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Mitte Mai 2018 nahm die SPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf an, der die Kündigung von Staatsverträgen regelt. Zwar seien wichtige Verträge bis heute nie gekündigt worden, es gelte aber – insbesondere vor dem Hintergrund von Volksinitiativen, die in jüngerer Vergangenheit in ihrer Umsetzung die Kündigung völkerrechtlicher Verträge forderten – die Regeln «vor dem Spiel» und nicht erst «während des Spiels» zu klären. Die Kommission stellte sich gegen die Haltung des Bundesrates, dass dieser alleine zuständig sei für die Kündigung von internationalen Abkommen. Vielmehr sei die Kündigung gleich zu regeln wie der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen: Die Bundesversammlung sei es, die Abschlüsse für wichtige, rechtsetzende Verträge genehmige, also müsse es auch das Parlament sein, das solche Verträge auflösen könne. Mitberücksichtigt werden müsste dabei auch das Referendumsrecht: Auch hier müsse das Prinzip des «actus contrarius», also ein Parallelismus der Zuständigkeiten, angewendet werden. Kündigungen von wichtigen Verträgen seien dem Referendum zu unterstellen.
Auf die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs gingen 36 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel (die 15 Kantone BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE; die fünf Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP sowie der Städteverband, der Gewerbeverband, der Centre Patronal und die Gesellschaft für Aussenpolitik) sahen nicht nur Handlungsbedarf in der Frage zur Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, sondern beurteilten den Vorentwurf der SPK-SR auch positiv. Die Kantone Thurgau und Glarus sowie die SVP sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die restlichen Kantone (OW, ZH, LU, FR, VD, VS und GE) und Verbände (Gemeindeverband, economiesuisse) nahmen entweder keine Stellung oder enthielten sich, weil sie mitunter die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht sahen (z.B. economiesuisse). Die Gegner der Vorlage befürchteten eine Verkomplizierung des Verfahrens und eine Relativierung der Kompetenzen der Regierung. Die SVP lehnte die Vorschläge ab, weil sie faktisch darauf hinausliefen, die direktdemokratische Mitbestimmung einzuschränken; zwar nicht beim Abschluss aber bei Neuaushandlung oder Kündigung von Staatsverträgen.

Kündigung von Staatsverträgen

Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde.

Erstes Kantonsreferendum (Steuerentlastungsprogramm 2003)

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen erlitten die links-grünen Kräfte Niederlagen in den Kantonen Genf, wo die Linke gänzlich aus der Exekutive verdrängt wurde, und Neuenburg, wo die bis 1989 geltende Formel der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung wieder hergestellt wurde. Die Walliser Regierung blieb parteipolitisch gleich zusammengesetzt, im Kanton Solothurn blieb sogar die personelle Besetzung unverändert. Erstmals ist in Genf eine Frau in der Exekutive vertreten. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern elf (6,6%) von Frauen besetzt.

Wahlen Kantonsregierungen 1993
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Bei den Solothurner Wahlen ergaben sich im Gegensatz zu 1989 nur wenige Sitzverschiebungen. Der allgemeinen Tendenz entsprechend gehörte die CVP auch hier zu den Verliererinnen; mit drei Mandatsverlusten und 1,2% weniger Wähleranteil konnte sie den Schaden aber in Grenzen halten. Auch die GP musste einen ihrer neun Sitze abgeben. Davon profitieren konnte die SP, welche insgesamt drei Mandate hinzugewann, aber auch die FDP, die einen Sitz zurückeroberte, nachdem sie 1989 elf Mandate verloren hatte. Weder die neu antretende SVP, noch die Schweizer Demokraten oder die kleinen Parteien der Mitte, LdU und EVP, konnten einen Sitz ergattern. Für Aufsehen sorgte die Tatsache, dass sowohl die AP als auch die SD Kandidaten in andern als ihren Wohnbezirken aufstellten. Die SD blieb auch mit dieser Methode weiterhin erfolglos, während die AP mit sieben Mandaten auf dem Stand der letzten Wahlen verharrte. Auch die Jungliberale Bewegung, welche in Olten mit einer eigenen Liste kandidierte, blieb erfolglos; in den übrigen Bezirken figurierten die Jungliberalen auf der Liste der FDP. Auf der Gewinnerseite befanden sich vor allem die Frauen, welche mit 50 Mandaten (34,7%) ihren Anteil gegenüber den letzten Wahlen mehr als verdreifachen konnten (zu Beginn der Legislatur waren es 16, am Ende 22 Rätinnnen gewesen). Der sogenannte "Brunner-Effekt" führte unter anderem dazu, dass ähnlich wie im Kanton Aargau verschiedene prominente männliche Abgeordnete, darunter auch der Präsident der Solothurner SP, abgewählt wurden.

Kantonsratswahlen Solothurn 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Für den zurückgetretenen Max Egger (cvp) wurde in Solothurn im zweiten Wahlgang bei einer Beteiligung von 40,8% Thomas Wallner (cvp) gewählt. Nationalrat Ernst Leuenberger (sp), welcher den im Jahre 1985 an die CVP verlorenen Regierungssitz zurückerobern wollte, wurde im zweiten Wahlgang relativ deutlich distanziert, nachdem im ersten Durchgang die Resultate der beiden Kandidaten noch sehr nahe beieinander gelegen hatten.

Ersatzwahl Regierungsrat Solothurn 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992