Im September 2019 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Irland. Darin hielt er fest, dass im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD Änderungen an mehreren Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz vorgenommen werden müssten. Unter anderem machten die neuen Richtlinien Anpassungen an den Bestimmungen des bilateralen Abkommens mit Irland nötig, welche mittels eines Änderungsprotokolls implementiert werden sollten.
Der anwesende Bundesrat Ueli Maurer erklärte in der Frühjahrssession 2020 im Nationalrat, dass es sich im vorliegenden Fall um die Einführung einer Schiedsklausel handle, welche die Rechtssicherheit im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelbesteuerung erhöhe. Die WAK-NR hatte sich mit grosser Mehrheit für die Annahme der Änderungen ausgesprochen. Dafür setzten sich auch die Sprecher aller Fraktionen mit Ausnahme der SVP ein. Dementsprechend nahm der Rat das Geschäft mit 152 zu 26 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) klar an.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland (BRG 19.052)
Dossier: BEPS-Übereinkommen mit der OECD
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen