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Les résultats des votations pour ces trois initiatives sont pratiquement identiques et constituent un rejet de la part de plus des deux tiers des votants. S'ils sont cependant un peu moins compacts qu'en ce qui concerne l'initiative "halte au béton", la proportion des non romands y est tout aussi massive. Les cantons concernés par les tronçons contestés ont tous repoussé ces textes; en tête viennent Vaud et Fribourg pour la N1 avec plus de 80% de non, puis Zurich pour la N4 avec un peu plus de 65%. Soleure et Berne furent plus réservés en ce qui concerne l'initiative sur la N5, qu'ils ne rejetèrent qu'avec une faible majorité.

Die Klee-Blatt Initiativen (VI 89.009)

Eine neue nationale, konfessionell unabhängige Parteiorganisation, die «Partei für Kind und Gemeinschaft» (PKG), ist von 17 Einzelpersonen im Kanton Solothurn gegründet worden. Die neue Partei will sich für eine Vereinheitlichung des schweizerischen Schulsystems, für eine einheitliche Regelung der Kinderzulagen sowie für verbesserte Sozialzulagen und Steuerabzüge für Familien und Alleinerziehende einsetzen. Aber auch Verbesserungen in den Bereichen Wohnungsbau, öffentlicher Verkehr und Umweltschutz werden angestrebt, um ein möglichst kinderfreundliches Umfeld zu schaffen.

Schweizerische Partei für Kind und Gemeinschaft

Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in Bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert. So ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) als Repräsentantin der Kontrolle über die staatlichen Medien ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Andererseits forderten Journalistenverbände eine Verstärkung ihrer eigenen Position in Form des Rechts zur Zeugnisverweigerung, um eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber staatlichen und privaten Institutionen bewahren zu können. Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht ist im Entwurf des neuen Mediengesetzes des Kantons Solothurn erstmals verankert.

Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert

Während sich bei der Frage der Linienwahl der NEAT die Kantone darum reissen, dass die neue Verbindung bei ihnen durchführe, zeigte sich bei den ersten Schritten zur Realisierung der im Vorjahr vom Volk beschlossenen Bahn 2000, dass der heftigste Widerstand gegen die Neubaustrecken aus den betroffenen Kantonen kommt. In der Detailplanung zum Vorprojekt berücksichtigten die SBB zwar einige Vorschläge der Anwohner und der Kantonsbehörden zur Linienführung zwischen Mattstetten (BE) und Rothrist (AG) sowie auf dem Solothurner Ast. Die auch von den Kantonsregierungen Berns und Solothurns unterstützten Begehren nach zusätzlichen Untertunnelungen, welche Mehrkosten in der Höhe von rund CHF 400 Mio verursachen würden, lehnten die Bundesbahnen aus finanziellen Gründen jedoch ab. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage (DA 88.1012) Luder (svp, BE) freilich bereit, dem Parlament unter Umständen einen Zusatzkredit zur Realisierung von umweltfreundlicheren Lösungen zu unterbreiten. Widerstand gegen die Bahn 2000 hat sich nun ebenfalls im Kanton Baselland formiert. Auch dort verlangte die Opposition, dass die neue Linie grösstenteils unter den Boden zu legen sei. Im Nationalrat kam die Bahn 2000 in mehreren Vorstössen zur Sprache: Die Volkskammer überwies in Postulatform Forderungen für die Erarbeitung eines langfristigen Bauplans (Po. 87.97), für Zusatzkredite für Umweltschutzmassnahmen im Raume Solothurn (Po. 88.553), für ein Lärmschutzkonzept (Po. 88.798) und für die Suche nach möglichst umweltschonenden Lösungen mit grosszügigen Entschädigungen für die durch den Bahnbau betroffenen Landwirte (Po. 87.943) (siehe auch Ip. 87.938).

Contestations régionales contre le projet Rail 2000 malgré l'échec du référendum 1987
Dossier: Bahn 2000

Wie unmittelbar nach dem Parlamentsbeschluss von Ende 1986 angekündigt, wurde gegen die Vorlage «Bahn 2000» das Referendum ergriffen. Die Opposition richtete sich nicht gegen eine Angebotsverbesserung bei der Bahn an sich, sondern gegen die Neubaustrecken und den mit ihnen verbundenen Kulturlandverlust. Die Gegnerschaft war geografisch auf das von der geplanten Neubaustrecke Mattstetten–Olten betroffene Gebiet des bernischen Oberaargaus und des Kantons Solothurn konzentriert. Entsprechend fiel denn auch das Sammelergebnis aus: Von den gut 80'000 Unterschriften kamen über 50'000 aus dem Kanton Bern und weitere 18'000 aus dem Kanton Solothurn.

In der Kampagne vor der Abstimmung erhielten die Gegner nur wenig zusätzliche Unterstützung. Von den Parteien sprachen sich auf nationaler Ebene einzig die äussere Rechte (NA, OFP und EDU) und die Auto-Partei gegen die «Bahn 2000» aus, wobei sich lediglich die letztere aktiv dagegen einsetzte. In den Kantonen Bern und Solothurn gaben zudem die SVP bzw. die FDP und die CVP die Nein-Parole aus. Ähnlich schwach fiel die Unterstützung durch Interessenorganisationen aus: Nur gerade die dem Strassentransportgewerbe nahestehende "Aktionsgemeinschaft Strassenverkehr" propagierte die Ablehnung, Vertreter des TCS und des ACS äusserten sich hingegen eher positiv. Auch der Schweizerische Gewerbeverband sprach sich – trotz Otto Fischers Warnungen vor einem Finanzdebakel und einer Mehrbelastung der Steuerzahler – knapp zugunsten von «Bahn 2000» aus.

Die Organisationen des Umweltschutzes befanden sich in einem gewissen Dilemma: Zum einen befürworteten sie die Vorlage als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs, zum andern stellten sie jedoch die grundsätzliche Frage, ob damit wirklich ein Umsteigeeffekt erzielt werden könne oder ob nicht vielmehr der Tendenz zu einer weiteren Zunahme der Mobilität mit ihren negativen Auswirkungen auf die Umwelt Vorschub geleistet werde. Der VCS und der Naturschutzbund stimmten dem Konzept «Bahn 2000» trotz dieser Bedenken zu, andere Organisationen wie zum Beispiel der WWF und die SGU verzichteten auf eine Parole. An der bezahlten Werbung in den Medien war auffallend, dass die Quantität der Ja-Propaganda diejenige der Gegner um ein Mehrfaches übertraf und dass dabei vor allem versucht wurde, die Automoblisten anzusprechen.

Bahn 2000. Abstimmung vom 6. Dezember 1987

Beteiligung: 47.7%
Ja: 1'140'857 (56.7%)
Nein: 860'893 (43.3%)

Parolen:
– Ja: FDP*, CVP*, SP, SVP*, GPS, LP*, LDU, EVP, POCH*, PDA; SGB, CNG, Vorort, SGV, SBV; SGU, VCS.
– Nein: NA, AP.
*abweichende Kantonalsektionen

In der Volksabstimmung vom 6. Dezember wurde das Konzept «Bahn 2000» mit einer Mehrheit von 57 Prozent gutgeheissen. Neben Schwyz und Appenzell Innerrhoden lehnten die von den Neubaustrecken betroffenen Kantone Solothurn, Bern und Freiburg die Vorlage ab. Sehr positiv fiel das Ergebnis demgegenüber in den verkehrsungünstig gelegenen Kantonen der Jurakette und der Ostschweiz sowie im Tessin aus. In einer repräsentativen Nachbefragung zeigte sich, dass die Verbesserung des Verkehrsangebotes bei den Befürwortern eine grosse Rolle gespielt hatte. Ein noch wichtigeres Motiv war allerdings der Schutz der Umwelt und dabei insbesondere die von der «Bahn 2000» erhoffte Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr. Bei den von den Gegnern genannten Gründen hielten sich die Einwände gegen den Landverschleiss und gegen die hohen Kosten die Waage.

Mit der Zustimmung des Souveräns zur «Bahn 2000» trat auch der vom Parlament 1986 gutgeheissene Bundesbeschluss zur Realisierung des Konzepts in Kraft. Die SBB werden darin ermächtigt, Verpflichtungen im Umfang von CHF 5.4 Mia für Infrastrukturvorhaben einzugehen.

Bahn 2000 (BRG 85.074)
Dossier: Bahn 2000

Aufsehen erregten die Ersatzwahlen in Solothurn. Als Nachfolger für ihren zurückgetretenen Regierungsrat Walter Bürgi portierte die FDP Nationalrat Willy Pfund. Die Nichtnomination der ebenfalls bestens ausgewiesenen FDP-Politikerin Cornelia Füeg löste in der Parteibasis und insbesondere bei den Frauen Enttäuschung und Unmut aus und führte zu einer "wilden" Kandidatur Füegs, unterstützt durch ein Komitee «Freisinnige für eine echte Volkswahl». Dies wurde von den Anhängern Pfunds heftig kritisiert, und sie gründeten darauf ihrerseits ein Unterstützungskomitee «Freisinnige für Fairness und Glaubwürdigkeit». Das Duell Füeg gegen Pfund dominierte denn auch den Wahlkampf. Unbestritten war dagegen der Anspruch der Sozialdemokraten, nach dem Rücktritt des dissidenten SP-Regierungsrates Gottfried Wyss, der 1985 gegen seine Partei und mit Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager seinen Sitz verteidigt hatte, wieder einen offiziellen Vertreter in der Regierung zu stellen. Der Urnengang brachte - obwohl niemand das absolute Mehr erreichte - insofern eine Entscheidung, als Füeg ihren Parteikollegen weit überrundete, während der SP-Kandidat Rolf Ritschard einen guten zweiten Platz einnahm. Darauf zog sich Pfund zurück, und Füeg und Ritschard wurden als gewählt erklärt. Mit Cornelia Füeg stellt Solothurn die erste Freisinnige und die fünfte Frau überhaupt in einer kantonalen Exekutive.

Kantonale Regierungsersatzwahl Solothurn 1987
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1987

Nach dem Entscheid des Parlaments vom Vorjahr über die Belassung der umstrittenen Teilstücke im Nationalstrassennetz startete der VCS zusammen mit regionalen Komitees vier eidgenössische Volksinitiativen gegen den Bau und Betrieb von Autobahnen zwischen Murten und Yverdon (N 1), im Knonauer Amt (N 4), zwischen Biel und Solothurn (N 5) und im Jura (N 16). Diese sogenannten Kleeblatt-Initiativen wurden gesamtschweizerisch von der SPS, der GPS sowie verschiedenen Umweltschutzorganisationen unterstützt. Sie kamen in weniger als drei Monaten zustande. Da mit der Einreichung der vier Initiativen für die Fortsetzung der Bauarbeiten keine aufschiebende Wirkung erzielt werden kann, drängten die Initianten auf ein rasches Tempo bei der Behandlung der Volksbegehren. Eine von der LdU/EVP-Fraktion eingereichte Motion (Mo. 87.593) verlangte ebenfalls ein Moratorium im Autobahnbau bis zur Abstimmung über die Kleeblatt-Initiativen.

Indessen gingen die Planungsarbeiten für diese Teilstücke zum Teil forciert weiter, was namentlich die Regierungen der Westschweizer Kantone begrüssten. Der Bundesrat genehmigte das generelle Projekt Avenches - Murten/Löwenberg der N 1 und kam dabei mit der Raumplanung in Konflikt, da das neue Trassee nicht mehr mit den Richtplänen der Kantone Bern, Freiburg und Waadt übereinstimmt. Dies führte allein im Raum Murten zu über 100 Einsprachen. Der Kanton Jura protestierte mit aller Entschiedenheit gegen das Bestreben der Initianten nach einem autobahnfreien Jura und begrüsste die bundesrätliche Genehmigung der Pläne für die Transjurane, die vom Parlament 1984 als Ergänzung ins Nationalstrassennetz aufgenommen worden war. Die vom Kanton Solothurn nach der Ablehnung seiner Standesinitiative gewünschten Verbesserungen am Ausführungsprojekt des N 5-Abschnittes Biel - Solothurn wurden vom Bund weitgehend akzeptiert. Trotzdem blieb der Widerstand ungebrochen, und auch ein bisher unter Verschluss gehaltener Umweltverträglichkeitsbericht kam zum Schluss, dass die N 5 die Jurafuss-Gemeinden nicht wesentlich vom Verkehr entlasten würde.

Die Klee-Blatt Initiativen (VI 89.009)

Ende 1986 lief für die Kantone die Frist ab, innert welcher sie dem Bund ihre Richtpläne für eine zweckmässige Nutzung des Bodens hätten abliefern sollen. Nachdem schon die vom Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) eingeräumten fünf Jahre für die Richtplanerstellung nur von drei Kantonen (GR, SO, ZH) eingehalten worden waren, konnten in der zweijährigen Verlängerung einzig die Pläne von Baselstadt, Nidwalden, Schwyz, Thurgau und Uri genehmigt werden. Der Bundesrat zeigte sich jedoch nachsichtig gegenüber den säumigen Kantonen ; eine weitere formelle Fristerstreckung dürfte aber aus rechtlichen und politischen Gründen kaum mehr gewährt werden. Um das ackerfähige Kulturland, die sogenannten Fruchtfolgeflächen, planerisch zu sichern, revidierte der Bundesrat die Verordnung zum RPG. Entgegen der ursprünglichen Absicht verzichtete er – dem Vernehmlassungsverfahren Rechnung tragend – auf eine einheitliche Regelung der Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone; die Verordnung beschränkt sich somit zur Hauptsache auf die Sicherung der Fruchtfolgeflächen. Bis spätestens Ende 1987 müssen die Kantone im Rahmen ihrer Richtplanung das ackerfähige Kulturland nach einheitlichen Kriterien detailliert ermitteln, wobei die ursprünglich vorgesehene Fläche von 450'000 ha nur noch als Richtwert dient. Sodann werden die entsprechenden Bundesämter auf dem Verhandlungsweg mit den Kantonen die Grundlagen bereinigen, worauf der Bundesrat in einem für jeden Kanton verbindlichen Sachplan den Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen und deren definitive Aufteilung auf die Kantone beschliessen wird. Eine vom Nationalrat 1985 für erheblich erklärte Motion Loretan (fdp, AG) strebt neben dem verstärkten Schutz des Kulturlandes die Gewährleistung der effektiven Uberbaubarkeit von Bauzonen an; die kleine Kammer lehnte jedoch eine entsprechende Revision des RPG ab und überwies den Vorstoss nur als Postulat.

Richtpläne

In der Reihe der Totalrevisionen von Kantonsverfassungen kam die solothurnische mit der Sanktion durch den Souverän zum Abschluss. Als Kompromiss zwischen den drei Hauptparteien (FDP, CVP, SP) enthält sie keine tiefgreifenden Neuerungen. In Teilabstimmungen wurde das Stimmrecht der Achtzehnjährigen verworfen, dagegen ein Antragsrecht von 100 Stimmberechtigten an das Parlament (Volksmotion) aufgenommen.

solothurnische
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Einen Erfolg auf regionaler Ebene erzielten die Autobahngegner im Kanton Zürich, wo der Souverän die Einreichung einer Standesinitiative gegen das geplante Teilstück der N4 durch das Knonauer Amt beschloss und gleichzeitig die vom Kantonsrat unterstützte Gegeninitiative des TCS verwarf Im Kanton Bern lancierte der VCS eine Doppelinitiative, mit der er das Standesinitiativrecht auf das Volk übertragen und damit den Verzicht auf den Ausbau der Grauholz-Autobahn erreichen möchte (siehe auch Tunnelvariante Po. 85.326). Im Streit um den Bau der N8 konnte ein alle Seiten befriedigender Kompromiss gefunden werden: Vertreter der Kantone Bern und Obwalden sowie des Bundes einigten sich darauf, auf die namentlich von der «Pro Obwalden» bekämpfte Brünig-Autobahn vorläufig zu verzichten und den Verkehr weiterhin auf der alten Passstrasse zu führen, während Ortsumfahrungen die Dörfer entlasten sollen (Bzgl. N8 siehe auch Ip. 85.574). Die eidgenössischen Räte waren dagegen nicht bereit, der Opposition gegen umstrittene Nationalstrassen-Teilstücke stattzugeben: Mit grossem Mehr lehnten sie die 1983 eingereichte Standesinitiative (St. Iv. 83.202) des Kantons Solothurn ab, welche die Überprüfung des N5-Abschnitts Zuchwil-Biel verlangte. Dabei machten namentlich Vertreter der Nachbarkantone Bern, Neuenburg und Jura das nationale Interesse an der raschen Realisierung einer durchgehenden Jurasüdfuss-Autobahn als wichtige Verbindung zwischen der Deutsch- und der Welschschweiz geltend. Den Landschaftsanliegen soll jedoch bei der Ausführung Rechnung getragen werden. Ohne Empfehlung überwiesen National- und Ständerat sieben Petitionen (siehe Pet. 83.257) zur umstrittenen Linienführung der N3 im Raum Bözberg-Birrfeld (AG) an die in dieser Frage zuständige Regierung. Ferner genehmigten sie einstimmig ein Abkommen mit Frankreich (siehe BRG 85.003), welches den Bau einer Autobahnbrücke bei Genf als Verbindung der N1 mit der französischen A40 vorsieht und den Autobahnzusammenschluss regelt.

Opposition im Nationalstrassenbau

Von weniger grundlegender Art waren die Anfechtungen, denen sich Mitglieder der Regierungen der Kantone Solothurn und Graubünden ausgesetzt sahen. In Solothurn bestätigte das Obergericht die Verurteilung von vier der fünf Regierungsräte wegen Behinderung der Untersuchungsbehörden bei einem Verfahren gegen den ehemaligen Rektor einer Schule; es sprach sie allerdings vom Tatbestand der Begünstigung frei. In Graubünden sah sich Regierungsrat Lardi (cvp) zum Rücktritt auf Ende der Legislaturperiode (1986) veranlasst. Gegen ihn läuft eine Strafuntersuchung wegen widerrechtlicher Grundstückverkäufe an Ausländer, die er vor seinem Amtsantritt begangen haben soll.

Skandale in Regierungen der Kantone Solothurn und Graubünden 1985

Die Wahlen in Solothurn veränderten die traditionell stabile Zusammensetzung des Kantonsrates nur unwesentlich. Allerdings teilen FDP, CVP und SP die 144 Mandate nun nicht mehr - wie in der letzten Legislaturperiode - vollständig unter sich auf: Die erstmals auch in Solothurn an Wahlen teilnehmenden Grünen gewannen 4 Sitze. Im Gegensatz zu anderen Kantonen war aber nicht die SP die Hauptverliererin, sondern die FDP. Trotz leichtem Ansteigen ihres Wähleranteils büsste auch die SP einen Sitz ein. Mit ebenfalls einem Mandatsverlust sah sich die CVP auf ihrem seit Jahren kontinuierlichen Vormarsch gestoppt. Während die POCH nicht mehr an den Wahlen teilnahm — ihre Mitglieder kandidierten weitgehend auf den grünen Listen —, blieb ein weiterer Versuch des Landesrings zur Rückkehr ins Parlament erfolglos. Ebenfalls keine Chance hatte die Nationale Aktion, deren Wähleranteil marginal blieb. Die ins neue Parlament gewählten Frauen verdoppelten ihren Anteil auf 10 Prozent. Weit mehr Interesse erregten die gleichzeitig stattfindenden Regierungsratswahlen. Nachdem die Solothurner Regierung wegen verschiedener anfechtbarer Handlungen unter Beschuss geraten war, hatte die SP schon 1984 beschlossen, mit zwei neuen, unbelasteten Kandidaten ins Rennen zu steigen. Im Januar 1985 nominierte der SP-Parteitag den kantonalen Wirtschaftsförderer Rolf Ritschard, Sohn des verstorbenen Bundesrates, sowie den Juristen Jörg Annaheim als offizielle Kandidaten. Der bisherige Volkswirtschaftsdirektor Rudolf Bachmann (sp) hatte auf eine erneute Kandidatur verzichtet; Gottfried Wyss dagegen wollte den Entscheid seiner Partei nicht akzeptieren und stellte sich im Alleingang, unterstützt durch ein Komitee von Sozialdemokraten der alten Garde, zur Wiederwahl. Angesichts der Uneinigkeit innerhalb der Sozialdemokratie versuchte die CVP, mit ihrem Staatsschreiber Max Egger den schon lange angestrebten zweiten Sitz in der Regierung zu erobern. Im ersten Wahlgang wurden die vier Bisherigen wiedergewählt, Wyss allerdings mit dem schlechtesten Resultat. Da sich darauf Ritschard zurückzog, kam es zur Kampfwahl zwischen Egger und Annaheim, welche der CVP-Kandidat mit deutlichem Vorsprung gewann. Damit ist die SP erstmals seit 1917 nicht mehr mit einem offiziellen Vertreter an der Regierung beteiligt.

Kantonale Wahlen Solothurn 1985
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Wahlen 1985

Neue Kantonsverfassungen erhielten 1984 Baselland und Uri. Weitere Totalrevisionen waren in den Kantonen Glarus, Solothurn, Tessin und Thurgau im Gang. Der Geschäftsführer der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, M. Frenkel, stellte ein Nachlassen des Revisionsinteresses fest und begründete es mit den beschränkten Möglichkeiten und Auswirkungen konstitutioneller Gesamterneuerungen.

Baselland Uri
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Einige Kantone und Gemeinden unternahmen zusätzlich zu den Bemühungen des Bundes eigene Schritte im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Wirtschaft. Naturgemäss war dies insbesondere im Juraraum der Fall, der einseitig auf die Uhrenproduktion ausgerichtet ist. Im Kanton Neuenburg hiessen die Stimmbürger ein Gesetz über Krisenmassnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gut. Der Grosse Rat des Kantons Bern verabschiedete ein Investitionsprogramm zugunsten der Region Berner Jura–Biel–Seeland. Im Kanton Solothurn schickte das Volkswirtschaftsdepartement ein Strukturförderungsgesetz in die Vernehmlassung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

In mehreren Gegenden der Schweiz machte sich Opposition gegen den Nationalstrassenbau bemerkbar. Die Neuenburger Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz reichte eine kantonale Initiative ein, welche die direkte Mitsprache des Volkes bei allen zukünftigen Nationalstrassen-Projekten auf Neuenburger Boden verlangt. Die bürgerliche Mehrheit der kantonalen Legislative lehnte das Begehren ab und unterstützte einen Gegenvorschlag des Regierungsrates. Als erster Schritt in Richtung einer Verhinderung der N8 ist eine von der «Aktion Jugend Obwalden» eingereichte Initiative gedacht, die das heute dem Kantonsrat zustehende Standesinitiativrecht auf das Volk übertragen will. Im Kanton Solothurn genehmigten die Stimmbürger ein Volksbegehren für die Einreichung einer Standesinitiative zur Überprüfung der N5 (bzgl. N5 siehe auch Mo. 83.904). Im Kanton Thurgau hingegen verwarfen die Stimmbürger eine entsprechende Initiative hinsichtlich der N7. Vor allem aus staatspolitischen Gründen bedeutungsvoll ist der geplante Bau einer Nationalstrasse durch den Jura (Transjurane). Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer Botschaft über die Aufnahme der Transjurane ins Nationalstrassennetz. Eine Verstärkung der Mitspracherechte des Volkes im kantonalen Strassenbau wurde von den Luzerner Stimmbürgern gutgeheissen. (Bzgl. N13 siehe auch Mo. 83.555 und Mo. 83.557).

Opposition gegen den Nationalstrassenbau

Auch zahlreiche Kantonsverfassungen werden heutigen Gegebenheiten angepasst. So trat im Aargau anfangs 1982 eine neue Verfassung in Kraft. Dagegen lehnten in Genf die Stimmbürger und in Basel-Stadt der Regierungsrat für den jetzigen Zeitpunkt eine Gesamterneuerung ab. In Graubünden wünschte der Grosse Rat zwar eine Totalrevision, aber nur in der unverbindlichen Form eines Postulates und ohne zeitliche Bindungen. Im Tessin erarbeitete eine Expertenkommission neue Verfassungsartikel, während in Uri ein Verfassungsrat vorerst «Mängellisten» für das bisher Gültige zusammentrug und in Glarus ein umfangreicher Kommentar zum bereits früher publizierten Verfassungsprojekt einer vorberatenden Kommission erschien. Die augenfälligsten Fortschritte erreichten 1982 zwei Stände der Nordwestschweiz: Der Baselbieter Verfassungsrat schickte das Ergebnis seiner Debatten in die Vernehmlassung, an der sich alle Einwohner des Kantons beteiligen können. Der Solothuner Verfassungsrat hofft, bis Mitte 1984 ungefähr gleich weit zu sein mit seinen Vorarbeiten. Seine Sitzungen wie auch die seiner Kommissionen sind öffentlich. Zudem warb er mit einer populär aufgemachten «Verfassigs-Zytig» in weiten Kreisen für seine Anliegen, was da und dort als staatliche Propaganda kritisiert wurde. Über wichtige Einzelfragen soll im Kanton Solothurn der Souverän Zwischenentscheide fällen, zum Beispiel über die Wünschbarkeit eines Ombudsmannes.

Aargau Genf Basel-Stadt Graubünden Uri Glarus Baselbieter Solothuner
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Am Notendruck und den Selektionsmechanismen, insbesondere beim Übertritt von der Primar- zur Sekundarstufe, entfachten sich von neuem Diskussionen. Aufsehen erregte das Plädoyer eines Genetikers für eine selektionsfreie Schule. Die Gewerkschaft Erziehung lancierte in Solothurn eine Volksinitiative «Bildung ohne Selektion und Konkurrenzkampf». In Bern wurde eine POCH-Initiative «Fördern statt auslesen» vom Souverän deutlich verworfen. Eine Initiative des LdU, die den prüfungsfreien Übertritt in die Realschule forderte, wurde vom Schaffhauser Volk abgelehnt. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat im Sommer 1982 Grundsätze zur Entwicklung des bernischen Bildungswesens in die Vernehmlassung geschickt, die im Bereich der Selektionierung ebenfalls wichtige Änderungen postulieren. Im Kanton Basel-Stadt lehnte der Regierungsrat in einem Antrag an den Grossen Rat zwei in den letzten Jahren eingereichte Begehren ab, die eine Verlängerung der Primarschule und eine dreijährige Orientierungsstufe verlangen. Die Selektionsprüfungen auf die Zeit nach dem vierten Schuljahr herausschieben will auch eine Initiative in der Waadt, die eine Beobachtungsstufe im fünften und sechsten Schuljahr anstrebt.

Selektionsmechanismen

Für die Juraregion, wo die einem ausgeprägten Strukturwandel unterworfene Uhrenindustrie vielerorts dominierender Erwerbszweig ist, drängten sich zusätzliche Massnahmen auf. Das bernische Parlament hiess die Gewährung von Kostenbeiträgen an Investitionsvorhaben von Kleinbetrieben im Seeland und Jura gut und hofft, damit rund 400 Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen. Zudem werden in den Kantonen Bern, Jura, Neuenburg und Solothurn gezielte Ausbildungsprogramme für Arbeitslose angeboten; der Bund seinerseits verlängerte für Stellenlose dieser Region die Bezugsdauer der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Im Aargau sprach sich die Regierung gegen die staatliche Förderung der Industrieansiedlung aus und empfahl eine entsprechende sozialdemokratische Volksinitiative zur Ablehnung.

Kantonale Wirtschaftsförderung/Strukturpolitik

Neben den Arbeiten auf Bundesebene wurden auch die Bestrebungen zur Totalrevision von Kantonsverfassungen fortgesetzt. In Solothurn erhielt mit dem Grundsatz einer solchen Revision zugleich ein demokratisiertes Verfahren die Zustimmung der Bürger, worauf — wie zwei Jahre zuvor in Baselland — ein Verfassungsrat gewählt wurde. Ein Expertenentwurf liegt bereits seit 1978 vor. Neu gesellte sich Uri zu den Revisionskantonen, ohne allerdings das Verfahren zu ändern; ordnungsgemäss vereinigten sich Regierungs- und Landrat zu einem Verfassungsrat, der das Werk an die Hand nahm. Im Thurgau unterbreitete die Regierung dem Parlament einen Revisionsentwurf.

Solothurn Uri Thurgau
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

A Soleure, le PDC a légèrement renforcé ses positions, et ce au détriment du PS. Le seul mandat détenu jusqu'ici par les Organisations progressistes a été conquis de justesse, après vérification, par le PRD. L'attribution de deux mandats a suscité des controverses; d'une part entre le PS et le PDC, d'autre part entre le PS et le PRD. Les socialistes ont, en définitive, été contraints de céder ces deux sièges, l'un en raison du résultat consécutif à un second comptage des voix et l'autre par tirage au sort. Le recours de droit public déposé par les socialistes auprès du Tribunal fédéral contre ce procédé a été refusé au printemps 1982. Quant au renouvellement du gouvernement, la coalition figurant sur une liste commune a été reconduite (le radical F. Schneider a succédé au démissionnaire H. Erzer).

Elections cantonales Soleure 1981
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Wahlen 1981

A l'abri des passions et même des excès, la procédure destinée à sceller l'avenir et le sort du Laufonnais va de l'avant. Durant l'année écoulée, deux scrutins ont permis de choisir le canton avec lequel le projet de traité de rattachement doit être négocié. Entre le transfert à ce canton et le maintien au sein du canton de Berne, les Laufonnais auront bientôt à choisir. Le PDC, parti le mieux implanté, recommandait aux citoyens le rattachement à l'un des deux Bâle comme étant la solution la meilleure. Les partisans de la fidélité à Berne préconisaient entre autres, pour des raisons tactiques, le transfert à Soleure. Lors du premier tour de scrutin, on fut surpris de voir Bâle-Ville succomber avec 16% seulement des voix. Ce vote porta également un coup sérieux aux aspirations de ce demi-canton urbain quant à sa réunification avec Bâle-Campagne. Lors du deuxième tour, Bâle-Campagne l'emporta nettement sur Soleure. Seules deux communes ont voté en majorité pour ce canton. Le canton de Berne, qui ne s'est pas immiscé dans la campagne précédant la votation populaire, devra s'engager activement à l'avenir pour tenter de maintenir le Laufonnais au sein de la communauté cantonale. C'est ce qu'a exigé le Grand Conseil dans une motion qu'il a adoptée, malgré l'opposition du PDC.

Premier plébiscite: 51% des votants s'étaient prononcés en faveur de Bâle-Campagne, 33% en faveur de Soleure et seulement 16% en faveur de Bâle-Ville. Le taux de participation s'élevait à 75%. Les chiffres pour le deuxième plébiscite: 64% en faveur de Bâle-Campagne, 35% en faveur de Soleure. Taux de participation de 78%.

Abstimmung vom Herbst 1983 über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Neben den erbitterten Auseinandersetzungen um den Südjura nahmen sich die Diskussionen über eine politische Neueingliederung des Laufentals recht harmlos aus. Das Jahr 1979 brachte noch keinen weiteren entscheidenden Schritt. In Baselstadt fand im Mai die Volksabstimmung über die Grundsatzfrage einer Verfassungsänderung zur Aufnahme Laufens statt. Nachdem der Grosse Rat diese Frage einhellig bejaht hatte, erfolgte die Zustimmung der Bürger mit bloss 57% eher knapp, so dass der Werbeeffekt nicht gross war. In der Folge führten die drei interessierten Nachbarkantone ihre Informationskampagnen durch. Auf die erste Auswahlabstimmung hin, die auf Januar 1980 angesetzt wurde, empfahl ein Komitee «Ja zur besten Lösung» vorsichtig, einem der beiden Basel den Vorzug zu geben. Dasselbe tat die CVP, während eine «Aktion bernisches Laufental» für den Verbleib im alten Kanton eintrat.

Abstimmung vom Herbst 1983 über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Neben den Arbeiten an einer neuen Bundesverfassung sind in den letzten Jahren auch Totalrevisionsbestrebungen in mehreren Kantonen zu verzeichnen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ohne eine ausserordentliche Politisierung, wie sie der Jurakonflikt zu erzeugen vermochte, solche Initiativen auf steinigen Boden fallen. So erlitt ein erstes Reformwerk im Aargau, des zu Beginn des Jahrzehnts an die Hand genommen und 1978 nach mehr als fünfjähriger Tätigkeit eines Verfassungsrates abstimmungsreif geworden war, eine empfindliche Niederlage, die auch auf die eidgenössischen Revisionsbemühungen zurückwirkte. Die Aargauer Verfassungsvorlage enthielt neben einem ausgebauten Grundrechtekatalog namentlich eine Klärung des Gesetzgebungsprozesses, indem sie die gesetzgeberischen Kompetenzen des Kantons abschliessend aufzählte und durch die Abschaffung der Parlamentsdekrete der Umgehung des Volksentscheids einen Riegel schob. Dafür reduzierte sie das obligatorische Gesetzes- und Finanzreferendum auf ein fakultatives. Obwohl die meisten Parteien – mit Ausnahme von SVP und Nationaler Aktion – der Vorlage zustimmten, scheiterte sie, wobei eine bedrückende Stimmabstinenz und das Unbehagen über einen Abbau der Volksrechte zusammenwirkten. Mit hauchdünner Mehrheit wurde dann Ende des Jahres immerhin die Fortführung der Verfassungsarbeit gutgeheissen. Weitere Revisionsunternehmungen sind in Baselland, Solothurn und Thurgau in Gang gekommen. Während man die Baselbieter ohne vorgängige Befragung gleich einen Verfassungsrat wählen liess, sucht man in Solothurn nach einem Verfahren, das durch einen früheren Einbezug der Stimmbürger der Gefahr eines Scherbenhaufens vorbeugen soll.

Neben den Arbeiten an einer neuen Bundesverfassung sind in den letzten Jahren auch Totalrevisionsbestrebungen in mehreren Kantonen zu verzeichnen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Immer mehr Kantone versuchen, mit Wirtschaftsförderungsgesetzen die Errichtung neuer Betriebe auf ihrem Gebiet zu begünstigen. In Neuenburg stimmte der Grosse Rat oppositionslos einem entsprechenden Gesetz zu. Mit dem Einverständnis der Landsgemeinde erhielt ebenfalls der Kanton Glarus ein Wirtschaftsförderungsgesetz. In Basel-Land reichte die durch die Betriebschliessung der Firestone in Pratteln aufgeschreckte Linke (SP und Gewerkschaften, bzw. POCH) gleich zwei Volksinitiativen für eine aktive staatliche Industrieansiedelungspolitik ein. Die Regierung handelte ebenfalls und legte dem Landrat einen eigenen Entwurf vor. Im Schaffhauser Parlament war man sich über die Notwendigkeit der kantonalen Wirtschaftsförderung zwar einig; da aber in verschiedenen Detailfragen keine Verständigung möglich war, scheiterte eine von freisinniger Seite eingebrachte Motion. Im Kanton Solothurn stand die 1977 eingereichte Wirtschaftsförderungsinitiative der POCH zur Debatte. Die Regierung und die Parlamentsmehrheit vertraten die Meinung, dass die bereits ergriffenen Sofortmassnahmen ausreichend seien und dass sich zudem einige Forderungen des Volksbegehrens (so zum Beispiel die Mitbestimmung der Arbeiter in staatlich unterstützten Betrieben) kontraproduktiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken würden. Der Souverän lehnte die Initiative mit 13'896 Ja : 45'161 Nein deutlich ab.

Kantonale konjunkturpolitische Initiativen der POCH

Der für 1980 vorgelegte neue Strukturplan des Fernsehens richtet sich noch ausgeprägter als bisher nach der deutschen Konkurrenz aus. Das Hauptabendprogramm wird vorverlegt, anspruchsvollere Sendungen werden auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben. Auf 1980 ist ausserdem die Regionalisierung der Tagesschau und der Ausbau des Informationsblockes vorgesehen. Bereits 1978 wurde die Hauptabteilung Aktualität und Politik geschaffen. Bei der Besetzung der neuen Posten klagten Fernsehmitarbeiter, dass Parteiinteressen vor den Fähigkeiten einzelner Kandidaten gestanden hätten. Beim Radio wurden neue Programmstrukturen bereits eingeführt. Unter anderem wurde der abendliche Informationsblock zeitlich auf das künftige Fernsehangebot abgestimmt. Ausserdem werden nun in der Deutschschweiz täglich Lokalsendungen für fünf verschiedene Regionen ausgestrahlt. Unzufrieden damit sind die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau, welche von der SRG die Gründung einer eigenen Radio-Mitgliedgesellschaft und eigene Lokalsendungen wünschen.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG