Im Zuge der im Juni 2015 abgeschlossenen Revision des Sanktionenrechts wurde das sogenannte Electronic Monitoring als Vollzugsform für Freiheitsstrafen mit einer Dauer zwischen 20 Tagen und 12 Monaten im Gesetz verankert. Das Anliegen der Kantone Basel-Stadt (Kt.Iv. 10.327) und Basel-Landschaft (Kt.Iv. 10.329), welche beide die elektronische Fussfessel schon vorher versuchsweise eingeführt hatten, ist damit erfüllt. Wie der Nationalrat schrieb auch der Ständerat die beiden Standesinitiativen ab.
Kt.Iv. BS und BL: Einsatz von elektronischen Fussfesseln- Schlagworte
- Datum
- 29. Februar 2016
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 10.327
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Karin Frick
Aktualisiert am 05.01.2017
Aktualisiert am 05.01.2017