Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Zug

Prozesse

208 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Anfang Berichtsjahr verständigten sich Bundesrätin Leuthard als Vorsteherin des UVEK und der deutsche Verkehrsminister Ramsauer darauf, die Bemühungen zur Lösung des deutsch-schweizerischen Fluglärmstreits zu intensivieren. Eine Absichtserklärung dazu wurde am World Economic Forum (WEF) in Davos unterzeichnet. Da für Deutschland eine zahlenmässige Beschränkung der Anzahl Nordanflüge prioritär war und die in Aussicht gestellten Zugeständnisse der Schweiz den deutschen Verhandlungspartnern nicht weit genug gingen, gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Den Durchbruch brachte der Ansatz, Deutschland mit anflugfreien Zeitfenstern zu entlasten. Beide Parteien konnten sich auf die weitere Anwendung der geltenden Anflugregime einigen, da die Evaluierung von Optionen für eine Neuordnung der Anflugverfahren über Süddeutschland durch die Deutsche Flugsicherung DFS und Skyguide keine bessere Lösung hervorbrachte. Am 2. Juli 2012 wurde ein Staatsvertrag entworfen und am 4. September 2012 wurde dieser unterzeichnet. Zum Verhandlungsergebnis gehören folgende Punkte: Über deutschem Staatsgebiet sind Nordanflüge an Werktagen von 6:30 bis 18:00 Uhr zulässig, an Wochenenden und Feiertagen von 9:00 bis 18:00 Uhr. Die Anflüge müssen somit an Werktagen drei und an Wochenenden zwei Stunden früher über die Schweiz erfolgen. Gut 17 Prozent der Anflüge auf den Flughafen Zürich müssen somit auf andere Anflugwege verschoben werden. Um dies zu bewältigen, sind Infrastrukturausbauten an den Pisten erforderlich. Die Schweiz erhält eine Übergangsfrist bis Ende 2019, damit diese realisiert werden können. Ab dem Zeitpunkt der Ratifikation des Vertrages werden die Anflüge ganzwöchig ab 20 Uhr nicht mehr über Deutschland durchgeführt. Im Vertrag ist weiter der „gekrümmte Nordanflug“ als Option vorgesehen. Dieser führt nur über Schweizer Gebiet. Der Vertrag ist zudem bis 2030 nicht kündbar. Dieser Punkt erhöht die Planungs- und Rechtssicherheit enorm. Mit der Festlegung anflugfreier Zeiten verringert sich die Zahl der möglichen Anflüge über Deutschland massiv (20'000 Flugbewegungen weniger pro Jahr ab 2020), doch ausserhalb der Sperrzeiten bleibt dem Flughafen ein gewisses Wachstumspotenzial: Die Regelung mit Sperrzeiten lässt mehr Handlungsspielraum offen als eine Kontingentierung der Anflüge. Die neuen Verhandlungen zogen zu jedem Zeitpunkt Kritik auf sich: Schon die Absichtserklärung wurde im Landkreis Waldshut deutlich kritisiert, auch die Ostschweizer Kantone fürchteten sich vor einer massiven Zunahme des Fluglärms über ihrem Gebiet. In einer „Klotener Erklärung“ forderten die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zug faire Verhandlungen. Sie bezeichneten die „Stuttgarter Erklärung“, an welcher sich die deutsche Seite orientierte, als inakzeptabel einseitig und stärkten damit Bundesrätin Leuthards Verhandlungsposition. Als Anfang Juli der gekröpfte Nordanflug wieder ins Spiel gebracht wurde, reagierten sowohl süddeutsche als auch Schweizer Gemeinden nördlich des Flughafens mit massiver Kritik, welche sich mit der Unterzeichnung des Vertrages noch verstärkte. Insbesondere der Kanton Aargau, vom gekröpften Nordanflug betroffen und Heimatkanton von Bundesrätin Leuthard, sah sich geprellt. Im August berief die Verkehrsministerin ein Treffen der Begleitgruppe ein, welcher die betroffenen Kantone angehören. Ziel sei die Verteilung des Lärms in der Schweiz. Die innerschweizerischen Verhandlungen gestalteten sich ebenfalls schwierig. Derweil zeichnete sich im deutschen Parlament ab, dass der Staatsvertrag einen schweren Stand haben würde: Die Landesgruppe Baden-Württemberg der CDU kündigte an, sie werde dem Vertrag im Bundestag nicht zustimmen. Die SPD und die Grünen nahmen Befürchtungen aus der Bevölkerung auf und verlangten Nachverhandlungen. Nachdem auch die FDP die Zustimmung verweigerte, war unwahrscheinlich, dass der Staatsvertrag noch eine Mehrheit im Bundestag finden konnte. Der unter Druck geratene deutsche Verkehrsminister bezeichnete vom Bundesrat in der Vernehmlassung erwähnte Zahlen als „Unfug“. Die Ratifizierung des Staatsvertrages wurde in Deutschland aufgrund noch offener Fragen ausgesetzt. Deutschland bat um Nachverhandlungen, die Schweiz lehnte solche indes kategorisch ab. Kantone, Verbände, FDP und CVP äusserten in der Vernehmlassung ihre Zustimmung zum Staatsvertrag, SVP und Grüne signalisierten Ablehnung und die SP legte sich noch nicht fest. Die Botschaft des Bundesrates zum Staatsvertrag (12.099) wurde am 19. Dezember des Berichtjahres eingereicht, das Geschäft wird 2013 im Parlament behandelt.

Vertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafen Zürichs auf das Hoheitsgebiet der BRD (12.099)
Dossier: Verhandlungen mit Deutschland betreffend den Flughafen Zürich

Die Regierungen von Geberkantonen übten zunehmend Kritik an der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Zum einen forderten die Zentrumskantone Zürich, Genf, Waadt und Basel-Stadt angesichts der drohenden Steuerausfälle im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) kompensatorische Massnahmen bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen. Zum anderen stellten die finanzstarken Kantone Zug und Schwyz, welche pro Kopf am meisten in die Ausgleichstöpfe einzahlten, das Ausmass der interkantonalen Solidarität in Frage. Vor diesem Hintergrund forderte eine Standesinitiative des Kantons Schwyz eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs. Im Zentrum stand die Schaffung einer neutralen Zone. Demnach sollten ressourcenschwache Kantone, welche die Mindestausstattung bereits vor dem Ausgleich erreichten, keine Transferzahlungen mehr erhalten. Diese sollten also den ressourcenschwächsten Kantonen vorbehalten werden. In der Herbstsession gab der Ständerat der Standesinitiative mit 30 zu 10 Stimmen keine Folge. Dieser Entscheid war insofern nicht überraschend, als die Vertreter der Bezügerkantone in der kleinen Kammer über eine solide Mehrheit verfügten. Der Entscheid des Nationalrats war noch hängig.

St. Iv. 11.320 (SZ): Für eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs

In der Innerschweiz lancierte der alt Regierungsrat Ulrich Fässler (LU, fdp) nach der Lancierung der Fusionsinitiative beider Basel die Idee eines Kantons Zentralschweiz bestehend aus den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Zug, Ob- und Nidwalden. Der Föderalismus könne sich nur mit Kantonsfusionen weiterentwickeln. Die kantonalen Aufgaben könnten heute nur noch im Verbund wahrgenommen werden, oder aber sie würden immer mehr an den Bund delegiert. Ein Zusammenschluss von Kantonen würde deshalb den Föderalismus wieder stärken, so Fässler. In der Presse wurde die Idee breit rezipiert, stiess aber mehrheitlich auf Skepsis.

Idee eines Kantons Zentralschweiz

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am 2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

La croissance démographique s’est poursuivie en Suisse en 2011. A la fin de l’année 2011, la population résidente permanente s’élevait à 7'952'600 habitants, soit un accroissement de 82'400 personnes par rapport à 2010. Cette hausse de 1,0% se situe au même niveau que lors des deux années précédentes. La population résidante permanente a augmenté dans la plupart des cantons. Les hausses les plus importantes ont été enregistrées dans les cantons de Fribourg (+2,2%), Vaud (+1,8%), Zoug (+1,7%), Glaris (+1,6%), Thurgovie et Zurich (+1,4% chacun), Valais (+1,3%), Lucerne et Argovie (+1,1% chacun) et Schaffhouse (+1,0%). Les populations des cantons d’Appenzell Rhodes-Intérieures et Bâle-Campagne ont quant à elles stagné entre 2010 et 2011, alors que celle du canton d’Uri a légèrement baissé (-0,1%).
Selon un scénario de l'évolution de la population calculé par l'Office fédéral de la statistique (OFS), la Suisse compterait 8,8 millions d’habitants en 2035. Cet accroissement de 12%, principalement dû aux migrations internationales, sera cependant ralenti par le vieillissement prononcé de la population. Tous les cantons enregistreront une croissance démographique positive entre 2010 et 2035. En revanche, ce développement ne sera pas homogène sur tout le territoire de la Suisse. A en croire les projections, il sera plus marqué autour de la métropole zurichoise et dans l’Arc lémanique.
C’est sur fond de cette croissance démographique soutenue que le Conseil national a adopté un postulat Girod (verts, ZH) chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport indiquant les mesures permettant de prévenir toute perte de qualité en matière de logement, de loisirs de proximité, de transports publics et de terres cultivables.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Rolf Schweiger (fdp) hatte nach zwölf Jahren, während derer er den Kanton Zug im Ständerat vertrat, seinen Rücktritt eingereicht. Seinen Sitz wollte die FDP mit Gesundheitsdirektor Joachim Eder verteidigen. Peter Bieri (cvp) trat für die CVP wieder an. Die beiden bürgerlichen Kandidaten galten als Favoriten. Auch im Kanton Zug trat die SVP mit einem Herausforderer an. Philip Brunner wurden allerdings kaum Chancen eingeräumt; zuvor hatten der aussichtsreichere Regierungsrat Heinz Tännler sowie Nationalrat Marcel Scherer abgesagt. Lediglich Aussenseiterchancen wurden auch Eusebius Spescha (sp) und Stefan Gisler von den Alternativen zuerkannt. Tatsächlich erzielten die beiden Favoriten fast doppelt so viele Stimmen wie der drittplatzierte Brunner (10'612): sowohl Eder (22'571 Stimmen) als auch Bieri (21'076 Stimmen) waren somit bereits im ersten Wahlgang gewählt. Auch Spescha (5'998) und Gisler (5'387) hatten keine Chance.

Kanton Zug – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Für die drei Sitze im Kanton Zug bewarben sich neben den drei Bisherigen auch 32 weitere Personen, zwölf davon Frauen. Die Zahl an Kandidierenden hatte damit leicht zugenommen (2007: 33). Von den zwölf eingereichten Listen (2007: 11), auf denen neu auch die GLP figurierte, verbanden sich deren fünf: die Grünen (Alternativen), die SP und die CSP und – zum ersten Mal – auch die FDP und die CVP, die den Grünen damit den 2003 verlorenen Sitz abspenstig machen wollten. Die von FDP und CVP heftig umworbene GLP ging im Kanton Zug hingegen kein Wahlbündnis ein, was als gute Voraussetzung für die Bestätigung des Sitzes der Grünen interpretiert wurde. Für Wirbel sorgten die Second@s Plus, die ankündigten ebenfalls anzutreten, sich aber nicht mit der Linken zu verbinden. Diese warf den Second@s vor, so zur Steigbügelhalterin der FDP zu werden und den Sitz von Josef Lang (gp) zu gefährden. Die Ankündigung der Second@s Plus erwies sich dann aber lediglich als Protestaktion, weil keine der Parteien Personen mit Migrationshintergrund auf ihre Liste gesetzt habe.

Die Kombination zwischen Konkurrenz durch die GLP, die auf Anhieb 6,8% der Wählerschaft für sich zu gewinnen wusste, und der christlich-liberalen Listenverbindung erwies sich als zu grosses Handicap für die Grünen. Die Verluste der Grünen (15,4%, -1,6 Prozentunkte) und insbesondere der SP (5,3%, -3,8 Prozentpunkte) dürften zum grossen Teil durch die Gewinne der GLP zu erklären sein. Die FDP hingegen konnte dank ihrer Listenpartnerin trotz leichten Verlusten (19,2%, -2,3 Prozentpunkte) den Sitz der Grünen nach acht Jahren wieder zurückerobern und neu Bruno Pezzatti nach Bern schicken. Abgewählt war damit Josef Lang, der 2003 den Sitz für Links-Grün erobert hatte. Zum dritten Mal hintereinander war die SVP mit 28,3% stärkste Partei im Kanton Zug. Sie musste nur leichte Verluste verkraften (-0,8 Prozentpunkte) und konnte ihren Sitz problemlos halten. Allerdings wurde ihr amtierender Nationalrat Marcel Scherer überraschend abgewählt. Sein Parteikollege Thomas Aeschi hatte mehr Stimmen erzielt. Zug war einer der sieben Kantone (neben SZ, SH, AR, NE, GE und JU), in denen die CVP zulegen konnte. Sie wusste neu 24,3% der Zuger Wählerinnen und Wähler hinter sich, was einer Zunahme von einem Prozentpunkt entsprach. Auch die CVP konnte damit ihren Sitz verteidigen. Die Wahlbeteiligung lag bei 55,1% (2007: 53,7%). Der Kanton Zug wartet noch immer auf die erste Nationalrätin seit Einführung des Frauenstimmrechts.

Kanton Zug – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

In der Sommersession 2008 reichten die Kantone Bern, Freiburg, St. Gallen, Tessin und Zug Standesinitiativen ein, welche alle im Kern dasselbe forderten: einen stärkeren Jugendschutz vor gewaltvollen Videospielen. Die Forderungen reichten von einem gezielten schweizweiten Schutz von Jugendlichen und Kindern vor solchen Spielen, mit einer einheitlichen Alterskennzeichnung und einem Verkaufsverbot von nicht altersgerechten Computer- und Videospielen als Mindestforderung (Kt.Iv. ZG 10.302), über ein generelles Herstellungs- und Verkaufsverbot (Kt.Iv. BE 08.316, Kt.Iv. TI 09.314, Kt.Iv. FR 09.332), bis hin zu einem Herstellungs- und Verkaufsverbot mit zusätzlichem Ausbau des Jugendschutzes (Kt.Iv. SG 09.313). Im Sommer 2010 hiessen die beiden Räte zwei Motionen gut, die ebenfalls ein Verkaufsverbot (Mo. 07.3870), oder gar ein Herstellungs- und Verkaufsverbot (Mo. 09.3422) verfolgten. Da es keinen Sinn ergebe, dass sich das Parlament parallel über dieselbe Gesetzesvorlage beuge wie der Bundesrat, die RK-SR den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich jedoch anerkenne, entschied sie in der Frühlingssession 2011 einstimmig, den Gesetzesentwurf des Bundesrates abzuwarten und die Beratung der Standesinitiativen damit für mehr als ein Jahr auszusetzen. Die RK-NR folgte ihrer Schwesterkommission und Stände- und Nationalrat nahmen den Antrag auf Sistierung in der Herbst- und Wintersession 2011 stillschweigend und diskussionslos an.

Verbot von gewaltvollen Videospielen (Kt.Iv. BE 08.316; Kt.Iv. SG 09.313; Kt.Iv. TI 09.314; Kt.Iv. FR 09.332; Kt.Iv. ZG 10.302)

In der Sommersession wies der Ständerat eine im Vorjahr eingereichte Standesinitiative des Kantons Zug zurück, welche einen Aus- und Weiterbildungsabzug für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung einführen wollte. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass bereits zahlreiche Ausbildungsabzüge im Steuerrecht vorhanden waren.

Standesinitiative des Kantons Zug

Was im Umfeld der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZH, LU, SZ, ZG, UR) im Vorjahr als umstrittener bildungspolitischer Entscheid des Kantons Luzern begonnen hatte, setzte sich im Berichtsjahr mit kulturpolitischen Retaliationsmassnahmen aus dem Kanton Schwyz fort. Auf die Aufkündigung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz durch Luzern reagierte der Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen des Regierungsrats mit dem Ausstieg aus dem interkantonalen Kulturlastenausgleich, an dem sich auch die Kantone Zürich, Zug, Aargau, Uri sowie Luzern – und freiwillig Nid- und Obwalden – beteiligen. Über den Kulturlastenausgleich gelangen sogenannte Abgeltungszahlungen der umliegenden Kantone an bedeutende Kulturinstitutionen Zürichs (Opernhaus, Tonhalle, Schauspielhaus) und Luzerns (Kultur- und Kongresszentrum, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester). Mit der Schwyzer Kündigung entgehen dem Kanton Luzern rund 0,8 Mio. CHF, dem Kanton Zürich gegen 1,3 Mio. CHF.

Schwyzer Kantonsrat will Ausstieg aus dem Kulturlastenausgleich
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Die von der Credit Suisse veröffentlichte Studie zum Zustand des Schweizer Immobilienmarktes 2011 verzeichnete einen trotz Wirtschaftskrise und ansteigenden Immobilienpreisen ungebremsten Anstieg der Wohneigentumsquote. Die beiden Hauptgründe für diese Entwicklung verortete die Studie zum einen in der Zuwanderung und zum anderen in den rekordtiefen Zinsen. Gleichzeitig warnten die Ökonomen vor einer Überhitzung des Marktes, insbesondere in den Kantonen Genf, Waadt, Tessin und Zug. Sie hielten jedoch fest, dass sich der Trend zum Eigenheim als positiv für die Mieterinnen und Mieter erweise, weil ein Anstieg der Mieten nicht vor 2013 zu erwarten sei.

Zustand des Schweizer Immobilienmarktes 2011

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor.

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr

Im Kanton Zug buhlten 241 Kandidierende um einen der 80 Kantonsratssitze. Die Linke verlor nach 2002 und 2006 weiter an Wählerstimmen. Hatten die Alternativen/die Grünen (AL) zusammen mit der SP 2002 noch 27% aller Wählerstimmen erhalten, waren es bei den Wahlen 2010 noch 21.7% (AL: 12.6%; SP: 9.1%). Dies wirkte sich zwar nicht für die SP (acht Sitze), wohl aber für die AL aus, die vier ihrer zwölf Sitze abgeben musste, wovon zwei an die neu antretenden Grünliberalen gingen (5.2 Wählerstimmenprozent) und zwei an die SVP, die damit neu 19 Mandate innehat (22.7%). Wählerstärkste Parteien bleiben die CVP (23 Sitze, 26.5% Wählerstimmenanteil) und die FDP (20 Sitze, 23.2%), die beide ihre Mandate verteidigen konnten. Das Unabhängige Grüne Forum Hünenberg, die Unabhängige Liste Oberägeri und die Parteilosen – Gruppierungen, die nur in einzelnen Gemeinden Listen aufgestellt hatten – gingen leer aus. Gewählt wurden 19 Frauen, was einen starken Rückgang bedeutet. Nur noch knapp ein Viertel der Kantonsratssitze wird von Parlamentarierinnen gehalten (2006: 33.8%). Die Wahlbeteiligung betrug 45.7%. Vor den Wahlen hatten die AL, die SP, die GP und die CSP sowie Privatpersonen beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Wahlkreisziehung und den am 7. März des Berichtsjahres gefassten Volksentscheid eines generellen Verbots von Listenverbindungen eingereicht, die teilweise gutgeheissen wurde. Zwar sei ein Verbot von Listenverbindungen rechtens, nicht aber Wahlkreise, in denen Stimmanteile von mehr als 10% erreicht werden müssen, um gewählt zu werden. Da die Resultate der Kantonsratswahlen von 2010 nicht angefochten wurden, stellte das Bundesgericht diese nicht in Frage. Für die nächsten Kantonsratswahlen vom Herbst 2014 muss das Wahlsystem aber angepasst werden.

Kantonsratswahlen Zug 2010
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug

2006 hatte die SP ihren Sitz an die Alternativen verloren, damals aber mitgeholfen, die zwei linken Sitze zu verteidigen. Die beiden Parteien einigten sich nach zähem Ringen darauf, mit einer gemeinsamen Liste zu den Gesamterneuerungswahlen 2010 anzutreten. Obschon nur die Alternativen eine Regierungsbeteiligung innehatten, kamen sie der SP entgegen, indem die Listenarchitektur für die SP vier und für die Alternativen drei Plätze vorsah. Die Alternativen traten dabei mit ihren zwei Bisherigen Manuela Weichelt (die auf der Liste zweimal aufgeführt wurde) und Patrick Cotti (einmal aufgeführt) an. Die SP schickte mit Markus Jans (zweimal aufgeführt), Simone Hutter und Bettina Egler (je einmal aufgeführt) drei Kandidaten ins Rennen. Der Grund für die gewählte Listenarchitektur war eine Reformation des Wahlsystems für die kantonale Exekutive. Neu gilt nicht mehr ein Listenstimmenproporz, sondern – wie im Kanton Tessin – der sogenannte Nationalratsproporz, bei dem jede persönliche Stimme auch als Parteistimme zählt. Gegen das zusätzlich eingeführte Verbot von Listenverbindungen hatten die linken Parteien erfolglos ein Referendum ergriffen. Auch die bürgerlichen Parteien führten jene Kandidaten, deren Förderung im Zentrum stand oder deren Wiederwahl gesichert werden sollte, doppelt auf. Bei der SVP waren dies der bisherige Heinz Tännler sowie der Kantonsrat Stephan Schleiss. Die CVP führte die beiden bisherigen Peter Hegglin und Beat Villiger doppelt und die FDP ihre beiden Regierungsräte Joachim Eder und Matthias Michel. Ergänzt wurden die Listen mit Karin Andenmatten, Sylvia Binzegger und Thomas Ulrich (CVP), Urs Hürlimann, Andreas Kleeb und Thomas Lötscher (FDP) sowie Thomas Aeschi, Thomas Wyss und Manuel Aeschbacher (SVP). Somit traten alle Bisherigen wieder an, wobei Patrick Cotti als einziger nur einmal auf seiner Liste geführt wurde, was ihm auch prompt zum Verhängnis wurde.

Die SVP eroberte mit Stephan Schleiss etwas überraschend den zweiten Sitz der Alternativen. Die SVP machte rund 3'000 Parteistimmen mehr als die vereinigte Linke, die auf 21.7% Wählerstimmen kam. Der SP gelang es somit nicht, in die Regierung zurückzukehren. Alle restlichen Bisherigen wurden problemlos wiedergewählt. Sowohl die CVP als auch die FDP erhielten über 57'000 Parteistimmen und kamen auf einen Wählerstimmenanteil von 27%. Damit wird der Kanton Zug von einer deutlichen bürgerlichen Mehrheit mit je zwei Sitzen für die CVP, die FDP und die SVP regiert. Die Linke ist nur noch mit dem einen Sitz der Alternativen vertreten. Die Wahlbeteiligung betrug 43.9%.

Regierungsratswahlen Zug 2010
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug

Der Kanton Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus. Im Mai hiess der Kantonsrat die Kündigung der Interkantonalen Vereinbarung einstimmig gut. Nach einer Kündigungsfrist von drei Jahren wird Luzern seine Lehrerinnen und Lehrer ab 2013 im Alleingang ausbilden. Der Schwyzer Bildungsdirektor Walter Stählin (SVP) bedauerte den Entscheid aus Luzern und drohte mit einem Rückzug aus dem Zentralschweizer Fachhochschulkonkordat. Auch der Zuger Regierungsrat störte sich daran, dass Luzern einerseits das PHZ-Konkordat kündigte, andererseits aber bei der Zentralschweizer Fachhochschule weiter mit den Konkordatskantonen zusammenarbeiten will. Allerdings stellte der Zuger Bildungsdirektor Patrick Cotti (AL) klar, dass Zug zum Fachhochschulkonkordat stehe. Im Dezember entschied sich der Kanton Schwyz für seine Fachhochschule in Goldau den Alleingang zu wählen. Zug will weiterhin mit Luzern zusammenarbeiten.

Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus.

Die Schweiz zählte Ende 2009 7'783'000 Einwohnerinnen und Einwohner und damit 81'200 mehr als im Vorjahr. Dies entspricht einem Wachstum von 1,1% gegenüber dem Vorjahr. Damit hat sich die Zunahme der ständigen Wohnbevölkerung gegenüber dem Rekordjahr 2008 leicht abgeschwächt und bewegt sich auf dem Niveau von 2007. Sämtliche Kantone verzeichneten 2009 ein Bevölkerungswachstum wobei dieses in den Kantonen Waadt (+1,9%), Freiburg (+1,8%), Obwalden (+1,6%) sowie Zürich und Aargau (+1,4%) über dem Durschnitt lag und in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Jura die Bevölkerung am geringsten anstieg (+0,1%).
Verantwortlich für das erneute Wachstum waren zum einen ein Geburtenüberschuss (Geburten abzüglich Todesfälle) von 15'600 Personen sowie der Wanderungssaldo (Einwanderungen abzüglich Abwanderungen) und der Statuswechsel von 65'000 Personen auf der anderen Seite.
Laut den aktualisierten Szenarien der Bevölkerungsentwicklung des Bundesamts für Statistik wird die Bevölkerung der Schweiz bis 2030 auf 8,36 Mio anwachsen, danach wird die Zahl zurückgehen. Alle Kantone ausser Basel-Stadt, Glarus und Uri werden bis 2030 wachsen, am stärksten der Kanton Zug mit einer Zunahme von 19%. Ein starkes Wachstum wird auch für die Kantone Freiburg, Appenzell Innerrhoden, Nidwalden und Schwyz vorausgesagt (zwischen 14-18%). In absoluten Zahlen wird der Kanton Zürich am stärksten wachsen und zwar um 150'000 Personen auf rund 1,5 Mio Menschen. Dahinter folgen die Kantone Waadt (+ 88'000) und Aargau (+64'000). In allen Kantonen altert die Bevölkerung laut der Statistik stark. Einzig in den städtischen Kantonen (Genf, Waadt, Zug) bremst die nationale und internationale Migration, geprägt von der Zuwanderung junger Erwachsener und der Abwanderung älterer Personen, die Alterung leicht.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Für eine jährliche finanzielle Unterstützung des Kulturangebotes der Kantone Zürich und Luzern sprachen sich im Berichtsjahr die Kantone Uri, Zug und Aargau aus. Mit dem Kanton Schwyz, welcher bereits im Vorjahr seine Teilnahme beschlossen hatte, kam somit zum ersten Mal in der Schweiz eine interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich zustande. Die vier Geberkantone werden die Kantone Zürich und Luzern zukünftig mit insgesamt rund 10 Mio Fr. pro Jahr unterstützen. Der Kanton Nidwalden, welcher die Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte, beschloss einen freiwilligen Beitrag von 3 Mio Fr. für den Zeitraum 2009-2011. Im Kanton Obwalden wurde der Beitritt zum Kulturlastenausgleich mit einem jährlichen Beitrag von 500'000 Fr. im Februar vom Volk abgelehnt.

Erste interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich tritt in Kraft
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

En fin d’année, l’OFT et les CFF ont lancé la mise en œuvre du ZEB. Ils ont en outre incité les cantons à préfinancer les projets sur leurs territoires pour accélérer leur réalisation, à l’instar des cantons de Vaud et Genève. Cette solution est par ailleurs à l’étude dans les cantons d’Argovie et de Zoug pour hâter la construction des tunnels du Wisenberg et du Zimmerberg, respectivement.

Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB)

Um die Interessen der Grossregion Zürich besser vertreten zu können und die gemeinde- und kantonsüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern, gründeten acht Kantone und 65 Städte und Gemeinden aus der Nordost- und der Zentralschweiz anfangs Juli den Verein „Metropolitanraum Zürich“. Bei den beteiligten Kantonen handelt es sich um Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Zug, Luzern und Aargau.

Gründung des Vereins "Metropolitanraum Zürich"

Im Berichtsjahr wurde in den Kantonen das Beitrittsverfahren zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) fortgesetzt. Die Parlamente von Genf, Freiburg, Tessin, Uri und Zug stimmten dem Beitritt zu.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Einen besonders schweren Stand hatte HarmoS in der Zentralschweiz. In Nidwalden wurde der Beitritt zum Bildungskonkordat in der Volksabstimmung vom 8. Februar mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,3% abgelehnt. In Uri und Zug sprach sich die Stimmbevölkerung ebenfalls gegen HarmoS aus. In den Urnengängen vom 27. September wurde der Beitritt in Uri mit 68,9% und in Zug ganz knapp, mit 50,1% verworfen. In Obwalden erachtete der Regierungsrat die Chancen für eine Zustimmung zum Schulkonkordat als so schlecht, dass er beschloss, das Beitrittsverfahren vorerst zu sistieren und im Kanton Schwyz weigerte sich der Kantonsrat, auf das Geschäft einzutreten. Die SVP wertete diesen Widerstand gegen HarmoS als durchschlagenden Erfolg gegen die „Gleichschaltung“ der Schulen, wie der Zürcher Nationalrat Ulrich Schlüer sagte. Er forderte von den Bildungsdirektoren eine Rückbesinnung auf die kantonale Autonomie im Bildungswesen.

Zentralschweiz

Nach dem Ständerat beschloss auch der Nationalrat, der Standesinitiative des Kantons Zug für die Festlegung von Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone durch den eidgenössischen Finanzausgleich keine Folge zu geben.

St.IV. 06.307(ZG): Forderung nach Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone