtliche Grundlagen für elektronisches Wählen und Abstimmen eingeführt worden. Allerdings forderte der Kanton Zug vom Bund verbindliche Grundlagen, bevor man Geld in die Hand nehme.

In der Tat war die Landesregierung daran, mit einer Roadmap das Projekt E-Voting neu aufzugleisen. In einer Umfrage wurden die Kantone nach ihren entsprechenden Bedürfnissen gefragt. Ziel des Bundes war es, dass bis Ende 2019 in zwei Dritteln der Kantone E-Voting eingeführt ist.
Die Bundeskanzlei bewilligte zudem die Gesuche der Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg, Freiburg und Genf für E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bei Abstimmungen (rund 57'000 Stimmberechtigte). Die Kantone Genf und Neuenburg durften zudem für 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung Abstimmen per Internet einrichten (ca. 97'000 Stimmberechtigte). Die Bundeskanzlei wird bei jeder Abstimmung die Systeme auf ihre Sicherheit hin überprüfen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Am 27. September kam es in Zug im Regierungsgebäude zu einem Amoklauf. Ein bewaffneter Mann betrat den Parlamentssaal und eröffnete das Feuer gezielt auf Parlamentarier und Regierungsmitglieder. Dabei starben vierzehn Personen (elf Parlamentarier und drei Regierungsräte), weitere vierzehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Beim Täter, der sich anschliessend erschoss, handelte es sich um einen 57-jährigen Schweizer. Das Motiv für seine Tat war Hass auf lokale Politiker. Der Attentäter war bereits früher durch gestörtes Verhalten aufgefallen. Seit zwei Jahren befand er sich in einer Auseinandersetzung mit zahlreichen Behörden und Behördemitgliedern. Der Anlass war ein privater Streit mit einem Staatsangestellten, bei welchem er vor einem Zuger Gericht den Kürzeren gezogen hatte. Seither beschuldigte er diverse lokale Politiker, die Hintermänner eines gegen ihn gerichteten Justizkomplotts zu sein. Das in der Schweiz traditionell bescheidene Niveau der Schutzvorrichtungen für Politiker sowie Parlaments- und Regierungsgebäude wurde daraufhin zwar nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber doch in einigen Bereichen angehoben. Im Bundeshaus in Bern war die Zugangskontrolle bereits vor dem Attentat in Zug verschärft worden. Auslöser dafür war die im Vorjahr erfolgte Besetzung eines Sitzungszimmers durch als Besucher getarnte kurdische Aktivisten gewesen.

Zuger Amoklauf 2001