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Im Juni 2022 verabschiedete die RK-NR drei separate Entwürfe für die Umsetzung von insgesamt vier parlamentarischen Initiativen betreffend das Mietrecht zuhanden ihres Rates. Vorlage 1 (Untermiete) setzte eine Initiative Egloff (svp, ZH; Pa.Iv. 15.455) um. Vorlage 2 (Formvorschriften) setzte gleich zwei Initiativen um, nämlich eine Initiative Vogler (csp, OW; Pa.Iv. 16.458) und eine Initiative Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 16.459).
Die dritte Vorlage zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ging derweil auf eine Initiative von Giovanni Merlini (fdp, TI) zurück, welche eine Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf gefordert hatte. Der von der RK-NR ausgearbeitete Entwurf umfasste drei Änderungen im OR. Die erste Änderung sah vor, dass eine Kündigung vorgenommen werden kann, wenn die Vermieterschaft nach «objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht». Bis dato musste ein «dringender Eigenbedarf» geltend gemacht werden. Dringlichkeit zu beweisen sei mit der aktuellen Rechtsprechung eine zu hohe Hürde, so die Mehrheit der Kommission. Die zweite Änderung übertrug die gleiche Formulierung auf die Regeln der Anfechtung von Kündigungen durch die Vermieterschaft. Die dritte Änderung strich die «Dringlichkeit» des Eigenbedarfs aus den Kriterien, nach welchen Behörden über eine von der Mieterschaft beantragte Erstreckung des Mietverhältnisses entscheidet. Hingegen umfasste der Entwurf keine Änderung der ZPO. Merlini hatte seinen Initiativtext diesbezüglich so formuliert, dass sein Anliegen mit einer Änderung von OR «und/oder» ZPO umgesetzt werden solle.

Die RK-NR hatte ihren Entwurf, zusammen mit den anderen beiden Vorlagen, im September 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum Ablauf der Frist gingen 49 Stellungnahmen ein, wovon 16 positiv ausfielen. Die Hälfte der teilnehmenden Kantone (BE, BS, GR, OW, SO, VD), eine Mehrheit der Parteien (FDP, SP, Grüne) sowie eine Mehrheit der Verbände (unter anderem SGB, SSV, SMV und HEV) lehnten die Änderungen ab. Die ablehnenden Stellungnahmen wurden laut der Kommission unterschiedlich begründet. Eine Seite bemängelte eine Reduktion des Mieterschutzes, die andere Seite insbesondere das Fehlen beschleunigender Verfahrensregeln in der ZPO. Die RK-NR nahm die Vernehmlassungsantworten zur Kenntnis, beschloss jedoch in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen, den Entwurf ohne Änderungen dem Rat zu unterbreiten.

Mitte Oktober 2022 nahm der Bundesrat Stellung zum Entwurf. Er erachtete diesen als kritisch, da er die Stellung von Vermieterinnen und Vermietern auf Kosten von Mieterinnen und Mietern stärke. Das geltende Recht basiere aber auf einer im Rahmen einer grösseren Revision erfolgten Abwägung der Interessen von Vermietenden und Mietenden, weshalb der Bundesrat der Meinung war, dass nicht in dieses «diffizile Gleichgewicht eingegriffen werden sollte». Er sehe zudem keine Not, das Recht anzupassen, da dieses gut funktioniere, was etwa auch die hohen Einigungsquoten vor den Schlichtungsbehörden zeigten. Nicht zuletzt gelte es, auch die Vernehmlassungsantworten zu berücksichtigen. Die Polarisierung in der Vernehmlassung spreche gegen eine Anpassung der Regelungen zum Eigenbedarf.

Verfahrensbeschleunigung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen dringendem Eigenbedarf (Pa.Iv. 18.475)

Im Kanton Basel-Stadt stimmte die Bevölkerung Ende November 2021 über die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz!» ab. Die Initiative war von einem Komitee rund um den Mieterinnen- und Mieterverband (MV) zusammen mit den Parteien SP und BastA! eingereicht worden, da diese mit dem revidierten Gesetz über die Wohnraumförderung unzufrieden waren. Mit dem Gesetz hatten Regierung und Parlament vier 2018 angenommene Volksinitiativen zum Wohnschutz umgesetzt. Eine im Jahr 2020 durchgeführte Referendumsabstimmung über das Gesetz endete mit einem denkbar knappen Resultat von 50.05 Prozent Ja-Stimmenanteil. Die neuerliche Initiative des MV kam als ausformulierter Gesetzestext daher, der das Gesetz über die Wohnraumförderung abändern sollte. Damit müssten neu fast alle Wohnungen bei Sanierungen, Umbau oder Abbruch eine zusätzliche Bewilligung, inklusive Mietzinskontrolle, durchlaufen – sofern es in der Stadt eine «Wohnungsnot» gibt, die als Lehrwohnungsquote unter 1.5 Prozent definiert ist, was in Basel seit 2011 ununterbrochen der Fall war. Beim von der Regierung ausgearbeiteten Gesetz war nur bei den Wohnungen von Personen mit tieferem Einkommen eine entsprechende Bewilligung inklusive Mietzinskontrolle nötig. Ausserdem sah das neue Wohnraumförderungsgesetz Ausnahmen bei Sanierungen in bewohntem Zustand vor, wovon sich Regierung und Parlament eine Förderung dieser Praxis und eine Reduktion an Massenkündigungen erhofften. Die Initiative sah derweil bei Sanierungen, Umbau und Abbruchneubauten keine solchen Ausnahmen und noch einmal klar restriktivere Bestimmungen vor. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative argumentierten, die Änderungen seien nötig, um die hohen Mietkosten in den Griff zu bekommen. Die Gegnerschaft, bestehend aus GLP, Mitte, FDP, LDP und SVP, warnte derweil, eine Annahme der Initiative führe dazu, dass es kaum mehr Anreize für Investitionen gäbe. Der Zustand der Gebäude würde sich deshalb über die Zeit verschlechtern und dringend benötigte ökologische Gebäudesanierungen würden stagnieren.
Die Stimmbevölkerung sprach sich am Abstimmungssonntag mit 53.1 Prozent für die Initiative aus, wobei die Stimmbeteiligung bei 68.0 Prozent lag. Die Regierung kündigte daraufhin an, dass das Wohnraumförderungsgesetz nicht wie geplant am 1. Januar 2022 in Kraft treten solle. Stattdessen arbeite sie daran, die von der Initiative verlangten Bestimmungen innerhalb von sechs Monaten auf Verordnungsstufe umzusetzen.

Wohnschutzinitiative im Kanton Basel-Stadt angenommen

Nur wenige Tage nachdem der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung abgelehnt hatte, gelangte es in den Ständerat, der zuerst über Eintreten zu befinden hatte. Der kleinen Kammer lag ein Antrag einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit vor, die auf Nichteintreten plädierte. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die vorgesehenen Massnahmen nun zu spät erfolgen würden. Zudem sei vorgesehen, im Covid-19-Gesetz eine Härtefallregelung für Gastronomiebetriebe und andere KMU zu schaffen. Mit 30 bürgerlichen Stimmen zu 14 Stimmen aus der Ratslinken folgte der Ständerat der Kommissionsmehrheit und beschloss, nicht auf den Gesetzesentwurf einzutreten. So kam es, wie es die Vorzeichen hatten erahnen lassen: In der Wintersession 2020 scheiterte das geplante Covid-19-Geschäftsmietegesetz im Parlament.
Daniel Fässler (cvp, AI), CVP-Ständerat und Präsident des Verbands Immobilien Schweiz, sagte gegenüber den Medien, dass man sich nun erhoffe, die Kantone würden vermehrt Lösungen erarbeiten. Bis zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung existierten in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn bereits kantonale Lösungen. Als Präsident von Gastrosuisse zeigte sich Casimir Platzer unzufrieden über die Ablehnung der Vorlage und äusserte sein Unverständnis darüber, dass das Parlament eine Vorlage beerdigte, die es ein halbes Jahr zuvor selber beim Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. Platzer rechnete nun mit einer Prozessflut, wobei er davon ausging, dass bis anhin mindestens 40 Prozent der Gastronomiebetriebe keine einvernehmliche Lösung hatten erzielen können.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Unmittelbar nach der zur Bekämpfung des Coronavirus behördlich verordneten Schliessung von Betrieben, die nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen, kam die Frage auf, ob Geschäftsmieten für die Dauer der Schliessung geschuldet seien. Gastrosuisse und andere Branchen- und Mieterorganisationen stellten sich auf den Standpunkt, dass für diese Zeit ein Mangel des Mietobjekts vorliege, da das gemietete Objekt für den vereinbarten Zweck nicht nutzbar sei. Der Hauseigentümerverband und der Verband Immobilien Schweiz erachteten die Aufhebung der Zahlungspflicht als verfehlt, da auch sie weiterhin mit der Liegenschaft in Verbindung stehende Zahlungen zu tätigen hätten. Sie vertraten die Ansicht, dass eine Betriebsschliessung in den Risikobereich der Betreibenden falle. Auf juristischer Seite fanden sich Fürsprecherinnen und Fürsprecher für beide Seiten, wobei aufgrund der noch nie dagewesenen Situation keine Partei auf einen Präzedenzfall Bezug nehmen konnte. Die Kontrahenten zeigten sich jedoch gesprächsbereit. Auch von Seiten der Vermietenden bestand gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ein Interesse für die längerfristige Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses, weshalb es einen Konkurs der Mieterschaft zu verhindern galt. Der Hauseigentümerverband wusste einige Tage nach der Schliessung von vielen Vermieterinnen und Vermietern, die ihrer Mieterschaft entgegenkommen wollten. Gleichzeitig wies der Verband aber auch darauf hin, dass nicht alle Eigentümer und Eigentümerinnen in der finanziellen Lage seien, auf die Mietausfälle zu verzichten. Eine von Gastro Zürich-City durchgeführte Umfrage zeigte indes ein anderes Bild: Während rund 80 Prozent der Stadtzürcher Gastronomiebetriebe um eine Mietzinsreduktion angefragt hätten, hätte nur gerade die Hälfte von ihnen eine Antwort ihrer Vermieterinnen und Vermieter auf ihr Anliegen erhalten. Diese Antwort wiederum fiel nur in rund einem Drittel positiv aus, womit 13 Prozent aller Bars, Restaurants und Clubs in der Stadt Zürich mit Mietzinsreduktionen rechnen könnten.
Grosse Immobiliengesellschaften, Pensionskassen, Banken und Versicherungen zeigten sich gemäss Aussagen des Verbands der Geschäftsmieter im Gegensatz zu vielen Privatvermietenden wenig kulant. Sie würden sich gesprächsbereit zeigen, wenn ein Nachweis vorliege, dass alle verfügbaren Möglichkeiten wie Kurzarbeit und der Bezug von Notkrediten ausgeschöpft worden seien.

Zur Klärung der offenen Fragen im Mietrecht rief der Bundesrat Ende März die Einsetzung einer Task Force unter Leitung des BWO ins Leben, die Vertreterinnen und Vertreter aus der Verwaltung, der Mieter- und Vermieterorganisationen, der Immobilienwirtschaft sowie von Städten und Kantonen einschloss. Am 8. April verkündete der Bundesrat, dass er nicht in die vertraglichen Beziehungen zwischen Privaten eingreifen wolle und die Vertragsparteien dazu auffordere, «im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen» zu finden. Einen anderen Weg gingen die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg und Waadt: Sie alle beschlossen Regelungen, die während den Frühlingsmonaten jeweils eine Kostenbeteiligung durch den Kanton vorsahen, sofern sich die beiden Parteien auf einen zum Teil vordefinierten Verteilungsschlüssel einigen konnten. Gemäss Zahlen aus Genf hätten im Westschweizer Stadtkanton 90 Prozent der von den Mietenden angefragten Vermieterinnen oder Vermieter dieser Lösung zugestimmt.

Mit der Zeit begannen sich auch einige grössere Immobilienbesitzer kulant zu zeigen. In den Medien fanden etwa der Flughafen Zürich und die Credit Suisse als erste grössere Vermietende Erwähnung in dieser Hinsicht. Nach der Mitteilung des Bundesrates folgten auch die Versicherungen Helvetia und mit der Swiss Life die grösste private Immobilienbesitzerin in der Schweiz. Letztere gab bekannt, dass sie Kleinstbetrieben, die monatlich weniger als CHF 5'000 Miete schulden, nach individueller Absprache Mietzinsreduktionen gewähre. Später beschlossen auch die Migros und die SBB während der Schliessung der Betriebe Mietreduktionen um 50 Prozent respektive erliessen die Miete für den betreffenden Zeitraum komplett. Eine Lösung wie die vom Ständerat vorgeschlagene Variante (vgl. nachfolgend) beschloss auch Swiss Prime Site nach der ausserordentlichen Session.

Im Gegensatz zum Bundesrat befand das Parlament, dass der Bund in dieser Sache Regelungen beschliessen solle, weswegen es die Frage der Geschäftsmieten als zentrales Traktandum auf das Programm der ausserordentlichen Session zur Bekämpfung des Coronavirus setzte. Obwohl sich mit dem Verband Schweizer Immobilien gar ein Teil der Vermieterschaft für einen der beiden Vorstösse zu den Geschäftsmieten verantwortlich zeigte, konnten die beiden Räte in der ausserordentlichen Session in dieser Frage keine Einigung erzielen (Mo. 20.3142; Mo. 20.3161). Im Nachgang zeichnete sich in den Kommissionen jedoch eine Kompromisslösung ab, die eine Aufteilung der Mietkosten im Verhältnis von 40 zu 60 auf die Mieter- und Vermieterschaft vorsieht und die von den Räten in der Sommersession behandelt werden soll.

Kurz vor Beginn der Sommersession publizierte der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft eine Umfrage zum Stand der Verhandlungen bei Mietzinssenkungen, die 3544 Mietverhältnisse berücksichtigte. In 46 Prozent der Fälle seien Mietzinsreduktionen vereinbart worden, wobei diese in der Regel für die Dauer der Zwangsschliessung gelten und im Schnitt eine Reduktion um 50 Prozent umfassten. Zu Beginn der Sommersession doppelte der Verband Immobilien Schweiz mit einer eigenen Umfrage bei 30 Mitgliederunternehmen, die sich in insgesamt 5'200 Mietverhältnissen befinden, nach. In zwei Drittel aller Fälle hätten die Parteien bereits eine Einigung erzielen können, wobei diese in drei von zehn Fällen aus einer Mietzinsstundung bestand.

Ausserparlamentarische Debatten zur Reduktion von Geschäftsmieten
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Le Conseil des Etats et le Conseil national ont adopté le projet d'arrêté fédéral accordant la garantie fédérale aux constitutions révisées des cantons de Schwyz, de Zoug, de Fribourg, de Bâle-Ville, de Bâle-Campagne et d'Appenzell Rhodes-Intérieures.


Garantie des constitutions cantonales (SZ, ZG, FR, BS, BL, AI) (MCF 18.080)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

La CIP-CN propose, comme le Conseil fédéral, d'adopter le projet d'arrêté fédéral accordant la garantie fédérale aux constitutions révisées des cantons de Schwyz, de Zoug, de Fribourg, de Bâle-Ville, de Bâle-Campagne et d'Appenzell Rhodes-Intérieures. Pour les cantons de Schwyz et de Fribourg, la modification apportée vise à davantage de transparence du financement de la vie politique. Le canton de Zoug précise le droit de vote suite à la révision des dispositions du Code civil (CC) relatives à la protection de l'adulte, au droit des personnes et au droit de la filiation. Le canton de Bâle-Ville souhaite l'abandon du quorum lors d'élections au Grand Conseil. Dans sa nouvelle constitution, il inscrit le droit au logement sous le titre «Garantie des droits fondamentaux» et instaure des mesures de protection du logement. Pour Bâle-Campagne, les membres du Conseil d'Etat ne pourront plus faire partie de l'Assemblée fédérale. Enfin, une nouvelle date pour le dépôt des initiatives est fixée dans la constitution d'Appenzell Rhodes-Intérieures.

Garantie des constitutions cantonales (SZ, ZG, FR, BS, BL, AI) (MCF 18.080)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Anfang Dezember 2017 trug die UNESCO die Basler Fasnacht, als zweiten Schweizer Eintrag nach dem Winzerfest in Vevey, in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes ein. Bereits im März 2016 hatte das BAK in enger Zusammenarbeit mit dem Basler Fasnachts-Comité das Kandidaturdossier erarbeitet und eingereicht. Die Kandidatur wurde von der UNESCO als beispielhaft beurteilt, weil sie die Verwendung des Dialektes – spezifisch: des Basler Dialektes – zur Vermittlung und Sichtbarmachung des immateriellen Kulturerbes gerade im städtischen Raum besonders hervorhebe. Auch zeigte sie sich von den vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen (musikalische Nachwuchsförderung und pädagogisches Material für die Schule) begeistert. Mit jährlich rund 20'000 Teilnehmenden und über 200'000 Besucherinnen und Besuchern ist die Basler Fasnacht ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Baslerinnen und Basler, das eine vielfältige und lebendige Tradition von Musik, mündlicher Ausdrucksform und Handwerk vereint und in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens präsent ist.
Der Entscheid der UNESCO stiess bei der weitläufigen Basler Fasnachtsgilde auf grosse Begeisterung, sorgte aber zugleich auch für gemischte Gefühle hinsichtlich der Bedeutung dieses Entscheides für die Zukunft des Grossereignisses. Einzelne Medien führten den konservierenden Charakter einer solchen Auszeichnung als den «Haken» an der Sache an, da der eigentliche Sinn einer Aufnahme darin bestehe, den Charakter der ausgezeichneten Tradition zu «bewahren», während die Basler Fasnacht aber ein «Spiegel ihrer Zeit» sei und sich auch entsprechend wandle und verändere. Andere Medien hingegen gingen der Frage nach, wie sich die Anforderung der UNESCO, dass kulturelle Ausdrucksformen über Generationen weitervermittelt und stetig neu geschaffen werden, mit der «es ist, wie es immer war und wird so bleiben»-Mentalität alteingesessener Fasnächtler vereinbaren lasse. Der amtierende Comité-Obmann Christoph Bürgin zeigte sich diesbezüglich gegenüber den Medien eher gelassen: Er gehe nicht davon aus, dass sich die Basler Fasnacht nun grundlegend verändern werde. Sie werde wohl eine Wertsteigerung in der Region erfahren und an Bekanntheit gewinnen, mit einer Touristenschwemme sei dennoch nicht zu rechnen. Es sei nun aber an den Behörden, dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen erhalten blieben. Bürgins Vorgänger, Felix Rudolf von Rohr, zeigte sich hingegen äusserst erfreut über die Auszeichnung und erhoffte sich dadurch eine Öffnung, gar ein Bekenntnis dazu, dass es sich bei der Fasnacht um eine «Evolution», einen stetigen Wandel der Tradition handle, der nicht gestoppt werden könne.
Erste kleine Änderungen brachte die neu erlangte Auszeichnung bereits wenige Tage nach Bekanntwerden mit sich: Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (BastA) kündigte an, dass am 6. Januar 2018 an zentraler Stelle bei der Barfüsserkirche eine Fasnachtsgasse eingeweiht werden soll. Kulturminister Alain Berset trug gar im Rahmen des vom Comité organisierten Festaktes in bester Schnitzelbangg-Manier dazu bei, den Basler Dialekt über die Kantonsgrenzen hinauszutragen: «Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Eh nei. Eh jo. Das ischs Protokoll vom Bundesroot» – dies die bundesratsinterne Diskussion darüber, ob denn nun die Basler Fasnacht zum immateriellen Kulturerbe werden solle.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Ende Januar 2017 gab der Bundesrat bekannt, dass er die Volksinitiative des Mieterverbandes «Mehr bezahlbare Wohnungen» abzulehnen gedenke. Bereits in seiner Ansprache zur Wohnungspolitik im Jahr 2013 hatte der Bundesrat die Ansicht vertreten, dass der Staat möglichst wenig in die Wohnraumversorgung eingreifen solle, und diese Ansicht vertrat er nach wie vor. Dennoch anerkannte die Regierung den gemeinnützigen Wohnungsbau als «marktergänzendes Segment zum Schliessen von Angebotslücken». Trotz der sich entspannenden Marktlage gäbe es in gewissen Regionen Bevölkerungsgruppen, die mit starken Schwierigkeiten zu kämpfen hätten, eine angemessene und zahlbare Wohnung zu finden. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat eine Aufstockung des Fonds de Roulement für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger und gab diesen Entwurf in die Vernehmlassung. Der Fonds de Roulement ist mit Darlehen des Bundes dotiert und dient dem Zwecke, gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Liegenschaften zu gewähren.
Bereits nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Stellungnahme zeigte sich der Mieterverband (SMV) enttäuscht von der ablehnenden Haltung des Bundesrates und bezeichnete die geplante Aufstockung des Rahmenkredites als nicht ausreichend. Ferner monierte der Verband, dass diese Massnahme nicht garantieren würde, dass Genossenschaften tatsächlich gefördert würden, da die Mittel mit dem jährlichen Budget beschlossen würden und in diesem Rahmen Kredite bereits mehrfach gekürzt worden seien. Auf der anderen Seite gab sich auch der Hauseigentümerverband (HEV) nicht vollends zufrieden. Zwar begrüsste er die Ablehnung der Initiative durch den Bundesrat, konnte die Aufstockung des Fonds aufgrund des aktuell höchsten Leerwohnungsbestandes seit 1999 jedoch nicht nachvollziehen. Der HEV äusserte die Befürchtung, damit kreiere der Bundesrat ein Überangebot an Wohnraum, was gemäss Verband einen Preiszerfall zur Folge hätte.

Von den 58 im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen inhaltlichen Stellungnahmen beurteilten 47 Vernehmlassungsteilnehmende – darunter die VDK, alle stellungnehmenden Kantone, die SP, die Grünen, die CVP und die BDP, der Schweizerische Gemeindeverband und der Städteverband sowie die Gewerkschaften – die Aufstockung des Fonds als positiv, während die restlichen 11 Akteure diese ablehnten – namentlich neben dem HEV die Parteien der FDP und SVP sowie die Wirtschaftsverbände und Verbände im Immobiliensektor. Unter den befürwortenden Stellungnahmen stand ein gutes Drittel – darunter neben dem SMV auch die Kantone Basel-Stadt und Neuenburg, die Parteien der SP und der Grünen sowie vier Stellung nehmende Städte und Orte – gar für eine höhere Aufstockung ein. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Kanton Wallis knüpften ihre Unterstützung zur Aufstockung des Fonds an die Bedingung, dass auch Massnahmen ergriffen werden, um die Wohnsituation in Berggebieten zu verbessern.
Einige Vernehmlasser kritisierten ferner den bundesrätlichen Vorschlag, die Aufstockung des Fonds an die Ablehnung oder den Rückzug der Volksinitiative zu knüpfen. Das Gros der Stellungnahmen unterstützte jedoch die Ablehnung der Volksinitiative. Während einige Vernehmlassungsteilnehmende diesbezüglich bewusst auf einen Positionsbezug verzichteten, sprachen sich die SP und der Gewerkschaftsbund bereits in ihren Antworten explizit für die Unterstützung des Volksbegehrens aus.

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (BRG 18.035)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Ende September 2016 verabschiedete der Bundesrat den zweiten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Der Bericht beruht auf einer Konsultationsgrundlage von Kantonen, Städten und der Zivilgemeinschaft sowie einer vom BAK in Zusammenarbeit mit dem UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie der Universität Freiburg durchgeführten öffentlichen Tagung und umfasst die Untersuchungsperiode von 2012–2016.
Der Bericht führte gelungene Beispiele in der Förderung sowie künftige Herausforderungen auf und fokussierte dabei auf die Digitalisierung, die Achtung von Grundrechten, die kulturelle Teilhabe von Frauen und Jugendlichen sowie Projekte der internationalen Zusammenarbeit und nachhaltigen Entwicklung. Beispielhaft wurden hierbei Projekte wie die Plattform «Helvetiarockt», mit der insbesondere Musikerinnen unterstützt werden, oder die «Jugendkulturpauschale» des Kantons Basel-Stadt, die Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 30 Jahre unterstützt, hervorgehoben. Im Weiteren wurden auch die Aktivitäten der Stiftung Hirondelle, die sich für die Medienfreiheit in Krisengebieten einsetzt, oder das «Kulturprozent» der DEZA, die 1 Prozent ihres Budgets für Kunst und Kultur einsetzt, präsentiert.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Basierend auf der 2012 erstellten "Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz" und aufgrund der Ratifikation des entsprechenden Übereinkommens im Jahr 2008 kann die Schweiz Kandidaturen für die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes einreichen, die auf gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen beruhen sollen. Von der 167 Traditionen umfassenden Liste der lebendigen Traditionen hiess der Bundesrat acht Vorschläge für Kandidaturen gut, welche nach und nach beim UNESCO-Komitee deponiert werden sollen. Die gutgeheissenen Vorschläge umfassen den Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, den Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio, das Winzerfest in Vevey und die Basler Fasnacht. Kandidaturen können jeweils im März bei der UNESCO deponiert werden; eine erste Schweizer Kandidatur ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Ferner verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr den ersten periodischen Staatenbericht über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zuhanden der UNESCO. Dieser zieht für die ersten sechs Jahre nach der Ratifikation eine positive Bilanz zur Umsetzung des Abkommens.

UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Im Jahr 2011 wendete der Kanton Zürich zusammen mit seinen Gemeinden und den Beiträgen aus dem Lotteriefonds mit CHF 439,5 Mio. am meisten Geld zur Finanzierung der Kultur auf, wie die neuesten Zahlen der jährlich vom BfS erscheinenden Statistik zu den Kulturausgaben der Kantone und Gemeinden verdeutlicht. In Relation zur Bevölkerungszahl ergibt sich jedoch ein anderes Bild: Hier führt der Kanton Basel-Stadt mit Pro-Kopf-Ausgaben von CHF 910 die Statistik klar an, gefolgt vom Kanton Genf mit CHF 785. In den restlichen Kantonen überschreiten die Kulturausgaben pro Person die 400er-Marke nicht; das Schlusslicht Schwyz kommt auf einen Betrag von CHF 78 pro Einwohner und Jahr. Die gewichtigen Differenzen erklärt sich Philipp Bischof, Leiter der Basler Abteilung für Kultur, durch die überregionale Bedeutung der städtischen Kulturhäuser. Schwyz hingegen setze eher auf die Finanzierung kleinerer Projekte, liess der Kulturbeauftragte des Kantons, Franz-Xaver Risi verlauten: Für den Besuch grösserer Institutionen könne die Kantonsbevölkerung nach Luzern oder Zürich ausweichen. Schwyz unterstützt bedeutende Kulturinstitutionen in Zürich und Luzern nach wie vor finanziell. Im Vorjahr hatte sich der Kantonsrat aufgrund in der Zwischenzeit erzielter Verhandlungsergebnisse doch dazu entschieden, die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kulturreinrichtungen nicht aufzukündigen - dies entgegen seinem 2011 gefassten Entschluss.

Kulturausgaben der Kantone und Gemeinden

In Basel wurde Anfang April der Grundstein für ein neues Schauspielhaus gelegt. Dem Neubau, der voraussichtlich 2002 bezugsbereit sein wird, waren jahrzehntelange Debatten um den Standort und mehrere Debakel bei der Finanzierung vorangegangen. 1998 fällte die Kantonsregierung den definitiven Beschluss, wollte sich aber an den auf CHF 21 Mio. geschätzten Baukosten nur mit CHF 11,5 Mio. beteiligen. Angestiftet von einer in der Öffentlichkeit nicht genannten Privatfrau brachten ebenfalls anonym bleiben wollende Spenderinnen (später unterstützt von Spendern, Firmen und Institutionen) rund CHF 13,5 Mio. auf, die in die zu diesem Zweck gegründete Stiftung «Ladies First» flossen und dem neuen Schauspielhaus zur Verfügung gestellt werden.

Neues Schauspielhaus für Basel

Wie sich bereits im Vorjahr abzeichnete, wird Basel im Jahr 2001 nicht wie erhofftKulturhauptstadt Europas”. Der europäische Ministerrat vergab den Titel gemeinsam an das portugiesische Porto und das niederländische Rotterdam. Basel wird aber zusammen mit Riga (Lettland) den „europäischen Kulturmonat 2001” durchführen können, der seit 1992 in Städten stattfindet, die nicht der EU angehören. Diese Veranstaltung wird sich nahtlos in die ohnehin für 2001 von Basel-Stadt geplanten Anlässe im Rahmen der Expo 01 und des 500-Jahre-Jubiläums „Basel in der Eidgenossenschaft” einfügen.

Basel europäischen Kulturmonat 2001

Eine Delegation aus der "Kulturregion am Oberrhein" bestehend aus den Kulturverantwortlichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie einem Vertreter der deutschen Stadt Lörrach warb gemeinsam in Brüssel für Basel als "Kulturstadt Europas 2001". Entgegen den Erwartungen fand die Wahl nicht im Berichtsjahr statt, da sich die 15 EU-Kulturminister nicht auf eine der vorgeschlagenen Städte einigen konnten.

Basel als "Kulturstadt Europas 2001"

Die Kantonsregierungen von Basel-Stadt und Baselland einigten sich auf einen vom Baselbiet vorgeschlagenen Kulturvertrag. Damit will Liestal künftig 1% seiner Einnahmen aus der Besteuerung der natürlichen Personen, das heisst gegen CHF 7 Mio. jährlich, an das Basler Kulturangebot zahlen. In einer im Vertrag enthaltenen Liste wurden die 16 Kulturinstitutionen genannt, die basellandschaftliches Geld erhalten sollen. Aufatmen konnten vor allem die Basler Theater (statt CHF 1.5 Mio. neu CHF 3.5 Mio.) und die Stiftung Basler Orchester, aber auch eine ganze Reihe kleinerer Musik-, Tanz- und Theaterinstitutionen. Nicht berücksichtigt wurden die bildende Kunst, die Literatur und die Museen.

Basel-Stadt und Baselland Kulturvertrag

Sie einigten sich zudem auf einen neuen Abgeltungsmodus für die kulturelle Zentrumsfunktion der Stadt Basel. Nachdem die Regierung von Basel-Land kurzfristig die Erhebung einer Sondersteuer zugunsten des darbenden Basler Theaterbetriebs in Erwägung gezogen hatte, beschloss sie, auf die alte Idee des Kulturprozents zu setzen, wodurch die kulturellen Institutionen von Basel-Stadt mit einer Verdoppelung der bisherigen Leistung auf CHF 7 bis 8 Mio. rechnen können.

Basler Kulturpolitik 1996

In Basel-Stadt zeigte sich die Legislative kulturfreundlicher als die Exekutive. Gegen den ursprünglichen Antrag der Regierung milderte der Grosse Rat die für die Jahre 1996-2001 vorgesehene Kürzung der Subventionen an den städtischen Theaterbetrieb von 30% auf 20% ab. Obgleich damit vorderhand alle drei Sparten (Theater, Oper, Ballett) erhalten werden können, wird sich ein Leistungsabbau unter diesen Voraussetzungen kaum vermeiden lassen. Hauptleidtragender Bereich dürfte das Ballett sein, wo der Bestand der Truppe drastisch abgebaut und möglicherweise mittelfristig ganz aufgelöst und durch ein Tanztheater ersetzt werden soll. Gewissermassen als Trostpflaster für die Basler Theaterbesucher wurde demgegenüber im Herbst das private Musical-Theater "Messe Basel" eröffnet.

Basel-Stadt beschliesst massive Einsparungen im Kulturbereich

Die beiden Basler Halbkantone bewerben sich gemeinsam in Brüssel um den Titel einer "Kulturstadt Europas" im Jahr 2001. Zum 500-Jahr-Jubiläum seiner Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft will sich der Raum Basel damit als lebendige Kulturregion profilieren, die gegenüber Europa offen ist. Er erhofft sich dabei aber auch wirtschaftliche Impulse. Ende Juni unterzeichneten die beiden Kantonsregierungen die gemeinsame Bewerbung, nachdem auch der Bundesrat signalisiert hatte, dass er diese unterstützen werde.

Kulturstadt Europas Basel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragte dem Grossen Rat massive Einsparungen im Kulturbereich. Die Subventionen an die Theatergenossenschaft sollen bis zur Spielzeit 2000/2001 um 30%, jene an die beiden Orchester um 22% zurückgestuft werden. Der Grosse Rat stimmte grundsätzlich zu, will aber die Details der Kürzungen im Theaterbereich von einer parlamentarischen Kommission festlegen lassen. Andererseits beschlossen Regierung und Grosser Rat einen Investitionskredit von 10 Mio Fr. für den Umbau einer der Muba-Hallen in eine permanente Musical-Bühne. Dank den Einnahmen aus der Billetsteuer soll dieser Betrag innert zwei Jahren wieder in die Staatskasse zurückfliessen.

Basel-Stadt beschliesst massive Einsparungen im Kulturbereich

Für die Kultur gab die öffentliche Hand 1990 insgesamt 1,85 Mia Fr. aus, das heisst 272 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Dies ging aus der jüngsten diesbezüglichen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hervor. Am meisten Mittel, nämlich 451 Mio Fr. oder 24% flossen den Theatern und dem Musikwesen zu. 320 Mio Fr. (17%) wurden für die Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien, Kunstgewerbeschulen und dergleichen aufgewendet. Je rund 12% der Kulturausgaben gingen an die drei Bereiche Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen sowie Denkmalpflege und Heimatschutz.

Die Hauptlast der öffentlichen Kulturförderung trugen mit 53% oder 3,9% ihrer Gesamtausgaben die Gemeinden. Die Kantone steuerten 39% (2,4%) bei, der Bund lediglich 8% (0,5%). Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Theater und Musikwesen wurden standortbedingt vorab von den grossen Städten und deren Kantonen gefördert. Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt und Zürich übernahmen so über 65% der gesamten Kantons- und Gemeindeausgaben in diesen Bereichen. Der Bund beschränkte sich in erster Linie auf Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dazu gehören die Landesbibliothek und das Landesmuseum, die der Bund in eigener Regie führt. Daneben machte mit 57 Mio Fr. bzw. 37% die Unterstützung der Kantone in Denkmalpflege und Heimatschutz den grössten Brocken im Kulturbudget des Bundes aus. Die Pro Helvetia erhielt 21 Mio Fr.für ihre in- und ausländischen Aktivitäten.

Öffentliche Hand gibt jährlich 1.85 Mia CHF für Kultur aus

In Basel-Stadt und Bern setzte sich das Volk gegen die Sparmassnahmen der politischen Behörden und für eine ungeschmälerte Beibehaltung des Kulturbetriebes ein. In Basel wurde in einer Zitterpartie – und nur mit 35 Stimmen Differenz – dem Theater eine dreijährige Verschnaufpause gegönnt, bevor es sich möglicherweise auf eine 30%ige Reduktion der Subventionen einstellen muss. In der Bundesstadt wehrte sich die Bevölkerung erfolgreich mit einer Petition an den Gemeinderat (Exekutive) gegen die drohenden Budgetkürzungen im Kulturbereich.

Volk gegen Sparmassnahmen bei Kultur in Basel-Stadt und Bern

Sowohl der Basler Grosse Rat wie die Gemeinde Riehen sicherten dem geplanten Beyeler-Museum ihre Unterstützung zu. Die Sammlung des Galeristen Ernst Beyeler gilt mit ihren rund 160 Werken als eine der weltweit besten Kollektionen moderner Kunst.

Geplantes Beyeler-Museum in Riehen (BS)

ln etlichen Städten führte der akute Mangel an Aufführungs- und Ausstellungsräumen zu teils heftigen politischen Auseinandersetzungen. Insbesondere klagen die Vertreter der sogenannten «Alternativkultur» über die im Vergleich zu der etablierten, stark subventionierten Konzert- und Theaterkultur krasse Benachteiligung durch die öffentliche Hand. Während diese Auseinandersetzung in Zürich seit der Einrichtung der «Roten Fabrik» abgeklungen ist und sich in Bern seit der provisorischen Öffnung der ehemaligen städtischen Reitschule beruhigt hat, führte dieses Jahr in Basel eine kompromisslose Politik bezüglich der alten Stadtgärtnerei zu einem gereizten Klima und zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Ein Beschluss des Grossen Rates aus dem Jahre 1980 verlangte die Errichtung eines Grünparks auf dem Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Gebäulichkeiten waren jedoch besetzt und für kulturelle Anlässe benutzt worden, worauf das Hochbauamt als Eigentümer das Areal der «Interessengemeinschaft Alte Stadtgärtnerei» (IGAS) als Vertreterin der Benützer für eine befristete Zeit überliess. Mit einer Volksinitiative «Kultur- und Naturpark St. Johann» sollten nun die alten Gärtnereigebäude der Kultur erhalten bleiben. Die linken und grünen Parteien sowie der LdU befürworteten die Initiative, die bürgerlichen Parteien, die DSP und die PdA empfahlen die Ablehnung. Das Volksbegehren wurde Anfang Mai 1988 mit 56 Prozent Neinstimmen relativ knapp abgelehnt. Zahlreiche – auch bürgerliche – Organisationen und Einzelpersonen setzten sich darauf weiterhin für eine Kompromisslösung ein, doch der Grosse Rat drängte die Regierung, den Volksentscheid in die Tat umzusetzen, was denn auch Ende Juni mit Polizeigewalt geschah und zu heftigen Krawallen führte. Mehrere Ersatzangebote der Regierung wurden von der IGAS, teilweise auch von der Regierung selbst, als ungeeignet angesehen, worauf die «Stadtgärtnerinnen» ein ehemaliges, zum Abbruch vorgesehenes Kino besetzten und hier trotz einer Strafklage der Eigentümerin erneut einen funktionierenden Kulturbetrieb einrichteten.

Alternative Kulturformen

Initiative und Gegenvorschlag kamen am 25. September zur Abstimmung. Die Stimmbeteiligung betrug 51.7 Prozent. Die meisten bürgerlichen Parteien, die Arbeitgeberverbände und der Schweizerische Hauseigentümerverband hatten sich im Abstimmungskampf für den Gegenvorschlag entschieden. Sämtliche Linksparteien und die Nationale Aktion, Mieterschutzorganisationen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und der Pächterverband unterstützten das Volksbegehren. Ein doppeltes Nein empfahlen die Liberaldemokraten, die Republikaner und die Westschweizer Hauseigentümer. Die Gegner staatlicher Eingriffe in den Wohnungsmarkt versuchten die Initiative als Angriff auf die soziale Marktwirtschaft und das Privateigentum zu entlarven. Sie warnten vor einer weiteren Bürokratisierung des Mietwesens, die den Verwaltungsapparat aufblähen, die Privatinitiative lahmlegen und das bestehende Überangebot an Wohnungen in eine allgemeine Wohnungsnot verwandeln würde. Demgegenüber betonten die Befürworter der Initiative die schwache Position der Mieter im sog. freien Wohnungsmarkt. Nachdem die Vermieter jahrelang den bestehenden Wohnungsmangel bei der Auswahl der Mieter und der Preisgestaltung zu ihren Gunsten ausgenützt hätten, seien sie nun nicht bereit, Mietzinsen und Vermietungspraxis der veränderten Situation anzupassen.
Die Abstimmung endete mit einer Überraschung. Zwar wurde die Initiative «für einen wirksamen Mieterschutz» wie erwartet verworfen (42.2% Ja). Annehmende Mehrheiten gab es nur in den drei Westschweizer Kantonen Genf, Neuenburg und Waadt sowie im Kanton Basel-Stadt. Abgelehnt wurde aber auch der von den Gegnern der Initiative kaum bestrittene Gegenvorschlag der Bundesversammlung (41.2% Ja). Während einige Kommentatoren im Resultat eine deutliche Absage an jegliche Art von Staatsintervention im Wohnungswesen erblickten, machten andere mit Recht darauf aufmerksam, dass sich im doppelten Nein weniger der Wille zur Zementierung des gegenwärtigen Zustandes als die Eigenheit des Abstimmungsverfahrens widerspiegle. Weil der gültige Abstimmungsmodus ein Ja zur Initiative und zum Gegenvorschlag verbietet, wurden die Befürworter einer Neuerung auf die beiden Vorlagen aufgesplittert. Obwohl sich über 80 Prozent der Stimmbürger gegen den Status quo ausgesprochen haben, bleibt in Sachen Mieterschutz auf eidgenössischer Ebene vorläufig alles beim alten.

Volksbegehren «für einen wirksamen Mieterschutz» (76.063)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung