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Nachdem die RK-SR die Vorprüfung der fünf Standesinitiativen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302) wieder aufgenommen hatte, nachdem sie zuvor zehn Jahre lang sistiert gewesen waren, kam sie zum Schluss, dass die Forderungen der fünf Standesinitiativen für einen stärkeren Schutz von Jugendlichen vor gewaltvollen Videospielen im Entwurf des Bundesrates zum neuen Bundesgesetz zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiel einbezogen würden und dass beide Kammern im Rahmen der Debatte über das Gesetz ihre Anliegen einbringen können. Da damit keine weiteren Massnahmen nötig seien, beantragten die RK-SR sowie die RK-NR, den kantonalen Begehren keine Folge zu geben. Die beiden Räte folgten diesen Anträgen diskussionslos und stillschweigend.

Verbot von gewaltvollen Videospielen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302)

Der Bundesrat verabschiedete im September 2020 die Botschaft zum neuen Gesetzesentwurf, der den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen neu regeln und schweizweit vereinheitlichen soll. Der erste Entwurf war bereits im März 2019 veröffentlicht und bis Juni 2019 in die Vernehmlassung geschickt worden, an welcher insgesamt 88 Akteure partizipiert hatten. Grundsätzlich stimmten die Vernehmlassungsteilnehmenden der Richtung des Gesetzes sowie der geplanten Koregulierung durch die Akteure der Film- und Videospielbranche und den Staat zu. So unterstützten 24 Kantone, die SODK, deren fachtechnische Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP) sowie die Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Organisationen im Bereich Film und Videospiel die Vorlage. Völlig abgelehnt wurde sie hingegen von den Kantonen Schwyz und Zug, da das Gesetz nicht genug Massnahmen im Bereich des Online-Handels sowie bei Abruf- und Plattformdiensten enthielt, obwohl dort der grösste Handlungsbedarf gegeben sei. Auch die SVP, die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sprachen sich gegen die Vorlage aus, da in ihren Augen die Erziehungsberechtigen beim Thema Jugendschutz in der Verantwortung stünden. Prinzipiell befürwortet wurde die Vorlage von der CVP und der SP, wobei Erstere jedoch die Eignung des Lösungsansatzes in Frage stellte und Letztere eine noch stärkere staatliche Regulierung begrüsst hätte. Auf Grund der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden nahm der Bundesrat kleinere Anpassungen am Vorentwurf vor, etwa indem er Werbefilme explizit aus der Regelung ausschloss. Hingegen sollten Kinder in Begleitung einer erwachsenen Person Zugang zu sonst unerlaubten Inhalten bekommen, sofern die Begleitperson mindestens 10 Jahre älter ist und das Mindestalter um höchstens 2 Jahre unterschritten wird. Ausserdem werden die Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten dazu verpflichtet, Massnahmen für den Jugendschutz im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu treffen. Eine abschliessende Alterskontrolle sei hier nicht realistisch, da nicht kontrolliert werden könne, wer letztendlich die Inhalte konsumiere. Dies zu überprüfen falle in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Zukünftig sollen bei der Erarbeitung der Jugendschutzregelung im Rahmen der neu gebildeten Jugendschutzgruppen überdies Expertinnen und Experten miteinbezogen werden müssen.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Im März 2015 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes aus den Kantonen Schwyz (12.309), St. Gallen (12.320), Luzern (12.321), Schaffhausen (12.324), Uri (12.325), Nidwalden (13.301), Graubünden (13.307), Aargau (13.311) und Zug (13.314). Sie alle kritisierten die im Rahmen der letzten Gewässerschutzrevision aufgenommenen Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraumes, die als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" (sog. Renaturierungs-Initiative) erlassen worden waren. Im Interesse der Renaturierung, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung darf der Gewässerraum nur extensiv bewirtschaftet werden, wodurch die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder der Bau von Liegenschaften innerhalb dieser Zone untersagt ist. Konkret wollten die Anliegen sicherstellen, dass landwirtschaftliche und die Siedlungsentwicklung betreffende Interessen bei der Bestimmung der Breite des Gewässerraumes berücksichtigt werden. Einstimmig mit einer Enthaltung empfahl die Kommission ihrem Rat, den Initiativen keine Folge zu geben, da sie den Anliegen mit einer kommissionseigenen Motion Rechnung zu tragen gedenke. Ferner verwies Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) auf eine im Jahr 2014 bereits in abgeänderter Form überwiesene Motion der UREK-NR, die in ihrer angenommenen Version verlangt, dass durch die Festlegung des Gewässerraumes effektiv verloren gegangene Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen. Auch auf die sich in Arbeit befindende Revision der Gewässerschutzverordnung, die unter anderem Präzisionen zum Gewässerschutz vornehmen und den Kantonen mehr Handlungsspielraum einräumen will, machte Bischofberger aufmerksam. Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner UREK-SR und gab den Initiativen keine Folge.
Anders der zweitberatende Nationalrat: Im Rahmen der Beratungen zur Motion der UREK-SR empfahl eine bürgerliche Kommissionsmehrheit ihrem Rat, den Standesinitiativen Folge zu geben, damit der Druck bei der sich in Umsetzung befindenden Revision der Gewässerschutzverordnung aufrecht erhalten werden könne. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung mit 90 zu 73 Stimmen. Neben der SP, den Grünen und den Grünliberalen plädierte eine Minderheit aus der CVP/EVP- sowie aus der BDP-Fraktion erfolglos für Nicht-Folgegeben.
Somit ging das Anliegen zurück in den Ständerat, der den endgültigen Entscheid in der Wintersession 2015 angesichts des unterdessen verabschiedeten ersten Teils der Gewässerschutzverordnungsrevision sowie der mittlerweile angenommenen Motion der UREK-SR treffen konnte. Diese Ausgangslage veranlasste den Ständerat, an seinem früher gefällten Entscheid festzuhalten und den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diese sind somit erledigt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Ein erstes Treffen der nach der bundesrätlichen Stellungnahme zu Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt eingesetzten Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“ fand im August statt. Die vom Vorsteher des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) geleitete Gruppe setzt sich aus Vertretern der Kantone Zürich, Genf, Zug, Fribourg, Waadt und Aargau sowie aus Repräsentanten der Städte Zürich, Basel, Luzern, Nyon, Wädenswil und Lugano zusammen und soll unter Beizug von Experten in drei Sitzungen die regional unterschiedlichen wohnpolitischen Herausforderungen und Bedürfnisse erörtern. In einem Ende des Berichtsjahres erschienenen Zwischenbericht erkannte die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertreter von Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten zusammensetzt, ein Auseinanderdriften zwischen den effektiven Marktindikatoren und der selektiven und überspitzten Wahrnehmung der Problematik in einigen Kreisen der Bevölkerung. Sie empfahl dem Bundesrat denn auch, Anreiz-orientierte Massnahmen regulativen Verboten vorzuziehen. Konkret beantragte sie der Regierung unter anderem, im Rahmen einer zweiten RPG-Teilrevision die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus zu prüfen sowie mittels Änderung des Obligationenrechts die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt zu erhöhen. Ferner begrüsste die Arbeitsgruppe die Fortführung des Dialogs zur eingehenden Behandlung weiterer Themen.

Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“

In der Sommersession 2008 reichten die Kantone Bern, Freiburg, St. Gallen, Tessin und Zug Standesinitiativen ein, welche alle im Kern dasselbe forderten: einen stärkeren Jugendschutz vor gewaltvollen Videospielen. Die Forderungen reichten von einem gezielten schweizweiten Schutz von Jugendlichen und Kindern vor solchen Spielen, mit einer einheitlichen Alterskennzeichnung und einem Verkaufsverbot von nicht altersgerechten Computer- und Videospielen als Mindestforderung (Kt.Iv. ZG 10.302), über ein generelles Herstellungs- und Verkaufsverbot (Kt.Iv. BE 08.316, Kt.Iv. TI 09.314, Kt.Iv. FR 09.332), bis hin zu einem Herstellungs- und Verkaufsverbot mit zusätzlichem Ausbau des Jugendschutzes (Kt.Iv. SG 09.313). Im Sommer 2010 hiessen die beiden Räte zwei Motionen gut, die ebenfalls ein Verkaufsverbot (Mo. 07.3870), oder gar ein Herstellungs- und Verkaufsverbot (Mo. 09.3422) verfolgten. Da es keinen Sinn ergebe, dass sich das Parlament parallel über dieselbe Gesetzesvorlage beuge wie der Bundesrat, die RK-SR den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich jedoch anerkenne, entschied sie in der Frühlingssession 2011 einstimmig, den Gesetzesentwurf des Bundesrates abzuwarten und die Beratung der Standesinitiativen damit für mehr als ein Jahr auszusetzen. Die RK-NR folgte ihrer Schwesterkommission und Stände- und Nationalrat nahmen den Antrag auf Sistierung in der Herbst- und Wintersession 2011 stillschweigend und diskussionslos an.

Verbot von gewaltvollen Videospielen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302)

Was im Umfeld der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZH, LU, SZ, ZG, UR) im Vorjahr als umstrittener bildungspolitischer Entscheid des Kantons Luzern begonnen hatte, setzte sich im Berichtsjahr mit kulturpolitischen Retaliationsmassnahmen aus dem Kanton Schwyz fort. Auf die Aufkündigung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz durch Luzern reagierte der Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen des Regierungsrats mit dem Ausstieg aus dem interkantonalen Kulturlastenausgleich, an dem sich auch die Kantone Zürich, Zug, Aargau, Uri sowie Luzern – und freiwillig Nid- und Obwalden – beteiligen. Über den Kulturlastenausgleich gelangen sogenannte Abgeltungszahlungen der umliegenden Kantone an bedeutende Kulturinstitutionen Zürichs (Opernhaus, Tonhalle, Schauspielhaus) und Luzerns (Kultur- und Kongresszentrum, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester). Mit der Schwyzer Kündigung entgehen dem Kanton Luzern rund 0,8 Mio. CHF, dem Kanton Zürich gegen 1,3 Mio. CHF.

Schwyzer Kantonsrat will Ausstieg aus dem Kulturlastenausgleich
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Die von der Credit Suisse veröffentlichte Studie zum Zustand des Schweizer Immobilienmarktes 2011 verzeichnete einen trotz Wirtschaftskrise und ansteigenden Immobilienpreisen ungebremsten Anstieg der Wohneigentumsquote. Die beiden Hauptgründe für diese Entwicklung verortete die Studie zum einen in der Zuwanderung und zum anderen in den rekordtiefen Zinsen. Gleichzeitig warnten die Ökonomen vor einer Überhitzung des Marktes, insbesondere in den Kantonen Genf, Waadt, Tessin und Zug. Sie hielten jedoch fest, dass sich der Trend zum Eigenheim als positiv für die Mieterinnen und Mieter erweise, weil ein Anstieg der Mieten nicht vor 2013 zu erwarten sei.

Zustand des Schweizer Immobilienmarktes 2011

Für eine jährliche finanzielle Unterstützung des Kulturangebotes der Kantone Zürich und Luzern sprachen sich im Berichtsjahr die Kantone Uri, Zug und Aargau aus. Mit dem Kanton Schwyz, welcher bereits im Vorjahr seine Teilnahme beschlossen hatte, kam somit zum ersten Mal in der Schweiz eine interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich zustande. Die vier Geberkantone werden die Kantone Zürich und Luzern zukünftig mit insgesamt rund 10 Mio Fr. pro Jahr unterstützen. Der Kanton Nidwalden, welcher die Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte, beschloss einen freiwilligen Beitrag von 3 Mio Fr. für den Zeitraum 2009-2011. Im Kanton Obwalden wurde der Beitritt zum Kulturlastenausgleich mit einem jährlichen Beitrag von 500'000 Fr. im Februar vom Volk abgelehnt.

Erste interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich tritt in Kraft
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

En 2007, le nombre de logements vacants n’a que légèrement augmenté, malgré la forte croissance d’ensemble du secteur de la construction. Au 1er juin 2007, on a dénombré 40'450 appartements et maisons familiales – à louer comme à vendre – vacants. Le taux de logements vacants s’est ainsi établi à 1,07% de l’effectif global (2006: 1,06%). Le bilan régional est resté équilibré par rapport à l’année précédente. Nidwald a affiché la plus forte hausse, son taux de logements vacants passant de 0,81% à 1,05%. Le Jura et Glaris sont toutefois restés les cantons présentant le taux le plus élevé (2,14% chacun). À l’inverse, Appenzell Rhodes-Intérieures a connu la plus forte baisse (de 1,16% à 0,63%) et le marché du logement est demeuré saturé dans les cantons de Zoug (0,28%) et de Genève (0,19%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

2005 erhöhte sich der Leerwohnungsbestand leicht, nachdem er seit 1998 ständig gesunken war. Am Stichtag 1. Juni 2005 standen 36 802 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer betrug 0,99% (2004: 0,91%). Am grössten war die Wohnungsknappheit in den Kantonen Genf (0,19%), Zug (0,36%) und Schwyz (0,52%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (2,11%), Jura (2,01%) und Appenzell Ausserrhoden (1,96%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Im Sommer scheiterte eine in der Schweiz einmalige interkantonale Vereinbarung für kulturelle Abgeltungen am Widerstand des Zuger Kantonsrats. Vorgesehen war, dass Schwyz und Zug sich an den Defiziten der überregionalen Kulturzentren Zürichs (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzerns (Theater, Symphonieorchester sowie Kultur- und Kongresszentrum) beteiligen. Vor sieben Jahren hatte Zug eine in den Medien als vorbildlich gepriesene Pionierrolle gespielt, als es sich bereit erklärte, freiwillig CHF 1 Mio. für die Kulturhäuser in Luzern und Zürich zu zahlen. Diesen Betrag will der Kanton weiterhin zur Verfügung stellen, ihn aber nicht, wie in der Vereinbarung vorgesehen, erhöhen. Im November kündigten Uri, Nidwalden und Obwalden an, sich am Lastenausgleich zu beteiligen.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Die Kulturinstitute mit überregionaler Ausstrahlung in Zürich und Luzern sollen von den Nachbarkantonen eine finanzielle Abgeltung erhalten. Eine von Zürich, Luzern, Zug und Schwyz erarbeitete Vereinbarung will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Einbezogen werden in Zürich das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, in Luzern das KKL, das Theater und das Sinfonieorchester. Diese Liste kann mit Zustimmung der beteiligten Kantone abgeändert werden. Die Kantone zahlen die Beiträge an die Standortkantone und nicht mehr, wie bisher der Kanton Zug, an einzelne Institute.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Zum fünften aufeinander folgenden Mal ging die Zahl der Leerwohnungen zurück. Am Stichtag 1. Juni 2003 standen 31'300 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer sank erstmals seit zehn Jahren wieder unter die kritische Grenze von 1%; sie betrug 0,91%. Das BFS begründete den anhaltenden Rückgang des Leerwohnungsbestandes nachfrageseitig durch die Bevölkerungsentwicklung und angebotsseitig durch den geringeren Neubau von Wohnungen. Am grössten war die Wohnungsknappheit wie bereits im letzten Jahr in den Kantonen Genf (0,17%), Zug (0,3%) und Zürich (0,35%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Thurgau (2%), Appenzell-Ausserrhoden (2,03%) und Glarus (2,71%).

In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Hegetschweiler (fdp, ZH) (03.1126) zur Leerwohnungszählung führte der Bundesrat aus, dass das Bundesamt für Wohnungswesen, kantonale Amtsstellen, Forschungsinstitute, Planer, Banken und Investoren die Ergebnisse benutzten, um den Immobilienmarkt in der Schweiz zu analysieren. Die Gesamtkosten der jährlichen Zählungen beliefen sich auf etwa CHF 50'000. Der Bundesrat sei bereit zu prüfen, ob die heutige Leerwohnungszählung mittelfristig durch eine IT-Lösung ersetzt oder ergänzt werden oder allenfalls aussagekräftiger gestaltet werden könne. (Siehe auch die Mo. 03.3383 desselben Parlamentariers.)

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Auch in diesem Berichtsjahr ging die Zahl der Leerwohnungen weiter zurück: Am Stichtag 1. Juni 2002 standen 40'600 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer sank von 1,34% im Jahr 2001 auf 1,13%. Das BFS begründete den seit 1998 anhaltenden Rückgang des Leerwohnungsbestandes einerseits mit der Verringerung der Anzahl neuer Wohnungen, andererseits mit einer Zunahme der Wohnbevölkerung. Am grössten war die Wohnungsknappheit in den Kantonen Genf (0,25%), Zug (0,3%) und Zürich (0,39%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Thurgau (2,47%), Tessin (2,61%) und Glarus (3,05%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt verschärfte sich weiter. Im Vergleich zum vorangehenden Jahr sank der Leerwohnungsbestand um 9,5% auf 47'700 leerstehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser. Während sich das Angebot an Einfamilienhäusern leicht verbesserte, herrschte eine sehr grosse Nachfrage nach Mietwohnungen. Die Leerwohnungsziffer sank zum dritten aufeinanderfolgenden Mal, von 1,49% im Jahr 2000 auf 1,34% (Stichtag 1. Juni 2001). Am grössten war die Knappheit in den Kantonen Zug (0,31%) und Genf (0,39%), wo der Leerwohnungsbestand um 45% sank, und Zürich (0,47%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (3,48%), Schaffhausen (3,24%) und Thurgau (2,76%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Der Bestand an Leerwohnungen ging im Jahr 2000 um weitere 5'300 Einheiten zurück (-9%). Am Stichtag vom 1. Juni wurden in der Schweiz insgesamt 52'800 leer stehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser gezählt. Die Leerwohnungsquote ermässigte sich von 1,66% im Vorjahr auf 1,49% im Berichtsjahr. Der Rückgang betraf alle Wohnkategorien und lag im Trend der anziehenden Konjunktur. War in den Kantonen Glarus (3,40%), Schaffhausen (3,19%), Thurgau (3,0%) und Solothurn (2,77%) das Wohnungsangebot vergleichsweise gross, machte sich in den Kantonen Zug (0,31%), Basel-Landschaft (0,59%), Nidwalden (0,68%), Zürich (0,71%) und Genf (0.86%) allgemeine Wohnungsknappheit breit. (Zur Leerwohnungsstatistik 1999 siehe hier.)

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Der Leerwohnungsbestand war 1999 seit acht Jahren erstmals wieder rückläufig. Am Stichtag vom 1. Juni wurden in der Schweiz insgesamt 58'000 leer stehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser gezählt. Der Rückgang um 6'100 Einheiten betraf alle Wohnungskategorien und stellt im Vergleich zum Vorjahr eine Verminderung um 10% dar. Die Leerwohnungsquote ermässigte sich von 1,85% im Vorjahr auf 1,66% im Berichtsjahr. Im kantonalen Vergleich war sie in den Kantonen Thurgau (3,2%), Glarus (3,0%), Solothurn (2,8%) und Schaffhausen (2,6%) am höchsten. Am unteren Ende der Rangliste befanden sich die Kantone Zug (0,5%), Basel-Landschaft (0,6%), Zürich (1,0%) und Nidwalden (1,0%). (Zur Leerwohnungsstatistik im Jahr 2000 siehe hier.)

Leerwohnungsstatistik 1990-1999
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Der seit 1991 anhaltende Aufwärtstrend beim Leerwohnungsbestand in der Schweiz hat sich zwar weiter fortgesetzt, verlangsamte sich jedoch im Vergleich zu den Vorjahren. Am Stichtag 1. Juni 1998 wurden insgesamt 64'200 leerstehende Wohnungen und Einfamilienhäuser gezählt. Gemessen am ungefähren Gesamtwohnungsbestand nahm die Leerwohnungsziffer innert Jahresfrist nur leicht von 1,82 auf 1,85% zu. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Leerwohnungsbestand um 1'700 Einheiten bzw. 2,6%. Die Zahl der zur Miete ausgeschriebenen leerstehenden Wohnungen nahm weiter zu und machte mit 85% den Grossanteil des gesamten Leerwohnungsbestandes aus (1994: 76%). Umgekehrt reduzierte sich der Bestand der zum Verkauf ausgeschriebenen leerstehenden Wohnungen auf 15% (1994: 24%). Analog zu den Vorjahren erhöhte sich vor allem die Zahl der kleinen leerstehenden Wohnungen. Die Zahl der leerstehenden Wohnungen in Neubauten und in Einfamilienhäusern sank um 30% bzw. 8%. Die höchsten Leerwohnungsziffern wiesen die Kantone Thurgau (3,4%), Solothurn (3.0%) und Glarus (2,8%) aus, die tiefsten Werte verzeichneten die Kantone Basel-Land (0,6%), Zug (0,9%) und Nidwalden (1,1%).

Leerwohnungsstatistik 1990-1999
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Der Schweizer Wohnungsmarkt entspannte sich weiter und wies mit Stichtag 1. Juni 1997 einen Leerwohnungsbestand von 1,82% (1996: 1,61%) auf. 62'500 Wohnungen und Einfamilienhäuser standen leer, 8'100 oder 15% mehr als ein Jahr zuvor. Wie in den vier vorangegangenen Jahren nahm vor allem die Zahl der leerstehenden kleinen und mittleren Wohnungen zu. Die Zahl leerstehender Neuwohnungen sank um 13%, was das BFS auf die in den letzten zwei Jahren eingeschränkte Bautätigkeit zurückführte. Auch die Zahl der leerstehenden Einfamilienhäuser ging leicht, um 0,7%, zurück. Die höchsten Leerwohnungsziffern wiesen am Stichtag die Kantone Solothurn (3,06%), Thurgau (2,9%) und Glarus (2,69%) aus, die tiefsten Werte zeigten die Kantone Basel-Land (0,57%), Zug (0,92%) und Appenzell Ausserrhoden (1,1%).

Leerwohnungsstatistik 1990-1999
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau