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Bei den Ständeratswahlen im Kanton Basel-Landschaft trat Sozialdemokrat Claude Janiak an, sein Mandat zu verteidigen. Wie schon bei den letzten und vorletzten Wahlen waren die bürgerlichen Parteien darauf erpicht, den Sitz wieder in ihre Reihen zurückzuholen. Mit dem Präsidenten der Basellandschaftlichen Wirtschaftskammer Christoph Buser (FDP) präsentierten sie einen aussichtsreichen und bekannten Kandidaten. Im Gegensatz zu den Nationalratswahlen im Kanton demonstrierten die bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP Einheit, wenn es um die Unterstützung des freisinnigen Kandidaten ging. Als selbsternannte Alternative in der Mitte brachten die Grünliberalen mit dem abtretenden Landrat Hans Furer einen weiteren Anwärter ins Rennen. Diesem wurden zwar keine reellen Chancen eingeräumt, aber es gab durchaus Diskussionen über allfällige Stimmverluste zulasten der beiden aussichtsreichen Kandidaten. Für eine Weile wurde auch über eine Kandidatur von Esther Maag spekuliert, welche zu den neu gegründeten Grünen-Unabhängigen übergelaufen war. Sie entschied sich schliesslich, nicht anzutreten, was aus linker Perspektive mehr als sinnvoll erschien, da eine Kandidatur wohl einzig dem bisherigen Claude Janiak geschadet hätte.

Für erste Aufregung im Wahlkampf sorgte ausgerechnet der Direktor der Handelskammer, Franz Saladin, nachdem er sich im Februar – notabene nach dem bürgerlichen Sieg bei den kantonalen Wahlen – dem SP-Ständerat Janiak gegenüber positiv und wohlwollend äusserte. Offiziell „korrigiert“ wurde die Haltung schliesslich im Juni, als die Handelskammer sich für die Unterstützung aller bürgerlichen National- und Ständeratskandidierenden aussprach. Christoph Buser sorgte im Allgemeinen aber eher für Optimismus im eigenen Lager. Er galt als gut vernetzt und mit seinen 44 Jahren verglichen mit seinem 67-jährigen Gegenüber als glaubwürdige Kraft für „frischen Wind“. Der gemässigt politisierende Amtsinhaber Claude Janiak konnte jedoch ohne Zweifel auf einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung zählen, hatte er doch bei früheren Wahlen schon bewiesen, dass er weit ins bürgerliche Lager Stimmen holen kann. Dies zeigte sich auch daran, dass selbst die BDP-Delegierten sich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den SP-Kandidaten aussprachen. Christoph Buser musste seinerseits gegen das Image ankämpfen, zu stark mit der überaus mächtigen Institution Handelskammer verbandelt zu sein. Hierbei half mit Sicherheit nicht, dass die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) – welche von der Handelskammer mitbegründet wurde – Ende September in einen Skandal um angeblich falsch gemeldete Löhne geriet.

Mit einem deutlichen Resultat schaffte es der Sozialdemokrat Claude Janiak bereits im ersten Wahlgang, sein Mandat zu verteidigen. Auf ihn entfielen insgesamt 42‘450 Stimmen, womit er die Hürde des absoluten Mehrs (40‘559 Stimmen) knapp übertraf. FDP-Kandidat Christop Buser musste sich mit 31‘317 Stimmen und einem beträchtlichen Abstand auf seinen Konkurrenten geschlagen gegeben. Als unbedeutend für den Wahlausgang erwies sich die Kandidatur des GLP-Landrats Hans Furer, welcher nur gerade 2‘056 Stimmen auf sich vereinen konnte. Nach der dritten erfolgreichen Wahl Janiaks und der mühelosen Wiederwahl von Anita Fetz im städtischen Bruderkanton, scheint sich der Trend zu festigen, dass die Bürgerlichen sich an den Basler Stöckli-Sitzen die Zähne ausbeissen.

Kanton Basel-Landschaft -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Die Debatte zur Ausgestaltung der Legislativfunktion in den Schweizer Gemeinden – salopp: Gemeindeversammlung versus Gemeindeparlament – hielt auch 2015 an. So wurde etwa in der Freiburger Gemeinde Düdingen die Einführung eines Generalrates, also eines Gemeindeparlaments, umgesetzt. Hauptargument bei der vor ein paar Jahren gefällten Entscheidung war die fehlende Legitimation aufgrund schwacher Partizipation an Gemeindeversammlungen. Zudem sei mit einem Parlament eine Versachlichung der Politik eher möglich. Auf der anderen Seite wehrten sich Mitte Juni 2015 die Einwohnerinnen und Einwohner der mehr als 20'000 Einwohner umfassenden Gemeinde Rapperswil-Jona gegen die Einführung eines Parlaments. Ein solches sei nicht nur teuer, sondern schränke auch den Handlungsspielraum der Regierung stark ein. Immerhin rund 2000 Anwesende stimmten mit grosser Mehrheit gegen den Vorschlag. Einen Ausbau der kommunalen Rechte im Rahmen von Gemeindeversammlungen wird im Kanton Basel-Landschaft angestrebt. Dort nahm der Landrat eine Motion an, die ein ausgebautes Initiativrecht auf kommunaler Ebene fordert. Das bisherige einfache Antragsrecht während der Versammlung war als zu wenig kräftig befunden worden.
Einen Beitrag zur Diskussion über die Unterschiede zwischen Versammlungs- und Parlamentsentscheiden lieferte eine an der Universität Bern verfasste Dissertation, welche die Landsgemeinden näher unter die Lupe nimmt. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass Landsgemeinden den Vergleich zu reinen Urnendemokratien hinsichtlich Demokratiequalität nicht zu scheuen brauchen. So bestehen etwa mehr und ausgebautere Partizipationsrechte. Die Landsgemeinde schaffe klare Mehrheitsverhältnisse und Verantwortlichkeiten. Allerdings hob die Studie die geringe Stimmbeteiligung und das fehlende Prinzip der geheimen Stimmabgabe als Nachteile von Versammlungsdemokratien hervor.
Dieser fehlende Persönlichkeitsschutz kann auch in Gemeinden ein Problem sein. In der Tat wurde etwa in Gemeinden des Kantons Aargau moniert, dass Protokolle aus Gemeindeversammlungen, in denen Voten von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern namentlich erfasst werden, im Internet über längere Zeit abrufbar seien. Dies sei nicht mit den Richtlinien des kantonalen Datenschutzes vereinbar.

Gemeindeversammlung

In aller Regel wirft die Gewährleistung der kantonalen Verfassungsänderungen nach Abstimmungen durch das nationale Parlament keine hohen Wellen. Aufgrund umstrittener Volksentscheide in den Kantonen Bern und Tessin herrschte aber in der Frühlingsession insbesondere im Nationalrat grosser Diskussionsbedarf. Im Kanton Bern hatte im November 2013 eine Initiative der jungen SVP, die ein Verbot von Einbürgerungen für Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung forderte, überraschend eine Mehrheit erhalten.
Im Kanton Tessin war im September 2013 ein kantonales Vermummungsverbot gutgeheissen worden, das Burka- und Niqabträgerinnen als Zielgruppe anvisierte. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft in beiden Fällen eine Gewährleistung empfohlen. Eine links-grüne Minderheit der SPK-NR argumentierte jedoch, dass die Verweigerung der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern eine Diskriminierung darstelle und ein generelles Verhüllungsverbot der Religionsfreiheit widerspreche und unverhältnismässig sei. In der Debatte erinnerte Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran, dass die Aufgabe des eidgenössischen Parlaments lediglich sei, zu beruteilen, ob eine kantonale Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne – und nicht, ob man mit der Änderung einverstanden sei oder diese gut finde. Der Bundesrat sei sowohl im Falle des Kantons Tessin als auch des Kantons Bern zum Schluss gekommen, dass eine sorgfältige Umsetzung der von der Mehrheit der kantonalen Bevölkerung angenommenen Verfassungsänderungen durchaus im Sinne des Bundesrechts möglich sei. Aus diesem Grund seien die kantonalen Verfassungen zu gewährleisten. Die beiden Minderheitenanträge wurden in der Folge mit 131 zu 42 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) im Falle des Kantons Bern bzw. mit 117 zu 56 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) im Falle des Kantons Tessin abgelehnt und alle Verfassungen gewährleistet.

Im Ständerat stand – neben den Verfassungsänderungen in den Kantonen Bern und Tessin – noch eine weitere kantonale Änderung im Fokus. Bei der Abstimmung vom November 2013 über die Aufnahme eines Verfahrens für eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und Gemeinden aus dem Berner Jura wurde im Kanton Jura ein neuer Verfassungsartikel angenommen, mit dem die Aufnahme eines Fusionsprozesses angestossen werden soll. Weil aber die Stimmbevölkerung im Berner Jura zeitgleich ein solches Verfahren ablehnte, wäre der Artikel in der jurassischen Verfassung eigentlich hinfällig. Die Frage war nun, ob ein solcher hinfälliger Artikel gewährleistet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte in der ständerätlichen Beratung dar, dass die Gewährleistung formaljuristisch nicht daran gebunden sei, ob ein Artikel umgesetzt werde oder nicht, sondern lediglich bedeute, dass eine Änderung mit der Bundesverfassung konform sei. Die Tatsache, dass die Regierung des Kantons Jura in einem Schreiben signalisiert habe, dass dieser Artikel nicht zur Anwendung kommen werde, stehe einer Gewährleistung nicht im Wege. Anders als im Jahr 1977, als ein ähnlicher Artikel nicht gewährleistet worden war, gehe es im zur Diskussion stehenden Artikel ja nicht um die Idee, Berner Gebiete in das Gebiet des Kantons Jura einzubinden, sondern eben lediglich um den Anstoss eines Prozesses. Die Regierung des Kantons Jura habe deutlich signalisiert – unter anderem auch mit der Sistierung des jährlichen Berichts über die Wiederherstellung des Juras an das jurassische Parlament –, dass es den neuen Artikel als gegenstandslos betrachte und keine Ansprüche daraus ableite. Eine Nicht-Gewährleistung dieses Artikels, so Sommaruga weiter, käme einer Negierung des jurassischen Volkswillens gleich, für die es keine rechtliche Begründung gäbe. Auch im Ständerat wurden in der Folge alle Kantonsverfassungen gewährleistet. Keinen Anlass zu Diskussionen hatten die Verfassungsänderungen in den Kantonen Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Waadt gegeben.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen (AI, AR, BS, BL, BE, JU, SO, TI, UR, VD) (BRG 14.084)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Der Bundesrat habe im Rahmen des dritten NFA-Wirksamkeitsberichtes zu prüfen, ob die Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in Zukunft nur noch mit 50% im Ressourcenpotenzial der Kantone berücksichtigt werden sollten. Dieser Auffassung war der Nationalrat, der ein entsprechendes Postulat seiner Finanzkommission (FK-NR) mit 151 zu 34 an den Bundesrat überwies. Eine Kommissionminderheit Schwander (svp, SZ), die die Grenzgängereinkommen im Rahmen des Finanzausgleichs weiterhin zu drei Vierteln ans Ressourcenpotenzial der Kantone anrechnen wollte, stiess nur bei etwas mehr als der Hälfte der SVP-Fraktion auf Gehör. In der Vernehmlassung des Wirksamkeitsberichts 2012-2015 hatten die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Neuenburg, Jura und Tessin die Ansicht vertreten, dass die durch die Grenzgänger verursachten Kosten, welche den betroffenen Kantonen nicht abgegolten werden, eine stärkere Reduktion der Gewichtung der Grenzgängereinkommen rechtfertigen würden.

Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial

So früh wie in den letzten 50 Jahren nie mehr, nämlich auf den 8. Februar 2015, setzten Regierung und Landrat die Gesamterneuerungswahlen im Kanton Basel Landschaft an. Weil der Wahltermin nicht auf eine eidgenössische Abstimmung und nicht in die Schulferien fallen soll, habe sich einzig dieser frühe Termin angeboten, erklärte die Landeskanzlei. Allerdings wurde dieser Entscheid kritisiert, da Weihnachten und Neujahr einen Wahlkampf praktisch verhinderten bzw. arg verkürzten. Insbesondere die SVP monierte, dass dadurch vor allem die Bisherigen begünstigt würden.
Von diesen insgesamt 90 Bisherigen stellten sich für die Wahlen 2015 elf nicht mehr zur Wiederwahl. Gleich vier Rücktritte musste die SP, die in Liestal bisher über 21 Sitze verfügte, verkraften – darunter war auch ihr Parteisekretär Ruedi Brassel (BL, sp), der als profilierter Politiker mit 16 Jahren im Amt aufgrund der Amtszeitbeschränkung auf vier Legislaturen nicht mehr antreten durfte. Bei der FDP (bisher 14 Sitze), der SVP und der CVP traten jeweils zwei Bisherige nicht mehr an und die BDP musste den Rücktritt des 2011 noch für die SVP gewählten Urs-Peter Moos bekannt geben. Moos war 2013 in die BDP übergetreten. Weil aber auch die BDP mit Peter H. Müller 2012 einen Frontenwechsel hatte hinnehmen müssen – Müller hatte 2012 zur CVP gewechselt –, blieb die BDP bei ihren vier Mandaten. Die SVP hatte bei den letzten Wahlen 24 und die CVP 8 Sitze erhalten. Aufgrund dieser Parteiwechsel sassen vor den Wahlen noch 23 Vertreterinnen und Vertreter der SVP, aber deren 9 von der CVP im Landrat.
Die 79 wieder antretenden Landrätinnen und Landräte wurden von 518 Bewerberinnen und Bewerbern herausgefordert. Mit total 597 Kandidierenden traten also etwas weniger Personen an als noch bei den Wahlen 2011 – damals hatten 617 Kandidatinnen und Kandidaten um die Gunst der Baselbieter Bevölkerung gebuhlt. Im Vergleich zu 2011 zugenommen hatte hingegen der Frauenanteil auf den verschiedenen Listen: Mit 231 Frauen betrug dieser 38.8 Prozent (2011: 35.0%).
Die Kandidierenden verteilten sich auf total 8 Parteien. Neben der SP, der FDP, der SVP, der BDP und der CVP traten auch die GLP (bisher 3 Sitze), die Grünen (8 Sitze) und die EVP (4 Sitze) an. Einzig die CVP kandidierte nicht in allen 12 Wahlkreisen. Ihr war es bisher nicht gelungen, sich im Oberbaselbiet zu etablieren: In den drei Wahlkreisen Sissach, Gelterkinden und Waldenburg traten die Christlichdemokraten entsprechend gar nicht an. Im Gegensatz zu 2011 nahmen die SD nicht mehr an den Wahlen teil. Die Partei, für die der Kanton Basel-Landschaft einst eine Hochburg dargestellt hatte, und die an ihrem Höhepunkt 1999 neun Mandate innegehabt hatte, schien im Baselbiet langsam von der Bildfläche zu verschwinden.
Die SVP durfte sich zwar einerseits aufgrund des Abstimmungssieges bei der Fusionsfrage zusätzliche Unterstützung seitens der Wählerschaft erhoffen, die Volkspartei musste aber auch einen Skandal in ihren Reihen verkraften: Das Geschäftsgebahren von Landratspräsidentin Daniela Gaugler (BL, svp) bei der Vermietung von Zimmern führte dazu, dass diese ihren Hut nehmen musste. Auch weil die Volkspartei infolge eines Wechsels im Parteipräsidium anders als vor vier Jahren wesentlich konzilianter auftrat – unter Oskar Kämpfer (BL, svp) hatte ein recht deutlicher Kurswechsel stattgefunden –, wurden ihr für 2015 geringere Siegeschancen prophezeit. Zwar hatte die Partei 2011 im Landrat Sitze gewonnen, diese waren aber auf Kosten des Regierungssitzes und wohl auch des Ständeratssitzes bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2011 gegangen. Erwartet wurde für 2015 eher ein umgekehrtes Resultat: Verluste im Landrat, aber die Verteidigung des Regierungssitzes. Die FDP hatte sich den Gewinn von nicht weniger als sechs zusätzlichen Mandaten auf die Fahne geschrieben. Trotz vieler profilierter Köpfe galt dieses Ziel allerdings als sehr ambitioniert. Die Grünen strebten mit einem hohen Anteil an jungen Kandidierenden einen Generationenwechsel im Parlament und die Verteidigung ihrer zwölf Mandate an. Im Wahlkreis Laufental, dem einzigen Bezirk aus dem kein grüner Landrat kommt, hoffte man auf die Eroberung eines zusätzlichen Mandats. Der Fokus solle nach wie vor auf die Energiepolitik gelegt werden, wobei auch die Raumplanung nicht ausser acht gelassen werde, so der Tenor in der Grünen Partei. Der Kanton habe hier im vergangenen Jahrhundert zu viel verbaut und es verpasst, eine intelligente Siedlungspolitik zu verfolgen. Für Wirbel und etwas Nervosität sorgte der Grüne Landrat Jürg Wiedemann, der als aktiver Bildungspolitiker bei den Regierungsratswahlen nicht die neu antretende SP-Kandidatin Regula Nebiker, sondern Monica Gschwind, die freisinnige Herausforderin unterstützte, die als neue Bildungsdirektorin einen Kurswechsel in der Bildungspolitik bewirken sollte. Die GP distanzierte sich auch deshalb vom Sololauf Wiedemanns, weil die Wiederwahl des eigenen, 2011 gewählten Regierungsrats Isaac Reber nicht gefährdet werden sollte. Insbesondere die aufstrebenden Juso kritisierten das Gebahren von Wiedemann. Die aktivste Jungpartei wollte mit insgesamt 22 Kandidierenden, die in elf der zwölf Wahlkreise antraten und Gratisbildung für alle sowie Wahlrecht für die ganze im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Bevölkerung ab 16 forderten, ein bis drei Mandate im Landrat gewinnen. Hinsichtlich ihrer Wahlziele gar noch forscher trat die Mutterpartei, die SP, auf. Ziel sei es, die SVP zu überholen, wurde verlautet. Die Sozialdemokraten waren noch 2007 stärkste Baselbieter Partei gewesen, wurden dann aber von der SVP überholt. Die 2011 erstmals in den Landrat gewählten BDP und GLP peilten beide Fraktionsstärke (5 Sitze) an, wobei seitens der BDP betont wurde, dass auch in diesem Falle die gut funktionierende Zusammenarbeit mit der GLP fortgesetzt werden solle. Die BDP wollte mit dem Slogan: "beSTIMMend für das Baselbiet" und dem Fokus auf Familienpolitik die Mitte stärken. Dort wollte allerdings auch die CVP ihre 2011 verlorenen Sitze zurückerobern. Die EVP trat als einzige Partei ohne Plakate an; man wolle lieber auf die Wählerinnen und Wähler hören und stelle Wunschbücher auf. Mit dieser eigenwilligen Strategie erhoffte sich auch die EVP Fraktionsstärke.

Am Wahltag zeigte sich – anders als erwartet –, dass der neue Kurs der SVP, die sich auch bei den Regierungsratswahlen stark mit der CVP und der FDP zu einem «neuen» bürgerlichen Lager zusammengerauft hatte, bei der Wahlbevölkerung gut ankam. Obwohl die Wahlbeteiligung mit 33.9 Prozent noch tiefer war als 2011 (35.1%), konnte die SVP an Wählerstimmen zulegen (+2.7 Prozentpunkte; neu 26.7%) und damit das sehr gute Resultat von 2011 gar noch um vier zusätzliche Sitze übertrumpfen. Die SVP besetzt mit ihren neu 28 Sitzen zusammen mit der zweiten Siegerin, der FDP, die drei neue Mandate hinzugewinnen konnte (17 Sitze), exakt die Hälfte aller Plätze im Landrat. Der Freisinn konnte dabei die 2011 erlittenen Verluste – damals verlor man beinahe 6 Wählerprozentpunkte und rutschte auf 15.2 Prozent ab – wieder ein wenig wettmachen: Neu wählten 19 Prozent der Baselbieter Stimmbevölkerung die FDP. Weil die CVP ihre acht Sitze halten konnte, allerdings ihr während der Legislatur hinzugewonnenes Mandat verlor (neu: 9.6% Wähleranteil; + 0.3 Prozentpunkte), kann von einer deutlichen bürgerlichen Mehrheit im Landrat gesprochen werden. Die Gewinne von FDP und SVP gingen auf Kosten der Grünen und der BDP. Die Grünen brachen in der Wählergunst stark ein: Nur noch 9.6 Prozent statt wie 2011 noch 13.7 Prozent der Wählerschaft stimmten für die Grüne Partei, was diese einen Drittel ihres Besitzstandes kostete. Die GP verfügt neu nur noch über acht Sitze. Auch die BDP wurde regelrecht abgestraft: Weil sich ihr Wählerstimmenanteil beinahe halbierte (neu 3.3%; 2011: 5.5%), konnte die BDP nur eines ihrer ursprünglich vier Mandate verteidigen. Als Grund für ihr «Verschwinden in die Bedeutungslosigkeit» wurde die neu wieder klarer bürgerlich positionierte FDP genannt, zu welcher zahlreiche ehemalige BDP-Wählerinnen und -Wähler abgewandert seien. Zudem habe es die BDP in den letzten vier Jahren verpasst, zusammen mit CVP, GLP und EVP eine starke Mitte aufzubauen. Die SP (21 Sitze, 22%; unverändert), die EVP (4 Sitze, 5.4% + 0.7 Prozentpunkte) und die GLP (3 Sitze, 4.4% + 0.1 Prozentpunkte) konnten ihre Besitzstände wahren. Weil die SP allerdings ihre Regierungsbeteiligung verlor, fühlte sich diese Verteidigung dennoch wie eine Niederlage an. Keinen Erfolg hatte die Juso. Der leichte Wählerzuwachs der EVP wurde in Anbetracht des plakatlosen Wahlkampfes der Evangelikalen durchaus als Überraschung bewertet.
Insgesamt schafften 14 Bisherige die Wiederwahl nicht. Dies hatte teilweise mit dem Umverteilungsverfahren zu tun, dem etwa gleich zwei bisherige GLP-Landräte zum Opfer fielen. Die Sitze von Gerhard Schafroth und Hans Furer wurden jeweils einem anderen Wahlkreis zugeteilt. Parteiinterner Konkurrenz zum Opfer fiel hingegen unter anderem Peter H. Müller, der nach den Wahlen 2011 von der BDP zur CVP gewechselt hatte.
Das schlechte Abschneiden der GP und das gute Abschneiden von SVP und FDP wurde auch mit der Abstimmung zur Kantonsfusion von 2013 in Verbindung gebracht. Die damalige Zustimmung der Grünen hätte die Partei wahrscheinlich Wählerstimmen gekostet, während die damals sehr gegen die Fusion eintretende SVP quasi als Abstimmungssiegerin auch bei den Wahlen belohnt worden sei. In den Kommentarspalten wurde entsprechend auch die Frage gestellt, wie sich die Verschiebung hin zu einem gestärkten bürgerlichen Lager auf die Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt auswirken werde. Während die einen zu Gelassenheit mahnten, warnten andere vor schwierigeren Verhandlungen. Die «Separatisten» würden nun den Ton angeben und sich um die Stadt «foutieren». Mit der neu in die Regierung gewählten Monica Gschwind werde zudem eine Gegnerin der Harmonisierung der Schulsysteme am Werk sein. Gemutmasst wurde zudem, ob und wie die FDP und die SVP den Rückenwind für die anstehenden nationalen Wahlen mitnehmen würden.

Kantonale Parlamentswahlen in Basel-Landschaft 2015
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Landschaft

Vier der fünf Bisherigen stellten sich anlässlich der Regierungsratswahlen 2015 im Kanton Basel-Landschaft wieder zur Wahl. Nicht mehr mit von der Partie war SP-Regierungsrat Urs Wüthrich. Der Vorsteher des Bildungsdepartements hatte bereits im Januar 2014 seinen Rücktritt angekündigt. Der grüne Sicherheitsdirektor Isaac Reber – welcher die SVP 2011 vorübergehend aus der Baselbieter Regierung bugsiert hatte – war somit der einzige Amtsinhaber aus dem linken Lager, der nochmals antrat. Bei den Bürgerlichen ging man mit einem Viererticket bestehend aus den drei Bisherigen Anton Lauber (CVP), Thomas Weber (SVP), Sabine Pegoraro (FDP), sowie der freisinnigen Kandidatin Monica Gschwind in den Wahlkampf. Damit griff das Quartett auch den vakanten Sitz der SP an. Die Sozialdemokraten – seit 1925 im Regierungsrat vertreten – versuchten, den drohenden historischen Sitzverlust mit Regula Nebiker und Daniel Münger zu verhindern. Aussenseiter bei den Wahlen waren BDP-Kandidat Matthias Imhof und der Parteilose Tom Kreienbühl.
Sachpolitisch war der Baselbieter Wahlkampf beinahe schon monothematisch von der Bildungspolitik geprägt. Dies vor allem, weil der abtretende SP-Bildungsdirektor Wüthrich in den vergangenen Jahren öfters in die Kritik geraten war, als es um die Umsetzung der interkantonalen Bildungsreform Harmos und um den neuen Lehrplan ging. Dass das Thema den Kanton wie kaum einen anderen beherrschte, zeigte sich auch an der im Herbst zuvor eingereichten Volksinitiative zum Austritt aus dem Harmos-Konkordat, welche vom Komitee «Starke Schule Baselland» lanciert worden war. Den Kopf dieses Komitees bildete der umstrittene Landrat Jürg Wiedemann, welcher als Grüner medienwirksam seine Unterstützung für die Kandidatur der FDP-Sprengkandidatin Monica Gschwind verkündete. Diese brachte sich im Wahlkampf mit bildungspolitischen Positionen als Nachfolgerin von Wüthrich in Stellung – trotz fehlender Erfahrung in diesem Politikfeld. Weidemanns Ansage zeigte auf, wie gross der Graben zwischen SP und Grünen bei diesen Wahlen war. Reichlich wenig erfreut über die mangelnde Unterstützung zeigte man sich entsprechend bei den Sozialdemokraten. SP-Regierungsratskandidatin Nebiker sorgte aber ihrerseits für Aufruhr, als sie in einem Interview mit der Basler Zeitung die Arbeit ihres Parteikollegen Wüthrich öffentlich kritisierte. Einige SP-Exponenten gaben sich daraufhin enttäuscht von Nebiker über den – mutmasslich wahltaktischen – Rückenschuss gegen den Amtsinhaber. Ihr Parteikollege und Mitkandidat Daniel Münger stand im Wahlkampf zwar eher in ihrem Schatten, sorgte aber an einem Wahlpodium mit einer Attacke gegen den grünen Sicherheitsdirektor Reber dafür, dass sich das schwierige Klima zwischen Rot und Grün noch weiter verschlechterte. Der Grüne Isaac Reber hatte sich seinerseits als gemässigter und pragmatischer Regierungsrat bei bürgerlichen Politikern und Wählern einen guten Ruf verschafft. Bei der Linken machte er sich dafür unter anderem mit der Nicht-Berufung von Basta-Grossrätin Sibel Arslan als Strafvollzugsleiterin unbeliebt. Weber wurden trotz fehlendem Support und Doppelkandidatur der SP solide Chancen auf eine Wiederwahl attestiert.
Inmitten der linken Uneinigkeit hatten die bürgerlichen Amtsinhaber allesamt gute Aussichten. Der amtsjüngste Regierungsrat, Anton Lauber von der CVP, galt gar als mehr oder weniger unbestritten. Lauber hatte sich nach seiner Wahl 2013 bereits nach wenigen Monaten im Amt als Finanzdirektor profiliert. Als eher unscheinbar aber beliebt präsentierte sich Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber von der SVP, welcher ebenfalls seit 2013 in der Regierung sass. Der Sitz von FDP-Regierungsrätin Sabine Pegoraro, welche dem Bau- und Umweltschutzamt vorstand, schien am ehesten gefährdet. Sollte das bürgerliche Viererticket nämlich scheitern, könnte ihr Sitz – so wurde gemutmasst – an ihre Parteikollegin Gschwind übergehen.
Je näher der Wahltermin rückte, umso mehr schien die Verdrängung der Sozialdemokraten durch das bürgerlichen Viererticket möglich. In der Baselbieter Medienlandschaft wurde die mögliche Opposition der SP freilich durchaus auch kritisch betrachtet. Rein rechnerisch hätte die SP als zweitgrösste Partei im Parlament zweifelsohne Anspruch auf einen Sitz im Regierungsrat. Gleichermassen wäre die FDP mit zwei Sitzen bei rund 15 Prozent Wähleranteil offensichtlich übervertreten. Die «Basellandschaftliche Zeitung» erinnerte daran, dass der damals neugewählte SVP-Regierungsrat Thomas Weber 2013 noch verlauten hatte lassen, es sei gut, dass nun alle grossen Parteien in der Baselbieter Exekutive mittun würden. Zwei Jahre später war man bezüglich der SP anscheinend nicht mehr gleicher Meinung.

Der Wahlsonntag erfüllte die Hoffnungen der Bürgerlichen dann tatsächlich. Als bestgewählter Regierungsrat durfte sich CVP-Mann Anton Lauber über 41'917 Stimmen freuen, gefolgt von SVP-Vertreter Thomas Weber mit 36'625 Stimmen. Der Grüne Isaac Reber wurde auf dem dritten Rang mit 30'675 Stimmen im Amt bestätigt. Den bürgerlichen Triumph komplett machten die neugewählte FDP-Kandidatin Monica Gschwind (29'789 Stimmen) und ihre Parteikollegin Sabine Pegoraro (28'621 Stimmen). Nach 90 Jahren musste sich dagegen die SP aus der Regierung verabschieden: Regula Nebiker (23'993 Stimmen) als auch Daniel Münger (19'992 Stimmen) verpassten die Wahl deutlich. Mathias Imhof (9'094 Stimmen) und Tom Kreienbühl (2'762 Stimmen) blieben ebenfalls chancenlos. Neben dem Baselbieter Landrat kam es damit auch im Regierungsrat zu einer Verschiebung nach rechts. Der bürgerliche Triumph in beiden Räten wurde – auch auf nationaler Ebene – als Start nach Mass für die anstehenden National- und Ständeratswahlen interpretiert. In der Nachwahlberichterstattung dominierte vor allem der historische Ausschluss der SP aus dem Exekutivgremium.

Regierungsratswahlen Basel-Landschaft 2015
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Landschaft

Im Jahr der eidgenössischen Erneuerungswahlen 2015 wurde auch in sieben Kantonen (ZH, LU, BL, TI, AR, AI, JU) das Parlament neu gewählt. Dabei stiessen insbesondere die Wahlen in den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, Luzern und Tessin, die sich aufgrund ihrer Grösse bzw. ihrer Sitzzahl im Nationalrat (ZH: neu 35; LU: 10, TI: 8, BL: 7) als mögliche Trendsetter für die eidgenössischen Wahlen erweisen könnten, auf Interesse. In allen vier Kantonen kam es zu einem insbesondere den Erfolgen der FDP und der SVP geschuldeten Erstarken der bürgerlichen Ratskräfte. In Appenzell Ausserrhoden konnte vor allem die SVP zulegen. Speziell war die Situation im Kanton Jura, wo die Wahlbevölkerung am gleichen Tag nicht nur ihre nationalen Vertreterinnen und Vertreter für Stände- und Nationalrat, sondern gleichzeitig auch das kantonale Parlament und die kantonale Regierung bestellten. Grund für die Überschneidung ist die 2011 per Verfassungsänderung eingeführte Verlängerung der kantonalen Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Fortan werden die nationalen und kantonalen Wahlen im jüngsten Schweizer Kanton also alle 20 Jahre zusammenfallen. Auch hier legten FDP und SVP zu.

Mit den bürgerlichen Sitzgewinnen in den Kantonen hielt die SVP Ende 2015 neu einen Anteil von 22.7 Prozent (+0.3 Prozentpunkte; 583 Sitze; +9 Sitze im Vergleich zu 2014) aller 2559 kantonalen Parlamentsmandate (AI ausgenommen, weil sich dort die Mandate keinen Parteien zuordnen lassen). Die FDP hatte mit ihren per Saldo 14 Sitzgewinnen neu 547 Sitze inne (inkl. den Sitzen der LPS in Basel-Stadt), was einem Anteil von 21.4 Prozent entspricht (+0.1 Prozentpunkte). Die SP mit total 457 Mandaten (17.7%) überholte die CVP mit noch 451 Sitzen (17.6%) Ende 2015. Dies war auf den per Saldo einen Sitzgewinn der Sozialdemokraten und die per Saldo 4 Sitzverluste der CVP zurückzuführen. Die Grünen hatten einen Aderlass von ganzen 12 Sitzen zu verzeichnen. Mit total 174 Sitzen hielten sie Ende Berichtjahr also noch gut jeden 15. Sitz in den kantonalen Parlamenten. Sitzverluste mussten auch die GLP (neu total 83 kantonale Sitze; -6 Sitze) und die BDP (neu total 73 kantonale Sitze; -3 Sitze) hinnehmen. Die EVP war Ende 2015 noch mit 41 Mandatsträgerinnen und -trägern in den Kantonen vertreten und konnte damit dank dem Sitzgewinn in Zürich einen Sitz mehr besetzen als noch Ende 2014. 20 oder mehr Sitze hielten in den Kantonen zudem die Lega (22), die EDU (22) und das MCG (20).

In einem der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Gesamterneuerungswahlen durchgeführt wurden, nahm der Anteil an Frauen in der kantonalen Legislative ab, nämlich in Luzern (von 30.8% auf 29.2%). In Basel-Landschaft (von 35.6% auf 37.8%), in Zürich (von 33.3% auf 33.9%), in Appenzell Innerrhoden (von 22.4% auf 30%), in Appenzell Ausserrhoden (von 21.5% auf 23.1%), im Kanton Tessin (von 14.4% auf 24.4%) und im Kanton Jura (von 15% auf 25%) konnten die Frauen zulegen, kamen aber nach wie vor in keinem einzigen Kanton über einen knappen Drittel aller Stimmen hinaus. Im Vergleich zu 2014 nahm der Anteil an gewählten Frauen in allen kantonalen Parlamenten 2015 ganz leicht von 25 Prozent auf 25.9 Prozent zu – berücksichtigt sind hier nur die Resultate unmittelbar nach den Wahlen, nicht aber spätere Veränderungen durch allfällige Rücktritte.

In fünf der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Parlamente gewählt wurden, ging weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Urne. In Zürich fiel dieser Anteil gar unter einen Drittel (32.7%). Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (35.6%; 2011: 36.2%), Luzern (38.7%; 2011: 43.5%) und Basel-Landschaft (33.9%; 2011: 35.1%) wurden Minusrekorde verzeichnet. Im Kanton Jura (50.6%) und im Kanton Tessin (62.3%) war die Wahlbeteiligung hingegen höher als bei den letzten Wahlen (JU 2010: 48.9%; TI 2011: 58.5%). Während im Nordkanton die gleichzeitig stattfindenden nationalen Wahlen als Grund für den Anstieg angeführt wurden, war es im Südkanton die neu eingeführte Möglichkeit der Briefwahl. Nicht ausgewiesen wird die Wahlbeteiligung bei den Bezirksgemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden.

In den sieben Kantonen fanden auch kantonale Regierungswahlen statt. Dabei kam es in vier Kantonen zu einer Verschiebung zugunsten des bürgerlichen Lagers. Während in den Kantonen Basel-Landschaft und Luzern die SP nach vielen Jahrzehnten aus der Regierung abgewählt wurde, mussten im Kanton Zürich die Grünen ihren Regierungssitz nach vier Jahren wieder räumen. Auch im Kanton Jura mussten die Sozialdemokraten einen Sitz abgeben, konnten allerdings ein Mandat halten. Profiteure in diesen Kantonen waren die FDP (BL), die SVP (LU), die CVP (ZH) und die CSP (JU). Unverändert blieb die parteipolitische Regierungszusammensetzung im Kanton Tessin. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden blieb die bürgerliche Mehrheit auch nach der Verkleinerung der Regierung von sieben auf fünf Sitze bestehen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden spielen Parteien keine grosse Rolle.

Obwohl die SP also kantonale Regierungsmandate einbüsste, blieb sie mit total 29 Sitzen stärker in die Regierungsverantwortung eingebunden als die SVP (23 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen und -räte gehören allerdings nach wie vor der FDP (40) und der CVP (39) an. Die Grünen kamen Ende 2015 noch auf 8 Mandate. Vier der total 154 Exekutivsitze wurden von der BDP besetzt, je zwei von der CSP und der Lega und je einer von der LP und vom MCG. 5 Regierungsmitglieder gehören keiner Partei an.

Obwohl in den Kantonen Luzern und Tessin neu gar keine Frauen mehr in der Regierung sitzen, blieb der Frauenanteil in den kantonalen Exekutiven dank der Wahlen in Zürich und der Ersatzwahlen im Kanton Thurgau, wo die SP ihren Sitz halten konnte, unverändert bei 24% (37 Sitze). Der Ostschweizer Kanton wird damit von einer Frauenmehrheit regiert, was sonst nur noch im Kanton Waadt der Fall ist. Mit 50 Prozent (GP) bzw. 44.8 Prozent ist der Frauenanteil bei den linken Parteien grösser als bei den Bürgerlichen (FDP: 25%; SVP: 13.6%; CVP: 12.8%).

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2015
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Im Dezember 2014 sprach sich der Nationalrat bei einer Enthaltung mit 102 zu 86 Stimmen dafür aus, der von der CVP lancierten Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der direkte Gegenentwurf, der von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) mit 13 zu 12 Stimmen gefasst wurde, enthält im Kern ebenfalls die Abschaffung der sogenannten "Heiratsstrafe", verzichtet aber auf eine Definition des Ehebegriffs und eine Präzisierung der Ehe aus steuerlicher Sicht als Wirtschaftsgemeinschaft. In der Vernehmlassung zeigten sich wie in der Kommission zwei ähnlich grosse Lager, wobei in erster Linie steuerliche Präferenzen die Konfliktlinie bestimmten. 13 Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) sprachen sich für eine Verankerung der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft in steuerlicher Hinsicht aus, 12 Kantone stellten sich hinter den Gegenvorschlag der Kommission. Bei der Frage der Ehe-Definition vertraten "nur" zwei Kantone (Basel-Landschaft und Wallis) die Auffassung, dass die Ehe vorbehaltlos als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Im Parlament war es dann eine Koalition aus Ratslinken, FDP und GLP, die sich durchzusetzen vermochte. Während die Sozialdemokraten und die Grünen dem direkten Gegenvorschlag in erster Linie zustimmten, um eine künftige Besserstellung von eingetragenen Partnerschaften nicht zu verunmöglichen, sprach sich der Freisinn für den Vorschlag der Kommission aus, weil nur dieser eine "zivilstandsneutrale Besteuerung" ermöglichen könne. Der Ständerat hatte sich zum Jahresende noch nicht mit dem Geschäft befasst.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Im Jahr 2014 befassten sich beide Parlamentskammern mit Anpassungen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG), die auf eine parlamentarische Initiative Aubert (sp, VD) aus dem Jahre 2010 zurückgingen. Die parlamentarische Initiative hatte ein Verbot der Werbung für Kleinkredite gefordert. 2011 hatten National- und Ständerat entgegen der vorberatenden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR/WAK-SR) der Initiative Folge gegeben. Die WAK-NR unterbreitete dem Parlament im Januar 2014 nach einer Fristverlängerung einen Gesetzesentwurf. Dieser sieht anstelle eines vollumfänglichen Werbeverbots für Konsumkredite lediglich eine Einschränkung vor. So sollen im KKG nur aggressive Werbeformen untersagt werden. Diese gesetzliche Basis, so der Vorschlag der WAK-NR, soll zudem durch eine privatrechtliche Konvention ergänzt werden, in der die betroffene Branche selbst definiert, was unter den Begriff der aggressiven Werbung fällt. Für den Fall, dass keine Selbstregulierungskonvention zustande kommt, sieht die Kommission vor, dass der Bundesrat subsidiär die Möglichkeit hat, eine Regelung vorzunehmen und den Begriff der aggressiven Werbung zu konkretisieren. Während der Nationalrat im Mai 2014 letzterem und den meisten anderen Vorschlägen der Kommission zustimmte, sprach sich der Ständerat vier Monate später in diesem Punkt für eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundesrats aus. Dieser solle, so eine Mehrheit im Ständerat, nicht nur eine Regelung erlassen dürfen, wenn innerhalb der definierten Frist keine Selbstregulierungskonvention vorliege, sondern auch dann, wenn diese aus Sicht des Bundesrates ungenügend sein sollte. Der Nationalrat hielt im Dezember 2014 anlässlich der zweiten Lesung, wenn auch nur knapp, mit 94 zu 92 Stimmen an seiner ursprünglichen Haltung fest. Mit 92 Stimmen unterlagen die Fraktionen der SVP, FDP und GLP, wobei die letzteren beiden durch je eine abweichende Stimme ein Patt verhinderten. Auch bei der Frage der Fahrlässigkeit folgte die grosse Kammer nicht dem Beschluss des Ständerates. Dieser wollte wie der Bundesrat fahrlässiges Handeln bei der Schaltung von Werbung für Kleinkredite mit bis zu 50‘000 Franken bestrafen. Der Nationalrat stimmte mit 91 zu 87 Stimmen für eine Streichung des besagten Passuses und damit ausschliesslich für eine Bestrafung vorsätzlichen Handelns, was in diesem Falle dem Willen der (fast) geschlossen auftretenden Fraktionen der FDP, SVP und GLP entsprach. Zum Jahresende war das Geschäft im Ständerat hängig. Hingegen waren sich die Räte darin einig, im Lichte der zu erwartenden Verschärfung des Konsumkreditgesetzes zwei Standesinitiativen und einer parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2011 nicht Folge zu geben. Der Kanton Basel-Landschaft hatte gefordert, dass die Anforderungen zur Erlangung eines Konsumkredites deutlich erhöht werden, der Kanton Genf wollte zudem Werbung für Kleinkredite verbieten und die parlamentarische Initiative Maire (sp, NE) beabsichtigte, die Kreditkartenvergabe an junge Erwachsene unter 25 Jahren einzuschränken.

Verbot der Werbung für Kleinkredite

Eine Untersuchung der Weltwoche ging der Verteilung der jährlich im Umfang von rund CHF 20 Mrd. an die Kantone überantworteten Bundesmittel nach. Damit wurde auf die gesamte Umverteilung von Mitteln von der Bundes- auf die Kantonsebene fokussiert und eine etwas globalere Sichweise auf den Streit um den Nationalen Finanzausgleich (NFA) ermöglicht. Zum Vergleich: Der NFA verteilt lediglich rund CHF 4,6 Mrd. um, wobei die Kantone 1,5 Mrd. beisteuern und 3,1 Mrd. aus Bundesquellen kommen. Im Schnitt stammt laut der Weltwoche rund ein Viertel aller kantonalen Einnahmen aus unterschiedlichen Bundestöpfen. Umgerechnet auf CHF pro Kantonsbewohner zeigte die Analyse der Weltwoche, dass ein Kanton pro Jahr im Schnitt CHF 2‘485 pro Kopf aus der Bundeskasse erhält. Die wenigsten Mittel erhalten die Kantone Aargau (CHF 1‘457 pro Kopf), Basel-Landschaft (CHF 1‘534 pro Kopf) und Zürich (CHF 1‘735 pro Kopf). Die finanzschwachen und topografisch eher benachteiligten Kantone Jura (CHF 5‘964 pro Kopf), Uri (CHF 5‘842 pro Kopf) und Graubünden (CHF 5‘830 pro Kopf) bilden das Spitzentrio der meistbegünstigten Kantone. Während der Kanton Uri mehr als die Hälfte seines Budgets aus Bundesmitteln bildet, machen die Bundeseinnahmen für den Kanton Basel-Stadt lediglich 13% des kantonalen Haushaltes aus.

an die Kantone überantworteten Bundesmittel

Nachdem die beiden katholischen Landeskirchen der Kantone Basel-Stadt und Baselland im Juni eine entsprechende Verfassungsänderung ratifiziert hatten, stimmten die Katholikinnen und Katholiken der beiden Kantone Ende September in zwei separaten Abstimmung über das Anliegen der Gleichstellungsinitiative ab. Da die katholische Kirche in Basel-Stadt bei Verfassungsänderungen ein bischöfliches Vetorecht vorsieht, war lange ungewiss, ob die Abstimmung überhaupt stattfinden kann. Bischof Gmür haderte, beschloss jedoch kurz vor der synodalen Abstimmung, das Veto nicht zu ergreifen. Dies aufgrund eines ausgearbeiteten Kompromissvorschlags, der von den Landeskirchen nicht mehr länger verlangte, dass sie auf die Zulassung des Priesteramtes unabhängig von Zivilstand und Geschlecht hinwirken, sondern die Anliegen lediglich den kirchlichen Organen "unterbreiten" sollen. Ferner gab Gmür bekannt, auch in zukünftigen Verfassungsfragen das Vetorecht nicht mehr einfordern zu wollen. Mit deutlichen Mehrheiten über 80% unterstützte die Basis beider Landeskirchen am 28. September 2014 das Anliegen der Gleichstellungsinitiative. Im Kanton Basel-Landschaft beteiligten sich knapp 30% der Berechtigten an der Abstimmung, im Kanton Basel-Stadt waren es lediglich etwas mehr als ein Fünftel. Eine direkt verbindliche Wirkung hätte die Abstimmung aufgrund Dualismus von Schweizer Staatskirchenrecht und des vom Vatikan festgelegten Kirchenrechts auch mit der ursprünglichen Formulierung der Gleichstellungsinitiative nicht gehabt. Nur der Vatikan kann die Zulassung zum Priesteramt ändern. Dennoch hatte die Abstimmung eine zentrale historische Bedeutung: In der Geschichte der Kirche war es das erste Mal, dass sich Landeskirchen dem demokratischen Instrument der kirchenrechtlichen Verfassungsinitiative bedienten, um via Änderung im Staatskirchenrecht ihre Reformwünsche zu platzieren.

„Pfarrei-Initiative“

Am 28. September 2014 entschieden sich die Stimmbevölkerungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft, nicht zu einem einzigen Kanton Basel zu fusionieren. Zur Debatte gestanden hatte die Einsetzung eines Verfassungsrates, der aus 75 Vertretern des Land- und aus 50 Vertretern des Stadtkantons hätte bestehen und die Rahmenbedingungen in einem mehrjährigen Prozess hätte ausarbeiten sollen, die in einen anschliessenden, noch einmal zur Abstimmung stehenden Zusammenschluss hätten münden können. Doch nicht einmal diese unverbindlichen Vorarbeiten für eine Fusion fanden die Gnade der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. In der Stadt gab es ein laues Ja; vor allem die Baselbieter standen einer Fusion aber sehr skeptisch gegenüber. Die Regierung von Basel-Landschaft hatte sich bereits 2013 mit 3 zu 2 Stimmen gegen das ursprüngliche Initiativbegehren ausgesprochen. Mitte Januar 2014 gab die Stadt-Regierung die Empfehlung für ein Fusionsvorprojekt ab. Die Lebensräume seien mit den Kantonsgrenzen nicht mehr kongruent.
In der Folge kam es zu einem eigentlichen Hick-Hack um die Abstimmungsvorlage. Zwar erklärte Ende Januar auch der Baselbieter Landrat die Fusionsinitiative für rechtsgültig – einzig die SVP stimmte geschlossen gegen den Antrag. Mitte April wurde neben der in beiden Kantonen gleichlautenden Initiative aber noch ein von der städtischen Regiokommission ausgearbeiteter Gegenvorschlag vorgelegt. Dieser sah einen Verfassungsrat vor, der nicht wie von der Initiative verlangt 120 paritätisch auf die beiden Kantone aufgeteilte Mitglieder umfassen sollte, sondern deren 100, wobei 40 aus der Stadt und 60 aus dem Baselbiet stammen sollten. Das baselstädtische Parlament veränderte den Gegenvorschlag Mitte Mai schliesslich auf die Formel 50 zu 75. Auf der einen Seite wurde dies als Geste des Stadtkantons zugunsten einer wohlwollenden Prüfung durch den Landkanton gedeutet, auf der anderen Seite aber als Nachbesserung eines demokratischen Murks interpretiert. An den Grundeinstellungen änderte sich jedoch auch mit dem Gegenvorschlag nichts. Die Regierung von Basel-Landschaft blieb – mit Ausnahme des Grünen Isaac Reber – bei ihrem Nein. Eine engere Zusammenarbeit sei sinnvoller als eine Fusion. Trotzdem einigte sich eine Woche später auch der Baselbieter Landrat knapp auf den Gegenvorschlag. Neben der SVP äusserten sich dazu auch FDP, BDP und CVP skeptisch. Die emotional angeheizte Stimmung wurde deutlich, als die SVP während der Debatte statt eines Votums die Baselbieter Hymne anstimmte und sich die Regierung dabei spontan erhob. Trotz der kritischen Einwände sprach sich die Mehrheit des Parlments des Kantons Basel-Landschaft dafür aus, der Bevölkerung den Gegenvorschlag vorzulegen. Da letztlich beide Kantonsparlamente nach einigen weiteren kleineren aber letztlich erfolglosen Scharmützeln den Gegenvorschlag auch in zweiter Lesung guthiessen, wurden beide Initiativen zurückgezogen. In beiden Kantonen stand also nur noch der Gegenvorschlag zur Abstimmung. Obgleich der Baselbieter Landrat den Gegenvorschlag angenommen hatte, konnte er sich nicht zu einer Abstimmungsempfehlung durchringen. Obwohl SVP und FDP für eine Nein-Empfehlung optiert hatten, obsiegte letztlich der Kompromissvorschlag: Ein Parlament könne nicht zuerst einen Vorschlag gutheissen und diesen dann zur Ablehnung empfehlen. Die Regierung empfahl mehrheitlich ein Nein, was im Abstimmungsbüchlein dann auch wesentlich deutlicher sichtbar war als die Stimmfreigabe, was wiederum von einigen Befürwortern der Fusion heftig kritisiert wurde.
Bereits im Vorfeld der Parlamentsdebatten waren Fusionsstudien angeregt worden, um eine bessere Grundlage für den Entscheid bereitzustellen. Eine Simulationsstudie war aber schon 2012 von beiden Kantonsregierungen abgelehnt worden und eine durch den Verein „Regio Basilensis“ angeregte Evaluation scheiterte an fehlenden Finanzen. Grund für die Ablehnung war, dass es ja noch nicht um eine Fusion gehe, sondern gerade der geplante Verfassungsrat solche Eckdaten ausarbeiten solle. Umso mehr Interesse weckten die Untersuchungen, die im Vorfeld der Abstimmung zur Verfügung standen. Die alljährliche UBS-Studie der kantonalen Wettbewerbsfähigkeit etwa, die in der Regel als Grundlage für Standortmarketing dient, gewichtete die Werte für beide Basel zusammen. Sie kam zum Schluss, dass ein fusioniertes Basel noch mehr Wettbewerbsfähigkeit aufweisen würde als der Stadt-Kanton alleine, der im Jahr 2013 immerhin als drittstärkster Kanton eingestuft worden war. Weil viele Firmen bereits über die Kantonsgrenzen hinweg vernetzt seien, könnten mit einem kantonalen Zusammenschluss viele administrative Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Im September wies eine weitere Studie der Credit Suisse darauf hin, dass Basel-Landschaft für Unternehmen steuerlich attraktiver sei als Basel-Stadt, was bei einer Fusion etwa in Form hoher kommunaler Steuerautonomie berücksichtigt werden müsste. Die Studie wies zudem darauf hin, dass ein vereinigtes Basel wohl weniger Mittel aus dem nationalen Finanzausgleich erhalten würde. Eine eindeutige Empfehlung für oder gegen eine Fusion liess sich von den unabhängigen Evaluationen allerdings nicht ableiten. Dies kam eher den Fusionsgegnern zupass, da es den Befürwortern so nicht gelang, mit objektiv fundierten sachlichen Argumenten für ein Fusionsprojekt zu werben.
Die Stimmung in der Bevölkerung liess sich bereits an den Fasnachtssujets ablesen, stiess doch die Kantonsfusion in den Baselbieter Schnitzelbänken grossmehrheitlich auf starke Ablehnung. Die Fronten im Abstimmungskampf waren ebenfalls früh bezogen. Die SVP, die sich als Gegnerin auf beiden Seiten der zur Disposition stehenden Kantonsgrenze profilierte, stellte bereits ein Jahr vor den Baselbieter Gesamterneuerungswahlen 90 Grossratskandidierende als Botschafter gegen die Fusion auf. Parteipräsident Oskar Kämpfer (BL, svp) erhoffte sich damit auch bessere Chancen für die kantonalen Wahlen von 2015. Von den Parteien im Baselbiet sagte auch die BDP dezidiert Nein zu einer Fusionsprüfung. Die FDP beschloss ebenfalls die Nein-Parole, wogegen allerdings die Jungfreisinnigen opponierten. Die CVP, in der sich Befürworter und Gegner die Waage hielten, entschied sich für Stimmfreigabe. Die SP, die GP und die GLP sowie die EVP, welche ihre Parole gemeinsam mit ihrer Schwester aus der Stadt fasste, empfahlen den Vorschlag zur Annahme. Im Stadtkanton empfahlen alle Parteien (SP, GP, FDP, LDP, GLP, EVP und CVP) mit Ausnahme von SVP und BDP ein Ja zum Vorprojekt für eine Fusion.
Im Kanton Basel-Landschaft fanden sich während der Abstimmungskampagne, die in den Medien praktisch täglich in Meinungsbeiträgen ausgefochten wurde, nur wenige Befürworter, denen vor allem die CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) eine Stimme gab. Auf der Gegnerseite war ein Komitee ‚Pro Baselbiet‘ mit umfangreichen Aktionen – darunter etwa die stark umstrittenen Höhenfeuer in fast allen Baselbieter Gemeinden – sehr aktiv. Der bikantonale Verein ‚Ein Basel‘, der ursprünglich die Initiativen eingereicht hatte, wurde hingegen lange Zeit kaum wahrgenommen. Für etwas mehr Wind sorgte ‚Jugend für ein Basel‘, eine Organisation, der Jungparteien mit Ausnahme der jungen SVP angehörten. Die Meinungen über ein Fusionsprojekt schienen umso negativer, je weiter weg von der Stadt eine Gemeinde war. Vor allem die Oberbaselbieter Gemeinden fürchteten bei einer Fusion den Verlust der eigenen Identität. Eine Verstärkung der Verstädterung durch eine Fusion würde sie noch stärker an den Rand drängen. Im Gegensatz zum Landkanton verlief der Abstimmungskampf in der Stadt auffallend emotionslos.
Wenig überraschend gab es beim Urnengang am 28. September ein deutliches Nein aus dem Landkanton und lediglich ein lauwarmes Ja in der Stadt. Mit total 68,3% lehnte eine deutliche Mehrheit der Baselbieter Bevölkerung die Vorstufe für eine mögliche Fusion ab. In keiner Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft fand sich eine Ja-Mehrheit und die deutlichsten Nein-Mehrheiten zeigten sich – wenig erstaunlich – im Oberbaselbiet. In einigen kleineren Dörfern betrug der Nein-Anteil gar über 90%. Obwohl die Stadtbevölkerung das Projekt mit 54,9% guthiess, war die Idee einer Fusion beider Basel somit für die nächsten Jahrzehnte wieder vom Tisch. Das Nein wurde auch damit begründet, dass die Fusionsbefürworter keine klaren Vorteile eines Zusammengehens aufzeigen konnten und zu wenig stark für ihre Idee aufgetreten waren. Letztlich sei die Unsicherheit eines Fusionsprojektes zu gross gewesen. In der Tat schienen Fakten unwichtig, Emotionen dafür umso wichtiger zu sein. Es wurde weitaus häufiger über Symbolik – von historischen Schlachten über mögliche Hauptstädte bis hin zur Bewilligung von Höhenfeuern als Mahnmale gegen die Fusion – als über mögliche zukünftige Projekte diskutiert. Ob das Resultat nun in eine vertiefte Partnerschaft mündet, wie dies von den Fusionsgegnern immer wieder betont worden war, bleibt abzuwarten. Die unterschiedlichen Haltungen in den beiden Halbkantonen dürften eine thematische Partnerschaft eher erschweren. Vielmehr dürften die während der Kampagne gepflegten, alten Reminiszenzen noch eine Weile kochen und entfremdend wirken. Freilich hatten auch das Nein der Baselbieter und das Ja der Baselstädter im Jahr 1969, wo eine Fusion an der Urne abgelehnt worden war, zu stärkerer Zusammenarbeit geführt. Es scheint zumindest fraglich, ob dies in einer Zeit, in der die Differenzen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten eher zu wachsen scheinen, in ähnlichem Umfang möglich sein wird.
Kurz nach dem Urnengang wurde eine alte Idee wieder aufgewärmt, nämlich den Landkanton zu einem Vollkanton zu machen. In der Tat war diese Idee seit 1988 Bestandteil der Baselbieter Verfassung. Allerdings waren bisher mehrere Vorstösse in diese Richtung von Baselbieter wie auch Baselstädter Parlamentariern in Bern erfolglos geblieben. Auch den neuen Ideen wurden kaum Chancen eingeräumt. Allerdings waren die Bemühungen in letzter Zeit deshalb gebremst worden, weil eine mögliche Fusion zur Debatte stand, die nun ja zumindest für einige Jahre wieder vom Tisch ist. Auch Alt-Nationalrat Rudolf Gysin (BL, fdp) schaltete sich mit einer Regio-Kooperationsinitiative und einer Vollkanton-Initiative wieder in die Diskussionen ein.

Kantonsfusion Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2011-2014
Dossier: Kantonszusammenarbeit und Fusionsbemühungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Les deux chambres ont, comme proposé par le Conseil fédéral et les Commissions des institutions politiques, adopté l'arrêté fédéral accordant la garantie fédérale aux constitutions révisées des cantons de Zurich, de Berne, de Zoug, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons et de Vaud.

Garantie des constitutions cantonales (ZH, BE, SO, BL, GR, VD) (MCF 14.037)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Im Sommer 2014 beschloss der Bundesrat nach vorgängiger Vernehmlassung die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre. Die Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) wurde nötig, weil mit der Umsetzung des HarmoS-Konkordats Jugendliche die berufliche Grundbildung vermehrt bereits mit 15 Jahren begannen. Die revidierte Verordnung, welche am 1. August 2014 in Kraft trat, sah gleichzeitig vor, dass die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bei Berufen mit gefährlichen Arbeiten in ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes treffen. Die Senkung des Mindestalter stiess in der Vernehmlassung weitum auf Zuspruch. Einzig die Kanton Basel-Landschaft und Schaffhausen sowie zwei Fachorganisationen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ASIST und grmhst) sprachen sich gegen die Herabsetzung aus. Überbrückungslösungen (schulisches Anschlussjahr, Vorpraktika oder Fremdsprachenaufenthalt) seien einem Lehrbeginn mit 15 Jahren vorzuziehen.

Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung

Da die definitive Einführung elektronischer Fussfesseln im Strafvollzug Gegenstand der aktuellen Revision des Sanktionenrechts ist, beantragte die Rechtskommission des Nationalrates eine Fristverlängerung für die beiden 2012 Folge gegebenen Basler Standesinitiativen zu diesem Anliegen. Nach der Verabschiedung des neuen Sanktionenrechts werden dann die Initiativen abgeschrieben werden können.

Kt.Iv. BS und BL: Einsatz von elektronischen Fussfesseln

Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wird nicht als Straftatbestand aufgenommen. Einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Basel-Land wurde 2014 auch vom Nationalrat keine Folge gegeben, da kein Handlungsbedarf ausgemacht wurde. Die Befürworter eines dem Rassendiskriminierungsverbot analogen, explizit strafrechtlichen Verbots der Diskriminierung von Behinderten unterlagen mit 45 zu 121 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Der Vorstoss war durch eine kritisierte Plakatkampagne des Bundesamtes für Sozialversicherungen Ende 2009 ausgelöst worden.

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung (Kt.Iv 11.316)

Ziemlich überraschend gab der Basler Gesundheitsdirektor Carlo Conti (cvp) Anfang Januar seinen Rücktritt bekannt. In Basel-Landschaft hatten nicht korrekt abgerechnete Honorare von Regierungsmitgliedern hohe Wellen geworfen: Entschädigungen für Mandate bei staatsnahen Betrieben wurden nicht wie eigentlich vorgesehen in die Staatskasse eingezahlt, sondern als persönliche Honorare verbucht. Conti, zur Zeit seines Rücktritts auch Präsident der Konferenz der Gesundheitsdirektoren, überprüfte in der Folge seine eigenen Einkünfte und stellte fehlerhafte Verbuchungen fest. Die nicht korrekt abgelieferten Beträge summierten sich nach Contis Angaben auf rund CHF 111'000. Der Gesundheitsdirektor sprach von Versäumnissen, die er in der Zwischenzeit zwar zurückbezahlt habe, die es ihm aber nicht zuliessen, weiter im Amt zu verbleiben. Der Rücktritt brachte Conti viel Respekt ein, versetzte aber sowohl die Regierung als auch die CVP in Zugzwang. Die Exekutive ordnete eine Überprüfung der Einkünfte durch die Finanzkontrolle an, die in einem Mitte Juli vorliegenden Bericht keine Verfehlungen ausmachen konnte. Die CVP kündigte trotz des seit den Gesamterneuerungswahlen 2012 auf 7,3% geschrumpften Wähleranteils an, den Sitz mit Lukas Engelberger, dem Kantonsparteipräsidenten, verteidigen zu wollen. Der in Basel-Stadt bekannte, wirtschaftsnahe und beim im Stadtkanton wichtigen Pharmakonzern Roche tätige Engelberger erhielt Konkurrenz von Martina Bernasconi (glp). Die ebenfalls seit einigen Jahren politisch tätige Bernasconi wollte mit ökologischen Themen die linke Wählerschaft abholen, was allerdings durch die Stimmfreigabe der SP und der GP erschwert wurde. Die SP liess verlauten, dass die SVP nicht regierungsfähig sei und die Kandidierenden von GLP und CVP zu bürgerlich seien. Engelberger wurde von der FDP und den Liberalen (LDP) unterstützt. Ein Trumpf für die GLP-Kandidatin war, dass mit ihrer Wahl der magere Frauenanteil in der Regierung hätte erhöht werden können. Die SVP, stärkste Partei im Stadtkanton, schaffte es nicht rechtzeitig, einen kompetitiven Kandidaten aufzustellen. Zwar war bereits im Februar mit Thomas Egloff ein möglicher SVP-Regierungsrat präsentiert worden, dieser zog sich aber – auch weil ihm als weitgehend unbekannten Chirurgen kaum Chancen eingeräumt wurden – Ende März bereits wieder zurück. Flugs stellte sich Vizepräsident Eduard Rutschmann zur Verfügung. Rutschmann sass zwar im Grossrat, hatte aber bei lokalen Wahlen in Riehen verloren und galt lediglich als Lückenbüsser. Der SVP wurde vorgeworfen, zwar gebetsmühlenartig einen ihr als stärkste Fraktion zustehenden Regierungssitz zu fordern, wenn es darauf ankäme aber keine valablen Kandidierenden aufstellen zu können. Als vierter Kandidierender meldete Eric Weber sein Interesse an der Regierung an. Weber sass als Vertreter der NA zwischen 1984 und 1992 im Grossen Rat von Basel-Stadt und war bei den Erneuerungswahlen 2013 für die „Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat – Liste Ausländerstopp“ (VA) erneut ins Parlament gewählt worden. Der umstrittene und als Parlamentsschreck und Irrläufer bezeichnete Weber wurde von den Medien geschnitten und konnte sich im Wahlkampf kaum in Szene setzen.
Bei den Wahlen vom 18. Mai hatten dann weder Weber noch Rutschmann eine Chance. Mit seinen 8'111 Stimmen erzielte der SVP-Kandidat nur knapp die Hälfte der Stimmen von Bernasconi (16'018 Stimmen) und Engelberger (18'873 Stimmen). Weber erhielt lediglich 2'061 Stimmen. Das Resultat wurde als positive Überraschung für die GLP-Kandidatin gewertet, die mutmasste, dass viele linke Wählerinnen und Wähler leer eingelegt hatten und sich für den zweiten Wahlgang Unterstützung von dieser Seite versprach. Weil nämlich sowohl die GLP-Vertreterin als auch der CVP-Politiker das absolute Mehr (24'268) verpassten, musste am 22. Juni ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. Die SVP zog sich zurück und verzichtete auf eine Empfehlung. Eric Weber trat hingegen erneut an. Trotz einer markant geringeren Wahlbeteiligung von 32% – was wohl auch auf den sehr lauen Wahlkampf und den Umstand zurückzuführen ist, dass im ersten Wahlgang gleichzeitig über die Flugzeugbeschaffung (Gripen) und die Mindestlohn-Initiative abgestimmt worden war (46,2%) – konnte Engelberger seine Stimmenzahl im Vergleich zum ersten Urnengang halten. Von den 18'387 Stimmen waren ihm wohl auch einige aus dem SVP-Lager zuteil geworden. Bernasconi vermochte hingegen nicht mehr gleich zu mobilisieren und erhielt noch 11'692 Stimmen. Auch der erhoffte Frauenbonus oder die Unterstützung aus dem linken Lager hatte damit also nicht gespielt. Weber konnte leicht zulegen und erzielte 2'343 Stimmen. Die Zusammensetzung der Baselstädter Regierung blieb damit unverändert bei drei SP-, einem GP-, einem FDP-, einem LP- und einem CVP-Vertreter. Engelberger trat am 1. August die Nachfolge von Conti an. Für die Gesamterneuerungswahlen 2016 hatte das langjährige Regierungsmitglied Christoph Eymann (LDP) bereits 2013 angekündigt, nicht wieder anzutreten.

Ersatzwahl Regierungsrat Basel-Stadt 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014

L'Assemblée fédérale est priée d'accorder la garantie fédérale aux modifications des constitutions de Zurich, de Berne, de Zoug, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons et de Vaud. Le canton de Zurich a supprimé de sa constitution, le référendum constructif. L'alternative au référendum ordinaire engendrait une procédure de votation complexe et la participation citoyenne n'était, à chaque fois, guère élevée. Au Grisons, le référendum extraordinaire a été abrogé sans jamais être utilisé. A Berne, dès à présent, le Conseil-exécutif peut approuver les modifications des frontières intercommunales. Quant au Grand conseil, il peut imposer la fusion de communes en cas d'intérêts communaux, régionaux ou cantonaux prépondérants. S'agissant de Zoug, les exécutifs seront désormais élus au scrutin majoritaire. Le nombre de députés au Grand conseil a été inscrit dans la constitution et la répartition des sièges se fera selon la méthode du «double Pukelsheim» afin d'être conforme à la Constitution fédérale. Les membres du Conseil d'Etat ne pourront pas exercer de mandat au niveau fédéral. Les dispositions relatives à l'incompatibilité de fonction pour les parents et alliés ont été assouplies. Outre le financement des écoles de pédagogie curative, le canton de Soleure assurera leur organisation et gestion. Bâle-Campagne a instauré une taxe de séjour, dont les recettes seront allouées au secteur du tourisme. Enfin, le canton de Vaud a adapté la terminologie constitutionnelle pour correspondre à celle du Code civil (CC) relative à la protection de l’adulte et de l’enfant.

Garantie des constitutions cantonales (ZH, BE, SO, BL, GR, VD) (MCF 14.037)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Le Lehrplan 21, équivalent alémanique du Plan d’étude romand (PER), a essuyé de nombreuses critiques. Alors que le PER est entré en vigueur en 2013, le Lehrplan 21 ne devrait être appliqué qu’entre 2017 et 2019. Les nombreuses difficultés rencontrées s’expliquent principalement par le nombre élevé de cantons qui doivent adhérer à ce programme d’harmonisation. L’objectif de ce plan d’étude alémanique est de définir les différentes compétences qui doivent être atteintes par l’élève au sein des branches principales. En Suisse allemande, ce plan d’étude a soulevé le débat du côté des enseignants, des pédagogues autant que du côté des parents, avant d’être récupéré par la sphère politique. En effet, il a souvent été comparé à un «fourre-tout» illisible, inutilisable et surtout inapplicable. Par conséquent, plusieurs groupes ont entamé une récolte de signatures dans différents cantons, comme par exemple Argovie, Bâle-Campagne, Schwyz ou encore St-Gall. Un seul leitmotiv : sauver une école de qualité. La Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), par l’intermédiaire de Christian Amsler, a d’ailleurs haussé le ton pour indiquer qu’il n’était, désormais, plus question de discussion, mais véritablement d’application. Au final, après huit ans de travail et d’infinies pérégrinations, l’intervention des milieux politiques devrait encore mettre des bâtons dans les roues de la mise en œuvre du Lehrplan 21.

Lehrplan 21

Die Gewährleistung der kantonalen Verfassungen, die bei kantonalen Verfassungsänderungen – etwa durch kantonale Volksinitiativen oder Verfassungsrevisionen – von der Bundesversammlung vorgenommen werden muss, ist in der Regel eine Routineangelegenheit. Nur sehr selten gibt es überhaupt eine Debatte in den Räten. Dem Parlament wurde deshalb auch schon vorgeworfen, die Aufgabe der Überprüfung der Vereinbarkeit der Änderungen mit der Bundesverfassung nicht ernst genug zu nehmen. 2013 war diesbezüglich eine Ausnahme, weil die Räte die Wahlrechtsreform im Kanton Schwyz nicht gutgeheissen hatten. Die Gewährleistungen im Jahr 2014 entsprachen (fast) wieder der gängigen Tradition. Die Räte hiessen die unbestrittenen Teilrevisionen in sechs Kantonen diskussionslos gut (ZH, BE, SO, BL, GR, VD; BRG 14.037). Mehr zu reden – zumindest im Nationalrat – gab allerdings die neue Verfassung des Kantons Genf: Ein Minderheitsantrag Andreas Gross (sp, ZH) wollte Artikel 66 der neuen Genfer Verfassung, der ein Verbot des doppelten Neins für Abstimmungen über den Finanzhaushalt vorsieht, nicht gewährleisten. Der Passus sah vor, dass entweder ein Sanierungsvorschlag oder eine Steuererhöhung angenommen werden muss. Gross beanstandete, dass so die Entscheidung für den Status Quo ausgeschlossen sei. In seiner Botschaft machte der Bundesrat klar, dass dies nicht als Einschränkung der politischen Rechte angesehen werden solle und beurteilte den Passus deshalb als bundesrechtskonform. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Antrag des Bundesrates. Zudem sei Artikel 66 eins zu eins von der alten Verfassung übernommen und bei der alten Verfassung also schon gewährleistet worden. Gross, der vergeblich darauf hinwies, dass man alte Fehler nicht zu wiederholen brauche, erhielt lediglich 31 Stimmen aus seiner Fraktion. 126 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gewährleisteten die gesamte Verfassung des Kantons Genf. Die umstrittenen Teilrevisionen in den Kantonen Bern bzw. Tessin, in denen eine Verschärfung von Einbürgerungen bzw. ein Burkaverbot festgeschrieben wird, standen 2014 noch nicht auf der parlamentarischen Traktandenliste. Allerdings hatte der Bundesrat in seiner Botschaft Ende Jahr die Gewährleistung des Tessiner Begehrens beantragt. Er halte das Vermummungsverbot zwar für nicht sinnvoll, so der Bundesrat, aber juristisch lasse es sich mit der Verfassung dann vereinbaren, wenn die Religionsfreiheit nicht tangiert werde. Die Regierung stützte sich bei ihrer Begründung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der unlängst ein Burkaverbot in Frankreich bestätigt hatte.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen 2014 (BL, BE, GE, GR, SO, TI, VD, ZH) (BRG 13.089)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Die zweite und verschärfte Auflage des Hooligan-Konkordats von 2012 muss leicht revidiert werden. Dies beschloss das Bundesgericht, indem es im Januar 2014 eine Beschwerde des Basler Grossrats Tobit Schäfer (sp, BS) teilweise guthiess. So verstiessen die Mindestdauer des Rayonverbots von einem Jahr und die automatische Verdoppelung der Meldeauflage bei unentschuldbarer Verletzung der Meldepflicht gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektoren (KKJPD) nahm den Entscheid gelassen hin. Während die Erhöhung der Meldeauflage sowieso nur wenige Fälle pro Jahr beträfe, käme die Herabsetzung der Mindestdauer des Rayonverbots gar einer Verschärfung des Konkordats gleich, da dann auch bei geringfügigeren Vergehen Rayonverbote verhängt werden könnten. Die übrigen Bestimmungen sah das Bundesgericht als grundrechtskonform an. Eine Woche nach dem Entscheid beschloss der Baselbieter Landrat, dem Konkordat nicht beizutreten. Eine Volksinitiative in beiden Basel ist wahrscheinlich. Im April heizten Ausschreitungen beim Cupfinal in Bern sowie nach dem Spiel des GC gegen den FCB in Basel die Diskussion über den Umgang mit gewaltbereiten Fans weiter an. Insbesondere eine Haftpflicht für Schäden an Fanzügen wurde gefordert.

Hooligan-Konkordats

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Kantonsfusionen haben zwar in der Schweiz einen schweren Stand – 1969 war eine Volksabstimmung für eine Fusion beider Basel und 2002 für eine Fusion der Kantone Waadt und Genf mit grosser Mehrheit abgelehnt worden – blieben aber auch 2013 Medienthema. So wurden etwa weiterhin die Idee eines Kantons Zentralschweiz oder im Rahmen der Jurafrage das Gebilde eines Kantons Nordwestschweiz (Arc jurassien) diskutiert. Auch im Rahmen der 500-Jahr-Feiern der beiden Appenzell war eine Wiedervereinigung Thema zumindest abstrakt-theoretischer Erörterungen. Insbesondere die Fusionsbemühungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft waren aber handfester und bereits 2012 durch die Lancierung von Fusionsinitiativen in beiden Gliedstaaten angestossen worden. Ende März des Berichtjahrs wurden die Initiativen mit 4'171 (BL) bzw. 3'621 Unterschriften (BS) eingereicht. Im Kanton Basel-Landschaft wären 1'500 und im Kanton Basel-Stadt 3'000 Unterschriften nötig; beide Unterschriftszahlen wurden aufgrund der ursprünglichen Euphorie nicht als Glanzresultate gewertet. Die Abstimmung dürfte voraussichtlich im Jahr 2014 stattfinden. Bei einem Ja würde ein Verfassungsrat eingesetzt, der dann die Rahmenbedingungen ausarbeiten würde, die in einen anschliessenden Zusammenschluss führen sollen. Die Debatte verlief im Berichtjahr eher verworren und ziemlich leidenschaftslos. Gewarnt wurde vor einer Spaltung der Bevölkerung in der Frage und vor grossem administrativem Mehraufwand. Kritisiert wurde zudem, dass keine Vorstudien zur Verfügung stünden, mit denen z.B. die Kostenfolgen einer Fusion abgeschätzt werden könnten. Eine Simulationsstudie war von beiden Kantonsregierungen noch 2012 abgelehnt worden; eine private Initiative durch den Verein „Regio Basilensis“ für eine ebensolche Evaluation scheiterte an fehlenden Finanzen. Gleichzeitig mit den Fusions-Initiativen wurde auch über drei von alt-Nationalrat Hans-Rudolf Gysin (fdp, BL) angekündigte Initiativen diskutiert, mit denen eine verstärkte überkantonale Zusammenarbeit, die Aufwertung beider Basel zu einem Stand bzw. die Kombination dieser beiden Forderungen durchgesetzt werden sollen. Gysin verstand seine Begehren als Gegenvorschläge zur Fusionsinitiative, die er im Falle von echten Gegenvorschlägen auch wieder zurückziehe. Allerdings schob Gysin die angekündigte Einreichung der Initiativen immer wieder hinaus, was ihm den Vorwurf der Verschleppung des Fusionsprozesses einbrachte und für reichlich Verwirrung sorgte. Ende August empfahl die Regierung des Kantons Basel-Landschaft die Fusions-Initiative schliesslich mit 3:2 Stimmen (Reber, gp und Wüthrich, sp sprachen sich dafür aus) zur Ablehnung, nachdem sie kurz über einen von Gegnern wie Befürwortern eher kritisch betrachteten und überraschenden Gegenvorschlag nachgedacht, diese Idee aber als zu kompliziert wieder verworfen hatte. Man wolle lieber auf eine vertiefte Partnerschaft setzen. Diese Entscheidung, die aufgrund der verbreiteten Fusionsskepsis im Kanton Basel-Landschaft nicht wirklich überraschte, wurde von den Fusionsbefürwortern und den meisten Parteien im Kanton Basel-Stadt mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Ein Ja wäre als Signal für einen Prozess interpretiert worden, mit dem auch die zukünftige Zusammenarbeit beider Basel hätte diskutiert werden können. Mitte September beauftragte der Grosse Rat des Stadtkantons die Regierung mit 73 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich, einen Bericht zur Fusionsinitiative auszuarbeiten. Die Regierung selber machte keinen Hehl daraus, dass sie das Begehren unterstützte. Auf eidgenössischer Ebene wurde ein Ende 2012 eingereichtes, vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlenes Postulat Lehmann (cvp, BS) (12.4182), das von der Regierung eine Studie fordert, mit der Vor- und Nachteile von Gebietsreformen aufgezeigt werden, im Plenum noch nicht behandelt.

Kantonsfusion Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2011-2014
Dossier: Kantonszusammenarbeit und Fusionsbemühungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Auch im Kanton Basel-Land wurde die Einbürgerung verschärft. Der Landrat hiess mit 69 zu 1 Stimmen eine Bestimmung gut, wonach gegen den Einbürgerungswilligen keine Herabsetzung oder Einstellung der Sozialhilfe wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten verfügt worden sein darf. Das eindeutige Abstimmungsergebnis spiegelte jedoch nicht die Stimmung im Parlament wider. Der SVP ging die Verschärfung zu wenig weit und sie gedachte mit einer Volksinitiative, die Sozialhilfeabhängigkeit als Ausschlusskriterium durchzusetzen.

Einbürgerung

Einen Erfolg konnte die SP bei den kantonalen Regierungswahlen in Neuenburg feiern, wo sie mit einem zusätzlichen Sitz die Regierungsmehrheit von drei Mandaten eroberte. Ihren jeweiligen Regierungssitz verteidigen konnten die Genossen in den Kantonen Genf, Solothurn und Wallis. Die Angriffe bei Ersatzwahlen in Basel-Landschaft und Freiburg waren jedoch jeweils sehr knapp nicht erfolgreich. Insgesamt konnte die SP damit ihren Regierungsanteil in den Kantonen leicht ausbauen. Die Genossen besetzen 33 von total 156 Exekutivsitzen. Nur die FDP (42 Sitze) und die CVP (39 Sitze) haben eine stärkere kantonale Regierungsbeteiligung.

Die Resultate der SP bei kantonalen Regierungswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013