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Im August 2021 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen mit Italien, welches die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern verbessern soll. In der gleichen Botschaft war auch ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie zur Regelung einiger Fragen hinsichtlich der Einkommens- und Vermögenssteuer enthalten.
Auf Drängen des Kantons Tessin, der immer wieder Probleme aufgrund der Grenzgängerbesteuerungsvereinbarung von 1974 bemängelte, hatten die Schweiz und Italien den bilateralen Dialog über Steuer- und Finanzfragen im Jahr 2012 wieder aufgenommen. 2015 kam es zur Paraphierung des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen sowie einer Roadmap, doch die Unterzeichnung verzögerte sich um mehrere Jahre. Das Ende 2020 schliesslich doch noch unterzeichnete Grenzgängerabkommen wurde in Kooperation mit den Grenzkantonen Tessin, Wallis und Graubünden ausgearbeitet und bedeutet gemäss Botschaft erhebliche Verbesserungen hinsichtlich der Grenzgängerbesteuerung im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung aus dem Jahr 1974. Primär wurde eine verbindliche Definition des Begriffs «Grenzgänger/Grenzgängerin» formuliert, die auf natürliche Personen anwendbar ist, welche im Grenzgebiet des anderen Vertragsstaates arbeiten. Bisher wurden diese nur in der Schweiz besteuert, wobei die Schweiz 38.8 Prozent der Quellensteuer an Italien ablieferte. Ab Inkrafttreten des Abkommens werden neu hinzukommende Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Italien ordentlich besteuert. Jedoch muss Italien die daraus resultierende Doppelbesteuerung vermeiden, bereits in der Schweiz bezahlte Steuern müssen also anrechenbar sein. Zudem werden die «neuen» Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Staat des Ortes, an dem sie ihre Erwerbstätigkeit ausüben, beschränkt besteuert. Das heisst, die Schweiz behält in diesen Fällen 80 Prozent der regulären Quellensteuer auf den entsprechenden Einkommen. Die dadurch gegenüber den bisher 61.2 Prozent erhöhte Steuerlast soll den Grenzgängerstatus unattraktiver machen. Für die bestehenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt eine Übergangsregelung, gemäss derer sie bis 2033 weiterhin vollständig in der Schweiz besteuert werden. Darüber hinaus beruht das neue Abkommen auf Gegenseitigkeit, womit der Schweizer Fiskus künftig auch in Italien tätige Schweizer Grenzgehende teilweise besteuern kann.

Abkommen mit Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz ist gemäss Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) 2015 um 89'500 Personen gewachsen und betrug am Ende des Jahres 8'327'100. Die Wachstumsrate lag mit 1,1% unter dem Niveau der Vorjahre. Der Wanderungssaldo wie auch ein Geburtenüberschuss trugen zum Bevölkerungswachstum bei. Der Wanderungssaldo war mit 71'900 Personen schweizerischer und ausländischer Nationalität zwar immer noch der Haupttreiber der wachsenden Bevölkerungszahl, nahm im Vergleich zum Vorjahr aber um 5,7% ab. Bereits 2013 und 2014 war das Wachstum des Wanderungssaldos zurückgegangen. Für den Löwenanteil der Wanderungsbewegungen zeichneten sich Menschen aus Italien, Frankreich, Deutschland, Portugal und Spanien verantwortlich. Auf kantonaler Ebene war die Bevölkerungszunahme in Zug (1,7%), Waadt (1,6%) und Genf (1,5%) am grössten. In Neuenburg und Graubünden wuchs die Bevölkerung nur um 0,4%. Im Kanton Uri schrumpfte die Bevölkerungszahl gar. Die Kantone Genf, Basel-Stadt und Waadt registrierten im Verhältnis zur Bevölkerungszahl die meisten Ein- und Auswanderungen. Bei der zweiten Wachstumskomponente, der natürlichen Bevölkerungsbewegung, unterschied sich die Schweiz mit einem Geburtenüberschuss von 19'000 Personen von vielen Ländern der Europäischen Union (EU): Deutschland, Griechenland, Italien oder Portugal etwa verzeichneten 2015 mehr Todesfälle als Geburten. Unterschiede im Geburtenüberschuss existierten 2015 aber auch innerhalb der Schweiz. So verzeichneten das Tessin, Schaffhausen, Basel-Stadt und Uri mehr Todesfälle als Geburten.

2015 erreichte die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz erstmals die 2-Millionen-Grenze, was 24,6% der ständigen Wohnbevölkerung entsprach. Die grössten Ausländergruppen in der Schweiz waren italienischer, deutscher, portugiesischer, französischer und kosovarischer Staatsangehörigkeit. Auf sie entfielen über die Hälfte aller ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz (54%). Auf kantonaler Ebene verzeichneten Genf (41%), Basel-Stadt (35%) und Waadt (34%) die höchsten Ausländeranteile. In den Kantonen Obwalden, Jura, Nidwalden, Uri und Appenzell-Innerrhoden waren weniger als 15% der Wohnbevölkerung ausländische Staatsangehörige.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Am 1. Mai öffneten die Tore der Weltausstellung in Mailand, die um die Themen Ernährung, Nachhaltigkeit und Ressourcenverteilung kreiste. Der Schweizer Auftritt, für den das Parlament rund CHF 23 Mio. bewilligt hatte, stand unter dem Motto Confooderatio. Der 4432 Quadratmeter grosse Pavillon der Schweiz fiel durch vier aus Glashüllen bestehende Türme auf, in denen Lebensmittel zum Mitnehmen aufbewahrt wurden: 2,5 Mio. Portionen Nestlé-Café – Schweizer Exportprodukt Nummer 1 –, 2 Mio. Päckchen Salz, Wasser – aus dem Mailänder Grundwasser und nicht wie zuerst geplant aber wegen starker Kritik schliesslich nicht umgesetzt aus Nestlé-Wasserflaschen – und 420'000 Säckchen mit getrockneten Apfelringen. Die Besucher durften sich bedienen, wobei die Vorräte mit der Zeit abnahmen, was anhand des sinkenden "Pegelstandes" der Lebensmittel in den glasigen Türmen sichtbar wurde. Das eigene Konsumverhalten sollte so zum Nachdenken über die endliche Verfügbarkeit von Lebensmitteln anregen: je mehr der einzelne konsumierte, desto weniger blieb den nächsten Expo-Gästen.
Zu den vier Türmen im obersten Stockwerk wurden jeweils maximal 120 Personen per Lift gleichzeitig zugelassen. Im frei zugänglichen Erdgeschoss wollten die Gotthardkantone Graubünden, Tessin, Uri und Wallis ihre Bedeutung als Wasserschloss Europas hervorheben. Im Zentrum der Ausstellung der vier Kantone stand ein Granitblock, der den Gotthard symbolisierte – Wasser und Energie wurden hier zum leitenden Motto. In einem weiteren Raum im Erdgeschoss wollten drei Städte mit eigenen Ausstellungen die urbane und innovative Seite der Schweiz repräsentieren. Basel, Genf und Zürich liessen sich ihre jeweilige Ausstellung rund je CHF 1,5 Mio. kosten und beabsichtigten damit natürlich auch Standortmarketing. In die Kritik geriet die Zusammenarbeit Basels mit dem Agrochemiekonzern Syngenta, der mit einem Beitrag von CHF 200'000 nicht nur Hauptsponsor der baselstädtischen Ausstellung war, sondern die Ausstellung auch aktiv mitgestaltete. Während der Basler Regierungsratspräsident Guy Morin (BS, gp) die Zusammenarbeit verteidigte und auf die Bedeutung des Unternehmens für die Welternährung hinwies, hoben verschiedene NGOs und Umweltschutzkreise hervor, dass Syngenta in mehreren Ländern der Verletzung von Menschen- und Gewerkschaftsrechten angeklagt sei. Einem solchen Konzern eine Plattform und ein Meinungsmonopol zu bieten sei verwerflich.
Neben den Kantonen und den Städten versuchten auch Schweizer Lebensmittelproduzenten – allen voran die Bauern – die Weltausstellung als Werbeplattform zu nutzen. Im Visier hatte man durchaus auch Schweizerinnen und Schweizer, da mit rund 600'000 Besucherinnen und Besuchern aus der Schweiz gerechnet wurde – etwa eineinhalbmal so viele Besucherinnen und Besucher als an der Olma, der Schweizer Landwirtschaftsausstellung schlechthin.
Das Urteil über den Schweizer Pavillon fiel insbesondere im Vergleich mit den Ausstellungsobjekten der restlichen 144 Nationen, die auf dem 110 Hektaren grossen Expo-Gelände präsent waren, recht zwiespältig aus. Wurden auf der einen Seite die nüchterne Schlichtheit und die inhaltliche Konzentration auf das Thema der Weltausstellung gelobt, wurde der Pavillon auf der anderen Seite als potthässlich bezeichnet. Man sehe, dass der Plattenbau nicht von Architekten, sondern von Marketingfachleuten entwickelt worden sei, kritisierte etwa der Tessiner Startarchitekt Mario Botta. Eine Weltausstellung sei immer auch innovative und architektonische Selbstdarstellung, was bei anderen Nationen, nicht aber bei der Schweiz, ersichtlich sei.
Insgesamt besuchten zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober rund 21 Mio. Personen die Expo in Mailand. Rund 2,1 Mio. fanden dabei auch den Weg in den Schweizer Pavillon, 70% von ihnen waren italienische Staatsbürgerinnen und -bürger und rund 10% stammten aus der Schweiz selber. Bundesrat Didier Burkhalter zog beim Abschluss der Expo in Mailand Ende Oktober eine positive Bilanz. Erstens habe man die Kontakte mit Italien verbessern können. Umfragen zeigten zweitens, dass rund 20% der Besucherinnen und Besucher ein positiveres Bild der Schweiz hätten als vor dem Rundgang im Schweizer Pavillon. Den vier Türmen wurde zudem drittens die beste inhaltliche Publikumswirkung attestiert – was auch mit einem Preis honoriert wurde. Insbesondere der Wasserturm, der sich auch aufgrund der hohen Temperaturen rasch leerte, hatte vor Augen geführt, wie zentral ein intelligenterer Umgang mit der endlichen Ressource Wasser ist – eine Erkenntnis, die laut Didier Burkhalter zentral sei für die Schweizer Aussenpolitik.

Weltausstellung vom Mai 2015 in Mailand
Dossier: Weltausstellungen

Signé en mai 1995, l'accord bilatéral négocié avec la République d'Italie sur la coopération dans le domaine de la prévision et de la prévention des risques majeurs et de l'assistance mutuelle en cas de catastrophe naturelle ou imputable à l'activité humaine a été soumis à l'approbation du parlement par le Conseil fédéral. Ce document - qui règle en particulier les facilités accordées aux équipes de secours et à leur matériel lors du passage de la frontière entre les deux pays - prévoit une assistance sur une base volontaire et à titre gratuit. Les cantons frontaliers du Tessin, des Grisons et du Valais sont concernés par l'application de l'accord. Première des deux Chambres à se prononcer sur cet objet, le Conseil national a décidé à l'unanimité d'autoriser le gouvernement à ratifier l'accord.

accord bilatéral avec la République d'Italie

L'Allemagne, la France, l'Italie, la Yougoslavie, le Liechtenstein, l'Autriche et la Suisse ainsi que la CE ont décidé de mener une politique globale de conservation des Alpes par le biais d'une Convention sur la protection des Alpes qui tire son origine d'une résolution établie à la conférence de Berchtesgaden (RFA) en 1989. Une série de protocoles doit préciser les mesures à prendre et les lignes de conduite à tenir pour atteindre ce but. Cela concerne notamment cinq domaines: la protection de la nature et du paysage, les transports, l'économie de montagne, le tourisme et l'aménagement du territoire. Les transports forment le volet le plus important; il s'agit de diminuer les risques qu'ils font peser sur les hommes, les animaux et les plantes, en particulier par le transfert de la route au rail du transit de marchandises. Le projet de Convention mis en consultation par le Conseil fédéral a reçu un bon accueil de la part de la majorité des cantons, partis et organisations concernés. Certains opposants, notamment les cantons montagnards comme UR, GR, VS, TI, 0W et GL, ont cependant estimé qu'il portait atteinte à la souveraineté cantonale et qu'il pourrait nuire au développement économique des régions de montagne. La Suisse a ainsi signé la convention en novembre, à Salzbourg, tout en émettant certaines réserves et en signalant que le bon déroulement des négociations sur les protocoles additionnels serait une condition de la ratification.

Convention internationale pour la protection des Alpes
Dossier: Alpenkonvention