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Ausgangspunkt einer hitzigen medialen Diskussion um die frühkindliche Förderung war ein Artikel von SVP-Bildungspolitikerin Verena Herzog (svp, TG) in der SVP-Zeitung «Klartext», in welcher sie argumentierte, dass «eine verfehlte Zuwanderungspolitik durch staatlich verordnete Krippenerziehung wettgemacht werden» solle. Stein des Anstosses war dann ihre Aussage, in welcher sie Kinder in Krippen mit Verdingkindern verglich, die zwecks besserer Erziehung weggegeben wurden. Der Staat solle sich hierbei in grösserer Zurückhaltung üben – damals wie heute, so Herzog.
Vertreter und Vertreterinnen von Betreuungsorganisationen sowie vom Verein Fremdplatziert kritisierten den Vergleich vehement.
Die Aussage Herzogs liess sich in den Kontext der Debatten in Bundesbern über die frühkindliche Förderung einordnen. So wurde entschieden, dass neue Kita-Plätze weiterhin subventioniert werden und dass steuerpolitisch jene Eltern finanziell entlastet werden, die ihren Nachwuchs fremdbetreuen lassen (BRG 18.050). Herzog störte sich auch an den Bestrebungen, die Frühförderung der null- bis vierjährigen Kinder auszubauen. In der zuständigen Bildungskommission hätte ihr niemand beantworten können, was mit jenen Eltern passiere, die ihre Kinder nicht in die Frühförderung schicken wollten. Der Kindergartenbesuch sei auch freiwillig gewesen und dann obligatorisch geworden. Dasselbe wäre für die Frühförderung fatal, so Herzog.
Praktisch zur selben Zeit berichteten die deutschsprachigen Medien bezeichnenderweise über die Bemühungen einiger Kantone und Städte, die sprachliche Frühförderung von Kindern nichtdeutscher Muttersprache zu stärken. Viele Kinder sprächen zu Hause kein oder kaum Deutsch und seien daher komplett überfordert, wenn sie in die erste Klasse einträten. In einem Interview äusserte sich auch Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. Sie forderte ein schweizweites Obligatorium für eine Frühförderung analog dem Basler Modell. In diesem Modell «Frühe Deutschförderung» werden eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt die Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder ermittelt. Wenn diese nicht genügen, müssen die Kinder an mindestens zwei halben Tagen pro Woche eine Spielgruppe oder ein Tagesheim besuchen. In der Folge forderte Christoph Eymann (lpd, BS), Nationalrat und Präsident der SKOS, in einer zu Beginn von Nationalrätin Herzog bekämpften und schliesslich überwiesenen Motion, dass der Bundesrat prüfe und Bericht erstatte, wie die frühe Sprachförderung vor Eintritt in den Kindergarten mithilfe des Bundes im ganzen Land umgesetzt werden könne.
Ins gleiche Horn blies im Übrigen auch ein Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrates, der dringenden Handlungsbedarf bei der frühkindlichen Förderung sah. Gemäss den Medien sei ein schweizweites Obligatorium der sprachlichen Frühförderung jedoch derzeit nicht realistisch, weil die Frühförderung in der Kompetenz der Kantone liege.

Frühkindliche Förderung

In einem Bundesgerichtsurteil zur Kostenbeteiligung der Eltern an Skilagern und Schulexkursionen vom Dezember 2017 hiess das BGer die Beschwerde gegen Änderungen des Volksschulgesetzes im Kanton Thurgau gut. Dort hatten der Grosse Rat und der Regierungsrat 2015 beschlossen, dass unter anderem für obligatorische Exkursionen und Lager Beiträge der Eltern erhoben werden können. Diese Beschlüsse müssen laut Bundesgericht nun aufgehoben werden, da die Eltern für obligatorische Lager und Exkursionen nur das bezahlen sollen, was sie zu Hause einsparen. Also beispielsweise Beiträge für die Mahlzeiten, die das Kind im Skilager einnimmt. Laut Bundesgericht liegen diese Beiträge zwischen 10 und 16 Franken pro Tag und damit deutlich tiefer als das, was in vielen Kantonen für ein Skilager veranschlagt würde. Damit soll der kostenlose Grundschulunterricht weiterhin gewährleistet sein.
Einige Medien sahen durch dieses BGer-Urteil die Durchführung der Skilager, die pro Kind und Woche mehrere Hundert Schweizerfranken kosten könnten, in genereller Gefahr. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass es beispielsweise im Kanton St. Gallen bereits jetzt so sei, dass es oft ein alternatives Angebot zum (freiwilligen) Skilager gäbe, dies sei aber Sache der einzelnen Schulen. Zudem könnten Familien, die sich das Skilager nicht leisten könnten, ihre Kinder aber trotzdem hinschicken möchten, um eine finanzielle Unterstützung bitten. Nicht nur der Kanton Thurgau, auch viele andere Kantone und ihre Gemeinden müssten nun aber über die Bücher und analysieren, wie sie alternative Finanzierungsquellen für Lager und Exkursionen finden könnten. Denn die Medien waren sich einig, dass die Skilager ein wichtiges soziales Ereignis für die Kinder darstellten und weitergeführt werden sollten.

Bundesgerichtsurteil zu Skilager und Schulexkursionen
Dossier: Kosten von obligatorischen Schulsportlagern

La députée Humbel (pdc, AG) estime que l'examen d'entrée (numerus clausus) pour les études de médecine humaine ne permet pas de sélectionner à coup sûr les meilleurs candidats. Selon elle, seules les capacités cognitives sont testées, alors que la médecine est un domaine dans lequel les aptitudes pratiques et relationnelles sont tout autant importantes. C'est pour cela qu'elle a déposé, en juin 2015, une motion proposant un test d'aptitudes sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine. Le Conseil fédéral s'est opposé à l'objet, expliquant qu'il est premièrement de la compétence des cantons de mettre en place la forme de sélection choisie. De plus, une telle mesure générerait des frais et du temps de travail supplémentaires, sans pour autant décharger le personnel soignant dans leurs tâches. Il ajoute que les quatre cantons pratiquant le numerus clausus (Fribourg, Berne, Bâle et Zurich) se distinguent par un fort taux de réussite dans le cursus de médecine. Le Conseil national, lui, a accepté l'objet, par 134 voix contre 40 et 4 abstentions, lors de la session d'été 2017.

un test d'aptitude sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine

Im Jahr 2017 kam das Frühfranzösisch in einigen Deutschschweizer Kantonen unter Druck. Anfangs Mai hiess das Kantonsparlament des Kantons Thurgau mit 64 zu 53 Stimmen ein Gesetz gut, mit dem der Französischunterricht aus der Primarschule gestrichen werden und stattdessen in die Sekundarstufe verschoben werden sollte. Zwar erfolgte der Entscheid in erster Lesung, das heisst, er musste vom Grossen Rat noch in zweiter Lesung und in der Schlussabstimmung bestätigt werden. Die Medien gingen davon aus, dass im Falle der definitiven Annahme des Gesetzes durch das Parlament das Behördenreferendum – dafür müssen 30 der 130 Thurgauer Parlamentsmitglieder unterzeichnen – ergriffen würde, am Ende also das Stimmvolk das letzte Wort haben würde. Unabhängig dessen gingen die Wogen hoch. Der Genfer Regierungsrat Antonio Hodgers (GE, gp) ergriff Mitte Mai in der Weltwoche das Wort. Als „Angriff auf die Schweiz“ – so der Titel des Essays – verstand Hodgers die jüngste politische Entwicklung im Kanton Thurgau. Der interkantonale Zusammenhalt beruhe seiner Meinung nach auf drei Säulen. Die erste seien die politischen Institutionen, die zweite der Finanzausgleich, die dritte nannte Hodgers „aktive Mehrsprachigkeit“. Letzteres bedeute, dass jeder sich bemühe, den anderen zu verstehen. Der Kanton Thurgau säble gerade an dieser Säule und so könne sich der Kanton Genf in Zukunft vielleicht fragen, wieso man noch in einen Finanzausgleich zahlen solle. Er kritisierte, dass das Französische in der Ratsdebatte als „Fremdsprache“ bezeichnet wurde, wo es doch in der Bundesverfassung als „Landessprache“ qualifiziert sei. Und er erhob den Mahnfinger: „Wenn uns der Wille abhandenkommt, einander zu verstehen, werden wir keine Nation mehr sein“, so Hodgers Fazit.

Bevor jedoch das Thurgauer Gesetz gegen das Frühfranzösisch in die zweite Runde ging, war der bildungspolitische Fokus auf den Kanton Zürich gerichtet. Dort stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 21. Mai 2017 über die kantonale Volksinitiative „Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule“ ab. Die Annahme der Initiative hätte zur Folge gehabt, dass in der Primarschule nur eine Fremdsprache gelehrt und gelernt und eine zweite Fremdsprache erst auf Sekundarstufe eingeführt würde. Dabei wurde es dem Zürcher Regierungsrat überlassen, ob die erste Fremdsprache Französisch oder Englisch sein würde. Das Initiativkomitee stellte sich auf den Standpunkt, dass viele Primarschüler überfordert seien mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule, denn vielen würden bereits Grundlagenkenntnisse der deutschen Sprache fehlen. Der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates teilten diesen Standpunkt nicht und sprachen sich gegen die Initiative aus. Eine grosse Mehrheit der Primarschüler würde den Unterricht von zwei Fremdsprachen gut meistern, zudem seien Fremdsprachenkenntnisse eine Schlüsselkompetenz in einer vernetzten Welt und gerade in der mehrsprachigen Schweiz sei die bisherige Handhabung „ein Bekenntnis zum hohen Wert der Vielsprachigkeit unseres Landes“, hielt der Regierungsrat in der Abstimmungszeitung fest. Nicht zuletzt würde der Kanton bei Annahme der Initiative gegen das 2008 von den Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommene HarmoS-Konkordat verstossen und müsste folglich aus diesem austreten. Das HarmoS-Konkordat verpflichtet die beigetretenen Kantonen unter anderem dazu, eine erste Fremdsprache spätestens ab der dritten Klasse der Primarschule und eine zweite Fremdsprache spätestens ab der fünften Klasse der Primarschule zu unterrichten. Die Zürcher Stimmbevölkerung sprach sich am 21. Mai 2017 mit 60.8 Prozent Nein-Stimmen klar gegen die Initiative aus.

Am 14. Juni 2017 bekam Frauenfeld die nationale Aufmerksamkeit zurück, denn es kam zur zweiten Lesung und zur Schlussabstimmung des Gesetzes. Zur grossen Überraschung lehnte der Grosse Rat des Kantons Thurgau das Gesetz hauchdünn, mit 62 zu 60 Stimmen, ab. Die Medien machten nicht etwa allfällige Drohgebärden von Bundesrat Berset für den Sinneswandel der kantonalen Legislative verantwortlich, eher habe die Abstimmung im Kanton Zürich Signalwirkung gehabt. Der grösste Anteil an der Kehrtwende des Grossen Rats wurde aber der Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill (TG, svp) zugeschrieben. Die NZZ titelte „Mutter Courage sichert Sprachenfrieden“ und meinte damit Knill; La Liberté widmete Knill ein Portrait mit der Überschrift „Une marathonienne pour le français“. Knill sei deswegen mutig, weil sich die Erziehungsdirektorin im Thurgauer Parlament und in persönlichen Gesprächen vehement für den Erhalt des Französischunterrichts in der Primarschule eingesetzt hatte und damit gegen ihre eigene Partei angetreten war, die grossmehrheitlich für eine Verschiebung des Französischunterrichts in die Sekundarstufe gewesen war. Als Marathonläuferin wurde sie bezeichnet, weil sie im Rat unermüdlich mit zahlreichen Vorschlägen versucht hatte, ihren Widersachern, die mit der niedrigen Qualität des Französischunterrichts und der Überforderung der Schüler argumentiert hatten, entgegenzukommen, ohne dass dadurch der Französischunterricht aus der Primarschule gekippt werden musste. So stellte sie den Grossrätinnen und Grossräten in Aussicht, dass sich überforderte Schüler erleichtert vom Französischunterricht dispensieren können sollten, dass der Unterricht vermehrt in Halbklassen stattfinden sollte und dass die Qualität des Französischunterrichts nach zwei Jahren evaluiert werden sollte, um danach allfällige neue Massnahmen prüfen zu können.

Im September 2017 mussten schliesslich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Luzern über die Volksinitiative „Eine Fremdsprache auf der Primarstufe“ abstimmen; über die gleiche Thematik also, wie die Zürcher Stimmberechtigten einige Monate zuvor. Der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Kantonsparlaments sprachen sich gegen die Initiative aus. Zwar hatte die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern 2008 den Beitritt zum HarmoS-Konkordat abgelehnt, wodurch eine Annahme der Initiative keine interkantonalen Verträge verletzen würde, wie dies in Zürich der Fall gewesen wäre. Der Regierungsrat war aber der Meinung, dass Luzern bei einer Annahme zu einer „Sprachinsel“ verkommen würde. Dies würde Luzerner Familien einen Wohnortswechsel in einen anderen Kanton erschweren, da Luzerner Primarschüler im interkantonalen Vergleich einen Rückstand in der Sprachkompetenz aufweisen würden. Gemäss Ausführungen der Luzerner Regierung im Bericht an die Stimmberechtigten würde dieser Rückstand die englische Sprache betreffen, denn „aus Gründen des nationalen Zusammenhalts“ sei es notwendig, dass bei einer Annahme der Initiative weiterhin Französisch an der Primarschule unterrichtet werden würde. Die Luzerner Stimmbevölkerung lehnte die Volksinitiative am 24. September 2017 mit 57.6 Prozent Nein-Stimmen ab.

Frühfranzösisch

La décision de l’école secondaire de Therwil, dans le canton de Bâle-Ville, de dispenser deux élèves de serrer la main de leur enseignante pour des motifs religieux a crée une vague de réactions qui a balayé toute la Suisse. Le Conseil fédéral, par l’intermédiaire de la ministre de la justice Simonetta Sommaruga, a déclaré que « la poignée de main faisait partie de notre culture ». Il estime ainsi que l’argument de la liberté de croyance n’est pas suffisant. Du côté de la Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), Christoph Eymann considère qu’une telle exception ne rend pas service à la communauté musulmane. Après les débats sur le port du voile ou l’exemption des cours de natation, la question du serrage de main mêle, à nouveau, les questions d’intégration et la politique d’éducation.

serrer la main de leur enseignante

Le débat sur l’enseignement des langues étrangères continue de brûler. Ainsi, ce n’est ni la décision du département de l’éducation du canton de Thurgovie de rayer l’enseignement du français à l’école primaire, ni l’aboutissement d’une initiative populaire dans le canton de Zürich « Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule » qui vont mettre un terme à la discussion qui enflamme les milieux politiques et académiques, des deux côtés de la Sarine. Plusieurs voix ont estimé que la décision du canton de Thurgovie, était inadmissible et qu’il s’agissait d’une attaque frontale à la cohésion nationale et aux valeurs suisses. Ainsi, de nombreuses personnes attendent une réaction du ministre de la culture Alain Berset (ps). Bien que les questions liées à l’éducation demeurent sous la coupe cantonale, plusieurs estiment que la Confédération se doit de réagir.

l’enseignement des langues étrangères

Un état d'esprit de "Guerre des langues" s’est immiscé dans la sphère de la formation. Alors qu’en 2004, les cantons avaient négocié un compromis sur l’enseignement des langues, de nombreuses interventions cantonales ont mis en difficulté cet accord. A Schaffhouse, le Grand Conseil a accepté une motion qui vise à supprimer le français de l’enseignement primaire. Le canton de Thurgovie lui a emboité le pas avec l’adoption d’une motion similaire. Du côté de Nidwald, le Conseil d’Etat a approuvé une initiative qui entendait évincer le français, avant d’être désapprouvé par son parlement. Puis, finalement, dans les Grisons et à Lucerne, deux initiatives, qui souhaitent qu’une seule langue étrangère soit enseignée à l’école primaire, ont abouti. Si certaines initiatives n’attaquaient pas ouvertement le français, différents politiciens romands ont néanmoins fortement réagi. Le débat s’est rapidement embrasé: les arguments pédagogiques se sont heurtés à l’idée de cohésion nationale. Le ministre de l’Intérieur Alain Berset a été contraint de réagir. Il a indiqué qu’il était prêt à agir si nécessaire, afin de préserver la cohésion nationale et les valeurs culturelles helvétiques. Finalement, la Conférence Suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) a jugé qu’il était inadmissible de ne pas enseigner les langues nationales dès le primaire. De plus, elle a ajouté que les cantons avaient le devoir de faire respecter le compromis de 2004. A travers un vote consultatif, les différentes organisations cantonales d’enseignants ont estimé qu’une seule langue étrangère devait être enseignée au primaire et que cette langue devait être une langue nationale. Puis, Berne, s’est immiscé dans le débat. Deux interpellations de Christian Levrat (ps, FR) et de Raphaël Comte (plr, NE) ont soulevé la question au sein de la chambre des cantons, avant que le Conseil national adopte un postulat de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) qui vise l’établissement d’un programme d’échanges linguistiques au niveau de l’école obligatoire et du secondaire II.

l’enseignement des langues étrangères

Le mandat de prestations de 2014 à 2017 d'Agroscope, institut de recherche dans le domaine agronomique et alimentaire, a été validé par le Conseil fédéral. Ainsi, plusieurs sites de recherches, comme ceux de Changins (VD), Posieux (VD), Avenches (VD), Liebefeld (BE), Wädenswill (ZH), Reckenholz (ZH) ou encore Tänikon (TG) travaillent désormais sous la même enseigne. Le directeur de cet institut, Michael Gysi, a précisé que ce regroupement avait pour objectif d’améliorer l’efficacité de la recherche dans le secteur agroalimentaire. Le mandat fédéral définit les différents axes thématiques sur lesquelles Agroscope entend se focaliser : production écologique, protection des ressources naturelles, anticipation des changements climatiques, sécurisation alimentaire, renforcement de la compétitivité des produits et assurance d’un revenu pour les agriculteurs.

Agroscope
Dossier: Restrukturierung von Agroscope

L’initiative du canton de Bâle-Ville ayant pour but d’améliorer les conditions d’implantation des entreprises de recherche a proposé à l’Assemblée fédérale de modifier les lois régissant l’homologation des médicaments, la définition des prix ou encore la protection de l’innovation. Une telle initiative avait pour objectif de renforcer le domaine de la recherche en Suisse qui est prioritaire selon le canton. Les deux chambres ont suivi leurs commissions qui ont proposé de rejeter le projet, car des mesures sont déjà mises en œuvre à leur sens.

d’améliorer les conditions d’implantation des entreprises de recherche

Le débat sur l’enseignement du français dans les écoles primaires alémaniques a repris de plus belle en 2013. En montrant du doigt un Lehrplan 21 trop chargé, de nombreux cantons alémaniques comme Lucerne, Nidwald ou encore Thurgovie ont lancé des initiatives pour qu’une seule langue étrangère soit enseignée dans les écoles primaires de leurs cantons. Néanmoins, il est important de spécifier que l’objectif de la conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) est d’introduire deux langues étrangères dès l’école primaire. De son côté, l’association faîtière des enseignantes et enseignants alémaniques (LCH) s’oppose aux initiatives cantonales. En effet, elle estime qu’il est préférable d’attendre les résultats obtenus sur plusieurs années avant de tirer des conclusions qui seraient forcément hâtives. Finalement, le syndicat des enseignants romands de l’école obligatoire (SER) a tiré sur la sonnette d’alarme. Pour lui, les cantons romands ne doivent pas être les seuls à supporter l’effort de la solidarité linguistique confédérale. La loi fédérale sur les langues nationales doit à tout prix être respectée selon le syndicat. Il est donc impossible, pour le SER, de sacrifier le français dans les écoles alémaniques.

l’enseignement des langues étrangères

Dans plusieurs cantons, tels que ceux de Berne, Fribourg, Valais, Soleure, Bâle-Ville et Bâle-Campagne, des modifications aux niveaux de l’enseignement des langues étrangères ont été lancées par le Plan d’études romand (PER) et le Lehrplan 21. Il s’agit donc d’apprendre l’allemand ou le français, dès la 3ème primaire, et d’introduire l’anglais en 5ème primaire. L’objectif est d’améliorer les connaissances en anglais, idiome international, tout en maintenant en priorité l’apprentissage d’une langue étrangère nationale, afin de promouvoir la multiculturalité suisse. Néanmoins, ce projet a soulevé de nombreuses inquiétudes. Beaucoup d’enseignants ont estimés qu’il était voué à l’échec, s’il n’était pas doté de moyens supplémentaires.

l’enseignement des langues étrangères

Nachdem der Nationalrat der Solothurner Standesinitiative für ein Stipendienrahmengesetz 2010 Folge gegeben hatte, entschied der Ständerat mit Hinweis auf das Stipendienkonkordat der EDK im Sommer des Berichtsjahrs mit 22 zu acht Stimmen erneut und definitiv dagegen. Das Konkordat zur Harmonisierung der kantonalen Ausbildungsbeiträge war bis Ende 2011 durch acht Kantone (BS, FR, GR, NE, TG, VD, BE, TI) ratifiziert worden. Folgerichtig und mit der gleichen Anzahl ablehnender Stimmen stellte sich die Kleine Kammer auch gegen eine Stipendieninitiative der WBK-NR. Damit waren beide Vorstösse endgültig vom Tisch. Die Sammelfrist für die eidgenössische „Stipendieninitiative“ läuft Anfang 2012 ab.

Harmonisierung von Stipendien und anderen Ausbildungsbeihilfen

Die Forderung der „Elternlobby Schweiz“ nach der freien Schulwahl ist, ob als generelles Anliegen oder beispielsweise auf die Oberstufe beschränkt, schweizweit nach wie vor nicht mehrheitsfähig. Nach gescheiterten Plebisziten in den Kantonen Basel-Landschaft und Thurgau sowie dem Rückzug einer entsprechenden Initiative in Solothurn, nahmen im Februar des Berichtsjahrs auch 82,5 % der Stimmbevölkerung im Kanton St. Gallen klar Stellung gegen das Anliegen.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden und Thurgau ratifizierten im Berichtsjahr das von der EDK 2009 beschlossene Stipendienkonkordat. Abgelehnt wurde der Konkordats-Beitritt in den Kantonen Wallis, Uri und Appenzell Innerrhoden.

Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn kündeten im Berichtsjahr an, dass sie ab 2013 einheitliche Leistungstests für alle Volksschüler des Bildungsraums Nordwestschweiz einführen wollen. Geprüft werden in der zweiten Klasse die Leistungen in Deutsch und Mathematik, in der sechsten, der achten und der neunten Klasse kommen Fremdsprachen und Naturwissenschaften hinzu.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern.

Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Die Bildungsdirektoren der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler der Nordwestschweiz ab 2014 über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten. Es wird ihnen allerdings kein Anrecht auf den Besuch einer bestimmten Mittelschule eingeräumt, da die Kantone das bestehende Platzangebot beibehalten wollen. Wenn ein Gymnasium einen zu starken Zulauf hat, wird es daher Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Innerhalb der vier Kantone sollen auch gemeinsame Standards für die gymnasiale und die Berufsmatura definiert werden.

über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten

Im Herbst fanden an den Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich Studentenproteste statt. Die Aktivisten an den drei Deutschschweizer Unis besetzten die Aulas und forderten bessere Lernbedingungen. Der Missmut der Studierenden richtete sich insbesondere gegen die Bologna-Reform. Sie kritisierten, dass das Studium immer mehr verschult und auf die Wirtschaft ausgerichtet werde und so Eliteuniversitäten entstünden. Allerdings wurde das Themenspektrum bald so stark ausgeweitet, dass die Proteste in einer Universalkritik gipfelten, die mit der Bologna-Reform nur noch wenig zu tun hatte. Ausserdem fehlte es den Besetzern an Rückhalt, da die Protestaktionen nur von einem kleinen Teil der Studierenden mitgetragen wurden und sich auch die studentischen Körperschaften davon distanzierten.

Studentenproteste

Der 2008 angekündigte Staatsvertrag zur Schulharmonisierung zwischen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtsjahr zu einer Regierungsvereinbarung herabgestuft. Ein erster Dämpfer gab es im Februar, als der Aargauer Erziehungsdirektor Rainer Huber (cvp), ein grosser Vorkämpfer des Bildungsraums Nordwestschweiz mit einem vernichtenden Ergebnis abgewählt wurde. Das Amt von Huber übernahm SVP-Mann Alex Hürzeler, der als Kritiker der Schulharmonisierung gilt. Ein weiterer Rückschlag bedeutete die Volksabstimmung vom 17. Mai im Kanton Aargau: Die Stimmbevölkerung verwarf an der Urne alle vier Vorlagen des „Bildungskleeblatts“, namentlich die Einführung einer Basisstufe, den Ausbau der Tagesstrukturen, die Oberstufenreform und die Lektionenzuteilung nach einem Sozialindex. Damit erteilte sie den wesentlichen Programmpunkten des Bildungsraums Nordwestschweiz eine Abfuhr. 242..

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtjahr ein Staatsvertrag für einen Bildungsraum Nordwestschweiz erarbeitet. Durch die Schaffung eines einheitlichen Bildungssystems wollen die vier Kantone Mobilitätshindernisse abbauen und die Leistungsanforderungen auf allen Stufen transparent und verbindlich machen. Unter anderem sollen die Kinder künftig eine vierjährige Basisstufe besuchen, in welcher die bisherigen Kindergartenjahre und die ersten zwei Schuljahre zusammengeführt werden. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde dieser Entwurf im Dezember zusammen mit dem HarmoS-Konkordat in die Vernehmlassung geschickt. Im Kanton Aargau erfolgt die Vernehmlassung erst nach der Abstimmung zum Bildungskleeblatt im Frühling 2009, weil damit bereits wesentliche Elemente des Bildungsraum-Programms umgesetzt werden.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Als erster Kanton führte Luzern im September eine Volksabstimmung über die Harmonisierung der Volksschule durch. Der Beitritt zum Konkordat wurde an der Urne deutlich mit 61,4% der Stimmen abgelehnt. Am 30. November fand in vier weiteren Kantonen eine Abstimmung über das Harmos-Konkordat statt. In Zürich wurde ein Beitritt mit 62,4% und in Sankt Gallen mit 52,8% der Stimmen gutgeheissen. Dagegen wurde HarmoS im Thurgau mit 51,6% und in Graubünden mit 56,7% der Stimmen abgelehnt. Trotz den Niederlagen an der Urne, blieben die Befürworter von Harmos zuversichtlich. Die Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz, Isabelle Chassot (FR, cvp), zeigte sich überzeugt, dass das Quorum von 10 Ständen, welches für das Inkrafttreten von HarmoS erforderlich ist, 2009 erreicht werde.

Luzern Zürich Sankt Gallen Thurgau Graubünden

Ende November fand im Kanton Basel-Landschaft die erste Volksabstimmung über die freie Schulwahl statt. Das Ergebnis fiel überraschend deutlich aus, die Initiative wurde mit 79% der Stimmen abgelehnt. Allerdings wird der Staatsbeitrag für private Schulen von 2000 auf 2500 Fr. pro Schüler und Jahr erhöht. Die Stimmbürger hiessen einen entsprechenden Gegenvorschlag gut. Der Verein Elternlobby liess sich von diesem Misserfolg nicht beirren und verfolgte das Anliegen der freien Schulwahl in den übrigen Kantonen weiter.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Die Erziehungsdirektoren von Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn starteten im Berichtsjahr eine gemeinsame Berufsbildungsoffensive. Sie beabsichtigen neben dem Volksschulbereich auch die Förderung der Berufsbildung zu koordinieren. Handlungsbedarf sehen sie insbesondere beim Ausbau des Angebots von Attestlehren für Jugendliche mit tiefen schulischen Leistungen sowie bei der Berufsmaturität. Die Quote der Berufsmaturanden liegt in allen vier Kantonen unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Berufsbildungsoffensive

Mit dem Projekt „Bildungsraum Nordwestschweiz sollen die Schulsysteme in den Kantonen Aargau, Solothurn und beider Basel in den nächsten Jahren umgebaut werden. Ziel ist es, die vier kantonal unterschiedlichen Systeme in der Volksschule und Sekundarschule zu harmonisieren. Im Dezember präsentierten die Erziehungsdirektoren ihre Schlüsse aus der Vorabkonsultation. Sie empfahlen den Kantonsregierungen die Schaffung eines vereinheitlichten Bildungsraumes per Staatsvertrag.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Das Projekt der EDK für eine Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) kam im Berichtsjahr gut voran. Die Erziehungsdirektoren der 26 Kantone verabschiedeten die Vereinbarung am 14. Juni einstimmig. Das in Form eines Konkordats gehaltene Abkommen wird in Kraft treten, wenn es von mindestens zehn Kantonen ratifiziert worden ist. Damit werden die Kantone alle Vorgaben des 2006 vom Volk beschlossenen neuen Bildungsartikels für die obligatorische Schule erfüllen. Das Konkordat vereinheitlicht erstmals landesweit die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Bis zum Jahresende beschlossen die Parlamente von drei Kantonen (GR, LU, TG) den Beitritt zu HarmoS. Ebenfalls im Juni verabschiedeten die Erziehungsdirektoren der französischsprachigen Kantone und des Tessins eine Konvention über eine noch weiter gehende Harmonisierung und eine Stärkung der Zusammenarbeit (Convention scolaire romande). Dieses Konkordat wird in Kraft treten, nachdem es von mindestens drei Kantonen ratifiziert worden ist.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)