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In derselben Botschaft wie für die Bankenaufsicht legte der Bundesrat auch seine Vorschläge für eine Neudefinition der Kantonalbanken vor. Als Kantonalbanken sollen künftig jene gelten, deren Existenz auf kantonalen Gesetzen beruht und an denen der Kanton mehr als einen Drittel des Kapitals und der Stimmen hält. Über eine Staatsgarantie müssen sie hingegen nicht mehr verfügen. Mit dieser begrifflichen Neubestimmung sollen gleichzeitig auch gewisse Privilegien der Kantonalbanken aufgehoben werden. Unabhängig davon, ob sie über eine Staatsgarantie verfügen, sollen sie der Aufsicht der Bankenkommission unterstellt und in bezug auf Reservebildung und Verantwortlichkeitsbestimmungen den anderen Banken gleichgestellt werden. Kantonalbanken mit Staatsgarantie sollen jedoch weiterhin von einem Rabatt von 12.5 Prozent bei den Eigenmitteln profitieren können, da bei ihnen das Risiko vom Staat voll abgedeckt wird. Zudem sollen sie auch nicht der Bewilligungspflicht durch die Bankenkommission unterstehen und ihre Liquidation soll nur vom Kanton und nicht von der EBK angeordnet werden können. Für die Kantonalbanken der Kantone Genf und Waadt (welche zwar eine faktische aber keine formelle Staatsgarantie kennen) und Zug (wo der Kanton nur 20% des Aktienkapitals hält) sollen Übergangsbestimmungen gelten.

Teilrevision des Bankengesetzes, Aufsicht über die Banken (BRG 98.033)

Die Kantone, für die Ausführung der Asylgesetzgebung zuständig, reagierten unterschiedlich auf die Direktiven aus Bern zur Ausschaffung der Bosnien-Flüchtlinge. Angeführt vom Waadtländer Justiz- und Polizeidirektor Zisyadis (pda), der im April Bosnien bereist hatte und seither die Rückführungen als unmenschlich bezeichnete, begannen mehrere, vor allem welsche Kantone damit, die Aufenthaltsbewilligungen für Bosnier fast systematisch zu verlängern. In der Deutschschweiz war es der linksalternative Zuger Polizeidirektor, der sich quer legte. Auf die Kritik der Kantone, welche die Ausreisefrist von Ende April als zu kurz erachteten, lenkte Bundesrat Koller insofern ein, als er versprach, der Bund werde die Fürsorgekosten für diese Personen bis Ende August übernehmen und zumindest bis zu diesem Zeitpunkt auf zwangsweise Rückschaffungen in Minderheitsgebiete verzichten.

Ausschaffung der Bosnien-Flüchtlinge welsche Kantone Aufenthaltsbewilligungen für Bosnier fast systematisch zu verlängern

Die Bundesversammlung genehmigte die Verfassungsänderungen in den Kantonen Genf, Graubünden, Obwalden, Schaffhausen, Wallis und Zug. Später hiess sie auch die Revision der Kantonsverfassungen von Nidwalden, Obwalden und St. Gallen gut. Noch nicht verabschiedet waren zu Jahresende die vom Bundesrat im September beantragten Genehmigungen der neuesten Revisionen der Verfassungen der Kantone Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Waadt und Zug.

Bundesversammlung genehmigte
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Ein besonderes Problem bildeten die Flüchtlinge vor dem Terror in Algerien. Da die Gewalt nicht primär von der Regierung ausgeht und auch keine bürgerkriegsähnlichen Zustände herrschen, wird auf die Asylgesuche von algerischen Staatsangehörigen nur vereinzelt eingetreten und bleiben die Rückschaffungen möglich. Das führte verschiedentlich zu dramatischen Ereignissen im Ausschaffungsgefängnis Kloten; um sich der Rückschaffung zu entziehen, verletzten sich mehrere Algerier schwer. Diese Vorkommnisse wiesen auch auf eine unklare Kompetenzordnung bei den Ausschaffungen hin. Im Sommer appellierte die Schweizerische Flüchtlingshilfe an den Bundesrat, keine Rückschaffungen nach Algerien mehr vorzunehmen, da dort bestimmte Kategorien der Bevölkerung gezielt einer besonderen Gefährdung ausgesetzt seien, und Menschenrechtsverletzungen verschiedenster Art von allen in den Konflikt involvierten Kreisen - also auch vom Staat - begangen würden. Im Herbst schlossen sich die Landeskirchen diesem Appell an. Der Bundesrat zeigte sich daraufhin bereit, seine Politik gegenüber den Terrorflüchtlingen aus Algerien neu zu überdenken. Insbesondere erklärte er sich bereit, die potentiellen Opfer der islamistischen Bewegung, welche aus der besonders gefährdeten Gegend von Alger stammen, besser zu schützen. Als erster Kanton beschloss Zug, keine Wegweisungen von Algeriern mehr zu vollziehen.

Flüchtlinge vor dem Terror in Algerien

Der Preisüberwacher meldete Zweifel gegenüber der von den Spitälern geübten und von den Krankenkassen tolerierten Praxis an, den Privat- und Halbprivatversicherten medizinische Leistungen zusätzlich zur Tagespauschale in Rechnung zu stellen. Dies führe zu Missbräuchen und sei Anreiz für eine nicht gerechtfertigte Mengenausweitung. Als Beispiel fügte er die Situation im Kanton Zug an, wo eine Laboranalyse in der Privatabteilung eines Spitals 120% teurer ist als in der ambulanten Behandlung. Für den Preisüberwacher ist es deshalb nicht verwunderlich, dass immer mehr Personen aus den Halbprivat- und Privatversicherungen aussteigen, weil deren Prämien geradezu exorbitant werden.

Preisüberwacher

Der Schweizer Wohnungsmarkt entspannte sich weiter und wies mit Stichtag 1. Juni 1997 einen Leerwohnungsbestand von 1,82% (1996: 1,61%) auf. 62'500 Wohnungen und Einfamilienhäuser standen leer, 8'100 oder 15% mehr als ein Jahr zuvor. Wie in den vier vorangegangenen Jahren nahm vor allem die Zahl der leerstehenden kleinen und mittleren Wohnungen zu. Die Zahl leerstehender Neuwohnungen sank um 13%, was das BFS auf die in den letzten zwei Jahren eingeschränkte Bautätigkeit zurückführte. Auch die Zahl der leerstehenden Einfamilienhäuser ging leicht, um 0,7%, zurück. Die höchsten Leerwohnungsziffern wiesen am Stichtag die Kantone Solothurn (3,06%), Thurgau (2,9%) und Glarus (2,69%) aus, die tiefsten Werte zeigten die Kantone Basel-Land (0,57%), Zug (0,92%) und Appenzell Ausserrhoden (1,1%).

Leerwohnungsstatistik 1990-1999
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Der Nationalrat bewilligte im Frühjahr die vom Ständerat bereits 1995 angenommenen Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt.

Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Ohne Schwierigkeiten verlief im Ständerat die Gewährleistung der Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt. Der Nationalrat hat zu diesen Revisionen im Berichtsjahr noch nicht Stellung genommen.

Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wurden in mehreren Kantonen die Gleichstellungsstellen abgeschafft oder in ihren Funktionen drastisch eingeschränkt. Relativ deutlich mit 48 zu 27 Stimmen schloss die Legislative des Kantons Zug erstmals in der Schweiz ein Gleichstellungsbüro. Obgleich man sich im Kantonsparlament darin einig war, dass der Auftrag der Gleichberechtigung noch nicht erfüllt ist, lehnte es der Rat gegen den Antrag der Regierung ab, das seit vier Jahren bestehende Gleichstellungsbüro bis Ende 1999 weiterzuführen. Zur Begründung für diesen Entscheid wurden vordergründig finanzielle Überlegungen ins Feld geführt. Es wurde aber auch nicht verhehlt, dass die Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit der Gleichstellungsbeauftragten vor allem den bürgerlichen Politikern teilweise sauer aufgestossen waren.

Auch anderen Gleichstellungsbüros bläst ein zunehmend rauher Wind ins Gesicht. Der Auftrag der Gleichstellungsstelle des Kantons Bern wurde nur unter der Auflage um vier Jahre verlängert, dass sie sich vermehrt auch familienpolitischen Fragen anzunehmen habe. Die Regierung des Kantons Wallis kündigte an, dass sie ihr Büro 1997 möglicherweise auflösen werde. Im Kanton Jura wurden die Kompetenzen der Gleichstellungsstelle derart beschnitten, dass Marie-Josèphe Lachat, die erste "Madame Egalité" der Schweiz, nach über 15 Jahren ihr Amt zur Disposition stellte. Im Kanton Zürich schliesslich ging die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen nur knapp an einem fünfzigprozentigen Personalabbau vorbei.

Bern Wallis Jura Zürich

Die Stimmberechtigten des Kantons Zug lehnten eine von der SVP lancierte Initiative «für eine abstinenzorientierte Drogenpolitik» mit rund zwei Dritteln der Stimmen ab. Das Begehren wurde in allen elf Zuger Gemeinden verworfen. Eine Annahme der Initiative hätte eine Kehrtwende für die Zuger Drogenpolitik bedeutet und sie zur wohl restriktivsten der Schweiz gemacht. Ziel des Volksbegehrens war, die Heroinabgabe zu verunmöglichen und die Methadondispensation auf Notfälle zu beschränken. Auch hätten keine Spritzen zur AIDS-Bekämpfung mehr abgegeben werden dürfen. Regierung und Kantonsparlament hatten sich deutlich gegen die Initiative ausgesprochen. Ausser der SVP und einem Bürgerkomitee unter Vorsitz von alt-Ständerat Kündig (cvp) empfahlen im Abstimmungskampf alle Parteien und Gruppierungen die Ablehnung des Volksbegehrens.

Kantonale oder städtische Massnahmen gegen Drogensucht oder zugunsten Drogenabhängiger (1995)

Die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn, zu denen sich später auch noch der Jura gesellte, beschlossen, einen "Wirtschaftsraum Mittelland" zu gründen. In diesem Rahmen soll die Zusammenarbeit v.a. im Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Verkehrsbereich verbessert und administrative Hindernisse zwischen den beteiligten Kantonen abgebaut werden. Davon erhoffen sich die Initianten eine strukturelle und wirtschaftliche Stärkung ihrer Region, welche ihre Chancen im Konkurrenzkampf mit den besser gestellten Wirtschaftszentren Genf/Lausanne und Zürich vergrössern würde. Das Projekt "Wirtschaftsraum Mittelland" fand nicht uneingeschränkte Zustimmung. Regierungsvertreter aus dem Kanton Waadt meldeten ihre Befürchtungen an, dass mit dieser, die Sprachgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit die Solidarität der Romandie geschwächt würde. Eine Beitrittseinladung beantworteten sie ablehnend; immerhin bekundeten sie Interesse, sich an speziellen Projekten zu beteiligen. Einen ähnlich ausgerichteten Zusammenarbeitsvertrag schlossen gegen Jahresende die sechs Innerschweizer Kantone Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri und Zug ab. (Zur Regionalpolitik siehe hier.)

Espace Mittelland

In Zug erreichte beim ersten Wahlgang für den Ständerat keiner der sieben Kandidaten, davon vier Frauen, das absolute Mehr. Der Bisherige Andreas Iten (fdp) verpasste die Wahl allerdings nur um 94 Stimmen. Die offizielle CVP-Kandidatin Martha Hitz-Würms erreichte den dritten Platz hinter dem auf einer bürgerlichen Liste "wild" kandidierenden Urs B. Wyss (cvp). Für den zweiten Wahlgang wechselte die CVP deshalb das Zugpferd und setzte auf Peter Bieri. Der Wechsel wurde von gewissen Kreisen kritisiert, machte sich für die CVP aber bezahlt: Peter Bieri, der die Nachfolge von Markus Kündig antritt, erzielte das zweitbeste Resultat hinter dem klar Bestplazierten Andreas Iten. Wyss scheiterte relativ knapp.

Ständeratswahlen Zug 1994

Bei den Zuger Kantonalwahlen bestätigte sich der Rechtstrend der wenige Wochen zuvor abgehaltenen Gemeindewahlen. Zu den Siegern gehören mit je drei Sitzgewinnen die FDP und die erstmals kandidierende SVP, die auf Anhieb in Fraktionsstärke (drei Sitze) in den achzigköpfigen Kantonsrat einziehen konnte. Die grössten Verluste erlitt mit drei Sitzen die CVP, während die SP zwei Sitze abgeben musste. Die Sozialistisch-Grüne Alternative (SGA) verlor einen ihrer vier Sitze. Die Frauen kamen mit acht zusätzlichen Mandaten neu auf 21 Sitze.

Kantonsratswahlen Zug 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Der Zuger Regierungsrat setzt sich weiterhin aus drei CVP-Vertretern sowie aus zwei Freisinnigen und je einem SP- bzw. SGA-Mitglied zusammen. Alle fünf wieder kandidierenden Regierungsräte wurden bestätigt: Robert Bisig (cvp) mit dem Spitzenresultat, Walter Suter (cvp), Paul Twerenbold (cvp), Hanspeter Uster (sga) und Urs Birchler (sp). Neu gewählt wurden als Nachfolger von Andreas Iten und Urs Kohler (beide fdp) die Freisinnigen Peter Bossard und Ruth Schwerzmann. Damit nimmt auch in der Zuger Exekutive erstmals eine Frau Einsitz.

Regierungsratswahlen Zug 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994

Bei den Gesamterneuerungswahlen für acht Kantonalparlamente (BE, GL, GR, JU, NW, OW, VD, ZG) kam es nur zu leichten Sitzverschiebungen. Die FDP und die SVP konnten mit fünf, respektive drei Sitzgewinnen ihren Aufwärtstrend insgesamt leicht fortsetzen, wobei dieser in den verschiedenen Kantonen nicht einheitlich verlief. In Zug, wo die SVP zum ersten Mal antrat, erreichte sie auf Anhieb Fraktionsstärke. Die CVP konnte ihre Erosion bremsen und büsste gesamtschweizerisch - vor allem dank fünf Sitzgewinnen in Ob- und Nidwalden - nur einen Sitz ein, wobei sie in Zug mit drei Sitzen die meisten Mandate verlor. Die SP konnte im Kanton Waadt drei Sitze dazugewinnen, büsste aber insgesamt vier Sitze ein. Gleich sechs Mandatsverluste und somit den grössten Aderlass musste die Grüne Partei hinnehmen, wobei die Verluste im Kanton Bern mit vier Sitzeinbussen am empfindlichsten waren. Dafür konnte im Kanton Bern die Auto-Partei (neu Freiheits-Partei) fünf Sitze dazugewinnen.

Sehr ausgeprägt bestätigte sich auch dieses Jahr der Zuwachs des Frauenanteils in den Kantonalparlamenten. Während in Bern 16 Frauen neu ins Parlament einzogen, waren es im Kanton Waadt und im Graubünden je 10, was im Graubünden einer Verdoppelung des Frauenanteils gleichkommt. (Der Vergleich basiert auf den kantonalen Wahlen 1990. Später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt.) Obwalden und Nidwalden konnten ihren Frauenanteil ebenfalls fast verdoppeln. Lediglich im Kanton Jura blieb der Frauenanteil konstant. Insgesamt waren in den acht Kantonen von 855 gewählten Parlamentsmitgliedern 169 Frauen (19,8%), wobei die SP mit 50 einmal mehr am meisten Frauen in die kantonalen Legislativen schickte. Gesamtschweizerisch lag der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten Ende 1994 bei 21% (1993: 19,1%), wobei sich Genf mit 36% weiterhin an der Spitze befindet. Glarus bildet mit 7,5% das Schlusslicht.

Deutlich manifestierte sich auch im Berichtsjahr eine sinkende Wahlbeteiligung, ein Trend, von dem lediglich der Kanton Waadt leicht abwich. Im Kanton Baselland, wo es sechs zusätzliche Mandate im Landrat zu verteilen gab, fanden Ergänzungswahlen statt.

Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen kam es parteipolitisch in vier Kantonen zu einer neuen Zusammensetzung: In Glarus konnte die SP der CVP einen Regierungssitz wegnehmen, in Baselland gewann die CVP einen Sitz auf Kosten der SVP. Im Waadt verlor die FDP einen Sitz zugunsten der Grünen, während im Jura der Combat socialiste und die CSP ausschieden und der FDP und der SP den Wiedereintritt in die Regierung ebneten. Auffällig ist die Nichtbestätigung gleich dreier bisheriger Regierungsmitglieder: Jules Landolt (cvp, GL), Odile Montavon (combat socialiste, JU) und Philippe Pidoux (fdp, VD) wurden nicht wiedergewählt. Deutlich ist auch die Zunahme des Frauenanteils in den Exekutiven: Baselland und Zug wählten ihr erstes weibliches Regierungsmitglied, während Appenzell Ausserrhoden auf Anhieb zwei Frauen in die Regierung schickte und damit dem Beispiel des Kantons Bern folgte, der mit Elisabeth Zölch ebenfalls eine zweite Frau in die Regierung gewählt hat. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern 16 (9,6%) von Frauen besetzt (1993: 11; 6,6%).

Kantonale Regierungswahlen 1994
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994

Der Kanton Zürich lehnte im Januar erneut den Beitritt zum revidierten interkantonalen Heilmittelkonkordat ab. Damit verstärkte sich der Trend hinzu einer Bundeslösung. Für diese sprachen sich unter anderem die exportorientierte Pharmaindustrie, entwicklungspolitische Kreise und Konsumentinnenorganisationen sowie – neben Basel-Stadt und Bern, die dem Konkordat nur befristet beigetreten sind – die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Genf, Glarus, Luzern, Obwalden, Schwyz und Zug aus. Gegen eine Bundeskompetenz, wie sie der Bundesrat im ersten Eurolex-Paket vorgesehen hatte, wandten sich weiterhin die Kantone Basel-Land, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt und Wallis.

Concordat intercantonal sur les médicaments (1970–1993)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)

Tout comme Genève et le Tessin, le canton de Neuchâtel, suivi de ceux de Lucerne, Zoug, Nidwald et Zurich, avait décidé de suspendre l'exécution des peines de prison pour les réfractaires qui en avaient fait la demande jusqu'à la votation fédérale sur l'article constitutionnel. La question s'est cependant posée de savoir dans quelle mesure il était possible de prolonger cette suspension jusqu'à la mise en vigueur d'une nouvelle loi. En l'occurrence, les avis furent très partagés.

Moratoires cantonaux sur les peines de prisons des objecteurs de conscience
Dossier: Einführung des Zivildienstes

In der Vernehmlassung meldeten nur gerade die Arbeitgeberorganisationen, die Liberale Partei und die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Waadt und Zug grundsätzlichen Widerstand an. Aufgrund des überwiegend positiven Echos zu einem eigentlichen Gleichstellungsgesetz erteilte der Bundesrat dem EJPD den Auftrag, dieses im Detail auszuarbeiten.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Im Kanton Zug verabschiedete das Parlament eine umfassende Teilrevision der Staatsverfassung in zehn Teilbereichen, welche wichtige Punkte wie Gewaltentrennung, Rechtspflege, Notrecht und die Volksrechte betrafen. Sämtliche Vorlagen wurden in der Volksabstimmung angenommen, obwohl SP und Gewerkschaftsbund zur Neuregelung der Volksrechte und zum Notrecht die Nein-Parole herausgegeben hatten. Im Kanton Schwyz bestellte der Kantonsrat eine Kommission zur Vorberatung einer Teilrevision der Kantonsverfassung.

Zug Schwyz
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Der Linksrutsch bei den Parlamentswahlen im Kanton Zug hatte sich bereits bei den vorangegangenen Gemeindewahlen angezeigt. Die Sozialdemokraten konnten zusammen mit der "Frischen Brise Steinhausen" drei Sitze hinzugewinnen, ebenso erhielten die Sozialistisch-Grüne Alternative (SGA, zum Grünen Bündnis gehörend) zwei und die "Politische Arbeitsgruppe Gleis 3 Risch-Rotkreuz" einen neuen Sitz. Die SGA hat mit vier Sitzen nun Fraktionsstärke erreicht. Verlierer waren vor allem die Freisinnigen, welche vier Mandate einbüssten, und die CVP, die als stärkste Partei wie bei den letzten und vorletzten Wahlen zwei Sitze verlor; diesmal büsste sie auch knapp vier Wählerprozentpunkte ein. In drei Gemeinden kam es zu stillen Wahlen, da nicht mehr Kandidaten nominiert wurden als Sitze zu vergeben waren. Die Frauenvertretung stieg von 7 auf 15 (18,5%).

Wahlen 1990: Linksrutsch im Kanton Zug
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Die Wahlen für die Zuger Regierung lösten die seit 1982 geltende parteipolitische Zusammensetzung von je drei FDP- und CVP-Vertretern und einem Sozialdemokraten auf. Ein Vertreter der äussersten Linken, Hanspeter Uster von der Sozialistisch-Grünen Alternative (SGA), welche mit vier Sitzen im 80köpfigen Parlament vertreten ist, konnte dank der Listenverbindung mit der SP und dem in Zug für die Wahl des Regierungsrats angewendeten Proporzsystem einen Regierungssitz auf Kosten der FDP erobern. Zug ist damit der einzige Deutschschweizer Kanton mit einer grünen Regierungsbeteiligung.

Regierungsratswahlen Zug 1990
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1990

Den links-grünen Kampfkandidaten und -kandidatinnen gelang es in Zug, einen zweiten Wahlgang zu erzwingen. Im ersten Wahlgang erreichte nur der Bisherige Andreas Iren (fdp) das absolute Mehr; der zweite Bisherige, Markus Kündig (cvp), seit 16 Jahren in der kleinen Kammer, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und auch als Mitglied von vielen Verwaltungsräten eng mit der Wirtschaft verbunden, schaffte die Hürde nicht. Im zweiten Wahlgang gelang ihm dann mit einem Stimmenanteil von 57% die Bestätigung gegen seinen sozialdemokratischen Herausforderer Adolf Müller, obwohl die FDP an ihrer Delegiertenversammlung keine Empfehlung zu seiner Unterstützung abgegeben hatte.

Ständeratsersatzwahlen Zug 1990

Die Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) bestätigten gewisse Tendenzen, welche sich in den vorherigen Kantonalwahlen angekündigt hatten. Die FDP erlitt weitere Verluste und büsste insgesamt elf Sitze ein. Auch die CVP musste Federn lassen und verlor weitere neun Mandate. Im Gegensatz dazu konnten die Sozialdemokraten einen kräftigen Mandatszuwachs verzeichnen, nachdem sich schon im Vorjahr gesamthaft eine aufsteigende Tendenz, insbesondere in der Westschweiz, abgezeichnet hatte.

Die Auto-Partei (AP) wurde in ihrer rasanten Fahrt auf Erfolgskurs gebremst: Einzig in Bern konnte sie mit einem Mandat Einzug in ein Kantonalparlament halten. Auf kommunaler Ebene konnte sie immerhin in Winterthur drei Sitze erobern, in Zürich hingegen ging sie leer aus. Die Grüne Partei sowie grün-alternative Bewegungen konnten weiterhin Sitze zulegen, so in der Waadt, in Nidwalden und in den Städten Winterthur und Zürich. Die rechtsnationalistische Nationale Aktion (NA), welche sich in Schweizer Demokraten (SD) umbenannt hat, erlitt grosse Verluste und ist nach dem Ausscheiden in der Waadt nur noch in fünf Kantonen im Parlament vertreten. Der Anteil der Frauen in den kantonalen und kommunalen Parlamenten stieg weiter an; von den 735 im Berichtsjahr in sieben Kantonen (ohne AR) gewählten Parlamentsmitgliedern waren 105 weiblich (14,4%). Genf liegt weiterhin mit 32% an der Spitze, den Schluss bildet Schwyz mit 4%; in den Stadtparlamenten hat inzwischen die Zürcher Frauenvertretung mit einem Anteil von 32% diejenige von Lausanne (29%) überholt.

Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente 1990
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990