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Mitte Dezember 2017 gab der Bundesrat den Medien bekannt, dass er die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ablehne, ihr aber mit einem indirekten Gegenvorschlag begegnen möchte. Die Initiative für ein nationales Verbot sei abzulehnen, weil die Kantone selber entscheiden können sollten, ob sie die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verbieten wollen oder nicht. So hätten die Kantone Tessin und St. Gallen ein solches Verbot befürwortet, während es in Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus abgelehnt worden sei. Diesen unterschiedlichen Befindlichkeiten gelte es Rechnung zu tragen. Der Bundesrat anerkenne jedoch, dass die Gesichtsverhüllung problematisch sein könne, und zwar zum einen, wenn jemand zur Verhüllung gezwungen werde, und zum anderen im Kontakt mit den Behörden. Er wollte sich dieser Problematik daher mit einem indirekten Gegenvorschlag annehmen, der Regelungen auf Gesetzesebene vorsehe, ohne den Kompetenzbereich des Bundes zu überschreiten. Konkret solle es im Strafgesetzbuch ausdrücklich verboten werden, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Zudem solle der Kontakt mit Bundesbehörden und Bundesrecht vollziehenden Behörden unter Androhung von Strafe unverhüllt erfolgen müssen. Der Bundesrat beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage bis Ende Juni 2018.
Bei den Initianten vermochte der Vorschlag des Bundesrats wenig Eindruck zu erwecken; er sei «schwammig» und entspreche nicht dem Anliegen der Initiative, so Walter Wobmann (svp, SO) gegenüber der Basler Zeitung. Das Komitee halte an der Initiative fest und blicke der Abstimmung nach wie vor zuversichtlich entgegen. Die SVP lehnte den bundesrätlichen Vorschlag ebenfalls als «wirkungslos» ab, wie in der Presse zu lesen war. Auf wenig Gegenliebe stiess der Vorschlag indes auch bei den Grünen. Nationalrat Balthasar Glättli (gp, ZH) bezeichnete ihn gegenüber der Basler Zeitung als «falsch und überflüssig», weil Nötigung ohnehin strafbar sei, und machte ihm in der Aargauer Zeitung den gleichen Vorwurf wie der Initiative selbst, nämlich zur «Stimmungsmache gegen Muslime in der Schweiz» beizutragen. Positiver äusserten sich die CVP und die SP zur Stossrichtung des Bundesrates, wenngleich sich die SP weiter auf ihren eigenen direkten Gegenentwurf zur Verbesserung der Gleichstellung der Frauen konzentrieren wollte. SP-Nationalrat Cédric Wermuth (sp, AG) bedauerte im Tages-Anzeiger, dass der Bundesrat sich nicht getraut habe, «die Debatte neu auszurichten», und dass der Gegenvorschlag «keine Antwort auf das Unbehagen» liefere, das hinter der Initiative stehe. Von verschiedenen Seiten wurde der bundesrätliche Vorschlag auch als nicht oder nur schwer umsetzbar kritisiert, da Frauen, die gezwungen werden, sich zu verschleiern, dies eher nicht bei der Polizei zur Anzeige bringen würden. Ständerat Andrea Caroni (fdp, AR), der bereits ein Gegenkomitee zur Initiative gegründet hatte, begrüsste dagegen den Vorschlag des Bundesrates. Er sei zwar nicht «das Ei des Kolumbus», eröffne aber die Möglichkeit für eine gezielte Debatte über die Probleme im Zusammenhang mit der Gesichtsverhüllung und über allfällige Lösungen, so Caroni gegenüber «Le Temps».

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und indirekter Gegenvorschlag (19.023)
Dossier: Nationales Burkaverbot

La décision de l’école secondaire de Therwil, dans le canton de Bâle-Ville, de dispenser deux élèves de serrer la main de leur enseignante pour des motifs religieux a crée une vague de réactions qui a balayé toute la Suisse. Le Conseil fédéral, par l’intermédiaire de la ministre de la justice Simonetta Sommaruga, a déclaré que « la poignée de main faisait partie de notre culture ». Il estime ainsi que l’argument de la liberté de croyance n’est pas suffisant. Du côté de la Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), Christoph Eymann considère qu’une telle exception ne rend pas service à la communauté musulmane. Après les débats sur le port du voile ou l’exemption des cours de natation, la question du serrage de main mêle, à nouveau, les questions d’intégration et la politique d’éducation.

serrer la main de leur enseignante

Das Vermummungsverbot war auch auf kantonaler Ebene ein Thema. Im Kanton Basel-Stadt wurde eine von der Jungen SVP lancierte Initiative für ein kantonales Vermummungsverbot vom Parlament für ungültig erklärt. Die Initiative wollte im Übertretungsstrafrecht einen neuen Paragraphen verankern, nach dem das Verdecken des Gesichtes ausserhalb bewilligungspflichtiger Versammlungen, Demonstrationen und Menschenansammlungen bestraft werden sollte.
Mehr Erfolg hatte das Vermummungsverbot im Kanton Tessin. Am 23. September wurde eine von Giorgio Ghiringhelli lancierte Volksinitiative, die nach dem Vorbild Frankreichs und Belgiens die Vermummung im öffentlichen Raum verbieten wollte, von 65,4% der Stimmbürger gutgeheissen. Die avisierte Zielgruppe waren Burka- und Niqabträgerinnen, obwohl diese im Südkanton kaum anzutreffen sind. Ghiringhelli ging es denn auch bewusst um die Prävention. Ob die neue Verfassungsbestimmung zur Anwendung kommen wird, hängt von der ausstehenden Gewährleistung der Kantonsverfassung durch die Bundesversammlung ab (vgl. Kapitel 1d).

Vermummungsverbot im Tessin
Dossier: Burkaverbot in den Kantonen

Dans plusieurs cantons, tels que ceux de Berne, Fribourg, Valais, Soleure, Bâle-Ville et Bâle-Campagne, des modifications aux niveaux de l’enseignement des langues étrangères ont été lancées par le Plan d’études romand (PER) et le Lehrplan 21. Il s’agit donc d’apprendre l’allemand ou le français, dès la 3ème primaire, et d’introduire l’anglais en 5ème primaire. L’objectif est d’améliorer les connaissances en anglais, idiome international, tout en maintenant en priorité l’apprentissage d’une langue étrangère nationale, afin de promouvoir la multiculturalité suisse. Néanmoins, ce projet a soulevé de nombreuses inquiétudes. Beaucoup d’enseignants ont estimés qu’il était voué à l’échec, s’il n’était pas doté de moyens supplémentaires.

l’enseignement des langues étrangères

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn kündeten im Berichtsjahr an, dass sie ab 2013 einheitliche Leistungstests für alle Volksschüler des Bildungsraums Nordwestschweiz einführen wollen. Geprüft werden in der zweiten Klasse die Leistungen in Deutsch und Mathematik, in der sechsten, der achten und der neunten Klasse kommen Fremdsprachen und Naturwissenschaften hinzu.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern.

Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Der 2008 angekündigte Staatsvertrag zur Schulharmonisierung zwischen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtsjahr zu einer Regierungsvereinbarung herabgestuft. Ein erster Dämpfer gab es im Februar, als der Aargauer Erziehungsdirektor Rainer Huber (cvp), ein grosser Vorkämpfer des Bildungsraums Nordwestschweiz mit einem vernichtenden Ergebnis abgewählt wurde. Das Amt von Huber übernahm SVP-Mann Alex Hürzeler, der als Kritiker der Schulharmonisierung gilt. Ein weiterer Rückschlag bedeutete die Volksabstimmung vom 17. Mai im Kanton Aargau: Die Stimmbevölkerung verwarf an der Urne alle vier Vorlagen des „Bildungskleeblatts“, namentlich die Einführung einer Basisstufe, den Ausbau der Tagesstrukturen, die Oberstufenreform und die Lektionenzuteilung nach einem Sozialindex. Damit erteilte sie den wesentlichen Programmpunkten des Bildungsraums Nordwestschweiz eine Abfuhr. 242..

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtjahr ein Staatsvertrag für einen Bildungsraum Nordwestschweiz erarbeitet. Durch die Schaffung eines einheitlichen Bildungssystems wollen die vier Kantone Mobilitätshindernisse abbauen und die Leistungsanforderungen auf allen Stufen transparent und verbindlich machen. Unter anderem sollen die Kinder künftig eine vierjährige Basisstufe besuchen, in welcher die bisherigen Kindergartenjahre und die ersten zwei Schuljahre zusammengeführt werden. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde dieser Entwurf im Dezember zusammen mit dem HarmoS-Konkordat in die Vernehmlassung geschickt. Im Kanton Aargau erfolgt die Vernehmlassung erst nach der Abstimmung zum Bildungskleeblatt im Frühling 2009, weil damit bereits wesentliche Elemente des Bildungsraum-Programms umgesetzt werden.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Ende November fand im Kanton Basel-Landschaft die erste Volksabstimmung über die freie Schulwahl statt. Das Ergebnis fiel überraschend deutlich aus, die Initiative wurde mit 79% der Stimmen abgelehnt. Allerdings wird der Staatsbeitrag für private Schulen von 2000 auf 2500 Fr. pro Schüler und Jahr erhöht. Die Stimmbürger hiessen einen entsprechenden Gegenvorschlag gut. Der Verein Elternlobby liess sich von diesem Misserfolg nicht beirren und verfolgte das Anliegen der freien Schulwahl in den übrigen Kantonen weiter.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn und Zürich starteten einen Pilotversuch mit Integrationsvereinbarungen. Teil dieser Vereinbarung ist es, die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung künftig mit der Bedingung zu verknüpfen, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Das BFM, welches den Versuch begleitet, will so das Erlernen der Landessprache sowie Kenntnisse über die gesellschaftlichen Verhältnisse und das Rechtssystem in der Schweiz fördern. Im Sinn eines Anreizes können die Kantone gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern die Niederlassungsbewilligung vorzeitig erteilen.

Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Zürich starteten einen Pilotversuch mit Integrationsvereinbarungen

Von verschiedener Seite werden seit einigen Jahren individuelle Integrationsvereinbarungen propagiert, wie sie auch das neue Ausländergesetz vorsieht, und von denen die Erteilung oder eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder der Familiennachzug abhängig gemacht werden könnten. Die Migrantinnen und Migranten verpflichten sich dabei, gewisse individuelle Ziele zu erreichen, beispielsweise einen sprachlichen Lernerfolg. 2008 werden mindestens vier Kantone an einem entsprechenden Pilotversuch teilnehmen, die beiden Basel, Zürich und Solothurn.

Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Zürich starteten einen Pilotversuch mit Integrationsvereinbarungen

Mit dem Projekt „Bildungsraum Nordwestschweiz sollen die Schulsysteme in den Kantonen Aargau, Solothurn und beider Basel in den nächsten Jahren umgebaut werden. Ziel ist es, die vier kantonal unterschiedlichen Systeme in der Volksschule und Sekundarschule zu harmonisieren. Im Dezember präsentierten die Erziehungsdirektoren ihre Schlüsse aus der Vorabkonsultation. Sie empfahlen den Kantonsregierungen die Schaffung eines vereinheitlichten Bildungsraumes per Staatsvertrag.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Die Bildungsdirektoren der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Bern, Freiburg und Wallis unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, welche den Start des interkantonalen Projekts zur Einführung des Französisch-Unterrichts ab der 3. Klasse und des Englischen ab dem 5. Schuljahr ermöglicht. Die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Land hiess die Freigabe des Projektauftrags zwar gut, schob die Unterzeichnung wegen eines Vorentscheids des Bildungsrats zugunsten des Frühenglisch noch auf.

interkantonalen Projekts zur Einführung des Französisch-Unterrichts ab der 3. Klasse

Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im Fachhochschulbereich beschlossen die Regierungen der Kantone Aargau, beider Basel und Solothurns, im Rahmen eines „Mini-HarmoS“-Projekts ihre Volksschulen besser zu koordinieren – „HarmoS“ (Harmonisierung der obligatorischen Schule) bezweckt die inhaltliche Abstimmung der Schule Schweiz.

Mini-HarmoS

In Basel wird ab dem Schuljahr 2003/2004 in allen Volksschulen bis zum 7. Schuljahr in Blockzeiten unterrichtet. Damit wird Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton mit einer derart umfassenden Blockzeitenregelung. Im Kanton Basel-Land fand das Prinzip der Blockzeiten ebenfalls Eingang ins neue Bildungsgesetz, doch kann den Gemeinden erlaubt werden, davon Ausnahmen zu machen.

Blockzeiten Basel-Stadt Basel-Land

Erstmals in der Schweiz wurde im Kanton Basel-Stadt eine umfassende Analyse der Arbeitsbedingungen, Belastungen und Befindlichkeiten der Lehrerschaft durchgeführt. Erfasst wurden alle Lehrpersonen von den Kindergärten bis zu den Gymnasien sowie KV und Berufsschulen. Positiv fiel auf, dass der Beruf an sich vor allem hinsichtlich Verantwortung, Anforderungsvielfalt und Tätigkeitsspielraum durchaus geschätzt wird. Als Defizite im Berufsalltag wurden die fehlende Kultur der Offenheit und Toleranz, geringe Mitsprachemöglichkeiten und das eher niedrige Niveau der Löhne genannt. Zu schaffen machte der Lehrerschaft aber vor allem die zunehmende Belastung. 71% der Lehrkräfte erachteten das Verhalten schwieriger Schülerinnen und Schüler als stark bis sehr stark belastend. Es folgten die Heterogenität der Klasse (55%), Verpflichtungen ausserhalb des Unterrichts (54%) und administrative Pflichten (53%). Auf die zunehmende Belastung zurückgeführt wurde, dass sich bei fast einem Drittel der Lehrkräfte Merkmale des Burnout-Syndroms – emotionale Erschöpfung (29.6%), reaktives Abschirmen (27.4%) und verminderte Zuwendungsbereitschaft gegenüber Schülern (21.6%) zeigten. Als Verbesserungen wünschten sich die befragten Lehrpersonen eine zeitliche Entlastung für Aufgaben ausserhalb des Unterrichts (85%), mehr Geld für die Schule (81%), eine Reduktion der Pflichtstundenzahl und vermehrte Unterstützung (je 76%), ein besseres Image der Schule (68%) und eine Verkleinerung der Klassengrössen (62%).

Lehrermangel und Lehrerüberfluss

Ein vom italienischen Konsulat zusammen mit dem Basler Justizdepartement iniziiertes Pilotprojekt will dem Umstand Rechnung tragen, dass ausländische Jugendliche aufgrund ihres Identitätskonflikts zwischen dem traditionell geprägten elterlichen Umfeld und der Realität der schweizerischen Gesellschaft besonders suchtgefährdet sind. Das umfassende Bildungs- und Beratungsprojekt, das auch den Aspekt der Gewaltprävention umfasst, richtet sich vorerst an italienische Jugendliche sowie an deren Eltern und Lehrer und wird zu einem Drittel von der öffentlichen Hand und zu zwei Dritteln von privaten Stiftungen getragen.

ausländische Jugendliche besonders suchtgefährdet