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Im Gegensatz zur SiK-SR, welche die von verschiedenen Kantonen vorgebrachte Forderung nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps (siehe Kt.Iv. SG 17.311, Kt.Iv. GR 17.318 und Kt.Iv. VS 18.307) durch das Vorsehen von 44 zusätzlichen Vollzeitstellen für das GWK im Voranschlag 2019 als erfüllt betrachtete, gab sich die SiK-NR damit nicht zufrieden. Dass die Besetzung der neuen Stellen gemäss Beschluss des Bundesrates im Rahmen des Programms DaziT vorgenommen werden und damit erst schrittweise in den kommenden Jahren erfolgen soll, entspreche nicht dem Beschluss des Parlaments, kritisierte die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission. Sie hätte gern sofort neues Grenzwachtpersonal angestellt gesehen. Die Minderheit bezeichnete das Vorgehen des Bundesrates indes als «pragmatisch und angemessen». Mit 15 zu 9 Stimmen beantragte die Kommission ihrem Rat die Fristverlängerung für die Standesinitiative Basel-Landschaft (Kt.Iv. 15.301), da deren Hauptanliegen weiterhin nicht erfüllt sei. Der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend und verlängerte die Behandlungsfrist bis zur Herbstsession 2020.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Stillschweigend folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2018 den Anträgen seiner SiK und gab dem Anliegen, das Grenzwachtkorps aufzustocken, noch eine Chance. Er verlängerte die Frist für die Standesinitiative Basel-Landschaft (Kt.Iv. 15.301) um ein Jahr und gab jener des Kantons St. Gallen (Kt.Iv. 17.311) Folge.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Nachdem der Vorsteher des EFD die SiK-NR über die Lage an der Grenze und die Frage des Personalbestandes beim Grenzwachtkorps informiert hatte, erachtete die Kommission eine Aufstockung des Grenzwachtkorps als notwendig. Diese soll über die Beratungen des Voranschlages 2019 erreicht werden. Im April 2018 beschloss die SiK-NR daher, an den beiden Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (15.301) und St. Gallen (17.311) festzuhalten, um den politischen Druck zur Aufstockung des Grenzwachtkorps aufrechtzuerhalten. Obwohl sie die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend erachtete, beantragte sie ihrem Rat, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen Folge zu geben und die Frist für die Standesinitiative Basel-Landschaft um ein Jahr zu verlängern.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft für eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen erachtete die SiK-NR die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage als nicht zielführend. Stattdessen beantragte sie der FK-NR im Rahmen deren Beratungen des Voranschlages 2017 die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 36 Stellen. Die Finanzkommission lehnte diesen Antrag jedoch ab, worauf die SiK-NR denselben selbst direkt bei der Beratung des Voranschlages 2017 stellte, damit jedoch in der Einigungskonferenz scheiterte.

Im Mai 2017 wurde auch vom Kanton St. Gallen eine Standesinitiative (Kt.Iv. 17.311) eingereicht, die ebenfalls eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte. Diesem Vorstoss gab der Ständerat im Herbst 2017 keine Folge, nachdem seine vorberatende SiK versprochen hatte, sich vom EFD über die Entwicklungen im Personalbestand des Grenzwachtkorps und einen allfälligen Aufstockungsbedarf ins Bild setzen zu lassen und, sollte letzterer gegeben sein, bei den Beratungen des Voranschlags 2018 einen entsprechenden Antrag einzureichen.

Als sich die SiK-NR im Oktober 2017 mit den beiden Standesinitiativen befasste, beschloss sie, der FK-NR 30 zusätzliche Stellen für das Grenzwachtkorps zu beantragen oder, sollte die Finanzkommission den Antrag ablehnen, diesen selbst in die Beratungen zum Voranschlag 2018 einzubringen. Gleichzeitig beantragte sie dem Nationalrat, die Standesinitiative aus Basel-Landschaft abzuschreiben und jener des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben, da mit dem Aufstockungsantrag im Rahmen des Voranschlages 2018 dem Anliegen Rechnung getragen werde.

Nachdem die Aufstockung jedoch wider der allgemeinen Erwartung bei den Beratungen des Voranschlages 2018 erneut gescheitert war, beschäftigte sich in der Wintersession 2017 der Nationalrat mit den beiden Vorstössen. Die grosse Kammer stimmte einem Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zu, der verlangte, die beiden Standesinitiativen von der Traktandenliste zu nehmen. Damit wollte man die Möglichkeit erhalten, das Anliegen nochmals zu behandeln und im Falle des St. Galler Vorstosses einen ordnungsgemässen Antrag auf Folgegeben zu stellen.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Die Nordwestschweiz sei bei der Zuteilung von neuen Stellen des Grenzwachtkorps bisher zu kurz gekommen, so die einhellige Meinung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft, der mit einer Standesinitiative eine zusätzliche Aufstockung des Grenzwachtkorps und die angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen forderte. Demnach sollen die Personalressourcen des Grenzwachtkorps einerseits erweitert und andererseits unter Berücksichtigung der Sicherheitssituation und -bedürfnisse (z.B. Anteil an „grüner Grenze“) auf die Regionen verteilt werden, sodass die grenzüberschreitende Kriminalität sowie die illegale Migration möglichst effektiv bekämpft werden können. In der Wintersession 2015 gab der Ständerat der Standesinitiative mit 31 zu 8 Stimmen Folge. Ende Januar 2016 schloss sich auch die SiK-NR diesem Entscheid an, womit mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Umsetzung des Anliegens begonnen werden kann.

Aufstockung des Grenzwachtkorps und angemessene Verteilung der Ressourcen auf die Regionen (Kt.Iv. 15.301 und 17.311)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Nach dem Ständerat hatte auch der Nationalrat eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land abgeschrieben. Der Vorstoss, der verlangt hätte, dass der Vertrieb und Konsum von Kinderpornografie unter Strafe gestellt wird, war zwar im Jahr 2008 angenommen worden. Mit der Zustimmung zur Ratifizierung der Lanzarote-Konvention des Europarates im Jahr 2013 war das Anliegen jedoch hinfällig geworden.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Abgeschrieben wurde eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land, welche durch eine Revision des Strafgesetzbuches eine höhere Bestrafung von Konsumation und Distribution von Kinderpornographie forderte. Nachdem der Ständerat zuerst einer weiteren Fristverlängerung bis Sommer 2014 zugestimmt hatte, revidierte er aufgrund der bereits vorgenommenen Massnahmen in der Wintersession seinen Entscheid und schrieb die Initiative ab.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Die Verfolgung der auf internationalem Niveau tätigen Kriminellen (namentlich im Bereich des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität) wird durch die kantonale Organisation der Polizei- und Justizbehörden erschwert. Der Ständerat hiess deshalb – trotz föderalistischer Bedenken Danioths (cvp, UR) – eine Motion Rhinow (fdp, BL) für eine Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz gut. Der Bundesrat hatte sich ursprünglich für die Umwandlung in ein Postulat ausgesprochen, nachdem aber eine Expertengruppe ebenfalls Handlungsbedarf konstatiert hatte, war er mit der Motionsform einverstanden. Er nahm den Vorschlag zudem in den Vernehmlassungsentwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung auf. Auch der Nationalrat stellte sich hinter den Vorstoss und überwies zudem noch eine gleichlautende Motion Schweingruber (fdp, JU) (Mo. 94.3181). Dieselbe Zielrichtung verfolgen auch die im Berichtsjahr eingereichten Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, St. Gallen und Solothurn.

Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz
Dossier: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (2010)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)