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Ende März 2023 entschied die WBK-SR einstimmig, die beiden Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (Kt. Iv. 21.327) und Basel-Stadt (Kt. Iv. 21.328) betreffend Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz an Horizon Europe vorerst zu sistieren. Die Kommission nahm dazu die Ergebnisse der Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf zum Horizon-Fonds-Gesetz zur Kenntnis, welchen sie im Rahmen dieser beiden Standesinitiativen ausgearbeitet hatte.

Drei Standesinitiativen zum Forschungsprogramm Horizon Europe (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328) & Horizon-Fonds-Gesetz
Dossier: Erasmus und Horizon

Im Herbst 2022 befasste sich die WBK-SR im Rahmen mehrerer Sitzungen mit zwei Standesinitiativen zur Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe (Kt.Iv. 21.327 und Kt.Iv. 21.328).
In ihrer ersten Sitzung Ende August 2022 kam die Kommission aufgrund eines Gesprächs mit SBFI-Direktorin Martina Hirayama zum Schluss, dass diese angestrebte Assoziierung in naher Zukunft nicht realistisch sei und aufgrund der voranschreitenden Zeit – viele Forschungsprojekte des Rahmenprogramms sind bereits gestartet – auch immer weniger attraktiv werde. Die Kommission beschloss daher mit 10 zu 1 Stimmen (bei 1 Enthaltung), stattdessen in Umsetzung der beiden Standesinitiativen gesetzliche und finanzielle Grundlagen zur Stabilisierung des Forschungsstandorts Schweiz zu erarbeiten. Konkret solle die Bundesverwaltung einen Gesetzesentwurf für die Schaffung eines bis 2027 befristeten Fonds ausarbeiten, mit welchem die internationale Forschungszusammenarbeit und die Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz der Schweizer Forschung finanziert werden.
An ihrer zweiten Sitzung im Oktober 2022 beschloss die WBK-SR mit einem Stimmenverhältnis von 12 zu 1, den von der Bundesverwaltung zwischenzeitlich ausgearbeiteten Vorentwurf zur Umsetzung der beiden Standesinitiativen in die Vernehmlassung zu schicken. Aus verfahrenstechnischen Gründen entschied die Kommission ausserdem, der ähnlich gelagerten und bislang sistierten Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 21.320) keine Folge zu geben.
Im Rahmen ihrer Sitzung vom 4. November 2022 lancierte die Kommission sodann die Vernehmlassung. Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen sollen mit dem sogenannten Horizon-Fonds-Gesetz nicht zusätzliche Mittel gesprochen, sondern die bereits gesprochenen Gelder für die Schweizer Forschung gesichert werden. Auch ist vorgesehen, dass allfällige Kreditreste im Fonds verbleiben. Das Gesetz soll dringlich erklärt werden und beim Abschluss eines Abkommens mit der EU oder spätestens Ende 2027 auslaufen.

Drei Standesinitiativen zum Forschungsprogramm Horizon Europe (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328) & Horizon-Fonds-Gesetz
Dossier: Erasmus und Horizon

Die WBK-NR folgte im April 2022 ihrer Schwesterkommission und gab zwei Standesinitiativen aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die rasche Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe Folge.

Drei Standesinitiativen zum Forschungsprogramm Horizon Europe (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328) & Horizon-Fonds-Gesetz
Dossier: Erasmus und Horizon

Die Kantone Genf, Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt reichten im Herbst 2021 je eine Standesinitiative ein (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328), die alle die rasche Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe verlangten. In den Begründungen wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Assoziierung an Horizon Europe für die Forschungslandschaft Schweiz eminent wichtig sei und ein Ausschluss die Mobilität, die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer verhindere und zu einer verminderten Forschungseffizienz führe. So werde die Schweiz von den Entscheiden zu den Programmschwerpunkten ausgeschlossen und könne die Themenwahl nicht mehr mitbestimmen. Längerfristig werde es durch diese Situation schwierig, Schweizer Forschende sowie Talente aus dem Ausland in der Schweiz zu halten. Daneben wurde auch auf die Relevanz des Programms für Schweizer KMU hingewiesen. Auch hier drohe eine Abwanderung in die EU, insbesondere von wissensintensiven Unternehmungen.
Die WBK-SR befasste sich Anfang Februar 2022 mit dem Themenschwerpunkt Horizon Europe und diskutierte in diesem Rahmen auch die drei Standesinitiativen. Die Kommission beschloss, den Standesinitiativen der beiden Basel Folge zu geben; die Behandlung der Standesinitiative aus Genf hingegen, welche darüber hinaus die rasche Freigabe des zweiten Kohäsionsbeitrages forderte, wurde sistiert. Die Kommission sprach sich darüber hinaus dafür aus, einen Nachtragskredit für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen zu sprechen sowie eine Finanzierungsbotschaft für die Ergänzungsmassnahmen vorzulegen.

Drei Standesinitiativen zum Forschungsprogramm Horizon Europe (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328) & Horizon-Fonds-Gesetz
Dossier: Erasmus und Horizon

Ausgangspunkt einer hitzigen medialen Diskussion um die frühkindliche Förderung war ein Artikel von SVP-Bildungspolitikerin Verena Herzog (svp, TG) in der SVP-Zeitung «Klartext», in welcher sie argumentierte, dass «eine verfehlte Zuwanderungspolitik durch staatlich verordnete Krippenerziehung wettgemacht werden» solle. Stein des Anstosses war dann ihre Aussage, in welcher sie Kinder in Krippen mit Verdingkindern verglich, die zwecks besserer Erziehung weggegeben wurden. Der Staat solle sich hierbei in grösserer Zurückhaltung üben – damals wie heute, so Herzog.
Vertreter und Vertreterinnen von Betreuungsorganisationen sowie vom Verein Fremdplatziert kritisierten den Vergleich vehement.
Die Aussage Herzogs liess sich in den Kontext der Debatten in Bundesbern über die frühkindliche Förderung einordnen. So wurde entschieden, dass neue Kita-Plätze weiterhin subventioniert werden und dass steuerpolitisch jene Eltern finanziell entlastet werden, die ihren Nachwuchs fremdbetreuen lassen (BRG 18.050). Herzog störte sich auch an den Bestrebungen, die Frühförderung der null- bis vierjährigen Kinder auszubauen. In der zuständigen Bildungskommission hätte ihr niemand beantworten können, was mit jenen Eltern passiere, die ihre Kinder nicht in die Frühförderung schicken wollten. Der Kindergartenbesuch sei auch freiwillig gewesen und dann obligatorisch geworden. Dasselbe wäre für die Frühförderung fatal, so Herzog.
Praktisch zur selben Zeit berichteten die deutschsprachigen Medien bezeichnenderweise über die Bemühungen einiger Kantone und Städte, die sprachliche Frühförderung von Kindern nichtdeutscher Muttersprache zu stärken. Viele Kinder sprächen zu Hause kein oder kaum Deutsch und seien daher komplett überfordert, wenn sie in die erste Klasse einträten. In einem Interview äusserte sich auch Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. Sie forderte ein schweizweites Obligatorium für eine Frühförderung analog dem Basler Modell. In diesem Modell «Frühe Deutschförderung» werden eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt die Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder ermittelt. Wenn diese nicht genügen, müssen die Kinder an mindestens zwei halben Tagen pro Woche eine Spielgruppe oder ein Tagesheim besuchen. In der Folge forderte Christoph Eymann (lpd, BS), Nationalrat und Präsident der SKOS, in einer zu Beginn von Nationalrätin Herzog bekämpften und schliesslich überwiesenen Motion, dass der Bundesrat prüfe und Bericht erstatte, wie die frühe Sprachförderung vor Eintritt in den Kindergarten mithilfe des Bundes im ganzen Land umgesetzt werden könne.
Ins gleiche Horn blies im Übrigen auch ein Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrates, der dringenden Handlungsbedarf bei der frühkindlichen Förderung sah. Gemäss den Medien sei ein schweizweites Obligatorium der sprachlichen Frühförderung jedoch derzeit nicht realistisch, weil die Frühförderung in der Kompetenz der Kantone liege.

Frühkindliche Förderung

La députée Humbel (pdc, AG) estime que l'examen d'entrée (numerus clausus) pour les études de médecine humaine ne permet pas de sélectionner à coup sûr les meilleurs candidats. Selon elle, seules les capacités cognitives sont testées, alors que la médecine est un domaine dans lequel les aptitudes pratiques et relationnelles sont tout autant importantes. C'est pour cela qu'elle a déposé, en juin 2015, une motion proposant un test d'aptitudes sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine. Le Conseil fédéral s'est opposé à l'objet, expliquant qu'il est premièrement de la compétence des cantons de mettre en place la forme de sélection choisie. De plus, une telle mesure générerait des frais et du temps de travail supplémentaires, sans pour autant décharger le personnel soignant dans leurs tâches. Il ajoute que les quatre cantons pratiquant le numerus clausus (Fribourg, Berne, Bâle et Zurich) se distinguent par un fort taux de réussite dans le cursus de médecine. Le Conseil national, lui, a accepté l'objet, par 134 voix contre 40 et 4 abstentions, lors de la session d'été 2017.

un test d'aptitude sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine

La décision de l’école secondaire de Therwil, dans le canton de Bâle-Ville, de dispenser deux élèves de serrer la main de leur enseignante pour des motifs religieux a crée une vague de réactions qui a balayé toute la Suisse. Le Conseil fédéral, par l’intermédiaire de la ministre de la justice Simonetta Sommaruga, a déclaré que « la poignée de main faisait partie de notre culture ». Il estime ainsi que l’argument de la liberté de croyance n’est pas suffisant. Du côté de la Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), Christoph Eymann considère qu’une telle exception ne rend pas service à la communauté musulmane. Après les débats sur le port du voile ou l’exemption des cours de natation, la question du serrage de main mêle, à nouveau, les questions d’intégration et la politique d’éducation.

serrer la main de leur enseignante

L’initiative du canton de Bâle-Ville ayant pour but d’améliorer les conditions d’implantation des entreprises de recherche a proposé à l’Assemblée fédérale de modifier les lois régissant l’homologation des médicaments, la définition des prix ou encore la protection de l’innovation. Une telle initiative avait pour objectif de renforcer le domaine de la recherche en Suisse qui est prioritaire selon le canton. Les deux chambres ont suivi leurs commissions qui ont proposé de rejeter le projet, car des mesures sont déjà mises en œuvre à leur sens.

d’améliorer les conditions d’implantation des entreprises de recherche

Dans plusieurs cantons, tels que ceux de Berne, Fribourg, Valais, Soleure, Bâle-Ville et Bâle-Campagne, des modifications aux niveaux de l’enseignement des langues étrangères ont été lancées par le Plan d’études romand (PER) et le Lehrplan 21. Il s’agit donc d’apprendre l’allemand ou le français, dès la 3ème primaire, et d’introduire l’anglais en 5ème primaire. L’objectif est d’améliorer les connaissances en anglais, idiome international, tout en maintenant en priorité l’apprentissage d’une langue étrangère nationale, afin de promouvoir la multiculturalité suisse. Néanmoins, ce projet a soulevé de nombreuses inquiétudes. Beaucoup d’enseignants ont estimés qu’il était voué à l’échec, s’il n’était pas doté de moyens supplémentaires.

l’enseignement des langues étrangères

Nachdem der Nationalrat der Solothurner Standesinitiative für ein Stipendienrahmengesetz 2010 Folge gegeben hatte, entschied der Ständerat mit Hinweis auf das Stipendienkonkordat der EDK im Sommer des Berichtsjahrs mit 22 zu acht Stimmen erneut und definitiv dagegen. Das Konkordat zur Harmonisierung der kantonalen Ausbildungsbeiträge war bis Ende 2011 durch acht Kantone (BS, FR, GR, NE, TG, VD, BE, TI) ratifiziert worden. Folgerichtig und mit der gleichen Anzahl ablehnender Stimmen stellte sich die Kleine Kammer auch gegen eine Stipendieninitiative der WBK-NR. Damit waren beide Vorstösse endgültig vom Tisch. Die Sammelfrist für die eidgenössische „Stipendieninitiative“ läuft Anfang 2012 ab.

Harmonisierung von Stipendien und anderen Ausbildungsbeihilfen

Die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden und Thurgau ratifizierten im Berichtsjahr das von der EDK 2009 beschlossene Stipendienkonkordat. Abgelehnt wurde der Konkordats-Beitritt in den Kantonen Wallis, Uri und Appenzell Innerrhoden.

Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn kündeten im Berichtsjahr an, dass sie ab 2013 einheitliche Leistungstests für alle Volksschüler des Bildungsraums Nordwestschweiz einführen wollen. Geprüft werden in der zweiten Klasse die Leistungen in Deutsch und Mathematik, in der sechsten, der achten und der neunten Klasse kommen Fremdsprachen und Naturwissenschaften hinzu.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern.

Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Die Bildungsdirektoren der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler der Nordwestschweiz ab 2014 über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten. Es wird ihnen allerdings kein Anrecht auf den Besuch einer bestimmten Mittelschule eingeräumt, da die Kantone das bestehende Platzangebot beibehalten wollen. Wenn ein Gymnasium einen zu starken Zulauf hat, wird es daher Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Innerhalb der vier Kantone sollen auch gemeinsame Standards für die gymnasiale und die Berufsmatura definiert werden.

über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten

Im Herbst fanden an den Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich Studentenproteste statt. Die Aktivisten an den drei Deutschschweizer Unis besetzten die Aulas und forderten bessere Lernbedingungen. Der Missmut der Studierenden richtete sich insbesondere gegen die Bologna-Reform. Sie kritisierten, dass das Studium immer mehr verschult und auf die Wirtschaft ausgerichtet werde und so Eliteuniversitäten entstünden. Allerdings wurde das Themenspektrum bald so stark ausgeweitet, dass die Proteste in einer Universalkritik gipfelten, die mit der Bologna-Reform nur noch wenig zu tun hatte. Ausserdem fehlte es den Besetzern an Rückhalt, da die Protestaktionen nur von einem kleinen Teil der Studierenden mitgetragen wurden und sich auch die studentischen Körperschaften davon distanzierten.

Studentenproteste

Der 2008 angekündigte Staatsvertrag zur Schulharmonisierung zwischen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtsjahr zu einer Regierungsvereinbarung herabgestuft. Ein erster Dämpfer gab es im Februar, als der Aargauer Erziehungsdirektor Rainer Huber (cvp), ein grosser Vorkämpfer des Bildungsraums Nordwestschweiz mit einem vernichtenden Ergebnis abgewählt wurde. Das Amt von Huber übernahm SVP-Mann Alex Hürzeler, der als Kritiker der Schulharmonisierung gilt. Ein weiterer Rückschlag bedeutete die Volksabstimmung vom 17. Mai im Kanton Aargau: Die Stimmbevölkerung verwarf an der Urne alle vier Vorlagen des „Bildungskleeblatts“, namentlich die Einführung einer Basisstufe, den Ausbau der Tagesstrukturen, die Oberstufenreform und die Lektionenzuteilung nach einem Sozialindex. Damit erteilte sie den wesentlichen Programmpunkten des Bildungsraums Nordwestschweiz eine Abfuhr. 242..

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtjahr ein Staatsvertrag für einen Bildungsraum Nordwestschweiz erarbeitet. Durch die Schaffung eines einheitlichen Bildungssystems wollen die vier Kantone Mobilitätshindernisse abbauen und die Leistungsanforderungen auf allen Stufen transparent und verbindlich machen. Unter anderem sollen die Kinder künftig eine vierjährige Basisstufe besuchen, in welcher die bisherigen Kindergartenjahre und die ersten zwei Schuljahre zusammengeführt werden. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde dieser Entwurf im Dezember zusammen mit dem HarmoS-Konkordat in die Vernehmlassung geschickt. Im Kanton Aargau erfolgt die Vernehmlassung erst nach der Abstimmung zum Bildungskleeblatt im Frühling 2009, weil damit bereits wesentliche Elemente des Bildungsraum-Programms umgesetzt werden.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Ende November fand im Kanton Basel-Landschaft die erste Volksabstimmung über die freie Schulwahl statt. Das Ergebnis fiel überraschend deutlich aus, die Initiative wurde mit 79% der Stimmen abgelehnt. Allerdings wird der Staatsbeitrag für private Schulen von 2000 auf 2500 Fr. pro Schüler und Jahr erhöht. Die Stimmbürger hiessen einen entsprechenden Gegenvorschlag gut. Der Verein Elternlobby liess sich von diesem Misserfolg nicht beirren und verfolgte das Anliegen der freien Schulwahl in den übrigen Kantonen weiter.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Die Erziehungsdirektoren von Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn starteten im Berichtsjahr eine gemeinsame Berufsbildungsoffensive. Sie beabsichtigen neben dem Volksschulbereich auch die Förderung der Berufsbildung zu koordinieren. Handlungsbedarf sehen sie insbesondere beim Ausbau des Angebots von Attestlehren für Jugendliche mit tiefen schulischen Leistungen sowie bei der Berufsmaturität. Die Quote der Berufsmaturanden liegt in allen vier Kantonen unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Berufsbildungsoffensive

Mit dem Projekt „Bildungsraum Nordwestschweiz sollen die Schulsysteme in den Kantonen Aargau, Solothurn und beider Basel in den nächsten Jahren umgebaut werden. Ziel ist es, die vier kantonal unterschiedlichen Systeme in der Volksschule und Sekundarschule zu harmonisieren. Im Dezember präsentierten die Erziehungsdirektoren ihre Schlüsse aus der Vorabkonsultation. Sie empfahlen den Kantonsregierungen die Schaffung eines vereinheitlichten Bildungsraumes per Staatsvertrag.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Die Ethikkommission beider Basel (EKBB) hatte ihren Entscheid zum nationalen Forschungsschwerpunkt „Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health“ (Sesam), der unter Federführung der psychologischen Fakultät der Universität Basel steht, bekanntgegeben. Das Gremium sagte grundsätzlich „Ja“ zum Projekt, welches die Ursachen von psychischen Erkrankungen ergründen will und zu diesem Zweck 3000 Kinder – von der Schwangerschaft bis zum Erwachsenenalter – sowie deren Familien einer langfristigen Untersuchung unterziehen wird. Allerdings ist der Entscheid der EKBB mit Auflagen verbunden. So wurde von den Projektverantwortlichen unter anderem verlangt, dass sie auf DNA-Analysen bei Kindern verzichten. Solche Untersuchungen sollen erst möglich sein, wenn die Probanden das Erwachsenenalter erreicht haben. Sowohl die Sesam-Initianten als auch die Kritiker zeigten sich zufrieden mit dem Entscheid der Ethikkommission.

Sesam

Die sechs französischsprachigen Kantone Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Jura sowie die Universität Basel und die französischen Regionen Rhône-Alpes, Franche-Comté und Elsass gründeten eine Stiftung für Forschung und Technologie, die Forschende über die Grenzen zusammenführen will.

Stiftung für Forschung und Technologie

Die Bildungsdirektoren der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Bern, Freiburg und Wallis unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, welche den Start des interkantonalen Projekts zur Einführung des Französisch-Unterrichts ab der 3. Klasse und des Englischen ab dem 5. Schuljahr ermöglicht. Die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Land hiess die Freigabe des Projektauftrags zwar gut, schob die Unterzeichnung wegen eines Vorentscheids des Bildungsrats zugunsten des Frühenglisch noch auf.

interkantonalen Projekts zur Einführung des Französisch-Unterrichts ab der 3. Klasse

Die fünf Universitäten mit medizinischen Fakultäten, Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, sowie die Tessiner Universität in Lugano gründeten gemeinsam die „Swiss School of Public Health“. Diese soll die Weiterbildung in Gesundheitsökonomie und öffentlicher Gesundheit koordinieren und weiterentwickeln. Schwerpunkte bilden wirtschaftliche Aspekte der medizinischen Versorgung und gesellschaftliche, ökologische und andere Bedingungen für ein gesundes Leben im Sinne der Volksgesundheit. Die sechs Universitäten bieten einzeln oder in Verbünden Absolventen verschiedener Fachrichtungen bereits mehrere Nachdiplom-Programme an. Die im Rahmen der „Schule“ verstärkte Kooperation wird vom Bund in den Jahren 2005-2007 mit 6 Mio Fr. unterstützt.

Swiss School of Public Health

Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im Fachhochschulbereich beschlossen die Regierungen der Kantone Aargau, beider Basel und Solothurns, im Rahmen eines „Mini-HarmoS“-Projekts ihre Volksschulen besser zu koordinieren – „HarmoS“ (Harmonisierung der obligatorischen Schule) bezweckt die inhaltliche Abstimmung der Schule Schweiz.

Mini-HarmoS