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Anfang Dezember 2017 trug die UNESCO die Basler Fasnacht, als zweiten Schweizer Eintrag nach dem Winzerfest in Vevey, in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes ein. Bereits im März 2016 hatte das BAK in enger Zusammenarbeit mit dem Basler Fasnachts-Comité das Kandidaturdossier erarbeitet und eingereicht. Die Kandidatur wurde von der UNESCO als beispielhaft beurteilt, weil sie die Verwendung des Dialektes – spezifisch: des Basler Dialektes – zur Vermittlung und Sichtbarmachung des immateriellen Kulturerbes gerade im städtischen Raum besonders hervorhebe. Auch zeigte sie sich von den vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen (musikalische Nachwuchsförderung und pädagogisches Material für die Schule) begeistert. Mit jährlich rund 20'000 Teilnehmenden und über 200'000 Besucherinnen und Besuchern ist die Basler Fasnacht ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Baslerinnen und Basler, das eine vielfältige und lebendige Tradition von Musik, mündlicher Ausdrucksform und Handwerk vereint und in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens präsent ist.
Der Entscheid der UNESCO stiess bei der weitläufigen Basler Fasnachtsgilde auf grosse Begeisterung, sorgte aber zugleich auch für gemischte Gefühle hinsichtlich der Bedeutung dieses Entscheides für die Zukunft des Grossereignisses. Einzelne Medien führten den konservierenden Charakter einer solchen Auszeichnung als den «Haken» an der Sache an, da der eigentliche Sinn einer Aufnahme darin bestehe, den Charakter der ausgezeichneten Tradition zu «bewahren», während die Basler Fasnacht aber ein «Spiegel ihrer Zeit» sei und sich auch entsprechend wandle und verändere. Andere Medien hingegen gingen der Frage nach, wie sich die Anforderung der UNESCO, dass kulturelle Ausdrucksformen über Generationen weitervermittelt und stetig neu geschaffen werden, mit der «es ist, wie es immer war und wird so bleiben»-Mentalität alteingesessener Fasnächtler vereinbaren lasse. Der amtierende Comité-Obmann Christoph Bürgin zeigte sich diesbezüglich gegenüber den Medien eher gelassen: Er gehe nicht davon aus, dass sich die Basler Fasnacht nun grundlegend verändern werde. Sie werde wohl eine Wertsteigerung in der Region erfahren und an Bekanntheit gewinnen, mit einer Touristenschwemme sei dennoch nicht zu rechnen. Es sei nun aber an den Behörden, dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen erhalten blieben. Bürgins Vorgänger, Felix Rudolf von Rohr, zeigte sich hingegen äusserst erfreut über die Auszeichnung und erhoffte sich dadurch eine Öffnung, gar ein Bekenntnis dazu, dass es sich bei der Fasnacht um eine «Evolution», einen stetigen Wandel der Tradition handle, der nicht gestoppt werden könne.
Erste kleine Änderungen brachte die neu erlangte Auszeichnung bereits wenige Tage nach Bekanntwerden mit sich: Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (BastA) kündigte an, dass am 6. Januar 2018 an zentraler Stelle bei der Barfüsserkirche eine Fasnachtsgasse eingeweiht werden soll. Kulturminister Alain Berset trug gar im Rahmen des vom Comité organisierten Festaktes in bester Schnitzelbangg-Manier dazu bei, den Basler Dialekt über die Kantonsgrenzen hinauszutragen: «Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Das ischs Protokoll vom Bundesroot» – dies die bundesratsinterne Diskussion darüber, ob denn nun die Basler Fasnacht zum immateriellen Kulturerbe werden solle.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Ende September 2016 verabschiedete der Bundesrat den zweiten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Bericht beruht auf einer Konsultationsgrundlage von Kantonen, Städten und der Zivilgemeinschaft sowie einer vom BAK in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie der Universität Freiburg durchgeführten öffentlichen Tagung und umfasst die Untersuchungsperiode von 2012–2016.
Der Bericht führte gelungene Beispiele in der Förderung sowie künftige Herausforderungen auf und fokussierte dabei auf die Digitalisierung, die Achtung von Grundrechten, die kulturelle Teilhabe von Frauen und Jugendlichen sowie Projekte der internationalen Zusammenarbeit und nachhaltigen Entwicklung. Beispielhaft wurden hierbei Projekte wie die Plattform «Helvetiarockt», mit der insbesondere Musikerinnen unterstützt werden, oder die «Jugendkulturpauschale» des Kantons Basel-Stadt, die Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 30 Jahre unterstützt, hervorgehoben. Im Weiteren wurden auch die Aktivitäten der Stiftung Hirondelle, die sich für die Medienfreiheit in Krisengebieten einsetzt, oder das «Kulturprozent» der DEZA, die 1 Prozent ihres Budgets für Kunst und Kultur einsetzt, präsentiert.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Basierend auf der 2012 erstellten "Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz" und aufgrund der Ratifikation des entsprechenden Übereinkommens im Jahr 2008 kann die Schweiz Kandidaturen für die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes einreichen, die auf gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen beruhen sollen. Von der 167 Traditionen umfassenden Liste der lebendigen Traditionen hiess der Bundesrat acht Vorschläge für Kandidaturen gut, welche nach und nach beim UNESCO-Komitee deponiert werden sollen. Die gutgeheissenen Vorschläge umfassen den Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, den Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht. Kandidaturen können jeweils im März bei der UNESCO deponiert werden; eine erste Schweizer Kandidatur ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Ferner verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr den ersten periodischen Staatenbericht über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zuhanden der UNESCO. Dieser zieht für die ersten sechs Jahre nach der Ratifikation eine positive Bilanz zur Umsetzung des Abkommens.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Jahr 2011 wendete der Kanton Zürich zusammen mit seinen Gemeinden und den Beiträgen aus dem Lotteriefonds mit CHF 439,5 Mio. am meisten Geld zur Finanzierung der Kultur auf, wie die neuesten Zahlen der jährlich vom BfS erscheinenden Statistik zu den Kulturausgaben der Kantone und Gemeinden verdeutlicht. In Relation zur Bevölkerungszahl ergibt sich jedoch ein anderes Bild: Hier führt der Kanton Basel-Stadt mit Pro-Kopf-Ausgaben von CHF 910 die Statistik klar an, gefolgt vom Kanton Genf mit CHF 785. In den restlichen Kantonen überschreiten die Kulturausgaben pro Person die 400er-Marke nicht; das Schlusslicht Schwyz kommt auf einen Betrag von CHF 78 pro Einwohner und Jahr. Die gewichtigen Differenzen erklärt sich Philipp Bischof, Leiter der Basler Abteilung für Kultur, durch die überregionale Bedeutung der städtischen Kulturhäuser. Schwyz hingegen setze eher auf die Finanzierung kleinerer Projekte, liess der Kulturbeauftragte des Kantons, Franz-Xaver Risi verlauten: Für den Besuch grösserer Institutionen könne die Kantonsbevölkerung nach Luzern oder Zürich ausweichen. Schwyz unterstützt bedeutende Kulturinstitutionen in Zürich und Luzern nach wie vor finanziell. Im Vorjahr hatte sich der Kantonsrat aufgrund in der Zwischenzeit erzielter Verhandlungsergebnisse doch dazu entschieden, die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kulturreinrichtungen nicht aufzukündigen - dies entgegen seinem 2011 gefassten Entschluss.

Kulturausgaben der Kantone und Gemeinden

In Basel wurde Anfang April der Grundstein für ein neues Schauspielhaus gelegt. Dem Neubau, der voraussichtlich 2002 bezugsbereit sein wird, waren jahrzehntelange Debatten um den Standort und mehrere Debakel bei der Finanzierung vorangegangen. 1998 fällte die Kantonsregierung den definitiven Beschluss, wollte sich aber an den auf CHF 21 Mio. geschätzten Baukosten nur mit CHF 11,5 Mio. beteiligen. Angestiftet von einer in der Öffentlichkeit nicht genannten Privatfrau brachten ebenfalls anonym bleiben wollende Spenderinnen (später unterstützt von Spendern, Firmen und Institutionen) rund CHF 13,5 Mio. auf, die in die zu diesem Zweck gegründete Stiftung «Ladies First» flossen und dem neuen Schauspielhaus zur Verfügung gestellt werden.

Neues Schauspielhaus für Basel

Wie sich bereits im Vorjahr abzeichnete, wird Basel im Jahr 2001 nicht wie erhofftKulturhauptstadt Europas”. Der europäische Ministerrat vergab den Titel gemeinsam an das portugiesische Porto und das niederländische Rotterdam. Basel wird aber zusammen mit Riga (Lettland) den „europäischen Kulturmonat 2001” durchführen können, der seit 1992 in Städten stattfindet, die nicht der EU angehören. Diese Veranstaltung wird sich nahtlos in die ohnehin für 2001 von Basel-Stadt geplanten Anlässe im Rahmen der Expo 01 und des 500-Jahre-Jubiläums „Basel in der Eidgenossenschaft” einfügen.

Basel europäischen Kulturmonat 2001

Eine Delegation aus der "Kulturregion am Oberrhein" bestehend aus den Kulturverantwortlichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie einem Vertreter der deutschen Stadt Lörrach warb gemeinsam in Brüssel für Basel als "Kulturstadt Europas 2001". Entgegen den Erwartungen fand die Wahl nicht im Berichtsjahr statt, da sich die 15 EU-Kulturminister nicht auf eine der vorgeschlagenen Städte einigen konnten.

Basel als "Kulturstadt Europas 2001"

Die Kantonsregierungen von Basel-Stadt und Baselland einigten sich auf einen vom Baselbiet vorgeschlagenen Kulturvertrag. Damit will Liestal künftig 1% seiner Einnahmen aus der Besteuerung der natürlichen Personen, das heisst gegen CHF 7 Mio. jährlich, an das Basler Kulturangebot zahlen. In einer im Vertrag enthaltenen Liste wurden die 16 Kulturinstitutionen genannt, die basellandschaftliches Geld erhalten sollen. Aufatmen konnten vor allem die Basler Theater (statt CHF 1.5 Mio. neu CHF 3.5 Mio.) und die Stiftung Basler Orchester, aber auch eine ganze Reihe kleinerer Musik-, Tanz- und Theaterinstitutionen. Nicht berücksichtigt wurden die bildende Kunst, die Literatur und die Museen.

Basel-Stadt und Baselland Kulturvertrag

Sie einigten sich zudem auf einen neuen Abgeltungsmodus für die kulturelle Zentrumsfunktion der Stadt Basel. Nachdem die Regierung von Basel-Land kurzfristig die Erhebung einer Sondersteuer zugunsten des darbenden Basler Theaterbetriebs in Erwägung gezogen hatte, beschloss sie, auf die alte Idee des Kulturprozents zu setzen, wodurch die kulturellen Institutionen von Basel-Stadt mit einer Verdoppelung der bisherigen Leistung auf CHF 7 bis 8 Mio. rechnen können.

Basler Kulturpolitik 1996

In Basel-Stadt zeigte sich die Legislative kulturfreundlicher als die Exekutive. Gegen den ursprünglichen Antrag der Regierung milderte der Grosse Rat die für die Jahre 1996-2001 vorgesehene Kürzung der Subventionen an den städtischen Theaterbetrieb von 30% auf 20% ab. Obgleich damit vorderhand alle drei Sparten (Theater, Oper, Ballett) erhalten werden können, wird sich ein Leistungsabbau unter diesen Voraussetzungen kaum vermeiden lassen. Hauptleidtragender Bereich dürfte das Ballett sein, wo der Bestand der Truppe drastisch abgebaut und möglicherweise mittelfristig ganz aufgelöst und durch ein Tanztheater ersetzt werden soll. Gewissermassen als Trostpflaster für die Basler Theaterbesucher wurde demgegenüber im Herbst das private Musical-Theater "Messe Basel" eröffnet.

Basel-Stadt beschliesst massive Einsparungen im Kulturbereich

Die beiden Basler Halbkantone bewerben sich gemeinsam in Brüssel um den Titel einer "Kulturstadt Europas" im Jahr 2001. Zum 500-Jahr-Jubiläum seiner Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft will sich der Raum Basel damit als lebendige Kulturregion profilieren, die gegenüber Europa offen ist. Er erhofft sich dabei aber auch wirtschaftliche Impulse. Ende Juni unterzeichneten die beiden Kantonsregierungen die gemeinsame Bewerbung, nachdem auch der Bundesrat signalisiert hatte, dass er diese unterstützen werde.

Kulturstadt Europas Basel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragte dem Grossen Rat massive Einsparungen im Kulturbereich. Die Subventionen an die Theatergenossenschaft sollen bis zur Spielzeit 2000/2001 um 30%, jene an die beiden Orchester um 22% zurückgestuft werden. Der Grosse Rat stimmte grundsätzlich zu, will aber die Details der Kürzungen im Theaterbereich von einer parlamentarischen Kommission festlegen lassen. Andererseits beschlossen Regierung und Grosser Rat einen Investitionskredit von 10 Mio Fr. für den Umbau einer der Muba-Hallen in eine permanente Musical-Bühne. Dank den Einnahmen aus der Billetsteuer soll dieser Betrag innert zwei Jahren wieder in die Staatskasse zurückfliessen.

Basel-Stadt beschliesst massive Einsparungen im Kulturbereich

Für die Kultur gab die öffentliche Hand 1990 insgesamt 1,85 Mia Fr. aus, das heisst 272 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Dies ging aus der jüngsten diesbezüglichen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hervor. Am meisten Mittel, nämlich 451 Mio Fr. oder 24% flossen den Theatern und dem Musikwesen zu. 320 Mio Fr. (17%) wurden für die Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien, Kunstgewerbeschulen und dergleichen aufgewendet. Je rund 12% der Kulturausgaben gingen an die drei Bereiche Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen sowie Denkmalpflege und Heimatschutz.

Die Hauptlast der öffentlichen Kulturförderung trugen mit 53% oder 3,9% ihrer Gesamtausgaben die Gemeinden. Die Kantone steuerten 39% (2,4%) bei, der Bund lediglich 8% (0,5%). Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Theater und Musikwesen wurden standortbedingt vorab von den grossen Städten und deren Kantonen gefördert. Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt und Zürich übernahmen so über 65% der gesamten Kantons- und Gemeindeausgaben in diesen Bereichen. Der Bund beschränkte sich in erster Linie auf Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dazu gehören die Landesbibliothek und das Landesmuseum, die der Bund in eigener Regie führt. Daneben machte mit 57 Mio Fr. bzw. 37% die Unterstützung der Kantone in Denkmalpflege und Heimatschutz den grössten Brocken im Kulturbudget des Bundes aus. Die Pro Helvetia erhielt 21 Mio Fr.für ihre in- und ausländischen Aktivitäten.

Öffentliche Hand gibt jährlich 1.85 Mia CHF für Kultur aus

In Basel-Stadt und Bern setzte sich das Volk gegen die Sparmassnahmen der politischen Behörden und für eine ungeschmälerte Beibehaltung des Kulturbetriebes ein. In Basel wurde in einer Zitterpartie – und nur mit 35 Stimmen Differenz – dem Theater eine dreijährige Verschnaufpause gegönnt, bevor es sich möglicherweise auf eine 30%ige Reduktion der Subventionen einstellen muss. In der Bundesstadt wehrte sich die Bevölkerung erfolgreich mit einer Petition an den Gemeinderat (Exekutive) gegen die drohenden Budgetkürzungen im Kulturbereich.

Volk gegen Sparmassnahmen bei Kultur in Basel-Stadt und Bern

Sowohl der Basler Grosse Rat wie die Gemeinde Riehen sicherten dem geplanten Beyeler-Museum ihre Unterstützung zu. Die Sammlung des Galeristen Ernst Beyeler gilt mit ihren rund 160 Werken als eine der weltweit besten Kollektionen moderner Kunst.

Geplantes Beyeler-Museum in Riehen (BS)