Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Zug

Prozesse

165 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Le projet de révision totale de la loi sur le CO2 pour la période postérieure à 2020 a été soumis à consultation en parallèle de l'approbation de l'Accord de Paris et du projet de couplage des SEQE suisse et européen. Des acteurs du secteur de l'énergie, des organisations de politiques énergétiques, organisations des transports publics et privés, organisations de protection de l'environnement et des associations faîtières de l'économie ont pris part à la consultation outre les entités cantonales, communales et les partis politiques.
La hausse du montant maximal de la taxe sur le CO2 perçue sur les combustibles satisfait la plupart des cantons, presque toutes les commissions, conférences et associations de communes et quelques partis politiques. Les organisations de protection de l'environnement, appuyé par certains partis politiques, voudraient un montant plus élevé que 240 francs ou alors qu'aucun montant maximal ne soit fixé pour pouvoir adapter la taxe au degré d'atteinte des objectifs. La majorité des participants sont favorables au maintien des exemptions de la taxe sur le CO2 perçue sur les combustibles. Toutefois, un grand nombre d'entre eux rejettent le critère d'exemption proposé. S'agissant de l'aménagement de l'exemption de la taxe, le modèle "harmonisation" est préféré à celui de la "dissociation". Plusieurs associations faîtières de l'économie souhaiteraient une combinaison d'aspects des deux modèles. L'obligation de compenser pour les importateurs de carburants convainc les organisations de l'environnement, les cantons et la plupart des partis politiques. Un rehaussement du taux de compensation en Suisse est demandé notamment par les partis politiques, les acteurs du secteur de l'énergie et les organisations de protection de l'environnement. Principalement, les représentants du domaine des transports souhaitent abaisser le taux, alors que d'autres le voudraient plus flexibles. Les cantons, les commissions, les conférences et associations de communes suggèrent de fixer le taux de compensation entre 10 et 20%. La procédure de consultation fait ressortir l'aval des acteurs pour le maintien des prescriptions relatives aux émissions de CO2 pour les véhicules. Beaucoup déplorent le manque de mesures de réduction plus efficaces dans le domaine des transports. D'autres souhaitent davantage d'encouragement pour les carburants et véhicules émettant peu ou pas de CO2. Les activités de formation, d'information au public et de conseil aux professionnels doivent continuer d'exister d'après les acteurs consultés. La plupart des entreprises, la majorité des cantons et une petite majorité des partis politiques rejettent l'interdiction subsidiaire des chauffages à combustibles fossiles. La proposition de l'abandon de l'affectation partielle du produit de la taxe sur le CO2 au Programme Bâtiments, ainsi que l'abandon de l'affectation partielle du produit de la taxe sur le CO2 au fond de technologie est refusée par les organisations de protection de l'environnement et par la majorité des cantons.

Révision totale de la loi sur le CO2 pour la période postérieure à 2020 (MCF 17.071)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Flugticketabgabe
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Aufgrund der vorgesehenen schweizweiten Formularpflicht zur Offenlegung des Vormietzinses scheiterte die geplante Mietrechtsrevision 2016 bereits an der Eintretensdebatte im Parlament – ein übrigens nicht seltenes Vorkommnis im Mietrecht, wie sich anhand der ebenfalls an der Eintretensdebatte gescheiterten Mietrechtsrevision im Jahr 2010 nachzeichnen lässt.
Während die RK-NR dem erstberatenden Nationalrat nur mit hauchdünner Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen empfahl, nicht auf die Vorlage einzutreten, bestärkte die grosse Kammer diesen Antrag in der Sommersession nach einer längeren, inquisitiven und aufgeheizten Eintretensdebatte mit 106 zu 83 Stimmen (3 Enthaltungen) bereits um einiges deutlicher. Dazu verhalfen in erster Linie die SVP und FDP, deren Fraktionen sich dem Vorhaben geschlossen entgegen stellten, unterstützt durch einzelne Repräsentantinnen und Repräsentanten der GLP und CVP sowie einer Stimme aus der BDP. Gar noch deutlicher zu Ungunsten der Vorlage fiel das ständerätliche Verdikt in der Herbstsession aus: Die Kantonskammer beschloss mit 29 zu 14 Stimmen und ohne lange Debatte, nicht auf die Vorlage einzutreten, womit diese vom Tisch ist.
Während die Gegner und Gegnerinnen der Revision zum einen die föderale Kompetenzordnung beibehalten und die Einführung der Formularpflicht weiterhin den Kantonen überlassen wollten, fürchteten sie zum anderen die Verstärkung der Wohnungsnot, wenn Mietpreise wegen der Formularpflicht unter dem Marktwert zu liegen kämen, sowie einen unzumutbaren administrativen Aufwand für die Vermieterseite. Sowohl die Linke als auch Bundesrat Schneider-Ammann argumentierten vergeblich für Eintreten auf die Vorlage. Diese diene lediglich der Missbrauchsbekämpfung und sei somit ein Mittel gegen starke und unbegründete Mietzinserhöhungen. Zudem zeigten sich in den sieben Kantonen, welche die Formularpflicht kennen, bisher keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit. Ferner sei auch nicht in all diesen Kantonen ein Anstieg der Anzahl Anfechtungen zu beobachten; Zug und Nidwalden würden kaum solche Fälle kennen. Anders ist die Lage im dritten Deutschschweizer Kanton mit einer Formularpflicht: In Zürich hätte deren Einführung im Jahr 2013 zwar zu einem markanten Anstieg von Klagen geführt, die meisten Fälle hätten aber einvernehmlich gelöst werden können.
Dass die parlamentarische Debatte stark von Interessenbindungen geprägt war, zeigte sich unter anderem am aussergewöhnlichen Engagement einiger Rednerinnen und Redner: Hans Egloff (svp, ZH), Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) und Mehrheitssprecher der RK-NR, Petra Gössi (fdp, SZ), abtretendes Vorstandsmitglied des HEV, Jacqueline Badran (sp, ZH), Vorstandsmitglied des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (SMV), und Carlo Sommaruga (sp, GE), dazumals Generalsekretär des Westschweizer Mieterverbandes (ASLOCA-Romande). Der unterlegene Mieterverband liess nach der Versenkung der Vorlage verlauten, er setze nun auf seine im Vorjahr lancierte Volksinitiative "Für mehr bezahlbare Wohnungen". Diese konnte noch im Oktober desselben Jahres gültig eingereicht werden.

Mietrechtsrevision scheitert erneut (BRG 15.044)
Dossier: Gescheiterte Mietrechtsrevisionen
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Weil die SPK-NR im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission im Ständerat den beiden Standesinitiativen der Kantone Uri (14.316) und Zug (14.307) nicht Folge geben wollte, gelangten die beiden Geschäfte zur Frage der Souveränität der Kantone bei der Ausgestaltung ihrer Wahlsysteme in den Nationalrat. Die Kommissionssprecher erklärten, dass man bereits 2013 bei der Diskussion um die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Schwyz über die Angelegenheit diskutiert habe. Man habe sich bereits damals für eine faire Ausgestaltung des Wahlrechts eingesetzt. Das Recht der Kantone, ihr eigenes Wahlsystem auszuwählen, werde nur dann beschnitten, wenn die Wahlrechtsgleichheit bedroht sei: Bei Proporzwahlen müssen die Stimmen aller Bürgerinnen und Bürger ein vergleichbares Gewicht haben. Nur so würden auch die Grundbedingungen der Verfassung gewahrt. Gerhard Pfister (cvp, ZG), Anführer der Kommissionsminderheit, wies darauf hin, dass die Ursache der Initiative Entscheide des Bundesgerichtes in den letzten 10 Jahren gewesen seien, die in die kantonale Autonomie eingegriffen hätten. Diese Rechtsprechung sei zudem widersprüchlich geworden, weil das Bundesgericht einerseits Majorzwahlen gestatte, die im Sinne der Repräsentation ungerechter seien als Proporzwahlen. Andererseits zeige das Gericht die Tendenz, nur noch bestimmte Proporzsysteme zulassen zu wollen. Nicht nur den Eingriffen des Bundesgerichtes sei ein Riegel zu schieben, sondern die kantonale Autonomie abzusichern. Die Standesinitiativen verlangen eine Präzisierung von Artikel 34 BV, der eine unverfälschte Stimmabgabe gewährleistet. Die Argumentation der Kommissionsminderheit schien in der Volkskammer zu verfangen. Beiden Standesinitiativen wurde mit 99 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Zug) bzw. 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Uri) Folge gegeben. Dank der deutlichen Mehrheiten der SVP- und der CVP-Fraktion, unterstützt von einigen FDP-Abweichlern muss nun eine Verfassungsänderung in Angriff genommen werden. In der Presse wurde der Entscheid als Trotzreaktion auf die Bundesgerichtsurteile der letzten Jahre kommentiert. Der Versuch, kantonale Autonomie über die Demokratie zu stellen sei allerdings gefährlich: Wenn die Kantone beim Wahlrecht einen Freipass erhielten, könnten sie auch das Frauenwahlrecht wieder abschaffen, gab etwa der Staatsrechtler Andreas Auer zu bedenken.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Suite à l'élection de Peter Hegglin (pdc) au Conseil des Etats, en octobre 2015, une élection complémentaire à Zoug a du être organisée. En vue d’occuper le siège laissé vacant du PDC, trois candidats sont entrés en course: Martin Pfister (pdc), Zari Dzaferi (ps) et, pour le Parti Pirate, Stefan Thöni. Martin Pfister ainsi que le candidat du Parti Pirate s’étaient déjà présenté lors des dernières élections régulières en 2014, mais n’avaient pas pu obtenir de siège, bien que Pfister eût recueilli le nombre de voix nécessaires. Les socialistes espéraient récupérer leur siège perdu en 2006. L’Alternative-verte, présente au gouvernement avec la conseillère d’Etat Manuela Weichelt-Picard, avait annoncé son soutien pour le candidat socialiste Zari Dzaferi, dans l’espoir de renforcer la présence socialiste au sein du gouvernement.
Depuis 2014, le gouvernement est élu à la majorité absolue. Ainsi, le PDC a maintenu son siège avec Martin Pfister, qui a obtenu cette majorité absolue (13'966 voix) avec 17'844 voix. Le candidat socialiste a recueilli 8'540 voix et le candidat du Parti Pirate 1'547 voix. Ainsi la composition du gouvernement reste-t-elle inchangée.

élection complémentaire à Zoug 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016

In ihrem Mitte Januar 2016 vorliegenden Bericht sprach sich die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) gegen Folge geben der beiden Standesinitiativen aus Zug und Uri aus. Im Gegensatz zu den Kantonsvertretern, die dem Anliegen einer Verankerung der Autonomie der Kantone in Wahlfragen in der Bundesverfassung im Vorjahr Folge gegeben hatten, lehnte in der SPK-NR eine Mehrheit von 14 zu 9 Stimmen das Anliegen ab. Die Kantone verfügten über eine nach wie vor hohe Souveränität bei Wahlfragen, sie müssten sich aber an Grundsätze wie der Beachtung der Wahlrechtsgleichheit halten. Die jüngsten kantonalen Entwicklungen hin zu einem konsequenteren Proporz seien zu begrüssen und nicht mit neuen Regelungen zu verhindern – so die Kommissionsmehrheit. Die vor allem aus SVP-Vertretern bestehende Minderheit monierte, dass kantonale Wahlverfahren nicht vom Bundesgericht oktroyiert werden sollten.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

En 2016, plusieurs cantons (UR, SZ, FR, BS, SH, SG, AG, TG) ont renouvelé leurs autorités cantonales. La composition partisane des exécutifs est restée inchangée dans les cantons de Schwytz, Fribourg, Bâle-Ville, Schaffhouse, Saint-Gall et Thurgovie. Excepté Bâle-Ville, elle reflète des majorités bourgeoises ou de centre-droite. En Argovie, les Verts ont perdu un siège au profit de l'UDC, renforçant ainsi la majorité de centre-droit. Dans le canton d'Uri, l’UDC a été congédiée après six ans au Conseil d’Etat. A présent, le PLR possède autant de sièges que le PDC. Le canton d'Obwald a connu deux élections complémentaires au cours de l’année. Le PDC a pu maintenir son siège, tout comme dans le canton de Zoug. Le siège PLR a été obtenu par un citoyen sans couleur politique. Egalement à Nidwald, le PLR n’a pas réussi à garder son siège. L’accès de l’UDC au gouvernement bernois a permis de renverser la majorité rouge-verte en place depuis 2006.
Figurent parmi les perdants, le PS, le PLR et les Verts avec la perte de chacun un siège. Ils ont été récupérés par l’UDC, le PDC et un Indépendant. Le PDC reste le parti avec le plus de représentantes et représentants dans les exécutifs cantonaux, avec 40 fauteuils. Il est suivi par le PLR (39 sièges) et le PS (28 sièges).

S’agissant des parlements cantonaux, le parlement de Schwytz expérimentait pour la première fois la répartition des sièges selon le système du double Pukelsheim. Le PLR a progressé avec un gain de 4 sièges dans les cantons de Fribourg et de Saint-Gall, 3 fauteuils à Uri et à Schwytz, et 2 sièges en Thurgovie. L’UDC a également renforcé sa présence grâce à l’obtention de 5 sièges à Saint-Gall et de 3 sièges en Thurgovie. Le PS suit la tendance, avec 5 sièges en Argovie et 3 sièges en Thurgovie. Les Vert'libéraux font une entrée remarquable dans les législatifs de Bâle-Ville et de Schaffhouse avec l'obtention de 4 sièges, tout comme à Schwytz avec 3 sièges. Lors des élections 2016, le PDC s’est affaibli dans tous les législatifs cantonaux. Le PBD n’est plus représenté dans les parlements fribourgeois et st-gallois, le PEV a perdu ses 2 représentants à Saint-Gall.
L’UDC reste en tête, avec ses 590 sièges dans les législatifs cantonaux. Le PLR (544 sièges) arrive derrière l’UDC et est suivi par le PS (459 sièges) et le PDC (435 fauteuils).

Du côté des villes, les citoyennes et citoyens de Bienne, Lucerne, Lugano, Lausanne, Berne et Saint-Gall ont été invités à s’exprimer. Lucerne, Lausanne et Lugano n’ont pas connu de changement concernant la composition de leur exécutif. L’UDC a fait son entrée dans l’exécutif de la ville de Bienne. Le PLR n’est plus présent à Berne. A Saint-Gall, le PLR et le PDC ont chacun perdu un siège. Concernant les législatifs, le PDC, le PST, solidaritéS et les Vert’libéraux siègent maintenant à Lausanne. Les socialistes ont progressé à Lausanne, Lucerne, Berne et Saint-Gall. L’UDC a gagné des sièges à Berne, Bienne et Lugano. Cette année, ce sont le PLR et les Verts qui ont perdu des plumes.

L’année 2016 marquait le 25e anniversaire de la participation des femmes à la Landsgemeinde d'Appenzell Rhodes-Intérieures. L’exécutif du canton de Bâle-Ville compte une femme supplémentaire dans ses rangs. Les villes de Saint-Gall et de Lugano accueillent une femme pour siéger dans l’exécutif, une seconde femme fait son entrée à Lausanne et à Lucerne. Aussi bien dans les principales villes que dans les cantons, la part des femmes lors des dernières élections a augmenté, dans les législatifs, par rapport aux avant-dernières élections. A la fin de l'année 2016, elles représentaient 26.4% dans les parlements cantonaux et 39.6% au niveau communal.

Récapitulatif des élections communales et cantonales 2016
Dossier: Kommunale Wahlen 2016
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Im März 2015 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes aus den Kantonen Schwyz (12.309), St. Gallen (12.320), Luzern (12.321), Schaffhausen (12.324), Uri (12.325), Nidwalden (13.301), Graubünden (13.307), Aargau (13.311) und Zug (13.314). Sie alle kritisierten die im Rahmen der letzten Gewässerschutzrevision aufgenommenen Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraumes, die als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" (sog. Renaturierungs-Initiative) erlassen worden waren. Im Interesse der Renaturierung, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung darf der Gewässerraum nur extensiv bewirtschaftet werden, wodurch die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder der Bau von Liegenschaften innerhalb dieser Zone untersagt ist. Konkret wollten die Anliegen sicherstellen, dass landwirtschaftliche und die Siedlungsentwicklung betreffende Interessen bei der Bestimmung der Breite des Gewässerraumes berücksichtigt werden. Einstimmig mit einer Enthaltung empfahl die Kommission ihrem Rat, den Initiativen keine Folge zu geben, da sie den Anliegen mit einer kommissionseigenen Motion Rechnung zu tragen gedenke. Ferner verwies Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) auf eine im Jahr 2014 bereits in abgeänderter Form überwiesene Motion der UREK-NR, die in ihrer angenommenen Version verlangt, dass durch die Festlegung des Gewässerraumes effektiv verloren gegangene Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen. Auch auf die sich in Arbeit befindende Revision der Gewässerschutzverordnung, die unter anderem Präzisionen zum Gewässerschutz vornehmen und den Kantonen mehr Handlungsspielraum einräumen will, machte Bischofberger aufmerksam. Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner UREK-SR und gab den Initiativen keine Folge.
Anders der zweitberatende Nationalrat: Im Rahmen der Beratungen zur Motion der UREK-SR empfahl eine bürgerliche Kommissionsmehrheit ihrem Rat, den Standesinitiativen Folge zu geben, damit der Druck bei der sich in Umsetzung befindenden Revision der Gewässerschutzverordnung aufrecht erhalten werden könne. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung mit 90 zu 73 Stimmen. Neben der SP, den Grünen und den Grünliberalen plädierte eine Minderheit aus der CVP/EVP- sowie aus der BDP-Fraktion erfolglos für Nicht-Folgegeben.
Somit ging das Anliegen zurück in den Ständerat, der den endgültigen Entscheid in der Wintersession 2015 angesichts des unterdessen verabschiedeten ersten Teils der Gewässerschutzverordnungsrevision sowie der mittlerweile angenommenen Motion der UREK-SR treffen konnte. Diese Ausgangslage veranlasste den Ständerat, an seinem früher gefällten Entscheid festzuhalten und den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diese sind somit erledigt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Der Kanton Zug hatte bei den Nationalratswahlen weiterhin drei Sitze zu Gute, woran auch das starke Bevölkerungswachstum der letzten Jahre nichts änderte. Trotz oder gerade wegen dieser wenigen begehrten Sitze, sprengte die Kandidatenzahl mit deren 50 für die Wahlen 2015 alle Rekorde. Auch mit den insgesamt 17 verschiedenen Listen wurde eine noch nie zuvor gesehene Zahl erreicht. Dies mochte einem regen politischen Interesse und den eher einfach zu besetzenden Dreierlisten geschuldet sein. Ob ein Antreten mit ganzen fünf Listen – so wie es die Sozialdemokraten taten – besonders viel Sinn ergab, sei dahin gestellt. Mit einem Frauenanteil von 40% waren die Listen zumindest relativ ausgeglichen besetzt, wiewohl es bis anhin keine weibliche Vertreterin aus dem Kanton Zug nach Bern geschafft hatte.

Wie auch in anderen Innerschweizer Kantonen präsentierte sich in Zug für die linken Parteien eine schwierige Ausgangslage. Die Grünen – in Zug als „Alternative“ antretend – hatten anlässlich der Wahlen 2011 ihr Mandat verloren, welches sie über Jahre mit ihrem national bekannten Aushängeschild Jo Lang besetzt hatten. Durch die hohe natürliche Wahlhürde im Kanton – bedingt durch die kleine Sitzzahl – ist für einen linken Wahlerfolg generell ein sehr gutes Wahlergebnis und ein rot-grünes Zusammenspannen vonnöten. Zumindest Letzteres war mit der Listenverbindung zwischen der SP und den Grünen schnell beschlossene Sache. Ins Boot holte man zudem die erstmals antretende Piratenpartei.
Auf bürgerlicher Seite stellten sich alle Amtsinhaber zur Wiederwahl. Für die CVP war dies Gerhard Pfister, für die FDP Bruno Pezzatti und für die SVP Thomas Aeschi. Zwischen den Freisinnigen und den Christdemokraten waren angesichts einer anstehenden Listenverbindung über schwierige Verhandlungen berichtet worden. Angeblich sei die Unterstützung des CVP-Regierungsratskandidaten in Frage gestellt worden und zum Streitpunkt in Sachen nationale Wahlen mutiert. Nichtsdestotrotz entschieden sich die beiden Parteien zum erwarteten Schulterschluss und liessen das mutmassliche Vorspiel unkommentiert. Die SVP zog gezwungenermassen – aber ohne allzu grossen Missmut – alleine in die Wahlen. Angesichts ihres beträchtlichen und kaum gefährdeten Wähleranteils musste sie sich auch kaum um einen allfälligen Sitzverlust Sorgen machen. Eine weitere bürgerliche Partei – die GLP – entschied sich dieses Mal dem CVP-FDP Verbund beizutreten. Reelle Wahlchancen ergaben sich für sie nicht. Ihr Entscheid machte jedoch die Aufgabe für das linke Bündnis nochmals bedeutend schwieriger.
Im Allgemeinen wurde dem Status Quo in Zug die besten Chancen auf ein Weiterbestehen eingeräumt. Das schlechte Abschneiden der Grünen in anderen Kantonen sowie die nationale Trendvorhersage nach rechts boten wenig Aussicht auf einen besonders spannenden Wahlkampf, da eine linke Rückeroberung eines Sitzes noch am ehesten ein Szenario für Veränderung geboten hätte. Für ernsthafte bürgerliche Konkurrenz waren die Grünliberalen ihrerseits zu klein.

Ohne Mühe verteidigten denn auch die drei bisherigen Nationalräte Gerhard Pfister, Thomas Aeschi und Bruno Pezzatti am Wahltag ihre Sitze. Somit bleibt die Zuger Delegation aus einem CVP-, einem FDP- und einem SVP-Mitglied bestehen. Das stärkste bürgerliche Resultat erzielten die SVP und die CVP. Erstere knackte mit 30.5% (+2.2 Prozentpunkte) erstmals die 30%-Marke. Letztere setzte – entgegen dem nationalen Partei-Trend – ihre Erfolgsgeschichte im Kanton Zug fort und erreichte 26.5%, womit sie ebenfalls um 2.2 Prozentpunkte zulegte. Die FDP musste hingegen einen Verlust hinnehmen und hält 17.7% Wähleranteil (-1.5 Prozentpunkte). Vom Stimmvolk eine geradezu schallende Ohrfeige verpasst erhielten die Grünen. Sie schrumpften auf 7.2% und büssten damit 8.2 Prozentpunkte ihres Wähleranteils ein. Der krasse Verlust auf der einen Seite erklärt jedoch das Abschneiden der eigentlichen Wahlsiegerin auf der anderen Seite. Die SP legte nämlich um ebenso eindrückliche 8.4 Prozentpunkte zu und lag schliesslich in der Wählergunst bei 13.7%. Da dies (nur) einer Wachablösung im linken Lager gleichkam, konnte der Wahlsieg jedoch in kein zählbares Resultat umgemünzt werden. Als mögliche Erklärung für die linke Verschiebung wurde der Sexskandal um die ehemalige grüne Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin sowie das Fehlen eines grünen Spitzenkandidaten bemüht. Bei den kleineren Parteien hatte sich der Wähleranteil der GLP beinahe halbiert auf noch 3.6% (-3.2 Prozentpunkte). Die Piratenpartei kam bei ihrem ersten Auftritt nicht über 1% hinaus. Eine Frauenvertretung blieb im Kanton Zug weiterhin aus, während die Wahlbeteiligung mit 53.7% etwas tiefer lag als noch 2011 (55.1%).

Kanton Zug -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

FDP-Vertreter Joachim Eder trat bei den Ständeratswahlen im Kanton Zug als Bisheriger an, sein Mandat zu verteidigen. Sein Kollege und langjähriger CVP-Kantonsvertreter Peter Bieri hatte im Hinblick auf die Wahlen hingegen seinen Rücktritt verkündet. Um seine Nachfolge buhlte ein Kreis von fünf Kandidierenden. Kronfavorit war Bieris Parteifreund Peter Hegglin, welcher als Zuger Regierungsrat amtete. Von rechts bekamen CVP und FDP Konkurrenz von der SVP in Form von Kantonsrat Manuel Brandenberg. Aber auch die Linke griff ins Rennen ums Stöckli ein. Die SP nominierte Kantonalpräsidentin Barbara Gysel und die Grünen hoben Andreas Lustenberger auf den Schild. Ergänzt wurde der Kandidatenreigen durch Stefan Thöni von der Piratenpartei.

Trotz der Vielzahl an Anwärterinnen und Anwärtern waren die Wahlchancen überschaubar. In der Tradition des Innerschweizer Kantons teilten sich bis anhin stets die CVP und die FDP die Macht in der Zuger Ständevertretung. Dass sich daran etwas ändern würde, schien zunächst einmal nicht absehbar. Im bürgerlichen Kanton Zug ging für die beiden Parteien am ehesten von der SVP eine Gefahr aus. Von dieser war denn auch verlautbart worden, dass es ihr mit der Kandidatur von Manuel Brandenberg durchaus „ernst“ sei. Ein Vorbeikommen an den bürgerlichen Amtsinhabern schien aber dennoch eher unwahrscheinlich. Am ehesten bot der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz Peter Hegglin Angriffsfläche. Der CVP-Kandidat und kantonale Finanzminister war aufgrund der schwierigen finanziellen Lage des Kantons in der Vergangenheit häufig mit Kritik konfrontiert gewesen. Eine allzu grosse Rolle schien dies im lauen Zuger Wahlkampf aber nicht zu spielen.

Völlig ungefährdet schafften dann sowohl Joachim Eder als auch Peter Hegglin die Wahl. Hegglin platzierte sich mit 24‘132 Stimmen gar knapp vor dem bisherigen Ständerat Eder, welcher auf 23‘620 Stimmen kam. Den dritten Platz sicherte sich erwartungsgemäss aber abgeschlagen SVP-Kandidat Manuel Brandenberg mit 10‘997 Stimmen. Auf den weiteren Rängen folgten Barbara Gysel mit 6‘612 Stimmen, Andreas Lustenberger mit 5‘691 Stimmen und Stefan Thöni mit 1‘709 Stimmen. Trotz personeller Änderung konnten CVP und FDP somit ihre gemeinsame Delegation verteidigen.

Kanton Zug -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Sommer dieses Jahres fand die Flüchtlingsdebatte ihren Einzug auch offiziell in Institutionen, welche sich ausserhalb des tagespolitischen Geschehens bewegen – die Landeskirchen. Diverse Kantone schienen mit ihren bis dahin gängigen Unterbringungsmöglichkeiten wie Zivilschutzanlagen oder Pfadiheimen an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen zu sein, weshalb sie sich entschieden, ein Gesuch an "höherer Stelle" einzureichen. Im Kanton Bern beispielsweise wurde nach einer Behördenanfrage eine Anzeige in den Pfarreiblättern geschaltet, in welcher man sich bei den Mitgliedern nach freiem Wohnraum für Flüchtlinge erkundete. Aber auch in den Kantonen Zug, Schwyz oder Luzern hoffte man auf die Hilfe kirchlicher Institutionen. Oft stiess man aber wider Erwarten auf verschlossene Pforten. Die Argumente für die ablehnende Haltung äusserten sich dabei oft in ähnlicher Weise: Es sei nicht genug Platz vorhanden, um zusätzlich Leute unterzubringen und zudem wäre die Nutzbarmachung des vorhandenen Platzes oft mit zusätzlichen Umbaumassnahmen verbunden. Des Weiteren befürchte man teilweise grosse Einschnitte im Alltag der bisherigen Bewohner – Störung der klerikalen Gepflogenheiten oder Einschränkung der Privatsphäre als Beispiele –, zumal man den Asylsuchenden keine besondere Unterhaltung bieten könne und diese folglich mit Nichtstun beschäftigt wären. Diese Haltung rief aber auch Kritiker auf den Plan: Viele Gotteshäuser schienen in der Frage der Nächstenliebe ihre Grenze beim traditionellen Engagement in der Form von Betreuungsprogrammen wie Deutschkursen oder Rechtsberatungen zu ziehen. Die Kritik richtete sich an dieser Stelle aber primär an die Kirchenoberen; die Kirchenbasis setze sich bereits für die Menschen in Not ein. So setzte beispielsweise Matthias Hui (Co-Redaktor der Zeitschrift "Neue Wege") gemeinsam mit anderen Mitgliedern aus seinem Netzwerk "Kirche? NordSüdUntenLinks" eine "Migrationscharta" auf, welche Kirchen konkret aufforderte, schärferen Protest gegen die heutige Migrationspolitik zu äussern und sich mehr in die Debatte einzubringen. Walter Müller, Sprecher der Bischofskonferenz, wollte diesbezüglich keinen Kommentar abgeben, liess es sich aber nicht nehmen zu betonen, dass die Tagespolitik kein Einmischungsfeld der Kirche darstelle.
Der Bischof des Bistums Basel, Felix Gmür, schien diesbezüglich aber eine gänzlich andere Meinung zu vertreten: Über Monate wurde er nicht müde, Kritik an der Asyldebatte in der Schweiz zu üben und die Engstirnigkeit mancher Politiker anzuprangern. Die Grenzen für Asylsuchende zu schliessen sei "völlig daneben" und bringe im Endeffekt niemandem etwas; die westlichen Länder müssten sich ihrer Verantwortung stellen. Auf diese Aussagen Gmürs folgte wiederum Kritik aus den Reihen der politischen Elite – überraschenderweise ausgerechnet von Seiten des CVP-Präsidenten Christophe Darbellay. Seiner Auslegung nach könne die Kirche nicht nur Offenheit predigen, sondern müsse ihren Worten auch Taten folgen lassen. Bischof Gmür liess sich diesbezüglich nicht zweimal bitten: Er setzte ein Zeichen, indem er Anfangs August 2015 ankündigte, dass das Bistum prüfen lassen wolle, ob die Wohneinheiten des Schlosses Steinbrugg in Solothurn für diesen Zweck geeignet seien. Im September konnte er sodann auch, nach einem Behördentreffen zwecks Klärung organisatorischer Fragen, einen positiven Bescheid verkünden; es sollen Wohneinheiten für bis zu zwölf Personen geschaffen werden, welche nach Umbauarbeiten – Rückbau von Büroräumlichkeiten – voraussichtlich ab Ende Oktober 2015 bezugsbereit sein könnten.

Aufnahme von Flüchtlingen

Ende Juni 2015 sprach sich die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-SR) für mehr kantonale Autonomie bezüglich der Ausgestaltung der kantonalen Wahlsysteme aus. Sie gab entsprechend den beiden 2014 von den Kantonen Zug (14.307) und Uri (14.316) eingereichten Standesinitiativen mit 7 zu 4 Stimmen Folge und unterstützte die Forderung, in der Verfassung festzuhalten, dass Kantone frei sind zu entscheiden, mit welchem System sie kantonale Wahlen durchführen. Zug und Uri sahen sich zu dieser Forderung veranlasst, weil sie ihre Wahlrechtsreform aufgrund eines bundesgerichtlichen Eingreifens anpassen mussten. Die SPK-SR wollte zuerst mit einer eigenen parlamentarischen Initiative das Problem auf Gesetzesebene lösen, musste dann allerdings zur Kenntnis nehmen, dass der Bund keine verfassungsmässige Kompetenz hat, kantonale Wahlverfahren gesetzlich zu regeln.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Die Schlacht am Morgarten hat in der Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft einen prominenten Stellenwert, obwohl über das Ereignis historisch kaum etwas überliefert ist. Im Rahmen des 700-Jahr-Jubiläums hatten die Kantone Schwyz und Zug den Stand des historischen Wissens in verschiedenen Ausstellungen und auf einer eigens dafür erstellten Jubiläums-Webseite (www.morgarten2015.ch) aufbereitet. Ein gut sichtbares Ziel war dabei, die Erinnerung nicht ideologisch aufzuladen. Für einigen Wirbel sorgten archäologische Funde im Gebiet rund um das vermutete Schlachtfeld. Silbermünzen und Waffenteile, die aus dem Ende des 13. Jahrhunderts stammen, wurden als Belege gefeiert, dass die Schlacht tatsächlich stattgefunden hatte. Historiker mahnten hier allerdings zu Zurückhaltung.
Der offizielle Festakt, zu dem rund 900 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Armee geladen waren, fand am 21. Juni 2015 statt. Die Festredner betonten, dass sich die 700 Jahre zurückliegenden kriegerischen Ereignisse rund um den Ägerisee zwar nicht rekonstruieren liessen, dennoch habe die erste Freiheitsschlacht der Eidgenossenschaft wichtige identitätsstiftende Wirkung. Der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler (ZG, svp) sprach von einem am Morgarten begründeten Bewusstsein, dass die Schweiz eine Antithese zur globalisierten Welt darstelle. Bundesrat Ueli Maurer stiess ins gleiche Horn und kritisierte all jene Historiker, welche die für die Entwicklung der Eidgenossenschaft bedeutenden Ereignisse entmystifizieren wollten. Die geschichtswissenschaftliche Kritik an der Schweizer Geschichte sei überwiegend politisch. Morgarten sei vielmehr als Beginn der dauernden Verteidigung der eigenen Freiheit zu verstehen. Er hoffe, dass dieser Mut zur Eigenständigkeit dauerhaft bleibe.
Ein Mittelalterfest in Zug Ende September, ein Freilichtspektakel beim Schlachtendenkmal während des Sommers sowie das traditionelle Morgartenschiessen mit dem Gedenkanlass Mitte November machten das Jubiläumsjahr in der Innerschweiz zu einem vielfältigen Anlass.

Morgarten

Das Zuger Parlament hat in erster Lesung (Oktober 2015) die SVP-Gesetzesinitiative "Ja zur Mundart" deutlich abgelehnt. Diese verlangte die ganzheitliche Aufhebung der Standardsprache auf Kindergartenstufe sowie eine partielle Aufhebung auf Primarschulstufe. Für die am 28. Januar 2016 angesetzte zweite Lesung werden die Fraktionen der CVP, SP, ALG, GLP und einzelne Mitglieder der FDP – im Unterschied zur ersten Lesung – einen Gegenvorschlag einbringen, welcher den Status Quo (das Nebeneinander von Mundart und Standardsprache) im Zuger Schulgesetz verankern soll, und somit auch an der Ablehnung der Initiative festhalten. Hält die SVP trotz Gegenvorschlag an ihrer Gesetzesinitiative fest, würde diese zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung dem Volk vorgelegt.
Im Kanton Aargau hingegen, wo das Stimmvolk am 18. Mai 2014 die Initiative angenommen hatte, war die Regierung im Jahr 2015 bereits mit deren Umsetzung beschäftigt. Die definitive Umsetzung der Regelung ist für das Schuljahr 2016/17 angesetzt, da zunächst das Schulgesetz angepasst werden muss. Bis dahin gilt die Empfehlung, zumindest auf Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart zu sprechen. Auch wenn die abgelaufene Vernehmlassung zeigt, dass die Parteien der Umstellung grundsätzlich zustimmen, stellt sich von verschiedener Seite dennoch die Frage, welche Mundart (z.B. Fribourgisch, Urnerisch oder doch Schwäbisch oder Apulisch) nun effektiv gemeint sei und wie es in diesem Zusammenhang insbesondere um die deutschen Kindergärtnerinnen steht. Laut Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, mache die gezielte Rekrutierung aus Deutschland keinen Sinn mehr. In Bezug auf bereits angestellte Kindergärtnerinnen ohne ausreichende Mundartkompetenz müssten einzelne Gemeinden als Folge individuelle Lösungen finden, welche sich äusserst pragmatisch präsentieren können (bspw. Qualifikation in Mundart, Job-Sharing, Wechsel der Schulstufe).

Mundart

Insgesamt 31 Stellungnahmen gingen zu den Vorschlägen der EDK betreffend Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen ein. Neben den Kantonen, welche mit Ausnahme des Kantons Appenzell Ausserrhoden allesamt Stellung bezogen, äusserten sich auch das Fürstentum Liechtenstein, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), dessen Fachverband der Italienischlehrerinnen und -lehrer (ASPI), die Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR) sowie die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ CPS). Die Empfehlung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen stehen soll, Italienisch als Maturitätsfach zu belegen – bei fehlenden Kapazitäten durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien –, stiess auf breite Zustimmung. Einzig vier Kantone, namentlich Glarus, St. Gallen, Wallis und Zug, lehnten die Empfehlungen als solches ab, da sie diese als nicht praktikabel erachteten. Die Anhörungsteilnehmer verstanden die Empfehlungen ebenso wie die EDK als Beitrag zur Sprachendiskussion sowie als Zeichen für den nationalen Zusammenhalt.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz belief sich gemäss den Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) Ende 2014 auf 8'236'600 Einwohnerinnen und Einwohner, was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 96'900 Personen entsprach. Die Wachstumsrate lag mit 1,2% auf dem Niveau des Vorjahres. Die Zunahme setzte sich aus 36'200 Personen mit schweizerischer und 60'700 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft zusammen. Während wie in den Vorjahren die Männer in der jüngsten Altersgruppe (0-24 Jahre) in der Überzahl waren, verringerte sich die Differenz zwischen den Geschlechtern in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen beinahe auf ein Gleichgewicht. Ab 60 Jahren waren die Frauen immer stärker vertreten. Von den knapp 1'600 Hunderjährigen und Älteren waren im Jahr 2014 rund 1'300 Frauen und 300 Männer. Seit dem Jahr 2000 hatte sich diese Bevölkerungsgruppe nahezu verdoppelt. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählten, belief sich Ende 2014 auf 1'998'200 Personen (24,3%). Während bei den Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 36 Personen ab 65 Jahren kamen, lag dieses Verhältnis bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bei 100 zu 11. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die ständige Wohnbevölkerung in sämtlichen Kantonen der Schweiz. Die stärkste Zunahme wurde wie im Vorjahr im Kanton Freiburg (2,1%) festgestellt. Dahinter folgten Genf und Zug (je 1,7%), Waadt (1,6%), Wallis (1,5%) und die Kantone Aargau und Zürich (je 1,4%). Das schwächste Wachstum wurde 2014 im Kanton Uri (0,4%) verbucht.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Auch 2014 musste die CVP bei den Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente Federn lassen. Per Saldo verloren die Christlichdemokraten in sechs Kantonen (BE, GL, GR, NW, OW, ZG) sechs Sitze. Einzig im Kanton Glarus konnte die Mandatsgrösse verteidigt werden. Bitter war die Niederlage im Kanton Bern, wo die CVP ihren einzigen Sitz verlor. Nachdem die Partei im Vorjahr überraschend ein Mandat im Kanton Neuenburg gewonnen hatte und dadurch in allen kantonalen Parlamenten vertreten war, musste sie 2014 also verkraften, dass sie im Kanton Bern keine gesetzgeberische Kraft mehr ist. Immerhin konnte man sich in den Kantonen Zug und Obwalden mit je einem Sitzverlust als stärkste Partei behaupten. Die Verluste führten allerdings dazu, dass die CVP bei der Betrachtung aller Kantone mit total 454 Mandaten nur noch knapp vor der SP (total 453 Sitze) drittstärkste kantonalparlamentarische Legislativkraft ist (hinter der SVP mit 573 Sitzen und der FDP mit 521 Sitzen).

CVP Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente

Bei den kantonalen Parlamentswahlen 2014 konnte die FDP die massiven Verluste vom Vorjahr etwas bremsen. Zwar verlor der Freisinn per Saldo acht Sitze, in den Kantonen Bern, Glarus und Obwalden konnte er seine Mandatszahl aber halten. In Bern überholte die FDP mit einem leichten Wählerzuwachs gar die BDP und wurde zweitstärkste Kraft hinter der SVP. Auch in Glarus konnte der zweite Platz hinter der Volkspartei verteidigt werden. Im Kanton Graubünden verlor die FDP zwar vier Sitze, die vor allem an die SVP gingen, konnte ihre Vorrangstellung aber halten. In den Kantonen Nidwalden und Zug schliesslich mussten die Freisinnigen je zwei Mandate abgeben. Trotz der Sitzverluste blieb die FDP gesamthaft zweitstärkste Legislativkraft über alle Kantone betrachtet – auch hier hinter der SVP. Mehr als jeder fünfte der total 2'559 Parlamentssitze (ohne AI) ist ein FDP-Mandat (20,4%).

kantonalen Parlamentswahlen FDP

Die Regierungsmandate der FDP konnten im Berichtjahr bei den sechs kantonalen Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive konsolidiert werden. In den drei Kantonen (GL, NW, OW), in denen jeweils ein FDP-Regierungsmitglied zurücktrat, konnten die Sitze ohne Probleme verteidigt werden. Auch alle Bisherigen wurden, teilweise bravourös, bestätigt. Damit konnte die Baisse vom Vorjahr, als der Freisinn gleich fünf Exekutivmandate abgeben musste, vergessen gemacht werden. Mit 42 der insgesamt 156 kantonalen Exekutivsitze blieb denn die FDP auch 2014 die stärkste kantonale Regierungskraft knapp vor der CVP, die Ende 2014 total 39 Sitze hielt. Nur in den Kantonen Wallis und Appenzell Innerrhoden waren die Freisinnigen nicht in der Regierung vertreten.

FDP Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive

Per Saldo konnte die SP in den sechs im Berichtsjahr stattfindenden kantonalen Parlamentswahlen um einen Sitz zulegen. Im Kanton Bern mussten trotz leichtem Wählerzuwachs zwei und in den Kantonen Glarus und Zug je ein Sitz abgegeben werden. Dafür hatten die Genossen in Nidwalden und in Graubünden etwas zu feiern. Im Kanton Graubünden konnten drei Sitze gewonnen werden und im Kanton Nidwalden wurde nicht nur der Wähleranteil verdoppelt, sondern auch die Sitzzahl verdreifacht. Die Sozialdemokraten haben im Innerschweizer Kanton neu drei Sitze inne. Im Kanton Obwalden, wo die SP ebenfalls traditionell schwach ist, konnten die sechs bisherigen Mandate gehalten werden. Neu sassen auf 453 der total 2'559 kantonalen Parlamentssitze (ohne AI) Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, was einem Anteil von 17,7% entspricht. Damit liegt die SP praktisch gleichauf mit der CVP, die Ende des Berichtsjahrs über 454 Sitze verfügte, aber hinter der SVP (573 Mandate) und der FDP (521 Mandate).

SP Parlamentswahlen

Die SP war die einzige Partei, die bei den 2014 in sechs Kantonen stattfindenden regulären Regierungswahlen einen Verlust hinnehmen musste: Der Regierungsrat des Kantons Glarus ist nach der Abwahl der SP-Vertreterin Christine Bickel rein bürgerlich besetzt. Immerhin konnten sich die Genossen mit der Verteidigung der links-grünen Mehrheit im Kanton Bern etwas trösten, alle drei SP-Regierungsmitglieder wurden wiedergewählt. Auch in Graubünden konnten die Sozialdemokraten ihren Regierungssitz verteidigen. Allerdings scheiterten die Genossen in Zug mit ihrem Angriff auf das vor acht Jahren verlorene Exekutivmandat. Die SP hält damit Ende 2014 noch rund jedes fünfte Regierungsmandat (20,5%). Damit ist sie die drittwichtigste Regierungskraft in den Kantonen – hinter der FDP (26,9%) und der CVP (25%), aber noch vor der SVP (14,1%). Total hielten die Sozialdemokraten Ende Jahr 32 der total 156 kantonalen Exekutivmandate.

SP Regierungswahlen

In Zürich und im Kanton Zug wehrte sich die Piratenpartei erfolglos gegen die dort angewendeten Wahlhürden. Die Beschwerde gegen die 3-Prozent-Hürde im Kanton Zug wurde vom Bundesgericht abgewiesen, was auch die Beschwerde in der Stadt Zürich gegen die 5-Prozent-Hürde obsolet machte (vgl. auch Kapitel 1e).

Piratenpartei Wahlhürden

Nach seinem Umzug von Zug nach Bern plante der in seinem Heimatkanton 2011 abgewählte GP-Vizepräsident Josef Lang, für die Berner Grünen in die Nationalratswahlen zu ziehen. Die Grünen müssen in Bern um ihre drei Sitze fürchten, auch weil der Hauptstadtkanton für die eidgenössischen Wahlen einen Sitz weniger hat als bei den Wahlen 2011. Allerdings stellte sich die Berner Parteispitze quer und nominierte den prominenten GP-Politiker nicht für die Wahlen. Offizielle Begründung war, dass mit den drei Bisherigen die Stadt bereits breit auf der Liste abgedeckt sei und man lieber Grüne aus weniger urbanen Gebieten portieren wolle. Der Entscheid stiess auf relativ breites Unverständnis, ging man doch davon aus, dass Lang nicht wenige Stimmen im Grünen Lager hätte mobilisieren können. Lang selber fügte sich dem Entscheid.

GP Josef Lang

Noch im September 2013, also im Vorjahr der anstehenden Zuger Kantonsratswahlen 2014, hatten die Zugerinnen und Zuger eine neue Sitzverteilung nach dem System des Doppeltproporzverfahrens – dem so genannten doppelten Pukelsheim – angenommen. Gleichzeitig mit dem neuen Verfahren wurden Wahlquoren eingeführt: Das neue Wahlverfahren bringt zwar eine Verbesserung hinsichtlich der Repräsentation des Wählerwillens, kann aber auch zu einer Zersplitterung des Parteiensystems mit zahlreichen kleinen Parteien führen, die mit dem Verfahren grössere Erfolgschancen haben. Um dies zu verhindern wird mit dem doppelten Pukelsheim in der Regel eine Erfolgshürde eingebaut. Im Kanton Zug muss eine Partei 5 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder 3 Prozent im gesamten Kanton erhalten, um Anspruch auf einen Sitz zu haben. Gegen diese Hürden regte sich in Zug allerdings Widerstand. Die Piratenpartei Zentralschweiz legte Mitte Juni 2014 beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Anwendung der Hürde ein. Diese war bei den Wahlen im Oktober noch beim Bundesgericht hängig. Die Meinungen zum neuen Verfahren waren geteilt. Das Zuteilsverfahren nach Pukelsheim garantiere, dass jede Stimme gleichviel zähle, egal ob die Stimme aus einer grossen oder kleinen Gemeinde stamme, was der Linken durchaus zugutekäme, erwartete Jolanda Spiess (al-gp), wohingegen von rechts-bürgerlicher Seite als ungerecht empfunden wurde, dass ein eigentlich in einer Gemeinde gewählter Kandidierender einer Partei zu Gunsten einer Kandidatin einer Minderheit verzichten müsse, obwohl diese Minderheit im entsprechenden Wahlkreis gar keinen Sitz erhalten hätte. So würden die grossen Gemeinden den kleinen vorschreiben, wer für sie in den Kantonsrat gehe, meinte etwa der Zuger Nationalrat und Wahlkampfleiter Gerhard Pfister (cvp). Die Parteien schielten insbesondere auf die Wahlen in Nidwalden, die ebenfalls neu mit dem Pukelsheim durchgeführt worden waren und der kleinen Linken einen Erfolg beschert hatte. Allerdings war die Ausgangslage in Zug von jener in Nidwalden verschieden. Prognosen waren deshalb schwierig und die allgemeine Verunsicherung bei allen Parteien entsprechend gross. Von einem „Blindflug“ war gar die Rede.
Zu reden im Kanton gaben auch die zahlreichen Rücktritte während der Legislatur – acht an der Zahl. Zwar gäbe es Gründe für einen vorzeitigen Rücktritt – so werde etwa die zeitliche Belastung des politischen Mandats von vielen unterschätzt – die Meinungen über taktische Kandidaturen, die einer Partei zu Stimmen verhelfen um dann kurz nach den Wahlen in einen Rücktritt zu münden oder aber über die taktischen Rücktritte kurz vor den Wahlen, um den Nachrückenden den Stempel „Bisheriger“ zu verschaffen, gingen auseinander. Während die SP-Präsidentin Barbara Gysel diese als Realität bezeichnete, waren sie für CVP-Präsident Martin Pfister ein No-Go. Insgesamt traten 246 Kandidierende für die 80 Sitze im Kantonsrat (2010: 231 Kandidierende) an, darunter 65 Frauen (26%).
Die CVP kündigte früh an, um jeden Sitz kämpfen zu wollen, weil man aufgrund des neuen Wahlverfahrens mit Verlusten rechnete. Die Christlichdemokraten sassen seit den Wahlen 2010 mit 23 Vertreterinnen und Vertretern im Kantonsrat. Ziel sei es, stärkste Partei zu bleiben. Die CVP schickte 49 Kandidierende ins Rennen. Auch die FDP sondierte bereits im Frühjahr 2014 mögliche Kandidierende, von denen sie dann 42 präsentierte. Für den Freisinn hiess das Motto, die Wählerstärke zu steigern, um mit dem neuen Verfahren die bisherigen Sitze (20) halten zu können. Auch die SVP (19 Sitze), die mit 44 Kandidierenden antrat, setzte hohe Ziele: man wolle nicht mehr nur drittstärkste Partei sein. Zwar hätten die bürgerlichen Parteien zusammen 77% der Wählerstimmen hinter sich, bürgerliche Politik müsse aber anders aussehen, was nur mit einer stärkeren SVP umgesetzt werden könne, gab Parteipräsident Markus Hürlimann zu Protokoll. Die Alternativen-die Grünen, in Zug die stärkste linke Kraft mit acht Sitzen, die das neue Wahlverfahren mit am vehementesten gefordert hatten, rechneten mit Sitzgewinnen. Ziel war, wieder Fraktionsgrösse (12 Sitze) zu erreichen, wie dies bereits 2006 der Fall gewesen war. Die Partei trat als gemeinsame Liste aus Grünen, Christlich Sozialen und Jungen Alternativen an, auf der insgesamt 50 Kandidierende figurierten. Dabei stellten die Alternativen nicht nur am meisten Kandidierende, sondern die Liste war fast geschlechterparitätisch mit einem Frauenanteil von 48%. Die SP erwartete nicht den gleichen Erfolg wie ihre Schwester in Nidwalden und gab als Ziel den Status Quo (8 Sitze) an. Dies werde schon deshalb schwierig genug, weil die SP mit dem alten System traditionellerweise gar nie in allen Gemeinden angetreten sei. Die SP trat als gemeinsame Liste aus SP, JUSO und SP-Frauen mit insgesamt 31 Kandidierenden auf. Die Erwartungen der kleineren Parteien waren ambivalent. Die GLP (bisher 2 Sitze) erhoffte sich dank des doppelten Pukelsheim einen Sitzgewinn, den sie mit total 27 Kandidierenden realisieren wollte. Die Chancen der erstmals mit 3 Kandidaten antretenden Piratenpartei, die neu eingeführte Wahlhürde zu schaffen, wurden hingegen als gering eingeschätzt. Die grösste Herausforderung für die kleinen und weniger verankerten Parteien SP, GLP und Piraten war es, die Listen möglichst in allen Gemeinden zu füllen, was von den arrivierten Parteien prompt als Gefahr für die Qualität des Kantonsparlamentes bezeichnet wurde.
Bei den Wahlen Anfang Oktober, bei denen sich 40,5% der Berechtigten beteiligten (2010: 43,6%), zeigten sich die aufgrund der veränderten Ausgangslage erwarteten Verschiebungen allerdings in überraschend geringem Umfang. Insbesondere die Erwartung, dass der doppelte Pukelsheim tendenziell zu Sitzverlusten bei grossen Parteien führe, wurde nur bedingt bestätigt. Zwar musste die FDP Federn lassen – sie verlor zwei Sitze (neu: 18 Sitze) und büsste einen Prozentpunkt an Parteistärke ein (neu: 22,1%) – die CVP als stärkste Fraktion verlor aber lediglich einen Sitz (neu: 22 Sitze) und konnte sogar leicht an Wählerstärke zulegen (neu: 26,8%; + 0,3 Prozentpunkte). Die SVP konnte ihre 19 Sitze halten und stieg mit einem Wählerzuwachs um 0,9 Prozentpunkte neu zur zweitstärksten Fraktion auf (neu: 23,6%). Auch im linken Lager waren die Verschiebungen gering. Nicht die kleinere SP konnte vom neuen Wahlsystem profitieren – sie gab im Gegenteil einen Sitz ab und kommt neu noch auf sieben Sitze (neu 9,3%) – sondern die im Kanton Zug traditionell stärkeren Alternativen-die Grünen, die um zwei Sitze zulegen konnten und neu zehn Sitze im Kantonsrat besetzen (neu: 12,8%), darunter auch ein Sitz der CSP. Der Sitzverlust der SP wurde in den Medien auf einen taktischen Fehler zurückgeführt, weil die SP in den kleinen Gemeinden Neuheim und Menzingen nicht angetreten war. Vom doppelten Pukelsheim profitiert haben dürften die Grünliberalen, die sich im Vergleich zu 2010 über eine Verdoppelung ihrer Mandate freuen durften (neu: 4 Sitze). Definitiv keine Chance hatten die Piraten, die mit einem Wähleranteil von 0,4% deutlich an der 3 bzw. 5-Prozent-Hürde scheiterten, was ihrem juristischen Widerstand weiteren Auftrieb gab.
Im Dezember wies dann allerdings auch das Bundesgericht die Beschwerde der Piratenpartei ab. Zwar müsse man mit Sperrklauseln zurückhaltend sein – das Bundesgericht hatte schon früher eine Obergrenze von 10 Prozent festgelegt – die 3 bzw. 5-Prozent-Hürde in Zug sei aber massvoll und könne der Gefahr einer Effizienzbeeinträchtigung und Verkomplizierung des Ratsbetriebs durch zu viele kleine Parteien begegnen.

Kantonsratswahlen Zug 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug

Für die Zuger Regierung bewarben sich 10 Kandidierende, darunter alle sieben wieder antretenden Bisherigen. Die CVP schickte neben den beiden amtierenden Peter Hegglin (cvp) und Beat Villiger (cvp) den Kantonsrat Martin Pfister (cvp) ins Rennen. Der Angriff der CVP, die Pfister für eine allfällige Nachfolge für den seit drei Legislaturen amtierenden Hegglin aufbauen wollte, wurde teilweise auch als arrogant bezeichnet. Die FDP trat mit Matthias Michel (fdp) und Urs Hürlimann (fdp) wieder an und auch die SVP hatte sich die Verteidigung ihrer beiden von Heinz Tännler (svp) und Stephan Schleiss (svp) besetzten Mandate zum Ziel gesetzt. Ihren Sitz gegen die bürgerliche Übermacht verteidigen wollte auch die Alternativ-Grüne Manuela Weichelt. Die SP versuchte mit Christina Bürgi Dellsberger (sp) ihren vor acht Jahren verlorenen Sitz wieder zurückzuholen. Komplementiert wurde der Kandidatenreigen mit Stefan Thöni, der für die Piratenpartei ins Rennen stieg. Erstmals wurden die Regierungswahlen mittels Majorzverfahren durchgeführt. Ende 2013 hatten fast zwei Drittel der Zuger Stimmberechtigten die Initiative „Ja zur Personenwahl“ gutgeheissen, was ein Ende der 119-jährigen traditionellen Proporzwahl bedeutete. Vor allem die CVP und die FDP, unterstützt von der GLP, hatten sich für diese Reform stark gemacht, was ihnen prompt den Vorwurf einbrachte, damit ihren Machtanspruch sichern zu wollen. Am meisten vor dem neuen System zu zittern hatten die Grün-Alternativen als kleinste Regierungspartei. Befürchtet wurde eine rein bürgerliche Regierung. Die Umstellung des Systems nicht nur der Exekutivwahlen, sondern auch der Parlamentswahlen, die neu nach dem doppelten Pukelsheim durchgeführt wurden, sowie der Umstand, dass gleichzeitig Gemeindewahlen stattfanden – ebenfalls mittels dem neuen Majorzwahlsystem – versetzte die Verwaltungen im Kanton Zug in Nervosität. Erheblicher Mehraufwand wurde befürchtet, weil die Majorzwahlen nicht mehr mit vorgedruckten Listen durchgeführt wurden. Die ausgeteilten leeren Wahlzettel nach Namen durchzuschauen und ins System einzutragen benötigte wesentlich mehr freiwilliges Personal als früher. Nach einer langen Phase wirtschaftlicher Prosperität musste auch im Kanton Zug der Gürtel enger geschnallt werden. Die niedrigen Steuern hatten dazu geführt, dass die wachsenden Beiträge für den Finanzausgleich nicht mehr bezahlt werden konnten.
Bei den Wahlen am 6. Oktober wurden die sieben Amtierenden bestätigt. Am meisten um die Wiederwahl zittern musste wie erwartet Justizdirektorin Manuela Weichelt (al-gp), die letztlich mit 12'558 Stimmen nur sehr knapp vor Martin Pfister (cvp, 12'353 Stimmen) lag, der das absolute Mehr von 10'524 Stimmen zwar geschafft hätte, letztlich aber als Achtplatzierter über die Klinge springen musste. Am meisten Stimmen erzielte Peter Hegglin (cvp, 21'585 Stimmen). Bereits zum dritten Mal lag der amtierende Präsident der schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz zuoberst in der Wählergunst und empfahl sich für seine vierte Amtsperiode. In der Presse wurde allerdings gemutmasst, dass Hegglin sich dank seiner Beliebtheit auch für die eidgenössischen Wahlen für ein nationales Amt, vorzugsweise den Ständerat, empfehle. Dies auch deshalb, weil sein Parteikollege und Ständerat Peter Bieri (cvp) seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte. Hinter Hegglin folgten Matthias Michel (fdp, 19'828 Stimmen), Beat Villiger (cvp, 18'479 Stimmen) und Urs Hürlimann (fdp, 18'342 Stimmen). Die beiden SVP-Kandidierenden wurden weniger glanzvoll bestätigt: Heinz Tännler (svp), ebenfalls als potenzieller Anwärter auf ein nationales Amt bezeichnet, wurde von 16'997 Zugerinnen und Zugern gewählt, während Stephan Schleiss (svp) 14'610 Stimmen erzielte. Die SVP erklärte das eher schlechte Abschneiden – eigentlich war man von einem Kopf-an-Kopf-Rennen mit der CVP ausgegangen – mit dem Majorzwahlsystem, das der SVP nicht so gut bekomme wie den Mitteparteien. Deutlich distanziert wurde Christina Bürgi Dellsberger (sp), die lediglich 8'910 Stimmen machte. Mit der Entscheidung nichts zu tun hatte auch Stefan Thöni (3'669 Stimmen). Insgesamt entschied sich die Zuger Wählerschaft – die Stimmbeteiligung lag bei 42,6% – also für Stabilität. Viel zu reden gab der hohe Anteil an ungültigen Stimmen: Fast 10% betrug dieser. Offenbar hatten viele Stimmberechtigten statt des offiziellen Wahlzettels ein Beiblatt in die Urne gelegt, auf dem das neue Wahlsystem mit einem Beispiel erklärt werden sollte: Aufgeführt waren darauf alle Bisherigen. Bald regte sich nicht nur Unmut darüber, dass es offenbar nicht gelungen war, die Wahlanleitung verständlich zu gestalten, sondern auch über den Umstand, dass lange Zeit verstrich, bis die Regierung sich erklärte. Immerhin bestünde die Möglichkeit, dass die Berücksichtigung der ungültigen Stimmen am sehr knappen Vorsprung von Manuela Weichelt etwas ändern könnte. In der Folge wurden gleich zwei Wahlbeschwerden eingereicht. Mitte November entschied das Zuger Verwaltungsgericht, dass zwar keine Neuwahlen angesetzt, aber ein Grossteil der für ungültig erklärten Stimmzettel (2'773 von 2'897) gezählt werden müsse. Am Resultat änderte sich mit der Neuauszählung zwar substanziell nichts, der Vorsprung von Weichelt wuchs allerdings von 205 auf 2'042 Stimmen an, was das Resultat letztlich zusätzlich legitimiere, wie das Gericht argumentierte. Es sprach zudem eine Rüge gegen die Staatskanzlei aus, die bei der Vorbereitung des Wahlmaterials nicht die nötige Sorgfalt habe walten lassen.

Regierungsratswahlen Zug 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug