Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Sprachminderheiten

Akteure

  • Freiburg

Prozesse

12 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Du 26 au 28 août 2016 a eu lieu la traditionnelle Fête Fédérale de Lutte et des jeux alpestres à Estavayer-le-Lac dans le canton de Fribourg. Cette manifestation, organisée tous les trois ans, et faisant un crochet par la Romandie tous les 15 ans, a attiré un nombre impressionnant de spectateurs - 250'000 personnes, dans un stade pouvant en accueillir plus de 50'000 - faisant de celle-ci la plus grande manifestation sportive de Suisse. Cet événement, faut-il le rappeler, attire majoritairement la population Suisse-Allemande. En effet, la lutte suisse ne soulève, en Romandie, de loin pas la même ferveur qu'en Suisse-Allemande, créant, selon certains commentaires, un "lutte à la culotte-Graben". Il faut remonter à 1943 pour retrouver un lutteur francophone vainqueur de cette compétition. Les lutteurs d'outre Sarine sont, quant à eux, auréolés d'une gloire digne des plus grands sportifs, et c'est l'un d'eux, le bernois Matthias Glarner, qui est reparti pour cette édition, avec la couronne fédérale ainsi qu'avec le taureau réservé au vainqueur, Mazot de Cremo.
A côté de la lutte, deux autres compétitons ont eu lieu: le jeter de la pierre d'Unspunnen et le Hornuss, deux disciplines également moins connues chez les francophones.
Pourtant, le passage de la Fête Fédérale de lutte suisse et des jeux alpestres en Romandie est l'occasion pour ces deux régions linguistiques de vivre un moment de convivialité, offrant la possibilité aux romands d'être au contact de ces traditions plus présentes en suisse alémanique. En cela, il est intéressant de se rappeler que le lancer de la pierre d'Unspunnen trouve son origine dans une volonté de réunification, entre l'Oberland bernois et la ville de Bern, en 1805.

Fête Fédérale de Lutte 2016

Der Entwurf zum Sprachengesetz wurde in der Vernehmlassung tendenziell positiv aufgenommen, weshalb der Bundesrat dem EDI den Auftrag erteilte, auf dieser Basis und in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Botschaft auszuarbeiten. Die Notwendigkeit zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage war bei den Kantonen unbestritten, doch lehnten sie alle Vorschläge ab, welche ihre Kompetenzen in den Bereichen Schule und Bildung tangieren könnten. Mit Ausnahme der SVP, die keinen Gesetzgebungsbedarf sah, hiessen alle Parteien ein Sprachengesetz grundsätzlich gut. Breite Zustimmung fanden die Abschnitte über die Amtssprachen des Bundes, über die Förderung der mehrsprachigen Kantone sowie des Rätoromanischen und Italienischen. Die Bundesratsparteien forderten darüber hinaus eine angemessene Vertretung der Sprachregionen in der Bundesverwaltung. Unterschiedlich wurde der Abschnitt über die Förderung der Verständigung und des Austauschs beurteilt. Während SP, Grüne und EVP hier dem Bund durchaus eigene Kompetenzen einräumen wollten, äusserten sich FDP und CVP aus föderalistischen sowie finanzpolitischen Gründen eher zurückhaltend. Allgemein gut aufgenommen wurde der vorgesehene Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zwischen den Sprachregionen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer bedauerten, dass sich der Entwurf nicht zur Frage der Landessprachen als erste Fremdsprache im Unterricht und damit zu der Kontroverse über das Frühenglisch äussert. Drei französischsprachige und drei zweisprachige Kantone (GE, NE, JU, VS, FR und BE), drei Parteien (Grüne, EVP, SD) sowie die Erziehungsdirektorenkonferenz der Suisse romande und des Tessins verlangten eine Regelung im Sinn der Festschreibung einer Landessprache als erste Fremdsprache. Die SP begrüsste zwar eine Landessprache als erste Fremdsprache, äusserte jedoch Verständnis dafür, dass diese Frage nicht im Sprachengesetz geregelt werden kann. CVP und SVP waren hingegen der Meinung, die Frage des Frühenglisch sei Sache der Kantone. Auf keine Unterstützung stiess die vorgesehene Bundeskompetenz, Immigranten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur anzubieten. Die Parteien waren sich einig, dass eine derartige Bestimmung nicht in ein Gesetz über die Landessprachen gehört.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Im Kanton Freiburg entfachte ein von der Regierung in Auftrag gegebener kantonaler Sprachenbericht die Sprachendebatte erneut. Seit 1990 stehen die Gleichberechtigung von Deutsch und Französisch sowie das Territorialitätsprinzip in der Freiburger Verfassung. Der von einer Kommission erarbeitete Bericht sollte nun Wege zur Konkretisierung des neuen Verfassungsartikels und insbesondere des Territorialitätsprinzips aufzeigen. Die zentrale Frage war, ob es inskünftig im Kanton Freiburg nur deutsch- und französischsprachige Gemeinden geben soll, oder ob und wie man entlang der Sprachgrenze den starken deutschsprachigen Minderheiten entgegenkommen kann. Der Bericht empfahl, jene Gemeinden als zweisprachig zu erklären, in denen eine Sprachenminderheit mindestens 30 Prozent der gesamten französisch- und deutschsprachigen Bevölkerung erreicht. In diesen Gemeinden sollen Schule, Verwaltung und Gerichtsbarkeit zweisprachig sein. Diese Regelung beträfe mehrere Dörfer, nicht aber die Stadt Freiburg (28,1% deutschsprachig) und die Gemeinde Murten (16,4% französischsprachig), die aus historischen Gründen als zweisprachig gelten und es auch bleiben sollen. Eine Kommissionsminderheit schlug zudem vor, Gemeinden mit einer Sprachminderheit von zehn bis dreissig Prozent einen Sonderstatus zu gewähren, der den Schulbesuch und die Gerichtsverhandlungen in der Minderheitssprache ermöglichen würde.

Kantonaler Sprachenbericht in Freiburg

Die kleine Kammer lehnte auf Antrag ihrer Kommission diskussionslos drei ähnlichlautende Standesinitiativen der Kantone Bern, Freiburg und Wallis ab, welche verlangten, der Bund solle die zweisprachigen Kantone bei ihren besonderen Leistungen zur Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit finanziell unterstützen. Die Kommission stellte in Aussicht, dass je nach Ausgestaltung des Sprachenartikels gewisse Beiträge eventuell möglich werden könnten, betonte aber auch ganz klar, dass die Mehrsprachigkeit eines Kantons nicht in erster Linie eine Belastung, sondern eine Bereicherung von nicht zu unterschätzendem Wert darstelle.

Standesinitiative zugunsten mehrsprachiger Kantone

Im an der Sprachgrenze gelegenen Walliser Ort Sierre/Siders wurden im Herbst auf Druck von engagierten Eltern und als eidgenössische Premiere 16 französischsprachige Mädchen und Buben einem deutschsprachigen Kindergarten zugewiesen. Interesse an Pilotprojekten auch auf Schulstufe meldeten der Kanton Freiburg (mit geplanten zweisprachigen Schulklassen in Freiburg und Murten) sowie die Stadt Biel an.

Sierre/Siders führt zweisprachige Kindergarten ein

In Bern konnte Ende November nach längerem finanzierungsbedingtem Tauziehen die Gründung der "Maison latine" bekanntgegeben werden. Diese neue Begegnungsstätte zwischen deutscher und lateinischer Kultur wird getragen von einer Stiftung mit der Burgergemeinde Bern als Initiatorin, sowie von der Einwohnergemeinde Bern, den Kantonen Aargau, Freiburg, Graubünden, Solothurn, Tessin, Waadt und Wallis sowie den Organisationen Helvetia Latina, Pro Grigioni Italiani, Lia Rumantscha, Pro Ticino, Neue Helvetische Gesellschaft, Anciens Helvétiens Vaudois und der Vereinigung der Kader des Bundes als Mitstifter.

Eröffnung des "Maison latine" in Bern

Um die Mehrausgaben, die ihnen aus der Zweisprachigkeit entstehen, wenigstens teilweise abzugelten, reichten die Kantone Freiburg und Wallis je eine entsprechende Standesinitiative ein. Sie schlossen sich damit dem ebenfalls zweisprachigen Kanton Bern an, welcher bereits im Vorjahr einen analogen Vorstoss eingereicht hatte.

Standesinitiativen zur Abgeltung der Aufwände der Mehrsprachigkeit

Im Kanton Freiburg eskalierte der Sprachenstreit weiter und wird nun auch das Bundesgericht beschäftigen. Ende 1991 hatte der Staatsrat (Exekutive) in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde befunden, die Gemeinde Marly dürfe weiterhin deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der Kantonshauptstadt finanzieren. Marly, welches an der Sprachgrenze, aber im französischen Sprachraum liegt und mit 23% der Einwohner eine bedeutende deutschsprachige Minderheit aufweist, hatte diese Regelung vor über 20 Jahren eingeführt, um den dort ansässigen deutschsprachigen Angestellten eines Zweigwerkes von Ciba-Geigy entgegenzukommen. Gemäss dem Staatsrat verstösst dies aufgrund der Gemeindeautonomie und des Schulgesetzes nicht gegen das seit zwei Jahren in der Kantonsverfassung verankerte Territorialitätsprinzip. Mit Unterstützung der lokalen SP-Sektion beschloss die Beschwerdeführerin, diesen Entscheid des Staatsrates an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Gesamtkantonal zeigten sich die Sozialdemokraten jedoch uneins: im Kantonsrat wurde sowohl eine SP-Motion für eine klare sprachliche Zuordnung aller freiburgischen Gemeinden (mit Ausnahme von Freiburg und Murten) wie auch eine auf Einführung von gemischtsprachigen Gebieten eingereicht. Beide Motionen wurden auf Wunsch der Regierung nur als Postulate angenommen.

Sprachenartikel in der Freiburger Staatsverfassung

Der neue Sprachenartikel wurde daraufhin vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet und in der Volksabstimmung mit überwältigendem Mehr (83,7% Ja-Stimmen) angenommen. Das damit erstmals in einer Kantonsverfassung explizit festgehaltene Territorialitätsprinzip zeigte aber schon bald darauf seine Tücken. Zu einem ersten Eklat kam es, als der Oberamtmann (Regierungsstatthalter) des Saane-Bezirks aufgrund des neuen Verfassungsartikels entschied, die Gemeinde Marly dürfe den deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der nahen Stadt Freiburg nicht weiter finanzieren.

Daraufhin wurden Rekurse beim Staatsrat eingereicht – auch von Marly wegen Verletzung der Gemeindeautonomie –, und es entbrannte eine heftige Polemik in der Regionalpresse. Auf das Territorialitätsprinzip beriefen sich auch die beiden Staatsräte Morel und Clerc, als sie, zusammen mit einem französischsprachigen Kantonsrichter die Wahl zweier deutschsprachiger Laienrichter ans Gericht des Saane-Bezirks öffentlich anprangerten.

Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg

Freiburg musste aber auch einsehen, dass Zweisprachigkeit nicht nur kulturell bereichernd ist, sondern auch finanziell aufwendig. Die jährlichen Mehrausgaben in der Verwaltung, dem Schulwesen und der Kulturförderung wurden auf acht bis zwölf Mio Fr. beziffert. Entgegen dem Willen des Staatsrates, welcher auf das kantonale Privileg der Schul- und Kulturhoheit hinwies und Förderungsmassnahmen im Rahmen des revidierten Sprachenartikels der Bundesverfassung in Aussicht stellte, verpflichtete der Grosse Rat die Regierung nahezu einstimmig dazu, in Bern eine Standesinitiative mit der Forderung nach Subventionen einzureichen.

Mehrausgaben Standesinitiative

Was die Regierung des Kantons Freiburg in siebenjähriger Arbeit nicht erreichte, nämlich einen konsensfähigen neuen Sprachenartikel vorzulegen, welcher die deutschsprachigen Freiburgerinnen und Freiburger auf Verfassungsebene den Welschen gleichstellen sollte ohne deshalb die Romands zu benachteiligen, gelang der vorberatenden Parlamentskommission in nur vier Sitzungen. Sie übernahm den eigentlich unbestrittenen Grundsatz der Gleichberechtigung der beiden Sprachen, krempelte ansonsten aber den Entwurf der Exekutive völlig um. Insbesondere verzichtete sie definitiv auf den vor allem von den Romands heftig bekämpften Begriff der gemischtsprachigen Gebiete und schrieb das Territorialitätsprinzip in der Verfassung fest. Um diesem recht starren Prinzip etwas von seiner Härte zu nehmen, ergänzte sie es mit dem Auftrag an den Staat, das Verständnis zwischen den Sprachregionen zu fördern.

Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg

Um einen Minderheitenstreit mit umgekehrten Vorzeichen ging es im Kanton Freiburg. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert kämpfen die Deutschfreiburger – rund ein Drittel der Kantonsbevölkerung – um ihre sprachliche Gleichberechtigung. Sieben Jahre nach Entgegennahme einer entsprechenden Motion Jutzet (sp) präsentierte der Freiburger Staatsrat nun seine Vorstellungen über das künftige Zusammenleben der beiden Sprachen und löste damit fast einen Sprachenkrieg aus: Er trat nämlich nicht nur für die sprachliche Gleichberechtigung ein, er wollte auch ganze Gegenden zu «gemischten Gebieten» erklären, wie dies faktisch in den Städten Freiburg und Murten bereits der Fall ist. Diese Durchlöcherung des Territorialitätsprinzips erregte den geballten Zorn der Romands weit über die Kantonsgrenzen hinaus, weil sich diese «poches mixtes» alle im traditionell französischsprachigen Kantonsteil befänden und damit der wirtschaftlich bedingten «germanisation rampante» noch zusätzlich Vorschub geleistet würde. Genauso erbittert hatte die welsche Mehrheit einige Monate zuvor den Wunsch der Deutschfreiburger bekämpft, am Gericht des Saanebezirks eine deutschsprachige Abteilung einzurichten.

Sprachliche Gleichberechtigung im Kanton Freiburg