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Mitte Mai 2018 nahm die SPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf an, der die Kündigung von Staatsverträgen regelt. Zwar seien wichtige Verträge bis heute nie gekündigt worden, es gelte aber – insbesondere vor dem Hintergrund von Volksinitiativen, die in jüngerer Vergangenheit in ihrer Umsetzung die Kündigung völkerrechtlicher Verträge forderten – die Regeln «vor dem Spiel» und nicht erst «während des Spiels» zu klären. Die Kommission stellte sich gegen die Haltung des Bundesrates, dass dieser alleine zuständig sei für die Kündigung von internationalen Abkommen. Vielmehr sei die Kündigung gleich zu regeln wie der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen: Die Bundesversammlung sei es, die Abschlüsse für wichtige, rechtsetzende Verträge genehmige, also müsse es auch das Parlament sein, das solche Verträge auflösen könne. Mitberücksichtigt werden müsste dabei auch das Referendumsrecht: Auch hier müsse das Prinzip des «actus contrarius», also ein Parallelismus der Zuständigkeiten, angewendet werden. Kündigungen von wichtigen Verträgen seien dem Referendum zu unterstellen.
Auf die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs gingen 36 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel (die 15 Kantone BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE; die fünf Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP sowie der Städteverband, der Gewerbeverband, der Centre Patronal und die Gesellschaft für Aussenpolitik) sahen nicht nur Handlungsbedarf in der Frage zur Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, sondern beurteilten den Vorentwurf der SPK-SR auch positiv. Die Kantone Thurgau und Glarus sowie die SVP sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die restlichen Kantone (OW, ZH, LU, FR, VD, VS und GE) und Verbände (Gemeindeverband, economiesuisse) nahmen entweder keine Stellung oder enthielten sich, weil sie mitunter die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht sahen (z.B. economiesuisse). Die Gegner der Vorlage befürchteten eine Verkomplizierung des Verfahrens und eine Relativierung der Kompetenzen der Regierung. Die SVP lehnte die Vorschläge ab, weil sie faktisch darauf hinausliefen, die direktdemokratische Mitbestimmung einzuschränken; zwar nicht beim Abschluss aber bei Neuaushandlung oder Kündigung von Staatsverträgen.

Kündigung von Staatsverträgen

Nachdem der Nationalrat die Frist für die Erfüllung einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, AG) mit der Forderung nach einer Harmonisierung der kantonalen Baurechtsvorschriften dreimal verlängert hatte, schrieb er den Gesetzgebungsauftrag in der Wintersession 2016 ab. Er tat dies auf Empfehlung seiner UREK-NR, die in einem Bericht über die Fortschritte bezüglich Beitritt der Kantone zur interkantonalen Vereinbarung vom 31. Januar 2006 über die Harmonisierung der Baubegriffe Auskunft gab: Im Jahr 2010 waren sechs Kantone der Vereinbarung beigetreten, womit diese hatte in Kraft treten können. Ende 2012 hatte die Vereinbarung elf beigetretene Kantone gezählt, bis zum Zeitpunkt des Berichts (November 2016) war diese Zahl auf 16 Kantone angewachsen. Mit den Kantonen Genf, Jura, Wallis und Waadt würden in vier weiteren Kantonen Vorbereitungsarbeiten zum Beitritt zur Vereinbarung laufen. Während mit den Kantonen Zürich, Glarus und St. Gallen drei weitere Kantone den Weg des autonomen Nachvollzugs der Bestimmungen gewählt hätten, verblieben somit mit Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und dem Tessin lediglich drei Kantone, die keinerlei Harmonisierungsbestrebungen zeigten. Eine verfassungsrechtliche Anpassung auf eidgenössischer Ebene sei aufgrund der beträchtlichen Fortschritte nicht mehr länger angezeigt, weswegen man mit 15 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen) beantrage, die Initiative abzuschreiben. Der Nationalrat kam diesem Antrag in der Wintersession 2016 diskussionslos nach.

Harmonisierung der kantonalen Bauvorschriften (Mo. 08.3523, Mo. 08.3524 und Pa.Iv. 04.456)

Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) forderte eine Regulierung des Zugangs von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude. Mit einer Akkreditierung solle dem an sich legitimen und für das Funktionieren einer Demokratie wichtigen Lobbyismus mehr Transparenz verliehen werden. Der Zutritt soll – so die Forderung des Initianten – nicht mehr lediglich zwei Personen pro Parlamentarier erlaubt sein, sondern eine Akkreditierung unter bestimmten Massnahmen und noch zu bestimmenden Voraussetzungen sollte es allen Vertretern von Interessengruppen ermöglichen, Zutritt zum Parlament zu erhalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Die Transparenz sei seit der Veröffentlichung der Liste mit den zugangsberechtigten Personen bereits wesentlich verbessert worden. Sie warnte vor einer noch höheren Frequentierung des Parlamentsgebäudes. Bereits heute würden sich ab und an zu viele Personen in den Vorzimmern des Ständerates aufhalten. Eine Kommissionsminderheit machte geltend, dass die jetzige Situation – Lobbyisten erhalten quasi als Gäste von Parlamentariern getarnt Zutritt – stossend sei. In der Presse wurde gemutmasst, dass einzelne von Parlamentariern vergebene Badges gar gegen Geld verkauft wurden. Eine knappe Mehrheit der kleinen Kammer (19 zu 17 Stimmen) entschied schliesslich, der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend war auch, dass sich die Ausformulierung der Kriterien für eine Akkreditierung als sehr diffizil und bürokratisch erweisen könnte. Im Nationalrat reichte Andrea Caroni (fdp, AR) kurz nach dem abschlägigen Entscheid der kleinen Kammer eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung ein (12.430), die im Berichtsjahr von der SPK-NR aber noch nicht behandelt wurde. Eine Verschärfung der Zugangsregelung verlangte auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) (12.401): seine Forderung, Lobbyisten den uneingeschränkten Zugang ganz zu verbieten und die beiden Badges nur noch persönlichen Mitarbeitern oder Familienmitgliedern abzugeben, wurde im Rat mit 17 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die knappe Mehrheit wurde jedoch als Unmut ob der aktuellen Situation interpretiert. Schliesslich scheiterte auch eine Motion Baumann (svp, TG) (11.4029), die strengere Regeln für ehemalige Parlamentsmitglieder verlangt hätte. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier geniessen einen privilegierten Zugang zum Parlamentsgebäude und nutzen diesen nach ihrem Rücktritt auch für die Vertretung von Interessen. Die im Nationalrat diskussionslos angenommene, im Ständerat aber knapp (22:17 Stimmen) abgelehnte Motion hätte die Ausarbeitung einer bis jetzt fehlenden Regelung für die Zutrittsberechtigung ehemaliger Ratsangehöriger verlangt. Seit Anfang 2012 können zudem Kantone je einen Interessenvertreter mit einem separaten Zutrittsausweis nach Bern schicken. Davon Gebrauch machten bisher die Kantone Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt. Ziel ist ein stärkerer Einfluss auf Bundesebene. Schliesslich erliess der Bundesrat Ende November die neue Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden, welche die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für die Zulassung von Medienschaffenden für das Medienzentrum im Bundeshaus regelt und per 1.1.2013 in Kraft tritt.

Transparenz und Regulierung beim Lobbyismus (Pa.Iv. 11.448)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Obwohl eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats empfohlen hatte, einer parlamentarischen Initiative Gysin (fdp, BL) für eine Aufwertung von Basel-Land zu einem Vollkanton Folge zu geben, zog der Initiant seinen Vorstoss zurück. Er begründete seinen Rückzieher mit der negativen Reaktion des Kantons Basel-Stadt. Solange man dort immer noch an eine Wiedervereinigung der beiden Basel glaube, sei es für eine Aufwertung zu Vollkantonen zu früh. In Basel-Stadt reichte ein Komitee eine Volksinitiative ein, welche die Behörden verpflichten will, sich für die Aufwertung zu einem Vollkanton einzusetzen. Eine analoge Bestimmung ist seit 1988 in der Verfassung von Basel-Land enthalten.

Pa.Iv. 92.444: Vollkanton Basel-Landschaft
Dossier: Basel als Vollkantone

Der im Vorjahr von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats gefällte Beschluss, dem Plenum zu empfehlen, der parlamentarischen Initiative Gysin (fdp, BL) (92.444) für eine Aufwertung von Basel-Land zu einem Vollkanton Folge zu geben, löste bei der Regierung von Basel-Stadt Empörung aus. In einem Brief drückte sie ihren Protest darüber aus, dass sie nicht konsultiert worden sei und dass behauptet werde, der Zusammenschluss der beiden Halbkantone sei kein Thema mehr. Sie verwies dabei auf den immer noch gültigen Wiedervereinigungsartikel in der baselstädtischen Kantonsverfassung. Unbestritten ist diese Ansicht allerdings auch in Basel-Stadt nicht. Zusätzlich zu der 1992 eingereichten Volksinitiative für ein Beitrittsgesuch zu Basel-Land wurde eine neue Volksinitiative eingereicht, welche die Regierung verpflichten will, sich für die Aufwertung zu einem Vollkanton einzusetzen. Ein ähnlicher parlamentarischer Vorstoss wurde im Grossen Rat bereits abgelehnt. Zur Anschlussinitiative nahmen Regierung und Parlament ablehnend Stellung, worauf sie zurückgezogen wurde.

Pa.Iv. 92.444: Vollkanton Basel-Landschaft
Dossier: Basel als Vollkantone

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats sprach sich mit 15 gegen 6 Stimmen dafür aus, die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL) für die Aufwertung von Basel-Land zum Vollkanton zur Annahme zu empfehlen. Sie begründete ihren Entscheid namentlich auch damit, dass von einer Aufwertung der beiden Basler Halbkantone keine Gefährdung des föderalistischen Gleichgewichts zu befürchten sei.

Pa.Iv. 92.444: Vollkanton Basel-Landschaft
Dossier: Basel als Vollkantone

Die im Herbst 1991 lancierte baselstädtische Volksinitiative für einen Anschluss von Basel-Stadt an Basel-Land konnte im Februar eingereicht werden. Ohne selbst dazu materiell Stellung zu nehmen, überwies sie das Parlament im Dezember an die Regierung zur Ausarbeitung eines Berichts. Zum dritten Mal nach 1977 und 1983 unternahm ein Basler Politiker in Bern den Versuch, die beiden nordwestschweizerischen Halbkantone zu Vollkantonen aufzuwerten. Nationalrat Gysin (fdp, BL) erwähnte in seiner im Dezember eingereichten parlamentarischen Initiative (92.444) zwar nur seinen eigenen Halbkanton, ergänzte aber mündlich, dass auch Basel-Stadt aufgewertet werden müsste. (Zur 1988 angenommenen Volksinitiative im Kanton Basel-Landschaft siehe hier.)

Pa.Iv. 92.444: Vollkanton Basel-Landschaft
Dossier: Basel als Vollkantone