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Im Auftrag des BAKOM erstellten Mitarbeiter des Büros Wagner-Hatfield in Brüssel eine Studie über die Situation des Regionalfernsehens in Deutschland, Frankreich, Belgien und Grossbritannien mit dem Ziel, Empfehlungen zur Verbesserung der angespannten finanziellen Lage der Regionalfernsehsender in der Schweiz zu formulieren. Unter anderem empfehlen die Autoren der Studie die Konzessionsbeschränkung von aktuell maximal je zwei Radio- und Fernsehstationen pro Unternehmen zu lockern. Dabei vertreten sie die Ansicht, dass publizistische Vielfalt auf anderem Wege erhalten oder gefördert werden könne. Betreffend die finanzielle Unterstützung konstatieren die Autoren, dass die lokalen Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz vergleichsweise stark durch Gebührengelder unterstützt werden, welche gemäss BAKOM zum gegebenen Zeitpunkt bis zu 60% der Betriebskosten deckten. Nichtsdestotrotz erachtet die Studie eine erweiterte, gezielte finanzielle Förderung als sinnvoll.

Verbesserung der angespannten finanziellen Lage der Regionalfernsehsender

An der Dreikönigstagung des Verbands Schweizer Medien wurde die Forderung eines Werbeverbots für die SRG geäussert. Dies, um eine weitere Öffnung der Schere zwischen der schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft und den privaten Medienhäusern zu vermeiden. Die Verleger präsentierten sogleich einen Vorschlag, wie ein alternatives Finanzierungsmodell aussehen könnte: Analog zum britischen Beispiel wäre dies ein duales Modell, welches Gebührengelder lediglich für die öffentlich-rechtliche Anstalt vorsehen würde, während im Gegenzug alle Werbegelder an die privaten Anbieter gingen. In diesem Vorschlag schwang ebenfalls die bereits von verschiedenster Seite geäusserte Kritik mit, die SRG und ihr ausgebautes Angebot entwickelten sich immer mehr zur Konkurrenz für private Kanäle. Viola Amherd (cvp, VS), äusserte sich als Präsidentin der KVF-NR auf Anfrage der Medien kritisch gegenüber dem Vorschlag und stellte in Frage, ob der Service public mit Verzicht auf Werbeeinnahmen noch finanziert werden könne. Ferner müsse im Gegensatz zu Grossbritannien der Service public in der Schweiz in vier Sprachen sichergestellt werden. Die SRG befürchtete darüber hinaus den Abfluss von Werbegeldern ins Ausland.

Werbeverbots für die SRG