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Im Nachgang an den Rückzug der Krankenkasse Visana aus der Grundversicherung in acht Kantonen hatten fünf Ostschweizer Kantone (Thurgau, beide Appenzell, Glarus und Graubünden (Kt. Iv. 99.306, 99.310, 00.300, 00.304) bei den eidgenössischen Räten je eine gleichlautende Standesinitiative eingereicht. Danach sollte der Versicherer bei einem Kassenwechsel eines Versicherten die anteiligen Reserven und die durch die abwandernden Personen nicht beanspruchten anteiligen Rückstellungen dem neuen Versicherer weitergeben – und zwar rückwirkend ab dem 1. Juli 1998. Das Konkordat der Krankenversicherer (KSK) sprach sich gegen die Initiativen aus, da sie zu enormen Zusatzkosten führen und kleinere Versicherungen benachteiligen würden. Der Ständerat folgte einstimmig dieser Einschätzung, verwies auf die im Rahmen der 1. Teilrevision des KVG bereits gefassten Beschlüsse und gab den Standesinitiativen keine Folge.

Verschiedene Standesinitiativen verlangen eine Weitergabe von Rückstellungen bei einem Kassenwechsel der Versicherten (Kt.Iv. 99.306, Kt.Iv. 99.310, Kt.Iv. 00.300, Kt.Iv. 00.304)
Dossier: Visana-Debakel 1998
Dossier: Krankenkassenreserven

Die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Glarus, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden hatten insgesamt 24 Sitze zu verteilen. Grosse Gewinnerin war die SVP, die von vier auf sieben Sitze zulegen konnte. In der ehemaligen CVP-Hochburg St. Gallen, wo die SVP vor vier Jahren zum ersten Mal ein Mandat erringen konnte, wurde sie mit einem Wähleranteil von 27,6% zur stärksten Partei. Diese Position eroberte sie auch in Appenzell-Ausserrhoden, wo sie mit 37,5% ihr nationales Spitzenergebnis erzielte; im Thurgau war sie es bereits 1995 stärkste Partei gewesen. Die früher in der Ostschweiz recht starke FP büsste ihre beiden Mandate (SG und TG) ein. Die SP verlor trotz verbesserten Wähleranteilen in St. Gallen einen Sitz; insgesamt eroberte sie in der Ostschweiz fünf Mandate. Die CVP und die FDP konnten ihre sechs resp. fünf bisherigen Sitze verteidigen. Das einzige grüne Nationalratsmandat ging wiederum an Pia Hollenstein (SG).

Ostschweiz -Nationalratswahlen 1999
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 1999 (nach Kantonen)

Die SVP war bei den diesjährigen Kantonsratswahlen in Appenzell-Ausserrhoden erfolgreich. Sie konnte ihre Mandate von bisher vier auf acht verdoppeln. Der Rat zählt 65 Mitglieder, wobei rund ein Drittel parteilos ist. Noch immer wird vorwiegend nach dem Majorzverfahren gewählt. Es werden weniger Parteienvertreter gewählt, als vielmehr Vertreter von Verbänden und Gemeinden. Weil die Zuordnung der Parteizugehörigkeit unterschiedlich gehandhabt wurde, konstatierte beispielsweise die NZZ eine Kontinuität bei den Kräfteverhältnissen, währenddem der TA einen Rechtsrutsch festhielt. Laut einer inoffiziellen Liste sassen vor den Wahlen 31 Mitglieder der FDP, 22 parteilose, in der Regel FDP-nahe Personen, vier SVP- und je drei CVP- und SP-Vertreter im Rat. Zwei Abgeordnete gehörten dem Forum Herisau an. Der Frauenanteil betrug bislang 27%. Von den Bisherigen traten 14 auf die Wahlen hin zurück. Laut TA blieben die Freisinnigen trotz zwei verlorenen Sitzen mit 29 Mandaten stärkste Partei im kantonalen Parlament. Der einzige Sitz des LdU musste den Sozialdemokraten überlassen werden, die neu über vier Mandate verfügen. Die CVP konnte ihre bisherigen drei Sitze verteidigen. Die Parteilosen verloren wie die FDP zwei Sitze an die SVP und verfügen nunmehr über 19 Mandate. Zu den Gewinnern konnten sich auch die Frauen zählen. Sie legten um weitere drei Sitze zu und nehmen nun rund einen Drittel der Mandate ein (21 von 65 Sitzen). Ein Novum stellte die diesjährige Wahl in Herisau nach dem Proporzsystem dar. Erwartungsgemäss führte die Neuregelung des Wahlrechts in der grössten Gemeinde des Halbkantons zu grossen parteimässigen Verschiebungen. Die bisher nicht vertretene SVP konnte hier drei Sitze gewinnen.

Kantonsratswahlen Appenzell Auserrhoden 1999
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1999
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden

Als Zweitrat genehmigte auch der Nationalrat die am 14. Dezember 1997 vom Volk angenommene totalrevidierte Verfassung des Kantons Tessin. Die Bundesversammlung hiess im Berichtsjahr ferner die teilrevidierten Verfassungen der Kantone Luzern, Nidwalden, Glarus, Basel-Land, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Aargau und später auch noch diejenigen von Zürich, Obwalden, Solothurn, Waadt und Genf gut.

totalrevidierten Verfassung des Kantons Tessin
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Anfangs Februar kam es in Appenzell-Ausserrhoden zu Gesamterneuerungswahlen der Regierung. Dabei blieb alles beim alten. Die sieben Bisherigen – vier Freisinnige, ein Parteiloser und je eine SP- und eine SVP-Vertretung – wurden im Amt bestätigt. Drei der sieben Regierungsmitgliedern amtierten erst seit dem Juni des vergangenen Jahres, ein vierter Sitz wurde vor zwei Jahren neu besetzt. Die Parteien verzichteten aus diesem Grund auf Kampfkandidaturen. Am meisten Stimmen holte Werner Niederer (sp); mit geringen Abständen folgten Hans Altherr (fdp), Alice Scherrer (fdp), Marianne Kleiner (fdp) und Jakob Brunnschweiler (fdp). Mit grösserem Abstand kam Gebi Bischof (fdp) auf den sechsten und Hans Diem (svp) auf den siebten Rang. Unbestritten war auch die Bestätigung von Marianne Kleiner im Amt als Frau Landammann.

Regierungsratswahlen Appenzell Ausserrhoden 1999
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1999
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung der am 14. Dezember 1997 vom Volk angenommenen totalrevidierten Verfassung des Kantons Tessin, was der Ständerat noch im Berichtsjahr vollzog. Die Bundesversammlung stimmte zudem den Verfassungsänderungen in den Kantonen Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Waadt und Zug sowie den vom Bundesrat im Berichtsjahr neu vorgelegten teilrevidierten Verfassungen von Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Uri zu.

totalrevidierten Verfassung des Kantons Tessin
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Am 3. Mai fanden im Kanton Appenzell Ausserrhoden die Regierungsratswahlen statt, die nach der Abschaffung der Landsgemeinde erstmals an der Urne durchgeführt wurden. Die FDP entschied sich nach eingehender Diskussion für eine klare Vorwärtsstrategie, nachdem sie beim Abschaffungsentscheid der Landsgemeinde von 1997 auf der Verliererseite gestanden hatte, und beanspruchte nach dem Rücktritt dreier Regierungsräte aus ihren Reihen auch weiterhin fünf der sieben Sitze für sich. Sie stieg nach einigen Wirren um Nominationen und Rückzüge von Kandidaten im Vorfeld der Wahlen sowie nach dem Debakel um die Ausserrhoder Kantonalbank geschwächt ins Rennen. Die SP und die SVP andererseits, die sich mit ihrer übereinstimmenden Abschaffungsparole vor einem Jahr vom Volk bestätigt fühlten, wollten an ihren Erfolg anknüpfen und schickten einen zweiten (sp) bzw. ihren ersten Vertreter (svp) in den Wahlkampf. Ihr Kalkül, dass sie als Oppositionsparteien an der Urne über bessere Wahlchancen verfügten als an der Landsgemeinde, traf nicht ein. Alle vier Bisherigen schafften die Wiederwahl im ersten Wahlgang: Werner Niederer (sp) lag vor den freisinnigen Frauen Alice Scherrer und Marianne Kleiner, gefolgt vom Parteilosen Gebi Bischof. Der einzige neue Kandidat, der das absolute Mehr erreichte, war Hans Altherr (fdp). Die beiden Herausforderer Hans Diem (svp) und Paul Vuilleumier (sp) lagen noch hinter den beiden weiteren freisinnigen Kandidaten auf Platz acht und neun. Im zweiten Wahlgang schaffte die SVP, die sich in Appenzell klar als Oppositionspartei positioniert hatte, zum ersten Mal den Sprung in die Regierung. Landwirt und Bauernverbandspräsident Diem wurde als siebter hinter Jakob Brunnschweiler (fdp) gewählt. Die neue Ausserrhodner Regierung setzt sich somit aus 4 FDP, 1 SP, 1 SVP sowie einem dem Freisinn nahestehenden Parteilosen zusammen; die Anzahl Frauen beträgt weiterhin zwei. Die Beteiligung lag im ersten Wahlgang bei 44%, im zweiten bei 40%.

Regierungsratswahlen Appenzell Ausserrhoden 1998
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1998
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden

Der Schweizer Wohnungsmarkt entspannte sich weiter und wies mit Stichtag 1. Juni 1997 einen Leerwohnungsbestand von 1,82% (1996: 1,61%) auf. 62'500 Wohnungen und Einfamilienhäuser standen leer, 8'100 oder 15% mehr als ein Jahr zuvor. Wie in den vier vorangegangenen Jahren nahm vor allem die Zahl der leerstehenden kleinen und mittleren Wohnungen zu. Die Zahl leerstehender Neuwohnungen sank um 13%, was das BFS auf die in den letzten zwei Jahren eingeschränkte Bautätigkeit zurückführte. Auch die Zahl der leerstehenden Einfamilienhäuser ging leicht, um 0,7%, zurück. Die höchsten Leerwohnungsziffern wiesen am Stichtag die Kantone Solothurn (3,06%), Thurgau (2,9%) und Glarus (2,69%) aus, die tiefsten Werte zeigten die Kantone Basel-Land (0,57%), Zug (0,92%) und Appenzell Ausserrhoden (1,1%).

Leerwohnungsstatistik 1990-1999
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Ständerat Otto Schoch (fdp) kündigte seine Demission auf den Herbst 1997 an. Für seine Nachfolge brachte die FDP einen Zweiervorschlag, bestehend aus den amtierenden Regierungsmitgliedern Landammann Hans Höhener und Finanzdirektorin Marianne Kleiner. Drei Wochen später zog Kleiner ihre Kandidatur zurück. Dafür kandidierte neu der am Verkauf der tief verschuldeten Kantonalbank beteiligte Unternehmensberater Hans-Rudolf Merz, der als Überparteilicher von SVP, CVP und einzelnen FDP-Ortsparteien sowie dem Gewerbeverband unterstützt wurde. In einem für Ausserrhoden ungewöhnlich heftigen Wahlkampf wurde Merz als politischer Quereinsteiger präsentiert, während Höhener das Etikett des seit 25 Jahren amtierenden Berufspolitikers angehängt wurde. Zudem wurde erneut die Frage aufgeworfen, wie stark die Kantonsregierung, und damit auch Höhener, Mitschuld am Kantonalbank-Debakel trägt, während Merz als eigentlicher Retter von Kantonsvermögen dargestellt wurde. Bei der erstmals seit über 120 Jahren wieder "im Ring" durchgeführten Ständeratswahl - die zugleich die letzte war, da die Landsgemeinde kurz darauf abgeschafft wurde - erhielt Merz klar die meisten Stimmen. Er schloss sich im Ständerat der FDP-Fraktion an.

Ständeratsersatzwahl Appenzell Ausserrhoden 1997

In Appenzell Ausserrhoden trat Hans Höhener (fdp) zurück, um für den freiwerdenden Ständeratssitz zu kandidieren. Die FDP, die nach den Wirren um die verschuldete Kantonalbank die Möglichkeit diskutiert hatte, auf eine Kandidatur zu verzichten und damit vermehrt andere Parteien in die Regierungsverantwortung einzubeziehen, nominierte als Nachfolger von Höhener schliesslich den Parteilosen Gebi Bischof. SP und SVP erhoben aber ebenfalls Anspruch auf den Regierungssitz. Während die SP Paul Vuilleumier portierte, der auch vom Bunten Ausserrhoden, dem Landesring sowie dem Gewerkschaftsbund unterstützt wurde, schickte die SVP Heinz Brunner ins Rennen. Gewählt wurde an der Landsgemeinde der Parteilose Bischof. Damit hält die FDP erstmals seit 1913 nicht mehr sechs der sieben Regierungsmandate.

Ersatzwahl Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden 1997
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden

Im Februar schickte der Bundesrat den Entwurf für ein eidgenössisches Heilmittelgesetz in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Gesetz soll die Heilmittelkontrolle in der ganzen Schweiz erstmals einheitlich geregelt werden. Die heutige Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) würde von einer gesamtschweizerischen Institution abgelöst, welche für die Zulassung und die Herstellungsbewilligung von Arzneimittel sowie für die nachträgliche Marktüberwachung von Heilmitteln zuständig wäre. Der bundesrätliche Vorschlag wurde recht gut aufgenommen. Einzelne Kantone kritisierten aber, die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen sei insbesondere in den Bereichen Herstellungskontrolle und Grosshandelsbewilligung unklar. Sturm gegen das neue Gesetz liefen hingegen die Naturärzte, Heilmittelhersteller und Drogisten im Kanton Appenzell-Ausserrhoden, welche um die Zukunft ihrer breit ausgebauten Alternativmedizin bangten.

Heilmittelgesetz (BRG 99.020)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)

Im Berichtsjahr wurden die Untersuchungsberichte zu den Geschäftspraktiken der Kantonalbanken Solothurns und Appenzell Ausserrhodens veröffentlicht. Als Ursachen für die vor allem in den achtziger Jahren erlittenen grossen Verluste wurden in beiden Fällen ein sehr risikofreudiges Verhalten der Geschäftsleitung einerseits und eine äusserst mangelhafte Kontrolle durch die Aufsichtsorgane andererseits bezeichnet. Die Appenzeller beschlossen an ihrer Landsgemeinde auf Antrag der Regierung praktisch einstimmig den Verkauf ihrer Bank, welche seit 1985 rund CHF 200 Mio. Verluste eingefahren hatte, an eine Privatbank (SBG). Sie folgten damit dem Beispiel der Solothurner, welche diesen Schritt 1994 vollzogen hatten. Der Kanton St. Gallen beschloss in einer sehr knapp ausgegangenen Volksabstimmung (51.4% Ja), seine Kantonalbank teilweise zu privatisieren; der Staat soll allerdings 51 Prozent des Aktienkapitals behalten und weiterhin Garantie für die Einlagen leisten. Gegen den letztjährigen Beschluss des Kantonsrats hatten Vertreter der Linken und der FP aus allerdings unterschiedlichen Motiven (die Linke war gegen, die FP für eine vollständige Privatisierung) das Ratsreferendum ergriffen. Im Kanton Bern leitete der Regierungsrat dem Parlament eine analoge Vorlage für die Umwandlung der Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft zu.

Kantonalbanken Solothurns und Appenzell Ausserrhodens

Ebenfalls eine Volksabstimmung über das Ausländerstimmrecht fand im Aargau statt. Mit einem klaren Mehr von 85 Prozent lehnten die Stimmberechtigten die von der Linken eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des aktiven Stimmrechts auf Gemeindeebene ab. Im Kanton Freiburg sprach sich der Grosse Rat mit Zweitdrittelsmehrheit gegen eine 1993 eingereichte Volksinitiative für die Einführung des integralen Ausländerstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene aus. In Appenzell Ausserrhoden sind mit der neuen Kantonsverfassung die Gemeinden zur Einführung des Ausländerstimmrechts ermächtigt worden. Die Stimmberechtigten von Teufen, welche auf Vorschlag ihrer Gemeindeexekutive als erste darüber zu entscheiden hatten, sprachen sich mit Zweidrittelsmehrheit dagegen aus.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In der Sommersession genehmigte der Ständerat sowohl die Totalrevision der Ausserrhoder Verfassung wie die Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf und Jura. Der Nationalrat folgte ihm darin im Herbst.

Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In verschiedenen Kantonen wurden Neuregelungen für die Kantonalbanken an die Hand genommen. Die Regierung von Appenzell-Ausserrhoden beantragte Volk und Parlament den Verkauf der Kantonalbank an die Schweizerische Bankgesellschaft. In St. Gallen stimmte der Grosse Rat für die Umwandlung in eine private Aktiengesellschaft, bei welcher der Kanton freilich eine Mehrheitsbeteiligung behält und weiterhin Garantie leistet. Im Kanton Bern gab die Regierung einen ähnlichen Vorschlag in die Vernehmlassung; sie möchte die Staatsgarantie ebenfalls beibehalten, sich aber die Vorteile, die der Bank daraus erwachsen, abgelten lassen. Eine interne Arbeitsgruppe des Verbands der Kantonalbanken arbeitete einen Vorschlag aus, wie die Kantonalbanken nach einer Privatisierung zu einer Holding zusammengefasst werden könnten.

Kantonen Holding

Im Herbst 1995 eröffnete in Bern das Therapiezentrum des Schweizerischen Roten Kreuzes für internationale Folteropfer seine Tore. Obgleich der Bedarf ausgewiesen ist und die Notwendigkeit sowohl vom Bund wie von Fachkreisen anerkannt wird, kämpft das Zentrum von Beginn an finanziell ums Überleben. Primär von privaten Spenden getragen, erhielt die Institution vom Bund eine Starthilfe von CHF 300'000 und darf auch 1996 mit einem Zustupf von CHF 150'000 rechnen. Gegenwärtig beruft sich der Bund für seine nicht eben grosszügige Hilfe noch auch fehlende rechtliche Grundlagen, will diese aber im Rahmen des revidierten Asylgesetzes schaffen. Dies ist umso dringender, als sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der UNO-Konvention gegen Folter verpflichtet hat, den Folteropfern eine Rehabilitation anzubieten. Von den Kantonen beteiligten sich lediglich Bern als Standortkanton sowie die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg und Schwyz mit Beträgen zwischen CHF 10'000 und CHF 100'000 an den Kosten des Zentrums.

Ambulatorium für Folteropfer (ab 1994)

Am 25. Juni nahmen die Stimmberechtigten in Sankt Gallen die Erarbeitung einer neuen Kantonsverfassung in der Legislaturperiode 1996-2000 grundsätzlich an, und zwar mit einer Mehrheit von 78,7% der Stimmen. Die Frage, ob diese in die Kompetenz des Grossen Rats gestellt oder zu diesem Zweck eigens ein Verfassungsrat gebildet werden solle, wurde zugunsten des bestehenden Gremiums entschieden: 56,4% der Stimmberechtigten sprachen sich für den Grossen Rat aus, 47,7% für einen Verfassungsrat. In Appenzell Ausserrhoden wurde die neue Kantonsverfassung am 30. April von der Landsgemeinde angenommen. In Neuenburg sprach sich der Grosse Rat für die Revision der bestehenden Kantonsverfassung aus dem Jahre 1858 aus. Zu diesem Zweck soll eine konstituierende Versammlung geschaffen werden, die auf Mitglieder des Grossen Rates beschränkt werden soll. In Schaffhausen schliesslich hiess der Grosse Rat die Einleitung des Verfahrens zur Totalrevision der Kantonsverfassung gut.

Sankt Gallen Appenzell Ausserrhoden Neuenburg Schaffhausen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Ausserrhoden konnten hinsichtlich der neuen Kantonsverfassung sowohl die erste Lesung im Kantonsrat wie auch die als "Volksdiskussion" bezeichnete, die gesamte Wohnbevölkerung umfassende öffentliche Vernehmlassung abgeschlossen werden. Der daraus hervorgegangene Entwurf lehnt sich weitgehend an die von der ebenfalls aus breiten Teilen der Bevölkerung zusammengesetzten Verfassungskommission unterbreitete Vorlage an. Hinsichtlich der umstrittensten Punkte entschied sich der Kantonsrat in folgendem Sinne: Die neue Verfassung soll eine jedoch nicht als "Präambel" bezeichnete Einleitung mit der Nennung Gottes erhalten; das Amt des Regierungsrats ist in Zukunft mit der Zugehörigkeit zu einer Gemeindebehörde unvereinbar; entgegen dem Antrag der Verfassungskommission soll der Titel "Landammann" beibehalten und die Regierung weiterhin jährlich von der Landsgemeinde gewählt werden; der Kantonsrat wird auf 65 Mitglieder vergrössert; die Zahl der nötigen Unterschriften für Initiativen wird auf 300 erhöht; die Landsgemeinde verliert die Kompetenz zur Bestimmung von Budget und Steuerfuss, erhält dafür aber das Recht, den Ständerat zu wählen; die Entscheidung über die Einführung des aktiven kommunalen Stimm- und Wahlrechts für die ausländische Mitbevölkerung bleibt den Gemeinden vorbehalten, ausserdem soll diese Frage an der Landsgemeinde losgelöst von der Verfassung behandelt werden; die von der Verfassungskommission formulierten Sozialziele bleiben erhalten. Als letzte Instanz wird die Landsgemeinde 1995 über die neue Verfassung zu befinden haben.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Le DFI a ensuite mis en consultation l'ensemble des cinq protocoles de la Convention des Alpes (agriculture de montagne, protection de la nature et entretien des paysages, aménagement du territoire et développement durable, tourisme et transports) discutés à Paris. La majorité des cantons alpins (10 sur 15, soit UR, SZ, OW, GL, GR, TI, VS, NW, AR, AI et ZG comme canton non alpin) ainsi que le SAB, le PDC, le PRD, l'UDC, le PdL (ex-PA) et les organisations économiques les ont sévèrement critiqués et les ont rejetés. Malgré les amendements apportés, ils seraient, selon eux, beaucoup trop unilatéralement axés sur la protection et ne feraient pas de place pour le développement économique des régions alpines. En revanche, le PS, l'AdI, le PL, les DS, les Verts et les organisations de protection de l'environnement se sont prononcés favorablement sur ces protocoles et ont soutenu leur ratification.

Convention internationale pour la protection des Alpes
Dossier: Alpenkonvention

Nach dem Willen des Bundesrats soll die Totalrevision der Bundesverfassung bis zum Jubiläumsjahr 1998 abgeschlossen sein. Anlässlich einer Medienkonferenz legte die Landesregierung Ende Juni ihre Vorstellungen über den Zeitplan und die Grundsätze der Revision vor. Danach soll bis 1995 ein Entwurf erarbeitet werden, welcher im Jahr darauf dem Parlament zugeleitet und, bei positiver Aufnahme, 1998 verabschiedet werden könnte. Thematisch sind drei Schwerpunkte vorgesehen: Neben der Nachführung des geltenden Verfassungsrechts auch Reformen in den Bereichen der Volksrechte und des Justizwesens. Wie Bundesrat Koller ausführte, müssten diese Reformen insbesondere auf die Schaffung eines neuen Gleichgewichts zwischen Landesregierung, Parlament und Volk sowie auf eine verlässliche Einbettung der Schweiz in das internationale Beziehungsnetz hin ausgerichtet sein.

Der Bundesrat sieht die revidierte Verfassung freilich nicht als geschlossenes System. In die erwähnten Reformblöcke sollten, wie in einem offenen Baukasten, auch später weitere Elemente eingebaut werden können. Ausserdem werden parallel zu der Arbeit in den drei Reformbereichen, mit denen jeweils eine eigene Kommission befasst ist, Neuerungen bei der Regierungs- und der Parlamentsreform sowie dem Verhältnis zwischen Bund und Kantonen erarbeitet. All diese Reformbestrebungen, welche bislang unterschiedlich weit gediehen sind, sollen unter der Oberleitung Bundesrat Kollers koordiniert und letztlich in der revidierten Bundesverfassung zusammengeführt werden. Zur Offenheit der neuen Verfassung soll schliesslich auch eine nach Appenzeller Vorbild als «Volksdiskussion» beschriebene, breit angelegte öffentliche Vernehmlassung beitragen.

Vernehmlassung und «Volksdiskussion» zur Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Fünf Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts wählte Ausserrhoden - als zweiter Kanton nach Bern - gleich zwei Frauen in die Regierung. Während die fünf Bisherigen an der Landsgemeinde problemlos ihre Wiederwahl schafften, bewarben sich insgesamt sechs Kandidaten für die freiwerdenden Sitze von Hans Ueli Hohl und Alfred Stricker (beide fdp), darunter auch erstmals die kleinen Parteien CVP und SVP. Mit Marianne Kleiner (fdp) und der ebenfalls von der FDP portierten Alice Scherrer (parteilos) schafften die beiden weiblichen Kandidaten den Sprung in den Regierungsrat, zumal sie auch von der SP und dem Bunten Ausserrhoden Unterstützung erhielten. Ausserrhoden ist damit der erste Ostschweizer Kanton, in dem Frauen Einzug in die Exekutive hielten.

Regierungsratswahlen Appenzell Ausserrhoden 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Ausserrhoden
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen kam es parteipolitisch in vier Kantonen zu einer neuen Zusammensetzung: In Glarus konnte die SP der CVP einen Regierungssitz wegnehmen, in Baselland gewann die CVP einen Sitz auf Kosten der SVP. Im Waadt verlor die FDP einen Sitz zugunsten der Grünen, während im Jura der Combat socialiste und die CSP ausschieden und der FDP und der SP den Wiedereintritt in die Regierung ebneten. Auffällig ist die Nichtbestätigung gleich dreier bisheriger Regierungsmitglieder: Jules Landolt (cvp, GL), Odile Montavon (combat socialiste, JU) und Philippe Pidoux (fdp, VD) wurden nicht wiedergewählt. Deutlich ist auch die Zunahme des Frauenanteils in den Exekutiven: Baselland und Zug wählten ihr erstes weibliches Regierungsmitglied, während Appenzell Ausserrhoden auf Anhieb zwei Frauen in die Regierung schickte und damit dem Beispiel des Kantons Bern folgte, der mit Elisabeth Zölch ebenfalls eine zweite Frau in die Regierung gewählt hat. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern 16 (9,6%) von Frauen besetzt (1993: 11; 6,6%).

Kantonale Regierungswahlen 1994
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994

Bei den kantonalen Rechnungen 1993 zeigten sich erste Erfolge der Sparprogramme. In verschiedenen Ständen fielen die Rechnungen besser als budgetiert aus. Im Kanton Zürich beispielsweise betrug das Defizit CHF 159 Mio. weniger als budgetiert und erreichte mit CHF 218 Mio. weniger als die Hälfte des Aufwandüberschusses im Vorjahr. In Appenzell-Ausserrhoden wurde gar ein Ertragsüberschuss von CHF 4.7 Mio. erzielt.

Kantonale Finanzrechnung 1993

Die Verfassungskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden legte den Entwurf für eine neue Staatsverfassung vor. Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem die Erweiterung der Volksrechte; künftig soll jede Bürgerin und jeder Bürger mittels der sogenannten Volksdiskussion zu einer Landsgemeindevorlage persönlich im Kantonsparlament Stellung nehmen können. Besonders kontrovers war der Vorschlag, Ausländern, die über zehn Jahre in der Schweiz und mindestens fünf Jahre im Kanton ihren Wohnsitz haben, das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erteilen. In bezug auf die Behördenwahlen sieht der Entwurf einerseits die Verlängerung der Amtsdauer der Regierungsräte von einem auf drei Jahre vor, andererseits soll aber auch die Volkswahl des Ständerats an der Landsgemeinde eingeführt werden. Die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau wurde explizit festgeschrieben, ohne jedoch Quotenregelungen einzuführen. Wie im Kanton Bern machten sich gewisse religiöse Kreise für die Erwähnung von Gott in der Präambel stark. Im Berichtsjahr konnte die Vernehmlassung zum Entwurf noch nicht abgeschlossen werden.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen