Der Bundesrat genehmigte die Richtpläne der Kantone Waadt, Glarus und Basel-Landschaft, womit zwei Jahre nach Ablauf der mehrmals verlängerten Frist noch immer diejenigen von vier Kantonen (Genf, Jura, St. Gallen, Tessin) ausstehen, während derjenige von Freiburg zwar eingereicht, aber noch nicht genehmigt ist.
Richtpläne- Schlagworte
- Datum
- 20. Oktober 1989
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 12.5. und 20.10.89; Bund, 24.8.89;
von Christian Moser
Aktualisiert am 16.12.2020
Aktualisiert am 16.12.2020