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Comme chaque année a lieu la Landsgemeinde à Appenzell Rhodes-Interieures pour l’élection des 7 membres de la Commission d’Etat. L’année 2016 est marquée par l’anniversaire des 25 ans de la participation des femmes à la Landsgemeinde. Alors qu’en 2015, le membre de l’exécutif Lorenz Koller (pdc) avait démissionné pour des motifs de fatigue, et été remplacé lors de la Landsgemeinde par Stefan Müller (sans parti) cette année tous les membres du gouvernement en place ont été réélus. Ainsi, les membres sont Roland Inauen (sans parti) (président du gouvernement-département de l’éducation), Daniel Fässler (pdc) (présidence du gouvernement inactif-département de l’économie), Antonia Fässler (pdc)(département de la santé et des affaires sociales), Thomas Rechsteiner (pdc) (département des finances), Stefan Müller (département de l’agriculture et de l’exploitation forestière), Stefan Sutter (pdc) (département de la construction et de l’environnement) et Martin Bürki (sans parti) (département de la justice, de la police et des affaires militaires). Suite à l’élection de Stefan Müller, il y a non plus cinq membres du PDC, mais plus que 4. Pour les trois autres sièges, aucun parti n’est représenté.

Election au gouvernement d'Appenzell Rhodes-Interieures 2016
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Innerrhoden

Le Lehrplan 21, équivalent du programme HarmoS outre-Sarine, anime les débats sur l’école obligatoire et son harmonisation depuis plusieurs années. En 2016, plusieurs cantons vont se prononcer, à travers un vote populaire, sur ce programme d’harmonisation. Christian Amsler (SH, fdp), président de la Conférence des directeurs cantonaux d’instructions publiques des cantons alémaniques (EDK), s’est dit confiant sur les résultats de ces votations. En effet, il estime que la majorité de la population devrait reconnaître la nécessité d’une harmonisation scolaire. La Landsgemeinde d’Appenzell Rhodes-Intérieures s’est prononcée sur la question en avril 2016. Elle a largement refusé une initiative qui souhaitait empêcher l’application de ce programme d’harmonisation. En outre, le débat s’est principalement localisé au niveau de l’ « orientation compétence » du Lehrplan 21. Cette caractéristique a ravivé les discussions liées à l’évaluation des élèves.

Lehrplan 21

Nachdem kantonale Verfassungsänderungen aufgrund umstrittener angenommener Initiativen in den Kantonen Tessin und Bern im Vorjahr noch zu einigen Debatten geführt hatten, entsprach das jährlich wiederkehrende Geschäft in der Frühjahrssession 2016 in beiden Kammern wieder dem Courant normal. Keine der Änderungen in den Kantonsverfassungen von Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt oder Appenzell Innerrhoden gaben Anlass zu Beanstandungen. Beide Räte gewährleisteten die neuen Verfassungen diskussionslos.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen (LU, SZ, GL, SO, BS, AI) (BRG 15.065)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Mit der 2011 lancierten Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam am 28. Februar 2016 die zweite CVP-Initiative innerhalb eines Jahres zur Abstimmung. Die Initiative verlangte, dass die Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens nicht benachteiligt wird, insbesondere in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungen. FDP, BDP, SP, GP und GLP fassten allesamt die Nein-Parole und folgten damit dem Parlament, das sich nach langem Hin und Her dafür entschieden hatte, der Initiative keinen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Unterstützung erhielt die CVP von Seiten der SVP, der EVP und der EDU, die die Ja-Parole beschlossen hatten. Wie bereits im Vorjahr verlief der Abstimmungskampf zur Initiative der CVP verhältnismässig lau. So wurden etwa für das am gleichen Tag zur Abstimmung gebrachte Referendum über die zweite Gotthardröhre rund zehnmal mehr Inserate in Schweizer Tages- und Wochenzeitungen geschaltet als für die Initiative gegen die Heiratsstrafe. Im Falle der Durchsetzungsinitiative der SVP, über die das Schweizer Volk ebenfalls am 28. Februar 2016 befand, fanden rund viermal mehr Inserate Eingang in der Tagespresse als für das CVP-Volksbegehren. Dies spielte den Befürwortern in die Karten, da es sich laut den Experten von gfs.bern um eine "potenzielle Mehrheitsinitiative" des bürgerlich-konservativen Lagers handelte. Im Laufe des Wahlkampfs verschafften sich die Gegner dann aber immer mehr Gehör und vermochten ihre Argumente besser zu platzieren. Insbesondere das Argument, wonach die Initiative gleichgeschlechtliche Paare diskriminiere, war in den Medien präsent. Passend zum zähen parlamentarischen Ringen um die Frage, ob man dem Begehren der CVP einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen wolle, und der Tatsache, dass mit dem Initiativtext mehrere Konfliktlinien salient wurden, fiel am Ende das Abstimmungsresultat knapp aus: 49,2% der Partizipierenden und 18 Stände stimmten der Vorlage zu, womit die Vorlage zwar ein Ständemehr, nicht aber das Volksmehr hinter sich hatte und entsprechend abgelehnt wurde. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 63,3%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Jura (60,1%), Wallis (57,0%) und Appenzell Innerrhoden (55,6%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den bevölkerungsreichen Kantonen Basel-Stadt (39,5%), Zürich (43,5%) und Waadt (45,7%).

Abstimmung vom 28. Februrar 2016

Beteiligung 63,3%
Ja 1'609'152 (49,2%) / Stände 15 3/2
Nein 1'664'224 (50,8%) / Stände 5 3/2

Parolen:
-Ja: CVP, SVP, EVP, EDU
-Nein: FDP, BDP, SP, GP, GLP

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Le peuple s'est prononcé le 28 février 2016 sur l'initiative de mise en oeuvre. Le renvoi des étrangers criminels avait été accepté en votation populaire en 2010. En raison de contradictions avec les textes de loi internationaux, notamment les bilatérales et la convention européenne des droits de l'Homme, le parlement avait proposé une mise en oeuvre qui différait quelque peu du texte proposé par le parti agrarien. Celui-ci, fâché par le non-respect littéral du texte, a lancé l'initiative dite "de mise en oeuvre", qui proposait, en addition à la version de 2010, un catalogue d'effractions menant à l'automaticité du renvoi. Cette liste, qui va du meurtre au viol, en passant par le cambriolage ou la fraude aux assurances sociales, est en outre complétée par un certain nombre de délits mineurs (infractions au code de la route, lésions corporelles légères, par exemple) pouvant également conduire à l'expulsion en cas de récidive.
La campagne a été marquée par une mobilisation hors du commun, notamment du côté de la société civile. En décembre 2015, trois comités distincts se déclaraient pour le non: les partis bourgeois, secondés par les milieux économiques, une alliance des partis de gauche, du parti écologistes ainsi que des syndicats, ainsi qu'un groupe d'ONG. Les premiers sondages annonçaient un taux de 66% de oui. En décembre, 40 des 46 conseillers aux Etats ont lancé un appel contre l'initiative, les six non-signataires étant 5 conseillers UDC et l'indépendant Thomas Minder. Les milieux économiques, à l'exception de l'USAM se sont engagés pour le non, economiesuisse annonçant toutefois ne pas vouloir engager de moyens financiers dans la campagne. Au fur et à mesure que le jour de la votation approchait, de plus en plus de milieux ont pris position publiquement contre l'initiative: certains milieux religieux, un groupement de 180 professeur.e.s de droit, ainsi qu'un groupe de personnalités appelé "appel urgent contre l'initiative inhumaine de l'UDC". Les gouvernements cantonaux de Zurich, Soleure, Argovie, Bâle-ville et Berne ont également pris position contre l'initiative.
Les affiches de l'UDC reprenaient leur fameux mouton noir, chassé à coup de pied par un mouton blanc, sis sur une surface rouge à croix blanche. Il a d'ailleurs été reproché aux trois comités initiaux de s'être approprié les codes graphiques de l'union démocratique du centre, sur leurs affiches représentant une botte militaire écrasant le palais fédéral ou encore une boule de démolition tombant sur l'allégorie Helvetia. Ces affiches ont plus tard dans la campagne laissé la place à celle de l'appel urgent, mettant en scène un "non" géant en lettres noires, dans les trois langues.
Si l'UDC s'est retrouvée dans cette campagne seule contre tous, elle a dû également faire face à des dissidences au sein de ses propres rangs. En effet, le conseiller national zurichois Hans-Ueli Vogt a déclaré que l'initiative devait protéger les étranger.e.s issus de la deuxième génération de l'automaticité des renvois. Il a été soutenu par les sénateurs Roland Eberle, Alex Kuprecht et Hannes Germann, mais fortement critiqué par la direction du parti, notamment Christoph Blocher. Il faut d'ailleurs signaler qu'une augmentation importante des demandes de naturalisation a été observée durant la campagne.
La nature du débat sur la mise en oeuvre a quelque peu différé de celle de l'initiative de 2010, en centrant le débat sur les droits de l'Homme ainsi que le respect des valeurs suisses et de l'Etat de droit. La mobilisation de la société civile plus importante qu'en 2010 peut expliquer cet état de fait. L'UDC s'est quant à elle cantonnée à ses arguments phares, à savoir la sécurité nationale et la primauté du droit suisse sur le droit étranger. Le catalogue des délits proposé par l'union du centre a d'ailleurs été largement utilisé par les opposants à l'initiative, afin de démontrer le caractère de bagatelle de certains délits menant à une expulsion.
A l'issue de la campagne, le non l'a emporté dans les urnes à 58.9% contre 41.1% de oui. Seuls trois cantons et trois demi-cantons se sont prononcés en faveur de l'initiative, à savoir Uri, Schwyz, le Tessin, ainsi qu'Obwald, Nidwald et Appenzell Rhodes Intérieures.
L'analyse VOX de la votation met en lumière la plus importante participation depuis la question de l'entrée dans l'espace économique européen en 1992. Une forte mobilisation des milieux de gauche ainsi que des jeunes expliquent cette différence de participation par rapport aux autres votations.
Les choix de votes sont fortement influencés par les appartenances politiques, la grande majorité des votants ayant un parti préféré en ont suivi les mots d'ordre. Si le PLR et le PDC avaient en 2010 fortement plébiscité l'initiative de base, ils en ont très fortement rejeté la proposition de mise en oeuvre six ans après. Un net conflit entre ouverture et traditions marque les choix de vote, les partisans d'une Suisse ouverte sur le reste du monde ayant massivement rejeté l'initiative. De plus, le non augmente avec le niveau de formation des votants, mais pas en fonction de l'âge. Les arguments qui ont influencé le choix des votants sont, parmi les partisans du non, les mêmes que ceux présentés par les comités d'opposition: l'initiative a été jugée trop extrême et disproportionnée, les aspects juridiques de non-respect des Droits de l'Homme ainsi que le court-circuitage du système judiciaire classique ont fortement pesé dans la balance, de même que la menace que l'initiative faisait planer sur les étrangers bien intégrés et les secondos. Chez les personnes favorables à la mise en oeuvre selon la proposition de l'UDC, les arguments principaux étaient le renvoi conséquent des étrangers criminels ainsi que l'importance de l'ordre et de la sécurité.
L'analyse APS des encarts publicitaires publiés dans les journaux témoigne également de l'importance de la mobilisation pour deux des objets proposés en votation populaire le 28 février. En effet, plus de 400 encarts ont été publiés pour l'initiative de mise en oeuvre, 592 pour le tunnel du Gothard, contre 114 pour la spéculation sur les matières premières et seulement 24 pour l'initiative "contre la pénalisation du mariage". Concernant l'initiative de mise en oeuvre, 47% des encarts provenaient des partisans de l'initiative, et 51% de ses opposants, et 2% étaient de nature neutre, quand elles annonçaient un débat public, par exemple. Le contenu des encarts reprend les principaux arguments de la campagne, à savoir l'importance du renvoi effectif des étrangers, statistiques à l'appui, ainsi que l'ordre et la sécurité pour les partisans et le caractère de violation des droits de l'Homme pour les opposants. De plus, de nombreuses personnalités se sont prononcées en leur nom propre contre l'initiative.


Votation populaire du 28 février 2016

Participation: 63.1%
Oui: 1 375 057 (41.1%) / cantons 3 3/2
Non: 1 966 989 (58.9%) / cantons 17 3/2

Mots d'ordre
- oui: UDC
- non: PS, Les Verts, PLR, PDC, succèssuisse, économiesuisse, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Operation Libero, gouvernements des cantons de Zurich, Soleure, Bâle-Ville, Argovie et Berne

Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) (BRG 13.091)

Le taux de chômage moyen, selon la définition du SECO, s'établit à 3.2% en 2015. Par rapport à l'année précédente, il y a eu une hausse de 0.2 point de pourcentage. Il s'est réduit de janvier à mai, passant de 3.4% à 3%, et s'est stabilisé jusqu'en août. Il a augmenté dans les derniers mois de l'année, jusqu'à atteindre 3.5% en décembre. A la fin de l'année, 158'629 personnes sont au chômage.
Au niveau régional, le taux de chômage a progressé de 0.2 point de pourcentage par rapport à 2014 en Suisse alémanique, s'inscrivant à 2.7%. En Suisse latine, il a atteint 4.4%, soit une augmentation de 0.1 point de pourcentage. Il est resté stable dans les cantons d'Obwald et de Bâle-Campagne, a reculé à Uri, à Glaris, en Appenzell Rhodes-Intérieures, au Tessin, et a crû dans le reste des cantons. Genève est en tête avec un taux de 5.6% (+0.1 point de pourcentage par rapport à 2014). Neuchâtel arrive en seconde position avec 5.3% (+0.2 point de pourcentage). Uri et Appenzell Rhodes-Intérieures occupent la dernière place avec un taux de 1% (-0.1 point de pourcentage pour les deux).
Au regard de la nationalité, le chômage des Suisses a légèrement augmenté (+0.1 point de pourcentage) et se situe à 2.3%. Du côté des étrangers, il s'élève à 5.8% (+0.3 point de pourcentage). Selon la composante de l'âge, le chômage chez les jeunes est de 3.4% (+0.1 point de pourcentage) et équivaut à celui de la tranche d'âge des 25-49 ans. Chez les 50 ans et plus, il se trouve à 2.6% (+0.1 point de pourcentage).
Finalement, concernant les branches économiques, l'hôtellerie et la restauration présentent le taux le plus élevé avec 7.4% (+0.1 point de pourcentage). Le secteur des montres enregistre la plus grande hausse, soit de 1.5 point de pourcentage. Le chômage au sein de la branche «cuir et chaussures» voit son taux reculer de 0.5 point de pourcentage. L'agriculture, la sylviculture et la pêche restent le secteur d'activité avec le plus faible taux de chômage (1.2%), malgré une hausse de 0.1 point de pourcentage.

Le chômage en 2015
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit kein obligatorisches Finanzreferendum nötig ist, stiess einigen Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11 Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden nicht an den Kosten beteilige.

Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St. Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF – beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP-Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen.

Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7 Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027 entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums oder eines Ratsreferendums nicht gibt.

Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo-Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Bei den Nationalratswahlen im Kanton Appenzell Innerrhoden gab es noch nie ein Vorbeikommen an der CVP. Ihr amtierender Nationalrat Daniel Fässler stellte sich erneut zur Wahl. Wie schon vor vier Jahren bekam er Konkurrenz von Martin Pfister. War dieser damals noch als Präsident der „Gruppe für Innerrhoden“ angetreten, präsentierte er sich nun als offizieller Kandidat der 2012 gegründeten Innerrhoder SP. Die beiden Kandidierenden zeichneten sich durch zum Teil deutlich unterschiedliche politische Haltungen aus. Dies lag sicherlich auch daran, dass Daniel Fässler innerhalb der nationalen CVP-Fraktion als einer der wirtschaftsfreundlichsten Vertreter gilt. Trotzdem war Martin Pfisters Kandidatur hauptsächlich dazu da, dem Innerrhoder Stimmvolk zumindest eine Auswahl bieten zu können. Reelle Wahlchancen wurden ihm von keiner Seite eingeräumt. Die offizielle Unterstützung wurde ihm gar von der „Gruppe für Innerrhoden“ verwehrt, obwohl – oder vielleicht gerade weil – er noch vor vier Jahren als deren Präsident antrat. Daniel Fässler setzte sich am Wahlsonntag erwartet ungefährdet durch. Mit 3‘121 Stimmen übertraf er sein Resultat von 2011 um 14 Stimmen. Auf Martin Pfister entfielen 739 Stimmen, was fast 100 Stimmen weniger als noch vor vier Jahren bedeutete. Vereinzelte erhielten 230 Stimmen. Die Wahlbeteiligung betrug magere 36.7%, womit der Kanton das nationale Schlusslicht darstellte. Die Innerrhoder Vertretung im Nationalrat durch die CVP bleibt mit diesem Ergebnis die gewohnte Konstante in den eidgenössischen Wahlen.

Kanton Appenzell Innerrhoden -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Mit der 2011 revidierten Kantonsverfassung war die Sitzzahl für den Grossen Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden auf 50 Mitglieder fixiert worden. Bei den Wahlen 2011 hatten aufgrund der alten Berechnung noch 49 Sitze besetzt werden müssen. Die bisherige Berechnung – ein Sitz pro 300 Einwohner eines der sechs Bezirke – wurde zugunsten dieser Regelung aufgegeben. Jeder Bezirk soll aber mindestens vier Sitze haben. Damit kam es für die Parlamentswahlen Appenzell Innerrhoden 2015 zu leichten Verschiebungen der Anzahl zu wählenden Mandate der verschiedenen Bezirke. Rüte (neu 11 Mandate) und Schwende (neu 7 Mandate) gewannen je einen Sitz dazu und Gonten (neu 4 Mandate) verlor einen. Für die restlichen drei Bezirke (Appenzell: 18; Schlatt-Haslen: 4; Oberegg: 6) blieb die Sitzzahl unverändert.

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter findet mit Ausnahme des Bezirkes Oberegg an Bezirksgemeinden mit offenem Handmehr statt. In der Regel werden dort die Bisherigen bestätigt. Da das Parlament des Ostschweizer Halbkantons keine Fraktionen kennt, wird die Zugehörigkeit der Grossrätinnen und Grossräte zu Parteien nicht ausgewiesen. Der Wettbewerb unter neuen Kandidierenden findet deshalb in der Regel zwischen Interessengruppen aus Bauern-, Gewerbe- und Arbeitnehmerkreisen statt, wobei der Gewerbeverband bei den Wahlen 2015 die Oberhand behielt. Wie wenig konfliktuell die Wahlen in Appenzell Innerrhoden sind, zeigt etwa der Umstand, dass im Bezirk Schlatt-Haslen stille Wahlen stattfanden und in Gonten ein Kampf um die durch den Mandatsverlust reduzierte Sitzzahl durch einen Rücktritt verhindert wurde. Allerdings musste in Oberegg ein zweiter Urnengang eingeplant werden, weil eine der zwei neuen Kandidatinnen das absolute Mehr um zwei Stimmen verpasst hatte. Die einzig in Oberegg ausgewiesene Stimmbeteiligung von 27.9 Prozent lässt sich vermutlich durch den geringen Wettbewerb erklären. Mit den insgesamt acht neuen Mitgliedern stieg die Zahl der von Frauen besetzten Sitze im Parlament von 11 auf 14 an.

Grossratswahlen Appenzell Innerrhoden 2015
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Innerrhoden

Die Ständeratswahlen im Kanton Appenzell Innerrhoden finden jeweils bereits im Frühling des Wahljahres anlässlich der Landsgemeinde statt. Amtsinhaber und erneuter Kandidat war CVP-Vertreter Ivo Bischofberger. Gegenkandidaturen zeichneten sich keine ab. An der Landsgemeinde im April wurde Bischofberger denn auch mühelos bestätigt.

Kanton Appenzell Innerrhoden -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Ende April informierten die drei Trägerkantone der geplanten Expo 2027, St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, über den Stand des Projektes. Angestrebt werde eine Professionalisierung der Organisationsstruktur, was etwa mit der Schaffung einer Geschäftsstelle für 2016 umgesetzt werden soll. Diese soll mit rund 500 Stellenprozenten ausgerüstet werden. Bis 2019 rechnen die drei Expo-Kantone mit Ausgaben von rund 9.5 Mio. CHF, um 2018 beim Bund ein überzeugendes Bewerbungsdossier einreichen zu können. Für das im Herbst 2015 zu kürende Siegerprojekt soll deshalb auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Zuerst müssen aber die Parlamente der drei Kantone die jeweiligen Beiträge für diese Planungsphase bewilligen. Die 5 Mio. CHF in St. Gallen, die 3 Mio. CHF im Kanton Thurgau und die 0.8 Mio. CHF im Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstanden jeweils knapp nicht dem obligatorischen Referendum; in den Kantonen St. Gallen und Thurgau war allerdings ein fakultatives Referendum möglich. Nicht wenige Stimmen warnten allerdings vor einer Volksabstimmung in diesem frühen Stadium, da noch zu wenig Fakten vorlägen. Die Bevölkerung solle erst 2018 befragt werden.
Für die Gesamtkosten gaben die Regierungsräte der drei Kantone Schätzungen zwischen 1.5 bis 2 Mrd. CHF an, wovon der Bund etwa die Hälfte übernehmen werde. Auch wenn mittels Sponsoring und Eintritte Mittel generiert werden sollen, müssten die Trägerkantone einen substanziellen Beitrag selber leisten.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

In aller Regel wirft die Gewährleistung der kantonalen Verfassungsänderungen nach Abstimmungen durch das nationale Parlament keine hohen Wellen. Aufgrund umstrittener Volksentscheide in den Kantonen Bern und Tessin herrschte aber in der Frühlingsession insbesondere im Nationalrat grosser Diskussionsbedarf. Im Kanton Bern hatte im November 2013 eine Initiative der jungen SVP, die ein Verbot von Einbürgerungen für Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung forderte, überraschend eine Mehrheit erhalten.
Im Kanton Tessin war im September 2013 ein kantonales Vermummungsverbot gutgeheissen worden, das Burka- und Niqabträgerinnen als Zielgruppe anvisierte. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft in beiden Fällen eine Gewährleistung empfohlen. Eine links-grüne Minderheit der SPK-NR argumentierte jedoch, dass die Verweigerung der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern eine Diskriminierung darstelle und ein generelles Verhüllungsverbot der Religionsfreiheit widerspreche und unverhältnismässig sei. In der Debatte erinnerte Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran, dass die Aufgabe des eidgenössischen Parlaments lediglich sei, zu beruteilen, ob eine kantonale Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne – und nicht, ob man mit der Änderung einverstanden sei oder diese gut finde. Der Bundesrat sei sowohl im Falle des Kantons Tessin als auch des Kantons Bern zum Schluss gekommen, dass eine sorgfältige Umsetzung der von der Mehrheit der kantonalen Bevölkerung angenommenen Verfassungsänderungen durchaus im Sinne des Bundesrechts möglich sei. Aus diesem Grund seien die kantonalen Verfassungen zu gewährleisten. Die beiden Minderheitenanträge wurden in der Folge mit 131 zu 42 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) im Falle des Kantons Bern bzw. mit 117 zu 56 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) im Falle des Kantons Tessin abgelehnt und alle Verfassungen gewährleistet.

Im Ständerat stand – neben den Verfassungsänderungen in den Kantonen Bern und Tessin – noch eine weitere kantonale Änderung im Fokus. Bei der Abstimmung vom November 2013 über die Aufnahme eines Verfahrens für eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und Gemeinden aus dem Berner Jura wurde im Kanton Jura ein neuer Verfassungsartikel angenommen, mit dem die Aufnahme eines Fusionsprozesses angestossen werden soll. Weil aber die Stimmbevölkerung im Berner Jura zeitgleich ein solches Verfahren ablehnte, wäre der Artikel in der jurassischen Verfassung eigentlich hinfällig. Die Frage war nun, ob ein solcher hinfälliger Artikel gewährleistet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte in der ständerätlichen Beratung dar, dass die Gewährleistung formaljuristisch nicht daran gebunden sei, ob ein Artikel umgesetzt werde oder nicht, sondern lediglich bedeute, dass eine Änderung mit der Bundesverfassung konform sei. Die Tatsache, dass die Regierung des Kantons Jura in einem Schreiben signalisiert habe, dass dieser Artikel nicht zur Anwendung kommen werde, stehe einer Gewährleistung nicht im Wege. Anders als im Jahr 1977, als ein ähnlicher Artikel nicht gewährleistet worden war, gehe es im zur Diskussion stehenden Artikel ja nicht um die Idee, Berner Gebiete in das Gebiet des Kantons Jura einzubinden, sondern eben lediglich um den Anstoss eines Prozesses. Die Regierung des Kantons Jura habe deutlich signalisiert – unter anderem auch mit der Sistierung des jährlichen Berichts über die Wiederherstellung des Juras an das jurassische Parlament –, dass es den neuen Artikel als gegenstandslos betrachte und keine Ansprüche daraus ableite. Eine Nicht-Gewährleistung dieses Artikels, so Sommaruga weiter, käme einer Negierung des jurassischen Volkswillens gleich, für die es keine rechtliche Begründung gäbe. Auch im Ständerat wurden in der Folge alle Kantonsverfassungen gewährleistet. Keinen Anlass zu Diskussionen hatten die Verfassungsänderungen in den Kantonen Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Waadt gegeben.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen (AI, AR, BS, BL, BE, JU, SO, TI, UR, VD) (BRG 14.084)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, die Vorbereitungsarbeiten für die Idee einer Ostschweizer Expo 2027 unterstützen zu wollen. Allerdings war damit keine finanzielle sondern vielmehr strategische Hilfe gemeint: Einsitz in die Wettbewerbsjury, Hilfe beim Aufbau von Organisationsstrukturen sowie die Begleitung einer Machbarkeitsstudie. Der Rückenwind aus Bern wurde bei den Verantwortlichen sehr positiv kommentiert und auch als Anerkennung der bisherigen Vorbereitungsarbeiten interpretiert. Mit der Unterstützung aus Bern und der bereits 2014 erfolgten Zustimmung der Konferenz der Kantonsregierungen waren wichtige Stakeholder an Bord. Das Lobbying bei den kantonalen Behörden wurde in der Folge weiter intensiviert. Unklar blieb aber, wie gross die Unterstützung in der Bevölkerung war.
Auch der finanzielle Rahmen wurde von der Bundesregierung vorsorglich abgesteckt. Der Anteil des Bundes soll maximal 1 Mrd. CHF betragen, was höchstens die Hälfte der Gesamtkosten sein darf. Der Rest soll durch Sponsoring, Eintritte und Kantonsbeiträge finanziert werden. Freilich muss das Parlament diese Pläne noch absegnen, was frühestens 2019 der Fall sein wird. Die Kosten für die Vorarbeiten tragen die Trägerkantone. Diese dürften sich auf rund 10 Mio. CHF belaufen.
Das Signal aus Bern wurde im Kanton Aargau als Absage an die eigenen Pläne interpretiert. Der kantonale Gewerbeverband hatte bereits 2014 signalisiert, dass man sich eine Landesausstellung auch im Kanton Aargau vorstellen könnte.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im Jahr der eidgenössischen Erneuerungswahlen 2015 wurde auch in sieben Kantonen (ZH, LU, BL, TI, AR, AI, JU) das Parlament neu gewählt. Dabei stiessen insbesondere die Wahlen in den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, Luzern und Tessin, die sich aufgrund ihrer Grösse bzw. ihrer Sitzzahl im Nationalrat (ZH: neu 35; LU: 10, TI: 8, BL: 7) als mögliche Trendsetter für die eidgenössischen Wahlen erweisen könnten, auf Interesse. In allen vier Kantonen kam es zu einem insbesondere den Erfolgen der FDP und der SVP geschuldeten Erstarken der bürgerlichen Ratskräfte. In Appenzell Ausserrhoden konnte vor allem die SVP zulegen. Speziell war die Situation im Kanton Jura, wo die Wahlbevölkerung am gleichen Tag nicht nur ihre nationalen Vertreterinnen und Vertreter für Stände- und Nationalrat, sondern gleichzeitig auch das kantonale Parlament und die kantonale Regierung bestellten. Grund für die Überschneidung ist die 2011 per Verfassungsänderung eingeführte Verlängerung der kantonalen Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Fortan werden die nationalen und kantonalen Wahlen im jüngsten Schweizer Kanton also alle 20 Jahre zusammenfallen. Auch hier legten FDP und SVP zu.

Mit den bürgerlichen Sitzgewinnen in den Kantonen hielt die SVP Ende 2015 neu einen Anteil von 22.7 Prozent (+0.3 Prozentpunkte; 583 Sitze; +9 Sitze im Vergleich zu 2014) aller 2559 kantonalen Parlamentsmandate (AI ausgenommen, weil sich dort die Mandate keinen Parteien zuordnen lassen). Die FDP hatte mit ihren per Saldo 14 Sitzgewinnen neu 547 Sitze inne (inkl. den Sitzen der LPS in Basel-Stadt), was einem Anteil von 21.4 Prozent entspricht (+0.1 Prozentpunkte). Die SP mit total 457 Mandaten (17.7%) überholte die CVP mit noch 451 Sitzen (17.6%) Ende 2015. Dies war auf den per Saldo einen Sitzgewinn der Sozialdemokraten und die per Saldo 4 Sitzverluste der CVP zurückzuführen. Die Grünen hatten einen Aderlass von ganzen 12 Sitzen zu verzeichnen. Mit total 174 Sitzen hielten sie Ende Berichtjahr also noch gut jeden 15. Sitz in den kantonalen Parlamenten. Sitzverluste mussten auch die GLP (neu total 83 kantonale Sitze; -6 Sitze) und die BDP (neu total 73 kantonale Sitze; -3 Sitze) hinnehmen. Die EVP war Ende 2015 noch mit 41 Mandatsträgerinnen und -trägern in den Kantonen vertreten und konnte damit dank dem Sitzgewinn in Zürich einen Sitz mehr besetzen als noch Ende 2014. 20 oder mehr Sitze hielten in den Kantonen zudem die Lega (22), die EDU (22) und das MCG (20).

In einem der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Gesamterneuerungswahlen durchgeführt wurden, nahm der Anteil an Frauen in der kantonalen Legislative ab, nämlich in Luzern (von 30.8% auf 29.2%). In Basel-Landschaft (von 35.6% auf 37.8%), in Zürich (von 33.3% auf 33.9%), in Appenzell Innerrhoden (von 22.4% auf 30%), in Appenzell Ausserrhoden (von 21.5% auf 23.1%), im Kanton Tessin (von 14.4% auf 24.4%) und im Kanton Jura (von 15% auf 25%) konnten die Frauen zulegen, kamen aber nach wie vor in keinem einzigen Kanton über einen knappen Drittel aller Stimmen hinaus. Im Vergleich zu 2014 nahm der Anteil an gewählten Frauen in allen kantonalen Parlamenten 2015 ganz leicht von 25 Prozent auf 25.9 Prozent zu – berücksichtigt sind hier nur die Resultate unmittelbar nach den Wahlen, nicht aber spätere Veränderungen durch allfällige Rücktritte.

In fünf der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Parlamente gewählt wurden, ging weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Urne. In Zürich fiel dieser Anteil gar unter einen Drittel (32.7%). Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (35.6%; 2011: 36.2%), Luzern (38.7%; 2011: 43.5%) und Basel-Landschaft (33.9%; 2011: 35.1%) wurden Minusrekorde verzeichnet. Im Kanton Jura (50.6%) und im Kanton Tessin (62.3%) war die Wahlbeteiligung hingegen höher als bei den letzten Wahlen (JU 2010: 48.9%; TI 2011: 58.5%). Während im Nordkanton die gleichzeitig stattfindenden nationalen Wahlen als Grund für den Anstieg angeführt wurden, war es im Südkanton die neu eingeführte Möglichkeit der Briefwahl. Nicht ausgewiesen wird die Wahlbeteiligung bei den Bezirksgemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden.

In den sieben Kantonen fanden auch kantonale Regierungswahlen statt. Dabei kam es in vier Kantonen zu einer Verschiebung zugunsten des bürgerlichen Lagers. Während in den Kantonen Basel-Landschaft und Luzern die SP nach vielen Jahrzehnten aus der Regierung abgewählt wurde, mussten im Kanton Zürich die Grünen ihren Regierungssitz nach vier Jahren wieder räumen. Auch im Kanton Jura mussten die Sozialdemokraten einen Sitz abgeben, konnten allerdings ein Mandat halten. Profiteure in diesen Kantonen waren die FDP (BL), die SVP (LU), die CVP (ZH) und die CSP (JU). Unverändert blieb die parteipolitische Regierungszusammensetzung im Kanton Tessin. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden blieb die bürgerliche Mehrheit auch nach der Verkleinerung der Regierung von sieben auf fünf Sitze bestehen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden spielen Parteien keine grosse Rolle.

Obwohl die SP also kantonale Regierungsmandate einbüsste, blieb sie mit total 29 Sitzen stärker in die Regierungsverantwortung eingebunden als die SVP (23 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen und -räte gehören allerdings nach wie vor der FDP (40) und der CVP (39) an. Die Grünen kamen Ende 2015 noch auf 8 Mandate. Vier der total 154 Exekutivsitze wurden von der BDP besetzt, je zwei von der CSP und der Lega und je einer von der LP und vom MCG. 5 Regierungsmitglieder gehören keiner Partei an.

Obwohl in den Kantonen Luzern und Tessin neu gar keine Frauen mehr in der Regierung sitzen, blieb der Frauenanteil in den kantonalen Exekutiven dank der Wahlen in Zürich und der Ersatzwahlen im Kanton Thurgau, wo die SP ihren Sitz halten konnte, unverändert bei 24% (37 Sitze). Der Ostschweizer Kanton wird damit von einer Frauenmehrheit regiert, was sonst nur noch im Kanton Waadt der Fall ist. Mit 50 Prozent (GP) bzw. 44.8 Prozent ist der Frauenanteil bei den linken Parteien grösser als bei den Bürgerlichen (FDP: 25%; SVP: 13.6%; CVP: 12.8%).

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2015
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Die Regierungsmandate der FDP konnten im Berichtjahr bei den sechs kantonalen Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive konsolidiert werden. In den drei Kantonen (GL, NW, OW), in denen jeweils ein FDP-Regierungsmitglied zurücktrat, konnten die Sitze ohne Probleme verteidigt werden. Auch alle Bisherigen wurden, teilweise bravourös, bestätigt. Damit konnte die Baisse vom Vorjahr, als der Freisinn gleich fünf Exekutivmandate abgeben musste, vergessen gemacht werden. Mit 42 der insgesamt 156 kantonalen Exekutivsitze blieb denn die FDP auch 2014 die stärkste kantonale Regierungskraft knapp vor der CVP, die Ende 2014 total 39 Sitze hielt. Nur in den Kantonen Wallis und Appenzell Innerrhoden waren die Freisinnigen nicht in der Regierung vertreten.

FDP Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive

2013 hatte der ehemalige Säckelmeister Sepp Moser, der die Finanzdirektion der Regierung des Kantons Appenzell Innerrhoden von 2007 bis 2011 inne gehabt hatte, schwere Vorwürfe gegen die beiden Landammänner erhoben. Moser hatte dem 2013 zurückgetretenen Carlo Schmid und dem noch amtierenden Daniel Fässler Günstlingswirtschaft, Kompetenzüberschreitung, Intransparenz und Geheimnistuerei vorgeworfen. In der Folge machte die Staatswirtschaftliche Kommission zwar Verbesserungspotenzial im politischen System aus – insbesondere hinsichtlich der Kontrolle der Regierung – wies die Vorwürfe Mosers aber zurück. Die Innerrhoder Staatsanwaltschaft hatte noch 2013 ein Strafverfahren eröffnet, um zu untersuchen, ob Moser das Amtsgeheimnis verletzt habe, da dieser sich auch an die Medien gewandt hatte. Das Verfahren wurde im Juli 2014 jedoch eingestellt, mit dem Hinweis, dass Moser alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen. Weil auch der Grosse Rat nicht auf seine Klagen eingegangen sei, sei der Gang an die Medien der einzige verbleibende Weg gewesen. Zudem sei die Kritik Mosers am Regierungssystem nicht unberechtigt.

Appenzell Innerrhoden
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014

Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen. Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr 2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau, unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im Mai 2014 stimmte der Souverän über die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“ ab, die 2011 vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert worden war. Die Initiantinnen und Initianten verlangten einerseits, dass Bund und Kantone die Löhne in der Schweiz schützen, indem sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fördern. Andererseits forderteten sie, dass der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von CHF 22 pro Stunde festlegen soll, was bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden und 12 Monatslöhnen rund CHF 4'000 Bruttolohn pro Monat entsprechen würde. Mit seinen Forderungen wollte das Initiativkomitee dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz von ihrem Lohn leben können. Es hoffte zudem, damit die Armut reduzieren zu können, Lohnunterbietung zu bekämpfen und zugleich den sozialen Frieden in der Schweiz zu wahren. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellte fest, dass 2010 rund 9% aller Beschäftigten und damit über 300‘000 Personen in der Schweiz weniger als die geforderten CHF 22 verdienten. Der Bundesrat sah in einem nationalen gesetzlichen Mindestlohn das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährdet und Arbeitsplätze bedroht und beantragte im Januar 2013 den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Nachdem es in der Herbstsession 2013 zu einer klassischen Staat-versus-Markt-Debatte zwischen linken und rechten Volksvertretern gekommen war, folgten in den Schlussabstimmungen der darauffolgenden Wintersession beide Kammern der Empfehlung des Bundesrates, wobei 12 Ständeräte und 56 Nationalräte des linken Lagers gegen den Bundesrat votierten und die Initiative unterstützten. Der klassische Links-Rechts-Konflikt spiegelte sich auch in der Parolenfassung der Parteien und Verbände wider, wobei sich eine auffallend grosse Anzahl an Verbänden zur Vorlage äusserte. Nicht überraschend sprachen sich die Arbeitnehmerverbände dafür und die Arbeitgeberverbände im Allgemeinen dagegen aus.
Der Abstimmungskampf zur Mindestlohn-Initiative wurde äusserst intensiv geführt. Überraschend verzeichnete die Vorlage mehr Presseanzeigen als die gleichentags anstehende Abstimmung zum Finanzierungsplan der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. Die Kampagne der Befürworter wies einen vorwiegend zentralisierten Charakter auf und wurde in erster Linie von den Gewerkschaften SGB und Unia bestritten. Die Gegenseite setzte sich mit dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der neu gegründeteten wirtschaftspolitischen Plattform SuccèSuisse, dem Verband der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (Swissmem), dem Dachverband des Schweizerischen Handels (Handel Schweiz) und etlichen kantonalen Gewerbe- und Arbeitgeberverbänden aus einer Vielzahl an lose koordinierten, potenten und politsch erprobten Schwergewichten zusammen. Während die Pro-Seite in erster Linie Fairness-Aspekte bei der Entlöhnung von Arbeit und die Lohndiskrimierung von Frauen als Argumente ins Feld führte, brachten die Initiativgegner vor, dass die Mindestlohn-Initative Sozialpartnerschaften, Arbeitsplätze sowie das duale Bildungssystem gefährde, staatliche Interventionen Wettbewerb verzerrten und branchenspezifische und regionale Unterschiede vom Initiativbegehren zu wenig berücksichtigt würden.
Die Mindestlohn-Initiative scheiterte letzlich deutlich. Nur 23,7% der Partizipierenden sprachen sich an der Urne zugunsten der Vorlage aus. Dies ist selbst im Vergleich zur 1:12-Initiative, welche im November 2013 einen Ja-Stimmenanteil von 34,7% erreichte, ein ausserordentlich tiefer Zustimmungswert. Die Stimmbeteiligung betrug überdurchschnittliche 55,5%. Die höchsten Ja-Anteile wurden in den Kantonen Jura (35,9%), Genf (33,9%) und Tessin (32,0%) registriert. Die tiefste Zustimmung verzeichneten die Kantone Appenzell Innerrhoden (12,1%), Nidwalden (12,8%) und Schwyz (13,6%).


Abstimmung vom 18. Mai 2014

Beteiligung: 56,4%
Ja: 687 571 (23,7%) / 0 Stände
Nein: 2 210 192 (76,3%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja:, SPS, GPS(2)*, CSP, SGB, TravS, Unia.
– Nein: SVP, FDP, CVP, GLP, BDP, EVP, eco, sgv, SAV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Der VOX-Analyse zur Mindestlohn-Initiative ist zu entnehmen, dass ein Grund für die hohe Ablehnung der Initiative im weitverbreiteten Zweifel an der Verwirklichung der anvisierten Ziele liege. So hielt nur gerade ein Drittel der Stimmenden das Argument, wonach Mindestlöhne die Zahl der Sozialhilfebeziehenden senke und damit Kantone und Gemeinden entlaste, für überzeugend. Der klassische Links-Rechts-Konflikt widerspiegelte sich auch in den Abstimmungsmustern der Parteisympathisanten. So stimmten 70% der Anhängerinnen und Anhänger der Grünen und 55% der SP-Gefolgschaft für die Initiative, während sie die Wählerschaft von CVP (11%), FDP (5%), SVP (7%), GLP (18%) und BDP (7%) deutlich verwarfen. Die VOX-Analyse kam weiter zum Schluss, dass gesellschaftliche Merkmale bei weitem nicht so stark mit dem Stimmentscheid korrelierten wie politsche Einstellungen. So habe die Initiative nicht mal bei den tiefsten Einkommensklassen, die direkt von einem Mindestlohn von CHF 4000 profitiert hätten, Gehör finden können. Die Befürchtung, wonach die Initiative Arbeitsplätze vernichten würde, stellte sich im Endeffekt, so die VOX-Studie weiter, als äusserst entscheidungsrelevant heraus.

initiative populaire intitulée « pour la protection de salaires équitables »

Interessante kantonale Unterschiede hinsichtlich des Vertrauens in die Judikative lieferte eine Mitte März publizierte Nationalfondsstudie, in der rund 100 Personen pro Kanton nach ihrer Meinung zu den kantonalen Gerichten befragt wurden. Nicht nur die Beurteilung von Unabhängigkeit und Fairness durch die Gerichte, sondern auch das Vertrauen in die Richterinnen und Richter variieren stark zwischen den Kantonen. Es sind dabei die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf, Obwalden und Schwyz, die durch schlechte Beurteilung auffallen, während die beiden Appenzell und Basel-Stadt die Rangliste anführen. Die Studie machte neben dem Wahlmodus der Richterinnen und Richter hauptsächlich die Anzahl Laienrichterinnen und -richter, aber auch Justiz-Affären für die Unterschiede verantwortlich.

Institutionenvertrauen

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

A la fin de l’année 2013, la population résidente permanente s’est élevée à 8'136'700 habitants, soit une augmentation de 97'600 personnes par rapport à 2012. En comparaison de la hausse enregistrée durant l’année précédente (+1,0%), le taux de croissance a légèrement progressé (+1,2%). Comme cela fut le cas au cours de la dernière décennie, le solde positif est principalement imputable aux mouvements migratoires. L’immigration nette a affiché une croissance de 80'400 personnes, ce qui correspond à une forte hausse de 24,1% par rapport à 2012. Quant à l’accroissement naturel, soit la différence entre les naissances et les décès, celui-ci s’est monté à 17'200 personnes. Au niveau des sexes, la Suisse compte aujourd’hui 4,1 millions de femmes et 4,0 millions d’hommes. Si les hommes sont un peu plus représentés que les femmes dans la classe d’âge la plus jeune (entre 0 et 24 ans), la répartition s’inverse progressivement. Les différences s’accentuent à partir de 60 ans. Parmi les 1'500 centenaires que recense l’Office fédéral de la statistique (OFS), la proportion des femmes atteint 77%. Pour ce qui est de l’évolution démographique à travers le territoire, la population résidente a augmenté dans tous les cantons. Fribourg (+2,1%), Thurgovie (+1,6%), le Valais (+1,5%), l’Argovie (+1,4%) suivis de Genève et Zoug (+1,3% chacun) ont affiché les plus fortes hausses. La croissance la moins importante a été observée dans le demi-canton d’Appenzell Rhodes-Intérieures (+0,4%).
Durant la session d’hiver, le Conseil national a transmis un postulat Schneider-Schneiter (pdc, BL) chargeant le Conseil fédéral d’élaborer une synthèse sur la stratégie démographique en se basant sur les rapports démographiques soumis par les différents départements fédéraux. Le but du rapport demandé consiste à établir une stratégie permettant de faire face au changement démographique.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Mit dem 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz wurden die Kantone zur Gewässersanierung angehalten, um in Flüssen unterhalb von bestehenden Kraftwerken bis Ende 2012 eine ausreichende Restwassermenge sicherzustellen. Im Berichtsjahr wurde bekannt, dass nur die Kantone Basel-Landschaft und Genf dieser Verpflichtung fristgerecht nachkommen können. In 16 Kantonen könne die Gewässersanierung voraussichtlich 2015 abgeschlossen werden; die restlichen Kantone – mit Ausnahme von Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden, die keinen Sanierungsbedarf aufwiesen – befänden sich noch stärker im Verzug. Dieser Umstand, der zur Verendung von Tausenden von Fischen und Kleinlebewesen führe, erzürnte Umwelt- und Fischereiverbände. Die Kantone begründeten die Verzögerungen mit Kapazitätsengpässen, anderweitigen Prioritäten – namentlich die Gefahrenkarte und die Festlegung des Gewässerraumes – sowie mit schleppenden Verhandlungen mit den Kraftwerkbetreibern.

Restwassersanierung: Kantone im Rückstand

Nach 29 Jahren im Amt trat Carlo Schmid (cvp) als Landammann zurück. Schmid war bereits 1980 in den Ständerat gewählt worden und hatte von 1984 bis 2007 das Doppelmandat aus kantonalem Regierungspräsident und Kantonsvertreter inne gehabt. Von 1992 bis 1994 präsidierte er zudem die CVP Schweiz. Die Landsgemeinde hatte Ende April die Aufgabe, einen neuen regierenden Landammann zu bestimmen und einen Nachfolger für Carlo Schmid als Erziehungsdirektor zu wählen. Üblicherweise wechseln sich im Kanton Appenzell Innerrhoden die Vorsteher des Erziehungsdepartements und des Volkswirtschaftsdepartements als regierender und stillstehender Landammann ab. Allerdings war offen, ob der aktuell stillstehende Landammann Daniel Fässler, momentan Innerrhoder Ständerat, regierender Landammann werden sollte. Möglich wäre auch, dass der neu gewählte Kandidat gleich als regierender Landammann eingesetzt wird. Zwei Kandidaten stellten sich der Wahl in die Exekutivbehörde: Der amtierende Grossratspräsident Josef Schmid wurde von der CVP und dem kantonalen Bauernverband portiert. Auch die SVP unterstützte Schmid. Roland Inauen, Kurator des Museums Appenzell, Leiter des kantonalen Kulturamtes und Kantonsgerichtspräsident wurde von der Arbeitnehmervereinigung Appenzell vorgeschlagen und von der Gruppe für Innerrhoden (GFI) unterstützt. Der Abgang des politischen Urgesteins Schmid wurde von einigem, für Innerrhoder Verhältnisse eher seltenen politischen Wirbel überschattet, der unter anderem die Machtfülle in der politischen Elite des Kantons zum Inhalt hatte. Die Standeskommission – die Regierung des Kantons Appenzell Innerrhoden – und allen voran der regierende Landammann Schmid sowie sein Stellvertreter, der Stillstehende Landammann Daniel Fässler, wurden vom ehemaligen, 2010 zurückgetretene Säckelmeister (Finanzminister) Sepp Moser hart angegriffen. Moser warf dem Gremium Günstlingswirtschaft, Kompetenzüberschreitung, Intransparenz und Geheimnistuerei vor. Wichtige Entscheide würden vom Landammann im Alleingang ohne Kontrolle von aussen gefällt. Der Landammann habe eine fast absolutistische Machtfülle. Moser forderte eine Erneuerung der Strukturen und schlug als möglichen Schritt in einer Einzelinitiative eine Amtszeitbeschränkung auf zwölf Jahre vor. Innerhalb des Kantons schien die Aufregung allerdings bedeutend kleiner, als dies in den ausserkantonalen Medien dargestellt wurde. Einzig die im Kanton Appenzell Innerrhoden schwache SP forderte eine Abwahl Fässlers und forderte in einer Resolution eine Aufarbeitung der Vorwürfe von Moser. In allen anderen Gruppierungen und Parteien war Fässler jedoch unbestritten. Die Initiative von alt-Säckelmeister Moser für eine Amtszeitbeschränkung fand neben der SP nur noch bei der GFI Gehör, fand im Berichtsjahr aber keine Mehrheit.

Die Landsgemeinde am 28. April hatte keine Lust auf Veränderungen. Trotz angekratztem Image wurde als regierender Landammann Daniel Fässler gewählt. Die beiden neuen Kandidaten konnten lediglich vereinzelte Stimmen auf sich vereinen, was nicht überraschend war, wurde doch an einer Landsgemeinde noch nie ein amtierender Regierungsrat abgewählt. Auch die weiteren fünf Mitglieder der Standeskommission wurden bestätigt. Wesentlich knapper war das Resultat für den freien Regierungssitz. Das Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Schmid und Inauen musste schliesslich ausgezählt werden. Das rund dreiviertelstündige Prozedere, bei dem alle Stimmberechtigten den Ring über einen von zwei Ausgängen verlassen müssen, brachte schliesslich einen hauchdünnen Vorsprung von 33 Stimmen (bei total 3919 Stimmen) für Roland Inauen, der damit stillstehender Landammann wurde, sein Amt als Gerichtspräsident jedoch abgeben musste. Keine Chance hatte die Initiative Moser, die mit grosser Mehrheit abgelehnt wurde. In einem Ende Juni veröffentlichten Untersuchungsbericht des Grossen Rates wurde ein eigentlicher Schlussstrich unter die Affäre Moser gezogen. Die mit den Vorfällen betraute Kommission konnte keine erheblichen Mängel am politischen System Innerrhodens feststellen. Man müsse nun wieder Vertrauen und allenfalls eine verbesserte Gesprächskultur schaffen.

Regierungsratswahlen Appenzell Innerrhoden 2013
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2013
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Innerrhoden

In seiner Botschaft zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI) vom Januar 2012 beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung und den direkten Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen. Der Bundesrat wies in der Botschaft auf die Finanzierungslücke von bis zu CHF 500 Mio. pro Jahr hin, welche durch den notwendigen Ausbau, die Inbetriebnahme von neuen Projekten (Durchmesserlinie Zürich, NEAT Gotthard und Ceneri, CEVA (Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse) Genf) sowie durch den Unterhalt der immer stärker belasteten Infrastruktur anfalle. Neue Ausbauvorhaben wurden auf weitere CHF 500 Mio. pro Jahr geschätzt und der mittelfristige finanzielle Bedarf auf rund CHF eine Milliarde pro Jahr veranschlagt. Zudem verursachten Verzinsung und Rückzahlung des FinöV-Fonds ab 2019 jährlich Kosten von CHF 600-700 Mio. Der befristete FinöV-Fonds solle in den neuen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds BIF überführt werden. Der BIF solle künftig Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Bahn- und Agglomerationsverkehrs finanziell tragen. Zu den Finanzierungsinstrumenten des BIF gehören die Quellen des FinöV (zwei Drittel der LSVA-Erträge, ein Mehrwertsteuerpromille sowie befristete Mittel aus der Mineralölsteuer), die ordentlichen Mittel des Bundeshaushalts für Betrieb und Erhaltung der Bahninfrastruktur sowie drei neue Instrumente: Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer (aus dem verkleinerten Fahrkostenabzug), Mittel aus der Erhöhung der Trassenpreise und eine Neuregelung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen, welche die Kantone zur Finanzierung der Publikumsanlagen der Bahn verpflichtet. Auch das strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur „STEP“ war Teil der bundesrätlichen Botschaft. Akzente in der Langfristperspektive setzte der Bundesrat mit der Kapazitätssteigerung bei Schiene, Zügen und Bahnhöfen. Im Personenverkehr soll auf Strecken mit grosser Nachfrage der Viertelstundentakt eingeführt und der Güterverkehr gestärkt werden. STEP soll in mehreren Ausbauschritten erfolgen, wobei der Bundesrat diese dem Parlament alle vier oder acht Jahre unterbreiten will. Der Ausbauschritt 2025 beinhaltet die Einführung des Halbstundentaktes auf den Strecken Locarno–Lugano, Zürich–Chur, Zürich–Lugano und Bern–Luzern, den Ausbau der letzten eingleisigen Strecke für den Güterverkehr (Ligerz-Twann), sowie Massnahmen und Investitionen in betriebsnotwendige Anlagen bei Privatbahnen und auf dem gesamten Eisenbahnnetz. Die Diskussion der Vorlage wurde im November des Berichtjahres im Ständerat aufgenommen. Anfang Dezember 2012 fasste der Ständerat sowohl im Entwurf 2 (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“) als auch in den Entwürfen 3 (FABI) und 4 (Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur) vom Entwurf des Bundesrates abweichende Beschlüsse. Der Ständerat folgte geschlossen seiner Kommission, welche aus taktischen Gründen so viele weitere Projekte aufnahm, dass das Investitionsvolumen mit CHF 6,4 Mrd. fast doppelt so hoch ausfiel, wie vom Bundesrat vorgesehen (CHF 3,5 Mrd.). Eingang in das Ausbaupaket fand im Ständerat die erste Etappe des sogenannten Bahn-Y (Bodensee-Rheintal-Verbindung bis Chur), was die Verbindung St. Gallen-Chur verbessern soll. Das Bahn-Y war von den St. Galler Standesvertretern Rechsteiner (sp) und Keller-Sutter (fdp) lanciert und mit geschicktem Lobbying in die Vorlage eingebracht worden. Da das Programm des Bundesrates den überwiegenden Teil der Investitionen in der Westschweiz bzw. im westlichen Mittelland vorsah, verbündeten sich die Ostschweizer Kantone, um mit dem Bahn-Y auch vom Ausbauprogramm zu profitieren. Folgende weiteren Projekte wurden vom Ständerat aufgenommen: Ein drittes Gleis zwischen Gümligen und Münsingen, der Ausbau des Bahnhofs Genf Cornavin, eine Überwerfung im Knotenpunkt Pratteln, Massnahmen zur Reisezeitverkürzung zwischen Bern und Lausanne sowie Ausbauten in Aarau. Um die Nordwestschweiz, Zürich und Luzern ins Boot zu holen, sah der Ständerat CHF 300 Mio. für Projektierungsarbeiten für den Brüttenertunnel (Zürich), den dritten Jura-Durchstich (Nordwestschweiz) und den Luzerner Tiefbahnhof vor. Nach dem Entscheid des Ständerates kommentierten kritische Stimmen in den Medien, das Paket sei überladen und bringe langfristig untragbare Unterhaltskosten mit sich. Der Nationalrat wird die Vorlage 2013 behandeln. Beide Räte verlängerten zudem die Behandlungsfrist der VCS-Initiative um ein Jahr (bis März 2014).

BRG: Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI (12.016)
Dossier: Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI)

La croissance démographique s’est poursuivie en Suisse. A la fin de l’année 2012, la population résidente permanente s’est élevée à 8'036'900 habitants, soit un accroissement de 82'300 personnes par rapport à 2011. Cette hausse de 1,0% se situe au même niveau que celui des deux années précédentes. C’est durant le mois d’août que la barre des 8 millions de personnes a été dépassée. L’augmentation est en premier lieu due à une croissance de 64'800 personnes provenant de différents mouvements migratoires. L’accroissement naturel, soit la différence entre les naissances et les décès, ne s’est monté qu’à 17'500 personnes. En 2012, le nombre de ressortissants étrangers séjournant de manière permanente en Suisse s’est monté à 1'869'000 personnes (53’000 de plus qu’à la fin de l’année 2011), soit un taux de 23,3% de la population résidente permanente totale, contre 22,8% en 2011. Cette augmentation de 0,5 points de pourcentage a été similaire à celles observées en 2010 et 2011. La population résidante permanente a augmenté dans la plupart des cantons. Les hausses les plus importantes ont été enregistrées dans les cantons de Fribourg (+2,3%), Thurgovie (+1,7%), Argovie (+1,5%), Valais et Tessin (+1,4% chacun). Une légère diminution a été observée uniquement dans le canton d’Appenzell Rhodes-Intérieures (-0,1%).

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung