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Le Conseil fédéral a présenté son concept global de protection et de défense du cyberespace civil et militaire, dans son rapport sur l’organisation de la Confédération pour la mise en œuvre de la stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques. Une organisation supradépartementale a été privilégiée pour assumer les tâches de cybersécurité, de cyberdéfense et pour la poursuite pénale de la cybercriminalité. Le soutien de l'armée lors de cyberincidents et le déroulement de ses interventions doit encore être défini avec les autorités civiles. Pour assurer la mise en œuvre de la Stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques (SNPC) 2018-2022, les ressources financières ont été augmentées et une soixantaine de postes de travail supplémentaires ont été créés. Enfin, en comparaison internationale, la Suisse possède des structures dans le domaine de la cybersécurité similaires à celles de plusieurs autres pays. Aucun des pays étudiés, à savoir l'Allemagne, la Finlande, la France, Israël, l’Italie et les Pays-Bas, ne possède une organisation unique pour la réalisation des travaux liés aux cyberrisques et n'a confié à son armée la responsabilité d'assurer la protection contre ce type de danger.

Eine klare Cyber-Gesamtstrategie für den Bund (Po. 18.3003)
Dossier: Cyber Defence

Mitte Januar 2017 war auch die SPK-NR mit 13 zu 11 Stimmen mehrheitlich der Ansicht, die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne vorgängige Überprüfung des Strafregisters der antragsstellenden Person stelle eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Schweiz dar. Sie gab damit den beiden Tessiner Standesinitiativen Folge, die es ermöglichen wollen, systematisch Strafregisterauszüge von allen zuziehenden EU-Bürgerinnen und -Bürgern einzuholen. Während die Minderheit zu bedenken gab, eine solche systematische Überprüfung werde vom FZA ausgeschlossen und belastete dadurch die Beziehungen zu Italien und zur EU, argumentierte die Mehrheit, das FZA könne und dürfe die Schweiz nicht an der Wahrung ihrer öffentlichen Sicherheit hindern.

Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger (Kt.Iv. 15.320 und 15.321)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Der Kanton Tessin forderte mit einer im September 2015 eingereichten Standesinitiative (Kt.Iv. 15.320), dass von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen, ein Strafregisterauszug eingefordert werden kann. Die Schweiz soll in solchen Fällen wieder systematisch und von Amtes wegen sowie ohne nähere Begründung Informationen über allfällige Vorstrafen beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten einholen dürfen. Mit einer zweiten, gleichzeitig eingereichten Standesinitiative (Kt.Iv. 15.321) wollte der Grosse Rat des Kantons Tessin darüber hinaus sicherstellen, dass in diesem Rahmen auch über entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskutiert wird. Anhand schwerer Straftaten, argumentierte der Tessiner Grosse Rat, zeige sich die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die von der Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne Überprüfung der antragstellenden Person – und damit letztlich von den bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommen – ausgehe. Im Gegensatz zu Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die immerhin bei der Behörde um eine Bewilligung ersuchen müssten, kämen entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem völlig unkontrolliert nach einer einfachen Online-Anmeldung in die Schweiz.
Mit Stichentscheid des Präsidenten gab die SPK-SR im November 2016 beiden Initiativen Folge. Obgleich sie sich bewusst sei, dass die Forderungen des Kantons Tessin im Lichte des Freizügigkeitsabkommens mit der EU (FZA) problematisch sein könnten, solle geprüft werden, ob mit der EU bezüglich des systematischen Einholens von Strafregisterauszügen verhandelt werden könne oder ob die Schweiz bzw. einzelne Kantone diesbezüglich autonom vorgehen könnten. Die Minderheit lehnte die Initiativen ab, weil sie das FZA sowie die Beziehungen zur EU und zu Italien verletzten, ohne den erwünschten Erfolg zu bringen.

Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger (Kt.Iv. 15.320 und 15.321)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Le 19 juin 2015, le Parlement a accepté le projet d'arrêté fédéral traitant de la coopération policière et douanière avec l’Italie. La Suisse et l'Italie sont en effet toutes deux membres de l'espace Schengen, dont découlent la libre circulation des personnes et la suppression des contrôles systématiques aux frontières étatiques. Face à cet état de fait, le nouvel accord bilatéral permet aux pays signataires de se doter d'un outil supplémentaire pour lutter de manière efficace contre la criminalité, notamment par le biais d'une intensification de la coopération entre les corps de police suisses et italiens.

Coopération policière et douanière. Accord avec l’Italie
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Am 1. Mai öffneten die Tore der Weltausstellung in Mailand, die um die Themen Ernährung, Nachhaltigkeit und Ressourcenverteilung kreiste. Der Schweizer Auftritt, für den das Parlament rund CHF 23 Mio. bewilligt hatte, stand unter dem Motto Confooderatio. Der 4432 Quadratmeter grosse Pavillon der Schweiz fiel durch vier aus Glashüllen bestehende Türme auf, in denen Lebensmittel zum Mitnehmen aufbewahrt wurden: 2,5 Mio. Portionen Nestlé-Café – Schweizer Exportprodukt Nummer 1 –, 2 Mio. Päckchen Salz, Wasser – aus dem Mailänder Grundwasser und nicht wie zuerst geplant aber wegen starker Kritik schliesslich nicht umgesetzt aus Nestlé-Wasserflaschen – und 420'000 Säckchen mit getrockneten Apfelringen. Die Besucher durften sich bedienen, wobei die Vorräte mit der Zeit abnahmen, was anhand des sinkenden "Pegelstandes" der Lebensmittel in den glasigen Türmen sichtbar wurde. Das eigene Konsumverhalten sollte so zum Nachdenken über die endliche Verfügbarkeit von Lebensmitteln anregen: je mehr der einzelne konsumierte, desto weniger blieb den nächsten Expo-Gästen.
Zu den vier Türmen im obersten Stockwerk wurden jeweils maximal 120 Personen per Lift gleichzeitig zugelassen. Im frei zugänglichen Erdgeschoss wollten die Gotthardkantone Graubünden, Tessin, Uri und Wallis ihre Bedeutung als Wasserschloss Europas hervorheben. Im Zentrum der Ausstellung der vier Kantone stand ein Granitblock, der den Gotthard symbolisierte – Wasser und Energie wurden hier zum leitenden Motto. In einem weiteren Raum im Erdgeschoss wollten drei Städte mit eigenen Ausstellungen die urbane und innovative Seite der Schweiz repräsentieren. Basel, Genf und Zürich liessen sich ihre jeweilige Ausstellung rund je CHF 1,5 Mio. kosten und beabsichtigten damit natürlich auch Standortmarketing. In die Kritik geriet die Zusammenarbeit Basels mit dem Agrochemiekonzern Syngenta, der mit einem Beitrag von CHF 200'000 nicht nur Hauptsponsor der baselstädtischen Ausstellung war, sondern die Ausstellung auch aktiv mitgestaltete. Während der Basler Regierungsratspräsident Guy Morin (BS, gp) die Zusammenarbeit verteidigte und auf die Bedeutung des Unternehmens für die Welternährung hinwies, hoben verschiedene NGOs und Umweltschutzkreise hervor, dass Syngenta in mehreren Ländern der Verletzung von Menschen- und Gewerkschaftsrechten angeklagt sei. Einem solchen Konzern eine Plattform und ein Meinungsmonopol zu bieten sei verwerflich.
Neben den Kantonen und den Städten versuchten auch Schweizer Lebensmittelproduzenten – allen voran die Bauern – die Weltausstellung als Werbeplattform zu nutzen. Im Visier hatte man durchaus auch Schweizerinnen und Schweizer, da mit rund 600'000 Besucherinnen und Besuchern aus der Schweiz gerechnet wurde – etwa eineinhalbmal so viele Besucherinnen und Besucher als an der Olma, der Schweizer Landwirtschaftsausstellung schlechthin.
Das Urteil über den Schweizer Pavillon fiel insbesondere im Vergleich mit den Ausstellungsobjekten der restlichen 144 Nationen, die auf dem 110 Hektaren grossen Expo-Gelände präsent waren, recht zwiespältig aus. Wurden auf der einen Seite die nüchterne Schlichtheit und die inhaltliche Konzentration auf das Thema der Weltausstellung gelobt, wurde der Pavillon auf der anderen Seite als potthässlich bezeichnet. Man sehe, dass der Plattenbau nicht von Architekten, sondern von Marketingfachleuten entwickelt worden sei, kritisierte etwa der Tessiner Startarchitekt Mario Botta. Eine Weltausstellung sei immer auch innovative und architektonische Selbstdarstellung, was bei anderen Nationen, nicht aber bei der Schweiz, ersichtlich sei.
Insgesamt besuchten zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober rund 21 Mio. Personen die Expo in Mailand. Rund 2,1 Mio. fanden dabei auch den Weg in den Schweizer Pavillon, 70% von ihnen waren italienische Staatsbürgerinnen und -bürger und rund 10% stammten aus der Schweiz selber. Bundesrat Didier Burkhalter zog beim Abschluss der Expo in Mailand Ende Oktober eine positive Bilanz. Erstens habe man die Kontakte mit Italien verbessern können. Umfragen zeigten zweitens, dass rund 20% der Besucherinnen und Besucher ein positiveres Bild der Schweiz hätten als vor dem Rundgang im Schweizer Pavillon. Den vier Türmen wurde zudem drittens die beste inhaltliche Publikumswirkung attestiert – was auch mit einem Preis honoriert wurde. Insbesondere der Wasserturm, der sich auch aufgrund der hohen Temperaturen rasch leerte, hatte vor Augen geführt, wie zentral ein intelligenterer Umgang mit der endlichen Ressource Wasser ist – eine Erkenntnis, die laut Didier Burkhalter zentral sei für die Schweizer Aussenpolitik.

Weltausstellung vom Mai 2015 in Mailand
Dossier: Weltausstellungen

In Erfüllung eines Postulats Romano (cvp, TI) veröffentlichte der Bundesrat im April 2015 im Vorfeld der Weltausstellung in Mailand einen kurzen Bericht mit einer Übersicht über die Sicherheitslage, das Sicherheitsdispositiv und die diesbezügliche Koordination mit den italienischen Behörden. Der Bundesrat kam darin zum Schluss, dass die Expo 2015 aufgrund der verfügbaren Erkenntnisse keine ausserordentliche Lage bewirke. Das Postulat wurde daraufhin im Sommer 2016 vom Nationalrat abgeschrieben.

Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (Po. 14.3324)

Der Bundesrat sollte mit Blick auf die bevorstehende Weltausstellung Expo 2015 in Mailand ein Sicherheitskonzept entwerfen, das eine effiziente Koordination zwischen den Bundesbehörden, den kantonalen Sicherheitsorganen und den italienischen Polizeiorganen sicherstellt. Das Postulat Romano (cvp, TI) sah im Konzept zugleich einen Nutzen über die Expo hinaus, da aktuell ein Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität verzeichnet werde. Der Nationalrat teilte diese Ansicht und überwies den Vorstoss diskussionslos an den Bundesrat.

Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (Po. 14.3324)

Der Beitrag der Schweiz für die vom 1. Mai bis 31. Oktober 2015 unter dem Motto „Den Planeten ernähren, Energie für das Leben“ in Mailand stattfindende Weltausstellung soll aus vier mit Lebensmitteln gefüllten, rund 14 Meter hohen Silotürmen bestehen, die sich über die Dauer der Ausstellung leeren und so auch auf das Problem von Nahrungsknappheit aufmerksam machen. Der Entscheidungsprozess über die Art der Lebensmittel, die nicht nur hitzebeständig und haltbar sein, sondern auch die Schweiz repräsentieren sollen, entpuppte sich als langwierig. Die Idee musste aus technischen und finanziellen Gründen angepasst werden. Aus den zuerst geplanten fünf Türmen wurden vier. Von der Idee, Käse und Schokolade zu verteilen, war man zudem bereits länger abgerückt, weil sich die Temperaturen im Inneren des Turmes nicht genügend senken lassen. Gegen den Plan, Kaffee- und Milchpulver oder Wasser von Nestlé in zwei der vier Türme zu füllen und die anderen beiden mit Zucker und Salz zu bestücken, regte sich aus verschiedenen Kreisen Widerstand – nicht zuletzt auch aus dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, das gesundheitliche Bedenken gegen die Zuckeridee anmeldete. Gegen das Engagement von Nestlé – der Nahrungsmittelkonzern trug 3 Mio. CHF an Sponsorengeldern bei – wandte sich die SP mit einer Interpellation. Martina Munz (sp, SH) mahnte einen Imageschaden an, weil Nestlé wegen der Kommerzialisierung von Wasserressourcen immer wieder kritisiert werde. In der Sonntagspresse sprach Maya Graf (gp, BL) diesbezüglich von einer schlechten Visitenkarte. Mitte Dezember kündigten die Expo-Verantwortlichen schliesslich an, einen Turm mit lokalem Leitungswasser, den zweiten mit Kaffeepulver von Nestlé, den dritten mit Salz und den vierten mit Apfelringen zu füllen.

Weltausstellung vom Mai 2015 in Mailand
Dossier: Weltausstellungen

Die vom 1. Mai bis 31 Oktober 2015 unter dem Motto „Den Planeten ernähren, Energie für das Leben“ in Mailand stattfindende Weltausstellung soll nicht nur eine Chance zur Imagepflege für die Schweiz sein, sondern auch die Türen für Schweizer Firmen in Italien, dem zweitwichtigsten Handelspartner der Schweiz, weiter öffnen. Im Mai wurden Schweizer Unternehmen aufgerufen, die Räumlichkeiten des Schweizer Pavillons als Bühne zu nutzen. Bereits im Vorjahr wurde im Parlament ein Verpflichtungskredit über 23,1 Mio. CHF bewilligt.

Weltausstellung vom Mai 2015 in Mailand
Dossier: Weltausstellungen

Les chambres fédérales ont adopté le crédit d’engagement pour la participation de la Suisse à l’exposition universelle 2015 à Milan sur le thème « Nourrir la planète. Energie pour la vie ». Le crédit s’élevant à 23,1 millions de francs a été accepté à l’unanimité par la chambre haute et à l’unanimité moins 4 abstentions à la chambre basse.

Exposition universelle 2015 à Milan

Der italienische Aussenminister Franco Frattini wurde im Januar von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey zu einem offiziellen Arbeitsbesuch in Bern empfangen. Verschiedene bilaterale Themen standen auf der Traktandenliste. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen den beiden Ländern waren verschiedene Veranstaltungen geplant. Die Bundesrätin bestätigte zudem die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand.

Besuch des italienischen Aussenministers Franco Frattini

En octobre, les relations helvético-italiennes se sont tendues suite à la mise en place d’actions fiscales, douanières et policières par les autorités italiennes pour accompagner la mise en place d’une nouvelle amnistie fiscale. La surveillance des frontières helvétiques à l’aide de systèmes infrarouges, l’envoi anonyme d’agents du fisc italien au Tessin, les perquisitions menées dans des succursales de banques suisses en Italie, les descentes du fisc italien dans des sociétés italiennes soupçonnées d’évasion de fonds en Suisse et les lettres d’avertissements à des ressortissants italiens vivant en Suisse ont entraîné les protestations du gouvernement helvétique qui a estimé ces mesures discriminantes. De la sorte, Micheline Calmy-Rey a convoqué l’ambassadeur italien au DFAE pour lui faire part de ses préoccupations et Hans-Rudolf Merz a annoncé qu’il suspendait les négociations sur la CDI avec l’Italie. Suite à cela, un groupe de travail interdépartemental a été constitué afin d’éviter toute escalade et, lors de sa visite à Rome, Doris Leuthard a affirmé que la Suisse souhaitait poursuivre le dialogue à condition que l’Italie la retirât de sa liste noire des paradis fiscaux. A la fin du mois de novembre, deux motions ont été déposées au parlement italien demandant d’améliorer les relations avec la Suisse et la Confédération a retiré sa candidature à la présidence de l’OCDE au profit de l’Italie.

Relations avec l'Italie

Ende April unterzeichnete Justizminister Koller gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein bilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Polizeiarbeit. Damit wurde die bereits bisher praktizierte Zusammenarbeit auf eine einwandfreie rechtliche Grundlage gestellt. Geregelt wird dabei insbesondere die gegenseitige Hilfe bei Grossereignissen und Katastrophen, aber auch die grenzüberschreitende Observierung, Verfolgung und Festnahme von Tatverdächtigen sowie der Informationsaustausch. Das Parlament hiess Verträge mit Italien und Frankreich über die polizeiliche Zusammenarbeit gut. Diese sehen eine ähnliche Kooperation wie mit den nördlichen und östlichen Nachbarstaaten vor, das Schwergewicht liegt aber auf der Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Flüchtlingsproblems.

Abkommen mit DE, AU, FL zur grenzüberschreitenden Polizeiarbeit
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Der im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für ein Gesetz über den Einsatz von verdeckten Ermittlern bei der Polizei gab bei den Kantonen und den bürgerlichen Parteien zu wenig Kritik Anlass. Die SP und der Schweizerische Anwaltsverband lehnten das neue Gesetz hingegen ab; erstere, weil die Verfassung dem Bund keine entsprechenden Kompetenzen einräume, letzterer, weil die Arbeit von verdeckten Ermittlern gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstossen würde. Trotz dieser grundsätzlichen Kritik beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Als zusätzliche Massnahme vor allem im Kampf gegen das organisierte Verbrechen forderte Bundesanwältin Del Ponte wiederholt die Einführung einer Kronzeugenregelung nach italienischem oder deutschem Vorbild, welche aussagewilligen Delinquenten Strafmilderung oder -verschonung zusichert.

Bundesgesetz: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und verdeckte Ermittlung (BRG 98.037)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)