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Am 3. September 2015 war die Vernehmlassungsfrist zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative abgelaufen. Im Februar 2016 veröffentlichte das Bundesamt für Justiz die Vernehmlassungsergebnisse. Nebst allen 26 Kantonen hatten fünf Parteien (BDP, CVP, FDP, SP und SVP), drei gesamtschweizerische Dachverbände (SSV, SGV und SGB) sowie 41 weitere interessierte Organisationen und Institutionen eine Stellungnahme abgegeben. Auf eine Stellungnahme ausdrücklich verzichtet hatten der Schweizerische Gemeindeverband, der Arbeitgeberverband sowie die Bundesanwaltschaft. Der Vernehmlassungsbericht zeigte deutlich, dass eine grosse Mehrheit der Stellungnehmenden – darunter die FDP, 24 Kantone sowie zahlreiche Organisationen aus den Bereichen Sport und Freizeit – dem ersten Entwurf des Bundesrates positiv gegenüberstanden und die darin vorgesehene Ausnahmebestimmung begrüssten. Der hiermit gewährte gerichtliche Ermessensspielraum sei wichtig, um Spannungen zwischen Art. 123c BV und rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere der Verhältnismässigkeit, sowie den internationalen Menschenrechtsgarantien abzubauen. Für die SP barg auch diese Umsetzungsvariante noch zu viel Konfliktpotenzial; sie plädierte für eine „konsequent grund- und völkerrechtskonforme Umsetzung“ des Verfassungsartikels. Im Gegensatz dazu lehnten die BDP, die CVP und die SVP, die Kantone Schwyz und Wallis sowie das Komitee „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ die Umsetzungsvariante mit Härtefallklausel ab. Die Ausnahmebestimmung erfülle in ihren Augen die Forderung des Verfassungsartikels und damit den Willen des Stimmvolkes nicht, indem sie dem Gericht die Möglichkeit gebe, vom zwingenden, lebenslangen Tätigkeitsverbot abzusehen. Die einzig zulässige Ausnahme müsse auf die einvernehmliche Jugendliebe beschränkt bleiben. Nur die zweite Variante ohne generelle Ausnahmebestimmung komme dieser Forderung nach. Mit dieser Position befanden sie sich unter den Vernehmlassungsteilnehmenden jedoch klar in der Minderheit.

Umsetzung der Pädophilen-Initiative (16.048)
Dossier: Pädophilen-Initiative

Le peuple s'est prononcé le 28 février 2016 sur l'initiative de mise en oeuvre. Le renvoi des étrangers criminels avait été accepté en votation populaire en 2010. En raison de contradictions avec les textes de loi internationaux, notamment les bilatérales et la convention européenne des droits de l'Homme, le parlement avait proposé une mise en oeuvre qui différait quelque peu du texte proposé par le parti agrarien. Celui-ci, fâché par le non-respect littéral du texte, a lancé l'initiative dite "de mise en oeuvre", qui proposait, en addition à la version de 2010, un catalogue d'effractions menant à l'automaticité du renvoi. Cette liste, qui va du meurtre au viol, en passant par le cambriolage ou la fraude aux assurances sociales, est en outre complétée par un certain nombre de délits mineurs (infractions au code de la route, lésions corporelles légères, par exemple) pouvant également conduire à l'expulsion en cas de récidive.
La campagne a été marquée par une mobilisation hors du commun, notamment du côté de la société civile. En décembre 2015, trois comités distincts se déclaraient pour le non: les partis bourgeois, secondés par les milieux économiques, une alliance des partis de gauche, du parti écologistes ainsi que des syndicats, ainsi qu'un groupe d'ONG. Les premiers sondages annonçaient un taux de 66% de oui. En décembre, 40 des 46 conseillers aux Etats ont lancé un appel contre l'initiative, les six non-signataires étant 5 conseillers UDC et l'indépendant Thomas Minder. Les milieux économiques, à l'exception de l'USAM se sont engagés pour le non, economiesuisse annonçant toutefois ne pas vouloir engager de moyens financiers dans la campagne. Au fur et à mesure que le jour de la votation approchait, de plus en plus de milieux ont pris position publiquement contre l'initiative: certains milieux religieux, un groupement de 180 professeur.e.s de droit, ainsi qu'un groupe de personnalités appelé "appel urgent contre l'initiative inhumaine de l'UDC". Les gouvernements cantonaux de Zurich, Soleure, Argovie, Bâle-ville et Berne ont également pris position contre l'initiative.
Les affiches de l'UDC reprenaient leur fameux mouton noir, chassé à coup de pied par un mouton blanc, sis sur une surface rouge à croix blanche. Il a d'ailleurs été reproché aux trois comités initiaux de s'être approprié les codes graphiques de l'union démocratique du centre, sur leurs affiches représentant une botte militaire écrasant le palais fédéral ou encore une boule de démolition tombant sur l'allégorie Helvetia. Ces affiches ont plus tard dans la campagne laissé la place à celle de l'appel urgent, mettant en scène un "non" géant en lettres noires, dans les trois langues.
Si l'UDC s'est retrouvée dans cette campagne seule contre tous, elle a dû également faire face à des dissidences au sein de ses propres rangs. En effet, le conseiller national zurichois Hans-Ueli Vogt a déclaré que l'initiative devait protéger les étranger.e.s issus de la deuxième génération de l'automaticité des renvois. Il a été soutenu par les sénateurs Roland Eberle, Alex Kuprecht et Hannes Germann, mais fortement critiqué par la direction du parti, notamment Christoph Blocher. Il faut d'ailleurs signaler qu'une augmentation importante des demandes de naturalisation a été observée durant la campagne.
La nature du débat sur la mise en oeuvre a quelque peu différé de celle de l'initiative de 2010, en centrant le débat sur les droits de l'Homme ainsi que le respect des valeurs suisses et de l'Etat de droit. La mobilisation de la société civile plus importante qu'en 2010 peut expliquer cet état de fait. L'UDC s'est quant à elle cantonnée à ses arguments phares, à savoir la sécurité nationale et la primauté du droit suisse sur le droit étranger. Le catalogue des délits proposé par l'union du centre a d'ailleurs été largement utilisé par les opposants à l'initiative, afin de démontrer le caractère de bagatelle de certains délits menant à une expulsion.
A l'issue de la campagne, le non l'a emporté dans les urnes à 58.9% contre 41.1% de oui. Seuls trois cantons et trois demi-cantons se sont prononcés en faveur de l'initiative, à savoir Uri, Schwyz, le Tessin, ainsi qu'Obwald, Nidwald et Appenzell Rhodes Intérieures.
L'analyse VOX de la votation met en lumière la plus importante participation depuis la question de l'entrée dans l'espace économique européen en 1992. Une forte mobilisation des milieux de gauche ainsi que des jeunes expliquent cette différence de participation par rapport aux autres votations.
Les choix de votes sont fortement influencés par les appartenances politiques, la grande majorité des votants ayant un parti préféré en ont suivi les mots d'ordre. Si le PLR et le PDC avaient en 2010 fortement plébiscité l'initiative de base, ils en ont très fortement rejeté la proposition de mise en oeuvre six ans après. Un net conflit entre ouverture et traditions marque les choix de vote, les partisans d'une Suisse ouverte sur le reste du monde ayant massivement rejeté l'initiative. De plus, le non augmente avec le niveau de formation des votants, mais pas en fonction de l'âge. Les arguments qui ont influencé le choix des votants sont, parmi les partisans du non, les mêmes que ceux présentés par les comités d'opposition: l'initiative a été jugée trop extrême et disproportionnée, les aspects juridiques de non-respect des Droits de l'Homme ainsi que le court-circuitage du système judiciaire classique ont fortement pesé dans la balance, de même que la menace que l'initiative faisait planer sur les étrangers bien intégrés et les secondos. Chez les personnes favorables à la mise en oeuvre selon la proposition de l'UDC, les arguments principaux étaient le renvoi conséquent des étrangers criminels ainsi que l'importance de l'ordre et de la sécurité.
L'analyse APS des encarts publicitaires publiés dans les journaux témoigne également de l'importance de la mobilisation pour deux des objets proposés en votation populaire le 28 février. En effet, plus de 400 encarts ont été publiés pour l'initiative de mise en oeuvre, 592 pour le tunnel du Gothard, contre 114 pour la spéculation sur les matières premières et seulement 24 pour l'initiative "contre la pénalisation du mariage". Concernant l'initiative de mise en oeuvre, 47% des encarts provenaient des partisans de l'initiative, et 51% de ses opposants, et 2% étaient de nature neutre, quand elles annonçaient un débat public, par exemple. Le contenu des encarts reprend les principaux arguments de la campagne, à savoir l'importance du renvoi effectif des étrangers, statistiques à l'appui, ainsi que l'ordre et la sécurité pour les partisans et le caractère de violation des droits de l'Homme pour les opposants. De plus, de nombreuses personnalités se sont prononcées en leur nom propre contre l'initiative.


Votation populaire du 28 février 2016

Participation: 63.1%
Oui: 1 375 057 (41.1%) / cantons 3 3/2
Non: 1 966 989 (58.9%) / cantons 17 3/2

Mots d'ordre
- oui: UDC
- non: PS, Les Verts, PLR, PDC, succèssuisse, économiesuisse, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Operation Libero, gouvernements des cantons de Zurich, Soleure, Bâle-Ville, Argovie et Berne

Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) (BRG 13.091)

En 2016, plusieurs cantons (UR, SZ, FR, BS, SH, SG, AG, TG) ont renouvelé leurs autorités cantonales. La composition partisane des exécutifs est restée inchangée dans les cantons de Schwytz, Fribourg, Bâle-Ville, Schaffhouse, Saint-Gall et Thurgovie. Excepté Bâle-Ville, elle reflète des majorités bourgeoises ou de centre-droite. En Argovie, les Verts ont perdu un siège au profit de l'UDC, renforçant ainsi la majorité de centre-droit. Dans le canton d'Uri, l’UDC a été congédiée après six ans au Conseil d’Etat. A présent, le PLR possède autant de sièges que le PDC. Le canton d'Obwald a connu deux élections complémentaires au cours de l’année. Le PDC a pu maintenir son siège, tout comme dans le canton de Zoug. Le siège PLR a été obtenu par un citoyen sans couleur politique. Egalement à Nidwald, le PLR n’a pas réussi à garder son siège. L’accès de l’UDC au gouvernement bernois a permis de renverser la majorité rouge-verte en place depuis 2006.
Figurent parmi les perdants, le PS, le PLR et les Verts avec la perte de chacun un siège. Ils ont été récupérés par l’UDC, le PDC et un Indépendant. Le PDC reste le parti avec le plus de représentantes et représentants dans les exécutifs cantonaux, avec 40 fauteuils. Il est suivi par le PLR (39 sièges) et le PS (28 sièges).

S’agissant des parlements cantonaux, le parlement de Schwytz expérimentait pour la première fois la répartition des sièges selon le système du double Pukelsheim. Le PLR a progressé avec un gain de 4 sièges dans les cantons de Fribourg et de Saint-Gall, 3 fauteuils à Uri et à Schwytz, et 2 sièges en Thurgovie. L’UDC a également renforcé sa présence grâce à l’obtention de 5 sièges à Saint-Gall et de 3 sièges en Thurgovie. Le PS suit la tendance, avec 5 sièges en Argovie et 3 sièges en Thurgovie. Les Vert'libéraux font une entrée remarquable dans les législatifs de Bâle-Ville et de Schaffhouse avec l'obtention de 4 sièges, tout comme à Schwytz avec 3 sièges. Lors des élections 2016, le PDC s’est affaibli dans tous les législatifs cantonaux. Le PBD n’est plus représenté dans les parlements fribourgeois et st-gallois, le PEV a perdu ses 2 représentants à Saint-Gall.
L’UDC reste en tête, avec ses 590 sièges dans les législatifs cantonaux. Le PLR (544 sièges) arrive derrière l’UDC et est suivi par le PS (459 sièges) et le PDC (435 fauteuils).

Du côté des villes, les citoyennes et citoyens de Bienne, Lucerne, Lugano, Lausanne, Berne et Saint-Gall ont été invités à s’exprimer. Lucerne, Lausanne et Lugano n’ont pas connu de changement concernant la composition de leur exécutif. L’UDC a fait son entrée dans l’exécutif de la ville de Bienne. Le PLR n’est plus présent à Berne. A Saint-Gall, le PLR et le PDC ont chacun perdu un siège. Concernant les législatifs, le PDC, le PST, solidaritéS et les Vert’libéraux siègent maintenant à Lausanne. Les socialistes ont progressé à Lausanne, Lucerne, Berne et Saint-Gall. L’UDC a gagné des sièges à Berne, Bienne et Lugano. Cette année, ce sont le PLR et les Verts qui ont perdu des plumes.

L’année 2016 marquait le 25e anniversaire de la participation des femmes à la Landsgemeinde d'Appenzell Rhodes-Intérieures. L’exécutif du canton de Bâle-Ville compte une femme supplémentaire dans ses rangs. Les villes de Saint-Gall et de Lugano accueillent une femme pour siéger dans l’exécutif, une seconde femme fait son entrée à Lausanne et à Lucerne. Aussi bien dans les principales villes que dans les cantons, la part des femmes lors des dernières élections a augmenté, dans les législatifs, par rapport aux avant-dernières élections. A la fin de l'année 2016, elles représentaient 26.4% dans les parlements cantonaux et 39.6% au niveau communal.

Récapitulatif des élections communales et cantonales 2016
Dossier: Kommunale Wahlen 2016
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Als Folge der abgelehnten Kantonsfusion der beiden Basel gewann die Idee eines Vollkantons oder zumindest einer je doppelten Ständeratsvertretung für Basel-Stadt und Basel-Landschaft wieder an Fahrt. Bereits 1995 hatte Hans Rudolf Gysin – damals noch Nationalrat für Basel-Landschaft – eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht, die allerdings auch aufgrund des Widerstands der Regierung von Basel-Stadt gescheitert war. Derselbe Gysin hatte 2014 eine kantonale Initiative eingereicht, die den Baselbieter Regierungsrat auffordert, eine eidgenössische Volksinitiative zu lancieren, mit der ein Vollkanton Basel-Landschaft umgesetzt werden soll. Das in der BaZ als "Schnapsidee" bezeichnete Vorhaben stiess laut einer von derselben Zeitung bei nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentariern durchgeführten Umfrage auf wenig Wohlwollen. Zwar sei die Wirtschaftskraft der Nordwestschweiz so gross, dass lediglich zwei Ständeräte die Bedeutung derer nicht widerspiegelten; mit diesem Argument müssten aber auch andere Kantone eine Auf- oder gar Abwertung bei der Zahl der Standesvertreter erhalten, was der Idee des Föderalismus widerspreche. Neben der parlamentarischen Unterstützung auf Bundesebene müsste aber auch der Nachbarkanton einverstanden sein. Einige Ereignisse im Laufe des Jahres 2015 zeigten jedoch auf, dass die beiden gewesenen Fusionspartner nicht (mehr) sehr gut aufeinander zu sprechen sind. So brachten etwa die Sparbeschlüsse der Baselbieter Regierung zu Lasten der Universität Basel und anderer gemeinsamer Institutionen den Stadtkanton in Rage. Die Hoffnung, dass die Ablehnung der Fusionsinitiative die Partnerschaft der beiden Nachbarn voranbringen soll, hatte sich bisher nicht bewährt – im Gegenteil: Die Fronten zwischen den beiden Basel schienen sich eher noch zu verhärten. Bereits Ende Mai hatte die Stadtregierung entsprechend signalisiert, dass sie von der Idee eines Vollkantons Basel-Landschaft nicht viel halte. Die Baselbieter Regierung, gezwungen durch die gültig eingereichte Initiative von Gysin, sondierte auch bei den anderen Nachbarkantonen und erhielt von Solothurn, Aargau und Jura durchgängig abschlägige Antworten. Wann die Initiative der Bevölkerung vorgelegt wird, war Ende 2015 noch nicht klar.

Vollkanton

Per 1. Januar 2016 wies das Bundesamt für Statistik noch 2'294 selbständige Gemeinden aus – im Vergleich zu 2015 hatte sich die Zahl damit um 30 Gemeinden verringert. Im Vergleich zu den Vorjahren nahm die Zahl der Gemeinden damit etwas weniger stark ab. Für 2015 kann denn auch eine durchmischte Bilanz hinsichtlich des Gelingens von Gemeindefusionen gezogen werden:
Im Rahmen der Verleihung des Demokratiepreises durch die Neue Helvetische Gesellschaft für den als vorbildhaft bezeichneten Zusammenschluss zwischen Marbach und Escholzmatt wurde auf die Bedeutung des fortwährenden Einbezugs der Bevölkerung in die Fusionsplanung hingewiesen. Die Behörden hätten hier viel gelernt und der sich selbst verstärkende Prozess der Gemeindezusammenschlüsse sei reibungsloser geworden. Eine Fusion könne deshalb durchaus auch eine Chance für eine Wiederbelebung des Milizsystems sein, insbesondere in sehr kleinräumigen Strukturen, wo das Personal für Gemeindeämter zunehmend rarer werde. Erfolgreich war auch eine Grossfusion im Kanton Tessin, wo sich rund um Bellinzona 13 Gemeinden zur zwölftgrössten Stadt der Schweiz zusammenschlossen. Der Südkanton tat sich in den letzten Jahren mit einer eigentlichen Flurbereinigung hervor: Zwischen 2000 und 2015 verschwanden nicht weniger als 110 Gemeinden – Corippo, mit 14 Einwohnern die kleinste Gemeinde der Schweiz, bewahrte allerdings bisher die Eigenständigkeit. Auch im Kanton Freiburg stimmte die Bevölkerung von sieben Gemeinden einer neuen Grossgemeinde zu. Estavayer wird mit rund 9'000 Einwohnern ab 2017 die viertgrösste Gemeinde im Kanton.
Freilich stiessen Fusionsprojekte auch 2015 auf Widerstand. Im Sonntagsblick wurde gar ein Stopp des "Fusions-Unsinns" gefordert. Die Boulevardzeitung wies darauf hin, dass eine Fusion in den wenigsten Fällen zu versprochenen Kosteneinsparungen führe. In der Tat wurden 2015 auch einige Fusionspläne von der Stimmbevölkerung lahmgelegt. So wollte Bellinzona eigentlich zehntgrösste Stadt der Schweiz werden, vier der ursprünglich 17 Gemeinden stellten sich allerdings quer. Im Kanton Solothurn stimmten drei der fünf beteiligten Partner rund um Solothurn gegen den als "Top5" bezeichneten Fusionsplan. Im basellandschaftlichen Fricktal lehnte eine der vier beteiligten Partner die Fusion ab und auch im Kanton Freiburg wurden im März gleich drei unterschiedliche Grossfusionsprojekte an der Urne beerdigt. Der Westschweizer Kanton treibt Gemeindezusammenschlüsse aktiv voran: Neben dem Kanton Tessin (-110) und dem Kanton Graubünden (-98) sticht Freiburg mit den meisten Gemeindefusionen zwischen 2000 und 2015 ins Auge (-92). Geplant ist hier auch eine Grossfusion in der Region La Gruyère mit nicht weniger als 25 Gemeinden. Weniger erfolgreich in ihren kantonalen Bemühungen waren die Kantone Waadt und Bern, die schweizweit noch immer die meisten Gemeinden aufweisen. Der Kanton Bern hatte sich zum Ziel gesetzt, innert 15 Jahren die Zahl an rund 400 Gemeinden auf 300 zu verringern. Ende 2015 gab es allerdings noch immer 352 eigenständige Kommunen. Auch im Kanton Waadt, der eher sanfte Anreize setzt, gab es Ende 2015 noch immer 318 Kommunen; 66 weniger als im Jahr 2000. Mit der Reduktion der 29 Gemeinden auf nur noch drei Verwaltungseinheiten war 2006 die radikalste Fusionskur im Kanton Glarus durchgeführt worden. Ähnliche Pläne verfolgt der Kanton Schaffhausen, indem die Regierung unter anderem die Ersetzung aller Gemeinden durch eine einzige Zentralverwaltung vorschlug.
Ein Anfang 2015 von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur vorgelegter "Fusions-Check" will den wirtschaftlichen, demokratiepolitischen und gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund von Fusionen auf die Spur kommen. In ersten Analysen zeigte sich etwa, dass die politische Partizipation in grösser gewordenen Gemeinden abnimmt. Fusionen seien deshalb differenziert zu betrachten, so die Studienleiter.

Gemeindefusionen
Dossier: Gemeindefusionen

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Le canton de Soleure avait déposé en mars 2014 une initiative demandant prolongation par la Confédération de l'incitation financière pour la création de places d'accueil pour enfants en dehors du cadre familial. Un programme relatif à la loi fédérale sur l'accueil extra-familial avait été mis en place en 2003, avec pour horizon une fin en 2015. Or le canton de Soleure, qui avait été particulièrement actif dans la création de places d'accueil au sein de ce programme souhaite une prolongation de ce délai. Les chambres ont décidé de ne pas donner suite à l'initiative. En effet, les représentants du canton de Soleure avaient indiqué à la Confédération que si l'initiative parlementaire Quadranti (pbd, ZU) "Poursuivre et développer les aides financières aux structures d'accueil extrafamilial" était mise en œuvre, leur souhait serait exaucé. La loi découlant de cette initiative ayant été acceptée par les deux chambres en septembre 2014, aucune suite n'a été donnée à l'initiative du canton de Soleure.

Aussi le canton de Soleure demandait la prolongation de l'incitation financière (Kt.Iv. 14.306)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Im März 2015 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes aus den Kantonen Schwyz (12.309), St. Gallen (12.320), Luzern (12.321), Schaffhausen (12.324), Uri (12.325), Nidwalden (13.301), Graubünden (13.307), Aargau (13.311) und Zug (13.314). Sie alle kritisierten die im Rahmen der letzten Gewässerschutzrevision aufgenommenen Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraumes, die als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" (sog. Renaturierungs-Initiative) erlassen worden waren. Im Interesse der Renaturierung, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung darf der Gewässerraum nur extensiv bewirtschaftet werden, wodurch die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder der Bau von Liegenschaften innerhalb dieser Zone untersagt ist. Konkret wollten die Anliegen sicherstellen, dass landwirtschaftliche und die Siedlungsentwicklung betreffende Interessen bei der Bestimmung der Breite des Gewässerraumes berücksichtigt werden. Einstimmig mit einer Enthaltung empfahl die Kommission ihrem Rat, den Initiativen keine Folge zu geben, da sie den Anliegen mit einer kommissionseigenen Motion Rechnung zu tragen gedenke. Ferner verwies Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) auf eine im Jahr 2014 bereits in abgeänderter Form überwiesene Motion der UREK-NR, die in ihrer angenommenen Version verlangt, dass durch die Festlegung des Gewässerraumes effektiv verloren gegangene Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen. Auch auf die sich in Arbeit befindende Revision der Gewässerschutzverordnung, die unter anderem Präzisionen zum Gewässerschutz vornehmen und den Kantonen mehr Handlungsspielraum einräumen will, machte Bischofberger aufmerksam. Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner UREK-SR und gab den Initiativen keine Folge.
Anders der zweitberatende Nationalrat: Im Rahmen der Beratungen zur Motion der UREK-SR empfahl eine bürgerliche Kommissionsmehrheit ihrem Rat, den Standesinitiativen Folge zu geben, damit der Druck bei der sich in Umsetzung befindenden Revision der Gewässerschutzverordnung aufrecht erhalten werden könne. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung mit 90 zu 73 Stimmen. Neben der SP, den Grünen und den Grünliberalen plädierte eine Minderheit aus der CVP/EVP- sowie aus der BDP-Fraktion erfolglos für Nicht-Folgegeben.
Somit ging das Anliegen zurück in den Ständerat, der den endgültigen Entscheid in der Wintersession 2015 angesichts des unterdessen verabschiedeten ersten Teils der Gewässerschutzverordnungsrevision sowie der mittlerweile angenommenen Motion der UREK-SR treffen konnte. Diese Ausgangslage veranlasste den Ständerat, an seinem früher gefällten Entscheid festzuhalten und den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diese sind somit erledigt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Im Kanton Solothurn glich die Kandidatenliste für die Ständeratswahlen sehr stark derjenigen von 2011. Die beiden amtierenden Vertreter Roberto Zanetti von der SP und Pirmin Bischof von der CVP traten beide mit der Entschlossenheit an, ihre Mandate zu verteidigen. Auf Seiten der Herausforderer präsentierte sich erneut SVP-Nationalrat Walter Wobmann als rechtsbürgerliche Alternative. Neu für die FDP ins Rennen ging Marianne Meister (SO, fdp). Sie trat als Unternehmerin und Präsidentin des solothurnischen Gewerbeverbandes an. Nicht mehr zur Verfügung stand den Freisinnigen Kurt Fluri (fdp, SO). Dessen klare Niederlage vier Jahre zuvor war in dieser Deutlichkeit überraschend wie auch enttäuschend für den gestandenen Nationalrat und seine Partei gewesen. Sie war zudem von historischem Ausmass, da in der abgelaufenen Legislatur zum ersten Mal seit Gründung des Bundesstaates 1848 kein Solothurner FDP-Vertreter im Stöckli politisierte.
Trotz dieser für den Kanton Solothurn neuartigen Zusammensetzung wurde die Wiederwahl der amtierenden Delegation als klar wahrscheinlichstes Szenario betrachtet. Pirmin Bischof hatte sich in Bern als kompetenter Wirtschaftspolitiker etabliert und wurde zuweilen auch schon als möglicher Bundesratskandidat gehandelt. Roberto Zanetti galt – wie viele seiner Parteikollegen in der kleinen Kammer – als typischer Vertreter des pragmatischen und eher gemässigten Flügels der SP. Die von den Medien immer wieder als klassische „Brückenbauer“ betitelten Amtsinhaber konnten sich somit relativ leicht von SVP-Kandidat Walter Wobmann abgrenzen. Der als Hardliner bekannte Nationalrat hatte national nicht zuletzt durch sein Engagement für die Minarettverbots-Initiative Bekanntheit erlangt. Trotzdem wurde er von seinen Gegenspielern als bestgewählter Nationalrat des Kantons nicht unterschätzt. FDP-Kandidatin Marianne Meister hatte gegen drei gestandene Bundespolitiker keinen einfachen Stand. Ihrer Kampagne wurde dennoch ein überaus grosses Engagement attestiert und auch anlässlich der Podiumsdiskussionen wurden ihr medial gute Noten verteilt. Sie positionierte sich als Vertreterin des kompromisslos wirtschaftsliberalen Lagers innerhalb des Freisinns – anders als noch 2011 Kurt Fluri, welcher eher als der Mitte zugewandt gilt. Ob es ihr gelingen würde, mit dieser Strategie grossflächig in den Wählerteichen der Bisherigen zu fischen, wurde jedoch als fraglich betrachtet.

Im ersten Wahlgang tauschten die Amtsinhaber im Vergleich zu den letzten Wahlen ihre Plätze: Konnte sich Zanetti 2011 bereits im ersten Wahlgang behaupten, so gebührte diese Ehre nun Pirmin Bischof. Mit 50‘674 Stimmen übersprang der CVP-Ständerat das absolute Mehr von 44‘077 Stimmen deutlich. Roberto Zanetti verpasst dieses mit 42‘421 Stimmen hingegen knapp . Dies war auch dem solothurnischen Wahlsystem zuzuschreiben, welches die Hürde durch die Miteinberechnung der leeren Stimmen hoch legt. Klar distanziert auf dem dritten Rang befand sich mit 29‘666 Stimmen SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Von diesem auf den vierten und letzten Rang verwiesen wurde die FDP-Kandidatin Marianne Meister mit 25‘563 Stimmen. Nach diesem enttäuschenden aber nicht unerwarteten Ergebnis zog sie sich zusammen mit ihrer Partei aus dem Rennen um den Ständerat zurück.

Im zweiten Wahlgang machten Zanetti und Wobmann also den zweiten Ständeratssitz unter sich aus. Zanetti galt als Amtsinhaber und aufgrund seines grossen Vorsprungs aus dem ersten Wahlgang als klarer Favorit. Wobmann wurde kaum zugetraut, in grossem Masse ausserhalb des SVP-Wählerpotenzials Stimmen zu holen. Seine politische Ausrichtung am rechten Rand wurde auch dadurch unterstrichen, dass ihm beispielsweise die FDP für den zweiten Wahlgang die Unterstützung verweigerte und sich für Stimmfreigabe entschied.
Im zweiten Umgang blieb denn die Überraschung auch aus. Roberto Zanetti konnte sich im Vergleich zum 18. Oktober gar noch steigern und vereinte neu 47‘753 Stimmen auf sich. Sein Konkurrent Walter Wobmann musste sich im Gegenzug mit nur noch 26‘214 Stimmen begnügen. Somit bestätigten die Solothurner Stimmbürger die 2011 begründete SP-CVP Formel im Stöckli mit beeindruckender Deutlichkeit.

Kanton Solothurn -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Für die Nationalratswahlen 2015 musste der Kanton Solothurn aufgrund der langsamer wachsenden Bevölkerung das Anrecht auf einen der sieben Nationalratssitze abgeben. Um die neu sechs Mandate kämpften nicht weniger als 147 Kandidierende auf 27 Listen. Dies bedeutete trotz Mandatsverlustes eine neue Rekordzahl sowohl von Anwärterinnen und Anwärtern als auch von Listen. Zählt man die jeweiligen Jungsektionen hinzu traten einige Parteien mit vier oder gar –wie die CVP und die SP – mit fünf verschiedenen Listen zu den Wahlen an. Ergänzt wurden die etablierten Parteien durch die Direktdemokratische Partei Schweiz (DPS) – eine kleine Rechtsaussenpartei – sowie eine Einzelliste mit dem klingenden Namen „el presidente“. Der Frauenanteil lag mit 31.3% etwa im bisherigen Durchschnitt, sank jedoch leicht im Vergleich zu 2011 (34%).

Die Reduktion von sieben auf sechs Sitze hing wie ein Damoklesschwert über den Solothurner Wahlen und den betroffenen Parteien. Brisant war, dass alle bisherigen Mandatsträgerinnen und -träger erneut antraten. Somit war klar, dass mindestens einer oder eine von ihnen über die Klinge springen musste. Umso begehrter waren in dieser Situation die Listenpartner. Die SP fand mit der Grünen Partei die allgemein erwartete Gemahlin. Angesichts der Ausgangslage war dieses Zusammengehen auch bitter nötig, stand der bei den letzten Wahlen knapp hinzugewonnene zweite SP-Sitz doch auf Messers Schneide. Einen noch grösseren Berg hatte die CVP zu erklimmen. Rechnerisch war offensichtlich, dass die Verteidigung ihrer beiden Sitze enorm schwierig werden würde. Um die Wiederwahl von Stefan Müller-Altermatt und Urs Schläfli zu sichern, waren die Kleinparteien in der Mitte als Königsmacherinnen begehrt. Insbesondere die GLP kostete diese Rolle voll aus, indem sie sich – nicht ohne dafür Kritik einzustecken – lange für ihre Entscheidung über eine Listenverbindung Zeit liess. Letztlich kam es zur von den Christdemokraten angestrebten breiten Mitte-Allianz, welche sich aus CVP,BDP, EVP und GLP zusammensetzte. Alleine in den Kampf um die Tickets nach Bern gingen die FDP und die SVP. Den Freisinnigen mit ihrem Nationalrat und Aushängeschild Kurt Fluri bereitete dies relativ wenig Kopfzerbrechen, da ihr Sitz als kaum gefährdet galt. Knapper war die Ausgangslage für die SVP, welche gleich zwei Sitze – jene von Roland Borer und Walter Wobmann – zu verteidigen hatte. Die Partei sorgte aber auch sonst für Brisanz im Wahlkampf. So prüfte laut der Solothurner Zeitung die SVP-Leitung ein Angebot seitens der Kleinpartei DPS für eine Listenverbindung. Brisanterweise war der einzige Kandidat der DPS ein ehemaliger SVP-Kreispräsident, welcher wegen rassistischer Äusserungen auf Facebook seinen Posten und seine Parteimitgliedschaft hatte abtreten müssen. Die SVP erteilte der fragwürdigen Listenverbindung jedoch eine Absage. Mehr zu reden gab die erneute Kandidatur von Roland Borer, der bereits stolze 24 Amtsjahre in der grossen Kammer vorwies. Ein SVP-nahes Komitee rief in Inseraten gar mit einer „Wahlanleitung“ zur Streichung Borers aus der Liste auf. Als dessen aussichtsreichster innerparteilicher Konkurrent galt der 33-jährige Christian Imark, welcher 2012 jüngster Kantonsratspräsident geworden war. Dem jungen Verkaufsingenieur hätte sich bei einer Wahl zudem die Ehre geboten, die 24-jährige Absenz des Schwarzbubenlands in der Solothurner Delegation zu beenden.

Der Wahlsonntag wurde zu einem regelrechten Wahlkrimi. Grund dafür war der sich im Laufe des Nachmittags abzeichnende Kampf zwischen der CVP und der SP um den „schwarzen Peter“ – will heissen den Sitzverlust. Den Kürzeren zog schliesslich die CVP, welche mit einem Verlust von 3.5 Prozentpunkten an Wähleranteil (neu: 12.4%) ihren Sitz von Urs Schläfli abgeben musste. Der gelernte Landwirt, welcher in den Medien immer wieder als „Hinterbänkler“ verschrien wurde, hätte seinen Sitz nur schon aufgrund des parteiinternen Resultates abgeben müssen. Die Listenpartner der CVP reihten sich allesamt ins Verliererlager ein. Die GLP kam nur noch auf 3.5% Wähleranteil (-1.5 Prozentpunkte), die BDP noch auf 2.7% (-1.7 Prozentpunkte) und die EVP auf 1.2% (-0.3 Prozentpunkte). Die SP (-0.7 Prozentpunkte, 16.8%) und die Grünen (-1.8 Prozentpunkte, 4.3%) konnten trotz beidseitiger Verluste die Sitze von Bea Heim und Philipp Hadorn (beide SP) retten. Die Wahlsieger hiessen ohne Zweifel FDP und SVP. Die Freisinnigen steigerten sich um 2.6 Prozentpunkte auf neu 20.4% und die SVP gar um ganze 3.6 Prozentpunkte auf neu 26.2%. Bei der SVP kam es zum internen Mandatswechsel, da die Stimmbürger eine siebte Legislatur Roland Borers tatsächlich nicht zu goutieren schienen. An seiner Stelle schaffte Christian Imark den Einzug in den Nationalrat. Walter Wobmann konnte sich als bestgewählter Nationalrat im Kanton problemlos behaupten, genauso wie FDP-Schwergewicht Kurt Fluri. Den nun einzigen CVP-Sitz verteidigte Nationalrat Stefan Müller-Altermatt ebenfalls ungefährdet. Die verkleinerte Solothurner Delegation setzt sich folgendermassen zusammen: 2 SVP, 1 FDP, 1 CVP, 2 SP. In Sachen Wahlbeteiligung wurde mit 50.2% zwar erneut die 50%-Marke geknackt, was jedoch einen Rückgang gegenüber 2011 bedeutete (51.7%). Der Frauenanteil stieg durch die Verkleinerung der Delegation von 14.3% auf nicht weniger magere 16.7% an.

Kanton Solothurn -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Entgegen dem nationalen Trend verringerte sich im Vergleich zu 2011 die Zahl der Kandidierenden für die Nationalratswahlen im Kanton Schwyz. Waren es damals noch deren 64, versuchten 2015 nur noch 50 Bewerberinnen und Bewerber ihr Glück. Sie taten dies auf insgesamt 13 Listen (2011: 17). Der Frauenanteil hingegen stieg auf 36% (2011: 32.8%) und kam beinahe an den Rekordwert von 37.5% aus dem Jahr 2007 heran.

In der abgelaufenen Legislatur wurde die Schwyzer Bevölkerung durch eine ausgeglichene Delegation aus je einem Mitglied der SVP, der FDP, der CVP und der SP vertreten. Die FDP hatte 2011 – nach 8-jähriger Absenz – mit einem denkbar knappen Resultat ihren Sitz von der SVP zurückgeholt. Somit bot sich für die aktuellen Wahlen eine spannende Ausgangslage. Eine breite bürgerliche Allianz wurde zwar von der SVP forciert, stiess bei der CVP und der FDP aber auf wenig Gehör. Gerade weil im Ständeratswahlkampf ein Angriff auf die beiden amtierenden SVP-Vertreter zu erwarten war, betrachtete man eine Listenverbindung mit der SVP als nicht vertretbar. Somit verbanden sich die grossen bürgerlichen Parteien nur intern – jeweils mit ihren Jungparteien und Nebenlisten (FDP Gewerbeliste, CVP Frauen). Die SP war in der komfortablen Ausgangslage, dass sie mit den Grünen und den Grünliberalen gleich zwei Listenpartner gefunden hatte. Für die Verteidigung des Mandats von SP-Fraktionspräsident Andy Tschümperlin rechnete man sich deshalb beste Chancen aus. Für die FDP und Petra Gössi sah die Lage weniger gut aus. Mit dem Nichtantreten der BDP fiel eine Listenpartnerin weg, welche entscheidend zum knappen Erfolg vor vier Jahren beigetragen hatte. Die CVP hingegen erreichte damals das mit Abstand beste Parteiresultat hinter der SVP. Aus diesem Grund wurde CVP-Nationalrat Alois Gmür etwas weniger oft zum Kreis der von der Abwahl Gefährdeten gezählt. Nur gewinnen konnte auf der anderen Seite die SVP. Mit 38% Wähleranteil war einerseits das Mandat von Nationalrat Pirmin Schwander absolut ungefährdet – andererseits musste dadurch das Ziel der Rechtspartei klar die Rückeroberung ihres verlorenen, zweiten Sitzes sein.

Der Wahlsonntag stellte sich schliesslich als äusserst spannend heraus. Wahlsiegerin im Kanton Schwyz war – wie anderswo auch – die SVP. Sie legte auf 42.6% zu (+4.6 Prozentpunkte) und holte sich tatsächlich mit Marcel Dettling ihren zweiten Sitz zurück. Für Brisanz sorgte aber die Personalie der Abwahl. Seinen Sitz abgeben musste nämlich unerwartet Andy Tschümperlin. Seine Partei verlor an Wähleranteil (-2.6 Prozentpunkte, neu: 13.1%), genauso wie die Grünen als Listenpartner (-2.4 Prozentpunkte, neu: 1.4%). Da halfen letztlich auch die 2.8% Wähleranteil der GLP nicht mehr, um das SP-Mandat noch zu retten. Für den Berufspolitiker Tschümperlin und seine Partei bedeutete die Abwahl einen schwer zu verdauenden Schock. Die FDP hingegen gehörte neben der SVP ebenfalls zu den Gewinnerinnen, legte sie doch um ganze 5.1 Prozentpunkte zu (neu: 20.6%) und etablierte sich damit als zweitstärkste Partei im Kanton. Diesen Titel abtreten musste die CVP, welche neu über 19.5% Wähleranteil verfügt (-1.1 Prozentpunkte). Mit diesem Wahlresultat verbannte das Schwyzer Stimmvolk die Linke nach 12 Jahren wieder aus ihrer Nationalratsdelegation. Diese besteht neu aus zwei SVP-Vertretern und je einem CVP- und FDP-Vertreter. Die Wahlbeteiligung lag mit 53.7% höher als noch 2011 (50.5%). Der Frauenanteil liegt durch die Wiederwahl von Petra Gössi weiterhin bei 25%.

Kanton Schwyz -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Bei den Ständeratswahlen im Kanton Schwyz stellten sich mit Peter Föhn und Alex Kuprecht zwei SVP-Vertreter zur Wiederwahl. Für die im Rennen ums Stöckli jeweils wenig erfolgsverwöhnte SVP hatte die Doppelwahl ihrer Schwyzer Kandidaten vor vier Jahren eine wohltuende Abwechslung bedeutet. Ein böse Überraschung erlebte hingegen damals die CVP mit der daraus resultierenden Abwahl ihres amtierenden Ständerats Bruno Frick. Dieser hatte sich dem erst im zweiten Wahlgang antretenden SVP-Nationalrat Peter Föhn geschlagen geben müssen. Die Christdemokraten waren dementsprechend erpicht darauf, den verlorenen Sitz bei den Wahlen 2015 zurück zu erobern. Dafür sorgen sollte ein Zweier-Ticket bestehend aus dem Wollerauer Gemeinderat Marco Casanova und Kantonsrat Bruno Beeler. Gestützt durch das „Überparteiliche Komitee für mehr Schwyz in Bern“ kandidierte zudem die Parteilose Nathalie Henseler. Sie war als Verwaltungsratspräsidentin der Rotenfluebahn sowie als ehemalige Beraterin von SP-Nationalrat Andy Tschümperlin bekannt. Von linker Seite bekamen die beiden Amtsinhaber von den zwei Kandidaten der Juso, Thomas Büeler und Elias Studer, Konkurrenz. Ergänzt wurde das Kandidatenfeld durch den Parteilosen Albert Knobel.

Von einer allfälligen Ablösung eines bisherigen SVP-Amtsinhabers wurde, wenn überhaupt, in einem zweiten Wahlgang ausgegangen. Aufgrund der hohen Zahl an Kandidierenden war dies aber kein unrealistisches Szenario. Als aussichtsreichster Herausforderer galt CVP-Mann Bruno Beeler. Er genoss überparteiliche und offizielle Unterstützung aus CVP, BDP, GLP und EVP. Ein eigentlicher CVP-Spitzenkandidat wäre für viele der ehemalige Nationalrat Reto Wehrli gewesen. Dieser erteilte der Partei jedoch eine Absage. Eine Absage ihrerseits erteilte die CVP der GLP, welche ihr angeboten hatte, mit einem grünliberalen Kandidaten und Bruno Beeler ein Zweier-Ticket zu bilden. Die Christdemokraten entschieden sich jedoch für eine eigene Doppelkandidatur. Dies hatte auch mit dem Verzicht der FDP zu tun, welche sich auf den für sie schwierigen Nationalratskampf konzentrierte. Die Freisinnigen beschlossen für das Rennen um den Ständerat Stimmfreigabe. Die parteilose Seilbahnunternehmerin Nathalie Henseler konnte in ihrem Unterstützungskomitee einige lokal prominente Persönlichkeiten vorweisen. Trotz ordentlicher Medienresonanz ihrer Kandidatur galten ihre Wahlchancen allerdings als überschaubar. Da sie früher als Beraterin von SP-Nationalrat Tschümperlin agierte und nun gleichzeitig betonte, sie stehe der FDP nahe, war sie wohl auch für viele politisch zu wenig fassbar. Die Kandidaturen der beiden Juso-Anwärter und des parteilosen Albert Knobels spielten im Rennen um den Ständerat höchstens eine Nebenrolle. Für ein wenig Aufmerksamkeit sorgten schliesslich noch die Grünen, indem sie – pünktlich zur heissen Phase des Wahlkampfs – eine Volksinitiative zur Einführung des Proporzwahlsystems für den Ständerat lancierten. Bei einigen dürfte dies wohl eher den Verdacht geschöpft haben, dass die Grünen damit die unliebsame Doppelvertretung der SVP quasi durch die Hintertüre loswerden wollen.

Schon am Tag der Entscheidung zeichnete sich ab, dass der Angriff der CVP scheitern würde. Mit deutlichem Abstand auf ihre Konkurrenz verteidigten Peter Föhn und Alex Kuprecht ihre beiden Mandate. Kuprecht erhielt 30‘920 Stimmen und sicherte sich damit das beste Resultat. Dahinter übersprang Peter Föhn mit 29‘629 Stimmen das absolute Mehr von 26‘026 Stimmen ebenfalls einigermassen komfortabel. Mit grossem Abstand folgte auf dem dritten Rang Bruno Beeler, der 14‘932 Stimmen auf sich vereinte. Sein Parteikollege Marco Casanova reihte sich mit 11‘700 Stimmen auf dem vierten Platz ein – noch vor Nathalie Henseler, welche auf 7‘781 Stimmen kam. Die Schlusslichter bildeten Thomas Büeler mit 3‘234 Stimmen, Elias Studer mit 3‘156 Stimmen und Albert Knobel mit 2‘336 Stimmen. Die von vielen Seiten als ausserordentlich und temporär verschriene Doppelvertretung der SVP wurde somit vom Schwyzer Stimmvolk überraschend deutlich bestätigt.

Kanton Schwyz -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Sommer dieses Jahres fand die Flüchtlingsdebatte ihren Einzug auch offiziell in Institutionen, welche sich ausserhalb des tagespolitischen Geschehens bewegen – die Landeskirchen. Diverse Kantone schienen mit ihren bis dahin gängigen Unterbringungsmöglichkeiten wie Zivilschutzanlagen oder Pfadiheimen an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen zu sein, weshalb sie sich entschieden, ein Gesuch an "höherer Stelle" einzureichen. Im Kanton Bern beispielsweise wurde nach einer Behördenanfrage eine Anzeige in den Pfarreiblättern geschaltet, in welcher man sich bei den Mitgliedern nach freiem Wohnraum für Flüchtlinge erkundete. Aber auch in den Kantonen Zug, Schwyz oder Luzern hoffte man auf die Hilfe kirchlicher Institutionen. Oft stiess man aber wider Erwarten auf verschlossene Pforten. Die Argumente für die ablehnende Haltung äusserten sich dabei oft in ähnlicher Weise: Es sei nicht genug Platz vorhanden, um zusätzlich Leute unterzubringen und zudem wäre die Nutzbarmachung des vorhandenen Platzes oft mit zusätzlichen Umbaumassnahmen verbunden. Des Weiteren befürchte man teilweise grosse Einschnitte im Alltag der bisherigen Bewohner – Störung der klerikalen Gepflogenheiten oder Einschränkung der Privatsphäre als Beispiele –, zumal man den Asylsuchenden keine besondere Unterhaltung bieten könne und diese folglich mit Nichtstun beschäftigt wären. Diese Haltung rief aber auch Kritiker auf den Plan: Viele Gotteshäuser schienen in der Frage der Nächstenliebe ihre Grenze beim traditionellen Engagement in der Form von Betreuungsprogrammen wie Deutschkursen oder Rechtsberatungen zu ziehen. Die Kritik richtete sich an dieser Stelle aber primär an die Kirchenoberen; die Kirchenbasis setze sich bereits für die Menschen in Not ein. So setzte beispielsweise Matthias Hui (Co-Redaktor der Zeitschrift "Neue Wege") gemeinsam mit anderen Mitgliedern aus seinem Netzwerk "Kirche? NordSüdUntenLinks" eine "Migrationscharta" auf, welche Kirchen konkret aufforderte, schärferen Protest gegen die heutige Migrationspolitik zu äussern und sich mehr in die Debatte einzubringen. Walter Müller, Sprecher der Bischofskonferenz, wollte diesbezüglich keinen Kommentar abgeben, liess es sich aber nicht nehmen zu betonen, dass die Tagespolitik kein Einmischungsfeld der Kirche darstelle.
Der Bischof des Bistums Basel, Felix Gmür, schien diesbezüglich aber eine gänzlich andere Meinung zu vertreten: Über Monate wurde er nicht müde, Kritik an der Asyldebatte in der Schweiz zu üben und die Engstirnigkeit mancher Politiker anzuprangern. Die Grenzen für Asylsuchende zu schliessen sei "völlig daneben" und bringe im Endeffekt niemandem etwas; die westlichen Länder müssten sich ihrer Verantwortung stellen. Auf diese Aussagen Gmürs folgte wiederum Kritik aus den Reihen der politischen Elite – überraschenderweise ausgerechnet von Seiten des CVP-Präsidenten Christophe Darbellay. Seiner Auslegung nach könne die Kirche nicht nur Offenheit predigen, sondern müsse ihren Worten auch Taten folgen lassen. Bischof Gmür liess sich diesbezüglich nicht zweimal bitten: Er setzte ein Zeichen, indem er Anfangs August 2015 ankündigte, dass das Bistum prüfen lassen wolle, ob die Wohneinheiten des Schlosses Steinbrugg in Solothurn für diesen Zweck geeignet seien. Im September konnte er sodann auch, nach einem Behördentreffen zwecks Klärung organisatorischer Fragen, einen positiven Bescheid verkünden; es sollen Wohneinheiten für bis zu zwölf Personen geschaffen werden, welche nach Umbauarbeiten – Rückbau von Büroräumlichkeiten – voraussichtlich ab Ende Oktober 2015 bezugsbereit sein könnten.

Aufnahme von Flüchtlingen

Die Schlacht am Morgarten hat in der Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft einen prominenten Stellenwert, obwohl über das Ereignis historisch kaum etwas überliefert ist. Im Rahmen des 700-Jahr-Jubiläums hatten die Kantone Schwyz und Zug den Stand des historischen Wissens in verschiedenen Ausstellungen und auf einer eigens dafür erstellten Jubiläums-Webseite (www.morgarten2015.ch) aufbereitet. Ein gut sichtbares Ziel war dabei, die Erinnerung nicht ideologisch aufzuladen. Für einigen Wirbel sorgten archäologische Funde im Gebiet rund um das vermutete Schlachtfeld. Silbermünzen und Waffenteile, die aus dem Ende des 13. Jahrhunderts stammen, wurden als Belege gefeiert, dass die Schlacht tatsächlich stattgefunden hatte. Historiker mahnten hier allerdings zu Zurückhaltung.
Der offizielle Festakt, zu dem rund 900 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Armee geladen waren, fand am 21. Juni 2015 statt. Die Festredner betonten, dass sich die 700 Jahre zurückliegenden kriegerischen Ereignisse rund um den Ägerisee zwar nicht rekonstruieren liessen, dennoch habe die erste Freiheitsschlacht der Eidgenossenschaft wichtige identitätsstiftende Wirkung. Der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler (ZG, svp) sprach von einem am Morgarten begründeten Bewusstsein, dass die Schweiz eine Antithese zur globalisierten Welt darstelle. Bundesrat Ueli Maurer stiess ins gleiche Horn und kritisierte all jene Historiker, welche die für die Entwicklung der Eidgenossenschaft bedeutenden Ereignisse entmystifizieren wollten. Die geschichtswissenschaftliche Kritik an der Schweizer Geschichte sei überwiegend politisch. Morgarten sei vielmehr als Beginn der dauernden Verteidigung der eigenen Freiheit zu verstehen. Er hoffe, dass dieser Mut zur Eigenständigkeit dauerhaft bleibe.
Ein Mittelalterfest in Zug Ende September, ein Freilichtspektakel beim Schlachtendenkmal während des Sommers sowie das traditionelle Morgartenschiessen mit dem Gedenkanlass Mitte November machten das Jubiläumsjahr in der Innerschweiz zu einem vielfältigen Anlass.

Morgarten

Am 14. Juni 2015 kam die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)", die von der EVP, der SP, den Grünen, der CSP, dem SGB sowie dem Verein Christnet 2011 lanciert worden war, zur Abstimmung. Die Initianten forderten, dass Nachlässe und Schenkungen über CHF 2 Mio. zu einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Zwei Drittel der Erträge sollten dem Ausgleichsfonds der AHV und ein Drittel den Kantonen zukommen. Die Gegnerschaft hatte sich schnell formiert: Entsprechend dem Stimmverhalten ihrer National- und Ständeräte gaben SVP, FDP, CVP, BDP und GLP die Nein-Parole heraus. Das Ja-Lager sah sich damit im Wahlkampf mit einer potenten und in wirtschaftlichen Themen gut eingespielten Nein-Allianz konfrontiert. Während die Befürworter versuchten, die Erbschaftssteuer als faire Steuer darzustellen und die Vorzüge der zusätzlichen Einnahmen für die AHV propagierten, legten die Gegner mit Slogans wie "Wohlstand zerstören?" oder "Familienfeindlich. KMU-feindlich." den Fokus auf die potenziellen Folgen einer Annahme auf Familienunternehmen. Zudem wurde vom Contra-Lager mehrfach auch die aus ihrer Sicht "rechtsstaatlich fragwürdige" Rückwirkungsklausel ins Feld geführt, durch die im Falle einer Annahme der Vorlage Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass angerechnet worden wären. Diese Klausel hatte bereits während der parlamentarischen Debatte für Diskussionen gesorgt und im Wahlkampf wohl zugunsten der Initiativgegner mobilisiert. Die Nein-Kampagne war, wie bei anderen ähnlich gelagerten Abstimmungen zuvor, den Befürwortern in Sachen Präsenz und Reichweite deutlich überlegen. So kam es dann auch nicht überraschend, dass die Volksinitiative von Volk und Ständen deutlich verworfen wurde: 29,0% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 43,7%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Basel-Stadt (41,3%), Bern (35,6%) und Neuenburg (34,0%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den Kantonen Wallis (15,7%), Schwyz (17,2%) und Obwalden (17,8%).

Abstimmung vom 14. Juni 2015

Beteiligung 43,7%
Ja 657'851 (29,0%) / Stände 0
Nein 1'613'982 (71,0%) / Stände 20 6/2

Parolen:
-Ja: SP, GPS, SGB
-Nein: SVP, FDP, CVP, BDP, GLP

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

In aller Regel wirft die Gewährleistung der kantonalen Verfassungsänderungen nach Abstimmungen durch das nationale Parlament keine hohen Wellen. Aufgrund umstrittener Volksentscheide in den Kantonen Bern und Tessin herrschte aber in der Frühlingsession insbesondere im Nationalrat grosser Diskussionsbedarf. Im Kanton Bern hatte im November 2013 eine Initiative der jungen SVP, die ein Verbot von Einbürgerungen für Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung forderte, überraschend eine Mehrheit erhalten.
Im Kanton Tessin war im September 2013 ein kantonales Vermummungsverbot gutgeheissen worden, das Burka- und Niqabträgerinnen als Zielgruppe anvisierte. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft in beiden Fällen eine Gewährleistung empfohlen. Eine links-grüne Minderheit der SPK-NR argumentierte jedoch, dass die Verweigerung der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern eine Diskriminierung darstelle und ein generelles Verhüllungsverbot der Religionsfreiheit widerspreche und unverhältnismässig sei. In der Debatte erinnerte Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran, dass die Aufgabe des eidgenössischen Parlaments lediglich sei, zu beruteilen, ob eine kantonale Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne – und nicht, ob man mit der Änderung einverstanden sei oder diese gut finde. Der Bundesrat sei sowohl im Falle des Kantons Tessin als auch des Kantons Bern zum Schluss gekommen, dass eine sorgfältige Umsetzung der von der Mehrheit der kantonalen Bevölkerung angenommenen Verfassungsänderungen durchaus im Sinne des Bundesrechts möglich sei. Aus diesem Grund seien die kantonalen Verfassungen zu gewährleisten. Die beiden Minderheitenanträge wurden in der Folge mit 131 zu 42 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) im Falle des Kantons Bern bzw. mit 117 zu 56 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) im Falle des Kantons Tessin abgelehnt und alle Verfassungen gewährleistet.

Im Ständerat stand – neben den Verfassungsänderungen in den Kantonen Bern und Tessin – noch eine weitere kantonale Änderung im Fokus. Bei der Abstimmung vom November 2013 über die Aufnahme eines Verfahrens für eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und Gemeinden aus dem Berner Jura wurde im Kanton Jura ein neuer Verfassungsartikel angenommen, mit dem die Aufnahme eines Fusionsprozesses angestossen werden soll. Weil aber die Stimmbevölkerung im Berner Jura zeitgleich ein solches Verfahren ablehnte, wäre der Artikel in der jurassischen Verfassung eigentlich hinfällig. Die Frage war nun, ob ein solcher hinfälliger Artikel gewährleistet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte in der ständerätlichen Beratung dar, dass die Gewährleistung formaljuristisch nicht daran gebunden sei, ob ein Artikel umgesetzt werde oder nicht, sondern lediglich bedeute, dass eine Änderung mit der Bundesverfassung konform sei. Die Tatsache, dass die Regierung des Kantons Jura in einem Schreiben signalisiert habe, dass dieser Artikel nicht zur Anwendung kommen werde, stehe einer Gewährleistung nicht im Wege. Anders als im Jahr 1977, als ein ähnlicher Artikel nicht gewährleistet worden war, gehe es im zur Diskussion stehenden Artikel ja nicht um die Idee, Berner Gebiete in das Gebiet des Kantons Jura einzubinden, sondern eben lediglich um den Anstoss eines Prozesses. Die Regierung des Kantons Jura habe deutlich signalisiert – unter anderem auch mit der Sistierung des jährlichen Berichts über die Wiederherstellung des Juras an das jurassische Parlament –, dass es den neuen Artikel als gegenstandslos betrachte und keine Ansprüche daraus ableite. Eine Nicht-Gewährleistung dieses Artikels, so Sommaruga weiter, käme einer Negierung des jurassischen Volkswillens gleich, für die es keine rechtliche Begründung gäbe. Auch im Ständerat wurden in der Folge alle Kantonsverfassungen gewährleistet. Keinen Anlass zu Diskussionen hatten die Verfassungsänderungen in den Kantonen Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Waadt gegeben.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen (AI, AR, BS, BL, BE, JU, SO, TI, UR, VD) (BRG 14.084)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Eine Umfrage der Agrarforschung Schweiz, einer von Agroscope und verschiedenen Partnern herausgegebenen Zeitschrift über landwirtschaftliche Forschung, beschäftigte sich im Frühjahr 2015 mit den Fragen, wie die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte gegenüber der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 eingestellt sind und wie sie zu einer ökologischer werdenden Landwirtschaft stehen. Zu diesem Zweck waren 1'000 Personen mit einem landwirtschaftlichen Betrieb aus den Kantonen Aargau, Solothurn, Zürich und Graubünden brieflich befragt worden. In allen Kantonen waren jeweils 50 Prozent Bio- und Nicht-Biobetriebe zufällig ausgewählt worden (Rücklaufquote 41%). Zusätzlich waren 71 Fragebögen an Landwirtschaftsfachleute aus verschiedenen Bereichen wie etwa Politik, Verwaltung, NGOs und Forschung gesendet worden (Rücklaufquote 52%). Beide Befragungen waren im Frühjahr 2014 durchgeführt worden, also wenige Monate nach der Einführung der neuen Regelungen.
Während sich die Landwirtinnen und Landwirte mit dem eigenen Betrieb grösstenteils zufrieden zeigten, beurteilten sie die derzeitige Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft kritischer. Der Aussage «Ich beurteile die Agrarpolitik der Schweiz als gut» stimmten die Befragten durchschnittlich knapp eher nicht zu. Spannend dabei war, dass die Aussage von Landwirtschaftsbetreibenden aus der Bergzone signifikant positiver bewertet wurde als von ihren Berufskollegen und -kolleginnen aus der Tal- oder Hügelzone (p < 0.05). Eine mögliche Erklärung dafür sei laut der Studie, dass nach den Berechnungen zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) die Berggebiete gesamthaft aber auch als einzelne Betriebe mehr Direktzahlungen erhielten als unter der ehemaligen Agrarpolitik.
Eine weitere Erkenntnis aus der Studie sei, dass Expertinnen und Experten und Landwirtschaftsbetreibende die Auswirkung der AP 14-17 auf das landwirtschaftliche Einkommen unterschiedlich einschätzten. Die Aussage «Die AP 14-17 wirkt sich positiv auf das Einkommen der Landwirte aus» wurde von den in der Landwirtschaft tätigen Personen eher abgelehnt, während sich die Fachpersonen der Aussage gegenüber neutral äusserten. Dieser Unterschied war deutlich signifikant (p < 0.001).
Der Bundesrat war im Jahr 2011 davon ausgegangen, dass sich das Einkommen in der Landwirtschaft bis 2017 mit der Einführung des neuen Direktzahlungssystems um 7 Prozent steigern lassen würde. Diese Berechnung war aber unter der Annahme gemacht worden, dass sich die Betriebsleitungen unternehmerisch an die neuen Gegebenheiten angepassen würden. Wenn es nicht zu betrieblichen Veränderungen komme, würden auch nach diesem Modell sowohl Direktzahlungen als auch Einkommen eher sinken. Die Studie leitete daraus eine Argumentationskette ab, welche die unterschiedliche Beurteilung der Auswirkungen der AP 14-17 auf die Einkommen zu erklären versuchte. Während die Fachleute dieses vom Bundesrat prognostizierte Potential wahrnahmen, befürchteten die Landwirtinnen und Landwirte, mit der bisherigen Betriebsstruktur Einkommenseinbussen hinnehmen zu müssen.
Die Erkenntnisse über die Einstellungen zur Ökologisierung der Landwirtschaft erstaunten nicht sonderlich. Die Veränderung wurde von den Landwirtschaftsbetreibenden als eher positiv beurteilt. Einen Biobetrieb leitende Personen sahen die Veränderung durchschnittlich positiver als ihre übrige Berufskollegenschaft. Die Schlussfolgerung der Studie war, dass die Landwirtinnen und Landwirte teilweise nicht so auf die AP 14-17 zu reagieren schienen, wie es in den ökonomischen Modellrechnungen erwartet worden war. Ein Ansatz, diese Problematik etwas abzuschwächen, bestünde darin, den Informationsfluss zu verbessern.

wie Schweizer Landwirte und Landwirtinnen gegenüber der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 eingestellt sind

Für national mediales Aufsehen sorgte die GLP des Kantons Solothurn, weil sie eine Online-Umfrage für die Parolenfassung zu nationalen und kantonalen Abstimmungen durchführte. Ihre Mitglieder konnten während zweier Wochen ihre Präferenzen kundtun. Diskutiert wurde in den Medien, ob damit die Debattenkultur verloren gehe. An Delegiertenversammlungen würden die Parolen ja nicht nur einfach gefasst, sondern vorher mittels Argumentenaustausch debattiert. Als Vorteil warf die GLP Solothurn allerdings den Umstand in die Waagschale, dass wesentlich mehr Mitglieder Position bezogen hätten, als dies bei einer Delegiertenversammlung der Fall sein würde.

Online-Umfrage für Parolenfassung

Das Jahr 2014 wurde stark durch Debatten um die Zuwanderungspolitik geprägt. Dies lag nicht zuletzt im Umstand begründet, dass neben der am 9. Februar zur Abstimmung gelangten Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" das Stimmvolk mit der Volksinitative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" am 30. November über eine zweite Initiative zu befinden hatte, die sich thematisch dem genannten Bereich zuordnen liess. Letztere wurde in der öffentlichen Debatte nach ihrer Urheberin, der Vereinigung Umwelt und Bevölkerung (Ecopop), bezeichnet. Das im Mai 2011 lancierte Begehren forderte die Einführung einer Beschränkung des Bevölkerungswachstum infolge Zuwanderung auf jährlich 0,2% der ständigen Wohnbevölkerung. Zudem hätten bei einer Annahme der Ecopop-Initiative mindestens 10% der Mittel, welche die Schweiz jährlich in die internationale Entwicklungszusammenarbeit investiert, für Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung eingesetzt werden müssen. Ferner hätte eine Annahme zur Folge gehabt, dass künftig keine völkerrechtlichen Verträge mehr hätten abgeschlossen werden dürfen, die gegen die Initiativbestimmungen verstossen würden. Bestehende Verträge hätten innerhalb von vier Jahren angepasst oder gekündigt werden müssen. Wenig überraschend beantragte der Bundesrat im Herbst 2013 die Volksinitiative dem Souverän ohne Gegenentwurf zu unterbreiten mit der Empfehlung, sie abzulehnen. Die Regierung verwies in ihrer Botschaft darauf, dass im Falle einer Annahme der Initiative weder das Freizügigkeitsabkommen noch das EFTA-Übereinkommen weitergeführt werden könnten, was sich ihrer Meinung nach massgeblich auf das Wirtschaftswachstum der Schweiz auswirken würde. Der Antrag des Bundesrates wurde in der Sommersession 2014 von beiden Kammern deutlich gutgeheissen. Im Nationalrat stimmten drei, im Ständerat nur gerade ein Volksvertreter gegen den bundesrätlichen Vorschlag. Auf Sympathien stiess die Vorlage hingegen bei der SD, der AUNS und Teilen der SVP-Basis. Acht SVP-Kantonalsektionen wichen von der nationalen Parteilinie ab. Sieben beschlossen wie SD und AUNS die Ja-Parole, die Genfer Kantonalsektion erteilte die Stimmfreigabe. Alle anderen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften sprachen sich gegen eine Annahme der Ecopop-Initiative aus. Die Initianten verfügten über wenig Kampagnenerfahrung und über wenig finanzielle Ressourcen. Anders das gegnerische Lager, das zwar nicht vollständig zentralisiert, aber nicht minder geeint zu Werke ging. Neben dem überparteilichen Komitee "Ecopop Nein", das vom Wirtschaftsverband Economiesuisse geleitet wurde und von dem der grösste Kampagneneffort ausging, engagierten sich auch Parteien (v.a. FDP und glp), Gewerkschaften (Syna, TravailSuisse) und kantonale Komitees gegen die Ecopop-Initiative. Auf Seite der Ecopop-Befürworter schalteten sich neben dem Initiativkomitee auch Akteure des rechtskonservativen Lagers in den Wahlkampf ein, was auf Pro-Seite zu einem selten gesehenen Konglomerat aus ökologischer Wachstumskritik und fremdenfeindlichen Motiven führte. Die Ecopop-Initiative wurde schliesslich von Volk und Ständen klar verworfen. Nur 25,9% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu (Stimmbeteiligung: 50%). Die Klarheit des Resultates überraschte, zumal im Vorfeld Umfrageresultate auf einen höheren Ja-Stimmenanteil hindeuteten. Die höchsten Ja-Anteile wurden in den Kantonen Tessin (36,9%), Schwyz (34,2%) und Obwalden (32,6%) registriert. Die tiefste Zustimmung verzeichneten die Westschweizer Kantone Waadt (17,3%), Wallis (21,3%) und Genf (21,4%).


Abstimmung vom 30. November 2014

Beteiligung: 50,0%
Ja: 671 099 (25,9%) / 0 Stände
Nein: 1 920 454 (32,1%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SD, AUNS.
– Nein: SVP (8)*, SPS, FDP, CVP, GPS, GLP, BDP, EVP, CSP, EDU, eco, sgv, SGB, TravS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die VOX-Analyse zur Ecopop-Initiative kam zum Schluss, dass das Volksbegehren, dessen Inhalt mehrere Dimensionen umfasste, fast ausschliesslich als Zuwanderungsvorlage verstanden wurde. Die Umweltanliegen der Volksinitiative, wie auch der vorgeschlagene Beitrag an die Familienplanung in armen Ländern, blieben weitgehend unbeachtet. Gemäss der Umfrage fanden die Initianten ihre Unterstützung dann auch in den der SVP nahestehenden Kreisen, die dem Anliegen zu 56% zustimmten, während nur eine kleine Zahl der Sympathisanten der Grünen (19%) und der Grünliberalen (11%) ein Ja in die Urne legten. Eine zusätzliche Befragung innerhalb der VOX-Studie ergab, dass jede zweite Person, die bei der Masseneinwanderungsinitiative Ja gestimmte hatte, bei der Ecopop-Initiative ein Nein in die Urne legte. Vor allem Anhänger der SVP, aber auch solche von FDP und CVP votierten anders als noch im Februar.

Volksinitative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" (Ecopop)

Les deux chambres ont, comme proposé par le Conseil fédéral et les Commissions des institutions politiques, adopté l'arrêté fédéral accordant la garantie fédérale aux constitutions révisées des cantons de Zurich, de Berne, de Zoug, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons et de Vaud.

Garantie des constitutions cantonales (ZH, BE, SO, BL, GR, VD) (MCF 14.037)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Gedenken will man 2015 der Schlacht am Morgarten, die 1315 stattgefunden haben soll, was unter Historikern zumindest umstritten ist. Die Kantone Schwyz und Zug begannen im Berichtsjahr mit der Planung von verschiedenen Festen und Einrichtungen beim mutmasslichen Schlachtort. Mitte November stellten die Projektverantwortlichen das mit rund CHF 5 Mio. budgetierte Programm mit dem Titel „Morgarten – 700 Jahre Abenteuer Geschichte“ vor. Weil das Geschichtsbild dem Wissensstand angepasst werden soll, sollen die Feiern Ende Januar 2015 mit einem Historikerkongress gestartet werden. Mit einem im Mai zu eröffnenden Informationszentrum, einem Wanderpfad und einer Aussichtsplattform sollen sich Interessierte vor Ort ein Bild machen können. Zudem sind im Juni ein Volksfest mit Umzug und im August ein Freilichttheater mit 18 Aufführungen geplant. Abschluss wird der traditionelle Anlass mit dem Gedenkschiessen Mitte November 2015 bilden.

Morgarten

Die Diskussion über die ideale Form der kommunalen Legislative wurde im Berichtsjahr durch Vorstösse in den Kantonen Luzern, Zug und Schwyz angefacht. In Luzern weibelte die SVP, die sich sonst eher als Gralshüterin der direkten Demokratie engagiert, gegen die Gemeindeversammlung und forderte in mehreren kommunalen Initiativen die Abschaffung der Versammlungsdemokratie und deren Ersatz durch Urnenabstimmungen. Im Kanton Zug forderte die GLP, dass Gemeinden mit mehr als 10‘000 Einwohnern über die Einführung eines Parlaments abstimmen müssen. In der Tat gibt es im Kanton Zug mit Baar und Cham zwei Gemeinden, in denen die rund 25‘000 Einwohner die kommunalen Geschäfte nach wie vor in einer Versammlung beraten und entscheiden. Im Kanton Schwyz sollen die Gemeindeversammlungen nicht abgeschafft, aber entmachtet werden, indem Wahlgeschäfte nicht mehr dort, sondern an der Urne getätigt werden. Die Argumente der Gegner der Gemeindeversammlung konzentrierten sich auf deren Legitimität, die nicht gegeben sei, wenn aufgrund mangelnder Partizipation weniger als 5% der Stimmberechtigten über wichtige Belange entschieden. Urnengänge würden mehr Personen erreichen und seien deshalb demokratischer. Auf der anderen Seite muss auf die deliberative Qualität von Versammlungen hingewiesen werden. Ein Forum für eine öffentliche Debatte fehlt bei reinen Urnengängen.

Gemeindeversammlung

Im Mai 2014 stimmte der Souverän über die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“ ab, die 2011 vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert worden war. Die Initiantinnen und Initianten verlangten einerseits, dass Bund und Kantone die Löhne in der Schweiz schützen, indem sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fördern. Andererseits forderteten sie, dass der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von CHF 22 pro Stunde festlegen soll, was bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden und 12 Monatslöhnen rund CHF 4'000 Bruttolohn pro Monat entsprechen würde. Mit seinen Forderungen wollte das Initiativkomitee dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz von ihrem Lohn leben können. Es hoffte zudem, damit die Armut reduzieren zu können, Lohnunterbietung zu bekämpfen und zugleich den sozialen Frieden in der Schweiz zu wahren. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellte fest, dass 2010 rund 9% aller Beschäftigten und damit über 300‘000 Personen in der Schweiz weniger als die geforderten CHF 22 verdienten. Der Bundesrat sah in einem nationalen gesetzlichen Mindestlohn das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährdet und Arbeitsplätze bedroht und beantragte im Januar 2013 den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Nachdem es in der Herbstsession 2013 zu einer klassischen Staat-versus-Markt-Debatte zwischen linken und rechten Volksvertretern gekommen war, folgten in den Schlussabstimmungen der darauffolgenden Wintersession beide Kammern der Empfehlung des Bundesrates, wobei 12 Ständeräte und 56 Nationalräte des linken Lagers gegen den Bundesrat votierten und die Initiative unterstützten. Der klassische Links-Rechts-Konflikt spiegelte sich auch in der Parolenfassung der Parteien und Verbände wider, wobei sich eine auffallend grosse Anzahl an Verbänden zur Vorlage äusserte. Nicht überraschend sprachen sich die Arbeitnehmerverbände dafür und die Arbeitgeberverbände im Allgemeinen dagegen aus.
Der Abstimmungskampf zur Mindestlohn-Initiative wurde äusserst intensiv geführt. Überraschend verzeichnete die Vorlage mehr Presseanzeigen als die gleichentags anstehende Abstimmung zum Finanzierungsplan der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. Die Kampagne der Befürworter wies einen vorwiegend zentralisierten Charakter auf und wurde in erster Linie von den Gewerkschaften SGB und Unia bestritten. Die Gegenseite setzte sich mit dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der neu gegründeteten wirtschaftspolitischen Plattform SuccèSuisse, dem Verband der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (Swissmem), dem Dachverband des Schweizerischen Handels (Handel Schweiz) und etlichen kantonalen Gewerbe- und Arbeitgeberverbänden aus einer Vielzahl an lose koordinierten, potenten und politsch erprobten Schwergewichten zusammen. Während die Pro-Seite in erster Linie Fairness-Aspekte bei der Entlöhnung von Arbeit und die Lohndiskrimierung von Frauen als Argumente ins Feld führte, brachten die Initiativgegner vor, dass die Mindestlohn-Initative Sozialpartnerschaften, Arbeitsplätze sowie das duale Bildungssystem gefährde, staatliche Interventionen Wettbewerb verzerrten und branchenspezifische und regionale Unterschiede vom Initiativbegehren zu wenig berücksichtigt würden.
Die Mindestlohn-Initiative scheiterte letzlich deutlich. Nur 23,7% der Partizipierenden sprachen sich an der Urne zugunsten der Vorlage aus. Dies ist selbst im Vergleich zur 1:12-Initiative, welche im November 2013 einen Ja-Stimmenanteil von 34,7% erreichte, ein ausserordentlich tiefer Zustimmungswert. Die Stimmbeteiligung betrug überdurchschnittliche 55,5%. Die höchsten Ja-Anteile wurden in den Kantonen Jura (35,9%), Genf (33,9%) und Tessin (32,0%) registriert. Die tiefste Zustimmung verzeichneten die Kantone Appenzell Innerrhoden (12,1%), Nidwalden (12,8%) und Schwyz (13,6%).


Abstimmung vom 18. Mai 2014

Beteiligung: 56,4%
Ja: 687 571 (23,7%) / 0 Stände
Nein: 2 210 192 (76,3%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja:, SPS, GPS(2)*, CSP, SGB, TravS, Unia.
– Nein: SVP, FDP, CVP, GLP, BDP, EVP, eco, sgv, SAV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Der VOX-Analyse zur Mindestlohn-Initiative ist zu entnehmen, dass ein Grund für die hohe Ablehnung der Initiative im weitverbreiteten Zweifel an der Verwirklichung der anvisierten Ziele liege. So hielt nur gerade ein Drittel der Stimmenden das Argument, wonach Mindestlöhne die Zahl der Sozialhilfebeziehenden senke und damit Kantone und Gemeinden entlaste, für überzeugend. Der klassische Links-Rechts-Konflikt widerspiegelte sich auch in den Abstimmungsmustern der Parteisympathisanten. So stimmten 70% der Anhängerinnen und Anhänger der Grünen und 55% der SP-Gefolgschaft für die Initiative, während sie die Wählerschaft von CVP (11%), FDP (5%), SVP (7%), GLP (18%) und BDP (7%) deutlich verwarfen. Die VOX-Analyse kam weiter zum Schluss, dass gesellschaftliche Merkmale bei weitem nicht so stark mit dem Stimmentscheid korrelierten wie politsche Einstellungen. So habe die Initiative nicht mal bei den tiefsten Einkommensklassen, die direkt von einem Mindestlohn von CHF 4000 profitiert hätten, Gehör finden können. Die Befürchtung, wonach die Initiative Arbeitsplätze vernichten würde, stellte sich im Endeffekt, so die VOX-Studie weiter, als äusserst entscheidungsrelevant heraus.

initiative populaire intitulée « pour la protection de salaires équitables »

L'Assemblée fédérale est priée d'accorder la garantie fédérale aux modifications des constitutions de Zurich, de Berne, de Zoug, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons et de Vaud. Le canton de Zurich a supprimé de sa constitution, le référendum constructif. L'alternative au référendum ordinaire engendrait une procédure de votation complexe et la participation citoyenne n'était, à chaque fois, guère élevée. Au Grisons, le référendum extraordinaire a été abrogé sans jamais être utilisé. A Berne, dès à présent, le Conseil-exécutif peut approuver les modifications des frontières intercommunales. Quant au Grand conseil, il peut imposer la fusion de communes en cas d'intérêts communaux, régionaux ou cantonaux prépondérants. S'agissant de Zoug, les exécutifs seront désormais élus au scrutin majoritaire. Le nombre de députés au Grand conseil a été inscrit dans la constitution et la répartition des sièges se fera selon la méthode du «double Pukelsheim» afin d'être conforme à la Constitution fédérale. Les membres du Conseil d'Etat ne pourront pas exercer de mandat au niveau fédéral. Les dispositions relatives à l'incompatibilité de fonction pour les parents et alliés ont été assouplies. Outre le financement des écoles de pédagogie curative, le canton de Soleure assurera leur organisation et gestion. Bâle-Campagne a instauré une taxe de séjour, dont les recettes seront allouées au secteur du tourisme. Enfin, le canton de Vaud a adapté la terminologie constitutionnelle pour correspondre à celle du Code civil (CC) relative à la protection de l’adulte et de l’enfant.

Garantie des constitutions cantonales (ZH, BE, SO, BL, GR, VD) (MCF 14.037)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen