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Zu Beginn der Wintersession 2021 wurden zwei neue Nationalrätinnen in die grosse Kammer aufgenommen. Céline Weber Koppenburg (glp, VD) ersetzte Isabelle Chevalley (glp, VD) und Patricia von Falkenstein (ldp, BS) rückte für Christoph Eymann (ldp, BS) nach.
Der Rücktritt der Waadtländer Grünliberalen Chevalley kam für viele überraschend. Sie war vor allem während der Kampagne zur Konzernverantwortungsinitiative von den Medien aber auch von Teilen ihrer Partei für ihr Engagement gegen das Volksbegehren kritisiert worden, gegen das sie Position bezog, weil sie befürchtete, dass Schweizer Firmen vor allem aus Afrika abziehen könnten und so skrupelloseren multinationalen Firmen Platz machen würden. Sie habe nach 10 Jahren die Geduld verloren, die es in der Politik brauche, gab sie Le Temps zu Protokoll. Sie wolle sich dort engagieren, wo sie etwas bewegen könne, vor allem in Afrika. Ihre Nachfolgerin, Céline Weber Koppenburg ist in der Energieberatung tätig. Sie legte den Eid ab.
Mit 70 Jahren sei es Zeit, abzutreten, begründete Eymann seinen Rücktritt. Der Basler sass von 1991 bis 2011 und von 2015 bis 2021 insgesamt 16 Jahre im Nationalrat. Dazwischen amtete er als Regierungsrat im Kanton Basel-Stadt. Patricia von Falkenstein hatte sich bei den Ständeratswahlen 2019 einen Namen gemacht, als sie in Basel-Stadt Eva Herzog unterlag. Von Falkenstein legte das Gelübde ab.
Mit den beiden Mutationen waren zu Legislaturhalbzeit insgesamt 8 Nationalrats- und 1 Ständeratssitz neu besetzt worden. Weil Patricia von Falkenstein und Sarah Wyss (sp, BS) (Ende 2020 nachgerückt für Beat Jans (sp, BS)) je einen Mann ersetzten, wuchs der Frauenanteil im Nationalrat um 2 Personen und von 42 Prozent auf 43 Prozent. Im Ständerat nahm er von 12 auf 13 (neu: 28.2 Prozent) zu.

Mutationen 2021
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Die Mitte Juni 2021 trotz Verbots von Massenversammlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie durchgeführten Demonstrationen gegen Rassismus («Black Live Matters») und für mehr Gleichstellung sorgten für einige Debatten hinsichtlich Gleichbehandlung. Zwar waren die meisten Kundgebungen bewilligt worden, die Auflage, dass nicht mehr als 300 Personen daran teilnehmen dürfen, wurde aber meist nicht eingehalten. Dies brachte vorab der Polizei und dem Bundesrat von bürgerlicher Seite die Kritik von «Willkür» ein: Während sich etwa Restaurants pingelig an die strikten Regeln halten müssten, drücke man bei Demonstrationen ein Auge zu, fasste die NZZ die Kritik zusammen. Eine unbewilligte Demonstration in Basel-Stadt hatte freilich noch weitere politische Auswirkungen: Laut Polizeirapport habe sich neben fünf bewilligten Frauenstreik-Demonstrationszügen eine nicht bewilligte Gruppe von rund 300 Frauen gebildet, die über längere Zeit Verkehrsachsen auf zwei Brücken blockierte. Nach erfolgloser polizeilicher Aufforderung, die Blockaden aufzugeben, sollte die Demonstration gewaltsam aufgelöst werden. Zu diesem Zeitpunkt stiess Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) zur Gruppe, versuchte erfolglos zwischen der Polizei und den Demonstrantinnen zu vermitteln und wurde in der Folge weggeführt.
Dies rief die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt auf den Plan, die der Nationalrätin Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung, Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration, Störung von Betrieben der Allgemeinheit und Hinderung einer Amtshandlung vorwarf. Damit gegen ein Parlamentsmitglied eine Strafverfolgung angestrengt werden kann, darf die strafbare Handlung entweder nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung stehen oder die schützende parlamentarische Immunität muss von den entsprechenden Kommissionen (IK-NR und RK-SR) aufgehoben werden. Da sich Sibel Arslan auf ihre Immunität berief, reichte die baselstädtische Staatsanwaltschaft in der Folge ein solches Gesuch um Aufhebung der Immunität von Sibel Arslan ein.
Im September 2021 traten sowohl die nationalrätliche (mit 6 zu 2 Stimmen) als auch die ständerätliche Kommission (einstimmig) auf das Gesuch ein. Dies ist gleichbedeutend mit der Beurteilung, dass die Handlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung der Nationalrätin steht. Wäre nicht auf das Gesuch eingetreten worden, hätte das Strafverfahren eingeleitet werden können. Sibel Arslan habe nicht an der Demonstration teilgenommen, sondern sich aufgrund ihres Nationalratsmandats vermittelnd eingeschaltet, womit der Zusammenhang zwischen Handlung und Amt eindeutig bestehe, so die Begründung der Kommissionen. Sowohl die IK-NR als auch die RK-SR kamen sodann jeweils einstimmig zum Schluss, dass die Immunität nicht aufzuheben sei. Es sei nicht einmal klar, ob die an die Basler Nationalrätin gerichteten Vorwürfe überhaupt strafrechtlich relevant seien. Eine schwere Verfehlung, die den Ratsbetrieb einschränken oder so grosses öffentliches Interesse tangieren würde, dass ein Strafverfahren angezeigt wäre – die Bedingungen für die Aufhebung der Immunität –, liege sicherlich nicht vor, so das Urteil beider Kommissionen. Bei der Anhörung von Sibel Arslan habe diese deutlich gemacht, dass sie zur Deeskalation der Situation beigetragen habe, wofür sich die Polizei bei ihr sogar bedankt habe. Dass in der Folge auch keine Anzeige gegen sie eingegangen sei, sei ein starker Hinweis darauf, dass kaum öffentliches Interesse an einem Verfahren bestehe, so die Kommissionen in ihrer Beurteilung. Im Gegenteil habe die Nationalrätin lediglich «ehrenwerte Absichten» gehabt.
In den Medien wurde von einer «Schlappe für die Staatsanwaltschaft», «konstruierte[n] Vorwürfe[n]» und «Furor gegen Linke» geschrieben (Tages-Anzeiger und WoZ). Der Tages-Anzeiger fragte rhetorisch, ob Angriffe von rechts gegen die linke «Reizfigur» Sibel Arslan nicht gar System hätten. Die Politikerin selber zeigte sich erleichtert, dass sie sich nun wieder vollständig ihrer Arbeit als Nationalrätin widmen könne.

Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan

Im Herbst 2020 war Beat Jans (sp, BS) in den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gewählt worden. Einen Tag nachdem der Neo-Regierungsrat im Nationalrat unter stehenden Ovationen verabschiedet worden war – Nationalratspräsident Andreas Aebi (svp, SZ) würdigte den Sozialdemokraten, der bei den Wahlen 2011, 2015 und 2019 jeweils mit dem besten Resultat aller baselstädtischen Kandidierenden in den Nationalrat gewählt worden war, als «leidenschaftlichen Debattierer mit Witz und Scharfsinn» und als unermüdlichen Schaffer, Vermittler und Brückenbauer – wurde die Nachfolgerin von Jans, die 1988 geborene Sarah Wyss (sp, BS), Geschäftsführerin der Stiftung Selbsthilfe Schweiz, vereidigt. Mit der insgesamt bereits vierten Mutation in der 51. Legislatur wurde der Nationalrat noch einmal etwas jünger und der Frauenanteil stieg neu auf 42.5 Prozent.

Mutationen 2020
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Mitte Mai 2018 nahm die SPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf an, der die Kündigung von Staatsverträgen regelt. Zwar seien wichtige Verträge bis heute nie gekündigt worden, es gelte aber – insbesondere vor dem Hintergrund von Volksinitiativen, die in jüngerer Vergangenheit in ihrer Umsetzung die Kündigung völkerrechtlicher Verträge forderten – die Regeln «vor dem Spiel» und nicht erst «während des Spiels» zu klären. Die Kommission stellte sich gegen die Haltung des Bundesrates, dass dieser alleine zuständig sei für die Kündigung von internationalen Abkommen. Vielmehr sei die Kündigung gleich zu regeln wie der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen: Die Bundesversammlung sei es, die Abschlüsse für wichtige, rechtsetzende Verträge genehmige, also müsse es auch das Parlament sein, das solche Verträge auflösen könne. Mitberücksichtigt werden müsste dabei auch das Referendumsrecht: Auch hier müsse das Prinzip des «actus contrarius», also ein Parallelismus der Zuständigkeiten, angewendet werden. Kündigungen von wichtigen Verträgen seien dem Referendum zu unterstellen.
Auf die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs gingen 36 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel (die 15 Kantone BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE; die fünf Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP sowie der Städteverband, der Gewerbeverband, der Centre Patronal und die Gesellschaft für Aussenpolitik) sahen nicht nur Handlungsbedarf in der Frage zur Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, sondern beurteilten den Vorentwurf der SPK-SR auch positiv. Die Kantone Thurgau und Glarus sowie die SVP sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die restlichen Kantone (OW, ZH, LU, FR, VD, VS und GE) und Verbände (Gemeindeverband, economiesuisse) nahmen entweder keine Stellung oder enthielten sich, weil sie mitunter die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht sahen (z.B. economiesuisse). Die Gegner der Vorlage befürchteten eine Verkomplizierung des Verfahrens und eine Relativierung der Kompetenzen der Regierung. Die SVP lehnte die Vorschläge ab, weil sie faktisch darauf hinausliefen, die direktdemokratische Mitbestimmung einzuschränken; zwar nicht beim Abschluss aber bei Neuaushandlung oder Kündigung von Staatsverträgen.

Kündigung von Staatsverträgen

Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) forderte eine Regulierung des Zugangs von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude. Mit einer Akkreditierung solle dem an sich legitimen und für das Funktionieren einer Demokratie wichtigen Lobbyismus mehr Transparenz verliehen werden. Der Zutritt soll – so die Forderung des Initianten – nicht mehr lediglich zwei Personen pro Parlamentarier erlaubt sein, sondern eine Akkreditierung unter bestimmten Massnahmen und noch zu bestimmenden Voraussetzungen sollte es allen Vertretern von Interessengruppen ermöglichen, Zutritt zum Parlament zu erhalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Die Transparenz sei seit der Veröffentlichung der Liste mit den zugangsberechtigten Personen bereits wesentlich verbessert worden. Sie warnte vor einer noch höheren Frequentierung des Parlamentsgebäudes. Bereits heute würden sich ab und an zu viele Personen in den Vorzimmern des Ständerates aufhalten. Eine Kommissionsminderheit machte geltend, dass die jetzige Situation – Lobbyisten erhalten quasi als Gäste von Parlamentariern getarnt Zutritt – stossend sei. In der Presse wurde gemutmasst, dass einzelne von Parlamentariern vergebene Badges gar gegen Geld verkauft wurden. Eine knappe Mehrheit der kleinen Kammer (19 zu 17 Stimmen) entschied schliesslich, der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend war auch, dass sich die Ausformulierung der Kriterien für eine Akkreditierung als sehr diffizil und bürokratisch erweisen könnte. Im Nationalrat reichte Andrea Caroni (fdp, AR) kurz nach dem abschlägigen Entscheid der kleinen Kammer eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung ein (12.430), die im Berichtsjahr von der SPK-NR aber noch nicht behandelt wurde. Eine Verschärfung der Zugangsregelung verlangte auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) (12.401): seine Forderung, Lobbyisten den uneingeschränkten Zugang ganz zu verbieten und die beiden Badges nur noch persönlichen Mitarbeitern oder Familienmitgliedern abzugeben, wurde im Rat mit 17 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die knappe Mehrheit wurde jedoch als Unmut ob der aktuellen Situation interpretiert. Schliesslich scheiterte auch eine Motion Baumann (svp, TG) (11.4029), die strengere Regeln für ehemalige Parlamentsmitglieder verlangt hätte. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier geniessen einen privilegierten Zugang zum Parlamentsgebäude und nutzen diesen nach ihrem Rücktritt auch für die Vertretung von Interessen. Die im Nationalrat diskussionslos angenommene, im Ständerat aber knapp (22:17 Stimmen) abgelehnte Motion hätte die Ausarbeitung einer bis jetzt fehlenden Regelung für die Zutrittsberechtigung ehemaliger Ratsangehöriger verlangt. Seit Anfang 2012 können zudem Kantone je einen Interessenvertreter mit einem separaten Zutrittsausweis nach Bern schicken. Davon Gebrauch machten bisher die Kantone Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt. Ziel ist ein stärkerer Einfluss auf Bundesebene. Schliesslich erliess der Bundesrat Ende November die neue Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden, welche die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für die Zulassung von Medienschaffenden für das Medienzentrum im Bundeshaus regelt und per 1.1.2013 in Kraft tritt.

Transparenz und Regulierung beim Lobbyismus (Pa.Iv. 11.448)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus