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Die Regierungsratswahlen im Kanton Solothurn versprachen 2021 einiges an Spannung. Während drei der bisherigen Mitglieder in der fünfköpfigen Regierung – Susanne Schaffner (SO, sp), Remo Ankli (SO, fdp) sowie Brigit Wyss (SO, gp) – erneut antraten um ihr Amt zu verteidigen, kündigten gleich beide CVP-Regierungsräte ihren Rücktritt an; neben dem amtierenden Finanzdirektor Roland Heim (SO, cvp) gab überraschend auch Parteikollege und Bau- und Justizdirektor Roland Fürst (SO, cvp) seinen Verzicht auf eine neuerliche Amtszeit bekannt. Während der 65-jährige Heim aufgrund seines Alters verzichtete, gab Fürst körperliche Beschwerden als Grund für seinen Rücktritt aus der Regierung an. Der doppelte Rücktritt ihrer beiden 2013 gewählten Regierungsräte bedeutete, dass die CVP ernsthaft Gefahr lief, mindestens einen ihrer beiden Regierungssitze zu verlieren. Um dies zu verhindern, bewarb sich einerseits die kantonale Parteipräsidentin Sandra Kolly (SO, cvp) um einen Sitz. Neben ihr buhlten auch der Lostorfer Gemeindepräsident Thomas Müller (SO, cvp) und Kantonsrat Georg Nussbaumer (SO, cvp) um die Nominierung ihrer Partei. Schlussendlich entschieden sich die CVP-Delegierten in der wegen der Covid-19-Pandemie schriftlich durchgeführten Abstimmung neben Kolly, welche ungefährdet auf den Schild gehoben wurde, knapp für Müller als zweiten Kandidaten. Die doppelte CVP-Vakanz sahen insbesondere die FDP und die SVP als Chance für den Angriff auf einen Sitz. Die FDP hatte ihren zweiten Sitz erst vor vier Jahren überraschend an die Grüne Brigit Wyss verloren. Der Volkswirschaftsdirektorin wurde aber insbesondere aus bürgerlichen Kreisen gute Arbeit attestiert und Wyss schien fest im Sattel zu sitzen, weshalb die FDP in ihrer Rückeroberungsmission vor allem auf einen der freigewordenen CVP-Sitze schielte. Neben Remo Ankli nominierten die FDP-Delegierten Peter Hodel (SO, fdp), den Gemeindepräsidenten von Schönenwerd und FDP-Fraktionspräsidenten im Kantonsrat. Die SVP portierte derweil Kantonsrat Richard Aschberger (SO, svp), um nach mehreren erfolglosen Versuchen endlich in die Solothurner Regierung einzuziehen. Aschberger, obwohl noch eher unbekannt, wurde von der SVP-Spitze rund um Kantonalparteipräsident Christian Imark (SO, svp) als der ideale Kandidat für diese Aufgabe präsentiert, da er mehrheitsfähig und kompromissbereit sei. Die SP und die Grünen beschränkten sich vier Jahre nach dem überraschenden Erfolg für links-grün auf das Verwalten ihrer beiden Sitze. Ein dritter Sitz für eine linke Partei liege laut SP-Parteipräsidentin Franziska Roth (SO, sp) ausser Reichweite.
Der Wahlkampf war primär geprägt durch die Coronakrise. Einerseits verhinderte diese viele Wahlkampfveranstaltungen und andererseits wurden die kantonalen und nationalen Coronamassnahmen unter den Kandidierenden heiss diskutiert. Insbesondere Aschberger, aber auch Müller, zeigten sich kritisch gegenüber Einschränkungen und forderten Öffnungsschritte. Das zweite oft diskutierte Thema war die Steuerbelastung und die kantonale Volksinitiative «Jetzt si mir draa», welche Steuersenkungen forderte. Vor allem Schaffner und Wyss wehrten sich gegen zu starke Steuersenkungen aber auch Ankli zeigte sich zurückhaltend und rückte zuerst einmal die Hilfen an die Wirtschaft während der Coronapandemie in den Vordergrund.

Am Wahlsonntag schafften die drei Bisherigen ihre Wiederwahl bereits im ersten Wahlgang. Die Wahlbeteiligung betrug dabei 43.7 Prozent. Remo Ankli schnitt mit 50'010 Stimmen am besten ab, gefolgt von Brigit Wyss (48'537) und Susanne Schaffner (42'733). Dahinter verpasste Sandra Kolly (37'506) das absolute Mehr von 38'980 Stimmen nur knapp. Hinter ihr verpassten auch Thomas Müller (32'536), Peter Hodel (32'250) und Richard Aschberger (25'453) den direkten Einzug in die Regierung. Obwohl Aschberger schon einen beträchtlichen Rückstand aufwies, entschied er sich – zusammen mit den anderen drei Kandidierenden –, beim sieben Wochen später stattfindenden zweiten Wahlgang erneut anzutreten. Zwischen den Urnengängen sorgte vor allem SP-Parteisekretär Niklaus Wepfer (SO, sp) für Schlagzeilen. In einem Leserbrief sprach er sich dafür aus, dass die SVP nach ihrem guten Resultat bei den Kantonsratswahlen einen Sitz in der Regierung erhält, da seiner Meinung nach alle vier im Kantonsrat praktisch gleich grossen Parteien mindestens einen Sitz in der Regierung erhalten sollten. Offiziell entschieden sowohl die SP als auch die Grünen für den zweiten Wahlgang jedoch Stimmfreigabe.

Im zweiten Wahlgang vom 25. April holte Sandra Kolly 35'472 Stimmen und erzielte damit erneut klar das beste Resultat der noch im Rennen verbliebenen Kandidierenden. Kolly ist erst die sechste Frau, die in die Solothurner Regierung gewählt wurde – und sie sorgte damit zum ersten Mal für eine weibliche Mehrheit im fünfköpfigen Gremium. Hinter ihr entschied Peter Hodel (25'772 Stimmen) das Kopf-an-Kopf-Rennen gegen Thomas Müller (24'487) um den letzten Regierungssitz für sich. Damit realisierte die FDP ihren angestrebten Sitzgewinn auf Kosten der CVP. Aschberger holte zwar noch einmal auf, landete jedoch mit 21'431 Stimmen rund 4'300 Stimmen hinter dem letzten Kandidaten, der einen Regierungssitz hatte erobern können. Die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang betrug 34.9 Prozent. Die bisherigen Regierungsräte behielten ihre Departemente – Wyss die Volkswirtschaftsdirektion, Schaffner das Departement des Innern und Ankli das Departement für Bildung und Kultur. Kolly erbte das Bau- und Justizdepartement von ihrem Parteikollegen Fürst, während Hodel neu den Posten des Finanzdirektors übernahm.

Gesamterneuerungswahlen Regierungsrat Solothurn 2021
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2021

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Der Kanton Solothurn hatte im Jahre 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Ohne im Plenum darüber zu debattieren, gab der Ständerat in der Sommersession der Standesinitiative keine Folge. Im Jahre 2011 hatte sich bereits der Nationalrat dagegen ausgesprochen.

Steuerhoheit des Kantons Solothurn

Der Ständerat befasste sich mit der Vereinfachung des Steuersystems und behandelte dabei drei Standesinitiativen (ZH, St. Iv. 08.324; AR, St. Iv. 05.310; SO, St. Iv. 05.307) sowie eine Motion der FDP-Fraktion. Die Kommissionssprecher wiesen darauf hin, dass der Bundesrat mit der Überweisung der Motion Pfisterer (fdp, AG) bereits zum Handeln gezwungen sei und dass nun die Federführung zu einer solch komplexen Reform beim Bundesrat und nicht bei einer parlamentarischen Kommission liegen solle. Einzig die Motion der FDP-Fraktion, die eine Revision des DBG und des StHG forderte, sei offen genug formuliert, um den Handlungsspielraum des Bundesrates und der Kommission nicht einzuschränken. Der Ständerat folgte der Argumentation seiner Kommission und lehnte die Standesinitiativen allesamt ab, hingegen überwies er die Motion der FDP-Fraktion.

Vereinfachung des Steuersystems (Kt.Iv. 05.310; Kt.Iv. 05.307; Kt.Iv. 08.324; Mo. 08.3854)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Eine Motion der FDP (Mo. 07.3046) und eine Motion Pfisterer (fdp, AG) sowie eine Standesinitiative aus dem Kanton Solothurn (St. Iv. 05.307) und eine aus dem Kanton Aargau (St. Iv. 05.310) verlangten eine Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen. Während die FDP sich lediglich für eine Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen einsetzte, schlug der Ständerat Pfisterer eine Flat-Rate-Tax oder eine Reduktion auf wenige Tarifstufen vor, liess aber die Wahl des definitiven Modells zur Vereinfachung offen. Auch der Kanton Solothurn schlug eine Flat-Rate-Tax vor, während der Kanton Aargau in seiner Standesinitiative das zu wählende Modell zur Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen ebenfalls offenliess. Abgesehen von der Motion Pfisterer lehnte das Parlament alle Vorstösse ab. Die beiden Standesinitiativen waren zwar zunächst vom Nationalrat angenommen worden, der Ständerat lehnte diese aber anschliessend wieder ab.

Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen (Kt.Iv. 05.307; Kt.Iv. 05.310; Mo. 07.3046; Mo. 07.3607)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Das im Vorjahr eingereichte Kantonsreferendum gegen das Steuerentlastungsprogramm des Bundes war erfolgreich. Das Volk lehnte am 16. Mai das Steuerpaket deutlich ab, in keinem einzigen Kanton ergab sich eine Ja-Mehrheit. (Zum Abstimmungsresultat siehe hier.)

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Das Steuerpaket hat insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge; deshalb lehnten die kantonalen Finanzdirektoren die Steuerreform ab. In der Folge reichten elf – nötig gewesen wären acht – kantonale Regierungen resp. Parlamente (BE, BS, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VS, VD) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde. Die Initiative dazu war von den Kantonsregierungen ausgegangen. Koordiniert durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatten achtzehn Regierungen in den kantonalen Parlamenten entsprechende Vorlagen eingebracht.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001