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Der Kanton Zug hatte bei den Nationalratswahlen weiterhin drei Sitze zu Gute, woran auch das starke Bevölkerungswachstum der letzten Jahre nichts änderte. Trotz oder gerade wegen dieser wenigen begehrten Sitze, sprengte die Kandidatenzahl mit deren 50 für die Wahlen 2015 alle Rekorde. Auch mit den insgesamt 17 verschiedenen Listen wurde eine noch nie zuvor gesehene Zahl erreicht. Dies mochte einem regen politischen Interesse und den eher einfach zu besetzenden Dreierlisten geschuldet sein. Ob ein Antreten mit ganzen fünf Listen – so wie es die Sozialdemokraten taten – besonders viel Sinn ergab, sei dahin gestellt. Mit einem Frauenanteil von 40% waren die Listen zumindest relativ ausgeglichen besetzt, wiewohl es bis anhin keine weibliche Vertreterin aus dem Kanton Zug nach Bern geschafft hatte.

Wie auch in anderen Innerschweizer Kantonen präsentierte sich in Zug für die linken Parteien eine schwierige Ausgangslage. Die Grünen – in Zug als „Alternative“ antretend – hatten anlässlich der Wahlen 2011 ihr Mandat verloren, welches sie über Jahre mit ihrem national bekannten Aushängeschild Jo Lang besetzt hatten. Durch die hohe natürliche Wahlhürde im Kanton – bedingt durch die kleine Sitzzahl – ist für einen linken Wahlerfolg generell ein sehr gutes Wahlergebnis und ein rot-grünes Zusammenspannen vonnöten. Zumindest Letzteres war mit der Listenverbindung zwischen der SP und den Grünen schnell beschlossene Sache. Ins Boot holte man zudem die erstmals antretende Piratenpartei.
Auf bürgerlicher Seite stellten sich alle Amtsinhaber zur Wiederwahl. Für die CVP war dies Gerhard Pfister, für die FDP Bruno Pezzatti und für die SVP Thomas Aeschi. Zwischen den Freisinnigen und den Christdemokraten waren angesichts einer anstehenden Listenverbindung über schwierige Verhandlungen berichtet worden. Angeblich sei die Unterstützung des CVP-Regierungsratskandidaten in Frage gestellt worden und zum Streitpunkt in Sachen nationale Wahlen mutiert. Nichtsdestotrotz entschieden sich die beiden Parteien zum erwarteten Schulterschluss und liessen das mutmassliche Vorspiel unkommentiert. Die SVP zog gezwungenermassen – aber ohne allzu grossen Missmut – alleine in die Wahlen. Angesichts ihres beträchtlichen und kaum gefährdeten Wähleranteils musste sie sich auch kaum um einen allfälligen Sitzverlust Sorgen machen. Eine weitere bürgerliche Partei – die GLP – entschied sich dieses Mal dem CVP-FDP Verbund beizutreten. Reelle Wahlchancen ergaben sich für sie nicht. Ihr Entscheid machte jedoch die Aufgabe für das linke Bündnis nochmals bedeutend schwieriger.
Im Allgemeinen wurde dem Status Quo in Zug die besten Chancen auf ein Weiterbestehen eingeräumt. Das schlechte Abschneiden der Grünen in anderen Kantonen sowie die nationale Trendvorhersage nach rechts boten wenig Aussicht auf einen besonders spannenden Wahlkampf, da eine linke Rückeroberung eines Sitzes noch am ehesten ein Szenario für Veränderung geboten hätte. Für ernsthafte bürgerliche Konkurrenz waren die Grünliberalen ihrerseits zu klein.

Ohne Mühe verteidigten denn auch die drei bisherigen Nationalräte Gerhard Pfister, Thomas Aeschi und Bruno Pezzatti am Wahltag ihre Sitze. Somit bleibt die Zuger Delegation aus einem CVP-, einem FDP- und einem SVP-Mitglied bestehen. Das stärkste bürgerliche Resultat erzielten die SVP und die CVP. Erstere knackte mit 30.5% (+2.2 Prozentpunkte) erstmals die 30%-Marke. Letztere setzte – entgegen dem nationalen Partei-Trend – ihre Erfolgsgeschichte im Kanton Zug fort und erreichte 26.5%, womit sie ebenfalls um 2.2 Prozentpunkte zulegte. Die FDP musste hingegen einen Verlust hinnehmen und hält 17.7% Wähleranteil (-1.5 Prozentpunkte). Vom Stimmvolk eine geradezu schallende Ohrfeige verpasst erhielten die Grünen. Sie schrumpften auf 7.2% und büssten damit 8.2 Prozentpunkte ihres Wähleranteils ein. Der krasse Verlust auf der einen Seite erklärt jedoch das Abschneiden der eigentlichen Wahlsiegerin auf der anderen Seite. Die SP legte nämlich um ebenso eindrückliche 8.4 Prozentpunkte zu und lag schliesslich in der Wählergunst bei 13.7%. Da dies (nur) einer Wachablösung im linken Lager gleichkam, konnte der Wahlsieg jedoch in kein zählbares Resultat umgemünzt werden. Als mögliche Erklärung für die linke Verschiebung wurde der Sexskandal um die ehemalige grüne Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin sowie das Fehlen eines grünen Spitzenkandidaten bemüht. Bei den kleineren Parteien hatte sich der Wähleranteil der GLP beinahe halbiert auf noch 3.6% (-3.2 Prozentpunkte). Die Piratenpartei kam bei ihrem ersten Auftritt nicht über 1% hinaus. Eine Frauenvertretung blieb im Kanton Zug weiterhin aus, während die Wahlbeteiligung mit 53.7% etwas tiefer lag als noch 2011 (55.1%).

Kanton Zug -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

FDP-Vertreter Joachim Eder trat bei den Ständeratswahlen im Kanton Zug als Bisheriger an, sein Mandat zu verteidigen. Sein Kollege und langjähriger CVP-Kantonsvertreter Peter Bieri hatte im Hinblick auf die Wahlen hingegen seinen Rücktritt verkündet. Um seine Nachfolge buhlte ein Kreis von fünf Kandidierenden. Kronfavorit war Bieris Parteifreund Peter Hegglin, welcher als Zuger Regierungsrat amtete. Von rechts bekamen CVP und FDP Konkurrenz von der SVP in Form von Kantonsrat Manuel Brandenberg. Aber auch die Linke griff ins Rennen ums Stöckli ein. Die SP nominierte Kantonalpräsidentin Barbara Gysel und die Grünen hoben Andreas Lustenberger auf den Schild. Ergänzt wurde der Kandidatenreigen durch Stefan Thöni von der Piratenpartei.

Trotz der Vielzahl an Anwärterinnen und Anwärtern waren die Wahlchancen überschaubar. In der Tradition des Innerschweizer Kantons teilten sich bis anhin stets die CVP und die FDP die Macht in der Zuger Ständevertretung. Dass sich daran etwas ändern würde, schien zunächst einmal nicht absehbar. Im bürgerlichen Kanton Zug ging für die beiden Parteien am ehesten von der SVP eine Gefahr aus. Von dieser war denn auch verlautbart worden, dass es ihr mit der Kandidatur von Manuel Brandenberg durchaus „ernst“ sei. Ein Vorbeikommen an den bürgerlichen Amtsinhabern schien aber dennoch eher unwahrscheinlich. Am ehesten bot der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz Peter Hegglin Angriffsfläche. Der CVP-Kandidat und kantonale Finanzminister war aufgrund der schwierigen finanziellen Lage des Kantons in der Vergangenheit häufig mit Kritik konfrontiert gewesen. Eine allzu grosse Rolle schien dies im lauen Zuger Wahlkampf aber nicht zu spielen.

Völlig ungefährdet schafften dann sowohl Joachim Eder als auch Peter Hegglin die Wahl. Hegglin platzierte sich mit 24‘132 Stimmen gar knapp vor dem bisherigen Ständerat Eder, welcher auf 23‘620 Stimmen kam. Den dritten Platz sicherte sich erwartungsgemäss aber abgeschlagen SVP-Kandidat Manuel Brandenberg mit 10‘997 Stimmen. Auf den weiteren Rängen folgten Barbara Gysel mit 6‘612 Stimmen, Andreas Lustenberger mit 5‘691 Stimmen und Stefan Thöni mit 1‘709 Stimmen. Trotz personeller Änderung konnten CVP und FDP somit ihre gemeinsame Delegation verteidigen.

Kanton Zug -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Sommer dieses Jahres fand die Flüchtlingsdebatte ihren Einzug auch offiziell in Institutionen, welche sich ausserhalb des tagespolitischen Geschehens bewegen – die Landeskirchen. Diverse Kantone schienen mit ihren bis dahin gängigen Unterbringungsmöglichkeiten wie Zivilschutzanlagen oder Pfadiheimen an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen zu sein, weshalb sie sich entschieden, ein Gesuch an "höherer Stelle" einzureichen. Im Kanton Bern beispielsweise wurde nach einer Behördenanfrage eine Anzeige in den Pfarreiblättern geschaltet, in welcher man sich bei den Mitgliedern nach freiem Wohnraum für Flüchtlinge erkundete. Aber auch in den Kantonen Zug, Schwyz oder Luzern hoffte man auf die Hilfe kirchlicher Institutionen. Oft stiess man aber wider Erwarten auf verschlossene Pforten. Die Argumente für die ablehnende Haltung äusserten sich dabei oft in ähnlicher Weise: Es sei nicht genug Platz vorhanden, um zusätzlich Leute unterzubringen und zudem wäre die Nutzbarmachung des vorhandenen Platzes oft mit zusätzlichen Umbaumassnahmen verbunden. Des Weiteren befürchte man teilweise grosse Einschnitte im Alltag der bisherigen Bewohner – Störung der klerikalen Gepflogenheiten oder Einschränkung der Privatsphäre als Beispiele –, zumal man den Asylsuchenden keine besondere Unterhaltung bieten könne und diese folglich mit Nichtstun beschäftigt wären. Diese Haltung rief aber auch Kritiker auf den Plan: Viele Gotteshäuser schienen in der Frage der Nächstenliebe ihre Grenze beim traditionellen Engagement in der Form von Betreuungsprogrammen wie Deutschkursen oder Rechtsberatungen zu ziehen. Die Kritik richtete sich an dieser Stelle aber primär an die Kirchenoberen; die Kirchenbasis setze sich bereits für die Menschen in Not ein. So setzte beispielsweise Matthias Hui (Co-Redaktor der Zeitschrift "Neue Wege") gemeinsam mit anderen Mitgliedern aus seinem Netzwerk "Kirche? NordSüdUntenLinks" eine "Migrationscharta" auf, welche Kirchen konkret aufforderte, schärferen Protest gegen die heutige Migrationspolitik zu äussern und sich mehr in die Debatte einzubringen. Walter Müller, Sprecher der Bischofskonferenz, wollte diesbezüglich keinen Kommentar abgeben, liess es sich aber nicht nehmen zu betonen, dass die Tagespolitik kein Einmischungsfeld der Kirche darstelle.
Der Bischof des Bistums Basel, Felix Gmür, schien diesbezüglich aber eine gänzlich andere Meinung zu vertreten: Über Monate wurde er nicht müde, Kritik an der Asyldebatte in der Schweiz zu üben und die Engstirnigkeit mancher Politiker anzuprangern. Die Grenzen für Asylsuchende zu schliessen sei "völlig daneben" und bringe im Endeffekt niemandem etwas; die westlichen Länder müssten sich ihrer Verantwortung stellen. Auf diese Aussagen Gmürs folgte wiederum Kritik aus den Reihen der politischen Elite – überraschenderweise ausgerechnet von Seiten des CVP-Präsidenten Christophe Darbellay. Seiner Auslegung nach könne die Kirche nicht nur Offenheit predigen, sondern müsse ihren Worten auch Taten folgen lassen. Bischof Gmür liess sich diesbezüglich nicht zweimal bitten: Er setzte ein Zeichen, indem er Anfangs August 2015 ankündigte, dass das Bistum prüfen lassen wolle, ob die Wohneinheiten des Schlosses Steinbrugg in Solothurn für diesen Zweck geeignet seien. Im September konnte er sodann auch, nach einem Behördentreffen zwecks Klärung organisatorischer Fragen, einen positiven Bescheid verkünden; es sollen Wohneinheiten für bis zu zwölf Personen geschaffen werden, welche nach Umbauarbeiten – Rückbau von Büroräumlichkeiten – voraussichtlich ab Ende Oktober 2015 bezugsbereit sein könnten.

Aufnahme von Flüchtlingen

Ende Juni 2015 sprach sich die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-SR) für mehr kantonale Autonomie bezüglich der Ausgestaltung der kantonalen Wahlsysteme aus. Sie gab entsprechend den beiden 2014 von den Kantonen Zug (14.307) und Uri (14.316) eingereichten Standesinitiativen mit 7 zu 4 Stimmen Folge und unterstützte die Forderung, in der Verfassung festzuhalten, dass Kantone frei sind zu entscheiden, mit welchem System sie kantonale Wahlen durchführen. Zug und Uri sahen sich zu dieser Forderung veranlasst, weil sie ihre Wahlrechtsreform aufgrund eines bundesgerichtlichen Eingreifens anpassen mussten. Die SPK-SR wollte zuerst mit einer eigenen parlamentarischen Initiative das Problem auf Gesetzesebene lösen, musste dann allerdings zur Kenntnis nehmen, dass der Bund keine verfassungsmässige Kompetenz hat, kantonale Wahlverfahren gesetzlich zu regeln.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Die Schlacht am Morgarten hat in der Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft einen prominenten Stellenwert, obwohl über das Ereignis historisch kaum etwas überliefert ist. Im Rahmen des 700-Jahr-Jubiläums hatten die Kantone Schwyz und Zug den Stand des historischen Wissens in verschiedenen Ausstellungen und auf einer eigens dafür erstellten Jubiläums-Webseite (www.morgarten2015.ch) aufbereitet. Ein gut sichtbares Ziel war dabei, die Erinnerung nicht ideologisch aufzuladen. Für einigen Wirbel sorgten archäologische Funde im Gebiet rund um das vermutete Schlachtfeld. Silbermünzen und Waffenteile, die aus dem Ende des 13. Jahrhunderts stammen, wurden als Belege gefeiert, dass die Schlacht tatsächlich stattgefunden hatte. Historiker mahnten hier allerdings zu Zurückhaltung.
Der offizielle Festakt, zu dem rund 900 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Armee geladen waren, fand am 21. Juni 2015 statt. Die Festredner betonten, dass sich die 700 Jahre zurückliegenden kriegerischen Ereignisse rund um den Ägerisee zwar nicht rekonstruieren liessen, dennoch habe die erste Freiheitsschlacht der Eidgenossenschaft wichtige identitätsstiftende Wirkung. Der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler (ZG, svp) sprach von einem am Morgarten begründeten Bewusstsein, dass die Schweiz eine Antithese zur globalisierten Welt darstelle. Bundesrat Ueli Maurer stiess ins gleiche Horn und kritisierte all jene Historiker, welche die für die Entwicklung der Eidgenossenschaft bedeutenden Ereignisse entmystifizieren wollten. Die geschichtswissenschaftliche Kritik an der Schweizer Geschichte sei überwiegend politisch. Morgarten sei vielmehr als Beginn der dauernden Verteidigung der eigenen Freiheit zu verstehen. Er hoffe, dass dieser Mut zur Eigenständigkeit dauerhaft bleibe.
Ein Mittelalterfest in Zug Ende September, ein Freilichtspektakel beim Schlachtendenkmal während des Sommers sowie das traditionelle Morgartenschiessen mit dem Gedenkanlass Mitte November machten das Jubiläumsjahr in der Innerschweiz zu einem vielfältigen Anlass.

Morgarten

Das Zuger Parlament hat in erster Lesung (Oktober 2015) die SVP-Gesetzesinitiative "Ja zur Mundart" deutlich abgelehnt. Diese verlangte die ganzheitliche Aufhebung der Standardsprache auf Kindergartenstufe sowie eine partielle Aufhebung auf Primarschulstufe. Für die am 28. Januar 2016 angesetzte zweite Lesung werden die Fraktionen der CVP, SP, ALG, GLP und einzelne Mitglieder der FDP – im Unterschied zur ersten Lesung – einen Gegenvorschlag einbringen, welcher den Status Quo (das Nebeneinander von Mundart und Standardsprache) im Zuger Schulgesetz verankern soll, und somit auch an der Ablehnung der Initiative festhalten. Hält die SVP trotz Gegenvorschlag an ihrer Gesetzesinitiative fest, würde diese zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung dem Volk vorgelegt.
Im Kanton Aargau hingegen, wo das Stimmvolk am 18. Mai 2014 die Initiative angenommen hatte, war die Regierung im Jahr 2015 bereits mit deren Umsetzung beschäftigt. Die definitive Umsetzung der Regelung ist für das Schuljahr 2016/17 angesetzt, da zunächst das Schulgesetz angepasst werden muss. Bis dahin gilt die Empfehlung, zumindest auf Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart zu sprechen. Auch wenn die abgelaufene Vernehmlassung zeigt, dass die Parteien der Umstellung grundsätzlich zustimmen, stellt sich von verschiedener Seite dennoch die Frage, welche Mundart (z.B. Fribourgisch, Urnerisch oder doch Schwäbisch oder Apulisch) nun effektiv gemeint sei und wie es in diesem Zusammenhang insbesondere um die deutschen Kindergärtnerinnen steht. Laut Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, mache die gezielte Rekrutierung aus Deutschland keinen Sinn mehr. In Bezug auf bereits angestellte Kindergärtnerinnen ohne ausreichende Mundartkompetenz müssten einzelne Gemeinden als Folge individuelle Lösungen finden, welche sich äusserst pragmatisch präsentieren können (bspw. Qualifikation in Mundart, Job-Sharing, Wechsel der Schulstufe).

Mundart

Insgesamt 31 Stellungnahmen gingen zu den Vorschlägen der EDK betreffend Förderung des Italienischunterrichts an Mittelschulen ein. Neben den Kantonen, welche mit Ausnahme des Kantons Appenzell Ausserrhoden allesamt Stellung bezogen, äusserten sich auch das Fürstentum Liechtenstein, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH), der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), dessen Fachverband der Italienischlehrerinnen und -lehrer (ASPI), die Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und -rektoren (KSGR) sowie die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrpersonen (WBZ CPS). Die Empfehlung, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit offen stehen soll, Italienisch als Maturitätsfach zu belegen – bei fehlenden Kapazitäten durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gymnasien –, stiess auf breite Zustimmung. Einzig vier Kantone, namentlich Glarus, St. Gallen, Wallis und Zug, lehnten die Empfehlungen als solches ab, da sie diese als nicht praktikabel erachteten. Die Anhörungsteilnehmer verstanden die Empfehlungen ebenso wie die EDK als Beitrag zur Sprachendiskussion sowie als Zeichen für den nationalen Zusammenhalt.

Italienisch als Schwerpunktfach aus dem gymnasialen Curriculum zu streichen

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz belief sich gemäss den Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) Ende 2014 auf 8'236'600 Einwohnerinnen und Einwohner, was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 96'900 Personen entsprach. Die Wachstumsrate lag mit 1,2% auf dem Niveau des Vorjahres. Die Zunahme setzte sich aus 36'200 Personen mit schweizerischer und 60'700 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft zusammen. Während wie in den Vorjahren die Männer in der jüngsten Altersgruppe (0-24 Jahre) in der Überzahl waren, verringerte sich die Differenz zwischen den Geschlechtern in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen beinahe auf ein Gleichgewicht. Ab 60 Jahren waren die Frauen immer stärker vertreten. Von den knapp 1'600 Hunderjährigen und Älteren waren im Jahr 2014 rund 1'300 Frauen und 300 Männer. Seit dem Jahr 2000 hatte sich diese Bevölkerungsgruppe nahezu verdoppelt. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zählten, belief sich Ende 2014 auf 1'998'200 Personen (24,3%). Während bei den Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 36 Personen ab 65 Jahren kamen, lag dieses Verhältnis bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung bei 100 zu 11. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die ständige Wohnbevölkerung in sämtlichen Kantonen der Schweiz. Die stärkste Zunahme wurde wie im Vorjahr im Kanton Freiburg (2,1%) festgestellt. Dahinter folgten Genf und Zug (je 1,7%), Waadt (1,6%), Wallis (1,5%) und die Kantone Aargau und Zürich (je 1,4%). Das schwächste Wachstum wurde 2014 im Kanton Uri (0,4%) verbucht.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Auch 2014 musste die CVP bei den Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente Federn lassen. Per Saldo verloren die Christlichdemokraten in sechs Kantonen (BE, GL, GR, NW, OW, ZG) sechs Sitze. Einzig im Kanton Glarus konnte die Mandatsgrösse verteidigt werden. Bitter war die Niederlage im Kanton Bern, wo die CVP ihren einzigen Sitz verlor. Nachdem die Partei im Vorjahr überraschend ein Mandat im Kanton Neuenburg gewonnen hatte und dadurch in allen kantonalen Parlamenten vertreten war, musste sie 2014 also verkraften, dass sie im Kanton Bern keine gesetzgeberische Kraft mehr ist. Immerhin konnte man sich in den Kantonen Zug und Obwalden mit je einem Sitzverlust als stärkste Partei behaupten. Die Verluste führten allerdings dazu, dass die CVP bei der Betrachtung aller Kantone mit total 454 Mandaten nur noch knapp vor der SP (total 453 Sitze) drittstärkste kantonalparlamentarische Legislativkraft ist (hinter der SVP mit 573 Sitzen und der FDP mit 521 Sitzen).

CVP Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente

Bei den kantonalen Parlamentswahlen 2014 konnte die FDP die massiven Verluste vom Vorjahr etwas bremsen. Zwar verlor der Freisinn per Saldo acht Sitze, in den Kantonen Bern, Glarus und Obwalden konnte er seine Mandatszahl aber halten. In Bern überholte die FDP mit einem leichten Wählerzuwachs gar die BDP und wurde zweitstärkste Kraft hinter der SVP. Auch in Glarus konnte der zweite Platz hinter der Volkspartei verteidigt werden. Im Kanton Graubünden verlor die FDP zwar vier Sitze, die vor allem an die SVP gingen, konnte ihre Vorrangstellung aber halten. In den Kantonen Nidwalden und Zug schliesslich mussten die Freisinnigen je zwei Mandate abgeben. Trotz der Sitzverluste blieb die FDP gesamthaft zweitstärkste Legislativkraft über alle Kantone betrachtet – auch hier hinter der SVP. Mehr als jeder fünfte der total 2'559 Parlamentssitze (ohne AI) ist ein FDP-Mandat (20,4%).

kantonalen Parlamentswahlen FDP

Die Regierungsmandate der FDP konnten im Berichtjahr bei den sechs kantonalen Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive konsolidiert werden. In den drei Kantonen (GL, NW, OW), in denen jeweils ein FDP-Regierungsmitglied zurücktrat, konnten die Sitze ohne Probleme verteidigt werden. Auch alle Bisherigen wurden, teilweise bravourös, bestätigt. Damit konnte die Baisse vom Vorjahr, als der Freisinn gleich fünf Exekutivmandate abgeben musste, vergessen gemacht werden. Mit 42 der insgesamt 156 kantonalen Exekutivsitze blieb denn die FDP auch 2014 die stärkste kantonale Regierungskraft knapp vor der CVP, die Ende 2014 total 39 Sitze hielt. Nur in den Kantonen Wallis und Appenzell Innerrhoden waren die Freisinnigen nicht in der Regierung vertreten.

FDP Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive

Per Saldo konnte die SP in den sechs im Berichtsjahr stattfindenden kantonalen Parlamentswahlen um einen Sitz zulegen. Im Kanton Bern mussten trotz leichtem Wählerzuwachs zwei und in den Kantonen Glarus und Zug je ein Sitz abgegeben werden. Dafür hatten die Genossen in Nidwalden und in Graubünden etwas zu feiern. Im Kanton Graubünden konnten drei Sitze gewonnen werden und im Kanton Nidwalden wurde nicht nur der Wähleranteil verdoppelt, sondern auch die Sitzzahl verdreifacht. Die Sozialdemokraten haben im Innerschweizer Kanton neu drei Sitze inne. Im Kanton Obwalden, wo die SP ebenfalls traditionell schwach ist, konnten die sechs bisherigen Mandate gehalten werden. Neu sassen auf 453 der total 2'559 kantonalen Parlamentssitze (ohne AI) Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, was einem Anteil von 17,7% entspricht. Damit liegt die SP praktisch gleichauf mit der CVP, die Ende des Berichtsjahrs über 454 Sitze verfügte, aber hinter der SVP (573 Mandate) und der FDP (521 Mandate).

SP Parlamentswahlen

Die SP war die einzige Partei, die bei den 2014 in sechs Kantonen stattfindenden regulären Regierungswahlen einen Verlust hinnehmen musste: Der Regierungsrat des Kantons Glarus ist nach der Abwahl der SP-Vertreterin Christine Bickel rein bürgerlich besetzt. Immerhin konnten sich die Genossen mit der Verteidigung der links-grünen Mehrheit im Kanton Bern etwas trösten, alle drei SP-Regierungsmitglieder wurden wiedergewählt. Auch in Graubünden konnten die Sozialdemokraten ihren Regierungssitz verteidigen. Allerdings scheiterten die Genossen in Zug mit ihrem Angriff auf das vor acht Jahren verlorene Exekutivmandat. Die SP hält damit Ende 2014 noch rund jedes fünfte Regierungsmandat (20,5%). Damit ist sie die drittwichtigste Regierungskraft in den Kantonen – hinter der FDP (26,9%) und der CVP (25%), aber noch vor der SVP (14,1%). Total hielten die Sozialdemokraten Ende Jahr 32 der total 156 kantonalen Exekutivmandate.

SP Regierungswahlen

In Zürich und im Kanton Zug wehrte sich die Piratenpartei erfolglos gegen die dort angewendeten Wahlhürden. Die Beschwerde gegen die 3-Prozent-Hürde im Kanton Zug wurde vom Bundesgericht abgewiesen, was auch die Beschwerde in der Stadt Zürich gegen die 5-Prozent-Hürde obsolet machte (vgl. auch Kapitel 1e).

Piratenpartei Wahlhürden

Nach seinem Umzug von Zug nach Bern plante der in seinem Heimatkanton 2011 abgewählte GP-Vizepräsident Josef Lang, für die Berner Grünen in die Nationalratswahlen zu ziehen. Die Grünen müssen in Bern um ihre drei Sitze fürchten, auch weil der Hauptstadtkanton für die eidgenössischen Wahlen einen Sitz weniger hat als bei den Wahlen 2011. Allerdings stellte sich die Berner Parteispitze quer und nominierte den prominenten GP-Politiker nicht für die Wahlen. Offizielle Begründung war, dass mit den drei Bisherigen die Stadt bereits breit auf der Liste abgedeckt sei und man lieber Grüne aus weniger urbanen Gebieten portieren wolle. Der Entscheid stiess auf relativ breites Unverständnis, ging man doch davon aus, dass Lang nicht wenige Stimmen im Grünen Lager hätte mobilisieren können. Lang selber fügte sich dem Entscheid.

GP Josef Lang

Noch im September 2013, also im Vorjahr der anstehenden Zuger Kantonsratswahlen 2014, hatten die Zugerinnen und Zuger eine neue Sitzverteilung nach dem System des Doppeltproporzverfahrens – dem so genannten doppelten Pukelsheim – angenommen. Gleichzeitig mit dem neuen Verfahren wurden Wahlquoren eingeführt: Das neue Wahlverfahren bringt zwar eine Verbesserung hinsichtlich der Repräsentation des Wählerwillens, kann aber auch zu einer Zersplitterung des Parteiensystems mit zahlreichen kleinen Parteien führen, die mit dem Verfahren grössere Erfolgschancen haben. Um dies zu verhindern wird mit dem doppelten Pukelsheim in der Regel eine Erfolgshürde eingebaut. Im Kanton Zug muss eine Partei 5 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder 3 Prozent im gesamten Kanton erhalten, um Anspruch auf einen Sitz zu haben. Gegen diese Hürden regte sich in Zug allerdings Widerstand. Die Piratenpartei Zentralschweiz legte Mitte Juni 2014 beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Anwendung der Hürde ein. Diese war bei den Wahlen im Oktober noch beim Bundesgericht hängig. Die Meinungen zum neuen Verfahren waren geteilt. Das Zuteilsverfahren nach Pukelsheim garantiere, dass jede Stimme gleichviel zähle, egal ob die Stimme aus einer grossen oder kleinen Gemeinde stamme, was der Linken durchaus zugutekäme, erwartete Jolanda Spiess (al-gp), wohingegen von rechts-bürgerlicher Seite als ungerecht empfunden wurde, dass ein eigentlich in einer Gemeinde gewählter Kandidierender einer Partei zu Gunsten einer Kandidatin einer Minderheit verzichten müsse, obwohl diese Minderheit im entsprechenden Wahlkreis gar keinen Sitz erhalten hätte. So würden die grossen Gemeinden den kleinen vorschreiben, wer für sie in den Kantonsrat gehe, meinte etwa der Zuger Nationalrat und Wahlkampfleiter Gerhard Pfister (cvp). Die Parteien schielten insbesondere auf die Wahlen in Nidwalden, die ebenfalls neu mit dem Pukelsheim durchgeführt worden waren und der kleinen Linken einen Erfolg beschert hatte. Allerdings war die Ausgangslage in Zug von jener in Nidwalden verschieden. Prognosen waren deshalb schwierig und die allgemeine Verunsicherung bei allen Parteien entsprechend gross. Von einem „Blindflug“ war gar die Rede.
Zu reden im Kanton gaben auch die zahlreichen Rücktritte während der Legislatur – acht an der Zahl. Zwar gäbe es Gründe für einen vorzeitigen Rücktritt – so werde etwa die zeitliche Belastung des politischen Mandats von vielen unterschätzt – die Meinungen über taktische Kandidaturen, die einer Partei zu Stimmen verhelfen um dann kurz nach den Wahlen in einen Rücktritt zu münden oder aber über die taktischen Rücktritte kurz vor den Wahlen, um den Nachrückenden den Stempel „Bisheriger“ zu verschaffen, gingen auseinander. Während die SP-Präsidentin Barbara Gysel diese als Realität bezeichnete, waren sie für CVP-Präsident Martin Pfister ein No-Go. Insgesamt traten 246 Kandidierende für die 80 Sitze im Kantonsrat (2010: 231 Kandidierende) an, darunter 65 Frauen (26%).
Die CVP kündigte früh an, um jeden Sitz kämpfen zu wollen, weil man aufgrund des neuen Wahlverfahrens mit Verlusten rechnete. Die Christlichdemokraten sassen seit den Wahlen 2010 mit 23 Vertreterinnen und Vertretern im Kantonsrat. Ziel sei es, stärkste Partei zu bleiben. Die CVP schickte 49 Kandidierende ins Rennen. Auch die FDP sondierte bereits im Frühjahr 2014 mögliche Kandidierende, von denen sie dann 42 präsentierte. Für den Freisinn hiess das Motto, die Wählerstärke zu steigern, um mit dem neuen Verfahren die bisherigen Sitze (20) halten zu können. Auch die SVP (19 Sitze), die mit 44 Kandidierenden antrat, setzte hohe Ziele: man wolle nicht mehr nur drittstärkste Partei sein. Zwar hätten die bürgerlichen Parteien zusammen 77% der Wählerstimmen hinter sich, bürgerliche Politik müsse aber anders aussehen, was nur mit einer stärkeren SVP umgesetzt werden könne, gab Parteipräsident Markus Hürlimann zu Protokoll. Die Alternativen-die Grünen, in Zug die stärkste linke Kraft mit acht Sitzen, die das neue Wahlverfahren mit am vehementesten gefordert hatten, rechneten mit Sitzgewinnen. Ziel war, wieder Fraktionsgrösse (12 Sitze) zu erreichen, wie dies bereits 2006 der Fall gewesen war. Die Partei trat als gemeinsame Liste aus Grünen, Christlich Sozialen und Jungen Alternativen an, auf der insgesamt 50 Kandidierende figurierten. Dabei stellten die Alternativen nicht nur am meisten Kandidierende, sondern die Liste war fast geschlechterparitätisch mit einem Frauenanteil von 48%. Die SP erwartete nicht den gleichen Erfolg wie ihre Schwester in Nidwalden und gab als Ziel den Status Quo (8 Sitze) an. Dies werde schon deshalb schwierig genug, weil die SP mit dem alten System traditionellerweise gar nie in allen Gemeinden angetreten sei. Die SP trat als gemeinsame Liste aus SP, JUSO und SP-Frauen mit insgesamt 31 Kandidierenden auf. Die Erwartungen der kleineren Parteien waren ambivalent. Die GLP (bisher 2 Sitze) erhoffte sich dank des doppelten Pukelsheim einen Sitzgewinn, den sie mit total 27 Kandidierenden realisieren wollte. Die Chancen der erstmals mit 3 Kandidaten antretenden Piratenpartei, die neu eingeführte Wahlhürde zu schaffen, wurden hingegen als gering eingeschätzt. Die grösste Herausforderung für die kleinen und weniger verankerten Parteien SP, GLP und Piraten war es, die Listen möglichst in allen Gemeinden zu füllen, was von den arrivierten Parteien prompt als Gefahr für die Qualität des Kantonsparlamentes bezeichnet wurde.
Bei den Wahlen Anfang Oktober, bei denen sich 40,5% der Berechtigten beteiligten (2010: 43,6%), zeigten sich die aufgrund der veränderten Ausgangslage erwarteten Verschiebungen allerdings in überraschend geringem Umfang. Insbesondere die Erwartung, dass der doppelte Pukelsheim tendenziell zu Sitzverlusten bei grossen Parteien führe, wurde nur bedingt bestätigt. Zwar musste die FDP Federn lassen – sie verlor zwei Sitze (neu: 18 Sitze) und büsste einen Prozentpunkt an Parteistärke ein (neu: 22,1%) – die CVP als stärkste Fraktion verlor aber lediglich einen Sitz (neu: 22 Sitze) und konnte sogar leicht an Wählerstärke zulegen (neu: 26,8%; + 0,3 Prozentpunkte). Die SVP konnte ihre 19 Sitze halten und stieg mit einem Wählerzuwachs um 0,9 Prozentpunkte neu zur zweitstärksten Fraktion auf (neu: 23,6%). Auch im linken Lager waren die Verschiebungen gering. Nicht die kleinere SP konnte vom neuen Wahlsystem profitieren – sie gab im Gegenteil einen Sitz ab und kommt neu noch auf sieben Sitze (neu 9,3%) – sondern die im Kanton Zug traditionell stärkeren Alternativen-die Grünen, die um zwei Sitze zulegen konnten und neu zehn Sitze im Kantonsrat besetzen (neu: 12,8%), darunter auch ein Sitz der CSP. Der Sitzverlust der SP wurde in den Medien auf einen taktischen Fehler zurückgeführt, weil die SP in den kleinen Gemeinden Neuheim und Menzingen nicht angetreten war. Vom doppelten Pukelsheim profitiert haben dürften die Grünliberalen, die sich im Vergleich zu 2010 über eine Verdoppelung ihrer Mandate freuen durften (neu: 4 Sitze). Definitiv keine Chance hatten die Piraten, die mit einem Wähleranteil von 0,4% deutlich an der 3 bzw. 5-Prozent-Hürde scheiterten, was ihrem juristischen Widerstand weiteren Auftrieb gab.
Im Dezember wies dann allerdings auch das Bundesgericht die Beschwerde der Piratenpartei ab. Zwar müsse man mit Sperrklauseln zurückhaltend sein – das Bundesgericht hatte schon früher eine Obergrenze von 10 Prozent festgelegt – die 3 bzw. 5-Prozent-Hürde in Zug sei aber massvoll und könne der Gefahr einer Effizienzbeeinträchtigung und Verkomplizierung des Ratsbetriebs durch zu viele kleine Parteien begegnen.

Kantonsratswahlen Zug 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug

Für die Zuger Regierung bewarben sich 10 Kandidierende, darunter alle sieben wieder antretenden Bisherigen. Die CVP schickte neben den beiden amtierenden Peter Hegglin (cvp) und Beat Villiger (cvp) den Kantonsrat Martin Pfister (cvp) ins Rennen. Der Angriff der CVP, die Pfister für eine allfällige Nachfolge für den seit drei Legislaturen amtierenden Hegglin aufbauen wollte, wurde teilweise auch als arrogant bezeichnet. Die FDP trat mit Matthias Michel (fdp) und Urs Hürlimann (fdp) wieder an und auch die SVP hatte sich die Verteidigung ihrer beiden von Heinz Tännler (svp) und Stephan Schleiss (svp) besetzten Mandate zum Ziel gesetzt. Ihren Sitz gegen die bürgerliche Übermacht verteidigen wollte auch die Alternativ-Grüne Manuela Weichelt. Die SP versuchte mit Christina Bürgi Dellsberger (sp) ihren vor acht Jahren verlorenen Sitz wieder zurückzuholen. Komplementiert wurde der Kandidatenreigen mit Stefan Thöni, der für die Piratenpartei ins Rennen stieg. Erstmals wurden die Regierungswahlen mittels Majorzverfahren durchgeführt. Ende 2013 hatten fast zwei Drittel der Zuger Stimmberechtigten die Initiative „Ja zur Personenwahl“ gutgeheissen, was ein Ende der 119-jährigen traditionellen Proporzwahl bedeutete. Vor allem die CVP und die FDP, unterstützt von der GLP, hatten sich für diese Reform stark gemacht, was ihnen prompt den Vorwurf einbrachte, damit ihren Machtanspruch sichern zu wollen. Am meisten vor dem neuen System zu zittern hatten die Grün-Alternativen als kleinste Regierungspartei. Befürchtet wurde eine rein bürgerliche Regierung. Die Umstellung des Systems nicht nur der Exekutivwahlen, sondern auch der Parlamentswahlen, die neu nach dem doppelten Pukelsheim durchgeführt wurden, sowie der Umstand, dass gleichzeitig Gemeindewahlen stattfanden – ebenfalls mittels dem neuen Majorzwahlsystem – versetzte die Verwaltungen im Kanton Zug in Nervosität. Erheblicher Mehraufwand wurde befürchtet, weil die Majorzwahlen nicht mehr mit vorgedruckten Listen durchgeführt wurden. Die ausgeteilten leeren Wahlzettel nach Namen durchzuschauen und ins System einzutragen benötigte wesentlich mehr freiwilliges Personal als früher. Nach einer langen Phase wirtschaftlicher Prosperität musste auch im Kanton Zug der Gürtel enger geschnallt werden. Die niedrigen Steuern hatten dazu geführt, dass die wachsenden Beiträge für den Finanzausgleich nicht mehr bezahlt werden konnten.
Bei den Wahlen am 6. Oktober wurden die sieben Amtierenden bestätigt. Am meisten um die Wiederwahl zittern musste wie erwartet Justizdirektorin Manuela Weichelt (al-gp), die letztlich mit 12'558 Stimmen nur sehr knapp vor Martin Pfister (cvp, 12'353 Stimmen) lag, der das absolute Mehr von 10'524 Stimmen zwar geschafft hätte, letztlich aber als Achtplatzierter über die Klinge springen musste. Am meisten Stimmen erzielte Peter Hegglin (cvp, 21'585 Stimmen). Bereits zum dritten Mal lag der amtierende Präsident der schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz zuoberst in der Wählergunst und empfahl sich für seine vierte Amtsperiode. In der Presse wurde allerdings gemutmasst, dass Hegglin sich dank seiner Beliebtheit auch für die eidgenössischen Wahlen für ein nationales Amt, vorzugsweise den Ständerat, empfehle. Dies auch deshalb, weil sein Parteikollege und Ständerat Peter Bieri (cvp) seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte. Hinter Hegglin folgten Matthias Michel (fdp, 19'828 Stimmen), Beat Villiger (cvp, 18'479 Stimmen) und Urs Hürlimann (fdp, 18'342 Stimmen). Die beiden SVP-Kandidierenden wurden weniger glanzvoll bestätigt: Heinz Tännler (svp), ebenfalls als potenzieller Anwärter auf ein nationales Amt bezeichnet, wurde von 16'997 Zugerinnen und Zugern gewählt, während Stephan Schleiss (svp) 14'610 Stimmen erzielte. Die SVP erklärte das eher schlechte Abschneiden – eigentlich war man von einem Kopf-an-Kopf-Rennen mit der CVP ausgegangen – mit dem Majorzwahlsystem, das der SVP nicht so gut bekomme wie den Mitteparteien. Deutlich distanziert wurde Christina Bürgi Dellsberger (sp), die lediglich 8'910 Stimmen machte. Mit der Entscheidung nichts zu tun hatte auch Stefan Thöni (3'669 Stimmen). Insgesamt entschied sich die Zuger Wählerschaft – die Stimmbeteiligung lag bei 42,6% – also für Stabilität. Viel zu reden gab der hohe Anteil an ungültigen Stimmen: Fast 10% betrug dieser. Offenbar hatten viele Stimmberechtigten statt des offiziellen Wahlzettels ein Beiblatt in die Urne gelegt, auf dem das neue Wahlsystem mit einem Beispiel erklärt werden sollte: Aufgeführt waren darauf alle Bisherigen. Bald regte sich nicht nur Unmut darüber, dass es offenbar nicht gelungen war, die Wahlanleitung verständlich zu gestalten, sondern auch über den Umstand, dass lange Zeit verstrich, bis die Regierung sich erklärte. Immerhin bestünde die Möglichkeit, dass die Berücksichtigung der ungültigen Stimmen am sehr knappen Vorsprung von Manuela Weichelt etwas ändern könnte. In der Folge wurden gleich zwei Wahlbeschwerden eingereicht. Mitte November entschied das Zuger Verwaltungsgericht, dass zwar keine Neuwahlen angesetzt, aber ein Grossteil der für ungültig erklärten Stimmzettel (2'773 von 2'897) gezählt werden müsse. Am Resultat änderte sich mit der Neuauszählung zwar substanziell nichts, der Vorsprung von Weichelt wuchs allerdings von 205 auf 2'042 Stimmen an, was das Resultat letztlich zusätzlich legitimiere, wie das Gericht argumentierte. Es sprach zudem eine Rüge gegen die Staatskanzlei aus, die bei der Vorbereitung des Wahlmaterials nicht die nötige Sorgfalt habe walten lassen.

Regierungsratswahlen Zug 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug

Les deux chambres ont, comme proposé par le Conseil fédéral et les Commissions des institutions politiques, adopté l'arrêté fédéral accordant la garantie fédérale aux constitutions révisées des cantons de Zurich, de Berne, de Zoug, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons et de Vaud.

Garantie des constitutions cantonales (ZH, BE, SO, BL, GR, VD) (MCF 14.037)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Gedenken will man 2015 der Schlacht am Morgarten, die 1315 stattgefunden haben soll, was unter Historikern zumindest umstritten ist. Die Kantone Schwyz und Zug begannen im Berichtsjahr mit der Planung von verschiedenen Festen und Einrichtungen beim mutmasslichen Schlachtort. Mitte November stellten die Projektverantwortlichen das mit rund CHF 5 Mio. budgetierte Programm mit dem Titel „Morgarten – 700 Jahre Abenteuer Geschichte“ vor. Weil das Geschichtsbild dem Wissensstand angepasst werden soll, sollen die Feiern Ende Januar 2015 mit einem Historikerkongress gestartet werden. Mit einem im Mai zu eröffnenden Informationszentrum, einem Wanderpfad und einer Aussichtsplattform sollen sich Interessierte vor Ort ein Bild machen können. Zudem sind im Juni ein Volksfest mit Umzug und im August ein Freilichttheater mit 18 Aufführungen geplant. Abschluss wird der traditionelle Anlass mit dem Gedenkschiessen Mitte November 2015 bilden.

Morgarten

Die Diskussion über die ideale Form der kommunalen Legislative wurde im Berichtsjahr durch Vorstösse in den Kantonen Luzern, Zug und Schwyz angefacht. In Luzern weibelte die SVP, die sich sonst eher als Gralshüterin der direkten Demokratie engagiert, gegen die Gemeindeversammlung und forderte in mehreren kommunalen Initiativen die Abschaffung der Versammlungsdemokratie und deren Ersatz durch Urnenabstimmungen. Im Kanton Zug forderte die GLP, dass Gemeinden mit mehr als 10‘000 Einwohnern über die Einführung eines Parlaments abstimmen müssen. In der Tat gibt es im Kanton Zug mit Baar und Cham zwei Gemeinden, in denen die rund 25‘000 Einwohner die kommunalen Geschäfte nach wie vor in einer Versammlung beraten und entscheiden. Im Kanton Schwyz sollen die Gemeindeversammlungen nicht abgeschafft, aber entmachtet werden, indem Wahlgeschäfte nicht mehr dort, sondern an der Urne getätigt werden. Die Argumente der Gegner der Gemeindeversammlung konzentrierten sich auf deren Legitimität, die nicht gegeben sei, wenn aufgrund mangelnder Partizipation weniger als 5% der Stimmberechtigten über wichtige Belange entschieden. Urnengänge würden mehr Personen erreichen und seien deshalb demokratischer. Auf der anderen Seite muss auf die deliberative Qualität von Versammlungen hingewiesen werden. Ein Forum für eine öffentliche Debatte fehlt bei reinen Urnengängen.

Gemeindeversammlung

Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe "Wohnungspolitischer Dialog" und in Einklang mit seiner Aussprache zum Thema Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt im Frühjahr 2013 wollte der Bundesrat die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen. Im Mai schickte er eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche die Offenlegungspflicht forderte, bzw. den Vermieter künftig verpflichtet, mittels Formular die neue Mieterpartei vor Vertragsabschluss über den Mietzins des Vormieters zu informieren. Als weitere Massnahme zur Verhinderung starker Mietzinserhöhungen sieht die Vorlage das Verbot von Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender oder energetischer Verbesserungen innerhalb des ersten Mietjahres vor, für den Fall, dass vorgesehene Erhöhungen dem Mieter nicht bereits vor Vertragsabschluss kommuniziert wurden. Ferner enthält der Vernehmlassungsentwurf eine administrative Entlastung für die Vermieterseite, indem bei Mietzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten nicht mehr länger eine eigenhändige Unterschrift nötig ist und mit einer Faksimile-Unterschrift unterzeichnet werden kann. Mit Freiburg, Genf, Neuenburg, Nidwalden, Waadt, Zug und Zürich kennen bereits sieben Kantone die Offenlegungspflicht. Laut Aussagen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) finden 90% aller Anfechtungen von Neumieten in diesen sieben Kantonen statt. Während die Vermieterorganisationen sowie FDP und SVP gegen die Massnahme opponierten - sie vermuteten einen grossen zusätzlichen administrativen Aufwand und fürchteten Rechtsfolgen bei unkorrekter Verwendung des Formulars - stiess sie insbesondere bei den linken Parteien, aber auch bei CVP, EVP und BDP, sowie beim Mieterverband auf Zustimmung. Letzterer forderte im September bei der Lancierung seiner landesweiten Kampagne "Zahlbare Mieten für alle" in Bern Unterstützung für diese Massnahme. Im Oktober beschloss die Regierung, trotz kontroversen Stellungnahmen an der Offenlegungspflicht festzuhalten, und gab dem zuständigen Departement die Erarbeitung einer entsprechenden Änderung des Mietrechts in Auftrag. Die anderen Änderungen wurden in der Vernehmlassung weniger kontrovers diskutiert.

Mietrechtsrevision scheitert erneut (BRG 15.044)
Dossier: Gescheiterte Mietrechtsrevisionen
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

In sechs Kantonen fanden 2014 Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente statt. Obwohl noch viel Zeit bis zu den eidgenössischen Wahlen blieb, wurden die kantonalen Wahlen in den Medien als Orakel für einen möglichen Ausgang im Herbst 2015 auf nationaler Ebene herangezogen. Von den kantonalen Resultaten Trends abzulesen, gestaltet sich aus mindestens drei Gründen als eher schwierig. Erstens sind kantonale Kontexte sowohl für kantonale als auch für nationale Wahlen sehr unterschiedlich. Kantonale Wahlen lassen sich weder untereinander noch mit eidgenössischen Wahlen einfach vergleichen. Zweitens fanden 2014 kantonale Wahlen in den eher kleinen Kantonen Zug, Nidwalden, Obwalden und Glarus statt. Hier ist nicht nur das kantonale Umfeld verschieden, sondern diese Kantone sind auch als Wahlkreise für die nationalen Wahlen aufgrund ihrer geringen Sitzzahlen eher wenig bedeutend. Drittens lassen sich auch in den beiden grösseren Kantonen Graubünden und Bern keine deutlichen Trends ablesen. So konnte die SVP zwar in den Kantonen Bern und Graubünden um jeweils fünf Sitze zulegen, dies geschah aber nur in Bern auf Kosten der BDP. Oder die SP verlor zwar in Bern zwei Sitze, legte aber in Graubünden um drei Sitze zu. Auch bei der CVP und der FDP gab es keine eindeutigen Entwicklungen. Zwar verlor der Freisinn in den sechs Kantonen insgesamt acht Sitze, in Bern, Glarus und Obwalden konnte man die eigenen Mandate jedoch verteidigen. Auch die CVP konnte ihre Sitze in Glarus halten, musste aber in allen anderen Kantonen einen Sitz (bzw. in Graubünden zwei Sitze) abgeben. In Bern bedeutete dieser Sitzverlust, dass die CVP nicht mehr im kantonalen Parlament vertreten ist. Die Grünen verloren zwar einen Sitz in Bern, konnten aber in Nidwalden (+3 Sitze) und in Zug (+2 Sitze) ihre Mandatszahl um total fünf Sitze ausbauen. Ausser im Kanton Graubünden, wo die beiden Sitze gehalten wurden und in den Kantonen Nidwalden und Obwalden, wo sie nicht antrat, konnte die GLP ihre Mandate jeweils mindestens verdoppeln. Im Kanton Glarus machten die Grünliberalen auf Anhieb zwei Sitze und in Bern konnten sie ihre Mandatszahl von vier auf elf fast verdreifachen. Interessant war die Entwicklung für die BDP, da sie in ihren drei Gründerkantonen antrat. Während sie im Kanton Graubünden um einen Sitz zulegen konnte, und im Kanton Glarus ein Mandat abgeben musste, brach sie im Kanton Bern buchstäblich ein und verlor elf Sitze.

Mit den per Saldo 10 Sitzgewinnen baute die SVP den Anteil an allen kantonalen Parlamentssitzen erneut aus. Die SVP verfügte Ende 2014 über 573 der total 2559 kantonalen Parlamentssitze (ausgenommen AI), was einem Anteil von 22,4% entspricht. Nach wie vor an zweiter Stelle lag auch Ende 2014 die FDP, die 20,4% aller kantonalen Parlamentssitze ihr Eigen nannte (521 Sitze). Kopf an Kopf lagen Ende 2014 die CVP und die SP, wobei die Christlichdemokraten mit 454 Sitzen (17,7%) noch leicht die Nase vor den Genossen hatten, die über 453 kantonale Mandate verfügten (17,7%). Die fünftstärkste Kraft waren die Grünen, die über 187 Mandate verfügten. Die GLP (89 Sitze) und die BDP (77 Sitze) waren also Ende 2014 in den Kantonen zwar einigermassen präsent, aber noch einige Sitze von den arrivierten Parteien entfernt. Über immer noch 40 Sitze verfügte die EVP, die vor allem in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau und Thurgau auf eine Stammwählerschaft zählen kann. Die extreme Linke hielt 28 Sitze und die EDU verfügte noch über 20 Mandate. Leidglich rund 4 Prozent aller Sitze (107) wurden von anderen Parteien gehalten, wobei in Genf 20 Sitze auf das MCG und im Tessin 22 Sitze auf die Lega entfielen.

In drei der sechs Kantone, in denen die Parlamente gesamterneuert wurden, stieg der Frauenanteil wieder leicht an: In Bern betrug er nach den Wahlen 31,9%. Auch in den Kantonen Glarus (16,7%) und Zug (27,5%) konnten die Frauen leicht zulegen. Abgenommen hat die Frauenquote allerdings in den Kantonen Obwalden (29,1%), Nidwalden (16,7%) und Graubünden (19,2%). Ende 2014 betrug der Frauenanteil in allen Kantonsparlamenten zusammen genau 25% – wobei nur die jeweiligen Resultate unmittelbar nach den Wahlen berücksichtigt wurden – was gegenüber dem Vorjahr (24,6%) eine leichte Steigerung bedeutete.

Die Wahlbeteiligung in den sechs Kantonen war sehr unterschiedlich. Während in den Kantonen Bern und Glarus nicht einmal mehr ein Drittel der Stimmbürgerschaft das Wahlrecht wahrnahm, lag die Beteiligung in Nidwalden und Obwalden knapp unter der 50%-Grenze. In Zug beteiligten sich noch 40,5%. Mit Ausnahme von Glarus hat die Beteiligung damit im Vergleich zu den Wahlen 2010 überall weiter abgenommen. Ein Blick auf alle Kantone und die kantonalen Wahlen zwischen 2010 und 2014 zeigt, dass neben Bern und Glarus auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen Aargau, Thurgau und Neuenburg ziemlich wahlfaul ist. Auch hier lag die Beteiligung bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen unter einem Drittel. Unter 40% lag auch die Wahlbeteiligung in den Kantonen Zürich, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Einzig in den Kantonen Schaffhausen, Tessin und Wallis machten mehr als 50% der Bevölkerung von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In der Hälfte der 24 Kantone – die Wahlbeteiligung wird nicht erhoben in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Graubünden – zeigte sich im Vergleich zu den letzten Wahlen eine Abnahme der Wahlbeteiligung.

Übersicht über die Legislativwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Gleichzeitig zu den Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente standen in den Kantonen Bern, Obwalden, Nidwalden, Zug und Graubünden auch die Exekutivwahlen an. Im Kanton Glarus wurde die Regierung rund vier Monate vor dem Parlament bestellt. In fünf der sechs Kantone wurde die Regierungszusammensetzung bestätigt. Einzig in Glarus wurde eine amtierende SP-Regierungsrätin von der SVP verdrängt. Die Glarner Regierung ist damit ab 2014 rein bürgerlich zusammengesetzt. Erfolglose Angriffe ritt die SVP in den Kantonen Bern und Nidwalden, wo sie ihre bestehenden Mandate ausbauen, sowie in den Kantonen Graubünden und Obwalden, wo sie erstmals in die Regierung einziehen wollte. Die Angriffe scheiterten in allen vier Kantonen – in Bern allerdings nur sehr knapp. Der Kanton Obwalden bleibt für die SVP damit ein weisser Fleck, was die Regierungsbeteiligung anbelangt. Die Regierungszusammensetzung im Kanton Nidwalden blieb zwar letztlich gleich, dort wurde aber ein amtierender Regierungsrat der CVP abgewählt. Im Kanton Graubünden vermochte die BDP ihre beiden Sitze zu halten und im Kanton Bern wurde die links-grüne Mehrheit ein weiteres Mal verteidigt – allerdings nur dank des garantierten Sitzes der französischsprachigen Minderheit. Die SP musste nicht nur die Abwahl aus der Glarner Regierung verkraften – nach über 72 Jahren Regierungsbeteiligung – sondern sie scheiterte auch mit ihrem Versuch, den vor acht Jahren verlorenen Regierungssitz im Kanton Zug zurückzuerobern.

Werden die Verschiebungen aufgrund der Ersatzwahlen, die 2014 in drei Kantonen durchgeführt werden mussten (BS, NE, TG), berücksichtigt, verteilen sich die total 156 kantonalen Regierungsratssitze per Ende 2014 wie folgt auf die Parteien: Die FDP blieb mit im Vergleich zu Ende 2013 unveränderten 42 Sitzen die stärkste Kraft in den kantonalen Exekutiven. Sie hielt 26,9% aller Regierungsmandate. Auch die CVP blieb unverändert bei einem Viertel aller Sitze (39; 25%) zweitstärkste Regierungskraft. Die SP, die zwar 2014 einen Sitz verloren hatte, hatte nach wie vor knapp mehr als jedes fünfte Regierungsmandat inne (32 Sitze, 20,5%). 14,1% aller Regierungssitze besetzte Ende 2014 die SVP, die also gemessen an ihrer Wählerstärke in den kantonalen Regierungen nach wie vor eher untervertreten ist. Die Grünen hielten neun Sitze und die restlichen 12 Sitze verteilten sich auf die BDP (4), Parteilose (3), die Lega (2) sowie die CSP, das MCG und die LP (je ein Sitz). Trotz verschiedentlichen Angriffen schaffte es die GLP auch 2014 nicht in eine kantonale Regierung – bei den Ersatzwahlen in Basel-Stadt scheiterte sie allerdings nur knapp.

Im Vergleich zu Ende 2013 konnten die Frauen wieder um einen Regierungssitz zulegen. Zwar wurde im Kanton Glarus mit Christine Bickel (sp) eine Frau abgewählt und mit Marianne Dürst Benedetti (fdp, GL) und Esther Gasser Pfulg (fdp, OW) waren 2014 zwei Frauen zurückgetreten, weil Bickel aber durch Marianne Lienhard (svp, GL) und Gasser-Pfulg durch Maya Büchi (fdp, OW) ersetzt wurde und im Kanton Thurgau mit Carmen Haag (cvp, TG) bei Ersatzwahlen eine Frau in die Regierung gewählt wurde, hielten die Frauen neu 36 der schweizweit 156 Regierungssitze (23,1%). Ende 2014 sass damit in allen Kantonen mindestens eine Frau in der Regierung, in sieben Kantonen (ZH, BE, UR, NW, FR, SH, TG) besetzten Frauen jeweils zwei Sitze und im Kanton Waadt ist die Regierung mehrheitlich weiblich (4 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen stellte die SP (13), deren Exekutivämter zu 40,6% durch Frauen besetzt waren. Bei der FDP waren 10 kantonale Exekutivmitglieder weiblich, wobei dies einem innerparteilichen Frauenanteil von 23,8% entsprach – weniger als bei den Grünen, die mit vier Regierungsrätinnen einen innerparteilichen Frauenanteil von 44,4% erreichten. Ebenfalls nur vier der allerdings total 39 Regierungsmandate stellte die CVP (10,3%), die damit eine noch schlechtere Frauenquote aufwies als die SVP (3 Regierungsrätinnen; 13,6%).

Übersicht über die Exekutivwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene