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Sans connaître d'avancée significative, les différents projets d'expositions nationales ont continué leurs développements respectifs au cours de l'année 2020. Aux côtés des trois projets déjà existants, un quatrième a vu le jour cette année. «Muntagna, l'expo des Alpes27+» provient, selon La Liberté, «d'un groupe d'entrepreneuses et entrepreneurs de divers domaines qui veulent repenser la protection, l'utilisation et la perception des Alpes». Ce projet n'a néanmoins trouvé que peu d'échos dans les médias et reste méconnu. Alors que le projet «X-27», qui prévoit une foire à l'innovation sur le site de l'ancien aérodrome de Dübendorf, n'a lui non plus pas bénéficié d'une grande attention médiatique, ce sont les projets «Nexpo 28» et «Svizra 27» qui semblent avoir les plus grandes chances d'aboutir.

En février 2020, les promoteurs de «Svizra 27» annonçaient que le financement était assuré jusqu'en 2021. Le projet, soutenu par les cantons de Bâle-Ville et Bâle-Campagne, de Soleure, d'Argovie et du Jura, bénéficie également de l'appui de plusieurs associations des milieux économiques, qui assurent une partie de son financement. L'exposition devrait, comme son nom l'indique, avoir lieu en 2027 (le nombre 27 représente également le nombre de cantons plus la confédération) sous le thème «Humain - Travail - Cohésion». Un concours d'idées a été lancé en juin et courait jusqu'à début octobre. Les dix meilleures idées ont été sélectionnées pour la prochaine étape, qui doit déterminer le lieu où pourrait se tenir cette exposition nationale. Le projet gagnant sera dévoilé à l'automne 2021 et les organisateurs espèrent soumettre le dossier au Conseil fédéral pour la fin de l'année 2021. Un jury de seize membres a été formé pour trancher parmi les différentes idées. On y retrouve plusieurs personnalités bien connues, notamment l'ancienne conseillère fédérale Doris Leuthard, l'architecte Pierre de Meuron et le psychiatre et explorateur Bertrand Piccard. Pour l'ensemble du projet, le comité de «Svizra 27» table sur un budget de CHF 1 milliard, financé à moitié par la Confédération, à hauteur de 400 millions par les recettes de billetterie, merchandising et sponsoring, et par les cantons qui soutiennent le projet à hauteur de 100 millions. Avant de voir le jour, il devra néanmoins encore franchir quelques obstacles importants. En effet, une fois le projet sélectionné et approuvé par le Conseil fédéral, il sera soumis à votation dans les cinq cantons associés.

«Nexpo 28» est certainement le concurrent le plus sérieux de «Svizra 27» à l'heure actuelle. Le projet regroupe les dix plus grandes villes de Suisse et devrait avoir lieu de manière décentralisée en 2028, sur la thématique des valeurs et du vivre-ensemble en Suisse au 21ème siècle. La route du projet est néanmoins elle aussi semée d'embûches. En effet, «Nexpo 28» compte sur la participation financière des villes, ce qui ne coule pas de source, notamment à Berne. Le conseil de ville a supprimé en septembre la participation de CHF 70'000 au projet. Le président de la ville Alec von Graffenried, qui est également vice-président de «Nexpo 28», espère que le conseil de ville reviendra néanmoins sur sa décision, regrettant «que la ville fédérale ne soutiennent pas le projet financièrement, alors que les autres grandes villes suisses le soutiennent et qu'il est plus en avance que ses concurrents.»

Le financement des différents projets constitue donc sans doute le nerf de la guerre pour la tenue d'une exposition nationale. Regrettant un manque de clarté à ce niveau, les promoteurs des quatre projets ont écrit une lettre commune à l'intention du Conseil fédéral en avril 2020. Sur quelle participation peuvent-ils compter de la part de la Confédération? À quelle phase du projet pourront-ils compter sur cette participation? Quel rôle jouera l'État fédéral dans l'appui à la manifestation? Selon le SECO, le gouvernement est en train de clarifier à qui revient le dossier. Mais il précise aussi qu'avec la crise du Covid-19, les projets d'exposition nationale ne constituent pas une priorité.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

2020 wählten acht Kantone ihre Parlamente neu (SG, UR, TG, SZ, SH, JU, AG, BS). Die «grüne Welle» spülte auch 2020 viele Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen in die kantonalen Legislativen. Die Grünen gewannen in allen acht Kantonen Wähleranteile dazu, die Grünliberalen in sieben von acht – im Kanton Uri waren sie nicht zur Wahl angetreten. Diese Gewinne brachten den Grünen in diesen Kantonen total 69 Mandate ein (bei den letzten Wahlen in diesen Kantonen waren es noch 45 gewesen) und den Grünliberalen 48 (27 bei den letzten Wahlen in denselben Kantonen). Die Bundesratsparteien schwächelten derweil. Die FDP verlor in allen acht Kantonen Mandate (insg. -17 Sitze in diesen Kantonen), die SP (-12 Sitze) und die SVP (-14 Sitze) je in deren sechs. Am besten hielt sich die CVP (-4 Sitze), welche zwar in drei Kantonen Mandate abgeben musste, aber auch in drei Kantonen Sitze zulegen konnte.

Der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten stieg in sechs von acht Kantonen – am stärksten im Kanton Basel-Stadt (42.0%, +11 Prozentpunkte gegenüber den letzten Wahlen). Einzig in den Kantonen Jura (15.0%, +/- 0 Prozentpunkte) und Schwyz (9.0%, -5 Prozentpunkte) führten die Wahlen 2020 nicht zu einem Parlament mit mehr weiblichen Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag einzig im Kanton Schaffhausen (57.0%), wo die Stimmpflicht gilt, über 50 Prozent. Am wenigsten Wahlberechtigte fanden im Kanton Thurgau den Weg an die Urne (32.6%).

Die acht Kantone führten auch Gesamterneuerungswahlen ihrer Exekutiven durch. Die grössten Veränderungen brachten die Wahlen im Kanton Basel-Stadt: Die SP konnte ihre zwei Rücktritte verteidigen, nicht aber die FDP und die Grünen, die beide die Abwahl eines amtierenden Regierungsratsmitglieds hinnehmen mussten. An ihre Stelle traten Vertreterinnen der LDP und der GLP. Die FDP verlor in zwei weiteren Kantonen einen Regierungssitz: in Uri an die SVP und in Schaffhausen an die SP. In den anderen Kantonen änderten die Wahlen jedoch nichts an der Parteizusammensetzung der Regierungen. In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Aargau und Schwyz kam es zwar zu Rücktritten von Regierungsmitgliedern auf Ende der Amtsperiode, überall schafften es die entsprechenden Parteien jedoch, ihre Sitze zu verteidigen. Im Kanton Jura kam es in den Gesamterneuerungswahlen im Herbst gar zu keiner einzigen personellen Änderung. Allerdings war es im Frühjahr vor den regulären Wahlen noch zu einer Ersatzwahl gekommen, bei der die CVP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der SP verlor, welche diesen ein halbes Jahr später erfolgreich verteidigte. Auch im Kanton Waadt kam es im Berichtsjahr zu einer Ersatzwahl, bei welcher die FDP ihren freigewordenen Sitz ebenfalls erfolgreich verteidigte. Unter dem Strich war Ende 2020 ein kantonales Regierungsmandat mehr von einer Frau besetzt als noch im Vorjahr (neu: 39 von 154 Mandaten). Während in der Regierung von Uri neu keine Frau mehr einsitzt anstatt wie bisher noch zwei, ist in Basel-Stadt, St. Gallen und Jura neu je ein Regierungsamt mehr von einer Frau besetzt.

Auch die Städte Genf, Luzern, Biel, St. Gallen und Bern wählten die Mitglieder ihrer Legislativen neu. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den kantonalen Wahlen: die grosse Gewinnerin war die Grüne Partei, welche in allen fünf Städten verglichen mit den letzten Wahlen Mandate dazugewann (zusammengezählt von 48 auf 69 Sitze). Auch die Grünliberale Partei legte in diesen Städten zu, wenn auch in geringerem Masse (von 21 auf 28 Mandate; keine Vertretung in Genf).

Bei den meisten grossen Städten blieb die Parteizusammensetzung der Exekutiven nach den Wahlen gleich wie in der vorherigen Amtsperiode; namentlich in Bern, St. Gallen, Luzern und Biel. Dramatischer ging es in Genf zu und her, wo gleich vier der fünf amtierenden Regierungsmitglieder sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten – zwei davon laut eigenen Angaben wegen eines Reputationsverlusts im Zusammenhang mit einer Spesenaffäre. Schlussendlich führten die Wahlen in der Stadt Genf zu einem Sitzgewinn der Grünen auf Kosten der Partei SolidaritéS. In Winterthur kam es derweil zum dritten Mal seit 2016 zu einem unerwarteten Abgang eines Mitglieds der Exekutive und daraufhin zu einer Ersatzwahl, bei der die FDP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der GLP abtreten musste.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2020
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Im Frühling 2020 hatten die beiden Kantone Genf (Kt. Iv. 20.309) und Neuenburg (Kt. Iv. 20.314) je eine Standesinitiative zum Thema Mobilfunk eingereicht; sie forderten darin ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes. Im Dezember 2020 folgte nun auch der Kanton Jura mit einer ähnlichen Initiative. Diese umfasste vier Punkte. Erstens verlangte der Kanton Jura ebenfalls ein «Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes», bis eine nationale Erhebung über die Strahlenbelastung vorliege. Zweitens solle die Gesetzgebung dahingehend angepasst werden, dass der Bund und die Kantone ein schweizweites Funkwellenkataster einrichten müssen. Zudem sollen bei der Planung der Netzabdeckung die Kantone und Gemeinden stärker einbezogen werden. Und schliesslich müsse die Bevölkerung über Massnahmen zur Prävention vor Strahlung besser informiert werden.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes (Kt. Iv. 21.305)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Ständerat beugte sich in der Wintersession 2020 über die Standesinitiative des Kantons Jura zu den Schliessungen von Verkaufsstellen von Eisenbahnunternehmen. Er schloss sich dabei der Haltung seiner vorberatenden KVF-SR an und gab der Initiative keine Folge. Stefan Engler (cvp, GR) rekapitulierte, dass es letzlich die Kantone seien, welche durch das so genannte Bestellverfahren darüber bestimmen, welche bedienten Verkaufsstellen erhalten bleiben und welche nicht. Wenn der Service public also nicht in gewünschtem Ausmass bereit gestellt werde, müsse beim Kanton interveniert werden.

Transparenz und Vorankündigungsfrist bei Schliessungen von Verkaufsstellen von Eisenbahnunternehmen (Kt. Iv. 20.310)

En mars 2020 lors de l'élection complémentaire, la socialiste Rosalie Beuret Siess privait le PDC de son second siège à l'exécutif jurassien. Pour le reconquérir à l'élection générale à l'automne, le parti a présenté Stéphane Babey aux côtés du ministre sortant Martial Courtet. Les autres conseillers d'Etat – David Eray (pcsi) et Jacques Gerber (plr) – ont fait cavaliers seuls. Le PS a présenté Nathalie Barthoulot et Rosalie Beuret Siess. D'autres partis convoitaient l'un des cinq sièges au gouvernement cantonal: l'UDC avec Brigitte Favre et Didier Spies, les Verts avec Céline Robert-Charrue Linder et Vincent Schmitt, les Vert'libéraux avec Emilie Moreau et Alain Beuret, le CS-POP et Gauche en mouvement avec Francisco Pires. Sur les 13 candidat.e.s, quatre provenaient du district de Porrentruy, quatre des Franches-Montagnes et cinq du district de Delémont. En pleine crise sanitaire liée au Covid-19, les candidat.e.s ont dû trouver des alternatives aux traditionnelles manifestations pour rencontrer et convaincre l'électorat. Le PS comptait profiter de la mise en évidence par la crise de plusieurs de ses thèmes centraux (assurances sociales, solidarité, etc.) pour assurer ses deux sièges au gouvernement. Tant la récente section cantonale des Vert'libéraux, que les Verts espéraient percer dans le Jura après la vague verte lors des dernières élections fédérales.
Avec une participation de 47.5 pourcent au premier tour, personne n'a atteint la majorité absolue. Martial Courtet est arrivé en tête avec 11'416 voix, suivi par par Nathalie Barthoulot (11'401 voix), Rosalie Beuret Siess (11'135), Jacques Gerber (11'008), Stéphane Babey (7'721), David Eray (6'987), Céline Robert-Charrue Linder (3'662), Vincent Schmitt (3'152), Didier Spies (2'898), Brigitte Favre (2'711), Emilie Moreau (2'705), Francisco Pires (2'232) et Alain Beuret (1'977).

Critiqué pour sa gestion de dossiers et devancé par le PDC Stéphane Babey, David Eray a insisté, entre les deux tours, sur l'appartenance régionale pour essayer de sauver son siège – comme le district des Franches-Montagnes risquait de ne plus être représenté au gouvernement. Le PS et les Verts ont mutuellement soutenu leurs candidates pour le second tour – les deux conseillères d'Etat socialistes et la verte Céline Robert-Charrue Linder. Au vu du score de Stéphane Babey au premier tour et du nombre de sièges obtenus au Parlement cantonal, le PDC a maintenu le double ticket; pour le PLR, Jacques Gerber restait en course. Lors du deuxième tour, c'est l'ensemble du collège sortant qui a été réélu avec une participation de 45.7%. Jacques Gerber a devancé de 10 voix Martial Courtet qui a récolté 12'805 suffrages, viennent-ensuite les socialistes Nathalie Barthoulot (11'851voix) et Rosalie Beuret Siess (11'647). David Eray pourra briguer un mandat supplémentaire avec ses 10'413 suffrages. Le PDC n'a donc pas réussi à récupérer le siège autrefois occupé par Charles Juillard, les 9'584 voix de Stéphane Babey n'ayant pas suffi. Céline Robert-Charrue Linder a, quant à elle, enregistré un score de 6'076 voix.

Election gouvernement jurassien 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Mittels einer im Januar 2020 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Jura eine Vorankündigungsfrist bei Schliessungen von Verkaufsstellen von Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs (TU). Konkret sollen die TU die geplanten Schliessungen mindestens ein Jahr im Voraus den betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden sowie der Öffentlichkeit bekannt geben. Hintergrund der Initiative waren einige Schliessungen von Verkaufsstellen, wobei für einige Stellen kein adäquater Ersatz habe gefunden werden können. Die Kantone und Gemeinden müssten frühzeitig informiert werden, damit sie genug Zeit hätten, Lösungen zu finden.
Die KVF-SR beschloss im Oktober 2020 mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission sah das Anliegen zwar als berechtigt an, es liege aber im Kompetenzbereich der Kantone.

Transparenz und Vorankündigungsfrist bei Schliessungen von Verkaufsstellen von Eisenbahnunternehmen (Kt. Iv. 20.310)

Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Am 27. September 2020 fanden in Schaffhausen Kantonsratswahlen statt. Für einen der 60 Kantonsratssitze warfen insgesamt 549 Personen auf 15 Listen ihren Hut in den Ring. Die Zunahme der Kandidierendenzahl um 15 Personen im Vergleich zu den Wahlen 2016 (534) gehe alleine auf die Frauen zurück, schrieben die «Schaffhauser Nachrichten» (SN), denn die Zahl der weiblichen Kandidatinnen war auf 189 gestiegen (+2.4 Prozentpunkte (PP), Anteil neu: 34.4%) und die Zahl der männlichen Kandidierenden um 3 Personen gesunken. Von den bisherigen Kantonsratsmitgliedern stellten sich 55 zur Wiederwahl.
Stärkste Kraft im bestehenden Kantonsrat war bis anhin die SVP mit 21 Sitzen, gefolgt von der SP mit 14, der FDP mit 10, der AL und der GLP mit jeweils 4 Sitzen, den Grünen, der EDU und der CVP mit je 2 Sitzen und schliesslich der EVP mit einem Sitz. Während die Juso im Gegensatz zu den Wahlen 2016 nicht mehr antraten, versuchten die Jungen Grünen in diesem Wahljahr ihr Glück.

Anlässlich eines Podiumsgesprächs der SN im Vorfeld der Wahlen zeigten sich sowohl der Parteipräsident der Grünliberalen Christoph Hak (SH, glp) als auch Roland Müller (SH, gp), Präsident der Grünen, für die Wahlen zuversichtlich: Es bestehe im Kanton gegenwärtig eine grosse Unzufriedenheit, weshalb sie eher eine zusätzliche Mobilisierung als einen Drift der Wählerstimmen zwischen den Parteien erwarteten. Die GP, die AL und die GLP griffen in der Folge zu ähnlichen Mitteln, um diese neuen Wählenden für sich zu gewinnen: Sie alle versprachen mehr Familienpolitik im Kanton. So betonte beispielsweise AL-Präsidentin Nicole Hinder (SH, al), dass sich die Attraktivität des Kantons nicht alleine auf die Steuerpolitik beschränke und der Fokus verstärkt auch auf Familien gelegt werden müsse. Mit der aktuellen Frage nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kanton konfrontiert, zeigten die Parteiexponenten der SVP und FDP sowie der SP unterschiedliche Herangehensweisen: Während Pentti Aellig (SH, svp) die Kostendisziplin in der Verwaltung in den Vordergrund rückte und auch FDP-Wahlkampfleiter Peter Wullschleger (SH, fdp) in den SN daran erinnerte, dass sich die Coronakrise über Jahre hinwegziehen könne und es keine Lösung sei, «nun mit der Giesskanne Geld zu verteilen», verlangte Daniel Meyer (SH, sp), dass es gerade in Krisenzeiten keine «Politik der leeren Kassen» geben dürfe. Einige Tage später überraschte die Schaffhauser FDP mit dem Motto «Solidarität der Wirtschaft» für den diesjährigen Wahlkampf. Die Freisinnigen präsentierten ein Wahlprogramm, welches einem «Strauss aus bürgerlichen, sozialdemokratischen und grünen Ideen» glich, so die SN. Man dürfe nicht gleichzeitig Gewinne privatisieren und Risiken sozialisieren, begründete die Parteiführung ihren neuen Ansatz, welcher gemäss den SN eher gewerkschaftliche Töne anschlage.

Wie bereits knapp ein Jahr zuvor bei den Nationalratswahlen schwappte die Grüne Welle bei den Wahlen 2020 erneut in den Kanton Schaffhausen über. Während die Grünliberalen mit einem Plus von 2.9 Prozentpunkten und einem neuen Wähleranteil von 8.6 Prozent einen Sitz dazugewinnen konnten und so Fraktionsstärke erreichten, freuten sich auch die Grünen über einen zusätzlichen Sitz. Sie kamen neu auf einen Wähleranteil von 5.6 Prozent, was einer Zunahme von 1.7 Prozentpunkten entspricht. Die grösste Gewinnerin des Wahlsonntags war allerdings ihre Jungpartei: Mit einem Plus von 3.4 Prozentpunkten sicherten sich die Jungen Grünen gleich zwei Sitze im Kantonsrat. Zusammen mit ihrer Mutterpartei erreichten sie somit erstmals Fraktionsstärke. Ihr Wahlziel erreichte auch die EVP mit einem zusätzlichen Sitz (Wähleranteil neu: 2.6%; +0.2 PP).
Auf der Seite der Verliererinnen stand hingegen die SP, welche 1.8 Prozentpunkte an Wähleranteil einbüsste, neu auf einen Wähleranteil von 19.7 Prozent kam und deshalb einen Sitz räumen musste. Weil die Juso nicht angetreten sei, habe die SP eine ganze Wählergruppe an die Jungen Grünen verloren, lautete das Fazit von SP-Parteipräsident Daniel Meyer. Auch die SVP verlor einen Sitz: Mit einem Minus von 1.7 Prozentpunkten kam sie neu auf einen Wähleranteil von 26.5 Prozent. Die verschiedenen Unterlisten der SVP – Junge SVP (Wähleranteil: 2.4%; +0.4 PP), die SVP Senioren (Wähleranteil: 1.0%; -0.0 PP), die SVP Agro (Wähleranteil: 2.2%; +0.1 PP) sowie die SVP KMU (Wähleranteil: 1.4%; -0.4 PP) – konnten ihren jeweiligen Sitz hingegen halten. Die FDP kam neu auf einen Wähleranteil von 13.3 Prozent (-0.6 PP) und verlor ebenfalls einen Sitz im Kantonsrat. Auch ihre Jungpartei verlor ihren Sitz – wegen einer einzigen Stimme (Wähleranteil: 0.9%; -0.8 PP). Die aufgrund dieses knappen Resultats erfolgte Wahlbeschwerde blieb allerdings erfolglos: Das Gesetz sehe auch bei sehr knappen Ausgängen keine Nachzählung vor, so das Urteil des Regierungsrats. Keine Sitzveränderungen gab es bei der AL (4 Sitze, Wähleranteil 6.1%; -0.9 PP), der EDU (2 Sitze; Wähleranteil 3.4%; -0.5 PP) und der CVP (2 Sitze, Wähleranteil 3.2%; -0.5 PP).
In der Amtsperiode 2021 bis 2024 wird die SVP damit mit insgesamt 20 Sitzen weiter die stärkste Kraft im Kantonsparlament sein, gefolgt von der SP (12), der FDP (8), den Grünen und der GLP (je 5), der AL (4) und schliesslich der EDU, CVP und EDU (jeweils 2). Die Frauen konnten im Vergleich zu den Wahlen 2016 einen zusätzlichen Sitz für sich gewinnen und werden in der kommenden Legislatur 16 der 60 Sitze besetzen (26.7%; +1.7 PP).
Von den knapp 51'000 Wahlberechtigten des Kanton Schaffhausen machten 29’113 Personen Gebrauch von ihrem Wahlrecht (57.0%), was einem Plus von über 3 Prozentpunkten im Vergleich zu den Kantonsratswahlen 2016 (53.9 Prozent) entsprach.

Viel habe sich nach dem Wahlsonntag nicht geändert, bilanzierte die SN im Nachgang an die Wahlen; insgesamt hätten nur fünf Sitze die Parteifarbe gewechselt. Zwei davon waren zu den Grünen und je einer zu den Jungen Grünen, der GLP und der EVP gewandert. Die Kantonslegislative bleibe auch nach diesen Wahlen vorwiegend bürgerlich, schlussfolgerte auch der Blick. Besonders bitter endete der Wahlsonntag für Philippe Brühlmann (SH, svp), welcher 2021 sein Präsidialjahr im Kantonsrat hätte antreten dürfen: Er verpasste die Wiederwahl. Die SVP, welche weiterhin Anspruch auf das Amt erhebe, werde sich für einen Ersatz entscheiden müssen, so die SN.
Die Schaffhauser Nachrichten prognostizierten zudem, dass sich die 46 Wiedergewählten und 14 Neugewählten in der kommenden Legislatur mit vielen gewichtigen kantonalen Themen konfrontiert sähen: den massiven finanziellen, gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, der demographischen Entwicklung der alternden Schaffhauser Bevölkerung, aber auch Umwelt, Energie, Verkehr sowie verschiedenen Infrastrukturprojekten in den Bereichen Polizei und Kantonsspital.

Schaffhausen Kantonsratswahl
Dossier: Kantonale Wahlen - Schaffhausen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Die APK-NR hatte im Januar 2020 mit 15 zu 4 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Jura zum Ausschluss von Palmöl von den Freihandelsabkommen mit Indonesien und Malaysia keine Folge zu geben.
In der Herbstsession 2020 sprach sich Denis de la Reussille (pda, NE) in der nationalrätlichen Debatte für die Annahme der Initiative aus und verwies dabei auf die Einstimmigkeit, mit der die Initiative im jurassischen Kantonsparlament angenommen worden war. Nebst den katastrophalen Auswirkungen, welche die Palmölproduktion auf die Natur habe, gebe es für die Schweiz auch kaum Kontrollmöglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen auf den Plantagen zu überprüfen. Laurent Wehrli (fdp, VD) äusserte sich im Namen der Kommission und wies darauf hin, dass die Standesinitiative Jura auch das Freihandelsabkommen mit Indonesien betreffe. Diesem habe das Parlament aber bereits im Dezember 2019 zugestimmt. Für die Mehrheit der Kommission seien die wichtigsten Elemente für das Monitoring des Palmölanbaus und die Umsetzung der Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung bereits ausreichend in den beiden Abkommen verankert, so Wehrli. Der Nationalrat gab der Initiative mit 129 zu 49 Stimmen (bei 16 Enthaltungen) keine Folge.

Ausschluss von Palmöl von den Freihandelsabkommen mit Indonesien und Malaysia
Dossier: Palmöl im Mittelpunkt der Freihandelsverhandlungen mit Malaysia und Indonesien
Freihandelsabkommen

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Das Seilziehen um das Datum für die Wiederholung der Abstimmung in Moutier über einen Kantonswechsel der Gemeinde vom Kanton Bern zum Kanton Jura hatte im September 2020 ein Ende. Die Tripartite Konferenz, bestehend aus den Vertretungen der Regierungen der beiden betroffenen Kantone sowie des Bundesamtes für Justiz, einigte sich auf den 28. März 2021 als Datum für die Abstimmung. Die Parteien liessen durchsickern, dass die Verhandlungen nicht immer einfach gewesen seien. Die Berner Regierung hatte sich dafür eingesetzt, dass die Abstimmung bereits am 7. Februar stattfindet. Sie begründete ihre Präferenz damit, dass Personen, die bei Abstimmungen auf Gemeindeebene teilnehmen wollen, zuvor mindestens drei Monate in dieser Gemeinde wohnhaft gewesen sein müssen. Eine Abstimmung vor Ende März hätte deshalb zur Folge gehabt, dass alle Stimmberechtigten schon vor Ende 2020 in Moutier hätten wohnhaft sein müssen und damit für das Jahr 2020 auch dort steuerpflichtig gewesen wären. Mit dieser zusätzlichen Hürde könne die Wahrscheinlichkeit von Abstimmungstourismus geschmälert werden, so die Logik auf Berner Seite. Die jurassische Seite hingegen hatte sich eine Abstimmung am 9. Mai gewünscht, da damit der Abstimmungskampf nicht auf die Weihnachtszeit gefallen wäre. Zudem gewinne man damit noch mehr Zeit, das Coronavirus vor der Abstimmung in den Griff zu bekommen, denn bei einer solch emotionalen Abstimmung sei es wahrscheinlich, dass sich die Menschen zu Kundgebungen versammeln würden. Gleichzeitig wehrten sich Moutiers Stadtbehörden gegen den Verdacht auf Abstimmungstourismus und betonten, ihr Stimmregister sei korrekt. Als Kompromiss einigten sich die Parteien schlussendlich auf ein Abstimmungsdatum Ende März, was beide Seiten zufriedenstellte.
Die Parteien legten zudem Details zum Ablauf der Abstimmung fest und entschieden, dass der Bund bei der Abstimmung eine Schlüsselrolle einnehmen soll. Bei der später annullierten Abstimmung von 2017 hatte er nur eine Beobachterrolle innegehabt. Diesmal wird der Bund die gesamten Abstimmungsunterlagen überprüfen und selbst an die Stimmberechtigten verschicken. Für die briefliche Stimmabgabe werden die Stimmberechtigten ihre Unterlagen direkt an das Bundesamt für Justiz in Bern schicken, während für die persönliche Stimmabgabe nur ein einziger versiegelter Behälter in Moutiers Rathaus aufgestellt wird. Die gesamte Auszählung wird von Beobachterinnen und Beobachtern des Bundes überwacht werden. Beide Seiten befürworteten die aktive Rolle des Bundes, denn man wolle unbedingt sicherstellen, dass diese Abstimmung korrekt ablaufe.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

In der Herbstsession 2020 entschied nach dem Ständerat auch der Nationalrat stillschweigend, der Standesinitiative des Kantons Jura für eine Zuteilung von Personen mit nichtbezahlten OKP-Prämien an eine vom Kanton bestimmte Krankenversicherung keine Folge zu geben. Zwar stellten die Kantone Verlustscheine für nichtbezahlte Prämien aus, dies geschehe aber erst nach zwei bis drei Jahren. In der Zwischenzeit käme es somit für die Versicherungen zu Ausständen, was kleinere Versicherungen vor grosse Probleme stellen könnte. Würden die Versicherten mit nichtbezahlten Prämien den jeweils günstigsten Kassen zugeteilt, würde das zudem zu zahlreichen Wechseln führen und grossen administrativen Aufwand mit sich bringen. Stattdessen nehme sich die SGK-SR im Rahmen der Standesinitiative des Kantons Thurgau (Kt.Iv. 16.312) dieser Problematik an.

Nichtbezahlte KVG-Prämien. Zuteilung an einen vom Kanton bestimmten Krankenversicherer bei Übernahme der Verlustscheine durch den Kanton

Im August 2020 fanden die Wahlen des Schaffhauser Regierungsrats statt. Mit Cornelia Stamm Hurter (SH, svp), Walter Vogelsanger (SH, sp), Christian Amsler (SH, fdp) und Martin Kessler (SH, fdp) kandidierten vier der fünf bisherigen Regierungsratsmitglieder zur Wiederwahl. SVP-Regierungsrat Ernst Landolt (SH, svp) stellte sich für die kommende Legislatur hingegen nicht mehr zur Verfügung. Dass der nun vakante Sitz weiterhin der wählerstärksten Partei des Kantons zustand, war im Vorfeld der Wahlen weitgehend unbestritten; die Schaffhauser Nachrichten (SN) sprachen hierbei von einer «Gratiswahl». So schickte die SVP neben ihrer bisherigen Regierungsrätin den Neuhauser Gemeinderat Dino Tamagni (SH, svp) ins Rennen. Die FDP, welche bis anhin ebenfalls zwei Sitze in der Kantonsexekutive stellte, trat mit einem Zweier-Ticket bestehend aus den beiden bisherigen Regierungsräten an. Die Partei hielt damit am «wackeligsten der Kandidaten» (SN) fest: Christian Amsler, der gegenwärtige Erziehungsdirektor und dienstältestes Mitglied der Exekutive, hatte zuletzt wegen einer Schulzahnklinik-Affäre und des darauffolgenden Einsatzes einer PUK für Schlagzeilen gesorgt. In Anbetracht dessen rechneten sich die Sozialdemokraten Chancen aus, die bürgerliche Mehrheit der Kantonsexekutive durch den Gewinn eines zusätzlichen Sitzes zu schwächen, und starteten mit einem Zweier-Ticket in den Wahlkampf. Neben dem bisherigen Regierungsrat Walter Vogelsanger nominierte die Partei den ehemaligen Kantonsrat Patrick Strasser (SH, sp), dessen Kandidatur explizit dem FDP-Sitz von Christian Amsler gelten sollte. Die GLP sowie weitere Kleinparteien des Kantons erachteten eine Kandidatur als chancenlos und verzichteten auf eine «Alibikandidatur», berichteten die Schaffhauser Nachrichten weiter.
Nach einem eher ruhigen Wahlkampf – die sonst üblichen Podien waren aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen – stand am 30. August schliesslich der Wahlsonntag an. Mit einer Stimmbeteiligung von 63.1 Prozent (2016: 59.1%; +4 Prozentpunkte) übertrafen fünf der sechs Kandidierenden das absolute Mehr deutlich. Das beste Resultat erzielte die bisherige SVP-Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter mit 16’686 gültigen Stimmen, gefolgt von Martin Kessler mit 16’105 Stimmen und Walter Vogelsanger mit 15’774 Stimmen. Dino Tamagni und Patrick Strasser wurden mit 14’032 respektive 13’490 Stimmen neu in die Kantonsexekutive gewählt. Besonders bitter endete der Wahlsonntag somit für Christian Amsler, welcher mit 8'800 Stimmen das absolute Mehr von 8’968 verpasste, von Strasser um über 4'600 Stimmen überholt wurde und damit nach einer Regierungszeit von knapp 11 Jahren nicht wiedergewählt wurde. Es handle sich hierbei um die erste Nicht-Wiederwahl im Kanton seit 2004, so die SN. Während die Sozialdemokraten Anlass zur Freude hatten, zeigte sich die bürgerliche Seite über die Verschiebung der Kräfteverhältnisse enttäuscht. Die Bürgerlichen würden es aufgrund der nun nicht mehr so deutlichen Mehrheit in der Kantonsexekutiven künftig schwer haben, sich durchzusetzen, war das Fazit der Schaffhauser Nachrichten zu den kantonalen Regierungsratswahlen 2020.

Wahlen Schaffhausen
Dossier: Kantonale Wahlen - Schaffhausen
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Depuis les premières discussions relatives à l’organisation d’un nouveau scrutin pour le vote d’appartenance de la commune de Moutier, la Chancellerie d'État bernoise peut vérifier la composition du registre électoral de la commune. A la suite du contrôle du registre portant sur les cinq derniers mois, la Chancellerie exige d’ici fin août, la clarification d’une douzaine d'inscriptions au registre électoral. Les autorités communales doivent déterminer le lieu de résidence politique des personnes épinglées. Il s’agit principalement de personnes âgées de plus de 30 ans, ayant une adresse de résidence en dehors de Moutier. D’après les indications du vice-chancelier bernois, toutes n’ont pas le statut de résident à la semaine.

Le 20 mai, une rencontre présidée par la conseillère fédérale Karin Keller-Sutter a permis de clarifier les dispositions relatives au nouveau vote. Ce dernier n’aura pas lieu en 2020. Les observateurs fédéraux seront à nouveau présent. Les messages de vote du conseil municipal et des conseils cantonaux de Berne et du Jura à partir de 2017 seront regroupés dans un seul addendum commun approuvé par les trois autorités. L'Office fédéral de la justice (OFJ) se chargera aussi de l’envoi du matériel du vote et vérifiera également les cartes de vote. La date du scrutin sera fixée lors de la prochaine conférence tripartite de septembre.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2021 betrugen CHF 5.2 Mrd. und damit CHF 76 Mio. weniger als im Vorjahr. Wie immer stellte der Ressourcenausgleich den mit Abstand grössten Teil dieser Zahlungen dar (CHF 4.1 Mrd.), auch wenn dieser um 4.9 Prozent abgenommen hatte. Diese Abnahme kann auf die Reform des Vorjahrs zurückgeführt werden: Durch den tieferen Zielwert der garantierten Mindestausstattung (-CHF 208 Mio.) – dieser war gegenüber dem Vorjahr von 87.7 auf 87.1 Prozent des schweizerischen Durchschnitts gesenkt worden – und die Abnahme der Disparitäten zwischen den Kantonen (-CHF 112 Mio.) sank die Dotation des Ressourcenausgleichs stärker, als das Ressourcenpotenzial anstieg (CHF 110 Mio.).
Der Ressourcenindex stieg gegenüber 2020 bei 14 Kantonen (am stärksten im Kanton Zug mit 4 Indexpunkten) an und nahm bei 12 Kantonen ab (am stärksten im Kanton Genf mit -5.9 Indexpunkten). Einen Ressourcenindex unter 70 Punkten und entsprechend Anrecht auf die garantierte Mindestausstattung hatten die Kantone Jura und Wallis. Massgebend für den Ressourcenausgleich waren die Bemessungsjahre 2015 bis 2017, die Corona-Pandemie schlug sich in diesen Zahlen somit noch nicht nieder.
Der Lastenausgleich (CHF 801 Mio.) stieg insgesamt um 9.9 Prozent an, was auf die zusätzlichen CHF 80 Mio. im soziodemografischen Lastenausgleich, welche als Kompensation für die Reformmassnahmen gesprochen worden waren, zurückgeführt werden kann (+20.9%); der geografisch-topografische Lastenausgleich sank teuerungsbedingt um 1.1 Prozent. Einmal mehr schrumpfte auch der Härteausgleich (CHF 245 Mio.), der seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert wird (-6.7%). Zum ersten Mal wurden den 18 ressourcenschwachen Kantonen zudem Abfederungsmassnahmen gegen die Auswirkungen der Reform in der Höhe von CHF 80 Mio. ausbezahlt. Insgesamt blieben damit die Gruppen der Nettozahler, bestehend aus den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich, und der Nettoempfänger unverändert. Nach Anhörung der Kantone veröffentlichte der Bundesrat im November 2020 insbesondere beim Ressourcenausgleich leicht korrigierte Ausgleichszahlungen.

Finanzausgleichszahlungen 2021
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 führte der Bundesrat eine aufgrund der ausserordentlichen Lage verlängerte Vernehmlassung zur Reform der beruflichen Vorsorge durch. Daran beteiligten sich alle Kantone, acht im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahleiche Verbände und Gewerkschaften. Wie bereits zuvor in den Medien zu vernehmen gewesen war, stellten der Pensionskassenverband ASIP sowie der Schweizerische Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken eigene Reformmodelle vor, die insbesondere eine stärkere Reduktion des Umwandlungssatzes beinhalteten und von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt wurden (etwa dem SGV, Swissbanking, GastroSuisse, ICT Switzerland und verschiedenen Pensionskassen).

Die Mehrheit der Kantone (AR, BE, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, SH, VD, VS) unterstützte die Stossrichtung der Vorlage, einige lehnten sie jedoch wegen dem vorgeschlagenen Rentenzuschlag insgesamt ab (BL, NW, OW, SG, SZ, ZG, ZH). Der Rentenzuschlag stellte sich denn auch nicht unerwartet als grösster Streitpunkt der Vorlage heraus: Von den Kantonen sprachen sich 14 ausdrücklich dagegen (AI, BE, GL, BL, GR, NE, NW, OW, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH) und acht ausdrücklich dafür aus (AG, BS, JU, LU, SO, SH, TG, VD). Auch die bürgerlichen Parteien BDP, CVP, EVP, FDP und SVP befürworteten die Reform, insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes, lehnten aber den Rentenzuschlag ab. Verschiedene bürgerliche Jungparteien störten sich insbesondere daran, dass die entsprechende Umverteilung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der zukünftigen Generationen geschehe. Umgekehrt nannten die SP und die Grünen die Erhaltung der bisherigen Rentenhöhe – und somit den Rentenzuschlag – als Bedingung für ihre Zustimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes. Seitens Verbände erfuhr der bundesrätliche Vorschlag Unterstützung von seinen Urhebern, dem Arbeitgeberverband, dem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse, während diverse andere Verbände wegen dem Rentenzuschlag die Alternativmodelle bevorzugten.
Deutlich weniger umstritten als der Rentenzuschlag und die Senkung des Umwandlungssatzes war die Senkung des Koordinationsabzugs, die alle Teilnehmenden guthiessen. Umstritten war jedoch die Höhe der Senkung. So schlugen beispielsweise BDP, CVP und EVP eine Senkung auf 40 Prozent des AHV-Lohns, aber einen maximalen Abzug von CHF 21'330 vor, die SVP und der Kanton St. Gallen befürworteten eine Senkung bis zur Eintrittsschwelle (CHF 21'330) und die SP und die Grünen bevorzugten eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Auch bezüglich der Staffelung der Altersgutschriften gab es zahlreiche unterschiedliche Vorschläge, wobei sich viele Vernehmlassungsteilnehmende einen Sparbeginn ab dem 20. Altersjahr wünschten.

Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG 21; BRG 20.089)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

In ihrer Sitzung vom 27. Mai 2020 diskutierte die KVF-NR unter anderem über die Standesinitiativen von Genf (Kt.Iv. 18.312), Basel-Stadt (Kt.Iv. 18.314) und Solothurn (Kt.Iv. 18.315) bezüglich der Postgesetzgebung. Erfreut über die von Post-CEO Cirillo bei der Präsentation der Strategie 2021-2024 Mitte Mai
gemachte Zusicherung, das Poststellennetz bei rund 800 Poststellen zu belassen, beschloss die Kommission, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben. Alle den Service public der Post betreffenden Fragen könnten in der angenommenen Standesinitiative Jura (Kt.Iv. 17.314) geregelt werden, erklärte die Kommission.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt.Iv. 17.314)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

La commune de Belprahon reste définitivement dans le canton de Berne, indique le Conseil-exécutif bernois en réponse à une demande de répétition du vote sur l'appartenance cantonale formulée par une cinquantaine d'habitants de la commune. Pour rappel, suite au vote du 17 septembre 2017, le groupe autonomiste « Belprahon dit OUI » avait déposé un recours, jugé irrecevable par la préfète du Jura bernois en janvier 2018. Un deuxième recours, émanant de deux citoyens et contestant la sécurité du vote par correspondance, fut également rejeté un an plus tard.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Im März 2020 behandelte der Ständerat die Standesinitiative des Kantons Jura «Glyphosat und Vorsorgeprinzip» zusammen mit einer Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 18.319), die den Titel «Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz» trägt. Nachdem Peter Hegglin (cvp, ZG) als Kommissionssprecher noch einmal die Argumente der WAK-SR gegen Folgegeben erläutert hatte, ergriff Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) das Wort. Aufgrund der mässigen Unterstützung in der Kommission habe sie auf einen Minderheitsantrag verzichtet, trotzdem wolle sie kurz auf einige Punkte eingehen. Bei den beiden Standesinitiativen handle es sich nicht um isolierte Anliegen. Unter anderem habe der Grosse Rat des Kantons Waadt im Juni 2019 beschlossen, ein Ausstiegsprogramm für Glyphosat zu erstellen, mit dem beabsichtigt werde, ab 2022 vollständig auf sämtliche glyphosathaltigen Produkte zu verzichten. Das Unkrautvernichtungsmittel werden zudem von einem WHO-Organ, der International Agency for Research on Cancer, als humankarzinogen eingestuft und auch in der EU gebe es Länder, die eine schrittweise Emanzipation von Glyphosat über einen bestimmten Zeitraum hinweg forderten. Sie bedauere den Kommissionsentscheid, verwies allerdings auf die parlamentarische Initiative der WAK-SR (Pa.Iv. 19.475) und das von ihr selber im Nationalrat eingereichte Postulat (Po. 17.405), dessen im Herbst geplanter Bericht eine gute Grundlage für weitere Diskussionen zur Glyphosatverwendung darstelle. Stillschweigend folgte der Ständerat seiner Kommission und gab den beiden Standesinitiativen keine Folge.

Glyphosat und Vorsorgeprinzip (Kt.Iv. 18.308)
Dossier: Glyphosat-Politik der Schweiz
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

L'initiative cantonale jurassienne, exhortant les autorités à sortir les produits agricoles de l'accord de libre-échange avec les pays du Mercosur, a été balayée par le Conseil des Etats. Seul.e.s 8 élu.e.s (contre 29 et 2 abstentions) ont suivi la minorité Vara (verts, NE). Cette dernière avait pourtant fait part de ses craintes quant à la mise en concurrence de la production agricole suisse avec l'arrivée sur le marché de viande, de vin et de fruits d'un coût bien moindre et produits dans de mauvaises conditions. Elle en a profité pour souligner que plus de 67'000 signatures avaient été récoltées en quelques jours contre cet accord de libre-échange dans le cadre d'une pétition circulant sur internet.
Représentant la majorité de la commission (CPE-CE), Damian Müller (plr, LU) a rappelé que les règles édictées par l'OMC interdisent d'exclure un secteur entier d'un accord de libre-échange (ici, l'agriculture). Et de manière plus concrète, les concessions faites dans le cadre de cet accord ne sont pas grandes, d'après la majorité qui est de l'avis que l'agriculture ne sera que peu touchée une fois l'accord ratifié. Des membres du Parti socialiste ont soutenu la majorité, à l'image de Christian Levrat (ps, FR) qui, bien qu'attentif à l'évolution de cet accord, a refusé de s'y opposer par principe alors que les détails de l'accord n'ont pas encore été dévoilés. Il a également estimé que la voie législative proposée par l'initiative cantonale n'était pas la bonne pour répondre aux questions soulevées par cet accord.
La chambre haute a, par la même occasion, refusé de donner suite à l'initiative cantonale genevoise qui souhaitait soumettre cet accord de libre-échange au référendum facultatif.

Exclure les produits agricoles de l'accord de libre-échange avec les pays du MERCOSUR (Iv. ct. 19.302)
Dossier: Freihandelsabkommen mit den MERCOSUR-Staaten

En octobre dernier, Charles Juillard (pdc, JU) a été élu au Conseil des Etats. Pour le remplacer, une élection complémentaire a été organisée, six mois avant le renouvellement complet du gouvernement jurassien. Afin de conserver son siège, le PDC a présenté l'ancienne sénatrice Anne Seydoux-Christe. Le Parti socialiste a, quant à lui, lancé Rosalie Beuret Siess dans la course. Etant devenu la première force politique du canton au détriment du PDC lors des élections fédérales, il réclamait un second siège au gouvernement. L'UDC – qui ne souhaitait pas que le siège revienne à une «femme de gauche» comme l'a indiqué le président de l'UDC jurassienne – a proposé Romain Schaer. Conscient de ses faibles chances face à une double candidature féminine issue des partis les plus importants dan le canton, l'UDC a toutefois saisi l'opportunité de se profiler en vue des prochaines élections cantonales.
Durant la campagne, les événements se sont faits rares, mais les prétendantes et prétendants ont toutefois eu l'occasion de débattre sur le climat, la dotation de conseillers personnels pour les ministres, le programme d'économies et répondre aux questions des étudiantes et étudiants de l'école de commerce. Le Parti chrétien-social indépendant du Jura (PCSI Jura) s'est exprimé en faveur de la candidate PDC, pour un maintien de l'équilibre actuel des forces, dans la perspective d'une future réélection de son ministre à l'automne, David Eray. Le PLR a aussi recommandé Anne Seydoux-Christe, mais également Romain Schaer. L'ajoulote Rosalie Beuret Siess a pu compter sur le soutien des Verts, du CS-POP et de syndicats. Concitoyenne de Charles Juillard, le doute planait quant aux votes des PDC de l'Ajoie. Les partisanes et partisans du principal fief du PDC allaient-ils soutenir leur parti ou leur région?

Au premier tour, le 9 février 2020, la socialiste est arrivée en tête avec 9'367 voix (41.5% des suffrages), suivie par Anne Seydoux-Christe avec 8'547 voix (37.9%) et Romain Schaer avec 4'657 voix (20.6%). Avec un retard de 820 voix, Anne Seydoux-Christe ne récoltera pas autant de voix qu'espérées dans le district de Porrentruy.
Au second tour, la participation est passée de 40.3% à 38.9%. Rosalie Beuret Siess remportera finalement le siège vacant avec 10'486 voix (46.9%). Anne Seydoux-Christe totalisera 8'491 voix (37.9%) et Romain Schaer 3'379 (15.1%). La socialiste est notamment arrivée en tête dans sa région de l'Ajoie. Avec un second siège socialiste, l'exécutif bascule ainsi à gauche. Pour la première fois, il se compose de deux femmes et ne compte plus qu'un seul représentant du PDC. Reste à savoir si la formule 2 PS, 1 PLR, 1 PDC et 1 PCSI sera confirmée dans les urnes le 18 octobre 2020, lors des élections cantonales.

Election complémentaire au gouvernement jurassien 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Fin janvier, la Délégation du Conseil-exécutif pour les affaires jurassiennes (DAJ) et le Conseil municipal de Moutier se sont rencontrés, afin de préparer les discussions relatives à l'organisation d'un nouveau scrutin. Une copie partielle du registre électoral au 17 novembre 2019 a été transmise à la Chancellerie d'Etat du canton de Berne. Le canton disposera également d'un accès électronique au registre électoral, lui permettant d'exercer un contrôle continu sur ce dernier. La surveillance du registre sera assumée par deux membres de l'exécutif prévôtois, un autonomiste et un anti-séparatiste. Ils seront avertis de tout changement et pourront convoquer des personnes pour des entretiens de vérification. Lors de la séance, les parties n'ont pas réussi à s'accorder sur la date du scrutin. Le Conseil municipal maintient sa proposition de voter le 21 juin 2020, alors que le Conseil-exécutif envisage plutôt la date du 7 février 2021.

Début février, les politologues Sean Müller et Nenad Stojanovic ont suggéré, pour résoudre le conflit jurassien, de s'inspirer du cas de Brcko. L'agglomération, située en Bosnie-Herzégovine, est un condominium appartenant à deux entités autonomes, subordonnée à l'Etat central. A l'instar de cette dernière, la municipalité de Moutier pourrait devenir un condominium des cantons de Berne et du Jura, chapeauté par la Confédération. La cité prévôtoise continuerait de financer et de gérer ses affaires locales, ainsi que d'appliquer le droit fédéral. Mais ses habitants pourraient décider de s'affilier juridiquement et politiquement à l'un des deux cantons, par exemple par le biais de la déclaration d'impôt cantonale. Ainsi, personne ne serait forcé d'appartenir à un canton, avec lequel il ne s'identifie pas. Les citoyennes et citoyens paieraient une cotisation, auraient accès aux services publiques correspondants, exerceraient leur droit de vote et d'éligibilité dans le canton de leur choix. Mais cette solution présente des coûts administratifs et il serait difficile d'attribuer tous les services publics à une catégorie purement municipale, cantonale ou fédérale.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Im Hinblick auf die stetig steigenden Krankenkassenprämien, vor allem in den französischsprachigen Kantonen, lancierten die Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg eine Offensive für tiefere Krankenkassenprämien. Dabei zielten sie auf verschiedene Änderungen am KVAG ab, mit denen sie Probleme, die in ihren Augen mit der letzten KVAG-Revision geschaffen worden waren, lösen wollten. Dazu zählte insbesondere die Problematik der Krankenkassenreserven. So müssen Krankenkassen Reserven anlegen, die ihre langfristige Zahlungsfähigkeit garantieren sollen. Übersteigen die Kosten der Versicherungen ihre Prämieneinnahmen, wird der Verlust über die Reserven bezahlt, Gewinne fliessen ihrerseits in die Reserven. Bei «übermässigen Reserven» erlaubt das KVAG einen Abbau durch eine Verteilung der überschüssigen Reserven an alle Versicherten einer Krankenkasse respektive eine Rückzahlung eines Teils der Prämien an die Versicherten spezifisch in denjenigen Kantonen, in denen zu hohe Prämien verlangt worden waren. Weder das KVAG noch die KVAV spezifizieren jedoch, was «übermässige Reserven» sind oder schreiben gar einen Reservenabbau vor. Entsprechend forderte eine erste Gruppe von Standesinitiativen der fünf Kantone die ausdrückliche Definition einer maximal erlaubten Reservehöhe und eine Pflicht zum Abbau von zu hohen Reserven. Eine zweite Gruppe zielte auf die Rückerstattung von zu hohen Prämien in einzelnen Kantonen: Zukünftig sollen die Krankenkassen zu hoch festgelegte Prämien über einen Prämienausgleich bei zukünftigen Prämien in demselben Kanton ausgleichen. Die dritte Gruppe von Standesinitiativen widmete sich der Einschränkung der Möglichkeiten der Kantone, sich zu den zukünftigen Prämien zu äussern, und verlangte eine Möglichkeit zur Stellungnahme sowie den Zugang zu den dafür notwendigen Informationen.
In der Zwischenzeit hatte der Bundesrat jedoch eine Änderung der KVAV bekannt gegeben, mit welcher der freiwillige Abbau und die Rückerstattung der Krankenkassenreserven vereinfacht und die Regeln dazu präzisiert werden sollen.
In Übereinstimmung mit der Urheberschaft der verschiedenen Standesinitiativen wurde diese Problematik in den Deutschschweizer Medien kaum aufgenommen, während sie in der Romandie und vor allem im Tessin für grosse mediale Diskussionen sorgte. Demnach betonte etwa 24 Heures, dass die Reserven heute mit CHF 11 Mrd. doppelt so hoch seien, wie rechtlich nötig wäre. Auf das Jahr 2021 hin waren die Krankenkassenprämien im Durchschnitt zwar vergleichsweise schwach angestiegen, erneut verzeichneten die romanischsprachigen Kantone jedoch einen grösseren Anstieg als die Deutschschweizer Kantone. Entsprechend wies Felix Schneuwly, Krankenkassenexperte von Comparis, darauf hin, dass die Kosten zukünftig in allen Prämienregionen hoch genug sein müssten, so dass nicht einzelne Prämienregionen für die zu tiefen Prämien anderer Regionen aufkommen und diese so «finanzieren» müssten. Kritisiert wurde darüber hinaus, dass der Bund bei der Prämienfestlegung zu wenig interveniere und die vorgeschlagenen Prämien einfach akzeptiere. Die Reserven müssten überdies nicht nur angesammelt, sondern tatsächlich auch eingesetzt werden, etwa im Rahmen der Corona-Pandemie: Anstatt dass die Kantone hier für einen Grossteil der Kosten aufkommen müssten, sollten die Krankenversicherungen ihre Reserven für diese unerwartete Notlage einsetzen – schliesslich sei dies ja ihr Zweck. Diesbezüglich betonte Heinz Brand (svp, GR) als Präsident von Santésuisse, dass die Krankenversicherungen ihre Reserven während der Pandemie dafür eingesetzt hätten, dass es nicht zu pandemiebedingten Prämienerhöhungen komme. Allgemein wehrten sich die Krankenversicherungen in den Medien gegen die Pflicht zum Reserveabbau, da man bereits in den letzten Jahren zu tiefe Kostenerwartungen eingereicht habe, um die Prämien tief halten zu können.

Offensive für tiefere Krankenkassenprämien der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg (Kt.Iv. 21.323, 21.324, 21.325)
Dossier: Krankenkassenreserven
Dossier: Offensive für tiefere Krankenkassenprämien der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg (2020) sowie des Kantons Waadt (2021)