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Im November 2022 fand in Ägypten die 27. UNO-Klimakonferenz (die so genannte COP27) statt. Ein erstes wichtiges Ziel der Konferenz bestand laut Medienmitteilungen des EDA und des Bundesrates darin, sicherzustellen, dass die Staaten ihre an der Klimakonferenz von Paris eingereichten Reduktionsziele einhalten. Weiter sollte die Frage diskutiert werden, wie sich die Staaten besser an die Folgen des Klimawandels anpassen können. Auch sollten die Umsetzungsregeln für den an der COP26 beschlossenen Marktmechanismus betreffend die Anrechenbarkeit von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen verabschiedet werden. Zudem sollte ein neues Finanzierungsziel für die Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern ab 2025 festgelegt werden. Die Schweiz verfolgte bei den Verhandlungen unter anderem das Ziel, dass ein konkreter Zeitplan für den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen beschlossen wird. Die Schweiz wollte sich auch dafür einsetzen, dass sich die konkreten Beschlüsse auf die Länder und Sektoren mit den grössten Emissionen konzentrieren und dass auch die Finanzflüsse künftig klimafreundlich ausgestaltet werden. Seitens der Schweizer Regierung betonte Bundespräsident Cassis in seiner Rede am Eröffnungsanlass, dass die Schweiz vorsehe, Gelder für die Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds sowie für den Special Climate Change Fund und den Fonds für die Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder zu sprechen.
Am Ende der Konferenz einigten sich die Staaten auf ein Arbeitsprogramm bis 2026. Zum Bedauern der offiziellen Schweiz nahm dieses die Länder mit den höchsten Treibhausgasemissionen nicht speziell in die Pflicht, ihren Ausstoss zu verringern. Enttäuscht zeigte sich die Schweiz auch darüber, dass keine Beschlüsse zum Ausstieg aus Kohle und zum Abbau der Subventionen für Erdöl und Erdgas gefällt worden waren. Diese Pläne wurden insbesondere von China, Indien, Indonesien und Brasilien blockiert. Auch das Ziel, die weltweiten Finanzflüsse klimafreundlicher auszugestalten, konnte nicht erreicht werden. Erfreulicher war aus Schweizer Sicht der Beschluss, einen neuen Fonds zu errichten, mit dem die verletzlichsten Länder (bspw. Inselstaaten) im Umgang mit den Schäden des Klimawandels unterstützt werden sollen. Allerdings wurde noch nicht geregelt, welche Länder in den Fonds einzahlen sollen oder wie die Gelder verteilt werden.
Insgesamt zeigten sich die Schweizer Delegation an der COP27 sowie die Schweizer Medien weitgehend enttäuscht über die Resultate der Konferenz. Der Tages-Anzeiger argumentierte, dass insbesondere der Zustand, dass gewisse Länder mit grossem CO2-Ausstoss wie China und Indien weiterhin in der Kategorie der Entwicklungsländer eingestuft werden, höchst problematisch sei. Die Einstufung war an der Umweltkonferenz von 1992 in Rio de Janeiro vorgenommen und seither nicht mehr geändert worden. Dadurch müssten diese Länder nicht die gleichen Verpflichtungen wie die als Industriestaaten eingestuften Länder eingehen und drückten sich somit vor ihrer Verantwortung. Auch Simonetta Sommaruga und der Leiter der Schweizer Delegation Franz Perrez kritisierten, dass die grossen Emittenten und die starke Öl- und Gaslobby konkrete Massnahmen wie den Kohleausstieg und die Abkehr von Subventionen für fossile Energieträger verhindert hätten.

COP27 in Ägypten
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Ende 2020 forderten fast hundert Regierungen, angeführt von Indien und Südafrika, zusammen mit zahlreichen NGOs eine temporäre Aussetzung der Patente auf Covid-19-Impfstoffen. Dies soll einen Technologietransfer und somit einen schnelleren und günstigeren Zugang zu den entsprechenden Impfstoffen für Menschen in Ländern mit niedrigerem Einkommen ermöglichen. Möglich sei eine solche Aussetzung aufgrund einer seit 1995 bestehenden Ausnahmeregel im TRIPS-Abkommen für geistiges Eigentum der WTO. Im Januar 2021 wandten sich verschiedene Schweizer NGOs in einem offenen Brief mit der Forderung an den Bundesrat, einen entsprechenden Antrag bei der WTO-Sitzung im Februar 2021 zu unterstützen. Dies sei auch im Sinne der Schweiz, zumal die Pandemie nur gemeinsam besiegt werden könne. Im September 2021 reichte der Kanton Jura überdies eine Standesinitiative ein, in der er ebenfalls ein entsprechendes Engagement der Schweiz forderte.

In den Medien wurde dieser Problematik ein gewisses Verständnis entgegengebracht. So seien zum Beispiel 80 Prozent der ersten Milliarde Impfdosen in den reichen Ländern verwendet worden – dort werde überdies 25-mal schneller geimpft als in den Ländern mit niedrigeren Einkommen. Reiche Länder mit 16 Prozent der Weltbevölkerung hätten zudem über die Hälfte der Impfstoffe aufgekauft, während in 100 Ländern noch keine Person geimpft worden sei. Schliesslich seien im Juni 2021 90 Prozent der Impfungen in den G20-Staaten erfolgt und nur 0.3 Prozent in den Staaten mit den niedrigsten Einkommen. Als besonders stossend wurde dies in den Medien in Anbetracht der hohen Kursgewinne und Umsätze der mit der Impfung beschäftigen Unternehmen erachtet.
Zu Wort kamen in den Medien aber auch die Pharmaunternehmen und -verbände, welche die Forderung ablehnten. So sei die Entwicklung der Impfstoffe einerseits das Verdienst der Unternehmen, andererseits sei eine Aussetzung der Patente kontraproduktiv, weil es dadurch zukünftig an Investitionen fehlen würde – so werde die entsprechende Forschung nur aufgrund der Verdienstaussichten fremdfinanziert. Darüber hinaus reiche der Erhalt eines Patents zur Produktion nicht aus – anschliessend stelle sich das Problem der fehlenden Rohstoffe und Herstellungskapazitäten.
Die Medien zeigten sich grösstenteils von letzterer Argumentation überzeugt, vereinzelt wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Covid-19-Impfstoffe zu einem grossen Teil von Staaten mitfinanziert worden seien – insbesondere durch die USA. Die WOZ ergänzte, dass die Impferfolge zu einem grossen Teil auch auf jahrzehntelanger öffentlich finanzierter Forschung beruhten. Zudem seien gemäss SP-Nationalrat Molina (sp, ZH) etwa in Indien und Südafrika durchaus Produktionskapazitäten vorhanden. Als Alternative wurde vor allem die Verteilung der Impfstoffe durch die Covax-Initiative für einen gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen hervorgehoben. Diese funktioniere jedoch nicht, weil die Industriestaaten die meisten Impfstoffe aufkaufen würden und somit für die übrigen Staaten mangels zu niedriger Produktion keine Impfstoffe übrig blieben, erwiderte erneut die WOZ.

Im Februar 2021 sprach sich die Schweizer Delegation beim WTO-Treffen für die Aufrechterhaltung der Patente aus, genauso wie die Delegationen der meisten EU-Staaten und der USA. Im Mai 2021 wurde jedoch bekannt, dass die US-Regierung ihre Meinung in der Zwischenzeit geändert hatte und eine zeitlich begrenzte Aufhebung der Patente befürwortete. Dazu wäre jedoch eine einstimmige Entscheidung der WTO nötig, wie die Medien berichteten. Im Anschluss an diese Meldung aus den USA brachen die Aktienkurse von Biontech, Curevac und Moderna gemäss NZZ ein.

Am World Health Summit der G20 im Mai 2021 blieb eine Entscheidung zu den Patenten aus, jedoch versprachen die Pharmaunternehmen Pfizer, Moderna und Johnson&Johnson eine vermehrte, teilweise vergünstigte Lieferung von Covid-19-Impfstoffen in die Staaten mit tieferen Einkommen. Nachdem Ende 2021 die 12. WTO-Ministerkonferenz Corona-bedingt verschoben werden musste, wurde es in den Medien trotz verschiedener erneuter Aufrufe von NGOs still um die Forderung.

Im Oktober 2022 sprach sich die SGK-SR gegen die Forderung des Kantons Jura aus, zumal die Impfkapazitäten in der Zwischenzeit stark gesteigert worden waren, während die Nachfrage nach dem Impfstoff abnahm.

Sollen Patente für Covid-19-Impfstoffe zugunsten ärmerer Länder ausgesetzt werden?

Nationalrätin Barbara Gysi (sp, SG) reichte Anfang Mitte Juni 2020 ein Postulat zur Aufarbeitung von Auslandsadoptionen ein. Das Postulat forderte eine ergänzende Untersuchung von Auslandsadoptionen basierend auf dem Postulat Ruiz (sp, VD; Po. 17.4181), welches eine Aufarbeitung der oft rechtswidrigen Adoptionen sri-lankischer Kinder zwischen 1973 und 1997 zum Inhalt hatte. Das Postulat Gysi sah nun in allen Kantonen eine umfassende Aufarbeitung der Auslandsadoptionen zwischen 1960 und 2020 durch eine unabhängige Instanz vor. So sollten unter anderem die psychologischen Auswirkungen bei adoptierten Personen festgehalten werden. Des Weiteren solle der Bundesrat prüfen, inwiefern das Kindeswohl mit dem Haager Adoptionsübereinkommen gewährleistet werde und ob die Auslandsadoptionspraxis auf Bundesebene einer Veränderung bedürfe.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter verwies in der parlamentarischen Debatte der Frühjahrssession 2022 darauf, dass diese Forderungen bereits im Rahmen des Postulats Ruiz erfüllt worden seien und der Bundesrat eine Bestandsaufnahme zu in weiteren Herkunftsländern adoptierten Kindern in Auftrag gegeben habe. Zusätzlich seien weitere Forschungsprogramme zur Untersuchung internationaler Adoptionen auf nationaler sowie kantonaler Ebene geschaffen worden. Aufgrund dieser laufenden Forschungsaufträge und Projekte zu Auslandsadoptionen beantragte der Bundesrat die Ablehnung des Postulats Gysi, worauf dieses im Nationalrat mit 100 zu 86 Stimmen (4 Enthaltungen) scheiterte.

Aufarbeitung von Auslandsadoptionen

Mittels Standesinitiative forderte der Kanton Aargau im Dezember 2020, die notwendigen Massnahmen zu definieren, um die Landesversorgung mit essenziellen Wirkstoffen, Medikamenten und medizinischen Produkten zu gewährleisten. Die Massnahmenplanung soll unverzüglich aufgenommen und mit den Kantonen koordiniert werden. In seiner schriftlichen Begründung argumentierte der Kanton Aargau mit Lieferengpässen und den durch die Herstellungsauslagerung verbundenen Abhängigkeiten der Schweiz von China und Indien. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung liege im Verantwortungsbereich des Kantons, der Aargau könne «dieses strategische Risiko» allerdings nicht alleine mindern. Von Bedeutung sei neben einer ausreichenden Lagerhaltung auch die Produktion innerhalb der Schweiz oder Europa. Dafür seien Anreize für die betroffenen Player, Kooperationen mit Europa und verpflichtende Regeln nötig. Weitere Punkte betrafen das Vereinfachen der Registrierung von Medikamenten durch Swissmedic und der zu verbessernde Umgang mit Verfallsdaten. Im Januar 2022 nahm sich die SGK-SR dem Kantonsbegehren an. Sie gab ihm allerdings keine Folge, da die Forderung bereits im Zusammenhang mit der Nachbearbeitung von Engpässen, die auf die Pandemie zurückzuführen sind, berücksichtigt werde.

Sicherung der Landesversorgung mit essenziellen Wirkstoffen, Medikamenten und medizinischen Produkten (Kt.Iv. 21.303)
Dossier: Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern

Im Juni 2021 stand die Covid-19-Pandemie erstmals im Zeichen der direktdemokratischen Institutionen. Den seit Beginn der Pandemie gewohnten Ablauf nahmen die Dinge noch zwischen Anfang bis Mitte Juni 2021, als sich das Parlament im Rahmen der Sommersession 2021 bereits mit der dritten Revision des Covid-19-Gesetzes befasste. Es hiess dabei eine Verlängerung der Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes bis Ende 2021 gut und strich die finanzielle Obergrenze von A-Fonds-perdu-Beiträgen an Sportclubs, so dass diese noch länger nicht ausgeschöpft werden würde. Bereits in der Frühjahrssession 2021 hatte das Parlament überdies entschieden, dass der Bund auch einen Drittel der durch die Corona-Massnahmen entstandenen finanziellen Verluste der öffentlich geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung übernimmt. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedete der Bundesrat nun im Juni 2021.

Am 13. Juni 2021 fand schliesslich die Referendumsabstimmung zum Covid-19-Gesetz statt. Damit war die Schweiz das erste Land weltweit, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger zu Teilen der Corona-Massnahmen äussern konnten. Auch wenn das Gesetz nicht die umstrittensten Einschränkungen für die Bevölkerung zum Inhalt hatte – so waren beispielsweise die Restaurantschliessungen auf das Epidemiengesetz zurückzuführen und nicht durch das Covid-19-Gesetz begründet –, wurde die Abstimmung gemeinhin als Plebiszit für oder gegen die bundesrätliche Corona-Politik verstanden. Das Referendum war vom Verein «Freunde der Verfassung» lanciert worden, die sicherstellen wollten, dass die Bürgerinnen und Bürger die höchste Macht im Lande bleiben – und nicht etwa der Bundesrat oder gar die WHO, wie sie befürchteten. Darüber hinaus wehrten sich die «Freunde der Verfassung» auch gegen eine Einschränkung der Grundrechte – insbesondere der Grundrechte von Ungeimpften aufgrund des Covid-Zertifikats –, sie befürchteten eine Corona-Impfpflicht und sie kritisierten die Verknüpfung von Unterstützungsmassnahmen der Wirtschaft mit den zusätzlichen Ermächtigungen für den Bundesrat. Dieser hatte durch das Covid-19-Gesetz die Ermächtigung erhalten, in verschiedenen Bereichen von geltenden Gesetzen abzuweichen. Die Befürwortenden des Covid-19-Gesetzes wiesen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die finanzielle Unterstützung zahlreicher Bereiche, etwa der Wirtschaft, der Kultur oder auch des Sports hin, welche in diesem Gesetz geregelt ist. Trotz grosser Emotionalität des Themas und zahlreicher Demonstrationen zu den Covid-19-Massnahmen im Vorfeld stand die Abstimmung im Schatten der Entscheidungen zum CO2-Gesetz sowie zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative. Mit 60.2 Prozent sprach sich eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für das Covid-19-Gesetz aus, in acht Inner- und Ostschweizer Kantonen überwogen jedoch die Nein-Stimmen.
Mit diesem Abstimmungsresultat war der Kampf gegen das Covid-19-Gesetz nicht zu Ende: Innert drei Wochen sammelten die Nein-Komitees erneut genügend Unterschriften gegen die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes, wobei sie diesmal insbesondere das Covid-19-Zertifikat bekämpfen wollten.

In der Zwischenzeit hatten die Kantone mit der Ausstellung ebendieser Covid-19-Zertifikate für geimpfte, genesene und getestete Personen begonnen – Anfang Juni 2021 hatte der Bundesrat die rechtliche Grundlage dafür mit der Covid-19-Verordnung «Zertifikate» präzisiert. Die Berechtigung zur Erstellung der Zertifikate war in der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes verankert worden. Zusammen mit den Zertifikaten traten auch eine Aufbewahrungs-App sowie eine Prüf-App für die Zertifikate in Gebrauch – neben dieser digitalen Form konnten die Zertifikate aber auch in Papierform ausgestellt und ebenfalls über einen QR-Code überprüft werden. Zusätzlich zu dem ab Juli 2021 in der EU akzeptierten Schweizer Zertifikat schuf der Bund Ende Juni ein «Zertifikat Light», das nur Auskunft über das Vorliegen eines Zertifikats gibt, aber nicht darüber, ob die betroffene Person geimpft, genesen oder getestet ist.

Auch von der Impffront gab es Anfang Juni 2021 Neuigkeiten: Swissmedic erteilte dem Pfizer/BioNTech-Impfstoff «Comirnaty» die Zulassung für 12 bis 15-Jährige, die somit ab dem 22. Juni ebenfalls geimpft werden konnten. Kurze Zeit später beantragte auch Moderna eine Ausdehnung der Zulassung seiner Impfung auf 12- bis 17-Jährige, was ab August 2021 ebenfalls möglich wurde. Zudem schloss der Bundesrat einen Monat später einen Vertrag über 3'000 Dosen des Arzneimittels «Sotrovimab» von GlaxoSmithKline ab, das jedoch zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz noch nicht zugelassen war.

Bezüglich der Situation der Wirtschaft hatte der Bundesrat ebenfalls im Juni 2021 einiges zu berichten. Schlechte Nachrichten gab es beim Rückblick der Hotellerie sowie der Parahotellerie auf die Wintersaison 2020/2021: Die Anzahl Logiernächte der Hotellerie war in dieser Zeit gegenüber dem Vorjahr um 26 Prozent gesunken, was einem Rückgang um 3.4 Mio. Logiernächte entspricht. Der grosse Rückgang an ausländischen Gästen (-70.1%; -3.4 Mio. Logiernächte) konnte durch einen Anstieg der Anzahl Schweizer Gäste nur teilweise ausgeglichen werden (+16.5%; +1.1 Mio. Logiernächte). In der Parahotellerie sank die Nachfrage insgesamt um 11.3 Prozent, wobei auch dies auf das Ausbleiben der ausländischen Gäste zurückzuführen war. Im ersten Quartal 2021 war zudem auch das BIP um 0.5 Prozent gesunken, nachdem es im vierten Quartal 2020 noch um 0.1 Prozent angestiegen war. Dennoch zeigte sich die Expertengruppe des Bundes optimistisch und erhöhte die BIP-Prognose für das Jahr 2021 auf 3.6 Prozent. Demnach habe die Binnenwirtschaft mit einer «kräftigen Aufholbewegung» auf die Massnahmenlockerungen reagiert, zudem verbessere sich auch international die Konjunkturlage. Dies zeigte sich auch an der Zunahme der Exporte (+3.5%), die im Mai 2021 gar einen neuen monatlichen Höchststand erreichten.
Trotz dieser positiveren Prognosen erachtete der Bundesrat die Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft weiterhin als nötig. So nahm er, wie es in der dritten Revision des Covid-19-Gesetzes geregelt worden war, Anpassungen an der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen vor (etwa die «Härtefall-im-Härtefall-Regel»), wodurch die Unternehmen teilweise höhere Beträge erhalten sollten. Zudem sollte der ausserordentliche Anspruch auf KAE für Lernende, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Ebenfalls verlängert wurden die Bezugsdauer für KAE, das vereinfachte Verfahren zur Abrechnung von KAE sowie die Geltungsdauer des Corona-Erwerbsersatzes.
Neben diesem Ausbau bei den KAE gab das SECO auch bekannt, seine diesbezüglichen Kapazitäten in der Missbrauchsbekämpfung zu verdreifachen und die Arbeitgeberkontrollen zu intensivieren. So seien bisher 900 Missbrauchsmeldungen und 500 auffällige Abrechnungen gemeldet, aber nur 131 Kontrollen durchgeführt worden. Davon sei in 10 Prozent der Fälle ein Missbrauch festgestellt und Strafanzeige eingereicht worden, in 74 Prozent der Fälle mussten die Arbeitgebenden fehlerhafte Abrechnungen über insgesamt CHF 10.6 Mio. korrigieren. Bis Ende Jahr sollten nun 200 weitere Kontrollen und im Jahr 2022 dann 700 Kontrollen möglich sein.
Dass die Pandemie noch nicht vorbei war, zeigte überdies die Verlängerung des Zivilschutzaufgebots bis Ende Oktober 2021. Insbesondere zur Unterstützung des Gesundheitswesens würden weiterhin etwa 1'000 Zivilschutzangehörige wöchentlich eingesetzt.

Nicht nur die Schweiz, insbesondere auch die weniger vermögenden Staaten stellte die Pandemie vor grosse Herausforderungen. Anfang Juni lieferte die Schweiz daher verschiedene humanitäre Hilfsgüter nach Sri Lanka, darunter Antigen-Tests, Beatmungsgeräte und Sauerstoffkonzentratoren. Bis Ende August folgten weitere Lieferungen in die Mongolei (12.7.), nach Tunesien (16.7.), Indonesien (24.7.), Thailand (28.7.) und Vietnam (11.8.). Ende Juni lieferte die Schweiz zudem die Mehrheit der bestellten, in der Schweiz aber nicht zugelassenen Impfstoffdosen von AstraZeneca an die Covax Facility, welche einen gleichmässigen und gerechten Zugang zu den Covid-19-Impfstoffen sicherstellen will.

Weiterhin Thema blieben auch die Corona-Schulden, welche sich auf dem Amortisationskonto angehäuft hatten. Zu deren Abbau sah die Regierung zwei mögliche Varianten vor – unter anderem durch eine fixe Verbuchung der SNB-Zusatzausschüttungen als ausserordentliche Einnahmen und durch Einsatz der ordentlichen Überschüsse der letzten Jahre. Seine positive Erwartungshaltung unterstrich der Bundesrat zudem mit einem ausgeglichenen Budget für das Jahr 2022, nachdem das Budget 2021 CHF 2 Mrd. im Minus gelegen hatte.

Auf den 26. Juni 2021 vollzog der Bundesrat einen weitreichenden Öffnungsschritt: Er hob die Homeoffice-Pflicht, die Maskenpflicht im Freien sowie die Sitzzahlbeschränkung in Restaurants auf und erlaubte Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Kapazitätsbeschränkungen. Zudem erleichterte er die Einreise in die Schweiz, ausser für Personen aus Staaten «mit einer besorgniserregenden Virusvariante». Gleichzeitig mit diesen Lockerungen wagte die Regierung auch einen Ausblick auf den Corona-Herbst und -Winter: Sie setze insbesondere auf die «rasche Entdeckung besorgniserregender Virusvarianten, die Weiterführung der Impfkampagne sowie genügend Kapazitäten für das Testen und das Contact Tracing in den Kantonen». Entsprechend schloss sie Ende August einen weiteren Vertrag mit Pfizer über je 7 Mio. Impfdosen und einer Option für je 7 Mio. weitere Impfdosen für die Jahre 2022 und 2023 ab.
Eine Corona-bedingte Verschärfung plante der Bundesrat in der Asylpolitik. So sollten Personen, die weggewiesen werden, «zu einem Covid-19-Test verpflichtet werden können». Ohne eine solche Verpflichtung könnten die Wegweisungen teilweise nicht durchgesetzt werden, da die Herkunfts- oder Dublin-Staaten sowie die Fluggesellschaften entsprechende Tests verlangen würden, begründete die Regierung diese Massnahme. Gleichzeitig verlängerte die Regierung die Covid-19-Verordnung «Asyl» mit Regelungen zur Durchführung von Befragungen oder zur Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten.

Dass trotz Lockerungen noch nicht alles rund lief, zeigte das zweite Massnahmenpaket für den öffentlichen Verkehr. Wie bereits im Vorjahr erhöhte der Bundesrat die Limite für kurzfristige Darlehen für die SBB, um deren Finanzierungslücke zu decken. Hilfe benötigte auch der Tourismus, weshalb die Regierung Anfangs September ein Recovery Programm bekannt gab. Mit zusätzlichen Bundesmitteln sollte die Nachfrage gesteigert und die Innovationsfähigkeit erhalten bleiben.

Mitte August gab der Bundesrat bekannt, dass das Referendum zur zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes zustandegekommen sei und Ende November 2021 zur Abstimmung kommen werde. Ende Sommer befanden sich die Covid-19-Fallzahlen im Anstieg zu einer vierten Welle. Aus Angst vor einem stärkeren Anstieg der Spitaleinweisungen und einer entsprechenden Überlastung der Spitäler bereitete der Bundesrat eine mögliche Ausdehnung der Zertifikatspflicht vor. Dazu schickte er eine Vorlage in die Vernehmlassung, mit der er Zertifikate auch für Innenbereiche von Restaurants, für Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und für Veranstaltungen im Innern obligatorisch machen wollte. Damit wollte er die erneute Schliessung von Betrieben verhindern. Nachdem die Ankündigung in der Vernehmlassung bei Kantonen und Sozialpartnern mehrheitlich auf Zustimmung gestossen war, dehnte der Bundesrat die Zertifikatspflicht per 13. September 2021 – befristet bis zum 24. Januar 2022 – aus. Gleichzeitig gab die Regierung bekannt, dass auch die Arbeitgebenden die Zertifikate überprüfen dürfen, um «angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen».
Dies führte bei den Gegnerinnen und Gegnern der Covid-19-Massnahmen zu lautstarken Protesten, sie fühlten sich damit vom sozialen Leben ausgeschlossen und diskriminiert. Zudem übernahm der Bund die Kosten der Covid-19-Tests zum Erhalt eines Zertifikats mit einigen Ausnahmen ab Oktober nicht mehr, wovon insbesondere die ungeimpften Personen betroffen waren.
Ebenfalls für Unmut bei den Gegnerinnen und Gegnern der Covid-19-Massnahmen sorgte die Ankündigung, dass einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes in einer vierten Revision über Ende 2021, das ursprüngliche Enddatum des Gesetzes, hinaus verlängert werden sollten – etwas, das die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes schon bei der Schaffung des Gesetzes im Vorjahr befürchtet hatten. Dies sei «angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie» aber notwendig, betonte die Regierung.

Wie in anderen Staaten auch reichten die Impfstoffhersteller Pfizer und Moderna auch in der Schweiz Gesuche für eine dritte, geringere Impfdosis ein, für einen sogenannten Booster. Zudem kaufte der Bund 150'000 Impfdosen des bereits seit März 2021 zugelassenen Vektor-basierten Impfstoffs von Johnson & Johnson («Janssen»), mit dem Personen geimpft werden sollten, für welche eine Impfung mit mRNA-Impfstoffen nicht möglich war oder die eine solche ablehnten. Gleichzeitig plante der Bund eine Impfoffensive, mit der er die unentschlossenen Personen, die «für einen Impfentscheid noch Informationen benötigen», erreichen wollte. In einer nationalen Impfwoche sollte die Impfquote, die zu diesem Zeitpunkt bei 71 Prozent vollständig Geimpfter lag, für maximal knapp CHF 100 Mio. insbesondere mit mobilen Impfstellen und persönlichen Gesprächen erhöht werden. Angedacht war auch ein Gutschein für Personen, die anderen «beim Entscheid für eine Impfung wesentlich geholfen haben» – nach negativen Rückmeldungen liess der Bundesrat diese Idee jedoch wieder fallen.

Nachdem die Ansteckungszahlen bis Anfang Oktober wieder gesunken waren und die vierte Welle somit überstanden war, diskutierte der Bundesrat eine teilweise Aufhebung der Zertifikatspflicht. Im Hinblick auf den anstehenden Winter, vereinzelt bereits wieder angsteigende Fallzahlen und aus Angst vor der «hochansteckenden Deltavariante» liess er diese Idee jedoch wieder fallen. Stattdessen schuf er ein «Schweizer Covid-Zertifikat», mit dem eine zuvor erfolgte Ansteckung mit Covid-19 durch einen positiven Antikörpertest belegt werden sollte und das 90 Tage gültig sein sollte. Zudem verlängerte er die Dauer eines Zertifikats für Genesene von 180 auf 365 Tage. Zeitgleich gab die Eidgenössische Kommission für Impffragen eine Empfehlung für eine Booster-Impfung für Personen über 65 Jahren aus. Zwar seien die Impfstoffe sehr wirksam, der Schutz könne aber bei älteren Personen über die Zeit abnehmen. Ab Mitte November sollten daher Auffrischungsimpfungen möglich sein – Swissmedic hatte die entsprechenden Anträge von Pfizer und Moderna gutgeheissen.

In der Folge stieg der Druck im Corona-Kessel an. Einerseits nahmen die Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen an Häufigkeit und Intensität zu, was sich auch in einer immer ausführlicheren Medienberichterstattung niederschlug. Nachdem es mehrmals zu Ausschreitungen gekommen war, bewilligte etwa die Stadt Bern die Kundgebungen nicht mehr und hatte in der Folge mit unbewilligten Demonstrationen zu kämpfen. Die Medien beschrieben in der Folge die Stimmung bezüglich Corona und der kommenden Abstimmung zum Covid-19-Gesetz als zunehmend gehässig; teilweise befürchteten sie gar eine «Spaltung der Gesellschaft» und machten dafür grösstenteils die Massnahmen-Gegnerinnen und -Gegner verantwortlich. Diese fühlten sich ihrerseits unfair behandelt, einzelne von ihnen befürchteten gar Ungereimtheiten bei der Abstimmung und kündigten an, ein ablehnendes Abstimmungsergebnis nicht akzeptieren zu wollen. Auf der anderen Seite stiegen die Fallzahlen kurz nach überwundener vierter Welle Ende Oktober bereits wieder zu einer fünften Welle an, die bis vor dem Abstimmungssonntag eine neue Höchstzahl an Corona-Infektionen mit sich brachte. Inmitten dieser turbulenten Zeit fiel die Impfwoche des Bundesrates, die kaum zu neuen Impfwilligen führte, jedoch für Provokationen durch die Impfgegnerinnen und -gegner sorgte und in den Medien auch deshalb auf grosse Aufmerksamkeit stiess.

Ende November 2021 fand die Abstimmung über die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes statt. Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 65.7 Prozent sprachen sich 62 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – und damit etwa 2 Prozentpunkte mehr als noch im Juni – für Annahme der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes aus. Dabei hatten sich die Unterschiede zwischen den Regionen etwas ausgeglichen – ablehnende Mehrheiten gab es nun nur noch in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Schwyz. Nach dem Abstimmungsentscheid glätteten sich die Wogen zumindest gegen aussen wieder etwas, auch wenn sich die Gegnerinnen und Gegner des Covid-19-Gesetzes nur teilweise versöhnt zeigten.

Keine Entspannung gab es hingegen bei den Covid-19-Fallzahlen – ganz im Gegenteil: Ende November tauchte mit «Omikron» eine neue, deutlich ansteckendere Virusvariante auf, die sich, trotz Einreiseverbot aus den entsprechenden Ländern, schon kurz darauf auch in der Schweiz ausbreitete. Dabei war unklar, wie gut die bestehenden Impfungen gegen die neue Variante wirken. Bis Ende 2021 schnellten die Fallzahlen in bisher ungeahnte Höhen. Deshalb weitete der Bundesrat anfangs Dezember 2021 die Zertifikatspflicht und die Maskentragpflicht auf Innenräume öffentlicher Veranstaltungen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten aus und empfahl eine Verwendung des Zertifikats bei privaten Anlässen mit mehr als zehn Personen. Kurz darauf ordnete er auch einen weiteren Assistenzdienst der Armee zur Hilfe in den Spitälern oder bei Impflokalen sowie des Zivilschutzes bei den Impfungen und dem Contact Tracing an.

Inmitten dieser Unsicherheiten verlängerte das Parlament in der Wintersession 2021 im Rahmen der vierten Revision zahlreiche Massnahmen des Covid-19-Gesetzes, um der Pandemie auch in ihrem dritten Jahr angemessen begegnen zu können. National- und Ständerat kamen in den Beratungen überein, dass der Bund die Testkosten für Antigen-Schnelltests wieder übernehmen muss. Zu einer Erleichterung für die Ungeimpften führte dies jedoch nicht, da der Bundesrat kurz vor Weihnachten entschied, für Innenräume wie Restaurants oder Kinos neu eine 2G-Regel einzuführen: Zutritt erhielten somit nur noch Geimpfte oder Genesene. Zuvor hatte das Parlament Anträge für ein Verbot einer solchen Regel im Rahmen des Covid-19-Gesetzes abgelehnt. Zudem verhängte der Bundesrat erneut eine Homeoffice-Pflicht und beschränkte private Treffen auf maximal zehn Personen, verlängerte aber auch die Unterstützung für Sportklubs und den Kulturbereich, die Schutzmassnahmen im Asylbereich, den Corona-Erwerbsersatz sowie die Erleichterungen zur Stimmrechtsbescheinigung. Keine dieser Massnahmen konnte jedoch eine Explosion der Fallzahlen verhindern: Lag die höchste Zahl Neuansteckungen an einem Tag bisher bei ca. 10'000 Fällen (Ende Oktober 2020), erreichte dieser Wert aufgrund der Omikron-Variante am 24. Januar 2022 ein neues Maximum von 48'500 Neuansteckungen. Die Omikron-Variante erwies sich jedoch als weniger gefährlich als die Delta-Variante – trotz riesiger Fallzahlen hielt sich die Anzahl Hospitalisationen in einem Rahmen, der für die Spitäler und das Spitalpersonal zu bewältigen war. So wurden die Höchstwerte an Hospitalisationen vom November 2020 bei Weitem nicht erreicht.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Am 14. April kündigte der Bundesrat erneut einen «moderaten», dritten Öffnungsschritt an – und dies, obwohl sich gleichzeitig die dritte Corona-Welle ankündigte. So waren die Fallzahlen seit Anfang April wieder deutlich angestiegen. Dennoch sollten auf den 19. April wieder eingeschränkt Veranstaltungen mit Publikum möglich sein und Restaurants ihre Terrassen öffnen können, wie es der Bundesrat ursprünglich auf den 22. März geplant hatte. Weiterhin sollten dabei jedoch Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten. Neben den bisherigen Kriterien habe er bei seinem Entscheid auch das Voranschreiten der Impfquote sowie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt, begründete der Bundesrat sein Vorgehen. Die Regierung berichtete auch über den Versorgungsstand mit «wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19», welche sie sobald wie möglich beschaffen wolle und deren Kosten sie vorläufig übernehmen werde. So unterschrieb sie in der Tat einige Tage später einen Vertrag mit Roche Pharma (Schweiz) AG für die Beschaffung von 3'000 Dosen eines «vielversprechenden Arzneimittels» gegen Covid-19, deren Lieferung auf Mitte Mai 2021 angekündigt wurde. Kurz zuvor hatte Swissmedic die betroffenen Medikamente zur Anwendung in der Schweiz zugelassen.
Neben dieser Lockerung verlängerte der Bundesrat hingegen erneut die Massnahmen im Asylbereich etwa zur Durchführung von Befragungen, zur Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten sowie die Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren.

Am 21. April stellte der Bundesrat dann sein Drei-Phasen-Modell vor, das die Lockerungsschritte während den nächsten Monaten bestimmen sollte. Die erste Phase – die Schutzphase – sollte so lange andauern, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen doppelt geimpft sind. In dieser Phase, der Bundesrat schätzte ihre Dauer bis Ende Mai 2021, sollten keine Lockerungen vorgenommen werden. Die darauffolgende Stabilisierungsphase habe so lange zu dauern, bis alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind – schätzungsweise bis Ende Juli 2021. Dabei sollten Lockerungen möglich sein, sofern sich die Richtwerte (Fallzahlen, Hospitalisierungen und Belegung der Intensivstationen) nicht zu stark verschlechtern. In der Normalisierungsphase schliesslich sollten schrittweise sämtliche Einschränkungen fallen gelassen werden. Jedoch sei eine Wiederaufnahme von Einschränkungen für Personen ohne Covid-19-Zertifikat möglich, falls eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, betonte der Bundesrat.
Im Drei-Phasen-Modell des Bundesrates erhielt das Covid-19-Zertifikat eine besondere Bedeutung. Tags darauf gab das BAG seine diesbezüglichen Pläne bekannt: Bis im Sommer 2021 werde in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag im Covid-19-Gesetz ein «einheitliches, fälschungssicheres und international anerkanntes COVID-Zertifikat» erstellt, das Angaben zum Impf-, Test- oder Genesenen-Status enthalte. Standen zu diesem Zeitpunkt noch zwei konkurrenzierende Produkte zur Diskussion, gab das BAG Anfang Mai 2021 dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) den Auftrag zur Erstellung des Zertifikats.
Zu diesem Zeitpunkt begannen zudem die Ansteckungszahlen bereits wieder zu sinken – die dritte Welle erwies sich somit als deutlich kleiner als die zwei vorherigen Wellen.

Ende April 2021 kündigte der Bundesrat die Unterstützung der globalen Initiative «Access to Covid-19 Tools Accelerator» an. Mit dieser Initiative soll weltweit ein «gerechte[r] Zugang zu Impfstoffen, Tests und Medikamenten» zum Kampf gegen das Virus geschaffen werden. Die dafür nötige Finanzierung beantragte die Regierung mittels einer Nachmeldung zum Nachtrag I zum Voranschlag 2021 in der Höhe von CHF 614 Mio., mit der neben der globalen Initiative (CHF 300 Mio., davon CHF 226 Mio. als Nachtragskredit) der Schutzschirm für den Kulturbereich (CHF 90 Mio.) unterstützt werden sollte. Die Massnahmen zum Schutzschirm präzisierte der Bundesrat ebenfalls: Dürfen von den Kantonen bewilligte Veranstaltungen zukünftig Corona-bedingt nicht stattfinden, erhalten die Organisatorinnen und Organisatoren im Sinne einer Schutzschirm-Regelung eine Entschädigung.

Den Abschluss eines Vertrags mit Moderna über zusätzliche 7 Mio. Impfdosen mit der Option für noch einmal 7 Mio. Impfdosen für das Jahr 2022 gab der Bundesrat am 6. Mai bekannt. Damit solle die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit dem Impfstoff auch für das folgende Jahr sichergestellt werden. Damit hatte sich der Bundesrat bis zu diesem Zeitpunkt fast 43 Mio. Impfdosen (+ 7 Mio. als Option) gesichert. Tags darauf reichte Pfizer bei Swissmedic den Antrag auf Zulassung seiner Impfung für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren ein.
Zu demselben Zeitpunkt informierte die Regierung auch darüber, dass die Schweiz Indien im Kampf gegen Covid-19 mit Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräten unterstütze. Kurze Zeit später lieferte die Schweiz überdies Antigentests, Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren und Schutzmaterial nach Nepal und Sri Lanka.

Am 12. Mai verabschiedete der Bundesrat sein Drei-Phasen-Modell und informierte über den vierten Öffnungsschritt, der gemäss dem Modell erfolgen soll, sobald alle impfbereiten Risikopersonen ihre Impfung erhalten hätten – voraussichtlich Ende Mai 2021. Dieser Öffnungsschritt sollte eine Öffnung der Innenräume der Restaurants, eine Erhöhung der maximalen Personenzahl bei öffentlichen Veranstaltungen und eine Abschwächung der Homeoffice-Pflicht für regelmässig testende Betriebe beinhalten. Zudem sollten Geimpfte, wie bereits die Genesenen, von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Gleichzeitig verlängerte der Bundesrat erneut die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate sowie die Geltungsdauer des summarischen Verfahrens zur Abrechnung von KAE bis Ende September 2021.

Eine Woche später berichtete der Bundesrat über seine Pläne für das Covid-19-Zertifikat: Dieses werde einen Nachweis für eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test (Schnelltest oder PCR-Test, nicht aber Selbsttests) enthalten. Es solle vor allem die Durchführung von Grossveranstaltungen ermöglichen (sogenannter «roter Bereich») und entsprechend nicht für Restaurants, Kinos oder Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Personen eingesetzt werden («oranger Bereich») – gleichzeitig schloss der Bundesrat jedoch einen Einsatz des Zertifikats bei Letzteren bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage nicht aus. Zudem soll das Zertifikat in diesem orangen Bereich freiwillig eingesetzt und damit eine Aufhebung anderer Einschränkungen (Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen) erreicht werden können. Nicht eingesetzt («grüner Bereich») werden solle das Zertifikat hingegen an alltäglichen Orten, z.B. im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden oder am Arbeitsplatz.
Gleichentags kündigte die Regierung die Schaffung eines Förderprogramms für Covid-19-Impfstoffe und -Arzneimittel an. Bis Ende 2022 stelle der Bund CHF 50 Mio. zur Verfügung, um die Covid-19-Arzneimittelversorgung der Schweizer Bevölkerung und die Rahmenbedingungen für die Impfstoffentwicklung und -produktion zu gewährleisten oder zu verbessern. Zudem unterschrieb der Bundesrat einen Vertrag zum Kauf von 4'300 Dosen eines Covid-19-Arzneimittels des Unternehmens Eli Lilly (Schweiz) AG, die Mitte Juni 2021 geliefert werden sollen.

Kurzfristig entschied sich der Bundesrat Ende Mai aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage und entsprechender Rückmeldungen in der Konsultation, den vierten Öffnungsschritt grösser zu gestalten als ursprünglich angekündigt. Da in den meisten Kantonen die Vakzination der impfwilligen Risikopersonen bis Ende Monat abgeschlossen sei, beginne Anfang Juni die zweite Phase des Drei-Phasen-Modells, die Stabilisierungsphase. Deshalb könnten die Personenbeschränkungen gelockert werden, beispielsweise bei Publikumsveranstaltungen (innen neu 100, aussen neu 300), bei privaten Treffen (innen 30, aussen 50), beim Amateursport oder bei der Laienkultur. Auch der Präsenzunterricht an Hochschulen könne ausgeweitet werden und die Homeoffice-Pflicht für Unternehmen mit regelmässigen Covid-19-Tests aufgehoben werden. Wie vielfach verlangt worden war, sollten auch die Innenräume der Restaurants wieder genutzt werden können.
Eine Lockerung bei den Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen stellte der Bundesrat für die nächsten Monate in Aussicht. Nach ersten Pilotveranstaltungen ab Anfang Juni sollten entsprechende Grossveranstaltungen ab Anfang Juli möglich sein, ab dem 20. August gar Veranstaltungen mit 10'000 Personen.
Daneben thematisierte der Bundesrat auch die «schrittweise[...] Rückkehr zur Normalität in sämtlichen Wirtschaftsbereichen». Er wolle gemäss Rücksprache mit den Kantonen die A-Fonds-perdu-Beiträge auf Ende Jahr auslaufen lassen, zumal die Härtefallhilfen in den meisten Fällen ausreichend seien. Für diejenigen Unternehmen, für welche dies nicht reiche, wolle er die sogenannte «Härtefall im Härtefall-Regel» von den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 5 Mio. auf kleinere Unternehmen ausdehnen und sich mit seinen Bundesratsreserven, wie sie ebenfalls in der zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes geschaffen worden waren, an kantonalen Unterstützungsmassnahmen beteiligen, auch wenn diese von den Bundesvorgaben abweichen. Gleichzeitig definierte er eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen für die Wirtschaft: Ihr erster Pfeiler, die Normalisierung, enthalte den laufenden Ausstieg aus den Hilfsmassnahmen. Der zweite Pfeiler, die Begleitung des Strukturwandels, beinhalte Projekte wie das «Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz» oder das geplante «Recovery Programm für den Tourismus». Und der dritte Pfeiler, die Revitalisierung, bestehe aus Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft und der Wachstumsaussichten.

Ende Mai 2021 informierte der Bundesrat über ein nationales Überwachungsprogramm für SARS-⁠CoV-⁠2, mit dem die verschiedenen Varianten der Krankheit und ihre Prävalenz in der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit verschiedenen universitären Kliniken oder Laboratorien, mit der Plattform NextStrain und der Swiss Covid Task Force beobachtet werden sollen. Das Programm soll von März 2021 bis März 2022 dauern.

Neuigkeiten zu den Impfungen lieferte der Bundesrat bereits wieder Anfang Juni 2021. So hatte Swissmedic dem Pfizer/BioNTech-Impfstoffs die Zulassung auch für 12- bis 15-Jährige erteilt. Zudem kann dieser Impfstoff nach Prüfung neuer Stabilitätsdaten durch Swissmedic neu während einem Monat bei 2-8 Grad Celsius gelagert werden. Bisher konnten die Impfdosen nur während fünf Tagen im Kühlschrank aufbewahrt und mussten zuvor bei minus 70 Grad gelagert werden. Mitte Juni folgte auch der Zulassungsantrag von Moderna für die Covid-Impfung von Kindern zwischen 12 und 17 Jahren.

Am 4. Juni 2021 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über das Covid-19-Zertifikat, beruhend auf dem Covid-19-Gesetz, und regelte darin verschiedene Aspekte des Zertifikats. So soll dieses sowohl in Papierform als auch elektronisch vorliegen, jeweils mit denselben Informationen in lesbarer Form und in einem QR-Code mit elektronischer Signatur des Bundes. Seit Ende Mai führte das BIT zudem einen Public Security Test des Zertifikats durch. Die Verordnung enthielt überdies die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Informationen zur Aufbewahrung (in der «COVID Certificate App») und zur Überprüfung (mittels der «COVID Certificate Check App») sowie die Kompatibilität mit dem entsprechenden EU-Zertifikat. Bis Ende Juni sollte das Zertifikat in allen Kantonen eingeführt werden.

Ebenfalls Anfang Juni zog die Regierung einmal mehr Zwischenbilanz zur wirtschaftlichen Entwicklung in einzelnen Sektoren. Schlecht fiel diese Bilanz aus, wenn die Zahlen die Lage des Vorjahres beleuchteten. So war die Anzahl Kulturschaffende im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um fast 5 Prozent gesunken, wobei insbesondere Frauen, Teilzeitbeschäftigte und Personen auf dem Land betroffen seien. Auch die Zahlen der Schweizer Hotellerie zur Wintersaison 2020/2021 waren unerfreulich: Die Logiernächte waren gegenüber der Vorsaison um 26 Prozent zurückgegangen, bei der ausländischen Nachfrage gar um 70 Prozent. Dies konnte zumindest teilweise durch einen Anstieg der inländischen Gäste (um 17%) kompensiert werden. Ähnliche Werte wies diesbezüglich die Parahotellerie auf, deren Rückgang jedoch mit insgesamt 11.3 Prozent geringer ausfiel. Rückläufig war im 1. Quartal 2021 auch das BIP, das gegenüber dem Vorquartal um 0.5 Prozent sank, wobei insbesondere das Gastgewerbe, der Kunst- und Unterhaltungsbereich, aber auch das Gesundheitswesen rückläufige Zahlen aufwiesen.
Positive Konjunkturprognosen erstellte hingegen die Expertengruppe des Bundes, falls die Massnahmen gelockert werden könnten: Für das Jahr 2021 könne in diesem Fall ein BIP-Wachstum von 3.6 Prozent erwartet werden. Erste Anzeichen dafür lieferten etwa die steigenden Detailhandelsumsätze vom April 2021: Im Vergleich zum April 2020 nahmen diese um 34.8 Prozent zu, was einen Rekordwert darstellte, jedoch auch durch den schwachen Vorjahreswert begründet war. Auch die Exporte hatten im Mai 2021 um 3.5 Prozent zugenommen und damit gar einen neuen monatlichen Höchststand erreicht, während die Importe leicht gesunken waren. Eine Erleichterung gegenüber dem Vormonat gab es schliesslich auch bei der Arbeitslosigkeit, diese nahm insgesamt um 0.2 Prozentpunkte ab, wobei insbesondere der Rückgang bei der Jugendarbeitslosigkeit (-9.6 Prozentpunkte) ausgeprägt war. Profitiert von den Corona-bedingten Ladenschliessungen hatte zudem anscheinend die Post, die aufgrund des Paketbooms ihren Gesamtumsatz des schweizerischen Postmarkts um 3 Prozent hatte steigern können. Sie sei dabei jedoch an ihre Leistungsgrenzen gekommen, zeigte der Jahresbericht 2020 der Eidgenössischen Postkommission PostCom.

Anfang Juni 2021 wurde die Missbrauchsbekämpfung bei der Kurzarbeit intensiviert. Seit der Ausdehnung der Kurzarbeitsentschädigungen im März 2020 seien 900 Missbrauchsmeldungen und 500 auffällige Abrechnungen eingegangen, denen nun mithilfe von 40 externen, aber von der ALV-geschulten Mitarbeitenden nachgegangen werden sollte. Bisher habe das SECO bei 131 Arbeitgeberkontrollen in 13 Fällen einen Missbrauch nachgewiesen und in 97 Fällen fehlerhafte Abrechnungen korrigiert.

Am 11. Juni 2021 startete der Bundesrat die Konsultation zum fünften Öffnungsschritt. In Übereinstimmung mit dem 3-Phasen-Modell beabsichtigte er aufgrund von optimistischen Werten der Covid-19-Kriterien, auf Ende Juni unter anderem die Maskenpflicht im Freien aufzuheben, die zulässige Gruppengrösse in Restaurants zu erhöhen und Discotheken für Personen mit Zertifikat wieder zu öffnen. Das Zertifikat wurde für Grossanlässe und Diskotheken obligatorisch und konnte bei Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Besuchern, in Restaurants oder bei Sport- und Kulturanlässen freiwillig von den Organisatorinnen und Organisatoren eingesetzt werden. Kein Einsatz war für den öffentlichen Verkehr oder für private Veranstaltungen vorgesehen. Gleichzeitig plante die Regierung, die Einreisen in die Schweiz zu erleichtern – insbesondere sollte die Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Schengenraum sowie das Einreiseverbot aus Drittstaaten für Geimpfte aufgehoben werden. Für die Einreise aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten blieb ein negativer PCR-Test notwendig, sofern die Einreisenden nicht geimpft oder genesen waren. Neben einer Verlängerung des Zugangs von Lernenden und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen zu KAE führte der Bundesrat aber auch die eintägige Karenzfrist für die Kurzarbeit wieder ein und nahm damit eine erste Verschärfung des Zugangs zu Kurzarbeitsentschädigungen vor.

Trotz dieser verschiedenen Öffnungsschritte kam es weiterhin zu Protesten gegen die Corona-Massnahmen. In der Zwischenzeit waren zwar die meisten Demonstrationsauflagen gelockert worden, trotzdem überstieg die Anzahl erwarteter Demonstrierender häufig die erlaubten Höchstzahlen. Zu Diskussionen führten unter anderem die unterschiedlichen Herangehensweisen in den Demonstrationsorten: An einigen Orten wurden Bewilligungen erteilt, an anderen wurden die Demonstrationen trotz eines Verbotes geduldet und wieder andere setzten ihr Verbot mit einem grossen Polizeiaufgebot durch. Doch nicht nur wegen Corona, auch wegen anderer Themen, insbesondere Klimaschutz und 1. Mai, ging die Bevölkerung nach langer Absenz wieder vermehrt auf die Strasse.

Verlauf und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Wirtschaftliche und finanzielle Folgen

Der Bundesrat veröffentlichte im Dezember 2020 in Erfüllung des Postulats Ruiz (sp, VD) einen Bericht über illegale Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka. Unter anderem wurde die ZHAW im Rahmen des Postulats Ruiz damit beauftragt, eine historische Analyse und Aufarbeitung der Adoptionen aus Sri Lanka zwischen 1973 und 1997 durchzuführen. In diesem Zeitraum wurde rund 950 Kindern aus Sri Lanka eine Einreisebewilligung erteilt, während zwischen 1979 und 1997 881 Kinder mit sri-lankischer Staatsbürgerschaft in der Schweiz adoptiert wurden. 1981 kamen jedoch erste Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Adoptionen auf, als die Schweizer Botschaft in Colombo die Bundesbehörden mit sri-lankischen Zeitungsartikeln, die rund 90 Prozent der ausländischen Adoptionen als rechtswidrig einstuften, konfrontierte. Diese rechtswidrigen Praktiken umfassten unter anderem fehlende oder gefälschte Dokumente der adoptierten Kinder, die Kommerzialisierung von Adoptionen durch Vermittlungsstellen und die Ausbeutung armer Frauen in Sri Lanka. Diese Erkenntnisse führten jedoch nicht zu einem Stopp von Adoptionen aus Sri Lanka in die Schweiz; stattdessen wurden Weisungen erlassen und Bundesverordnungen revidiert.
Des Weiteren widmete sich der Bundesrat im Bericht der Herkunftssuche betroffener Personen. Hier bestehe weiterhin grosser Handlungsbedarf in der Schweiz, da sich die Suche nach der eigenen Herkunft im Falle von Adoptierten aus Sri Lanka oft als langwierig und kostspielig herausstelle. Insbesondere die Kooperation zwischen Schweizer und ausländischen Behörden sowie familiären Akteuren sei sehr komplex und liesse viele Herkunftssuchen scheitern. Als Gegenmassnahme werde fortan eine Arbeitsgruppe adoptierte Personen bei ihrer Herkunftssuche unterstützen. Zuletzt sprach sich der Bundesrat für eine konsequentere Politik zu internationalen Adoptionen in die Schweiz aus. Um künftig Umstände wie in den 1980er Jahren zu vermeiden, schlug der Bundesrat unter anderem eine Beschränkung der Herkunftsländer, aus denen Kinder adoptiert werden können, oder eine Revision des betreffenden Kapitels des IPRG vor. Des Weiteren solle eine Expertengruppe das Schweizer Adoptionssystem genauer untersuchen und auch allfällige Gesetzesreformen entwickeln.

Faire la lumière sur les adoptions illégales en Suisse dans les années 1980 d'enfants venant du Sri Lanka (Po. 17.4181)

Im achten jährlich erscheinenden World Happiness Report rangierte die Schweiz für die Ausgabe 2020 auf Platz drei, nachdem sie im letzten Jahr auf den sechsten Rang gerutscht war. Erneut teilte sie sich die vordersten Plätze mit skandinavischen Ländern, unter den Top Ten befanden sich zudem Neuseeland sowie das Nachbarland Österreich. Deutschland belegte den 17., Frankreich den 23. und Italien den 30. von insgesamt 153 Plätzen. Auf den letzten Plätzen landeten viele von Kriegen und Konflikten besonders betroffene Länder wie Afghanistan (153.), Südsudan (152.), Jemen (146.) oder die Zentralafrikanische Republik (149.), aber ebenso Staaten in Friedenszeiten wie Indien (144.) oder Ruanda (150.). Nicht auf der Liste befand sich etwa das Bürgerkriegsland Syrien. Wie auch bereits im letzten Jahr am meisten Punkte hinzugewonnen hat das subsaharische Land Benin, welches neu auf dem 86. Platz und damit erneut im Mittelfeld liegt. Im Jahr 2015 lag das Land noch auf dem 155. und somit beinahe letzten Platz.
In die Bewertung flossen wie jedes Jahr verschiedene Kriterien mit ein: Nebst Wohlstand, Korruption oder Lebenserwartung wurde auch eruiert, inwiefern die Menschen in den untersuchten Ländern bei Schwierigkeiten («trouble») von der Gesellschaft unterstützt wurden, in welchem Masse sie Entscheidungs- und Meinungsfreiheiten genossen und auch, welche Emotionen sie in den letzten Tagen fühlten, welchen Tätigkeiten sie nachgingen und wofür sie Geld ausgaben.
Vermehrt Beachtung erhielten in der diesjährigen Ausgabe ferner Auswirkungen sozialer und natürlicher Umweltfaktoren. Betrachtet wurden die Unterschiede zwischen ruralen und urbanen Wohngebieten, die Bevölkerungsdichte, Luftqualität, Auswirkungen des Klimawandels (Wetterextreme) oder auch, ob Zeit in der Natur – beispielsweise mit Wandern, Baden oder Gärtnern – verbracht wurde. Zumindest vom letztgenannten Kriterium hätte die Schweiz als Wander- und Seenland auf der Rangliste profitieren können, doch erfolgte die Untersuchung der Umweltfaktoren in einem separaten Kapitel und ohne Punktewertung.
Nicht miteinbezogen in den World Happiness Report wurden Auswirkungen des Coronavirus, der Untersuchungszeitraum reichte nur bis ins Jahr 2019.

Anteil an glücklichen Menschen / World Happiness Report

Mitte September 2019 stattete der indische Präsident Ram Nath Kovind der Schweiz einen eintägigen Besuch ab. Im Zentrum der Gespräche standen der Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien, worüber schon seit 2008 verhandelt wurde, sowie ein bilaterales Investitionsschutzabkommen. Vertiefte Kooperation fasste man in den Bereichen Schienenverkehr, Cleantech und erneuerbare Energien ins Auge. Die Vertreter beider Länder unterzeichneten nach Abschluss der offiziellen Gespräche mehrere Absichtserklärungen, um im Kampf gegen den Klimawandel zusammenzuarbeiten und die Wissenschaftskooperation auszubauen. Der Besuch von Präsident Kovind war der dritte Besuch eines indischen Staatsoberhaupts in den vergangenen 15 Jahren, nachdem bereits Abdul Kalam und Pratibha Patil in die Schweiz gereist waren.

Indischer Präsident Ram Nath Kovind

La visite d’État du président indien Ram Nath Kovind en Suisse a permis de relancer les discussions sur un accord de libre-échange Suisse-Inde. A l’heure actuelle, la Suisse exporte vers l’Inde pour plus de 1,7 milliards de francs (principalement machines, chimie et pharmaceutique), et importe pour 1,6 milliards de francs (principalement chimie, textile et chaussures). Un tel accord donnerait un avantage comparatif aux exportations suisses sur nombreux de ses concurrents, notamment l’Union européenne. Néanmoins, la principale pierre d’achoppement, la propriété intellectuelle, demeure. D’un côté, la Suisse souhaite renforce la propriété intellectuelle, notamment dans le domaine pharmaceutique. D’un autre côté, l’Inde mise sur les médicaments génériques pour offrir un meilleur accès aux soins pour toute sa population.

Accord de libre-échange avec l'Inde
Freihandelsabkommen

Sibel Arslan a défendu devant le Conseil national son postulat visant l'inscription d'un troisième sexe à l'état civil. Elle a d'abord souligné la nécessité d'une telle inscription – ou de la suppression de toute inscription de genre – pour deux catégories de personnes. Premièrement, les personnes intersexes, à savoir les enfants dont les organes sexuels ne sont à la naissance pas clairement féminins ou masculins. L'usage pour ces enfants est très souvent une intervention chirurgicale précoce, les attribuant à un genre arbitraire, ce qui peut avoir pour conséquence un mal-être plus tard dans leur vie, et ce dès l'adolescence. La deuxième catégorie regroupe les personnes qui ne se reconnaissent pas psychologiquement dans leur sexe biologique. Les troubles psychologiques liés au genre sont souvent mal compris par les personnes cisgenres (c'est-à-dire celles dont le sexe biologique correspond au genre ressenti personnellement) et la mesure proposée par la députée Arslan permettrait un premier pas vers la prise en compte de ces minorités dans le code civil. La Bâloise ajoute que cette démarche n'est pas une première mondiale, de nombreux pays dont l'Australie, le Canada, l'Inde, le Pakistan et l'Allemagne ayant adopté des mesures similaires. De plus, le postulat a été signé par des parlementaires de tout le spectre politique, à l'exception de l'UDC.
Le député Nidegger a pris la parole pour l'opposition. Il a évoqué le danger de l'indifférenciation, dont il estime qu'elle peut prétériter au développement et à l'équilibre des personnes. Il recommande donc de rejeter le postulat, pour le bien des personnes transgenres et intersexes, qui ne seraient ainsi pas incitées à rester dans un entre-deux. 109 voix ont plébiscité le postulat. 77 s'y sont opposées, dont la quasi-totalité de l'UDC (à l'exception d'une voix pour et d'une abstention), une partie du PLR, du PDC et un conseiller PBD. Cinq personnes se sont abstenues (1 UDC, 2 PLR et 2 PDC).

inscription d'un troisième sexe à l'état civil

Dans les années 1980, plus de 11'000 enfants Sri-Lankais ont été adoptés par des parents européens. Plusieurs enquêtes ont révélé des soupçons de vol ou de vente de ces enfants. La députée Ruiz (ps, VD) appelle le Conseil fédéral à faire la lumière sur les adoptions illégales en Suisse dans les années 1980 d'enfants venant du Sri Lanka. Un rapport sur la véracité des allégations, les mesures prises par les autorités à l'époque et les informations détenues par celles-ci permettront de rendre justice aux familles ainsi que d'éventuellement adapter la pratique actuelle. Le Conseil fédéral a proposé d'accepter le postulat, qui a été combattu par Yves Nidegger (udc, GE) et est donc renvoyé.

Faire la lumière sur les adoptions illégales en Suisse dans les années 1980 d'enfants venant du Sri Lanka (Po. 17.4181)

Le Conseil national a refusé en mars 2018 une motion Steinemann (udc, ZU) visant à élargir la liste des pays sûrs. Ces pays, appelés également "safe countries" sont ceux considérés par le Conseil fédéral comme offrant suffisamment de garanties en matière de protection des droits de l'Homme pour que le SEM n'entre en principe pas en matière sur les demandes d'asile de ses ressortissantes et ressortissants. La députée souhaite notamment que le Sri Lanka, la Gambie, le Kenya, le Malawi, le Mali, la Sierra Leone, le Maroc, la Tunisie et l'Algérie fassent désormais partie de cette liste.
Le Conseil fédéral s'y est opposé, arguant que rajouter un pays sur cette liste a parfois un coût bureaucratique trop important par rapport au nombre de demandes d'asile émanant du pays en question. Il rappelle cependant que, en ce qui concerne la Gambie, l'Algérie, le Maroc, le Nigéria et la Tunisie, le SEM applique la procédure "fast track" ou de "48 heures", quand bien même ces pays n'appartiennent pas à la liste des pays considérés comme sûrs. Pour rappel, ces procédures ont pour but de rendre une réponse rapide sur la demande d'asile et d'exécuter le renvoi dans les plus brefs délais. Elles sont appliquées aux personnes venant de pays dont le taux de reconnaissance du statut de réfugié est faible. Seuls les 68 membres du groupe UDC ont approuvé la motion, les 124 autres parlementaires ont voté contre. Celle-ci est désormais classée.

Elargir la liste des pays sûrs

Les deux chambres du Parlement fédéral ont, au mois de mars 2018, pris acte du rapport sur la politique économique extérieure menée par la Suisse durant l'année 2017. Outre la priorité accordée à la protection des investissements internationaux, le compte rendu aborde également la thématique des relations économiques de la Suisse avec l'UE. Il est notamment mis en évidence que l'application dite "light" de l'initiative du 9 février 2014 a non seulement rendu possible le maintien des bilatérales, mais également l'entrée en vigueur de la mise à jour de l'accord sur les entraves techniques au commerce – soit l'un des sept accords constituant le paquet des «Accords bilatéraux I». A la fin de l'année 2017, l'Union européenne a néanmoins opté pour une reconnaissance limitée de l'équivalence de la bourse suisse, une décision qualifiée, dans le présent rapport, de «discriminatoire» et «injustifiée».
En ce qui concerne les perspectives pour l'année 2018, la Suisse s'engage, dans un contexte post-Brexit, au maintien des contacts avec le Royaume-Uni, afin «d'assurer une transition sans heurts des relations économiques bilatérales avec ce pays». Il est également précisé que le Conseil fédéral accordera une importance particulière à la conclusion de nouveaux accords de libre-échange, ainsi qu'au développement de mesures facilitant l'ouverture de marchés étrangers aux entreprises suisses – à ce titre, sont notamment cités l'Equateur, l'Indonésie, l'Inde, la Malaisie et le Vietnam.
Différents éléments ont été mis en lumière dans les rangs du Parlement. Si la qualité du rapport a volontiers été saluée, Denis de la Reussille (pst, NE), au nom du groupe des Verts, a notamment plaidé en faveur d'une politique suisse de protection des investissements respectueuse des aspects sociaux, environnementaux et de santé publique. Au Conseil des Etats, Didier Berberat (ps, NE) est lui revenu sur la double problématique entourant la question du libre-échange, en référence aux positions de certains élus généralement situés à la gauche du spectre politique helvétique, ainsi qu'à l'attitude de l'Union suisse des paysans dans le cadre des discussions relatives aux accords négociés avec le Mercosur: «D'un côté, vous avez ceux qui considèrent, souvent à juste titre, que les critères sociaux et environnementaux sont insuffisamment pris en compte dans les accords de libre-échange. De l'autre côté, vous avez les apôtres du protectionnisme conservateur.»

Politique économique extérieure 2017. Rapport
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Avec une ligne similaire à celle de sa chambre sœur, la chambre des cantons a remanié le projet d'introduction de l'échange automatique de renseignements (EAR) relatifs aux comptes financiers avec 41 Etats partenaires élaboré par le Conseil fédéral. Alors que les premiers échanges devraient avoir lieu dès 2018, le Conseil des Etats a inscrit le principe de spécialité dans le projet de loi. Tout comme le Conseil national, il souhaite ainsi que les renseignements transmis ne puissent être utilisés qu'à des fins fiscales. L'objectif est de renforcer la protection juridique individuelle. Par contre, la chambre des cantons n'a pas estimé nécessaire d'introduire des mesures liées à la prévention de la corruption dans le pays partenaire. Les accords avec les 41 Etats partenaires ont été validés. Au final, le Conseil national s'est aligné sur les modifications du Conseil des Etats. Ainsi, l'UDC, qui se battait contre ces accords, a finalement dû baisser pavillon. Tous les accords, même ceux avec l'Arabie Saoudite et la Nouvelle-Zélande, ont été adoptés et les critères de prévention de la corruption abandonnés.

Introduction de l'échange automatique de renseignements relatifs aux comptes financiers avec 41 Etats partenaires à partir de 2018/2019
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Dans le cadre de l’application de la norme internationale relative à l’échange automatique de renseignements dans le domaine fiscale (EAR), la Suisse a signé plusieurs déclarations communes en 2016. Nous pouvons notamment citer la signature de déclarations communes avec l’Afrique du Sud, le Brésil, le Chili, l’Inde, le Mexique, la Nouvelle-Zélande, Saint-Marin et l’Uruguay.

Application convention - Echange automatique
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Le Conseil des Etats et le Conseil national ont tous deux accepté le projet d'arrêté fédéral portant approbation de la convention de sécurité sociale avec la République populaire de Chine, respectivement en juin et septembre 2016. Tel que précisé par le conseiller fédéral Alain Berset devant la chambre des cantons, la convention en question s'inscrit dans le contexte du développement des relations de la Suisse avec ses partenaires économiques les plus importants sur le continent asiatique - des accords similaires ont à ce titre déjà été conclus avec le Japon, l'Inde et la Corée du Sud.

Sécurité sociale. Convention avec la République populaire de Chine
Dossier: Sozialversicherungsabkommen der Schweiz

Lors du Congrès international de la formation professionnelle, qui se tenait à Winterthur, le secrétaire d’Etat, Mauro Dell’Ambrogio, et le ministre indien, Rajiv Pratap Rudy, ont renforcé les liens déjà tissés entre la Suisse et l’Inde, dans le cadre de la coopération en matière de formation professionnelle. La signature d’un mémorandum d’entente ponctue les excellentes années de relations bilatérales entre les deux pays.

coopération en matière de formation professionnelle

Auch nach Abschluss und Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens zu den vorgeschlagenen Änderungen im Steueramtshilfegesetz, wonach Steueramtshilfe auch auf Basis gestohlener Bankdaten erlaubt werden sollte, sofern sie nicht durch aktives Zutun des gesuchstellenden Landes in dessen Besitz gelangt sind, hielt der Bundesrat an seinen oben beschriebenen Revisionsabsichten fest – im Gegensatz zum Jahr 2013, als die Regierung auf die negativen Vernehmlassungsantworten der Mehrheit der Kantone und Parteien mit der Streichung der entsprechenden Gesetzesänderung reagiert hatte. Das bundesrätliche Festhalten an der eingeschlagenen Marschroute überraschte insofern, als dass sich die bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP auch in dieser Vernehmlassungsphase gegen das Ansinnen des Bundesrates ausgesprochen hatten. Erklären liess sich die bundesrätliche Standfestigkeit jedoch mit dem gegenüber 2013 noch einmal gewachsenen internationalen Druck auf die bisherige schweizerische Amtshilfepraxis: Auf der Basis von 2008 bei der Genfer Filiale der britischen Bank HSBC entwendeten und über Frankreich in vielerlei Staaten gelangten Bankdaten war in letzter Zeit eine grosse Zahl von Amtshilfegesuchen an die Schweiz herangetragen worden, insbesondere aus Indien, Deutschland, Spanien und Frankreich.
Die Opposition gegen die vorgesehenen Änderungen, der neben der drei genannten Parteien unter anderem der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der Kanton Schwyz angehörten, führten in erster Linie rechtsstaatliche Bedenken ins Feld. Sie argumentierten, Amtshilfe auf Basis gestohlener Bankdaten würde den Straftatbestand des Datendiebstahls gewissermassen belohnen und damit attraktiver machen. Überdies erachteten FDP und SVP die geplante Revision als übereifrig, da auf Ende Juni 2016 der Bericht des Global Forum, des Prüforgans der OECD, erwartet wurde, der die schweizerische Amtshilfepraxis auf ihre Kongruenz mit internationalen Standards überprüfen sollte. Die Befürworter der bundesrätlichen Linie, bestehend aus sämtlichen Kantonen ausser dem Kanton Schwyz, den Parteien BDP, SP und Grüne und den Interessenverbänden Economiesuisse und SBVg ihrerseits nahmen die Überprüfungen durch das Global Forum zum Anlass, die geplante Änderung des Steueramtshilfegesetzes zu unterstützen. Aus Angst vor einem ungenügenden Zeugnis des Global Forum für die schweizerische Amtshilfepraxis und daraus resultierenden negativen Konsequenzen in Form von wirtschaftlichen Sanktionen zeigten sich diese Akteure bestrebt, die schweizerische Gesetzgebung den internationalen Standards anzugleichen. Ganz allgemein wurde die geplante Revision auch als Präventions- und Aufklärungsbeitrag der Schweiz gegen Steuerhinterziehung begrüsst.

Änderungen im Steueramtshilfegesetz
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Les exportations de matériel de guerre ont enregistré une baisse de 21% en 2015 par rapport à l'année précédente. Les entreprises suisses ont ainsi exporté pour un montant de 446,6 millions de francs de matériel de guerre (contre 563,5 millions de francs en 2014), ce qui représente une part de 0,16% des exportations suisses. La Suisse a exporté du matériel dans 71 pays. En tête des pays destinataires, nous retrouvons l’Allemagne avec des livraisons d’une valeur de 130,3 millions de francs, suivie de l’Inde (45,5 millions), de l’Indonésie (44,2 millions), des États-Unis (26,3 millions) et de l’Italie (24,4 millions).
En ce qui concerne le respect des non-réexportations, la Suisse a fait valoir son droit de contrôle en envoyant des experts du SECO en Corée du Sud, en Estonie, au Ghana, en Indonésie, en Jordanie, au Liban, à Macao, au Mexique et en Turquie. Les inspections qui y ont été menées ont montré que tous ces pays avaient respectés leur engagement de ne pas réexporter le matériel de guerre sans l’accord de la Suisse.
Par ailleurs, le Traité sur le commerce des armes (TCA) adopté par l'Assemblée générale de l'ONU en 2013 a été approuvé par les Chambres fédérales et entré en vigueur pour la Suisse le 30 avril 2015.

Exportations de matériel de guerre

Johann Schneider-Ammann a participé à la Conférence ministérielle de l’AELE qui s'est tenue le 23 novembre à Genève. Il a été question des négociations en cours concernant les accords de libre-échange avec la Géorgie, l'Inde, l'Indonésie, la Malaisie, les Philippines et le Vietnam et des accords en vue avec la Turquie, le Canada et le Mexique. Par ailleurs, les ministres de l'AELE ont rencontré l'ambassadeur américain Michael Punke, représentant adjoint au commerce, qui les a informés de l'avancement des négociations de libre-échange entre les Etats-Unis et l'UE.

Conférence ministérielle de l’AELE à Genève

Johann Schneider-Ammann s'est rendu en Inde du 15 au 17 mai. A Delhi, il a rencontré la ministre du commerce et de l’industrie Nirmala Sitharaman avec laquelle il a discuté des relations économiques bilatérales et des négociations de l’accord de libre-échange entre l’AELE et l’Inde. Le chef du DEFR s'est ensuite déplacé à Bangalore dans le sud du pays où il a lancé les CTI Market Entry Camps, une initiative de la Commission de la technologie et de l'innovation (CTI) gérée par swissnex India visant à promouvoir l'implantation de start-ups suisses en Inde. Le Conseiller fédéral était accompagné d'une délégation de représentants d'entreprises suisses et de membres de gouvernements cantonaux et du Conseil national.

Johann Schneider-Ammann en Inde

Le chef du DFAE s'est rendu à Colombo, au Sri Lanka, où il a rencontré les représentants du nouveau gouvernement sri-lankais mis en place au début de l'année, notamment le président de la République, Maithripala Sirisena, ainsi que le premier ministre, Ranil Wickremesinghe, et le ministre des Affaires étrangères, Mangala Samaraweera. Didier Burkhalter a également discuté avec des représentants de la minorité tamoule. Les discussions ont porté sur la réconciliation du pays après de longues années de guerre, mais il a aussi été question d'intensifier les relations bilatérales entre les deux pays.

Didier Burkhalter au Sri Lanka

Avant de se rendre au Sri Lanka, Didier Burkhalter a mené des entretiens politiques en Indonésie. A Jakarta, il a rencontré le président indonésien, Joko Widodo, et la ministre indonésienne des affaires étrangères, Retno Marsudi, avec lesquels il a abordé la sécurité ainsi que l'intensification de la collaboration bilatérale, notamment en ce qui concerne les relations économiques entre les deux pays. Le conseiller fédéral a fait savoir que la Suisse était très intéressée à ce que l'Indonésie conclue un accord de partenariat économique avec l'AELE. Dans un tout autre registre, le chef du DFAE a également fait part de son inquiétude face à la reprise des exécutions en Indonésie en soulignant que la peine de mort allait à l'encontre des droits de l'homme et que son abolition était une grande priorité pour la Suisse.

Indonésie

En 2014, 23'765 personnes ont déposé une demande d’asile. Ce chiffre représente 2'300 requêtes de plus que l’année précédente et donc une augmentation de 10,7%. Les crises et conflits sur le pourtour de la Méditerranée ainsi que sur le continent africain ont provoqué une augmentation des demandes d’asile dans toute l’Europe et particulièrement dans le Sud de l’Italie, qui n’avait pas vu autant d’arrivées depuis les années 1990. 2014 a vu paraître de nombreux articles de presse relatant des naufrages d’embarcations de migrants clandestins. Cela a été une année particulièrement meurtrière, avec près de 3'500 morts en Méditerranée. Par rapport au reste de l’Europe, l’augmentation des demandes d’asile en Suisse reste plutôt modérée, cela est dû notamment à une procédure rapide de la part de l’ODM et d’autre part aux pratiques d’autres pays européens, comme l’Allemagne et la Suède, plus favorables aux réfugiés. Les requérants d’asile en Suisse viennent principalement d’Érythrée. Cette année, 6'923 d’entre eux ont déposé une demande, ce qui représente une augmentation de 170.1% par rapport à l’année passée. A la deuxième place de ce classement vient la Syrie, avec 3'819 demandes, c’est-à-dire le double des demandes qu'en 2013 et enfin le Sri Lanka, avec 1'277 demandes en 2014 et donc une augmentation de 86.7% par rapport à l'année 2013. Le taux d’octroi de l’asile était en 2014 de 25.6%, contre 15.4% en 2013. En tout, 6'199 personnes ont obtenu l’asile en 2014 en Suisse.

déposé une demande d’asile