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Aufgrund der Corona-Pandemie und den zu deren Eindämmung getroffenen Massnahmen konnte der Nationalfeiertag am 1. August 2020 vielerorts entweder gar nicht oder nur unter Einhaltung einschränkender Auflagen stattfinden. Insbesondere das Verbot von Veranstaltungen mit über 1'000 Personen machte es sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten schwierig, Festivitäten durchzuführen. In vielen Gemeinden mussten die Feiern abgesagt werden, nicht wenige, meist kleine Gemeinden, hielten aber auch an ihren teils originellen Durchführungsplänen fest – unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsbedingungen (Abstandsregeln, Teilnahmebeschränkung und -registrierung, Hygieneregeln). Trotz dieser kleineren Feiern befürchtete der «Blick» im Vorfeld, dass der Erste August zu einem Ersten «AuFrust» verkommen könnte, seien doch die grösseren Bundesfeiern alle abgesagt worden – sogar jene auf dem Rütli, meinte die Zeitung vermeintlich. Tatsächlich fand die Rütli-Feier aber statt.

Und so wurde schliesslich der Nationalfeiertag in Coronazeiten begangen: In grösseren Städten wie Basel war laut der Basler Zeitung bereits im Mai klar, dass die übliche Bundesfeier mit Feuerwerk am Rhein nicht stattfinden würde, da die Obergrenze von 1'000 Personen rasch überschritten und das Rückverfolgen von Ansteckungsketten kaum möglich gewesen wäre. Nach anfänglichen Erwartungen, dass zumindest im Landkanton die Feiern beibehalten würden, zerstreuten sich im Juni auch dort die Hoffnungen: «Ein Jahr ohne Bundesfeier im Baselbiet» titelte die Basler Zeitung. Doch so schlimm sollte es nicht kommen: Schweizweit, auch in Basel-Landschaft, gab es Gemeinden, die ihre Bundesfeiern unter Einhaltung der vorgesehenen Schutzmassnahmen durchführen konnten. Wie das St. Galler Tagblatt berichtete, waren es in der Ostschweiz immerhin «gut zwei Dutzend» Gemeinden, welche eine Durchführung planten: So liess auch die St. Gallische Gemeinde Muolen verlauten, der 1. August finde statt – «ob Coronavirus oder nicht» –, denn das Bedürfnis der Bevölkerung, sich auszutauschen, sei gross, weshalb man ein Apéro durchführen wollte, zitierte die Zeitung den Muolener Gemeindepräsident Bernhard Keller (SG, cvp). Im aargauischen Baden gab es laut der Aargauer Zeitung zwar keine Feier, doch offerierte die Stadt der Bevölkerung eine Wurst und einen Lampion zum Mitnehmen, damit die Badener zu Hause feiern konnten. Auch in den Gemeinden Estavayer und Murten (FR) führte man eine Feier durch, verzichtete jedoch auf das normalerweise stattfindende Feuer, damit nicht unnötig Touristen angezogen wurden, so «Le Temps». Einige Gemeinden, etwa die Genfer Gemeinde Puplinge, setzten laut der «Tribune de Genève» auf dezentrale Feiern, also Feiern, die auf mehrere Standorte verteilt wurden, damit grössere Ansammlungen vermieden werden konnten. In Bellinzona (TI) fand die Feier mit Innenminister Alain Berset und Risotto statt, allerdings war eine Teilnahme nur auf Anmeldung möglich, wie der «Corriere del Ticino» berichtete. Im Appenzell zierte auch dieses Jahr die 700 Kilogramm schwere Schweizerfahne das Antlitz des Säntis, wegen drohendem Unwetter allerdings nur wenige Stunden.

Und schliesslich wurde auch auf dem Rütli gefeiert, wenn auch in vergleichsweise kleinem Ausmass und unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ehrte in einer Ansprache vor 200 geladenen Personen insgesamt 54 stellvertretend für die ganze Schweiz gewählte «Helden und Heldinnen» des Alltags. Wie der Sonntags-Blick nach der Feier berichtete, wurde dabei, ganz im Zeichen der Pandemie, jenen Schweizerinnen und Schweizern gedankt, welche dabei halfen, die Krise zu bewältigen: Gesundheits-, Verkaufs- oder Bildungspersonal, Buschauffeurinnen und -chauffeure ebenso wie hilfsbereite Nachbarinnen und Nachbarn. Diese hätten gezeigt, dass die Schweiz «verhäbt», zitierte die Zeitung die Bundespräsidentin.

Erster August

Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit kein obligatorisches Finanzreferendum nötig ist, stiess einigen Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11 Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden nicht an den Kosten beteilige.

Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St. Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF – beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP-Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen.

Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7 Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027 entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums oder eines Ratsreferendums nicht gibt.

Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo-Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Ende April informierten die drei Trägerkantone der geplanten Expo 2027, St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, über den Stand des Projektes. Angestrebt werde eine Professionalisierung der Organisationsstruktur, was etwa mit der Schaffung einer Geschäftsstelle für 2016 umgesetzt werden soll. Diese soll mit rund 500 Stellenprozenten ausgerüstet werden. Bis 2019 rechnen die drei Expo-Kantone mit Ausgaben von rund 9.5 Mio. CHF, um 2018 beim Bund ein überzeugendes Bewerbungsdossier einreichen zu können. Für das im Herbst 2015 zu kürende Siegerprojekt soll deshalb auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Zuerst müssen aber die Parlamente der drei Kantone die jeweiligen Beiträge für diese Planungsphase bewilligen. Die 5 Mio. CHF in St. Gallen, die 3 Mio. CHF im Kanton Thurgau und die 0.8 Mio. CHF im Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstanden jeweils knapp nicht dem obligatorischen Referendum; in den Kantonen St. Gallen und Thurgau war allerdings ein fakultatives Referendum möglich. Nicht wenige Stimmen warnten allerdings vor einer Volksabstimmung in diesem frühen Stadium, da noch zu wenig Fakten vorlägen. Die Bevölkerung solle erst 2018 befragt werden.
Für die Gesamtkosten gaben die Regierungsräte der drei Kantone Schätzungen zwischen 1.5 bis 2 Mrd. CHF an, wovon der Bund etwa die Hälfte übernehmen werde. Auch wenn mittels Sponsoring und Eintritte Mittel generiert werden sollen, müssten die Trägerkantone einen substanziellen Beitrag selber leisten.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, die Vorbereitungsarbeiten für die Idee einer Ostschweizer Expo 2027 unterstützen zu wollen. Allerdings war damit keine finanzielle sondern vielmehr strategische Hilfe gemeint: Einsitz in die Wettbewerbsjury, Hilfe beim Aufbau von Organisationsstrukturen sowie die Begleitung einer Machbarkeitsstudie. Der Rückenwind aus Bern wurde bei den Verantwortlichen sehr positiv kommentiert und auch als Anerkennung der bisherigen Vorbereitungsarbeiten interpretiert. Mit der Unterstützung aus Bern und der bereits 2014 erfolgten Zustimmung der Konferenz der Kantonsregierungen waren wichtige Stakeholder an Bord. Das Lobbying bei den kantonalen Behörden wurde in der Folge weiter intensiviert. Unklar blieb aber, wie gross die Unterstützung in der Bevölkerung war.
Auch der finanzielle Rahmen wurde von der Bundesregierung vorsorglich abgesteckt. Der Anteil des Bundes soll maximal 1 Mrd. CHF betragen, was höchstens die Hälfte der Gesamtkosten sein darf. Der Rest soll durch Sponsoring, Eintritte und Kantonsbeiträge finanziert werden. Freilich muss das Parlament diese Pläne noch absegnen, was frühestens 2019 der Fall sein wird. Die Kosten für die Vorarbeiten tragen die Trägerkantone. Diese dürften sich auf rund 10 Mio. CHF belaufen.
Das Signal aus Bern wurde im Kanton Aargau als Absage an die eigenen Pläne interpretiert. Der kantonale Gewerbeverband hatte bereits 2014 signalisiert, dass man sich eine Landesausstellung auch im Kanton Aargau vorstellen könnte.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen. Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr 2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau, unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Interessante kantonale Unterschiede hinsichtlich des Vertrauens in die Judikative lieferte eine Mitte März publizierte Nationalfondsstudie, in der rund 100 Personen pro Kanton nach ihrer Meinung zu den kantonalen Gerichten befragt wurden. Nicht nur die Beurteilung von Unabhängigkeit und Fairness durch die Gerichte, sondern auch das Vertrauen in die Richterinnen und Richter variieren stark zwischen den Kantonen. Es sind dabei die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf, Obwalden und Schwyz, die durch schlechte Beurteilung auffallen, während die beiden Appenzell und Basel-Stadt die Rangliste anführen. Die Studie machte neben dem Wahlmodus der Richterinnen und Richter hauptsächlich die Anzahl Laienrichterinnen und -richter, aber auch Justiz-Affären für die Unterschiede verantwortlich.

Institutionenvertrauen

Nachdem die Pläne für eine Expo 2020 in der Gotthard-Region an den Streitigkeiten zwischen den Planern und aufgrund der insgesamt eher lauen Begeisterung gescheitert waren, äusserten sich die Kantone der Ostschweiz (TG, SH, SG, AI, AR) positiv zu einer Landesausstellung im Bodenseeraum. Allerdings würde eine Expo frühestens 2027 durchgeführt. Als erstes Etappenziel formulierten die Kantone die Schaffung von Grundlagen für eine „Expo Bodensee-Ostschweiz 2027“, die Ende 2012 den Parlamenten zwecks Entscheids über ein Vorprojekt unterbreitet werden sollen. Der Enthusiasmus ist allerdings nicht in allen beteiligten Kantonen gleich gross. So sicherten etwa Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden lediglich ideelle Unterstützung zu.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Gleich zwei Projekte für Landesausstellungen wurden im Berichtsjahr diskutiert. Die Kantone rund um den Gotthard (TI, UR, VS, GR) vertieften ihre Pläne für Gottardo 2020 und die Kantone der Bodenseeregion (TG, SH, SG, AI, AR) regten eine Expo Bodensee-Rhein frühestens im Jahr 2027 an. Die Gotthard-Kantone, die ihre Expo zur Neat-Eröffnung planten, haben im Berichtsjahr je 50 000 Franken für eine Machbarkeitsstudie gesprochen. Die laue Begeisterung, Streitigkeiten zwischen dem Projektleiter Marco Solari und dem Bündner Regierungsrat Stefan Engler (CVP), aber auch Termindruck liessen das Vorhaben jedoch sterben. Die Kantone einigten sich immerhin auf ein Programm, mit welchem die Region gestärkt werden soll. Mit dem Aus von Gottardo 2020 wurde die Diskussion für eine Landesausstellung in der Bodensee-Region, zu der sich die involvierten Kantone grundsätzlich positiv zeigten, wieder intensiviert.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

In den Kantonen selbst befürwortete die Innerrhoder Landsgemeinde die Auflösung der Institution des Inneren Landes und die Übertragung von deren Kompetenzen an den Kanton. Eine Initiative der christlichsozialen Gruppe für die Revision der Bezirksgrenzen des Inneren Landes scheiterte. In Neuenburg wurde die Einleitung zur Totalrevision der bestehenden Verfassung aus dem Jahre 1858 in der Volksabstimmung vom 10. März von 83% der Stimmenden gutgeheissen. Der Grosse Rat wurde mit knapper Mehrheit zum Ausführungsorgan bestimmt. In Schaffhausen nahm der Grosse Rat den Beschluss über die Inangriffnahme der Gesamtrevision der Kantonsverfassung und das dazugehörige Ausführungsgesetz an.

Innerrhoder Landsgemeinde Neuenburg Schaffhausen
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In der Sommersession genehmigte der Ständerat sowohl die Totalrevision der Ausserrhoder Verfassung wie die Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf und Jura. Der Nationalrat folgte ihm darin im Herbst.

Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Der Ständerat gewährleistete in der Frühjahrssession die Verfassungsänderungen der Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In letzterem Falle hatte die zuständige Kommission zunächst erwogen, den Beschluss über die Volksrechte und die öffentliche Gewalt, der in der Volksabstimmung vom 24. Oktober 1993 von 78% der stimmberechtigten Walliser Bevölkerung angenommen worden war, nur unter Vorbehalt gewährleisten zu lassen. Grund zur Skepsis sah die Kommission zum einen in dem weiten Umfang der Teilrevision, welcher die Frage nach der Einheit der Materie aufwerfe. Zum anderen ist bei einem der behandelten Verfassungsartikel die grundsätzliche Revidierbarkeit nicht ausdrücklich gewährleistet. Da sich die Eidgenössische Verwaltung vom Staatsrat des Kantons Wallis die in der Botschaft festgehaltenen Zusagen hatte geben lassen, verzichtete die Kommission auf die Einreichung eines Vorbehalts. Die Verfassungsänderungen wurden dergestalt vom Plenum und in der Sommersession auch vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen.

Verfassungsänderungen der Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Innerrhoden nahm die Landsgemeinde am 24. April als ersten Schritt der unter dem Begriff "Appio" zusammengefassten Verfassungsänderungen die Einführung der Gewaltentrennung unter den politischen Behörden an. Damit wird die automatische Mitgliedschaft der Exekutiven von Kanton und Bezirken im Grossen Rat aufgehoben, dieser von 65 auf 46 Mitglieder verkleinert, und der regierende Landammann verliert das Privileg der Leitung des Parlaments. Als nächster Schritt ist die Reform der Verwaltungsstrukturen sowie eine Verkleinerung der Regierung auf sieben Mitglieder vorgesehen, wie sie vom Grossen Rat Ende November beschlossen worden ist.

Innerrhoden Gewaltentrennung
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

In Appenzell Innerrhoden wurde eine Strukturreform eingeleitet, die der Bedeutung einer Verfassungstotalrevision gleichkommt; insbesondere will der kleinste Schweizer Kanton die Gewaltentrennung in seinen politischen Institutionen einführen. Die Mitglieder der Regierung haben gegenwärtig im Grossen Rat ein Stimmrecht, und die Sitzungen werden nicht von einem Grossratspräsidenten, sondern vom regierenden Landammann geleitet. Ausserdem sollen in Zukunft die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinden klarer definiert werden. Die mit der Überprüfung der politischen Strukturen beauftragte Kommission und der Regierungsrat konnten sich im Berichtsjahr noch auf kein Reformmodell einigen. Immerhin wurde die Verfahrensfrage geklärt. Demnach soll die Landsgemeinde 1992 einen Grundsatzentscheid über die Fortführung der Reform fällen; erst danach wird die Kommission über die Weiterbearbeitung eines der Modelle entscheiden.

Appenzell Innerrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen