Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Appenzell Ausserrhoden

Prozesse

166 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Les modifications légales nécessaires pour le couplage des système d'échange de quota d'émission (SEQE) suisse et européen ont été mises en consultation, en même temps que la révision totale de la loi sur le CO2 et l'approbation de l'Accord de Paris. Des acteurs du secteur de l'énergie, des organisations de politiques énergétiques, des organisations des transports publics et privés, des organisations de protection de l'environnement et des associations faîtières de l'économie ont pris part à la consultation outre les entités cantonales, communales et les partis politiques.
Le projet de couplage a rencontré un large soutien - tous les cantons sauf Schwyz et Berne, les commissions et conférences communales, le PBD, le PCS, le PDC, les Vert'libéraux, le PLR, les associations faîtières de l'économie, les acteurs du secteur de l'énergie, quelques organisations des transports publics et privés et autres organisations l'ont approuvé. D'après les partisans, le couplage permettrait à l'économie suisse d'être sur un pied d'égalité avec ses concurrents directs dans l'UE et la Suisse aurait ainsi accès à un marché plus liquide des droits d'émission. Sur les 256 avis, 26 participants ont rejeté le projet. Il s'agit des cantons de Berne, de Schwyz, des Verts, des Jeunes Vert-e-s, de l'UDC, de la SES, des organisations des transports publics et privés, des organisations de protection de l'environnement et d'autres organisations. L'efficacité du système européen comme instrument de politique climatique a été mise en doute en raison des bas prix des droits d'émission. Plusieurs participants souhaitaient intégrer l'aviation dans le système d'échange afin que ce secteur réduise également ses émissions. Cette mesure était supportée par 15 cantons (FR, JU, AR, AI, GR, GL, ZG, ZH, UR, GE, SG, OW, LU, VS, NW), la Conférence gouvernementale des cantons alpins, la DTAP, l'EnDK, le PS, les Verts, les Jeunes Vert-e-s, le PDC, le PLR, la SES et les organisations de protection de l'environnement. Elle était refusée par le Centre Patronal, l'USAM, economiesuisse, l'UP, Aerosuisse et la SIAA. Le principal argument avancé était que l'Organisation de l'aviation civile internationale (OACI) avait déjà proposé des mesures dans ce domaine. Sur la question de l'intégration des centrales thermiques à combustibles fossiles dans le SEQE, 14 cantons (BL, ZH, UR, AR, AI, GR, GL, ZG, SG, OW, LU, VS, NW, FR) y étaient favorables. La Conférence gouvernementale des cantons alpins, la DTAP, l'EnDK, l'UP, Forum suisse de l'énergie, l'AES, la SES, Swisselectric, les organisations de protection de l'environnement ont également approuvé la proposition. Finalement, le Centre Patronal, l'USAM, Swissmem, l'USP et economiesuisse ont proposé que les entreprises puissent demander de sortir du SEQE ou à y être intégré.
Le Conseil fédéral a pris connaissance de ces résultats. Il présentera un message au Parlement pour l'approbation de l'accord sur le couplage des SEQE suisse et européen.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (Schweiz-EU) (BRG 17.073)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes

La procédure de consultation a permis de recueillir 256 avis relatifs à la politique climatique post-2020, particulièrement quant à l'approbation de l'Accord de Paris sur le climat, la révision de loi sur le CO2 et l'approbation de l'accord sur le couplage des SEQE suisse et européen. Des acteurs du secteur de l'énergie, des organisations de politiques énergétiques, organisations des transports publics et privés, organisations de protection de l'environnement et des associations faîtières de l'économie ont pris part à la consultation outre les entités cantonales, communales et les partis politiques.
La ratification de l'Accord de Paris récolte un large soutien. Toutefois, les objectifs de réduction des émissions de CO2 sont plus disputés. La plupart des participants sont favorables à l'objectif global de réduction des émissions de 50% par rapport à 1990 d’ici 2030. A propos de la répartition des parts de réduction d'émissions entre la Suisse et l'étranger, une très faible majorité estime que la part à réaliser en Suisse devrait être plus élevée que celle proposée dans le projet. Les acteurs de l'économie, les entreprises et un nombre assez important de cantons appellent à la flexibilisation de ces parts. Finalement, la fixation d'un objectif moyen révèle des avis mitigés. Au sujet du couplage des SEQE, seul un quart des participants s'y oppose. Du côté des partisans, un nombre important d'acteurs doutent de l'efficacité du système européen en raison des prix bas des droits d'émission. D'autres souhaiteraient intégrer l'aviation dans le SEQE pour que le secteur réduise aussi ses émissions. Pour le projet de révision de la loi sur le CO2, la hausse du montant maximal de la taxe sur le CO2 perçue sur les combustibles satisfait la plupart des cantons, presque toutes les commissions, conférences et associations de communes et quelques partis politiques. Les organisations de protection de l'environnement voudraient un montant plus élevé que 240 francs ou alors qu'aucun montant maximal ne soit fixé pour pouvoir adapter la taxe au degré d'atteinte des objectifs. La majorité des participants est favorable au maintien des exemptions de la taxe sur le CO2 perçue sur les combustibles, au maintien de l'obligation de compenser pour les importateurs de carburants, au maintien des prescriptions relatives aux émissions de CO2 pour les véhicules, au maintien des activités de formation, d'information au public et de conseil aux professionnels. Un tiers des participants est pour l'interdiction subsidiaire des chauffages à combustibles fossiles. La proposition de l'abandon de l'affectation partielle du produit de la taxe sur le CO2 au Programme Bâtiments, ainsi que l'abandon de l'affectation partielle du produit de la taxe sur le CO2 au fond de technologie, ne rencontre pas de soutien.
Suite à la procédure de consultation, le Conseil fédéral a pris connaissance des résultats. Le projet concernant l'approbation de l'Accord de Paris a été transmis au Parlement dans le cadre d'une procédure accélérée.

Klimagesetzgebung ab 2020 (Lima 2014)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Klimawandel in der Schweiz
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

L'approbation de l'Accord de Paris a été discutée dans le cadre de la consultation sur la politique climatique de la Suisse, en même temps que le projet de couplage du SEQE suisse et européen, et la révision totale de loi sur le CO2. Des acteurs du secteur de l'énergie, des organisations de politique énergétique, des organisations des transports publics et privés, des organisations de protection de l'environnement et des associations faîtières de l'économie ont pris part à la consultation outre les entités cantonales, communales et les partis politiques.
Environ 95% des participants sont favorables à la ratification de l'accord. Tous les cantons sauf Schwyz, les partis politiques excepté l'UDC, les conférences et les commissions communales, les associations faîtières de l'économie, les acteurs du secteur de l'énergie excepté Swissoil, les représentants du secteur des transports et les organisations de protection de l'environnement figurent parmi les partisans. Ils s'attendent à des effets positifs sur l'économie suisse et soulignent l'efficacité de l'accord pour lutter contre les changements climatiques. Les quelques opposants estiment que les objectifs de réduction des émissions de CO2 sont trop élevés, et que la croissance économique et la compétitivité de la Suisse seraient mises en péril.
Concernant l'objectif global (réduction des émissions de gaz à effet de serre de 50% par rapport à 1990 d’ici 2030) et l'objectif moyen (réduction des émissions de gaz à effet de serre de 35% en moyenne par rapport à 1990 entre 2021 et 2030) de la Suisse, les positions sont moins unanimes. Un peu plus de la moitié des participants est d'accord avec le principe de l'objectif global. La Suisse refléterait ainsi une image responsable. S'agissant de l'objectif moyen, 43 participants s'y opposent contre 37 en faveur. Certains interrogés aimeraient que les objectifs soient augmentés, alors que d'autres voudraient les voir à la baisse. La majorité des organisations de protection de l'environnement et de politique énergétique, quelques associations faîtières de l'économie et des partis politiques, cantons et communes refusent les objectifs car ils ne sont pas assez ambitieux. Enfin, des participants voudraient seulement l'objectif global. C'est maintenant au tour du Parlement, de statuer sur le projet d'approbation de l'Accord de Paris.

Accord de Paris sur le climat. Approbation (Paris 2015; Marrakech 2016) (MCF 16.083)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Klimawandel in der Schweiz
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Le projet de révision totale de la loi sur le CO2 pour la période postérieure à 2020 a été soumis à consultation en parallèle de l'approbation de l'Accord de Paris et du projet de couplage des SEQE suisse et européen. Des acteurs du secteur de l'énergie, des organisations de politiques énergétiques, organisations des transports publics et privés, organisations de protection de l'environnement et des associations faîtières de l'économie ont pris part à la consultation outre les entités cantonales, communales et les partis politiques.
La hausse du montant maximal de la taxe sur le CO2 perçue sur les combustibles satisfait la plupart des cantons, presque toutes les commissions, conférences et associations de communes et quelques partis politiques. Les organisations de protection de l'environnement, appuyé par certains partis politiques, voudraient un montant plus élevé que 240 francs ou alors qu'aucun montant maximal ne soit fixé pour pouvoir adapter la taxe au degré d'atteinte des objectifs. La majorité des participants sont favorables au maintien des exemptions de la taxe sur le CO2 perçue sur les combustibles. Toutefois, un grand nombre d'entre eux rejettent le critère d'exemption proposé. S'agissant de l'aménagement de l'exemption de la taxe, le modèle "harmonisation" est préféré à celui de la "dissociation". Plusieurs associations faîtières de l'économie souhaiteraient une combinaison d'aspects des deux modèles. L'obligation de compenser pour les importateurs de carburants convainc les organisations de l'environnement, les cantons et la plupart des partis politiques. Un rehaussement du taux de compensation en Suisse est demandé notamment par les partis politiques, les acteurs du secteur de l'énergie et les organisations de protection de l'environnement. Principalement, les représentants du domaine des transports souhaitent abaisser le taux, alors que d'autres le voudraient plus flexibles. Les cantons, les commissions, les conférences et associations de communes suggèrent de fixer le taux de compensation entre 10 et 20%. La procédure de consultation fait ressortir l'aval des acteurs pour le maintien des prescriptions relatives aux émissions de CO2 pour les véhicules. Beaucoup déplorent le manque de mesures de réduction plus efficaces dans le domaine des transports. D'autres souhaitent davantage d'encouragement pour les carburants et véhicules émettant peu ou pas de CO2. Les activités de formation, d'information au public et de conseil aux professionnels doivent continuer d'exister d'après les acteurs consultés. La plupart des entreprises, la majorité des cantons et une petite majorité des partis politiques rejettent l'interdiction subsidiaire des chauffages à combustibles fossiles. La proposition de l'abandon de l'affectation partielle du produit de la taxe sur le CO2 au Programme Bâtiments, ainsi que l'abandon de l'affectation partielle du produit de la taxe sur le CO2 au fond de technologie est refusée par les organisations de protection de l'environnement et par la majorité des cantons.

Révision totale de la loi sur le CO2 pour la période postérieure à 2020 (MCF 17.071)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Flugticketabgabe
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Alors que de nombreux commentateurs pensaient que l'échec du projet d'une Expo nationale dans les cantons de Thurgovie, de Saint-Gall et d'Appenzell-Rhodes Extérieures marquerait la fin cette longue tradition, plusieurs autres projets d'Exposition nationale sont apparus sur le devant de la scène pour le remplacer. A commencer par le projet déjà préparé en 2014 par le président de l'Union argovienne des Arts et Métiers, Kurt Schmid dans le canton d'Argovie, mais écarté alors par la Conférence des gouvernements cantonaux, lui préférant le projet proposé par les trois cantons de Suisse orientale. Après l'échec de ce dernier, Schmid a remis sur le tapis sa proposition, qui aurait pour thème le travail sous toutes ses facettes. Il souhaite une manifestation qui ne soit pas axée sur le gigantisme qui, selon lui, caractérisait les dernières Expos.
Les deux Bâle, elles aussi, réfléchissent à déposer un projet pour une Expo qui aurait lieu dans les alentours de 2030. Tous les partis, à l'exception de l'UDC du canton de Bâle-Ville, qui y voit un investissement gigantesque n'apportant pas grand-chose, soutiennent cette idée, y voyant une vitrine touristique ainsi qu'une opportunité d'investir dans certaines infrastructures clés. Un projet trinational est même en discussion, les voisins allemands et français ayant montré un certain intérêt à participer au projet.
Dans le canton de Soleure, c'est le PLR qui a lancé l'idée d'un projet, en avançant les mêmes arguments que les partisans du projet bâlois. Le parti serait plutôt en faveur d'une Expo décentralisée comme ce fut le cas en 2002, avec l'inclusion des deux Bâle ainsi que du Jura.
Finalement, les dix plus grandes villes de Suisse ont également fait part de leur volonté de présenter un projet, en avançant l'argument que les générations d'aujourd'hui auraient tout autant le droit à une Expo nationale que les générations précédentes. Elles se sont regroupées sous le groupe d'intérêts "Zehn Städte für eine Landesausstellung" et articuleraient leur projet, qu'elles projettent d'ici à 15 ans, sous le thème "Qu'est-ce que la Suisse au XXIe siècle et comment voulons-nous vivre ensemble ?" Pour la première fois, l'Expo nationale couvrirait l'ensemble du territoire.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

A la surprise générale, les citoyens des cantons de Saint-Gall et de Thurgovie disent non à une étude de faisabilité pour l'Expo nationale 2027, ce qui, de facto, condamne le projet dans son intégralité, même si le canton d'Appenzell-Rhodes Extérieures, troisième protagoniste du projet, avait préalablement accepté de financer une partie de l'étude. Le refus est net dans les deux cantons, avec des scores de 60,3% du côté de Saint-Gall et de 53,4% du côté de la Thurgovie. Ceci est d'autant plus surprenant que les parlements des deux cantons avaient massivement voté pour l'octroi du crédit pour cette étude s'élevant à 3 millions pour le canton de Thurgovie et à 5 millions pour le canton de Saint-Gall; un écart illustratif d'un fossé entre l'Establishment politique et les citoyens pour Esther Friedli. L'ensemble des grands partis, à l'exception du Parti Bourgeois Démocrate en Thurgovie et de l'Union Démocratique du Centre à Saint-Gall, soutenait ce projet qui était vu, par ses promoteurs, comme une opportunité de développement de la Suisse Orientale. Le comité d'opposition, co-dirigé à Saint-Gall par Esther Friedli et Toni Thoma tous deux membres de l'UDC, y voyait, quant à lui, un projet appartenant au siècle passé, coûtant trop cher et qui ne devrait pas être assumé par l'Etat.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit kein obligatorisches Finanzreferendum nötig ist, stiess einigen Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11 Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden nicht an den Kosten beteilige.

Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St. Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF – beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP-Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen.

Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7 Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027 entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums oder eines Ratsreferendums nicht gibt.

Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo-Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Anlässlich der Ständeratswahlen im Kanton Appenzell Ausserrhoden gab der langjährige FDP-Vertreter Hans Altherr seinen Rücktritt bekannt. Um seine Nachfolge bewarb sich ausschliesslich sein Parteikollege Andrea Caroni, welcher bisher als Nationalrat für den Kanton amtete. Ohne Gegenkandidaten wurde Caroni mit 12‘308 Stimmen vom Ausserrhoder Stimmvolk bestätigt. Vereinzelte Stimmen waren 2‘613 eingereicht worden.

Kanton Appenzell Ausserrhoden -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Hinblick auf die Nationalratswahlen im Kanton Appenzell Ausserrhoden trat Amtsinhaber Andrea Caroni nach nur vier Jahren zurück, da er sich für Wahl in den Ständerat präsentierte. Das nach der Sitzreduktion 2003 einzige verbliebene Ausserrhoder Mandat musste demnach neu besetzt werden. In den Startlöchern dafür stand schon früh Caronis designierter Parteinachfolger Markus Bänziger. Der Textilunternehmer war politisch als Gemeinderat in Teufen kein Unbekannter. Dass ihm Konkurrenz drohen würde, war aber stets abzusehen. Vom rechten politischen Rand stellte die SVP den Herisauer Einwohnerrat David Zuberbühler als Herausforderer vor. Von linker Seite erwuchs Bänziger durch den Kantonsschullehrer und SP-Kandidat Jens Weber Konkurrenz. Keinen Kandidaten präsentierte die CVP. Sie rief gar implizit zu einem Boykott auf, indem sie ihren Kantonsparlamentariern empfahl keinem der Unterstützungskomitees beizutreten. Grund dafür war die fehlende Unterstützung seitens FDP, SVP und SP anlässlich der vergangenen Regierungsratswahlen, welche die Christdemokraten den anderen Parteien offensichtlich übelnahm.

Das Trio von Bewerbern für die grosse Kammer versprach eine spannende Ausganslage für die anstehenden Wahlen. Da das relative Mehr über die Wahl entscheiden würde, konnten unter Umständen nur wenige Stimmen mehr oder weniger entscheidend sein. Insbesondere dadurch, dass die Linke mit Jens Weber einen eigenen Kandidaten präsentierte, war die Ausgangslage für den FDP-Kronfavoriten Markus Bänziger etwas schwieriger geworden. Ihm sollten mit aller Wahrscheinlichkeit wichtige Stimmen links der Mitte fehlen, welche er in einem Zweikampf mit SVP-Kandidat Zuberbühler wohl auf sicher gehabt hätte. Letzterer hatte den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass er aus dem einwohnerstarken Herisau stammte. Zudem war Zuberbühler als langjähriger Lokalpolitiker bekannt und, wie allerdings auch sein FDP-Herausforderer, gut vernetzt im Kanton. Allen drei Kandidaten wurde ein guter Wahlkampf attestiert. Jens Weber, welcher als linker Anwärter anfangs eher in einer schwierigen Position gesehen wurde, schaffte es durch eine souveräne Kampagne seinen Aussenseiterstatus deutlich aufzuweichen. Markus Bänziger stellte seine wirtschaftlichen Kompetenzen und sein Fachwissen in den Vordergrund und präsentierte sich als „seriöser Schaffer“, wie es die Appenzeller Zeitung formulierte. David Zuberbühler hatte seinerseits keine Mühe, sich mit klassischen SVP-Positionen ein klares Profil zu schaffen und sich von seinen Konkurrenten und insbesondere von Bänziger abzugrenzen. Der ausgeglichene Wahlkampf und die Konstellation der Kandidaten sorgten denn auch dafür, dass sich bis zum Schluss kein klarer Favorit herauskristallisierte. Wohl auch der freisinnigen Tradition in Ausserrhoden geschuldet, wurde Bänziger am ehesten leicht favorisiert.

Als Sieger aus dem bis zum Schluss knappen Rennen ging SVP-Kandidat David Zuberbühler hervor. Die als letztes bekannt gegebenen Resultate aus Herisau stellten sich als auschlaggebend heraus, wodurch sich Zuberbühler mit 6‘394 Stimmen an der Spitze behaupten konnte. Markus Bänziger musste sich ihm mit 5‘949 Stimmen geschlagen geben. Mit 5‘059 Stimmen und einem ansehnlichen Resultat nahm SP-Kandidat Jens Weber den dritten Rang ein. Die Wahlbeteiligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden betrug 47.1%. Nach der Wahl von Jakob Freund 1995 gelang es der SVP somit ein zweites Mal, die Phalanx des Freisinns zu durchbrechen.

Kanton Appenzell Ausserrhoden -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Ende April informierten die drei Trägerkantone der geplanten Expo 2027, St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, über den Stand des Projektes. Angestrebt werde eine Professionalisierung der Organisationsstruktur, was etwa mit der Schaffung einer Geschäftsstelle für 2016 umgesetzt werden soll. Diese soll mit rund 500 Stellenprozenten ausgerüstet werden. Bis 2019 rechnen die drei Expo-Kantone mit Ausgaben von rund 9.5 Mio. CHF, um 2018 beim Bund ein überzeugendes Bewerbungsdossier einreichen zu können. Für das im Herbst 2015 zu kürende Siegerprojekt soll deshalb auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Zuerst müssen aber die Parlamente der drei Kantone die jeweiligen Beiträge für diese Planungsphase bewilligen. Die 5 Mio. CHF in St. Gallen, die 3 Mio. CHF im Kanton Thurgau und die 0.8 Mio. CHF im Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstanden jeweils knapp nicht dem obligatorischen Referendum; in den Kantonen St. Gallen und Thurgau war allerdings ein fakultatives Referendum möglich. Nicht wenige Stimmen warnten allerdings vor einer Volksabstimmung in diesem frühen Stadium, da noch zu wenig Fakten vorlägen. Die Bevölkerung solle erst 2018 befragt werden.
Für die Gesamtkosten gaben die Regierungsräte der drei Kantone Schätzungen zwischen 1.5 bis 2 Mrd. CHF an, wovon der Bund etwa die Hälfte übernehmen werde. Auch wenn mittels Sponsoring und Eintritte Mittel generiert werden sollen, müssten die Trägerkantone einen substanziellen Beitrag selber leisten.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurden bei den Kantonsratswahlen 2015 65 Sitze vergeben. In Ausserrhoden bilden die 20 Einwohnergemeinden die jeweiligen Wahlkreise. Aufgrund deren geringen Grösse werden die Wahlen in den jeweiligen Gemeinden – mit Ausnahme des Kantonshauptorts Herisau – im Majorzverfahren durchgeführt. Die nicht enden wollende Diskussion über das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Ausserrhoden fand auch im Vorfeld des aktuellen Urnengangs eine Fortsetzung. Der Trogener Anwalt Tim Walker – Mitglied der grünen Partei – hatte beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt, weil das Majorzverfahren kleine Parteien systematisch diskriminiere. Das Bundesgericht lehnte seine Beschwerde im November 2014 jedoch ab, da das Verfahren angesichts der kantonalen Gegebenheiten verfassungskonform sei. Hingegen wurde Ende desselben Monats ein neuer Verteilschlüssel vom Stimmvolk gutgeheissen, welcher unter anderem der grössten Gemeinde Herisau vier zusätzliche Sitze zusprach. Bei den Proporzwahlen um die neu 18 Herisauer Sitze traten die Ausserrhoder Parteien entsprechend mit Listen an. Es waren dies die SVP, die FDP, die CVP, die SP und die EVP. Das Mehrheitswahlrecht in den kleineren Wahlkreisen hat dagegen in der Regel zur Folge, dass Parteiunabhängige im Kantonsrat überaus zahlreich vertreten waren. Sie stellten vor den Wahlen 2015 gar die zweitgrösste Fraktion hinter den Freisinnigen.

Die grösste Gewinnerin am 12. April war die SVP. Sie gewann zwei Sitze hinzu und kam neu auf 12 Mandate. Um jeweils einen Sitz legten auch die SP (neu: 6) und die CVP (neu: 4) zu. Bei den Sozialdemokraten handelte es sich faktisch jedoch um einen Sitzverlust, da man bei Ersatzwahlen während der Legislatur zwei Sitze dazugewonnen hatte. Dementsprechend war man bei der SP nicht zufrieden mit dem Wahlresultat. Die FDP konnte ihre 24 Sitze halten; genauso wie die EVP, welche weiterhin einen Vertreter stellt. Verliererin der Wahlen war die Fraktion der Parteiunabhängigen. Sie bestand nur noch aus 17 Mitgliedern (2011: 22). Diese Mandatsverluste waren aber angesichts der Sitzumverteilung zu Gunsten Herisaus absehbar gewesen.
Beim einzigen zweiten Wahlgang, welcher im darauf folgenden Mai in der Gemeinde Stein stattfand, gewannen die Parteiunabhängigen immerhin mit Heinz Mauch noch einen Sitz dazu.
Ferner stellte sich heraus, dass die Wahl für die beiden Trogener Sitze wiederholte werden musste. Anwalt Tim Walker hatte nämlich – neben dem bereits erwähnten Gang vor Bundesgericht – zusätzlich beim Regierungsrat Beschwerde eingelegt, weil der Trogener Gemeinderat Wahlzettel mit vorgedruckten Namen der amtierenden FDP-Kantonsräte verschickt hatte. Die Beschwerde gegen diese Praxis – welche freilich auch in anderen Gemeinden üblich war – wurde zwar vom Regierungsrat abgelehnt, das Ausserrhoder Obergericht hiess sie jedoch später mit Verweis auf Verletzung des Neutralitätsgrundsatzes gut. Somit kam es am 18. Oktober zu einem erneuten Wahlgang, bei welchem der vormals hauchdünn unterlegene SP-Kandidat Jens Weber doch noch den Sitz von FDP-Kantonsrat René Langenegger erobern konnte. Schliesslich kam die SP somit auf sieben Sitze, während die Freisinnigen eines ihrer 24 Mandate verloren. Nichts änderte dieser finale Akt der Ausserrhoder Wahlen am Frauenanteil im Kantonsrat, welcher im Vergleich zu 2011 unverändert bei 21.5% (14 Sitze) liegt. Aber auch in diesem Fall handelt es sich faktisch um einen Rückgang, da während der letzten Legislatur aufgrund von Ersatzwahlen zwischenzeitlich 17 Kantonsrätinnen in Herisau gesessen hatten.

Kantonsratswahlen Appenzell Ausserrhoden 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015

In aller Regel wirft die Gewährleistung der kantonalen Verfassungsänderungen nach Abstimmungen durch das nationale Parlament keine hohen Wellen. Aufgrund umstrittener Volksentscheide in den Kantonen Bern und Tessin herrschte aber in der Frühlingsession insbesondere im Nationalrat grosser Diskussionsbedarf. Im Kanton Bern hatte im November 2013 eine Initiative der jungen SVP, die ein Verbot von Einbürgerungen für Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung forderte, überraschend eine Mehrheit erhalten.
Im Kanton Tessin war im September 2013 ein kantonales Vermummungsverbot gutgeheissen worden, das Burka- und Niqabträgerinnen als Zielgruppe anvisierte. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft in beiden Fällen eine Gewährleistung empfohlen. Eine links-grüne Minderheit der SPK-NR argumentierte jedoch, dass die Verweigerung der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern eine Diskriminierung darstelle und ein generelles Verhüllungsverbot der Religionsfreiheit widerspreche und unverhältnismässig sei. In der Debatte erinnerte Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran, dass die Aufgabe des eidgenössischen Parlaments lediglich sei, zu beruteilen, ob eine kantonale Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne – und nicht, ob man mit der Änderung einverstanden sei oder diese gut finde. Der Bundesrat sei sowohl im Falle des Kantons Tessin als auch des Kantons Bern zum Schluss gekommen, dass eine sorgfältige Umsetzung der von der Mehrheit der kantonalen Bevölkerung angenommenen Verfassungsänderungen durchaus im Sinne des Bundesrechts möglich sei. Aus diesem Grund seien die kantonalen Verfassungen zu gewährleisten. Die beiden Minderheitenanträge wurden in der Folge mit 131 zu 42 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) im Falle des Kantons Bern bzw. mit 117 zu 56 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) im Falle des Kantons Tessin abgelehnt und alle Verfassungen gewährleistet.

Im Ständerat stand – neben den Verfassungsänderungen in den Kantonen Bern und Tessin – noch eine weitere kantonale Änderung im Fokus. Bei der Abstimmung vom November 2013 über die Aufnahme eines Verfahrens für eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und Gemeinden aus dem Berner Jura wurde im Kanton Jura ein neuer Verfassungsartikel angenommen, mit dem die Aufnahme eines Fusionsprozesses angestossen werden soll. Weil aber die Stimmbevölkerung im Berner Jura zeitgleich ein solches Verfahren ablehnte, wäre der Artikel in der jurassischen Verfassung eigentlich hinfällig. Die Frage war nun, ob ein solcher hinfälliger Artikel gewährleistet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte in der ständerätlichen Beratung dar, dass die Gewährleistung formaljuristisch nicht daran gebunden sei, ob ein Artikel umgesetzt werde oder nicht, sondern lediglich bedeute, dass eine Änderung mit der Bundesverfassung konform sei. Die Tatsache, dass die Regierung des Kantons Jura in einem Schreiben signalisiert habe, dass dieser Artikel nicht zur Anwendung kommen werde, stehe einer Gewährleistung nicht im Wege. Anders als im Jahr 1977, als ein ähnlicher Artikel nicht gewährleistet worden war, gehe es im zur Diskussion stehenden Artikel ja nicht um die Idee, Berner Gebiete in das Gebiet des Kantons Jura einzubinden, sondern eben lediglich um den Anstoss eines Prozesses. Die Regierung des Kantons Jura habe deutlich signalisiert – unter anderem auch mit der Sistierung des jährlichen Berichts über die Wiederherstellung des Juras an das jurassische Parlament –, dass es den neuen Artikel als gegenstandslos betrachte und keine Ansprüche daraus ableite. Eine Nicht-Gewährleistung dieses Artikels, so Sommaruga weiter, käme einer Negierung des jurassischen Volkswillens gleich, für die es keine rechtliche Begründung gäbe. Auch im Ständerat wurden in der Folge alle Kantonsverfassungen gewährleistet. Keinen Anlass zu Diskussionen hatten die Verfassungsänderungen in den Kantonen Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Waadt gegeben.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen (AI, AR, BS, BL, BE, JU, SO, TI, UR, VD) (BRG 14.084)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Die 2011 von der CVP lancierte Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" kam am 8. März 2015 zur Abstimmung. Es war dies die erste Volksinitiative der Christlichdemokraten seit 1941. Damals hatten die Katholisch-Konservativen die Einführung der Kinderzulagen gefordert und 1945 nach der Annahme eines parlamentarischen Gegenentwurfs einen Teilerfolg verbuchen können. Anders präsentierte sich die Ausgangslage 70 Jahre später: Zwar drehte sich das Begehren der CVP, wohl auch aufgrund der nahenden Nationalrats- und Ständeratswahlen, wieder um das Thema der Kinderzulagen, diesmal hatte das Parlament aber auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs verzichtet und Volk und Ständen empfohlen, Kinder- und Ausbildungszulagen nicht von den Steuern auszunehmen. Bei der Parolenfassung im Vorfeld des Urnenganges hatte sich auf nationaler Ebene Überraschendes abgespielt: Neben der CVP, die als Initiantin naturgemäss bereits im Parlament geschlossen für ihr Ansinnen gestimmt hatte, sprach sich auch eine Mehrheit der SVP-Delegierten (144 zu 96 Stimmen) und die EVP für eine Annahme der Volksinitiative aus. Im Nationalrat hatten sich nur vereinzelte Exponentinnen und Exponenten der Volkspartei für das Anliegen stark gemacht, eine Mehrheit hatte gegen die steuerliche Entlastung von Familien gestimmt. So auch bei der EVP: Die beiden EVP-Parlamentarierinnen, die der CVP-Fraktion angehörten, hatten entgegen der Fraktionslinie votiert, die Partei beschloss dann aber gleichwohl die Ja-Parole. Die Nein-Parole fassten neben den Grünen auch die SP, die BDP und die FDP. Der Abstimmungskampf verlief dann trotz der Konfliktlinie durch die Regierungsparteien verhältnismässig lau. Die Kampagne der Befürworter wurde fast ausschliesslich von der CVP getragen. Auf Plakaten, in Inseraten und im Internet war sie mit dem Slogan "Familien stärken" präsent. Einen herben Dämpfer erlitten die Befürworter, als im Januar alle elf amtierenden für ein kantonales Finanzdepartement zuständigen CVP-Regierungsräte im Abstimmungskampf Stellung gegen die Initiative bezogen. Sie brachten vor, dass bei einer Annahme gerade die Kantone mit hohen finanziellen Ausfällen zu rechnen hätten und dass Steuererhöhungen oder Sparpakete nötig würden, um diese Einbussen zu kompensieren. Die von linker Seite vorgebrachten Argumente, wonach von einer Annahme fast ausschliesslich privilegierte Familien profitieren würden, waren im lauen Abstimmungskampf kaum zu hören. Die Volksinitiative wurde schliesslich von Volk und Ständen deutlich verworfen. Nur gerade 24,6% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 42,1%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Jura (42,8%), Freiburg (32,6%) und Wallis (32,2%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den Kantonen Glarus (16,9%), Appenzell Ausserrhoden (20,4%) und Zürich (20,4%).

Abstimmung vom 8. März 2015

Beteiligung 42,1%
Ja 537'795 (24,6%) / Stände 0
Nein 1'650'109 (75,4%) / Stände 20 6/2

Parolen:
-Ja: CVP, SVP, EVP
-Nein: SP, FDP, BDP, GPS

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden trat auf die Regierungsratswahlen 2015 hin eine im Mai des Vorjahres gutgeheissene Staatsleitungsreform in Kraft: Die Sitzzahl in der Exekutive wurde von sieben auf fünf Sitze verkleinert. Zudem waren die Regierungsräte neu nicht mehr im Hauptamt – einem Pensum von 80 Prozent – sondern im Vollamt und ohne Nebentätigkeit eingestellt. Da anlässlich der Wahlen gleich drei amtierende Regierungsmitglieder zurücktraten, blieben die Chancen auf eine Abwahl der Amtsinhaber trotz Verkleinerung des Gremiums überschaubar. Ihren Abschied gaben die Freisinnigen Jakob Brunnschweiler, Rolf Degen und Jürg Wernli, da sie allesamt das Pensionsalter erreicht hatten. Für die FDP bedeutete der dreifache Abgang, dass ihr der Verlust der absoluten Mehrheit im Ausserrhoder Regierungsrat drohte. Bis anhin stellte die Partei nämlich fünf der sieben Mitglieder. Die zwei wieder antretenden FDP-Vertreter waren Marianne Koller und Paul Signer. Für die SVP stellte sich Köbi Frei wieder zur Wahl; bei der SP war es Matthias Weishaupt, der sich für eine erneute Amtszeit zur Verfügung stellen wollte. Letzterer kandidierte ausserdem konkurrenzlos für den Posten als Landammann. Die weiteren Kandidierenden Alfred Stricker (parteiunabhängig), Monica Sittaro (FDP) und Norbert Näf (CVP) hatten vor allem den vakanten, fünften Sitz im Auge.
Für die amtierenden Regierungsräten wurde im Allgemeinen die Wiederwahl erwartet. Trotzdem mussten die Amtsinhaber im Vorfeld der Wahlen Kritik einstecken. Am meisten Unmut musste SVP-Regierungsrat Köbi Frei über sich ergehen lassen. Der Verwaltungsrat des Ausserrhoder Spitalverbundes – in welchem Frei als Vertreter der Regierung sass – stand unter heftiger Kritik, weil die Mitglieder überrissen hohe Honorare bezogen hatten. Einzelne Parteien wie die EVP portierten deshalb Amtsinhaber Frei nicht mehr, und auch in Leserbriefen wurde teils zu seiner Abwahl aufgerufen. Matthias Weishaupt hatte als Gesundheitsdirektor in dieser Affäre ebenfalls Verantwortung zu tragen, weil sein Departement das fehlerhafte Entschädigungsreglement entworfen hatte. Volks- und Landwirtschaftsdirektorin Marianne Koller, schliesslich, wurde eine ungenügenden Organisationskultur in ihrem Departement vorgeworfen. Der Industrieverein und der Gewerbeverband unterstützten dementsprechend die neuen bürgerlichen Kandidierenden Monica Sittaro und Norbert Näf, was implizit einem Aufruf zur Abwahl eines amtierenden Regierungsmitglieds gleichkam. Konkret wurde man auf Seiten der beiden Verbände diesbezüglich nicht, auch wenn man bei der Zeitung «Appenzellerland» davon ausging, dass hautpsächlich Köbi Frei im Visier stand.

Die Ausserrhoder Regierungsratswahlen wurden bereits im ersten Wahlgang, mit einer Wahlbeteiligung von 43.9 Prozent entschieden. Alle amtierenden Regierungsräte schafften dabei die Wahl mit komfortablem Vorsprung. Das beste Resultat erzielte FDP-Regierungsrat Paul Signer mit 14'762 Stimmen. Matthias Weishaupt schaffte mit 13'283 Stimmen den zweiten Rang und wurde gleichzeitig mit 11'129 Stimmen als neuer Ausserrhoder Landammann gewählt. Dahinter folgten mit Marianne Koller (13'435 Stimmen) und Köbi Frei (9'995 Stimmen) die anderen beiden Amtsinhaber. Freis Rückstand auf seine Regierungskollegen liess vermuten, dass er vom Ausserrhoder Stimmvolk für die Spitalaffäre zumindest teilweise abgestraft wurde. Als neuer fünfter Regierungsrat wurde der parteiunabhängige Alfred Stricker mit 9'316 Stimmen gewählt. Die Nichtwahl von Monica Sittaro (6'466 Stimmen) hatte zur Folge, dass die FDP ihre absolute Mehrheit im Regierungsrat verlor. Komplettiert wurde das Wahlergebnis mit dem Resultat von CVP-Kandidat Norbert Näf, der mit 6'284 Stimmen auf dem letzten Platz landete. Im neu fünfköpfigen Regierungsrat behaupten damit die bürgerlichen Parteien mit zwei FDP-Mitgliedern und einem SVP-Vertreter weiterhin die Mehrheit, während die SP und Parteiunabhängige jeweils einen Magistraten stellen.

Regierungsratswahlen Appenzell Ausserrhoden 2015
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015

Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, die Vorbereitungsarbeiten für die Idee einer Ostschweizer Expo 2027 unterstützen zu wollen. Allerdings war damit keine finanzielle sondern vielmehr strategische Hilfe gemeint: Einsitz in die Wettbewerbsjury, Hilfe beim Aufbau von Organisationsstrukturen sowie die Begleitung einer Machbarkeitsstudie. Der Rückenwind aus Bern wurde bei den Verantwortlichen sehr positiv kommentiert und auch als Anerkennung der bisherigen Vorbereitungsarbeiten interpretiert. Mit der Unterstützung aus Bern und der bereits 2014 erfolgten Zustimmung der Konferenz der Kantonsregierungen waren wichtige Stakeholder an Bord. Das Lobbying bei den kantonalen Behörden wurde in der Folge weiter intensiviert. Unklar blieb aber, wie gross die Unterstützung in der Bevölkerung war.
Auch der finanzielle Rahmen wurde von der Bundesregierung vorsorglich abgesteckt. Der Anteil des Bundes soll maximal 1 Mrd. CHF betragen, was höchstens die Hälfte der Gesamtkosten sein darf. Der Rest soll durch Sponsoring, Eintritte und Kantonsbeiträge finanziert werden. Freilich muss das Parlament diese Pläne noch absegnen, was frühestens 2019 der Fall sein wird. Die Kosten für die Vorarbeiten tragen die Trägerkantone. Diese dürften sich auf rund 10 Mio. CHF belaufen.
Das Signal aus Bern wurde im Kanton Aargau als Absage an die eigenen Pläne interpretiert. Der kantonale Gewerbeverband hatte bereits 2014 signalisiert, dass man sich eine Landesausstellung auch im Kanton Aargau vorstellen könnte.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im Jahr der eidgenössischen Erneuerungswahlen 2015 wurde auch in sieben Kantonen (ZH, LU, BL, TI, AR, AI, JU) das Parlament neu gewählt. Dabei stiessen insbesondere die Wahlen in den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, Luzern und Tessin, die sich aufgrund ihrer Grösse bzw. ihrer Sitzzahl im Nationalrat (ZH: neu 35; LU: 10, TI: 8, BL: 7) als mögliche Trendsetter für die eidgenössischen Wahlen erweisen könnten, auf Interesse. In allen vier Kantonen kam es zu einem insbesondere den Erfolgen der FDP und der SVP geschuldeten Erstarken der bürgerlichen Ratskräfte. In Appenzell Ausserrhoden konnte vor allem die SVP zulegen. Speziell war die Situation im Kanton Jura, wo die Wahlbevölkerung am gleichen Tag nicht nur ihre nationalen Vertreterinnen und Vertreter für Stände- und Nationalrat, sondern gleichzeitig auch das kantonale Parlament und die kantonale Regierung bestellten. Grund für die Überschneidung ist die 2011 per Verfassungsänderung eingeführte Verlängerung der kantonalen Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Fortan werden die nationalen und kantonalen Wahlen im jüngsten Schweizer Kanton also alle 20 Jahre zusammenfallen. Auch hier legten FDP und SVP zu.

Mit den bürgerlichen Sitzgewinnen in den Kantonen hielt die SVP Ende 2015 neu einen Anteil von 22.7 Prozent (+0.3 Prozentpunkte; 583 Sitze; +9 Sitze im Vergleich zu 2014) aller 2559 kantonalen Parlamentsmandate (AI ausgenommen, weil sich dort die Mandate keinen Parteien zuordnen lassen). Die FDP hatte mit ihren per Saldo 14 Sitzgewinnen neu 547 Sitze inne (inkl. den Sitzen der LPS in Basel-Stadt), was einem Anteil von 21.4 Prozent entspricht (+0.1 Prozentpunkte). Die SP mit total 457 Mandaten (17.7%) überholte die CVP mit noch 451 Sitzen (17.6%) Ende 2015. Dies war auf den per Saldo einen Sitzgewinn der Sozialdemokraten und die per Saldo 4 Sitzverluste der CVP zurückzuführen. Die Grünen hatten einen Aderlass von ganzen 12 Sitzen zu verzeichnen. Mit total 174 Sitzen hielten sie Ende Berichtjahr also noch gut jeden 15. Sitz in den kantonalen Parlamenten. Sitzverluste mussten auch die GLP (neu total 83 kantonale Sitze; -6 Sitze) und die BDP (neu total 73 kantonale Sitze; -3 Sitze) hinnehmen. Die EVP war Ende 2015 noch mit 41 Mandatsträgerinnen und -trägern in den Kantonen vertreten und konnte damit dank dem Sitzgewinn in Zürich einen Sitz mehr besetzen als noch Ende 2014. 20 oder mehr Sitze hielten in den Kantonen zudem die Lega (22), die EDU (22) und das MCG (20).

In einem der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Gesamterneuerungswahlen durchgeführt wurden, nahm der Anteil an Frauen in der kantonalen Legislative ab, nämlich in Luzern (von 30.8% auf 29.2%). In Basel-Landschaft (von 35.6% auf 37.8%), in Zürich (von 33.3% auf 33.9%), in Appenzell Innerrhoden (von 22.4% auf 30%), in Appenzell Ausserrhoden (von 21.5% auf 23.1%), im Kanton Tessin (von 14.4% auf 24.4%) und im Kanton Jura (von 15% auf 25%) konnten die Frauen zulegen, kamen aber nach wie vor in keinem einzigen Kanton über einen knappen Drittel aller Stimmen hinaus. Im Vergleich zu 2014 nahm der Anteil an gewählten Frauen in allen kantonalen Parlamenten 2015 ganz leicht von 25 Prozent auf 25.9 Prozent zu – berücksichtigt sind hier nur die Resultate unmittelbar nach den Wahlen, nicht aber spätere Veränderungen durch allfällige Rücktritte.

In fünf der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Parlamente gewählt wurden, ging weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Urne. In Zürich fiel dieser Anteil gar unter einen Drittel (32.7%). Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (35.6%; 2011: 36.2%), Luzern (38.7%; 2011: 43.5%) und Basel-Landschaft (33.9%; 2011: 35.1%) wurden Minusrekorde verzeichnet. Im Kanton Jura (50.6%) und im Kanton Tessin (62.3%) war die Wahlbeteiligung hingegen höher als bei den letzten Wahlen (JU 2010: 48.9%; TI 2011: 58.5%). Während im Nordkanton die gleichzeitig stattfindenden nationalen Wahlen als Grund für den Anstieg angeführt wurden, war es im Südkanton die neu eingeführte Möglichkeit der Briefwahl. Nicht ausgewiesen wird die Wahlbeteiligung bei den Bezirksgemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden.

In den sieben Kantonen fanden auch kantonale Regierungswahlen statt. Dabei kam es in vier Kantonen zu einer Verschiebung zugunsten des bürgerlichen Lagers. Während in den Kantonen Basel-Landschaft und Luzern die SP nach vielen Jahrzehnten aus der Regierung abgewählt wurde, mussten im Kanton Zürich die Grünen ihren Regierungssitz nach vier Jahren wieder räumen. Auch im Kanton Jura mussten die Sozialdemokraten einen Sitz abgeben, konnten allerdings ein Mandat halten. Profiteure in diesen Kantonen waren die FDP (BL), die SVP (LU), die CVP (ZH) und die CSP (JU). Unverändert blieb die parteipolitische Regierungszusammensetzung im Kanton Tessin. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden blieb die bürgerliche Mehrheit auch nach der Verkleinerung der Regierung von sieben auf fünf Sitze bestehen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden spielen Parteien keine grosse Rolle.

Obwohl die SP also kantonale Regierungsmandate einbüsste, blieb sie mit total 29 Sitzen stärker in die Regierungsverantwortung eingebunden als die SVP (23 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen und -räte gehören allerdings nach wie vor der FDP (40) und der CVP (39) an. Die Grünen kamen Ende 2015 noch auf 8 Mandate. Vier der total 154 Exekutivsitze wurden von der BDP besetzt, je zwei von der CSP und der Lega und je einer von der LP und vom MCG. 5 Regierungsmitglieder gehören keiner Partei an.

Obwohl in den Kantonen Luzern und Tessin neu gar keine Frauen mehr in der Regierung sitzen, blieb der Frauenanteil in den kantonalen Exekutiven dank der Wahlen in Zürich und der Ersatzwahlen im Kanton Thurgau, wo die SP ihren Sitz halten konnte, unverändert bei 24% (37 Sitze). Der Ostschweizer Kanton wird damit von einer Frauenmehrheit regiert, was sonst nur noch im Kanton Waadt der Fall ist. Mit 50 Prozent (GP) bzw. 44.8 Prozent ist der Frauenanteil bei den linken Parteien grösser als bei den Bürgerlichen (FDP: 25%; SVP: 13.6%; CVP: 12.8%).

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2015
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen. Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr 2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau, unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

2013 hatte die SVP im Kanton Appenzell Ausserrhoden bei Ersatzwahlen einen ihrer beiden Regierungssitze an die FDP verloren. Der Freisinn war in der Folge mit fünf Sitzen deutlich übervertreten. Der Verlust eines Sitzes war mit ein Grund, weshalb die SVP zusammen mit der CVP gegen die Regierungsreform einstand, mit der das Gremium von sieben auf fünf Mitglieder verkleinert werden soll. Zudem sah die Staatsleitungsreform die Einführung von Vollämtern, – bisher waren die Exekutivmitglieder lediglich zu 80% hauptamtlich angestellt – den Ersatz der Altersbeschränkung auf 65 Jahre durch eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren sowie die Beschränkung der Ausübung des Präsidialamtes von vier auf zwei Jahre vor. Am 18. Mai 2014 stimmten 65,8% der Stimmberechtigten bei einer Beteiligung von 46,6% der Reform zu. Ein Eventualantrag für die Beibehaltung von sieben Mitgliedern wurde mit 8'213 zu 6'842 Stimmen verworfen. Gutgeheissen wurde zudem die Verpflichtung zu mehr Transparenz: alle Regierungs- und Parlamentsmitglieder müssen in Zukunft ihre Interessenbindungen offen legen. Im Dezember entschied das Parlament, die Jahresbesoldung der neu vollamtlichen Regierungsmitglieder auf CHF 230'000 zu fixieren.

Regierungsreform Appenzell Ausserrhoden
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014

Interessante kantonale Unterschiede hinsichtlich des Vertrauens in die Judikative lieferte eine Mitte März publizierte Nationalfondsstudie, in der rund 100 Personen pro Kanton nach ihrer Meinung zu den kantonalen Gerichten befragt wurden. Nicht nur die Beurteilung von Unabhängigkeit und Fairness durch die Gerichte, sondern auch das Vertrauen in die Richterinnen und Richter variieren stark zwischen den Kantonen. Es sind dabei die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf, Obwalden und Schwyz, die durch schlechte Beurteilung auffallen, während die beiden Appenzell und Basel-Stadt die Rangliste anführen. Die Studie machte neben dem Wahlmodus der Richterinnen und Richter hauptsächlich die Anzahl Laienrichterinnen und -richter, aber auch Justiz-Affären für die Unterschiede verantwortlich.

Institutionenvertrauen

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Im Berichtjahr wurden die Grundlagen für die Ausschreibung zu einem Konzeptwettbewerb für eine „Expo Bodensee-Ostschweiz 2027“ geschaffen. Das federführende, 2012 bestimmte Trio bestehend aus dem künstlerischen Direktor der Expo 02, Martin Heller, dem Kommunikationsexperten und Projektleiter der Ostschweizer Plattform der Expo 02, Reinhard Frei, und dem Anwalt Simon Ulrich, entwickelte Leitlinien und einen Masterplan, der Mitte Oktober in Horn (TG) vorgestellt wurde. Die beteiligten Kantone (AR, SG, TG) stellten für den Wettbewerb rund eine halbe Mio. Franken zur Verfügung. Erste Eingaben wurden für Ende 2014 erwartet. Der Terminplan sah die Ausarbeitung eines Bundesbeschlusses und die Parlamentsberatungen für das Jahr 2018 vor. Erste Schätzungen gingen von einer Bundesbeteiligung von mindestens einer halben Mrd. und Gesamtkosten von 1.5 Mrd. Franken für eine nächste Landesausstellung aus. Das Projekt war bisher nicht auf grossen Widerhall gestossen. Laut dem Thurgauer Regierungsrat Jakob Stark (svp) habe Bundesrat Schneider-Ammann das Projekt wohlwollend aufgenommen, ein Grundsatzentscheid des Gesamtbunderates sei aber erst im Verlauf von 2014 zu erwarten. Stark selber schätzte die Realisierungschancen für eine Expo 2027 auf 50:50 ein.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Schwere Niederlagen musste die FDP im Berichtjahr auch bei den kantonalen Regierungswahlen einstecken. In Genf verlor der Freisinn eines und in Neuenburg gleich zwei der jeweils ursprünglich drei Exekutivmandate. Während die FDP in Neuenburg für verschiedene politische Skandale richtiggehend abgestraft wurde, konnte der Verlust der Regierungsbeteiligung im Kanton Wallis mit der „Steinaffäre“ um Christian Varone und mit der erstarkten SVP erklärt werden. Bei Ersatzwahlen im Kanton Basel-Landschaft verzichtete die FDP darauf, ihren zurücktretenden Regierungsvertreter zu Gunsten einer Regierungsbeteiligung der SVP zu ersetzen. Einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die FDP eine politische Macht ist, konnte auf Kosten der SVP ein sechster von sieben Regierungssitzen erobert werden. Ohrfeigen musste die FDP auch bei kommunalen Exekutivwahlen einstecken. So wurde der langjährige FDP-Sindaco von Lugano abgewählt und durch einen Lega-Politiker ersetzt und bei Ersatzwahlen in der bereits stark links gefärbten Stadt Zürich verlor die FDP ihren Sitz an die Alternative Linke. Die Verluste bei den Exekutivwahlen wurden in der Presse auch auf einen Mangel an überzeugenden Köpfen zurückgeführt. Der Freisinn müsse mehr in den Nachwuchs investieren. Die Personalpolitik in den Kantonalsektionen wurde von Präsident Philipp Müller im Hinblick auf die Wahlen 2015 als zentrales Projekt forciert. Trotz der Niederlagen blieb die FDP Ende Berichtjahr die stärkste Regierungskraft in den Kantonen. 26,9% der Exekutivsitze (42 von total 156 Sitzen) waren in freisinniger Hand.

Abschneiden der FDP bei kantonalen Regierungswahlen im Jahr 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Der Fall Rappaz wirkte auch 2013 noch nach. Zur Debatte stand dabei das Dilemma zwischen Schutzpflicht des Staates und Selbstbestimmungsrecht des Häftlings. Die durch den Hungerstreik des Hanfbauern angeregte Diskussion über die Zwangsernährung von Häftlingen führte dazu, dass mehrere Kantone diese Fälle nun explizit regelten. Abgeschlossen sind die Revisionen in den Kantonen Zug, St. Gallen und Solothurn. Gesetzesrevisionen laufen derzeit in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Luzern. Dabei wurde meist der Standpunkt vertreten, dass der Wunsch des Häftlings zu respektieren sei, auch wenn dieser zum Tod führe.

Zwangsernährung

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt für Regierungsmitglieder eine Altersgrenze von 65 Jahren. Diese hätte der amtierende Landammann Hans Diem (svp) eigentlich erst 2014 erreicht. Gesundheitliche Gründe zwangen ihn allerdings dazu, bereits im Berichtjahr zurückzutreten. Damit musste nicht nur ein neues Regierungsmitglied bestimmt, sondern auch die Besetzung des Amtes des Landammanns, also des Ausserrhoder Regierungspräsidiums neu geregelt werden. Der Landammann wird für vier Jahre von der Wahlbevölkerung bestimmt. Für das Amt bewarb sich einzig die amtierende Regierungsrätin und bisherige Stellvertreterin von Hans Diem, Marianne Koller Bohl (fdp). Die SP, deren amtierender Gesundheitsdirektor Matthias Weishaupt 2011 bei der Wahl zum Landammann nur ganz knapp an Diem gescheitert war, wollte nicht antreten. Die Wahl von Koller Bohl war damit reine Formsache. Spannender gestaltete sich die Wahl für den frei gewordenen Regierungssitz. Die SVP wollte ihren zweiten Sitz mit Ingeborg Schmid-Huser (svp) verteidigen. Die FDP – bereits mit vier Sitzen in der Regierung vertreten – machte der SVP den Sitz mit dem Stadtpräsidenten von Herisau, Paul Signer (fdp) allerdings streitig. Mit Aussenseiterchancen trat zudem Samuel Büechi (gp) an, der schon bei den Nationalratswahlen 2011 einen Achtungserfolg hatte erringen können. Die mit einem Sitz im Regierungsrat vertretene SP verzichtete darauf, eine eigene Kandidatur zu präsentieren und unterstützte, überraschenderweise, nicht Büechi, sondern Signer, um den zweiten SVP-Sitz zu verhindern. Die Wahl verhiess auch deshalb Spannung, weil für das Folgejahr eine Staatsleitungsreform in Planung war, mit der nicht nur die Altersguillotine fallen sollte, sondern auch eine Verkleinerung des Rates von sieben auf fünf Mitglieder, die Abschaffung der Volkswahl des Landammanns, eine generelle Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren und eine Professionalisierung durch Einführung von Vollämtern angestrebt wurde.

Bei den Ersatzwahlen am 3. März wurde Koller Bohl (fdp) wie erwartet mit 82% aller Stimmen (11'444 Stimmen) zur dritten Frau Landammann im Kanton Appenzell Ausserrhoden gewählt; die ersten beiden Frauen im höchsten Exekutivamt vor ihr waren Marianne Kleiner (1997 bis 2000) und Alice Scherrer (2003 bis 2006). Im Rennen um die Nachfolge von Hans Diem als Regierungsrat wurde hingegen ein zweiter Wahlgang nötig. Zwar lag Paul Signer mit 8'105 Stimmen deutlich vor Ingeborg Schmid-Huser (5'645 Stimmen), der Achtungserfolg von Samuel Büechi (2'985 Stimmen) führte aber dazu, dass Signer das absolute Mehr um 358 Stimmen verpasste. Büechi trat für den zweiten Umgang am 7 . April nicht mehr an, kritisierte aber die Machtfülle der FDP. Tatsächlich wurde Paul Signer im zweiten Wahlgang mit 8'085 Stimmen gewählt. Ingeborg Schmid-Huser konnte 5'628 Stimmen auf sich vereinen. Auch sie bezeichnete die Dominanz der FDP als Problem. Neu stellte die FDP fünf von sieben Regierungsmitglieder, die SVP und die SP je einen. Zudem hielten die Freisinnigen sowohl den einzigen Nationalratssitz (Andrea Caroni) als auch die Ständeratsvertretung (Hans Altherr). Die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang lag mit 38,6% deutlich tiefer als noch im März (47,7%); die Resultate weisen darauf hin, dass die Wählerschaft von Büechi nicht mehr an die Urne ging.

Mitte Juni hiess der Kantonsrat die geplante Regierungsreform knapp mit 32:28 Stimmen gut. Damit dürften auch die für 2015 angesetzte nächste Gesamterneuerungswahl spannend werden. Ob die anderen Parteien dann ein Rezept gegen die übermächtige FDP finden werden, muss sich spätestens dann weisen.

Ersatzwahl Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden 2013
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2013
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden