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Im Jahr 2018 genehmigte der Bundesrat Richtplananpassungen von insgesamt sechs Kantonen. Nachdem in den drei vergangenen Jahren bereits neun Kantone ihre Richtpläne angepasst hatten und somit von den mit der Revision des Raumplanungsrechts in Kraft getretenen Übergangsbestimmungen befreit worden waren, entfiel neu auch für die Kantone Nidwalden, Waadt, Appenzell Innerrhoden, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Solothurn die Pflicht, bei künftigen Einzonungen zeitgleich eine entsprechende Fläche kompensieren zu müssen.
In ihren Richtplänen gingen die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Solothurn, Thurgau und Waadt von einer Bevölkerungsentwicklung aus, die unterhalb des Szenario «Hoch» des BFS aus dem Jahr 2015 zu liegen kommt. Auf der anderen Seite planten die Kantone Appenzell Innerrhoden und Nidwalden ihren Bauzonenbedarf der nächsten Jahre unter Annahme des hohen Bevölkerungsszenarios. Appenzell Innerrhoden plante gar in zwei Varianten; neben dem Szenario «Hoch» des BFS präsentierte der Kanton ein noch höheres Wachstumsszenario. Der Bundesrat erinnerte den Kanton in seiner Antwort auf den Richtplan daran, dass ein grösseres Siedlungsgebiet erst dann beansprucht werden dürfe, wenn das vorhergesagte Szenario auch tatsächlich eintrifft. Die Kantone Nidwalden und Solothurn können ihren Bauzonenbedarf für die nächsten 15 Jahre voraussichtlich mit bestehenden Zonen abdecken. In den Kantonen Thurgau und Waadt könnten fallweise Einzonungen nötig werden. Auch auf das Bevölkerungsszenario «Hoch» des BFS (2015) gestützt wird der Kanton Appenzell Innerrhoden seine bestehenden Bauzonen in den nächsten 15 Jahren wohl nicht auslasten (96.6%). Mit dem angepassten Richtplan beauftragte der Kanton deswegen die Gemeinden, wo nötig Auszonungen zu prüfen. Ferner besteht für den Kanton bei neuen Einzonungen nach wie vor eine Kompensationspflicht. Auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird mit dem von ihm gewählten Szenario «Mittel-Plus» seine bestehenden Bauzonen nicht gänzlich auslasten (99.2%), weswegen auch dort Auszonungen notwendig werden könnten.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Quatre ans après la fin du délai fixé dans la loi sur la protection des eaux (LEaux) pour l'assainissement des tronçons à débit résiduel en aval des prises d’eau concédées avant 1992, seuls trois quarts des prélèvements d'eau ont été assainis. En 2014, l'enquête de l'OFEV révélait la lenteur des cantons concernés – tous les cantons exceptés Schaffhouse, Bâle-Ville et Appenzell Rhodes-Intérieures – dans l'exécution de la tâche. Le Conseil fédéral avait donc exhorté les autorités compétentes de remplir leur obligation. Seuls Genève et Bâle-Ville ont respecté le délai. Les cantons de Soleure et d'Uri y sont parvenus avec deux ans de retard. Pour les autres cantons, les travaux d'assainissement sont encore en cours. Parmi les mauvais élèves figurent le Valais, le Jura et Appenzell Rhodes Extérieures. Depuis 2014, ils ont toutefois accéléré la cadence. Actuellement, le Valais doit encore procéder à un tiers des 250 prélèvements restants, et le canton des Grisons à un quart. La Confédération espère la fin de l'assainissement d'ici 2018.

Restwassersanierung: Kantone im Rückstand

A la surprise générale, les citoyens des cantons de Saint-Gall et de Thurgovie disent non à une étude de faisabilité pour l'Expo nationale 2027, ce qui, de facto, condamne le projet dans son intégralité, même si le canton d'Appenzell-Rhodes Extérieures, troisième protagoniste du projet, avait préalablement accepté de financer une partie de l'étude. Le refus est net dans les deux cantons, avec des scores de 60,3% du côté de Saint-Gall et de 53,4% du côté de la Thurgovie. Ceci est d'autant plus surprenant que les parlements des deux cantons avaient massivement voté pour l'octroi du crédit pour cette étude s'élevant à 3 millions pour le canton de Thurgovie et à 5 millions pour le canton de Saint-Gall; un écart illustratif d'un fossé entre l'Establishment politique et les citoyens pour Esther Friedli. L'ensemble des grands partis, à l'exception du Parti Bourgeois Démocrate en Thurgovie et de l'Union Démocratique du Centre à Saint-Gall, soutenait ce projet qui était vu, par ses promoteurs, comme une opportunité de développement de la Suisse Orientale. Le comité d'opposition, co-dirigé à Saint-Gall par Esther Friedli et Toni Thoma tous deux membres de l'UDC, y voyait, quant à lui, un projet appartenant au siècle passé, coûtant trop cher et qui ne devrait pas être assumé par l'Etat.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit kein obligatorisches Finanzreferendum nötig ist, stiess einigen Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11 Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden nicht an den Kosten beteilige.

Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St. Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF – beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP-Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen.

Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7 Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027 entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums oder eines Ratsreferendums nicht gibt.

Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo-Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Schwere Niederlagen musste die FDP im Berichtjahr auch bei den kantonalen Regierungswahlen einstecken. In Genf verlor der Freisinn eines und in Neuenburg gleich zwei der jeweils ursprünglich drei Exekutivmandate. Während die FDP in Neuenburg für verschiedene politische Skandale richtiggehend abgestraft wurde, konnte der Verlust der Regierungsbeteiligung im Kanton Wallis mit der „Steinaffäre“ um Christian Varone und mit der erstarkten SVP erklärt werden. Bei Ersatzwahlen im Kanton Basel-Landschaft verzichtete die FDP darauf, ihren zurücktretenden Regierungsvertreter zu Gunsten einer Regierungsbeteiligung der SVP zu ersetzen. Einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die FDP eine politische Macht ist, konnte auf Kosten der SVP ein sechster von sieben Regierungssitzen erobert werden. Ohrfeigen musste die FDP auch bei kommunalen Exekutivwahlen einstecken. So wurde der langjährige FDP-Sindaco von Lugano abgewählt und durch einen Lega-Politiker ersetzt und bei Ersatzwahlen in der bereits stark links gefärbten Stadt Zürich verlor die FDP ihren Sitz an die Alternative Linke. Die Verluste bei den Exekutivwahlen wurden in der Presse auch auf einen Mangel an überzeugenden Köpfen zurückgeführt. Der Freisinn müsse mehr in den Nachwuchs investieren. Die Personalpolitik in den Kantonalsektionen wurde von Präsident Philipp Müller im Hinblick auf die Wahlen 2015 als zentrales Projekt forciert. Trotz der Niederlagen blieb die FDP Ende Berichtjahr die stärkste Regierungskraft in den Kantonen. 26,9% der Exekutivsitze (42 von total 156 Sitzen) waren in freisinniger Hand.

Abschneiden der FDP bei kantonalen Regierungswahlen im Jahr 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Der Fall Rappaz wirkte auch 2013 noch nach. Zur Debatte stand dabei das Dilemma zwischen Schutzpflicht des Staates und Selbstbestimmungsrecht des Häftlings. Die durch den Hungerstreik des Hanfbauern angeregte Diskussion über die Zwangsernährung von Häftlingen führte dazu, dass mehrere Kantone diese Fälle nun explizit regelten. Abgeschlossen sind die Revisionen in den Kantonen Zug, St. Gallen und Solothurn. Gesetzesrevisionen laufen derzeit in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Luzern. Dabei wurde meist der Standpunkt vertreten, dass der Wunsch des Häftlings zu respektieren sei, auch wenn dieser zum Tod führe.

Zwangsernährung

Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen. Es sind dies Neuenburg, Jura, Genf, Waadt, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In Basel-Stadt wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die in der Deutschschweiz bisher nahezu erfolglosen Befürworter des Ausländerstimmrechts unternahmen einen neuen Anlauf. Linke und gewerkschaftliche Kreise reichten im Kanton Bern eine Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer ein, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Bisher kennen in der Deutschschweiz nur die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Nach den Kantonen Tessin und Solothurn machten nun auch Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden Ernst im Kampf gegen den blauen Dunst. In Graubünden hatte der Grosse Rat im April einstimmig einen Gesetzesentwurf genehmigt, wonach in Schularealen, Schulsportanlagen, Freizeitzentren und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche ein generelles Rauchverbot eingeführt wird; Restaurants sind ebenfalls grundsätzlich rauchfrei, dürfen aber in separaten Räumen „Fumoirs“ einrichten. Gegen das Gesetz war das Referendum eingereicht worden. Mit einer satten Zweidrittelmehrheit hiessen es die Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aber gut. In Appenzell- Ausserrhoden fiel der Entscheid weniger deutlich aus. Nur rund 54% der Stimmberechtigten votierten für ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Gleich wie im Kanton Solothurn im Vorjahr, setzte sich auch hier die schärfere Variante durch, wenn auch nur ganz knapp: demnach gilt in allen Gaststätten generell ein Rauchverbot, wobei auch hier in abgetrennten Räumen „Fumoirs“ gestattet sind. Das neue Gesundheitsgesetz verbietet Werbung für Alkohol und Tabak auf öffentlichem Grund; an Jugendliche unter 16 Jahren dürfen zudem keine Raucherwaren mehr verkauft werden.

Kantonale Rauchverbote vor der bundesrechtlichen Lösung
Dossier: Rauchverbote

Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Im Kanton Bern fand eine Volksabstimmung zu der von der Regierung beantragten und vom Parlament gegen die Stimmen der SVP beschlossenen neuen Vorschrift statt, dass kommunale Einbürgerungsentscheide überall durch die Exekutiven zu fällen sind. Bei rund zwei Dritteln der bernischen Gemeinden war dafür bisher die Legislative (Gemeindeversammlung oder Parlament) zuständig gewesen. Am 25. September wurde die neue Regelung gegen den Widerstand der SVP mit rund 60% Ja-Stimmen angenommen. Auch im Kanton Appenzell-Ausserrhoden sind in Zukunft die Gemeindeexekutiven für Einbürgerungsentscheide zuständig. Gegen ein vom Kantonsparlament beschlossenes Gesetz wurde das Referendum nicht ergriffen. In der Stadt Zürich reichten die PdA und die Alternative Liste eine Volksinitiative mit demselben Ziel ein; das Parlament hiess eine analoge Motion gut. Im Kanton Zürich wurde mit der Annahme der neuen Kantonsverfassung die Bestimmung aufgehoben, dass über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts nur ortsansässige Gemeindebürger entscheiden dürfen.

Kantonale Auseinandersetzungen betreffend Einbürgerungsabstimmungen in den Gemeinden
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Ebenfalls eine Volksabstimmung über das Ausländerstimmrecht fand im Aargau statt. Mit einem klaren Mehr von 85 Prozent lehnten die Stimmberechtigten die von der Linken eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des aktiven Stimmrechts auf Gemeindeebene ab. Im Kanton Freiburg sprach sich der Grosse Rat mit Zweitdrittelsmehrheit gegen eine 1993 eingereichte Volksinitiative für die Einführung des integralen Ausländerstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene aus. In Appenzell Ausserrhoden sind mit der neuen Kantonsverfassung die Gemeinden zur Einführung des Ausländerstimmrechts ermächtigt worden. Die Stimmberechtigten von Teufen, welche auf Vorschlag ihrer Gemeindeexekutive als erste darüber zu entscheiden hatten, sprachen sich mit Zweidrittelsmehrheit dagegen aus.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Am 25. Juni nahmen die Stimmberechtigten in Sankt Gallen die Erarbeitung einer neuen Kantonsverfassung in der Legislaturperiode 1996-2000 grundsätzlich an, und zwar mit einer Mehrheit von 78,7% der Stimmen. Die Frage, ob diese in die Kompetenz des Grossen Rats gestellt oder zu diesem Zweck eigens ein Verfassungsrat gebildet werden solle, wurde zugunsten des bestehenden Gremiums entschieden: 56,4% der Stimmberechtigten sprachen sich für den Grossen Rat aus, 47,7% für einen Verfassungsrat. In Appenzell Ausserrhoden wurde die neue Kantonsverfassung am 30. April von der Landsgemeinde angenommen. In Neuenburg sprach sich der Grosse Rat für die Revision der bestehenden Kantonsverfassung aus dem Jahre 1858 aus. Zu diesem Zweck soll eine konstituierende Versammlung geschaffen werden, die auf Mitglieder des Grossen Rates beschränkt werden soll. In Schaffhausen schliesslich hiess der Grosse Rat die Einleitung des Verfahrens zur Totalrevision der Kantonsverfassung gut.

Sankt Gallen Appenzell Ausserrhoden Neuenburg Schaffhausen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Ausserrhoden konnten hinsichtlich der neuen Kantonsverfassung sowohl die erste Lesung im Kantonsrat wie auch die als "Volksdiskussion" bezeichnete, die gesamte Wohnbevölkerung umfassende öffentliche Vernehmlassung abgeschlossen werden. Der daraus hervorgegangene Entwurf lehnt sich weitgehend an die von der ebenfalls aus breiten Teilen der Bevölkerung zusammengesetzten Verfassungskommission unterbreitete Vorlage an. Hinsichtlich der umstrittensten Punkte entschied sich der Kantonsrat in folgendem Sinne: Die neue Verfassung soll eine jedoch nicht als "Präambel" bezeichnete Einleitung mit der Nennung Gottes erhalten; das Amt des Regierungsrats ist in Zukunft mit der Zugehörigkeit zu einer Gemeindebehörde unvereinbar; entgegen dem Antrag der Verfassungskommission soll der Titel "Landammann" beibehalten und die Regierung weiterhin jährlich von der Landsgemeinde gewählt werden; der Kantonsrat wird auf 65 Mitglieder vergrössert; die Zahl der nötigen Unterschriften für Initiativen wird auf 300 erhöht; die Landsgemeinde verliert die Kompetenz zur Bestimmung von Budget und Steuerfuss, erhält dafür aber das Recht, den Ständerat zu wählen; die Entscheidung über die Einführung des aktiven kommunalen Stimm- und Wahlrechts für die ausländische Mitbevölkerung bleibt den Gemeinden vorbehalten, ausserdem soll diese Frage an der Landsgemeinde losgelöst von der Verfassung behandelt werden; die von der Verfassungskommission formulierten Sozialziele bleiben erhalten. Als letzte Instanz wird die Landsgemeinde 1995 über die neue Verfassung zu befinden haben.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Die Verfassungskommission des Kantons Appenzell Ausserrhoden legte den Entwurf für eine neue Staatsverfassung vor. Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem die Erweiterung der Volksrechte; künftig soll jede Bürgerin und jeder Bürger mittels der sogenannten Volksdiskussion zu einer Landsgemeindevorlage persönlich im Kantonsparlament Stellung nehmen können. Besonders kontrovers war der Vorschlag, Ausländern, die über zehn Jahre in der Schweiz und mindestens fünf Jahre im Kanton ihren Wohnsitz haben, das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erteilen. In bezug auf die Behördenwahlen sieht der Entwurf einerseits die Verlängerung der Amtsdauer der Regierungsräte von einem auf drei Jahre vor, andererseits soll aber auch die Volkswahl des Ständerats an der Landsgemeinde eingeführt werden. Die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau wurde explizit festgeschrieben, ohne jedoch Quotenregelungen einzuführen. Wie im Kanton Bern machten sich gewisse religiöse Kreise für die Erwähnung von Gott in der Präambel stark. Im Berichtsjahr konnte die Vernehmlassung zum Entwurf noch nicht abgeschlossen werden.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Die Verfassungskommission von Appenzell Ausserrhoden hat freie Hand beim weiteren Vorgehen bezüglich der Ausarbeitung von Verfassungsentwürfen erhalten. Weder über die Beibehaltung der Landsgemeinde noch über den Zeitpunkt der Vernehmlassung wollte der Kantonsrat einen Vorentscheid fällen.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

An der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden gab das Volk grünes Licht zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Der Kantonsrat wählte eine breit abgestützte Verfassungskommission, welche Thesen und einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten soll.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Nachdem sich der Regierungsrat von Appenzell-Ausserrhoden für die Totalrevision der aus dem Jahre 1908 stammenden Verfassung ausgesprochen hatte, befürwortete auch der Kantonsrat diesen Entscheid. Wichtigste Fragen einer allfälligen Totalrevision, über deren Durchführung die Landsgemeinde 1991 entscheiden soll, wären die Beibehaltung der Landsgemeinde, die Einführung des Proporzwahlrechts, die Einführung kultureller und umweltschützerischer Anliegen sowie die vollamtliche Regierungstätigkeit.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen