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In der Wintersession 2022 folgte der Ständerat seiner Kommission und gab der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt für eine baldige Einführung und Umsetzung der Individualbesteuerung auf Bundes- und Kantonsebene stillschweigend keine Folge. Bereits Anfang Jahr hatten die beiden Kommissionen über die verschiedenen, in der Auslegeordnung des Bundesrats enthaltenen Möglichkeiten der Ehe- und Familienbesteuerung diskutiert und sich für ein modifiziertes Ecoplan-Modell mit Haushaltsabzug ausgesprochen.

Baldige Einführung und Umsetzung der Individualbesteuerung (Kt.Iv. BS 21.317)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Juli 2021 – wenige Monate nach der Lancierung der Eidgenössischen Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung – reichte der Kanton Basel-Stadt eine Standesinitiative ein, mit der er eine baldige Einführung und Umsetzung der Individualbesteuerung auf Bundes- und Kantonsebene verlangte. Das Steuerrecht müsse in Anbetracht der «neuen Gleichstellungsbewegung» und des gesellschaftlichen Diskurses dringend «einen Schritt vorwärts» machen, zumal die Individualbesteuerung «der Frau als Erwerbstätige[r] endlich die gleiche Eigenständigkeit» zugestehe wie dem Mann. Den ersten Schritt müsse jedoch das Bundesparlament machen.
Die WAK-SR beantragte im Oktober 2022 mit 9 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Das Parlament habe den Bundesrat bereits mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft betraut, dieser habe eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2022 versprochen. Man lehne parallele Aktivitäten des Parlaments ab, erklärte die Kommissionsmehrheit.

Baldige Einführung und Umsetzung der Individualbesteuerung (Kt.Iv. BS 21.317)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Gleich vier Standesinitiativen verlangten eine bessere Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat. Die Kantone Zug (Kt.Iv. 19.311), Basel-Landschaft (Kt.Iv. 20.313), Luzern (Kt.Iv. 20.323) und Basel-Stadt (Kt.Iv. 21.311) beanstandenden, dass eine Frau laut geltendem Recht ihre Mutterschaftsentschädigung verliere, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin nachkomme und Sitzungsgelder erhalte. Die Parlamentstätigkeit sei aber mit Erwerbstätigkeit nicht gleichzusetzen, da es sich um ein durch die Wahlbevölkerung erteiltes politisches Mandat handle.
Die SPK-SR und die SPK-NR erteilten allen vier Vorstössen ihre Zustimmung und die ständerätliche Kommission arbeitete einen Entwurf für eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes aus, der Mitte August 2022 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Vorgesehen sind Ausnahmeregelungen für Sitzungen, bei denen eine Stellvertretung nicht möglich ist – auf nationaler Ebene also die Ratssitzungen. Umstritten war, ob die Ausnahmen auch für Kommissionssitzungen gelten sollen. Aufgenommen wurden schliesslich auch Kommissionstätigkeiten, allerdings nur dann, wenn keine Stellvertretungsregelung besteht. Die Kommission hatte auch einen Einbezug von Exekutiv- und Judikativmandaten sowie eine Ausweitung auf alle Frauen, also auch solche ohne politisches Mandat, diskutiert, diese Überlegungen aber schliesslich verworfen. Die Vernehmlassung dauerte bis November 2022.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Zu Beginn der Wintersession 2021 wurden zwei neue Nationalrätinnen in die grosse Kammer aufgenommen. Céline Weber Koppenburg (glp, VD) ersetzte Isabelle Chevalley (glp, VD) und Patricia von Falkenstein (ldp, BS) rückte für Christoph Eymann (ldp, BS) nach.
Der Rücktritt der Waadtländer Grünliberalen Chevalley kam für viele überraschend. Sie war vor allem während der Kampagne zur Konzernverantwortungsinitiative von den Medien aber auch von Teilen ihrer Partei für ihr Engagement gegen das Volksbegehren kritisiert worden, gegen das sie Position bezog, weil sie befürchtete, dass Schweizer Firmen vor allem aus Afrika abziehen könnten und so skrupelloseren multinationalen Firmen Platz machen würden. Sie habe nach 10 Jahren die Geduld verloren, die es in der Politik brauche, gab sie Le Temps zu Protokoll. Sie wolle sich dort engagieren, wo sie etwas bewegen könne, vor allem in Afrika. Ihre Nachfolgerin, Céline Weber Koppenburg ist in der Energieberatung tätig. Sie legte den Eid ab.
Mit 70 Jahren sei es Zeit, abzutreten, begründete Eymann seinen Rücktritt. Der Basler sass von 1991 bis 2011 und von 2015 bis 2021 insgesamt 16 Jahre im Nationalrat. Dazwischen amtete er als Regierungsrat im Kanton Basel-Stadt. Patricia von Falkenstein hatte sich bei den Ständeratswahlen 2019 einen Namen gemacht, als sie in Basel-Stadt Eva Herzog unterlag. Von Falkenstein legte das Gelübde ab.
Mit den beiden Mutationen waren zu Legislaturhalbzeit insgesamt 8 Nationalrats- und 1 Ständeratssitz neu besetzt worden. Weil Patricia von Falkenstein und Sarah Wyss (sp, BS) (Ende 2020 nachgerückt für Beat Jans (sp, BS)) je einen Mann ersetzten, wuchs der Frauenanteil im Nationalrat um 2 Personen und von 42 Prozent auf 43 Prozent. Im Ständerat nahm er von 12 auf 13 (neu: 28.2 Prozent) zu.

Mutationen 2021
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Die Mitte Juni 2021 trotz Verbots von Massenversammlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie durchgeführten Demonstrationen gegen Rassismus («Black Live Matters») und für mehr Gleichstellung sorgten für einige Debatten hinsichtlich Gleichbehandlung. Zwar waren die meisten Kundgebungen bewilligt worden, die Auflage, dass nicht mehr als 300 Personen daran teilnehmen dürfen, wurde aber meist nicht eingehalten. Dies brachte vorab der Polizei und dem Bundesrat von bürgerlicher Seite die Kritik von «Willkür» ein: Während sich etwa Restaurants pingelig an die strikten Regeln halten müssten, drücke man bei Demonstrationen ein Auge zu, fasste die NZZ die Kritik zusammen. Eine unbewilligte Demonstration in Basel-Stadt hatte freilich noch weitere politische Auswirkungen: Laut Polizeirapport habe sich neben fünf bewilligten Frauenstreik-Demonstrationszügen eine nicht bewilligte Gruppe von rund 300 Frauen gebildet, die über längere Zeit Verkehrsachsen auf zwei Brücken blockierte. Nach erfolgloser polizeilicher Aufforderung, die Blockaden aufzugeben, sollte die Demonstration gewaltsam aufgelöst werden. Zu diesem Zeitpunkt stiess Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) zur Gruppe, versuchte erfolglos zwischen der Polizei und den Demonstrantinnen zu vermitteln und wurde in der Folge weggeführt.
Dies rief die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt auf den Plan, die der Nationalrätin Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung, Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration, Störung von Betrieben der Allgemeinheit und Hinderung einer Amtshandlung vorwarf. Damit gegen ein Parlamentsmitglied eine Strafverfolgung angestrengt werden kann, darf die strafbare Handlung entweder nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung stehen oder die schützende parlamentarische Immunität muss von den entsprechenden Kommissionen (IK-NR und RK-SR) aufgehoben werden. Da sich Sibel Arslan auf ihre Immunität berief, reichte die baselstädtische Staatsanwaltschaft in der Folge ein solches Gesuch um Aufhebung der Immunität von Sibel Arslan ein.
Im September 2021 traten sowohl die nationalrätliche (mit 6 zu 2 Stimmen) als auch die ständerätliche Kommission (einstimmig) auf das Gesuch ein. Dies ist gleichbedeutend mit der Beurteilung, dass die Handlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung der Nationalrätin steht. Wäre nicht auf das Gesuch eingetreten worden, hätte das Strafverfahren eingeleitet werden können. Sibel Arslan habe nicht an der Demonstration teilgenommen, sondern sich aufgrund ihres Nationalratsmandats vermittelnd eingeschaltet, womit der Zusammenhang zwischen Handlung und Amt eindeutig bestehe, so die Begründung der Kommissionen. Sowohl die IK-NR als auch die RK-SR kamen sodann jeweils einstimmig zum Schluss, dass die Immunität nicht aufzuheben sei. Es sei nicht einmal klar, ob die an die Basler Nationalrätin gerichteten Vorwürfe überhaupt strafrechtlich relevant seien. Eine schwere Verfehlung, die den Ratsbetrieb einschränken oder so grosses öffentliches Interesse tangieren würde, dass ein Strafverfahren angezeigt wäre – die Bedingungen für die Aufhebung der Immunität –, liege sicherlich nicht vor, so das Urteil beider Kommissionen. Bei der Anhörung von Sibel Arslan habe diese deutlich gemacht, dass sie zur Deeskalation der Situation beigetragen habe, wofür sich die Polizei bei ihr sogar bedankt habe. Dass in der Folge auch keine Anzeige gegen sie eingegangen sei, sei ein starker Hinweis darauf, dass kaum öffentliches Interesse an einem Verfahren bestehe, so die Kommissionen in ihrer Beurteilung. Im Gegenteil habe die Nationalrätin lediglich «ehrenwerte Absichten» gehabt.
In den Medien wurde von einer «Schlappe für die Staatsanwaltschaft», «konstruierte[n] Vorwürfe[n]» und «Furor gegen Linke» geschrieben (Tages-Anzeiger und WoZ). Der Tages-Anzeiger fragte rhetorisch, ob Angriffe von rechts gegen die linke «Reizfigur» Sibel Arslan nicht gar System hätten. Die Politikerin selber zeigte sich erleichtert, dass sie sich nun wieder vollständig ihrer Arbeit als Nationalrätin widmen könne.

Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan

Wie schon bei den eidgenössischen Wahlen 2019 und 2015 kommt es auch bei den Nationalratswahlen 2023 zu einer Verschiebung der Anzahl Nationalratssitze pro Kanton. Wie schon 2015 wird es der Kanton Zürich sein, der aufgrund der kantonalen Bevölkerungszahl einen Sitz mehr erhalten wird (neu 36 Sitze). Dies wird auf Kosten des Kantons Basel-Stadt geschehen, der neu nur noch über vier Sitze verfügt. Die 200 Nationalratssitze werden seit 2015 alle vier Jahre für jede neue Legislatur aufgrund der ständigen kantonalen Wohnbevölkerung neu berechnet und auf die Kantone verteilt.

Verschiebung der Anzahl Nationalratssitze pro Kanton
Dossier: Anzahl Nationalratssitze pro Kanton

Im Herbst 2020 war Beat Jans (sp, BS) in den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt worden. Einen Tag nachdem der Neo-Regierungsrat im Nationalrat unter stehenden Ovationen verabschiedet worden war – Nationalratspräsident Andreas Aebi (svp, SZ) würdigte den Sozialdemokraten, der bei den Wahlen 2011, 2015 und 2019 jeweils mit dem besten Resultat aller baselstädtischen Kandidierenden in den Nationalrat gewählt worden war, als «leidenschaftlichen Debattierer mit Witz und Scharfsinn» und als unermüdlichen Schaffer, Vermittler und Brückenbauer – wurde die Nachfolgerin von Jans, die 1988 geborene Sarah Wyss (sp, BS), Geschäftsführerin der Stiftung Selbsthilfe Schweiz, vereidigt. Mit der insgesamt bereits vierten Mutation in der 51. Legislatur wurde der Nationalrat noch einmal etwas jünger und der Frauenanteil stieg neu auf 42.5 Prozent.

Mutationen 2020
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

En novembre 2018, la députée verte Lea Steinle (BS, pes/gps) s'est retrouvée au centre d'une polémique, qui a soulevé la question des politiciennes qui ont des enfants. Jeune maman, elle avait tenu à honorer son mandat politique et avait alors siégé au Grand Conseil de Bâle-Ville avec son bébé, qu'elle portait en écharpe. Pour allaiter le nourrisson, elle est sortie de la salle. A son retour, alors que le poupon dormait contre elle, le président du Grand Conseil, Remo Gallachi (BS, pdc) lui a interdit d'entrer à nouveau. Ce n'est qu'après de vives protestations des autres député-e-s que la jeune verte a pu retourner à son siège.
Cette image offre un frappant contraste avec celle du président de l'Assemblée nationale néo-zélandaise, Trevor Mallard, qui en août 2019 dirigeait les débats de son Parlement, tout en donnant le biberon au fils d'un député. Une année plus tôt, Larrissa Waters, une sénatrice australienne allaitait son enfant pendant l'une de ses interventions. Tout comme Unnur Brá Konráðsdóttir, qui a donné le sein depuis la tribune du Parlement islandais, la même année. Signe d'une évolution des mœurs institutionnelles? Le cas de Zuleikhan Hassan, qui a dû sortir en août 2019 de l'Assemblée nationale kényane avec son bébé semble aller à l'encontre de cette conclusion. Au sein même de la Suisse, de pareils décalages se retrouvent. A Bâle même, de nombreux avis contradictoires se sont faits entendre dans la presse et sur les réseaux sociaux. La députée Steinle a même été victime de courriers haineux, comme le relate la Basler Zeitung. L'affaire a également suscité le débat bien au-delà des frontières cantonales. Au Parlement argovien, par exemple, plusieurs bébés ont déjà été présents dans la salle, sans que cela ne pose problème. Son président, Bernhard Scholl (AG, plr/fdp) estime que les règles du bon sens doivent primer et que chacun-e est à même d'estimer ce qui empêche ou non la bonne marche du Parlement. Du côté des femmes UDC, les avis sont différents: Martina Bircher et Tanya Primault ne sont pas venues siéger durant leur congé maternité. Elles estiment, comme la Conseillère nationale Nicole Müller-Boder (udc, AG) que l'éducation des enfants est une affaire privée. Dans le canton de Lucerne, la chancellerie a été priée de se prononcer sur la question: L'entrée dans la salle du Grand Conseil dépend de l'autorisation de son président ou de sa présidente, mais rien dans le règlement ne précise la situation des bébés ou jeunes enfants. Une absence de règles précises, c'est ce qui ressort de ce débat.
Ce que cette absence révèle, en outre, c'est qu'il a été jusqu'ici assez rare que de jeunes mères se trouvent dans cette situation. Le souhait d'une parité au sein des organes politiques a été formulé par un groupe de femmes parlementaires en décembre de la même année. La question des jeunes mères politiciennes fait partie des réflexions qui doivent être menées pour aller dans ce sens. Quelles solutions peuvent être trouvées? Dans un article de la NZZ, plusieurs scénarii se dessinent: une solution de garde d'enfants, qui serait adaptée aux séances courtes et ponctuelles, comme dans les parlements cantonaux. Ou alors, un système de remplacements, comme il existe déjà dans les cantons des Grisons, Genève, Jura, Neuchâtel et le Valais. C'est la proposition qu'a formulé Irène Kälin – qui elle-même a siégé au Conseil national avec son bébé de trois mois en septembre 2018 – dans un postulat qui a été refusé le 21 juin 2019. Quant au Grand Conseil bâlois, il est en train de statuer sur la motion Wanner, qui demande la possibilité d'un système de remplacement ainsi que la permission pour les nouveau-nés d'être dans la salle du Parlement avec leur mère, jusqu'à un certain âge.

les politiciennes qui ont des enfants

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Auf 26 Listen kämpfte bei den Nationalratswahlen im Kanton Basel-Stadt eine Rekordzahl von 122 Anwärterinnen und Anwärtern um einen der fünf Nationalratssitze. Im urbanen Basel lag der Frauenanteil auf den Listenplätzen mit 44.3% ebenfalls auf einem national hohen Niveau, wenn auch der bisherige Höchstwert von 50% (1995) nicht erreicht wurde. Auf linker Seite kam es zum traditionell rot-grünen Schulterschluss. Wie schon bei den letzten Wahlen traten die Grünen zusammen mit der Partei BastA (Basels starke Alternative) als grünes Bündnis an. Im Verbund mit der SP wollte man so den 2011 an die CVP verlorenen Sitz wieder ins linke Lager zurückholen. Die CVP ihrerseits führte eine breite Allianz der Mitte an, ergänzt durch die GLP und die im Stadtkanton eher unbedeutenden Kleinparteien BDP und EVP. Die beiden liberalen Parteien FDP und LDP fanden sich wie gewohnt zusammen, kritisierten aber zugleich das – aus ihrer Sicht – fragwürdige Bündnis der CVP mit der GLP. Die SVP – auch im Kanton Basel-Stadt wie so oft mit den anderen bürgerlichen Parteien zerstritten – ging einzig mit der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) eine Listenverbindung ein. Die am rechten Rand politisierende Volksaktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten (VA) sowie die Bewegung mach-politik.ch traten ohne Listenpartner an.

Als sogenannter Wackelsitz galt das Mandat von CVP-Nationalrat Markus Lehmann. Er konnte 2011, dank einer Listenverbindung mit der GLP, den Sitz der grünen Anita Lachenmeier-Thüring erobern. Kurioserweise hatte er damals nicht einmal die Hälfte der Stimmen seiner Konkurrentin erreicht, was auf die Vorverteilung der Sitze gemäss Listenstimmen zurückzuführen ist. Lehmann drohte 2015 neben rot-grüner auch grünliberale Konkurrenz. Obwohl die GLP mit der CVP eine Listenverbindung einging, galt der Schulterschluss selbst innerhalb der Parteien eher als Zweckehe. Die GLP rechnete sich Chancen aus, den koalitionsinternen Sitz mit ihrem eigenen Kandidaten David Wüest-Rudin neu zu besetzen. Ein möglicher Sitzverlust drohte auch der SVP, nachdem durch Recherchen der Basler Zeitung bekannt wurde, dass deren Spitzenkandidat Sebastian Frehner in einen internen Spendenskandal verwickelt war. So hatte dieser anlässlich der Wahlen 2011 einen SVP-Versand für Wahlspenden mit eigener Werbung und einem privaten Spendenkonto ergänzt. Die parteiinterne Angelegenheit wurde jedoch gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten. Aus arithmetischer Sicht war das Mandat der SVP, ähnlich wie der CVP-Sitz, am ehesten durch das linke Lager gefährdet. Die Sozialdemokraten schielten dabei auf einen dritten Sitz, währenddessen sich die Grünen Hoffnungen machten, eine Vertretung in der grossen Kammer zurück zu erobern.

Angesichts des nationalen Rechtsrutsches schien es am Wahltag trotzdem einigermassen überraschend, dass Rot-Grün den ersehnten Sitz tatsächlich zurückerobern konnte. Fast für mehr Erstaunen sorgte jedoch die Personalie – holte das Mandat doch mit Sibel Arslan von der Linksaussenpartei BastA eine Kandidatin, mit welcher kaum jemand im Vorfeld gerechnet hatte. Die Mitte-Allianz, und mit ihr der amtierende CVP-Nationalrat Markus Lehmann, ging hingegen leer aus. Für etwas weniger Überraschung sorgte die Wahl des LDP-Regierungsrates Christoph Eymann, welcher den bisherigen FDP-Nationalrat Daniel Stolz verdrängte. Grund dafür war, dass die LDP ihren Wähleranteil auf 10.7% (+4.2 Prozentpunkte) steigern konnte, während die FDP auf 8.5% (-2.4 Prozentpunkte) und damit hinter den vormalig kleineren Bündnispartner abrutschte. Die SVP verteidigte den Sitz von Sebastian Frehner und legte leicht auf 16.5% (+0.9 Prozentpunkte) zu. Wie die LDP legt an diesem Sonntag auch die SP um ganze 4.2 Prozentpunkte zu (neu: 31.8%) und ermöglichte den Grünen damit den erwähnten Sitzgewinn, obwohl jene nur noch 10% (-2.1 Prozentpunkte) der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Als rechnerischer Verlierer blieb die Mitteallianz der CVP und der GLP übrig, welche als einziger der grossen Blöcke – neben dem Sitz – an Wähleranteilen einbüsste. Die Nationalratsdelegation des Kantons Basel-Stadt besteht neu aus zwei SP-Mitgliedern, einer Grünen und zwei Bürgerlichen (LDP, SVP). Der Frauenanteil verdoppelte sich durch die Wahl von Sibel Arslan auf 40%, während die Wahlbeteiligung mit 50.4% (+0.1 Prozentpunkte) im Vergleich zu 2011 fast identisch blieb.

Kanton Basel-Stadt -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Kanton Basel-Stadt gab es wie bei jeden Ständeratswahlen nur einen Sitz zu besetzen. Umso bemerkenswerter war die Tatsache, dass sich die bisherige SP-Ständerätin Anita Fetz praktisch ohne Konkurrenz zur Wiederwahl stellen durfte. Der potenziell aussichtsreichste Anwärter auf bürgerlicher Seite, LDP-Regierungsrat Christoph Eymann, stand nicht zur Verfügung. Er hatte im Vorfeld eine breite Unterstützung von der Mitte bis zur SVP als Voraussetzung für eine Kandidatur definiert. Die Erfüllung dieser Voraussetzung war jedoch rasch zum Scheitern verurteilt, da die SVP im Gegenzug – vergeblich – eine Listenverbindung mit der FDP und der LDP forderte. Die FDP wiederum, wollte eine Doppelkandidatur für den National- und Ständerat des LDP-Kandidaten nicht unterstützen. Der Sitz im Stöckli, welcher sich seit 1967 in SP-Händen befindet, schien demnach ein weiteres Mal seine Parteifarbe zu behalten. Neben dem skandalumwitterten Aussenseiter Erich Weber fanden sich letztlich doch noch zwei bürgerliche Kandidaten, welche zumindest das Ausbleiben einer (de facto) stillen Wahl verhinderten. Auf der einen Seite stellte sich GLP-Kantonalpräsident Daniel Wüest-Rudin zur Wahl, wohl auch mit dem Hintergedanken, die gleichzeitige Nationalratskandidatur zu befeuern und die Chancen auf der Listenverbindung mit der CVP zu erhöhen. Auf der anderen Seite sprang der Jungfreisinnige Julian Eicke in die Bresche. Der 24-jährige war zunächst von den bürgerlichen Jungparteien und später sogar offiziell von den Mutterparteien CVP, FDP und SVP portiert worden. Nichtsdestotrotz wurden beide Kandidaturen nie auch nur annähernd als chancenreich betrachtet.
Der Wahlkampf wurde fast ausschliesslich von der unglücklichen bürgerlichen Kandidatensuche dominiert. Von „Drama“ bis „Desaster“ wurde denn auch nicht mit Kritik und Häme seitens der Medien gespart. Auf linker Seite präsentierte sich die Lage dementsprechend entspannt, aber gleichzeitig auch wenig enthusiastisch. Zuweilen war – wenn auch eher hinter vorgehaltener Hand – eine gewisser Missmut über die angestrebte, vierte Amtszeit von Anita Fetz auszumachen. Dies hing nicht zuletzt damit zusammen, dass die Sozialdemokraten eigens ihre Partei-Statuten geändert hatten, um eine erneute Kandidatur überhaupt zu ermöglichen. Medial dominierten Portraits über die SP-Frau, welche – oft mit biographischen Hintergründen unterlegt – ihre Dominanz und Unantastbarkeit zu analysieren versuchten.

Der 18. Oktober brachte den erwarteten Sieg von Anita Fetz im ersten Wahlgang. Sie überbot mit 35‘842 Stimmen das absolute Mehr von 27‘528 Stimmen klar. Die amtierende Sozialdemokratin in einen zweiten Wahlgang zu zwingen – inoffiziell wohl das bürgerliche Maximalziel – gelang erneut nicht. Der jungfreisinnige Julian Ecke konnte als politischer Newcomer immerhin den zweiten Platz erkämpfen (7‘320 Stimmen). GLP-Kandidat Daniel Wüest-Rudin musste sich mit 5‘970 Stimmen begnügen, Eric Weber mit deren 3‘471. Nach ihrer klaren Wahl verkündigte Anita Fetz sodann, was allgemein bereits erwartet worden war: Die vierte Amtszeit werde ihre letzte sein.

Kanton Basel-Stadt -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Nachdem die beiden katholischen Landeskirchen der Kantone Basel-Stadt und Baselland im Juni eine entsprechende Verfassungsänderung ratifiziert hatten, stimmten die Katholikinnen und Katholiken der beiden Kantone Ende September in zwei separaten Abstimmung über das Anliegen der Gleichstellungsinitiative ab. Da die katholische Kirche in Basel-Stadt bei Verfassungsänderungen ein bischöfliches Vetorecht vorsieht, war lange ungewiss, ob die Abstimmung überhaupt stattfinden kann. Bischof Gmür haderte, beschloss jedoch kurz vor der synodalen Abstimmung, das Veto nicht zu ergreifen. Dies aufgrund eines ausgearbeiteten Kompromissvorschlags, der von den Landeskirchen nicht mehr länger verlangte, dass sie auf die Zulassung des Priesteramtes unabhängig von Zivilstand und Geschlecht hinwirken, sondern die Anliegen lediglich den kirchlichen Organen "unterbreiten" sollen. Ferner gab Gmür bekannt, auch in zukünftigen Verfassungsfragen das Vetorecht nicht mehr einfordern zu wollen. Mit deutlichen Mehrheiten über 80% unterstützte die Basis beider Landeskirchen am 28. September 2014 das Anliegen der Gleichstellungsinitiative. Im Kanton Basel-Landschaft beteiligten sich knapp 30% der Berechtigten an der Abstimmung, im Kanton Basel-Stadt waren es lediglich etwas mehr als ein Fünftel. Eine direkt verbindliche Wirkung hätte die Abstimmung aufgrund Dualismus von Schweizer Staatskirchenrecht und des vom Vatikan festgelegten Kirchenrechts auch mit der ursprünglichen Formulierung der Gleichstellungsinitiative nicht gehabt. Nur der Vatikan kann die Zulassung zum Priesteramt ändern. Dennoch hatte die Abstimmung eine zentrale historische Bedeutung: In der Geschichte der Kirche war es das erste Mal, dass sich Landeskirchen dem demokratischen Instrument der kirchenrechtlichen Verfassungsinitiative bedienten, um via Änderung im Staatskirchenrecht ihre Reformwünsche zu platzieren.

„Pfarrei-Initiative“

Weil sich die Bürgerlichen im Kanton Basel-Stadt nicht auf ein Einerticket einigen konnten, galt die Verteidigung des Sitzes der wieder antretenden Anita Fetz für die SP als praktisch sicher. Anfang April waren sich die bürgerlichen Parteien noch einig gewesen, dass nur mit bürgerlicher Geschlossenheit eine Rückeroberung des seit 1967 in SP-Hand liegenden Ständeratssitzes möglich sei. Die Nomination eines SVP-Kandidaten (Kantonalpräsident Sebastian Frehner) stiess aber vielen sauer auf. Zuerst kündigte die Basis der CVP die Unterstützung auf, worauf auch die LP sich zurückzog. Gänzlich Schiffbruch erlitt die bürgerliche Allianz, als die FDP Ende April mit Kantonsparteipräsident Daniel Stolz einen eigenen Kandidierenden präsentierte. Bernhard Hofer von der rechts aussen zu verortenden Volks-Aktion komplementierte das Kandidatenquartett. Die Grünen unterstützten die sozialdemokratische Kandidatin.

Fetz holte sich 62,6% der Stimmen (33'758) und war damit problemlos wiedergewählt. Der zweitplatzierte Frehner (svp) konnte weniger als ein Drittel der Stimmen von Fetz auf sich vereinen (10'453). Stolz (6'758 Stimmen) und Hofer (1'752) hatten ebenfalls keine Chance.

Kanton Basel-Stadt – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im Kanton Basel-Stadt traten alle fünf Bisherigen wieder an um sich gegen insgesamt 114 Personen auf 25 Listen zu behaupten (2007: 88 Kandidierende auf 18 Listen). Neu schickten die BDP und die GLP Kandidierende ins Rennen, letztere gleich auf drei Listen. Drei weitere neu antretende Kleinstparteien trugen ebenfalls zur Rekordzahl eingereichter Listen bei. Mit 33,3% rückläufig war hingegen der Frauenanteil unter den Kandidierenden, der 2007 noch 37,5% betragen hatte und damit in weiter Ferne vom Allzeit-Rekord von 50% im Jahr 1995 lag. Die hohe Zahl von Listen führte zu einigen Listenverbindungen: die CVP verband sich mit den beiden neuen BDP und GLP sowie mit der EVP. Die CVP kündigte damit die traditionelle bürgerliche Zusammenarbeit auf, was insbesondere die FDP erzürnte. Die SP und die Grünen erneuerten ihre schon 2007 eingegangene Partnerschaft und die SVP verband sich mit der EDU, nicht aber mit der FDP, die sich ihrerseits lediglich mit den in Basel weiterhin selbständigen Liberalen liierte.

Die neue Listenverbindung in der Mitte war von Erfolg gekrönt: die CVP war – trotz Verlusten von 0,9 Prozentpunkten – knapp die stärkste der vier Verbundsparteien und eroberte mit 6,5% Wählerstimmenanteil den 1995 verlorenen Sitz zurück. Dazu beigetragen haben dürfte die GLP (5,8%), aber auch die BDP (2,2%) und die EVP (2,5%, -0,9 Prozentpunkte). Allerdings stammte der Sitz nicht wie im Vorfeld erwartet worden war von der FDP, sondern von den Grünen, die zwar im Vergleich zu 2007 sogar noch zulegen konnten (+1,3 Prozentpunkte), aber mit 13,4% Wähleranteil, viel Proporzpech, und aufgrund der starken neuen Mitte-Allianz und der schwächelnden SP ihren Sitz verloren. Tatsächlich erhielt die abgewählte Anita Lachenmeier (gp) rund zweieinhalb Mal so viele Stimmen wie der neu gewählte Markus Lehmann von der CVP und die Grüne Partei mehr als doppelt so viele Stimmen wie jeder einzelne Partner der Mitte-Allianz. Trotzdem reichte es den Grünen, die den Ausgang dieser Wahlen als paradox bezeichneten, nicht für die Sitzverteidigung. Die Sozialdemokraten mussten einen Verlust von 6,1 Prozentpunkten verkraften. Mit neu 29,1% Wähleranteil wurde die SP aber als stärkste Kraft bestätigt und konnte ihre beiden Sitze halten. Ihren jeweiligen Sitz verteidigen konnten auch die FDP (12,3%) und die SVP (16,5%). Während die Freisinnigen einen Prozentpunkt zulegen konnten –bei gleichzeitig starken Verlusten der LP (6,8%, -2,4 Prozentpunkte) – büsste die SVP zwei Prozentpunkte ein (neu: 16,5%). Die EDU erhielt unverändert 0,5% der Stimmen. Mit der Abwahl von Lachenmeier (gp) und der Wahl von Lehmann (cvp) sank die Frauenquote wieder auf 20% (2007: 40%). Die Wahlbeteiligung war mit 50,3% etwas schwächer als noch 2007 (52,4%).

Kanton Basel-Stadt – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im Kanton Basel-Stadt gewannen die Grünen (12,1%, +2,9 Prozentpunkte) einen Sitz auf Kosten der SP, die massiv an Wähleranteilen verlor (35,2%, -5,7 Prozentpunkte). Die SP erreichte noch 2 Sitze. SVP (18,5%, -0,1 Prozentpunkt) und FDP (11,3%, +1,4 Prozentpunkte) konnten ihre Sitze (je 1) halten. Innerhalb der FDP gab es jedoch einen Wechsel: Anstelle des bisherigen Urs Schweizer wurde Peter Malama gewählt. SVP, FDP, CVP und LP waren mit einer grossen Listenverbindung gemeinsam angetreten. Dabei kam es jedoch zu einigen Nebengeräuschen, da die LP eine zusätzliche Gewerbeliste, die nicht mit den Listenverbindungspartnern abgesprochen war, präsentieren wollte. Die anderen bürgerlichen Parteien weigerten sich, die zusätzliche Liste in das Wahlbündnis aufzunehmen, so dass die Gewerbeliste schliesslich alleine antreten musste.

Kanton Basel-Stadt -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Kantonen)

Bâle-Ville ayant perdu un siège suite au dernier recensement (5), l’ alliance traditionnelle entre libéraux, radicaux et démocrates-chrétiens n’a pas suffi pour sauver le seul siège libéral en Suisse alémanique. Malgré le maintien du siège radical, l’UDC a confirmé sa place de premier parti bourgeois en progressant de 5,1 points à 18,6%, les trois autres baissant chacun d’au moins 2 points. Le parti socialiste, toujours premier parti et en forte progression (+7,7 à 40,9%), a maintenu ses positions avec trois élus. La sortante Anita Fetz, élue à la chambre haute, a toutefois été remplacée par Silvia Schenker. La gauche a maintenu sa majorité dans la délégation.

Canton de Bâle-Ville -Election Conseil national 2003
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2003 (nach Kantonen)

Nachdem sie vor vier Jahren in Basel-Stadt einen Erdrutschsieg hatte erringen können, büsste die SP nun den Sitz der Bisherigen Margrit von Felten ein. Diese war während der Legislatur zum linksgrünen „Bündnis“ übergelaufen, konnte ihr Mandat dort aber nicht verteidigen. Der SP blieben somit drei Nationalratsmandate. Zweitstärkste Partei wurde die SVP, die, nachdem sie 1995 nicht angetreten war, gleich einen Stimmenanteil von 13,6% und einen der sechs Sitze eroberte. Die FDP konnte ihren Sitz halten und auch die Liberalen verteidigten trotz massiven Stimmenverlusten ihr Mandat. Im Kanton Basel-Landschaft rückte die SVP mit einem beinahe verdoppelten Wählerstimmenanteil von 18,0% auf den dritten Platz vor. Zu einem Sitzgewinn reichte es aber nicht. Dafür konnte die FDP ihren vor vier Jahren verlorenen Sitz wieder gewinnen. 1995 war der damalige FDP-Nationalrat Miesch mit einer eigenen Liste gegen die Mutterpartei angetreten und hatte ihr entscheidende Stimmen abgeworben. An erster Stelle blieb die SP mit 23,3% Stimmenanteil und zwei Sitzen. CVP und GP gingen unverändert mit einem Sitz aus dem Rennen, letztere allerdings nur dank der Listenverbindung mit der SP. Die SD erzielten mit 10,1% in Basel-Land ihr schweizerisches Spitzenergebnis, verloren aber trotzdem den bisherigen Sitz ihres Zentralpräsidenten Keller.

Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt -Nationalratswahlen 1999
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 1999 (nach Kantonen)

Als erster Kanton führte St. Gallen auf Jahresbeginn die Feuerwehr-Dienstpflicht auch für Frauen ein. Wer den Dienst nicht leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, wobei Ehepaare nur einfach belastet werden. In Basel-Stadt nahm das Stimmvolk eine analoge Änderung des Feuerwehrgesetzes an, während dies im Kanton Solothurn an der Urne abgelehnt wurde.

Feuerwehr-Dienstpflicht

Der Rechtsrutsch machte sich auch in den beiden Basler Halbkantonen bemerkbar. Im Baselbiet gewannen die SD einen Sitz zulasten der CVP; diese gewann wiederum in Baselstadt den Sitz des früheren POCH-Vertreters. Unter den bürgerlichen Parteien waren wähleranteilmässig in beiden Halbkantonen die Freisinnigen jene, die am meisten zulegen konnten.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Das aus christlicher Sicht herausragendste Ereignis des Jahres 1989 war die vom 15. bis 21. Mai in Basel stattfindende europäische ökumenische Versammlung «Frieden in Gerechtigkeit», das grösste konfessionsüberspannende Treffen seit der Glaubensspaltung. Die Basler Konferenz war ein eigenständiger Teil des konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der 1990 in einer Weltversammlung gipfeln wird. Die vom Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) ausgehende und von Carl Friedrich von Weizsäcker stark geförderte Idee führte auf Einladung der Basler Regierung 700 Delegierte – 350 Repräsentanten des römisch-katholischen Rates der Bischofskonferenzen (CCEE) und 350 Vertreter der rund 120 orthodoxen, evangelischen, protestantischen und christkatholischen Mitgliedkirchen der Konferenz europäischer Kirchen (KEK) – zu gemeinsamem Gebet und engagierter Auseinandersetzung mit den grossen Bedrohungen der Menschheit ans Rheinknie.

Diskussionsgrundlage bildete ein Arbeitspapier, das 1988 in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegangen war und dann auf Grund von rund 500 Eingaben umgestaltet, substantiell verbessert und erweitert wurde. Die existentiellen, kriegerischen und ökologischen Bedrohungen der Erde wurden als ineinandergreifende Dimensionen der Krise bezeichnet, die ihre Ursache in den technischen Möglichkeiten der Menschen, letztlich aber in deren Vermessenheit gegenüber dem Leben und der ganzen Schöpfung habe. Schuldenbekenntnis und ökumenische Glaubenshaltung sollten wichtige Marksteine auf dem Weg zur Hoffnung setzen, und die Delegierten wurden aufgerufen, sich für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, für die Durchsetzung der Menschenrechtskonventionen und für eine internationale Friedens- und Umweltordnung einzusetzen. Konkretisiert wurden diese Anliegen in einer langen Liste von Empfehlungen an die politischen Instanzen.

Zur feierlichen Eröffnung der Konferenz, an der Bundesrat Otto Stich die Grüsse der Landesregierung übermittelte, strömten Tausende von Christen nach Basel. Die Basis machte denn auch eifrig bei den zahlreichen Hearings und beim kulturellen Begleitprogramm mit, während die Sitzungen im Plenum und in den Arbeitsgruppen den Delegierten – unter ihnen nur rund ein Drittel Frauen – vorbehalten waren. Dabei ging es nicht nur friedlich zu und her. Osteuropäische Delegierte kritisierten die westeuropäische Prägung der Tagung, aussereuropäische Gastredner griffen das eurozentrische Entwicklungsmodell für die Dritte Welt, das den unterentwickelten Ländern nur Massenelend bringe, in harten Worten an. Für den meisten Zündstoff aber sorgten die Frauen: Mit ihrer provokativen Forderung, wer für Gerechtigkeit in der Welt sorgen wolle, müsse zuerst die «Sünde des Sexismus» ausrotten, sorgten sie für recht viel Wirbel, und die Thesen der feministisch orientierten Theologie gerieten in manchen Konflikt mit den Überzeugungen der katholischen und orthodoxen Delegierten.

Die Versammlung rang hart um das schliesslich mit überwältigendem Mehr angenommene Schlussdokument, dessen Publikation denn auch mehrmals verschoben werden musste. 600 Änderungsvorschläge wollten diskutiert und berücksichtigt sein. Das lange Warten lohnte sich aber, da das Schlussdokument, welches weitgehend mit dem Arbeitsdokument identisch ist, nach Ansicht aller Beobachter griffiger und schärfer geworden war. Die Utopie einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung blieb zwar weiterhin recht konturlos und die Empfehlungen zu den einzufordernden Rechten der Frauen wurden noch vager, sollen sie doch nur mehr «in die Entscheidungsfindungsprozesse», nicht aber in die «Kirchenleitung», wie es im Arbeitsdokument noch geheissen hatte, einbezogen werden. Viel an Inhalt und Überzeugungskraft gewann hingegen die Vision einer umfassenden Ökumene durch das Bekenntnis der Delegierten, auf eine Wiedervereinigung hinarbeiten zu wollen. Verstärkt zum Tragen kamen auch die Rechte der Jugendlichen, der Kinder – die hier überhaupt erstmals erwähnt wurden – und der Flüchtlinge. Deutlicher als das Arbeitsdokument bekräftigte das Schlussdokument die Bedeutung friedensfördernder Massnahmen und das Recht auf Militärdienstverweigerung. Unzweideutig war auch die Haltung gegen Rassismus – wozu neu auch die «Einwanderungs- und Ausländergesetze gewisser europäischer Staaten» gezählt wurden – und gegen die Apartheid. Eine Neufassung erfuhr auch die Passage über die Stellung der osteuropäischen Staaten innerhalb Europas.

Ökumene