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In der Wintersession 2022 befasste sich der Ständerat mit dem Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Die Genehmigung des Bundesbeschlusses war in der SGK-SR unumstritten gewesen, dementsprechend begnügte sich Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) mit einer kurzen Zusammenfassung des Abkommensinhalts. Germann wies die Ratsmitglieder darauf hin, dass das Abkommen im gegenseitigen Einverständnis bereits seit dem 1. November 2021 vorläufig angewendet werde, da das bestehende Freizügigkeitsabkommen mit der EU seit dem Brexit nicht mehr auf das Vereinigte Königreich anwendbar sei. Das vorliegende Abkommen sei im Rahmen der Mind-the-Gap-Strategie des Bundes ausgearbeitet worden und umfasse die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie die Kranken- und Unfallversicherung. Nebst einer weitgehenden Gleichbehandlung der Versicherten garantiere das Abkommen auch einen erleichterten Zugang zu den Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Dabei lehne es sich inhaltlich an das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU an, wodurch die Einheitlichkeit der anzuwendenden Regeln gewährleistet werde. Germann wies darauf hin, dass es im Abkommen eine Versicherungslücke bezüglich der Invalidenversicherung gebe. Personen, die sich nach ihrem Arbeitsleben im jeweils anderen Staat niederlassen, könnten ihre IV-Renten nicht exportieren. Die Kommission schloss sich aber der Meinung der Verwaltung und des Bundesrats an, dass das vorliegende Abkommen die bessere Variante sei, als gar kein Abkommen zu haben. Der Ständerat nahm den Entwurf einstimmig an.
In der Schlussabstimmung nahmen sowohl der National- wie auch der Ständerat den Bundesbeschluss einstimmig an.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (BRG 22.032)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit wurde in der Herbstsessoin 2022 im Nationalrat beraten. Christian Lohr (mitte, TG) klärte die Ratsmitglieder im Namen der SGK-NR über den Inhalt des Abkommens auf. Das Abkommen werde seit November 2021 bereits vorläufig angewendet, nachdem die SGKs beider Räte im Vorfeld dazu konsultiert worden seien. Da das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit dem Brexit seine Gültigkeit verloren habe, seien auch Revisionen im Bereich der sozialen Sicherheit notwendig geworden. Lohr erklärte, dass beide Länder eine Fortsetzung der bisherigen Bestimmungen gewollt hätten, was im Grundsatz auch erreicht worden sei. Er betonte insbesondere, dass das Abkommen keine zusätzlichen Kosten mit sich bringen werde, was angesichts der aktuellen Finanzsituation nicht unbedeutend sei. Bundesrat Berset erläuterte, dass das vorliegende Abkommen mehrheitlich dem neuen Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU entspräche, was eine grosse Einheitlichkeit der Regeln im europäischen Raum gewährleiste. Im Namen des Bundesrates forderte er den Nationalrat dazu auf, dem Abkommen zuzustimmen. Nachdem er ohne Gegenstimme auf das Geschäft eingetreten war, nahm der Nationalrat den Entwurf des Bundesrats einstimmig an.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (BRG 22.032)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

Ende April 2022 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Das Abkommen, welches im September 2021 unterzeichnet worden war und seit November 2021 bereits vorläufig Anwendung fand, solle die vor dem Brexit existierenden Rechte und Pflichten im Bereich der Sozialversicherungssysteme erhalten, was der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrats entspreche. Seit Jahresbeginn 2021 war die im Freizügigkeitsabkommen mit der EU enthaltene Koordinierung der Sozialversicherungssysteme nicht mehr auf die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich anwendbar. Bereits unter dem FZA bestehende Ansprüche wurden jedoch durch das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger weiterhin garantiert. Inhaltlich orientiere sich das Abkommen an jenem, welches das Vereinigte Königreich im Rahmen des Brexit-Vollzugs mit der EU ausgehandelt habe, was die Einheitlichkeit und Kontinuität gewährleiste. Gemäss den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit umfasse es die AHV, die IV, sowie die Kranken- und Unfallversicherung. Hauptziel des Abkommens sei es, zu gewährleisten, dass Personen, die sich aus beruflichen Gründen in einem der beiden Vertragsstaaten niederliessen bei den Sozialversicherungen nicht benachteiligt würden. Es garantiere weitgehende Gleichbehandlung, sowie einen erleichterten Zugang zu den Sozialleistungen der Vertragsstaaten. Unter anderem ermögliche es die Anrechnung der im anderen Staat registrierten Versicherungszeit; sichere die Auszahlung der Leistungen ins Ausland und institutionalisiere die Zusammenarbeit der Behörden. Das Abkommen erleichtere ausserdem die Mobilität der Bevölkerung und verhindere Doppelunterstellungen in beiden Staaten. Im Unterschied zu sonstigen Standardabkommen der Schweiz sehe das vorliegende Abkommen keine Möglichkeit vor, Rentenleistungen der Invalidenversicherung ins Ausland zu exportieren. Diese Ausnahme wurde vom Vereinigten Königreich in den Verhandlungen mit der EU gewünscht und von dieser auch anerkannt, weshalb sie auch in das Abkommen mit der Schweiz aufgenommen wurde. Da andere Rechtsinstrumente den Export von IV-Renten ermöglichen würden, seien die Auswirkungen dieser Abweichung jedoch minim, beteuerte der Bundesrat.

Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (BRG 22.032)
Dossier: Mind the Gap-Strategie nach dem Brexit

Der Wert des Schweizer Frankens im Vergleich zu wichtigen anderen Währungen stieg im Verlauf des Berichtsjahres wieder leicht an, blieb aber im Jahresdurchschnitt deutlich unter den Vorjahreswerten. Der inflationsbereinigte Wechselkurs erhöhte sich im Jahresverlauf gegenüber den meisten kontinentaleuropäischen Währungen leicht aber stetig. Gegenüber dem Yen, dem US$ und dem englischen Pfund sank er zuerst noch weiter ab, um sich dann im vierten Quartal ebenfalls zu verbessern. Der exportgewichtete reale Wechselkurs lag im Jahresdurchschnitt um 6.9 Prozent unter dem Vorjahreswert; im Jahresendvergleich ergab sich allerdings ein Anstieg um 1.1 Prozent.

Wert des Schweizer Franken im Vergleich zu anderen Währungen 1990-1999

Der seit Anfang 1993 anhaltende Anstieg des Kurses des Schweizer Frankens setzte sich im Berichtsjahr nicht fort. Der amerikanische Dollar erholte sich und konnte den im Vorjahr erlittenen Wertverlust im Vergleich zu anderen wichtigen Währungen wieder wettmachen. Die D-Mark verlor hingegen an Wert, wenn auch nicht im selben Ausmass wie der Schweizer Franken. Der Wertrückgang des Frankens setzte bereits zu Jahresbeginn ein und hielt praktisch während des ganzen Jahres an. Bis zum Dezember verlor der Franken exportgewichtet fast zehn Prozent an Wert und glich damit den Anstieg der beiden vorangegangenen Jahre wieder aus. Am stärksten fiel die Kurskorrektur gegenüber dem britischen Pfund und der italienischen Lira aus (-20% resp. -17%), aber auch der US-Dollar verbesserte sich gegenüber dem Schweizer Franken innert Jahresfrist um 14.6 Prozent. Die für die Exportwirtschaft besonders wichtige D-Mark wurde im Vergleich zum Franken um rund fünf Prozent aufgewertet.

Wert des Schweizer Franken im Vergleich zu anderen Währungen 1990-1999

Der Schweizer Franken steigerte 1995 seinen Wert erneut gegenüber den meisten anderen Währungen. Im Jahresendvergleich (Mittelwert Dezember, nominal) war der Anstieg vor allem gegenüber dem japanischen Yen (16.1%) und dem US-Dollar (14.2%), aber auch gegenüber den ausserhalb des EWS stehenden Währungen Grossbritanniens (15.6%) und Italiens (11.4%) ausgeprägt. Schwächer war die Aufwertung gegenüber der D-Mark und dem französischen Franken (4.6% resp 4.7%). Der mit den Währungen der wichtigsten Handelspartner exportgewichtete nominelle Kurs lag im Dezember um 6.9 Prozent höher als vor Jahresfrist, im Jahresmittel betrug der Anstieg 5.7 Prozent. In realen Werten fiel infolge der niedrigeren schweizerischen Inflationsrate die Zunahme mit 7.6 Prozent resp. 5.9 Prozent sogar noch etwas stärker aus.

Wert des Schweizer Franken im Vergleich zu anderen Währungen 1990-1999

Das Berichtsjahr war durch einen starken Wertverlust des amerikanischen Dollars gegenüber den Währungen Japans (-11.3% von Januar bis Dezember), Deutschlands (-10.8%) und der Schweiz (-9.7%) gekennzeichnet. Innerhalb des Europäischen Währungssystems (EWS) blieben die Austauschrelationen relativ konstant; die ausserhalb des EWS stehenden Währungen Italiens und Grossbritanniens verloren hingegen weiter an Wert. Der Franken steigerte 1994 seinen Wert gegenüber den meisten anderen Währungen mit Ausnahme des Yen. Im Jahresendvergleich (Mittelwert Dezember, nominal) war der Anstieg vor allem gegenüber dem US-Dollar (+10.2%), der Lira (6.6%) und dem englischen Pfund (5.4%) ausgeprägt, gegenüber der D-Mark, dem Yen und dem französischen Franken bewegte er sich bloss zwischen 0.5 Prozent (Yen) und 2.0 Prozent (Franc). Im Jahresmittel stieg der Franken gegenüber der D-Mark, dem Pfund und dem französischen Franken um rund 6 Prozent, gegenüber dem US-Dollar um 8.2 Prozent und gegenüber der Lira um 11 Prozent. Der mit den Währungen der 15 wichtigsten Handelspartner exportgewichtete Kurs stieg gegenüber dem Vorjahr real um 5.0 Prozent und nominal um 6.1 Prozent.

Wert des Schweizer Franken im Vergleich zu anderen Währungen 1990-1999

Der Aufwärtstrend des Schweizer Frankens setzte sich 1993 fort. Nicht zuletzt profitierte der Franken auch von den anhaltenden Turbulenzen im Europäischen Währungssystem (EWS). Eine Beruhigung im EWS trat erst am 2. August ein, als die Mitgliedstaaten des EWS eine Flexibilisierung durch die Erweiterung der zulässigen Bandbreiten auf maximal 15 Prozent beschlossen. Der exportgewichtete Wechselkursindex der Schweizer Währung lag im Jahresdurchschnitt nominell um 4.1 Prozent und real um gut 3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Der nominelle Anstieg betrug gegenüber der DM und dem FF fünf Prozent resp. 5.3 Prozent; gegenüber der italienischen Lira und dem englischen Pfund, die 1992 aus dem EWS ausgeschieden waren, betrug die Aufwertung 16 Prozent resp. 1 Prozent. Abgeschwächt hat sich der Franken hingegen gegenüber dem US-Dollar (nominell –5%) und dem Yen (–17%). Die Nationalbank sah sich 1993 zu keinen Interventionen am Devisenmarkt veranlasst.

Wert des Schweizer Franken im Vergleich zu anderen Währungen 1990-1999