Im Unterschied zu Bundesrat und Nationalrat beschloss der Ständerat mit 32:7 Stimmen, Erdgas um 40 Rappen, Flüssiggas jedoch nur um 20 Rappen zu verbilligen. Erdgas stosse 25-40% weniger CO2 aus als Benzin, Flüssiggas 15% weniger. Zudem sei Flüssiggas nicht mit Biogasen mischbar. Bundesrat Merz wies vergeblich darauf hin, dass sich eine Differenzierung angesichts der kaum bestrittenen ähnlichen Eigenschaften der beiden Treibstoffe nicht rechtfertigen lasse. Bei der Steuerbefreiung einheimischer Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen lehnte es der Rat ab, Importe aus dem Ausland auszuschliessen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess er einen Antrag Stähelin (cvp, TG) gut, im Einklang mit Grossproduzenten wie Brasilien, der USA und der EU ein Instrumentarium zur Mindestbeimischung von Bio-Treibstoff in herkömmliche fossile Treibstoffe einzuführen. Mit Hinweis auf zum Teil sklavenähnliche Verhältnisse auf Zuckerrohrfeldern folgte der Rat mit 18:17 Stimmen zudem einem Antrag Bonhôte (sp, NE), der den Import von Biotreibstoffen an die Garantie ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards knüpft. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 36:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Revision des Mineralölsteuergesetzes (BRG 06.035)